landtag-rlp.de ↗

Plenarprotokoll 18/98

10.12.2025 · 162 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (16)CDU (13)FDP (12)GRÜNE (11)AfD (11)fraktionslos (4)

Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zu unserer 98. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind die Kolleginnen Schneider und Stuppy. Frau Stuppy wird auch die Redeliste führen. Heute haben sich entschuldigt Abgeordnete Jeckel bis 16 Uhr, Abgeordneter Martin Louis Schmidt und Abgeordneter Ziegler sowie Staatsministerin Eder ab 18 Uhr und Staatssekretär Dr. Alt, Staatssekretärin Brück ab 16.30 Uhr und Staatssekretär Dr. Rose. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Es gibt keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche. Wenn keiner widerspricht, stelle ich die Tagesordnung so fest. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen damit zu Punkt 1 der Tagesordnung: Verpflichtung des zum Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die LandesPfalz

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Abgeordneter Martin Haller wurde in der Sitzung vom 2. April 2025 zum Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und Beauftragten für die Landespolizei gewählt. Er wird sein Amt am 29. April 2026 antreten. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und den Beauftragten für die Landespolizei ist Herr Haller vor dem Landtag auf sein Amt zu verpflichten. Deswegen darf ich den Kollegen Haller nach vorne bitten, und ich darf die Anwesenden bitten, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen) Herr Abgeordneter Haller, Sie werden gebeten, das Gelöbnis zu sprechen. Ich darf Ihnen den Text vorlesen: „Herr Abgeordneter Martin Haller, Sie geloben Treue gegenüber dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung für Rheinland-Pfalz, Sie geloben, die Gesetze zu wahren, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und Ihre Amtspflichten als Bürgerbeauftragter und Beauftragter für die Landespolizei gewissenhaft zu erfüllen.“

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Haller SPD

Ich gelobe es, so wahr mir Gott helfe. (Anhaltend Beifall im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Herr Kollege Haller, die Glückwünsche des Hauses haben Sie durch den einhelligen Beifall eindrucksvoll entgegennehmen können.

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Sie treten das Amt noch nicht an. Sie haben aber jetzt alle Voraussetzungen erfüllt, dass Sie am 29. April das Amt antreten können. Wir werden uns am 22. April – das können Sie schon für Ihre Kalender vormerken – von der jetzigen Amtsinhaberin stilvoll verabschieden und Sie in das Amt einführen. Die Voraussetzungen haben Sie jetzt alle erfüllt. Dazu herzlichen Glückwunsch und alles Gute.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Haller SPD

Ganz herzlichen Dank. (Anhaltend Beifall im Hause – Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein – Abg. Martin Haller, SPD, nimmt Gratulationen entgegen)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Wenn jetzt Blumen und Wein gut verstaut sind, können wir fortfahren. Wir kommen zu Punkt 2 a) der Tagesordnung, hier hat die Fraktion der SPD von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht: Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-PfalzPlan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LGRP-Plan) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13563 – Erste Beratung Zur Begründung hat der Ministerpräsident das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Alexander Schweitzer

