Franz Sodann
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Antrag der Koalitionäre ist wieder einer der schon üblichen Sorte. Er bewegt sich zwischen Selbstdarstellung und Absichtserklärungen, und das verdeutlicht schon der Titel des Antrags mit der Forderung „die Stärkung von Jugendkunstschulen voranbringen“. Worin das Voranbringen der Stärkung konkret bestehen soll, dazu enthält der Antrag keine konkreten Festlegungen. Im Übrigen kann man die ersten drei Punkte unter Abschnitt I – wie Frau Maicher auch bewiesen hat – sehr gut selbst googeln, um Antworten zu erhalten. Ich sehe das als reines Alibi eines kleinsten gemeinsamen Nenners. Der uns vorliegende Antrag ersucht die Staatsregierung um einen Bericht und um die Erarbeitung einer Grundlage für die Unterstützung von Jugendkunstschulen. Das Letztere soll in Abstimmung mit den für kulturelle Bildung und Jugendkunstschulen einschlägigen Landesfachverbänden erfolgen und dem Landtag bis zum 30. Juni dieses Jahres vorgelegt werden; das ist in nicht einmal zwei Monaten. Wie gut das funktioniert und was davon dann in den Doppelhaushalt einfließen wird, werden wir sehen. Auf konkrete Forderungen meiner Fraktion komme ich noch; zunächst jedoch einiges zu den Jugendkunstschulen selbst. Den Grundstein für die kulturelle Bildung legen Kindergärten und Schulen. Vor allem die Schule ist eine Bildungseinrichtung, die das Leben Heranwachsender nachhaltig und lange prägt. Kulturelle Bildung wird hier bestenfalls sowohl fächerübergreifend als auch fachspezifisch vermittelt. Dass es um den regulären Unterricht in Kunst und Musik in den Schulen nicht gut bestellt ist, ist bekannt; das haben wir hier debattiert. Es fehlt an fachlich qualifizierten Lehrkräften, und der Unterrichtsausfall ist vergleichsweise groß. Außerschulische Einrichtungen kultureller Bildung sind kein gleichwertiger Ersatz für den regulären Schulunterricht, weil Letzteren alle Heranwachsenden besuchen. Außerschulische Angebote an kultureller Bildung treten zu den schulischen hinzu. Sie ergänzen und erweitern die kulturelle Bildung in der Schule, was ihre Bedeutung jedoch nicht mindert. Das trifft eben auch für Jugendkunstschulen zu. Neben den Musikschulen bieten sie Kindern und Jugendlichen künstlerisch-experimentelle Freiräume und unterbreiten Angebote in verschiedenen künstlerischen Sparten. Manche versammeln gar alle Künste unter einem Dach. Jugendkunstschulen gelten als klassische Honorarkraftbereiche. 90 % des Angebots bestreiten Künstlerinnen und Künstler aller Sparten auf Honorarbasis. Nach Ansicht der Jugendkunstschulen sichert dies dem Angebot seine Flexibilität, seine Dynamik der Innovationsbereitschaft, allerdings um den hohen Preis prekärer Beschäftigung mit mangelnder Kontinuität in der Aufbauarbeit. Experten sprechen vom Risiko gesellschaftlicher Unterbeschäftigung. Angesichts dessen spricht für mich Ihr Punkt d in Abschnitt II des Antrags ein wenig Hohn, wenn dieser fordert, „auf fachliche Qualitätsstandards und Qualifikation“ zu achten. Das ist nicht ganz falsch, aber kümmern Sie sich doch erst einmal um eine faire Bezahlung und darum, dass genügend Fachpersonal ausgebildet wird; denn so sichert man Qualifikation und Qualität – und das dann mit einer fairen Bezahlung, auch in den Musikschulen. Auch die Jugendkunstschulen waren von der Corona-Pandemie betroffen. Deswegen wurden sie in die Förderung durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung einbezogen. Mit dem Programmsegment „Jugendkunstschulen holen auf“ werden