Antonia Mertsching
Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! In den Kommunen herrschen aber nun einmal große rechtliche Unsicherheiten in Bezug auf Verbote. Dies wird zumindest durch die Aussagen unserer Kommunalpolitiker(innen) bestätigt. Das war auch einer der Gründe, warum wir den Gesetzentwurf entwickelt haben. Für klarere Regeln und dafür, Unsicherheiten zu vermeiden, sprach sich auch der Leiter des Dresdner Umweltamtes in der Anhörung aus. Er unterstrich auch das Erfordernis eines Umdenkens und entsprechenden Handelns. Er bemängelte ganz klar, dass Willensbekundungen oft ohne konsequentes Handeln bleiben. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen, dass Sie handeln. Wenn ich Sie richtig verstehe, dann lautet das Argument für die Ablehnung unseres Gesetzesvorschlags so: Wir können es nicht vollziehen, mangels Personal, und deshalb können wir kein Verbot aussprechen. Sie erwarten also ein faktisches Vollzugsdefizit. Die Verwaltung könne aus Kostengründen, mangels Personal oder wegen politischer Hemmnisse eine vollständige Umsetzung nicht gewährleisten. Seit wann richtet sich denn die Gesetzgebung eigentlich nach den vorhandenen Ressourcen? Im Übrigen gibt es faktische Vollzugsdefizite auch in anderen Bereichen, und das hat Sie auch nicht davon abgehalten, gesetzliche Regelungen zu treffen, beispielsweise im Datenschutzrecht, im Steuerrecht bei Betriebsprüfungen, beim Politikvollzug des Bundesumweltrechts, beim staatlichen Arbeitsschutz, bei Bestimmungen des besonderen Artenschutzrechts und beim Tierschutz, beispielsweise bei Tiertransporten. Also, das Argument lasse ich nicht gelten, zumal ein sehr aktuelles Beispiel, die neue TierschutzHundeverordnung, die seit Anfang dieses Jahres als bundesweite Regelung gilt, gerade von sich reden macht. Auch hierbei sind die Kontrollmöglichkeiten beschränkt, aber die Regelung wurde trotzdem erlassen und fand und findet sehr breite mediale Aufmerksamkeit und macht damit auf ein bestehendes, aber in der Gesellschaft zu wenig wahrgenommenes oder verharmlostes Problem aufmerksam. Das wurde uns in der Anhörung auch aus Baden-Württemberg bestätigt. Durch die Berichterstattung zu dem Gesetz wurde Aufklärungsarbeit geleistet und weitergehend für das Thema sensibilisiert. Deshalb ist es wichtig, solche Regelungen zu treffen. Es geht um die Sache, um das Problem, und nicht vordergründig um Unzulänglichkeiten staatlicher Institutionen. Ich gebe Ihnen aber recht, wir können das Problem in Sachsen auch anders lösen, in Zusammenhang mit der aktuellen Debatte über die Neuausgestaltung der Bauordnung. Dann gehen wir eben diesen Weg. Wir haben da mal was vorbereitet. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann würde ich jetzt Herrn Staatsminister Günther für die Staatsregierung um das Wort bitten.