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident, ich danke Ihnen für die Möglichkeit. – Zunächst einmal auch von mir ein herzliches Glückauf an den Abgeordneten Haller. (Abg. Martin Haller, SPD: Vielen Dank!) Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und danke auch schon jetzt für die gute Zusammenarbeit mit der noch amtierenden Bürgerbeauftragten. Meine Damen und Herren, ich bringe ein für die Landesregierung das Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens – wir nennen es den „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“. Ich will Ihnen sagen, meine Damen und Herren, das ist eine gute Stunde für das Land Rheinland-Pfalz. Ich bin sehr froh, dass wir in Deutschland gemeinsam die Kraftanstrengung unternommen haben – von Berlin aus mit den Ländern zusammen, und gemeinsam in Rheinland-Pfalz, sehr gemeinsam mit den Kommunen –, unserer öffentlichen Infrastruktur das notwendige Update zu geben. Wir sind über viele Jahre und Jahrzehnte hinweg in Deutschland erfolgreich gewesen. Eine der wesentlichen Voraussetzungen war, dass das, was man gemeinhin Infrastruktur nennt, funktioniert hat, dass es ertüchtigt war und immer wieder erneuert wurde. Ich finde, wir haben gemeinsam doch Grund, darauf noch einmal zu schauen und zu sagen, da gibt es jetzt wieder etwas zu tun, es ist zu viel aufgelaufen. Wir haben uns in Rheinland-Pfalz vorgenommen, dass wir die 4,8 Milliarden Euro, die wir über zwölf Jahre hinweg in Rheinland-Pfalz in die Infrastruktur investieren können, partnerschaftlich, kollegial mit den Kommunen investieren: in die Schwerpunkte Bildung, Kindertagesstätten, Grundschulen, berufsbildende Schulen, in die Schwerpunkte auch im Bereich der allgemeinen Infrastruktur – das ist die Schiene, das ist die Straße –, aber natürlich auch in all das, was wir brauchen, um unsere Infrastruktur klimaresilient zu machen. Wir verknüpfen das mit dem klaren Angebot des Landes, dass wir zu den Mitteln aus Berlin noch einmal 600 Millionen Euro originäre Landesmittel über die nächsten zwölf Jahre hinweg geben. Wir verknüpfen das mit der klaren Aussage: Wir vertrauen unseren Kommunen. Wir legen nicht alles fest, sondern wir haben mit den Kommunen gemeinsam einen Plan verabredet, in dem wir deutlich sagen, vor Ort in den Kreisen, in den kreisfreien Städten weiß man sehr gut, wo die Mittel investiert werden sollen. Wir werden das auch gemeinsam, sehr autonom mit den Kommunen, auf den Weg bringen. Das ist genau die Botschaft, die wir mit dem Landesgesetz verknüpfen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir haben sehr genau hingehört und gesagt, natürlich wissen die Kommunen nicht nur besser, wo und in welche Bereiche das investiert werden muss, sondern wir können partnerschaftlich sagen, wir müssen auch Größenordnungen erreichen, die tatsächlich eine Schwungmasse in sich tragen, sodass tatsächliche Effekte, nachhaltige Effekte, auch konjunkturelle Effekte erreicht werden. Deshalb haben wir auch den Hinweis positiv aufgenommen, dass wir eine Mindestgröße von 250.000 Euro nehmen. Wir versuchen, uns auch als Land, fast in allen Bereichen, genauso daran zu halten. Das heißt, wir sind da gemeinsam unterwegs. Das Land hat Schwerpunkte gesetzt entlang der dringend notwendigen Infrastrukturinvestitionen, die wir auch als Land insgesamt wahrnehmen. Das heißt, wir gehen diese Schritte kommunal, Land und Bund Hand in Hand. Das gibt ein Gesamtbild. Die Menschen müssen sehen, und es muss sichtbar werden, dass sich bei ihnen vor Ort, da, wo sie leben, die Infrastruktur erneuert und ertüchtigt. Genau solche Beispiele werden wir in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren finden und in Rheinland-Pfalz voranbringen. Wir waren eines der ersten Länder, das diesen Plan mit den Kommunen zusammen entwickelt hat. Wir sind eines der ersten Länder, das eine gesetzliche Grundlage schafft, und – wie ich gestern unserem Bundeskanzler schildern konnte – wir wollen auch eines der ersten Länder sein, das dann in den Jahresschritten erfolgreich über die Umsetzung berichten kann. Die Menschen werden sagen können, in Rheinland-Pfalz geht es gut voran, in Rheinland-Pfalz nimmt dieses Land einen richtigen Modernisierungsschub, auch durch die kluge Umsetzung, wie wir es in Rheinland-Pfalz gestalten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Deshalb, meine Damen und Herren, habe ich die herzliche Bitte, nicht nur, dass wir dieses Landesgesetz gemeinsam durchs Parlament bringen, sondern dass wir auch die Aussagen dieses Landesgesetzes – diese Politik in Deutschland, sie ist handlungsfähig, der Staat ist handlungsfähig, diese Demokratie ist handlungsfähig –, dass wir sie auch in die Kommunen, zu den Menschen herantragen. Das ist eine positive, eine demokratische Botschaft, und sie spricht davon und sagt den Menschen in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz, es tut sich etwas. Darum will ich gerne um Ihre Zustimmung bitten, aber insbesondere auch um Unterstützung bei der Umsetzung all dessen, was wir uns vorgenommen haben. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion gibt es auch eine Wortmeldung? (Abg. Christof Reichert, CDU, meldet sich) – Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Reichert CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute in erster Lesung eingebrachten Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ ebnen wir den Weg für die zielgerichtete Verausgabung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Infrastrukturpaket. Wir haben das Thema schon im letzten Plenum im Rahmen einer Aktuellen Debatte grundsätzlich behandelt. Heute geht es um die formale Umsetzung. Von dem 500-Milliarden-Paket des Bundes stehen den Ländern 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Rheinland-Pfalz erhält davon 4,85 Milliarden Euro. Es ist wichtig und richtig, dass davon 60 % an die Kommunen in unserem Land weitergeleitet werden; denn aufgrund der chronischen Unterfinanzierung der Kommunen in diesem Land ist der Investitionsstau in unseren Kreisen, Städten und Gemeinden besonders hoch. Wir begrüßen es, dass das Land zusätzlich 50 Millionen Euro für die Kommunen aus dem Landeshalt an das Sondervermögen überträgt. 40 % der Bundesmittel stehen dann für Landesinvestitionen zur Verfügung. Das sind für zwölf Jahre insgesamt 1,94 Milliarden Euro oder im Schnitt rund 162 Millionen Euro pro Jahr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, reicht das, um den Investitionsstau wirklich aufzulösen? Mit Blick auf den milliardenschweren Investitionsstau in diesem Land, allein über 2 Milliarden Euro bei unseren Landesstraßen und Brücken, den benötigten Milliarden bei unseren Hochschulen – hier nur ein Beispiel: über 2 Milliarden Euro an der Uni in Kaiserslautern – oder der wichtigen Zukunftsinvestition in unserer Unimedizin von rund 3 Milliarden Euro, um nur einige Beispiele zu nennen, müssen wir leider feststellen: Nein, das wird nicht reichen. Wir müssen neben den Bundesmitteln endlich bereit sein, zusätzliches Landesgeld in die Hand zu nehmen; denn über Jahre hat diese Ampelregierung die Infrastruktur in diesem Land vernachlässigt. Bei der Investitionsquote gilt seit Jahren: Willst Du Rheinland-Pfalz oben sehen, musst Du die Tabelle drehen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Was ein alter Spruch! – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einer Investitionsquote von 5,3 % investiert Rheinland-Pfalz weniger als die Hälfte des Bundesdurchschnitts von 11 %. (Beifall der CDU) Schon jetzt – hier wird es deutlich – hätte Rheinland-Pfalz jährlich rund 1,4 Milliarden Euro mehr investieren müssen, um auf den Bundesdurchschnitt zu kommen. Natürlich freuen wir uns über die Mittel des Bundes. Die 162 Millionen Euro pro Jahr vom Bund sind aber nur ein Bruchteil des Investitionsbedarfs. Wir sollten deshalb die in § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes vorgesehene Möglichkeit von weiteren Zuführungen aus dem Landeshaushalt in der Zukunft nutzen. Sicher ist das Sondervermögen ein geeignetes Instrument, um der Wirtschaft klare Zeichen zu geben. Übrigens hatten wir das schon im Rahmen der Haushaltsberatungen mit einem Infrastrukturfonds gefordert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich kurz auf wenige inhaltliche Aspekte eingehen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Mindestvolumen grundsätzlich auf 250.000 Euro festgesetzt und damit den Forderungen der Kommunen Rechnung getragen wurde. Die Menschen in diesem Land erwarten von uns große, spürbare Schritte. Ein Invest in kleinteilige Maßnahmen wäre ein falsches Signal gewesen. (Beifall der CDU) Wir begrüßen die vorgesehenen Erleichterungen im Vergaberecht sowie im Zuwendungsverfahren. Das ist notwendig, um eine schnelle Umsetzung der Mittel zu gewährleisten. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns mit dem Sondervermögen im engen Schulterschluss mit der kommunalen Familie den Menschen in unserem Land schnell zeigen, dass mit dem Geld wichtige, zukunftsweisende Projekte umgesetzt werden. Die CDU‑Landtagsfraktion wird das Gesetz im weiteren Verfahren positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler.

Diese Rede einzeln zitieren

Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Reichert, vielen Dank für diesen angezeigten Schulterschluss und die grundsätzliche Zustimmung. Eines habe ich ein bisschen vermisst. Sie hätten ganz klar sagen können, dass diese letzten Monate optimal gelaufen sind, um das Sondervermögen des Bundes und der Länder rasch in Rheinland-Pfalz umzusetzen. Dank unseres Ministerpräsidenten kann es bald losgehen mit dieser Investitionsoffensive. Die Landesregierung hat unter Alexander Schweitzer in kürzester Zeit gemeinsam in der Koalition pragmatisch und einvernehmlich den RheinlandPfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur erarbeitet. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf von der SPD: Genau!) Das war in diesem Tempo ein politisches Meisterstück. Es ging in RheinlandPfalz so zügig voran wie in keinem anderen Bundesland, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Hüttner SPD

