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Hanka Kliese

SPD 04.05.2022 Sitzungen 7/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Aspekte, die ich einbringen wollte, sind in der vorangegangenen Rede von Kollegen Lippmann schon genannt worden, deshalb kann ich es mir zeitlich erlauben, noch einmal kurz auf den Beitrag der AfD-Fraktion einzugehen. Es gibt zwei konkrete Punkte, auf die ich gern zu sprechen kommen möchte. Der erste Punkt, Herr Ulbrich, ist: Sie haben das Thema Pädophilie im Zusammenhang damit genannt, dass das die politische Linke – ich nehme an, Sie meinen die gesamte Strömung, nicht nur die Partei – sehr locker sehen würde. Dazu muss ich Ihnen sagen: Dieses Thema ist partout nicht dazu geeignet, mit Dreck nach dem politischen Gegner zu werfen. Sie können sich inhaltlich mit dem politischen Gegner auseinandersetzen. Was das Thema sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Pädophilie angeht, gibt es in jeder Partei bedauerlicherweise schlimme, schlimme Vorfälle. Es gibt Ihre Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern, ich nenne da Herrn Holger Arppe – jemand, der dafür verurteilt worden ist. In meiner Fraktion im Bundestag gab es einen Kollegen, der wegen Kinderpornografie angezeigt worden ist; wahrscheinlich auch zu Recht. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Es gibt bei den GRÜNEN eine Vergangenheit, die aufgearbeitet werden musste. Das sind alles sehr tragische Geschichten, nämlich für die Opfer. Genau aus dieser Perspektive heraus sollten wir es betrachten und nicht aus der Perspektive, ob ich das gegen meinen politischen Gegner verwenden kann. Das gehört sich einfach nicht. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Das Zweite ist: Sie haben der Antragstellerin vorgeworfen, der Antrag hätte etwas Weinerliches oder er wäre weinerlich eingebracht worden. Was die Antragstellerin tatsächlich gemacht hat – und was ich sehr richtig finde –, ist, auf die Lebensrealität von Menschen zu verweisen. Wir können uns immer hier vorn hinstellen und schlau erzählen, dass es die Menschen gibt, die dann Arbeitsleistungen erbringen können usw. usf. Aber unter diesen Menschen sind Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen, die das nicht schaffen. Diese Lebensrealität müssen wir, ob es uns gefällt oder nicht, dass es sie gibt, in unsere Politik einfließen lassen. Wenn Sie die Berücksichtigung der Tatsache, dass es solche Menschen gibt, als „weinerlich“ betrachten, frage ich mich angesichts der vorangegangen Debatten, wer hier eigentlich im Elfenbeinturm sitzt. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Wie wir schon mehrfach gehört haben und wie es sich auch in der Stellungnahme der Staatsregierung wiederfindet, sind mit der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen hohe Kosten für die öffentliche Hand verbunden, und die Resozialisierungserfolge sind doch sehr überschaubar. Aus kriminalpräventiver sowie aus haushaltspolitischer Sicht ist es daher definitiv angebracht, alle Möglichkeiten zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu nutzen, zumal man an dieser Stelle immer wieder bedenken muss, dass diese Menschen nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, sondern zu einer Geldstrafe – aus Gründen. Diesen Widerspruch gilt es aufzulösen. Die Ersatzfreiheitsstrafe trifft in der Tat meist jene Menschen in unserer Gesellschaft – und das ist mir sehr wichtig zu betonen –, die per se vor großen Herausforderungen in ihrem Leben stehen: Menschen ohne festen Wohnsitz, Suchtkranke, psychisch Erkrankte, Einkommensschwache. Durch die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe wird häufig eine bereits bestehende Notlage weiter verschärft; auch das hat Herr Lippmann schon angedeutet. Das kann alles nicht in unserem Interesse sein. Diesen Teil der Intention des Antrages teilen wir daher vollumfänglich. Wir freuen uns auch sehr, dass es auf Bundesebene, wo das Thema gelöst werden kann, maßgeblich Bewegung in diesem Feld gibt und die Justizministerin zu einer Kraft gehörte, die sich Anfang des Jahres – und auch schon vorher – dazu sehr deutlich geäußert hat. Die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens steht auch auf dem Prüfstand. Ich finde, prüfen kann man das auf alle Fälle, und in Sachsen sollten wir uns fragen, wie wir jene Menschen unterstützen können, die sich in der misslichen Lage befinden, eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten zu müssen, und zwar nicht, weil sie nicht bezahlen wollen, sondern weil sie aus irgendwelchen Gründen nicht bezahlen können. Wir sollten daher generell noch einmal überprüfen, ob die Tagessatzhöhe, die für Einkommensschwache veranschlagt wurde, nicht zu hoch angesetzt ist, und auch über Härtefälle sprechen. Zudem ist es wichtig, dass wir bei den Verantwortlichen in der Rechtspflege ein besonderes Verständnis für die Situation und die Lebenslage dieser Menschen herstellen; in Teilen ist das auch schon vorhanden. Ich möchte zudem in Sachsen die Entwicklung eines Programms anregen, das das Bundesland Baden-Württemberg in einem Pilotprojekt erprobt hat und schon flächendeckend nutzt, weil es erfolgreich war. Dort werden überforderte Geldstrafenschuldner und -schuldnerinnen proaktiv über ihre Möglichkeiten von Ratenzahlungen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit informiert. Dazu wird der direkte Kontakt zu ihnen gesucht, was bedeutet, dass sie beraten werden. Es werden schriftliche Tilgungsvereinbarungen mit den Schuldnern und Schuldnerinnen getroffen, die ihre tatsächliche Einkommenssituation berücksichtigen. Zu den jeweiligen Terminen, an denen die Raten fällig sind, erfolgt abermals eine Zahlungserinnerung durch die Gerichtshelfer und Gerichtshelferinnen. Wenngleich hier ein höherer Betreuungsaufwand für die Gerichtshelfer und Gerichtshelferinnen entsteht, so konnte die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen in vielen Fällen vermieden werden, und so fand es tatsächlich in Baden-Württemberg statt. Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ wurde schon angesprochen. Ich finde, es ist noch Luft nach oben, wie es angenommen wird. Es ist aber eine Option. Man muss einsehen, dass es diese eine Gruppe, die ich angesprochen habe, psychisch erkrankte Menschen, Suchtkranke, nicht abholt. Das ist leider so. Hier scheitert der Rückgriff auf das Ableisten von gemeinnütziger Arbeit schon daran, dass die Betroffenen die notwendigen Anträge nicht stellen, weil sie nicht wissen, dass sie diese stellen können, oder weil sie nicht wissen, wie sie diese zu stellen haben. Auch hier sollten wir ansetzen. Wie gesagt, große Sympathie für das Grundanliegen – der Teufel steckt im Detail. Kollege Lippmann hat ausgeführt, an welchen Punkten wir so weit nicht mitgehen würden. Ich freue mich auf die Debatte, die dazu im Bund geführt wird, und danke Ihnen für den Impuls. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegen Kliese für die SPD-Fraktion. – Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Katja Meier, bitte.

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