Dr. Claudia Maicher
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Einbringung des Antrages Anfang März hat sich sehr viel getan und das wurde bei der Befassung im Ausschuss auch deutlich. Ich bin froh, dass ich jetzt noch ein paar Punkte geraderücken kann, die Sie – aus meiner Sicht auf gefährliche Art – hier darstellen und die faktisch nicht stimmen. Ich beginne damit: Auf Landes- und Bundesebene werden kontinuierlich Maßnahmen etabliert, um aus der Ukraine geflüchtete Studierende und Forschende bestmöglich zu unterstützen, ihnen Zugang zum Hochschulsystem zu gewährleisten und einen erfolgreichen Abschluss ihres Studiums oder Forschungsvorhabens zu ermöglichen. Unsere Hochschulen sind dabei höchst engagiert und haben in ihren Verantwortungsbereichen bereits individuelle Lösungen geschaffen, sowohl für die Studierenden als auch Beschäftigungsmöglichkeiten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Um die Aufnahme eines Studiums oder dessen Fortsetzung bereits zum Sommersemester 2022 zu ermöglichen, wurden zum Beispiel Bewerbungsfristen verlängert und Gebühren für Gasthörerschaft für Geflüchtete erlassen. Mit Landesmitteln wurden Agricola-Stipendien für alle geflohenen Studierenden eröffnet. Das richtet sich nicht nach der Staatsangehörigkeit. Es ist falsch, was Sie in Ihrer Pressemitteilung verbreiten. Sprachkurse wurden zur Studienvorbereitung schnell ausgebaut und unsere Studentenwerke stellen sowohl Zimmer, Verpflegung als auch ihre gesamte psychosoziale Infrastruktur bereit. Es gibt finanzielle Unterstützung, zum Beispiel den Erlass von Studiengebühren, Semesterbeiträgen, Mieten oder auch Kitabeiträgen. Auf Bundesebene wurde die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bis zum 31.08. verlängert, sodass weiterhin ein legaler Aufenthalt und damit die Möglichkeit, einen Zugang zum Hochschulsystem zu erreichen, unter verbessertem Vorzeichen möglich ist. Ich stimme Ihnen darin zu: Es darf keine unterschiedliche Behandlung der vor Krieg geflüchteten Studierenden geben. Kriegsfolgen achten nicht auf die Nationalität. Alle sind gleichermaßen betroffen. Deshalb schauen wir so genau auf die aktuell noch besondere Situation der geflüchteten Menschen aus Drittstaaten. Hier bedarf es dringend einer bundeseinheitlichen Lösung aus humanitären Gründen. Auch das wurde im Ausschuss intensiv besprochen, und dazu steht Staatsminister Gemkow in Gesprächen mit der LRK. Dazu steht die LRK mit der Hochschulrektorenkonferenz in Gesprächen, die sich ebenso beim BMI dafür einsetzen. Auch das wurde im Ausschuss deutlich gesagt. Der Minister hat ausgeführt, dass er sich für eine schnellstmögliche Lösungsfindung und die Klärung der offenen Fragen einsetzt. Die Situation bleibt dynamisch; das sehen wir alle. Auch die darauf folgenden Antworten müssen es sein. Die schon erreichten Maßnahmen in der Öffentlichkeit pauschal als unzureichend oder als Ablehnung von weiteren Verbesserungen zu charakterisieren, verkennt die Anstrengung. Das ist aus meiner Sicht unredlich. Es ist einfach falsch und gefährlich, was Sie heute hier wiederholt behauptet haben. Denn es wird niemand in Länder zurückgeschickt, in die keine sichere und dauerhafte Rückkehr möglich ist. In diesen Fällen ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu erteilen. Der Bund hat in seinen Anwendungshinweisen eine Rückkehr nach Afghanistan, Eritrea und Syrien ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Afghanistan wird seit Langem nicht mehr abgeschoben. Ich finde es gefährlich, dass Sie das hier immer wieder verbreiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Frau Kollegin Gorskih; Sie haben noch eine Minute.