So ist das!) Jetzt klatschen Sie gar nicht, hätten Sie machen können. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Sie hätten applaudieren können. Das wäre nicht schlimm gewesen. In Nordrhein-Westfalen und in Hessen hat man unser Vorgehen und unsere Idee übernommen. Da gibt es mittlerweile auch einen Plan. Er heißt – da sollten Sie gut zuhören – Hessen-Plan und Nordrhein-Westfalen-Plan. Von daher passt das doch sehr gut. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Abgeschrieben!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist eines der wichtigsten und der besten dieser fünf Jahre; denn es sorgt dafür, dass in riesigem Ausmaß gebaut, saniert, erneuert und verschönert wird. Zentral ist dabei, dass dieser Rheinland-Pfalz-Plan genau richtig ausgestaltet ist und sich an drei Fixsternen orientiert. Erstens: Er fokussiert auf kraftvolle, nicht auf mickrige Investitionen. Es sollen in der Regel Maßnahmen mit einem Volumen von über 250.000 Euro angegangen werden, so wie es die kommunalen Spitzenverbände gutheißen. Zweitens werden einfache, nicht bürokratische Förderverfahren durchgeführt, also wirklich schmale Bewilligungsprozesse ermöglicht. Drittens setzen wir auf schnelle, nicht schneckenhafte Wirksamkeit. Es soll rasch vor Ort mit den konkreten Entwicklungen und Planungen losgehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser dritte Punkt führt zu uns Abgeordneten. Da das Verfahren vonseiten der Landesregierung so schnell ging, können wir es schaffen, dass die Initiative vor Ende dieser Legislaturperiode Gesetzeskraft erlangt. Wir sollten daher nun konstruktiv und komprimiert die parlamentarische Beratung durchziehen. Im Januar sollte weißer Plenarrauch aufsteigen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Da in der Debatte um kommunale Investitionen immer wieder die kommunale Verschuldung angesprochen wird, lassen Sie mich ganz kurz darauf eingehen. Die Verschuldung der Landkreise, Städte und Gemeinden in RheinlandPfalz, aber auch in Gesamtdeutschland ist deutlich zu hoch. Dem ist nicht zu widersprechen. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Allerdings hat sich in Rheinland-Pfalz vieles verbessert im Vergleich zu anderen Bundesländern. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das ist der Unterschied!) Das zeigt die brandneue Aufstellung des Statistischen Bundesamts. Danach sind die integrierten kommunalen Schulden im Jahr 2024 in Deutschland um 6,3 % gestiegen. Den höchsten Anstieg gab es übrigens in Nordrhein-Westfalen, und die höchste Pro-Kopf-Verschuldung habe mittlerweile Hessen. Es sind zwei CDU-geführte Bundesländer, nur nebenbei. Die Bundesstatistiker betonen, dass sich die kommunalen Schulden in Rheinland-Pfalz gegen den Trend entwickelt hätten und um 10,2 % zurückgegangen sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der CDU) Der Grund sei das Entschuldungsprogramm des Landes. Das Gesetz haben wir zusammen vor drei Jahren beschlossen. (Zurufe von der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wie wir hart weiter daran arbeiten, um die Schuldenproblematik in den Griff zu bekommen, so wollen wir jetzt mit Tempo und Engagement die größte Rheinland-Pfalz-Investitionsoffensive ever beraten. Herzlichen Dank dafür. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Mitarbeitende der Bürgerbeauftragten, die aus gegebenem Anlass heute bei uns sind. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Dann sind es Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 13, Remagen/Sinzig. Darunter ist auch der Bruder der Abgeordneten Schneider, der heute seinen 65. Geburtstag hat. Herzlichen Glückwunsch und herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Dann dürfen wir Schülerinnen und Schüler der St. Franziskus-Schule aus Koblenz, die 10. Jahrgangsstufe begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Weiterhin sind es Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrer der Berufsbildenden Schule Bad Kreuznach im Rahmen des SWR-Projekts „Journalismus macht Schule“. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Vorsitzende Schellhammer.