bundesweit künstlerisch-ästhetische Kurse, Ferienprojekte, Wochenendworkshops sowie offene und mobile Angebote für junge Menschen durchgeführt: bildnerisch, Tanz, Theater, Sprache, Zirkus, Spiel, mediale Gestaltung, Kommunikation. Ziel ist erstens, Kindern und Jugendlichen bundesweit mindestens 15 000 der während der Pandemie verloren gegangenen Stunden künstlerisch-ästhetischer Bildungsarbeit zurückzugeben. Zweitens wird eine Erstansprache neuer Zielgruppen für das Jugendkunstschulangebot angestrebt. Das finden wir wirklich sehr gut. Was ist nun aber aus der Sicht unserer Fraktion konkret zu tun, um die Jugendkunstschulen in Sachsen zu stärken? Nur zwei Forderungen, aus Zeitgründen. Die erste: Die Jugendkunstschulen sind in das kommunale Bildungsmanagement aufzunehmen; der Aufbau von kommunalen Bildungslandschaften, in denen Schulen und Kultureinrichtungen als Orte der kulturellen Bildung eng zusammenarbeiten. Das beinhaltet die Erstellung einer regionalisierten, sozialraumorientierten Bildungsplanung, in die alle Formen und Arten, formelle wie auch informelle Bildungsräume einbezogen sind. Die Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat bundesweit dazu beigetragen, Modelle kommunaler Bildungssteuerung zu etablieren. Dabei sollten die lokalen Akteure finanziell und personell vom Land unterstützt werden – dementsprechend auch der Landesverband der Jugendkunstschulen Sachsen. Leider ist das nicht zu finden in Ihrem Antrag. Die zweite Forderung lautet: Die Jugendkunstschulen sind auf eine landesgesetzliche Grundlage zu stellen, die deren Bestand und Förderung gesetzlich regelt. Die EnqueteKommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags hat in ihrem Abschlussbericht 2007 alle Bundesländer ausdrücklich hierzu aufgefordert. Auch der Deutsche Städtetag, der sich schon 2003 für die stärkere Verbreitung von Jugendkunstschulen in Deutschland ausgesprochen hat, unterstützt die Entwicklung von Fördergesetzgebungen in den Bundesländern. Vorerst haben aber nur wenige Bundesländer – Beispiele: NordrheinWestfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg – solche gesetzlichen Regelungen verabschiedet. Warum sollte nicht auch Sachsen eine solche landesgesetzliche Regelung für Jugendkunstschulen schaffen? 2003, 2007 – so lange beschäftigen sich Politik und Gesellschaft schon mit diesem Thema. Ich kann nur sagen: Legen Sie einen Schritt zu! Ihr Antrag ist ein sehr kleiner Schritt, nach wie vor ganz am Anfang, mit der Aussicht – Zitat aus Ihrer Begründung –: „Zur Situation der Jugendkunstschulen soll bis zum 30.06.2024 ein Bericht vorgelegt werden.“ Das geht uns alles ein wenig zu langsam und nicht weit genug. Wir finden das Ansinnen gut, können uns aus den hier genannten Gründen aber nur enthalten. Kurz noch an dieser Stelle: Den Änderungsantrag der AfD vergessen wir ganz schnell wieder. Er ändert nichts am Kernproblem, sondern beschwört den Popanz herauf und lässt Sie frönen im Verfolgungswahn vor der Soziokultur und deren Zentren. Sie missachten damit die freiheitliche demokratische Grundordnung selbst. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Sodann sprach für die Fraktion DIE LINKE. Damit haben wir die erste Rednerrunde absolviert und könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde einsteigen. Hat die CDU-Fraktion noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. BÜNDNISGRÜNE? – Sehe ich auch nicht. Aber Herr Kollege Richter von der SPD-Fraktion. Möchten Sie gleich von Mikrofon 1 aus sprechen? – Bitte schön.