Diese Rede einzeln zitieren

Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir sprechen heute über richtig viel Geld. Aber hinter dem Geld stecken ganz viele konkrete Dinge, die damit in Rheinland-Pfalz entstehen können. Ich will ein paar Maßnahmen aus dem Bereich Klimaschutz nennen: Wärmenetze, Flusswärmepumpen, aus dem ganzen Bereich der sozialen Infrastruktur Schultoiletten, Schwimmbäder, kulturelle Angebote, aus dem Bereich Mobilitätswende Straßenbahnprojekte, Reaktivierung von Bahnstrecken, neue Kitas, sanierte Schulen – all das ist jetzt möglich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich will an dieser Stelle nicht müde werden, darüber zu sprechen, warum das jetzt möglich geworden ist. Es ist möglich geworden, weil es auf Bundesebene im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit gab, die gesagt hat, wir müssen mehr Geld in die Hand nehmen, und die diesen Investitionsbedarf gesehen hat. Wir Grüne haben damit einen ganz entscheidenden Punkt gesetzt. All das ist möglich, weil wir gemeinsam Verantwortung tragen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Die Landesregierung hat diese Chance ergriffen. Die Landesregierung hat entschlossen gehandelt, damit das Geld schnell im Land und bei den Kommunen ankommt. Ich möchte ausdrücklich diese Schnelligkeit, aber auch die Präzision in den Gesprächen mit den Kommunen loben, und dass auf das Feedback aus der kommunalen Familie eingegangen wurde. Deswegen liegt heute ein hervorragender Gesetzentwurf vor. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Für uns Grüne möchte ich drei Punkte ganz besonders betonen. Das Nachhaltigkeitsziel ist im vorliegenden Gesetzentwurf mit einem besonderen Fokus auf Klimaschutzmaßnahmen verankert. Im Gesetzentwurf wird nicht gekleckert, sondern geklotzt. Es gibt ein Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro. Es soll vor Ort kein Flickwerk geben. Mit durchdachten Regionalbudgets soll geschaut werden, was wir vor Ort in den Regionen mit diesem Geld anstellen, machen, nach vorne bringen und wie wir unsere Infrastruktur auf Vordermann bringen können. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf hervorragend. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Wir finanzieren damit große Zukunftsprojekte. Es ist angeklungen, der Investitionsbedarf ist viel größer. Das habe ich an dieser Stelle und von diesem Redepult aus schon häufiger betont. Der DGB hat in den letzten Tagen eine Studie vorgelegt, in der er ein Investitionsvolumen von 83,6 Milliarden Euro für Rheinland-Pfalz aufrechnet. Das müssen wir ernst nehmen, und das müssen wir anschauen. Herr Kollege Reichert, zu sagen, das ist ein singuläres Rheinland-Pfalz-Thema, stimmt nicht. Wenn wir uns den Investitionsbedarf der Deutschen Bahn mit 290 Milliarden Euro oder den bundesweiten Investitionsbedarf in unseren Schulen mit 67,8 Milliarden Euro anschauen, dann kann man das nicht in das Klein-Klein von Landespolitik gießen, sondern man muss schauen, wie wir diesen Investitionsbedarf mit weiteren Maßnahmen schaffen. Natürlich kann das Land handeln. Marode Infrastruktur und nicht umgesetzter Klimaschutz sind Schulden für die nächsten Generationen. Deswegen müssen wir mit Weitblick und mit weiteren Investitionen handeln. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD und vereinzelt bei der FDP) Nicht mit Weitblick handelt die CDU-geführte Bundesregierung. Sie hat eine erhebliche Klatsche von den Wirtschaftsweisen bekommen. Wenn ein erheblicher Teil des Sondervermögens auf Bundesebene nicht in diese wichtigen Investitionsbereiche fließt, sondern in Wahlgeschenke, in die Pendlerpauschale, die Gastro-Mehrwertsteuer oder die Mütterrente, dann ist dieser Investitionsbegriff, den Sie, Herr Kollege Reichert, an den Tag gelegt haben, nicht umgesetzt. Da müssen Sie liefern und dürfen nicht das Sondervermögen verzocken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der FDP) Wir handeln in Rheinland-Pfalz. Wir handeln klug. Wir nehmen Geld in die Hand, das bei unseren Kommunen im Land ankommt, orientiert an Nachhaltigkeitszielen, an Klimaschutz. Deswegen ist das ein guter Gesetzentwurf. Der Beratung schauen wir konstruktiv entgegen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Sondervermögen trägt zur Überschuldung Deutschlands bei. Der Bund nimmt 500 Milliarden Euro zusätzliche Schulden auf, um damit Haushaltslöcher zu stopfen. Die Zinsausgaben werden bis 2029 auf rund 70 Milliarden Euro steigen. Dadurch würgt sich Deutschland jeden Spielraum auf Steuersenkungen und weitere Entlastungen ab. Der Bundesrechnungshof warnte deshalb vor der Gefahr eines Staatsbankrotts. Gleichzeitig dient das Sondervermögen dazu, sich Zeit zu verschaffen, um Reformen zu verzögern. Dabei sind Reformen dringend notwendig, zum Beispiel bei Sozialleistungen für Asylbewerber. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Die Landesregierung stößt nun in dasselbe Horn wie die Bundesregierung. Schon beim Corona-Sondervermögen hatte die Landesregierung ein Ziel: Sie wollte damals die Schuldenbremse umgehen, indem sie Leistungen und Investitionen nicht im Kernhaushalt veranschlagte, sondern über das Sondervermögen finanzierte. Über Jahrzehnte haben Bund und Land die Infrastruktur verfallen lassen. Der Sanierungsstau ist immens. Der DGB hat einen Sanierungsstau von über 80 Milliarden Euro in Rheinland-Pfalz ermittelt. Dazu einige Beispiele: Sanierungsstau bei Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz – 5,4 Milliarden Euro; Sanierungsstau bei Bildungsinfrastruktur wie Hochschulen – 10 Milliarden Euro; Sanierungsstau bei Netzinfrastruktur wie Straßen, Wasserleitungen, Stromleitungen – fast 30 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren, dieser Sanierungsstau geht auf rund 35 Jahre SPDgeführte Regierungen zurück. Diese SPD hat die Infrastruktur unseres Landes verkommen lassen. Diese SPD hat die Infrastruktur der Kommunen verkommen lassen. Diese SPD hat den größten Sanierungsstau in der Geschichte unseres Landes verursacht. Jetzt sind die angeblichen Lösungen: Schulden, Schulden, Schulden. Dadurch wird die Zinslast massiv steigen. Strukturreformen sind dringend notwendig, aber davon ist nicht die Rede. Wo sind denn die Gesetzesänderungen, um die angeblichen Investitionen schnell und rechtssicher auszuschreiben? Wie sollen Vergabeverfahren vereinfacht werden, damit kleine regionale Betriebe die Aufträge erhalten statt Großkonzerne mit überhöhten Preisen? Welche Baustandards sollen vereinfacht werden, damit die Investitionen nicht teuer und kompliziert werden und überlang dauern? Warum sind die kommunalen Forderungen schon wieder hochbürokratisch mit Anträgen, Verwendungsnachweisen und Prüfungen von Land und Bund? Wie viel Personal will die öffentliche Hand mal wieder für sich selbst einstellen, damit die Bürokratiemaschine läuft, während die freie Wirtschaft wieder auf Talfahrt ist? Ausschreibungen, Vergabe, Planung und Umsetzung aller Vorhaben müssen einfacher und billiger werden. Wir brauchen Bürokratieabbau in übergroßem Stil statt übergroße Verschuldungen mit untragbaren Zinslasten. Ohne Bürokratieabbau und niedrigere Steuern und Abgaben wird die deutsche Wirtschaft weitere drei, vier Jahre deindustrialisiert werden. Egal, ob Ampelregierung im Bund oder Land oder kleine, große Koalition im Bund oder Land, die Altparteien ruinieren Deutschland und Rheinland-Pfalz. Die AfD hingegen fordert Bürokratieabbau und Reformen für mehr wirtschaftliche Freiheit, niedrigere Steuern und Abgaben, mehr soziale Wirtschaft durch weniger Regulierungen und mehr Investitionen. Für den Aufschwung braucht es eine Rückkehr zur sozialen Marktwirtschaft, aber Ampel und Union marschieren weiterhin in die Planwirtschaft und damit in die Massenarmut. Die Alternative für Deutschland heißt Zukunft für Deutschland. Vielen Dank. (Beifall der AfD – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

Diese Rede einzeln zitieren

Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen heute legislative Weichen für das Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“. Mit diesem Geld aus dem Bund soll in die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslands investiert werden. Das sollte das gemeinsame Ziel sein für heute, aber auch für morgen, für die Zukunft. Von den 4,85 Milliarden Euro fließen 2,9 Milliarden in die Kommunen. Direkt ergänzt um die 600 Millionen Euro des Landes beläuft sich das Gesamtvolumen des Landes auf 5,45 Milliarden Euro. Die Errichtung des Sondervermögens ermöglicht dabei langfristige Planungen, aber auch flexible Gestaltungen, um auch künftigen Herausforderungen zu begegnen, die den Haushalt belasten würden. Das kann ein Stück weit Stabilität in der Zukunft schaffen. Für die FDP ist entscheidend, dass in der Förderlinie des Landes elf Zukunftsfelder genannt werden und dort investiert wird: beispielsweise 369 Millionen Euro für Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur, um im Bereich Bildung zu investieren; 279 Millionen Euro für nachhaltigen Ausbau der Landesverkehrsinfrastruktur für Anbindungen; 158 Millionen Euro für medizinische und pflegerische Struktur, um die medizinischen Versorgung im Land besser zu gestalten; oder 188 Millionen Euro für eine moderne Verwaltung, die als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger agiert. Weitere Felder sind zum Beispiel Bau und Forschung, Entwicklung, Sport, Kultur und viele andere. Ich möchte aber noch einmal auf die Kommunen zu sprechen kommen. Die Kommunen erhalten volle Eigenverantwortung für ihren Anteil von 3,5 Milliarden Euro. Die Verteilung erfolgt über die Regionalbudgets nach dem Schlüssel 90 % Einwohner, 10 % Finanzkraft. Dies bedeutet, da, wo der Staat als Allererstes für die Menschen funktioniert oder nicht, wo der Staat für die Menschen als Allererstes sichtbar ist, nämlich vor der eigenen Haustür, liegt die Verantwortung für die Priorisierung der Investitionen und Projekte der Zukunft. (Beifall der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dies kann Vorteile in der Bedarfsdeckung vor Ort haben, und wir vertrauen darauf, dass das Sondervermögen nicht nur kurzfristige Impulse setzt, sondern dieses Sondervermögen auch künftigen Generationen nutzt und wir die Zukunft stärken, modernisieren und das Land zukunftsfit gestalten. Die 250.000 Euro Mindestinvestitionen wurden schon angesprochen. Auch die finden wir gut. Natürlich – das haben wir auch schon gefordert – bedarf es Reformen, gerade auf Bundesebene, was Wirtschaftspolitik, was die Verwaltung betrifft oder auch Beschleunigung in dem Bereich, dass das Geld schnell zielgerichtet investiert werden kann. Das ist völlig klar. Lassen Sie uns daher klug investieren für heute und für morgen. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! 103 Seiten Vorlage, 1 Minute Sprechzeit – Achtung, Ironie –: Hier wird gerade enorm viel Meinungsvielfalt und Einschätzung eingefordert. Ironie Ende. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das habt Ihr Euch selbst ausgesucht! – Weitere Zurufe von der SPD) Da erübrigt sich jeder Kommentar. Deshalb nur ein bescheidener Hinweis: Ein Sondervermögen ist und bleibt nichts anderes als neue Schulden mit einem schönen Namen. Ich will aber nicht kleinlich sein. Immerhin fließen aus Berlin und Mainz zusätzliche Mittel für unsere finanziell überstrapazierten Kommunen. Wir haben bereits bei der Vorbereitung des Nachtragshaushalts darüber gesprochen. Jetzt müssen wir darauf achten, dass alle Mittel wirklich so eingesetzt werden wie vorgesehen. Ich weiß, dass die kommunalen Spitzenverbände zumindest am Rande beteiligt waren und kritische Punkte einbringen konnten. Dennoch müssen wir darauf achten, dass vor allem die Landkreise die zwei Drittel für die Orts- und Verbandsgemeinden auch wirklich weiterleiten. Dies steht nämlich explizit nicht im Gesetz. Ich befürchte auch, dass trotz der hohen Beträge, die im Raum stehen, der rheinland-pfälzische Anteil am Sondervermögen nicht ausreichen wird, um unser Land auf Vordermann zu bringen. Unsere erneuerungsbedürftige Gesundheitsinfrastruktur mag als Beispiel an dieser Stelle genügen. Wir werden den guten Willen selbstverständlich unterstützen. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nein, das ist heute keine gute Stunde, Herr Ministerpräsident, für dieses Land, weil wir weiterhin in den nächsten Jahren deutlich zu wenig investieren werden, und zwar in einer Größenordnung, dass es einem schwindlig wird. Ich werde gerne das kleine Einmaleins mit den Zahlen, die auf dem Tisch liegen, durchgehen, damit es auch jeder nachvollziehen kann. Was meine ich damit? Der DGB – die Studie ist schon angesprochen worden – hat vor Kurzem, am 18. November, die Zahlen auf den Tisch gelegt, was dieses Land Rheinland-Pfalz an Investitionsvolumen braucht. Frau Kollegin Schellhammer hat es gesagt: 83 Milliarden Euro – das kommt uns so locker über die Lippen – für den Zeitraum von zehn Jahren. Hier fängt das kleine Einmaleins an. Das ist bezogen pro Jahr 8,3 Milliarden Euro fehlendes Invest; das, was eigentlich notwendig wäre. Dann schauen wir uns einmal die Zahlen an, die wir heute diskutieren. 400 Millionen Euro soll es jedes Jahr mehr geben vom Bund, für Bund, Land und Kommunen gemeinsam – 400 Millionen Euro. Wir bräuchten das Zwanzigfache dieser Summe bezogen auf die 8 Milliarden Euro. Das Delta zwischen dem, was wir brauchen, und dem, wofür wir uns hier als Regierung und Parlament feiern lassen, ist so gigantisch, dass natürlich die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes davon ausgehen müssen, dass wir dieses Land weiter an die Wand fahren, systematisch an die Wand fahren. Auch wenn wir das Gesamtinvest aus dem Haushalt 2025 nehmen – bleiben wir einmal beim kleinen Einmaleins –: Da lesen wir 1,7 Milliarden an Gesamtinvest. Da sind die 400 Millionen mit enthalten, über die wir heute reden. Dann bräuchten wir das Fünffache, immer noch das Fünffache, um all die Themenbereiche, die Überschriften, die schon genannt worden sind, auch nur annähernd in den Griff zu bekommen. Deswegen müssen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes davon ausgehen, dass sie weiter über schlechte Straßen fahren werden, dass sie weiter eine Bahn erleben werden, die mehr steht, als dass sie fährt. Sie werden erleben müssen, dass im sozialen Wohnungsbau weiterhin zu wenig günstiger Wohnraum bis gar kein Wohnraum in unseren Ballungsgebieten in Rheinland-Pfalz zur Verfügung steht. Was, meinen Sie, wird das mit der Politik, mit der Demokratie und mit diesem Land machen? Was wird das mit den Menschen machen, die noch stärker zu den Verliererinnen und Verlierer Ihrer Politik gehören? (Zurufe von der SPD) Da bin ich an dem Punkt, Frau Schellhammer, an dem ich ganz anderer Meinung bin als Sie. Sie haben gesagt, Sie hätten mit dieser Zweidrittelmehrheit im Bundestag dazu beigetragen, uns auf den rechten Weg zu bringen. Nein, Sie haben mit der Zweidrittelmehrheit dazu beigetragen, dass wir uns für die nächsten Jahre – da unterscheide ich mich fundamental von vielen in diesem Haus – für Kriegswirtschaft entschieden haben, (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt fängt das wieder an!) und zwar perspektivisch in der Größenordnung von etwa der Hälfte des Bundeshaushalts. 5 % des BIP bedeuten 200 Milliarden Euro jedes Jahr für Tod und Verderben. Ich muss kein Prophet sein, um Ihnen zu sagen, wir werden dieses Land nach drei Jahren Rezession weiter, weiter ruinieren, ohne dass ein einziger Schuss gefallen ist. Das ist unser Grundproblem. (Beifall des Abg. Matthias Joa, fraktionslos, sowie der Abg. Ralf Schönborn und Peter Stuhlfauth, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13563 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf an die genannten Ausschüsse überwiesen. Wir kommen zu Punkt 2 b) der Tagesordnung: AKTUELLE DEBATTE Bildungspolitik im Brennglas: Das Scheitern der Landesregierung auf ganzer Linie auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13648 – Für die antragstellende Fraktion spricht deren Vorsitzender Schnieder.

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das, was sich in den letzten Tagen und Wochen an unseren rheinland-pfälzischen Schulen zeigt, was sich durch die aktuelle Berichterstattung weiter verschärft, verdeutlicht ein immer klareres Bild: das Scheitern dieser Landesregierung auf ganzer Linie. (Beifall der CDU) Es ist längst kein Warnsignal mehr, sondern der eindeutige Befund eines Bildungssystems, für das die SPD seit fast 35 Jahren die alleinige Verantwortung trägt. (Zuruf von der SPD) Noch in der Plenarsitzung vor vier Wochen wurde von Ihnen alles daran gesetzt, massive Vorfälle als eher punktuelle Erscheinungen abzutun, als Einzelfälle, die sich kommunikativ hochgeschaukelt hätten. Dieses Narrativ, Herr Staatsminister, hält der Realität längst nicht mehr stand. Egal, wo im Land, egal in welcher Schulform, überall hören wir dieselbe Botschaft: Überlastung, Gewalt, Sprachdefizite, strukturelle Überforderung. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Lehrkräfte schildern uns und der Presseöffentlichkeit Zustände, die man früher für unvorstellbar gehalten hätte. Ein Brief eines Bezirkspersonalrats spricht von – ich zitiere – menschlich wie rechtlich überschrittenen Grenzen und davon, dass das System – ich zitiere weiter – seine eigenen Beschäftigten nicht mehr schützt. Dieser Satz, verehrte Kolleginnen und Kollegen, steht sinnbildlich für die Lage, in der Schüler und Lehrer Opfer einer verfehlten Bildungspolitik der vergangenen Jahrzehnte sind. (Beifall der CDU) Die Landesregierung behauptet, alles sei unter Kontrolle. Sie bittet um Geduld, anstatt es endlich beim Minister oder sogar beim Ministerpräsidenten zur Chefsache zu machen. Die Ausführungen in der Regierungserklärung im letzten Jahr waren ganz offensichtlich nur wohlfeile Worte. Sie verweisen auf Programme, Projekte, Workshops. Meine Damen und Herren, diese Krise ist keine PowerPoint-Krise. Sie ist real, jeden Tag, für Schülerinnen und Schüler, für Lehrerinnen und Lehrer. (Beifall der CDU) Was sehen wir, wenn wir unter das Brennglas der rheinland-pfälzischen Bildungspolitik schauen? Wir sehen das Versagen in drei Grundfragen staatlicher Verantwortung. Erstens: Versagen bei der Sicherstellung von Ordnung und Sicherheit. Wenn Lehrkräfte in Interviews unterbrochen werden oder für Briefe anonyme Wege wählen müssen, statt Rückendeckung zu erhalten, dann ist das kein Kommunikationsfehler der Lehrkräfte, sondern ein Kulturproblem Ihrer Arbeitsweise. (Beifall der CDU) Wenn der Lehrkörper berichtet, dass man sich kaum noch traut, Maßnahmen zu ergreifen, weil sie fürchten, von der ADD im Stich gelassen zu werden, dann hat der Dienstherr und damit das Land seine Aufgabe nicht verstanden. Das ist dieselbe Fehlhaltung, die wir bereits bei der Polizei erlebt haben: beschwichtigen statt Rücken stärken. (Beifall der CDU) Zweites Versagen, bei Integration und Sprachförderung: Die Landesregierung redet die Realität klein. Doch wer die Sprache nicht spricht, kann nicht lernen. Grundschulen mit Sitzenbleiberquoten von über 30 %, Kinder ohne Kita-Erfahrung, Klassen voller sprachlicher Hürden: So wird es nicht gelingen. (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Drittes Versagen, bei der verlässlichen Finanzierung und Ausstattung: Wir haben es hier schon oft diskutiert, unsere Kommunen sind seit Jahrzehnten strukturell unterfinanziert. Schulen berichten von maroden Gebäuden, fehlenden Rückzugsräumen, mangelhaften Toiletten und Sicherheitstüren, überfüllten Klassen und zu wenigen Lehrkräften. Diese drei Punkte sind längst keine Einzelfälle mehr. Sie sind das Ergebnis von drei Jahrzehnten SPD-gemachter Bildungs-, Struktur- und Finanzpolitik in unserem Land. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, ich möchte einige Forderungen aus unseren 1 9 parlamentarischen Initiativen der vergangenen zwei Jahre aufzählen, die zeigen, dass wir handeln: (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) — Deutsch-Intensivklassen und Sprachförderung, verpflichtend, sofort und nicht erst in Jahren, (Beifall bei der CDU) — konsequente Ordnungs- und Sicherheitskonzepte, — Schutz für Lehrkräfte: keine Maulkörbe, keine Angst vor Repressalien, — multiprofessionelle Teams, mehr Schulsozialarbeit, mehr Schulpsychologie, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) — frühkindliche Förderung stärken: verpflichtendes letztes Kitajahr und Sprache vor Schuleintritt, — finanzielle Stärkung der Schulträger und ein Mehr an Lehrkräften. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Meine Damen und Herren, wenn Schule Orte der Angst werden, verliert der Staat seine Glaubwürdigkeit. Wenn Kinder nicht mehr lernen können, verlieren wir Zukunft. Wenn Lehrkräfte aufgeben, verlieren wir Haltung. Wir wollen zurück zu einer Schule, die Leistung stärkt, Integration ermöglicht und Respekt durchsetzt, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Das schulden wir unseren Kindern und all jenen, die sie unterrichten. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Maier.

Diese Rede einzeln zitieren

Florian Maier SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! An vielen Schulen in Deutschland und auch an vielen Schulen in Rheinland-Pfalz gibt es große Herausforderungen. Das hängt zum Beispiel mit zunehmend heterogenen Schülerschaften (Abg. Joachim Paul, AfD: Warum sind die denn heterogen? Warum denn?) und verschiedenen Krisen zusammen, die unsere Schülerinnen und Schüler in den letzten Jahren zusätzlich belasten. Es ist selbstverständlich nicht so, dass es keine Schwierigkeiten geben wird. Aber Herr Schnieder, wenn Sie sich hier heute hinstellen und sagen, dass die Landesregierung auf ganzer Linie versagt hätte (Zurufe von der CDU sowie des Abg. Joachim Paul, AfD) und den Eindruck erwecken, dass es nirgendwo so schlimm wäre wie in Rheinland-Pfalz, dann unterschlagen Sie und ignorieren Sie, was in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz passiert ist, und Sie ignorieren auch komplett, was in anderen Bundesländern um uns herum – einige davon feiern Sie hier im Plenum und in den Ausschüssen ganz gerne ab – eigentlich passiert. Wir steigern in Rheinland-Pfalz die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer. Für das laufende Schuljahr hat das Land weitere 470 zusätzliche Stellen bereitgestellt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir sind mittlerweile bei 45.000 Lehrerinnen und Lehrern, so vielen wie nie zuvor. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) In Nordrhein-Westfalen – CDU-regiert – sind nach aktuellen WDR-Zahlen momentan 9.000 Stellen unbesetzt. Man müsste sich vorstellen, was Sie hier abziehen würden, wenn das in Rheinland-Pfalz der Fall wäre. Wir bauen Schulsozialarbeit aus. Mittlerweile sind wir bei knapp 12 Millionen Euro angekommen, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) und wir werden hier nicht stehen bleiben. In Hessen – der CDU-Bildungsminister wird von Ihnen auch immer ganz weit nach oben gehoben – haben gerade 1.100 Lehrerinnen und Lehrer einen Brandbrief geschrieben, haben Alarm geschlagen, weil die Situation an den Grundschulen dort so problematisch ist. Die GEW wirft der dortigen Landesregierung vor, Bildungspolitik mit der Abrissbirne zu betreiben, weil Kürzungen in der Lehrkräfteausbildung geplant sind. Das muss man sich momentan auch erst einmal einfallen lassen. Mit dem Institut für Lehrergesundheit haben wir bei uns eine bundesweit einheitliche Struktur geschaffen, um die uns andere Bundesländer beneiden. Wir tun das, weil uns die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen wichtig ist, weil sie in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert hat. Ihre Parteifreunde in Baden-Württemberg wollen mehr Druck auf Lehrerinnen und Lehrer ausüben. Sie unterstellen in ihrem Wahlprogramm – Zitat von SPIEGEL ONLINE – „dauerhaft mangelnde Leistungsbereitschaft und Pflichtverletzungen“. (Abg. Martin Haller, SPD: Eine Frechheit ist das!) Hier würden wir uns auch einmal Unterstützung, auch einmal deutliche Worte in Richtung ihrer eigenen Parteifreunde wünschen. (Beifall bei der SPD) Wenn wir bei dem Punkt sind: Herr Linnemann, Generalsekretär der CDU Deutschlands, schlägt sogar vor, dass Lehrerinnen und Lehrer in Zukunft nicht mehr verbeamtet werden sollen. (Unruhe bei der CDU) Herr Schnieder, statt einmal im Monat hier in Mainz – – – (Anhaltend Unruhe bei der CDU – Glocke des Präsidenten) Es wäre doch gut, wenn Sie statt einmal im Monat hier im Landtag den Panikpropheten zu spielen, auch einmal innerhalb der eigenen Partei deutliche Worte finden würden. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der CDU) Das wäre doch mal ein Vorschlag. Aber weil Sie es erwähnt haben: Sie beschäftigen sich doch lieber damit, Petz-Portale einzurichten, (Zurufe von der CDU: Ah!) in denen Lehrerinnen und Lehrer, in denen Schulaufsichtsbeamte anonym denunziert werden können. Wissen Sie, solche Meldeportale kannten wir in den letzten Jahren eigentlich nur von der AfD. (Abg. Marcus Klein, CDU: Schämen Sie sich!) Das ist ein komischer Stil, dass Sie jetzt anfangen, auch von der AfD abzuschreiben. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das machen die schon lange!) In der Süddeutschen Zeitung – der Artikel war auch interessant – haben sich Schülervertreter aus Rheinland-Pfalz und Elternvertreter aus Rheinland-Pfalz zu Wort gemeldet. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus Rheinland-Pfalz hat sich zu Wort gemeldet. Alle haben sich kritisch von diesem Meldeportal distanziert. Wenn es weder die Schüler noch die Eltern noch die Lehrer wollen, für wen machen Sie denn so etwas eigentlich? (Anhaltend Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn es wirklich darum geht, Lösungen zu finden, dann kann man sich auf Sie nicht verlassen. Aber auf die SPD in Rheinland-Pfalz kann man sich verlassen, wenn es um Bildungspolitik geht. (Zurufe von der CDU: Ui! Oh!) – Es ist so. (Beifall bei der SPD) Es ist mit Sicherheit nicht alles gut im Bildungssystem, auch nicht in Rheinland-Pfalz. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Aber wir sollten auf Investitionen, auf Modernisierung und auf Unterstützung der Lehrkräfte und Schulleitungen und nicht auf pauschale und undifferenzierte Schuldzuweisungen setzen, so wie Sie das tun. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich sind Bildungsinstitutionen, sind Schulen ein Brennglas. Sie sind zunächst einmal auch ein Brennglas unserer gesellschaftlichen Realitäten, insbesondere für die kleinen und für die jugendlichen Menschen in unserem Land. Meine Damen und Herren, ich habe drei Kinder, die noch in die Schule gehen, in drei verschiedene Schulen. Die gute Nachricht ist: Ganz so schlimm, wie Herr Schnieder es dargestellt hat, ist es nicht überall, (Heiterkeit und Zurufe von der CDU: „Nicht überall“!) aber natürlich haben wir auch Herausforderungen und auch Probleme. Diese Probleme muss man sich aber genau anschauen und die Ursachen fi nden und benennen. Dann kann man hier gemeinsam über Lösungen diskutieren. Die Gründe sind eben nicht so pauschal, wie hier eben dargestellt, nach dem Motto, es sind nur 35 Jahre SPD-Landesregierung, oder – gleich werden wir es hören – das hat alles nur etwas mit der Zuwanderung zu tun. Die Gründe sind einfach viel vielschichtiger. Deswegen glaube ich, ganz wesentlich ist eine früh ansetzende Verzahnung von Bildungs- und Sozialpolitik, eine Verzahnung im Sinne vom Zusammenbringen von Jugendarbeit und Bildungsarbeit an unseren Schulen. Das wird schon gemacht. Herr Schnieder, ich bin froh, dass Sie jetzt auch Forderungen übernehmen, die wir hier schon in den letzten Jahren vorangebracht haben, wie den Ausbau von multiprofessionellen Teams, dass Sozialarbeit an Schulen zum Standard gehört, übrigens auch an Gymnasien, was ein langer Kampf war, das auch hier zu öffnen. Die Einstellung, die die Kollegin Dezernentin aus Ludwigshafen gegenüber der RHEINPFALZ geäußert hat, Schulen seien kein gesellschaftlicher Reparaturbetrieb, ist einfach falsch. Ja wo denn sonst? Bei Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihrer sozialen, familiären Herkunft eben nicht die Voraussetzungen haben, muss es doch unsere Aufgabe sein, Institutionen in die Lage zu versetzen, auch diesen Kindern eine gute Sozialisation und allen Kindern entsprechende Chancen im Leben zu ermöglichen. Da kann ich doch nicht die Augen verschließen, sondern ich muss genau hinschauen, wo die Themen und wo die Probleme sind. Wir haben dafür Ansätze. Es geht darum zu schauen, was gut funktioniert. Das Startchancen-Programm der Bundesregierung, das wir in Rheinland-Pfalz umsetzen, ist genau der richtige Ansatz: weg von der Gießkanne genau dorthin, wo die sozialen und bildungspolitischen Herausforderungen sind. Genau da muss man ansetzen, und genau da muss man weitermachen: in Richtung Startchancen-Programm für alle, sodass Schulen Orte sind, in denen Jugendhilfe, Eltern- und Familienarbeit und dann auch gute Bildung für alle Kinder stattfinden kann, und nicht danach selektiert wird, ob Mama nachmittags zu Hause ist und bei den Hausaufgaben helfen kann oder aus welcher kulturellen oder sozialen Herkunft die Kinder kommen. Das muss doch unser Anspruch sein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Ja, da sind noch Themen. Das lesen wir in der Zeitung, das erleben wir auch auf Schulhöfen. Aber die Reaktion darauf kann doch nicht ein Zementieren von sozialen Verhältnissen sein. Wir brauchen doch gerade mehr individuelle Unterstützung für alle Kinder. Wir brauchen längeres gemeinsames Lernen, übrigens nicht nur bei der Frage, wann in verschiedene Schulformen selektiert wird, sondern auch bei der Frage, wie lange die Kinder im Bereich der Schule sind. Es ist nun einmal ein Problem, wenn gerade solche Schulen, von denen wir in der Zeitung lesen – lesen müssen –, keine Ganztagsschulen sind. Ich halte das für ein Thema. Wir müssen auch nach sozialen Indikationen schauen, wo wir Ganztagsunterricht gewährleisten, weil den Kindern nicht zu Hause unterstützend unter die Arme gegriffen werden kann. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Darüber müssen wir diskutieren, wenn uns die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen wirklich etwas wert ist. Ich glaube auch, dass wir den Mut haben sollten, Schulen in ihren Sozialräumen mehr Entscheidungsspielräume zu geben, weil das Gymnasium bei Ihnen im Landkreis Vulkaneifel vielleicht eine andere Situation hat als die Realschule plus in Ludwigshafen, auch Schulleitungen zu befähigen, Kollegien zu befähigen, Schulgemeinschaften zu befähigen, im Rahmen von eigenen Handlungskompetenzen die Budgets so einzusetzen, dass sie zielgenau an der Stelle wirken können. Ich glaube, das ist der richtige Weg und nicht, pauschal zu sagen, alles ist schlecht, es ist überall schlimm. Ja, wir haben Probleme, aber wir haben auch viele Beispiele, wo diese Probleme positiv für die Zukunft gewendet worden sind. An diesen sollten wir ansetzen und weiterarbeiten. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Eines ist klar: 35 Jahre SPD-Bildungspolitik übersteht kein Bundesland unbeschadet, und auch keine Bildungsnation. Obwohl sich das Schüler-Lehrer-Verhältnis im Vergleich zu den 80er-Jahren erheblich verbesserte, obwohl Unsummen für Sozialarbeiter, Sprachförderung sowie unzählige Programme und Projekte ausgegeben worden sind, bescheinigt jede Bildungsstudie einen neuerlichen Absturz. Warum ist das so? Weil die Rahmenbedingungen falsch gesetzt worden sind. Deshalb bekämpfen Sie immer nur die Symptome mit Ihrer falschen Politik, und weil die Politik so falsch ist, werden die Symptome immer größer. Diese Symptome müssen Sie dann mit immer mehr Geld bekämpfen. Schon Frau Hubig hat sich gerühmt, Milliarden für den Bildungsbereich ausgegeben zu haben. Und die Ergebnisse? Niederschmetternd. Trotzdem sinkt das Niveau immer weiter. Jeder Bildungstest ein neuer Tiefschlag. Die vermutlich schwerste bildungspolitische Fehlentscheidung war die Abschaffung der Hauptschule. Die mit der Hauptschule verbundenen Probleme haben Sie nicht gelöst. Sie sind nicht verschwunden, Sie haben sie nur in die Realschule verlagert. Damit wurde das Erfolgsmodell Realschule beseitigt, und damit auch das Erfolgsmodell Gymnasium, weil die Schüler und die Eltern wollen, dass die Schüler aufs Gymnasium gehen. Das Ergebnis wird sein, dass sie irgendwann in Privatschulen gehen. Das wird das Ergebnis Ihrer Politik sein. Sie werden irgendwann den Ausweg in die Privatschule suchen. Das ist Folge Ihrer sozialdemokratisch gelesenen Politik. Der Niveauverlust an den Realschulen plus ist erschreckend. Die jüngste IQB-Bildungsstudie hat allerdings auch gezeigt – ich sagte es bereits –, dass diese Phänomene am Gymnasium nicht Halt machen. Lesen Sie doch einmal den Brandbrief des Rhein-Wied-Gymnasiums durch. Niederschmetternd, muss man sagen, eine Schande für den Bildungsstandort Rheinland-Pfalz. Deshalb: Leistung, Wissen, Anstrengung und Können müssen wieder im Zentrum der Lehrpläne und der Bildungspolitik stehen. Wir kommen nicht umhin, diese Reform einzuleiten. Es muss auch eine geistige Reform sein. Der Leistungsbegriff muss wieder uneingeschränkt bejaht werden. Die Anforderungen dürfen nicht immer weiter nach unten gesenkt werden. Bildungsforscher Olaf Köller kritisierte am 18. Dezember 2024 im ZDF bei Markus Lanz – ich zitiere –: „Die Latte legen wir viel zu tief, dass man nicht mehr drunter durchlaufen kann. Wofür ein Gymnasiast 2009 eine Vier bekommen hat, bekommt er heute eine Zwei.“ Wenn alle eine Eins haben, hat keiner mehr eine Eins. Ich sage es noch einmal: Nicht die schlechte Note ist unmenschlich, nicht Hausaufgaben sind unmenschlich, nicht die Anforderungen sind unmenschlich. Unmenschlich wäre, wenn der Lehrer nicht helfen würde, nicht unterstützen würde, wenn er den Schüler abwerten würde. Das will aber kein Lehrer. Sie müssen die Lehrer befähigen, auch problematische Noten zu erteilen, und dann zu sagen, wir unterstützen Dich weiter, damit es besser wird. Was Sie nicht machen dürfen, ist, das Niveau abzusenken. Das hilft keinem. Wenn unsere Kinder und Jugendlichen später im Berufsleben ihre Ziele erreichen wollen und sollen, ist es überhaupt nicht sinnvoll, sie von allen Überraschungsmomenten wie einer unangekündigten Leistungsüberprüfung auszuschließen. Vielmehr muss ihnen in der Schule wieder eine Bereitschaft zu Anstrengung vermittelt werden. Um einen soliden Lernfortschritt zu gewährleisten, ist kontinuierliches Lernen erforderlich. Mit einer Absage an Hausaufgaben – das ist die nächste Grille, die Sie hegen – und unangekündigte Leistungsüberprüfungen, wie vom Bildungsminister ins Auge gefasst und durchgeführt, werden fleißige Schüler demotiviert und wird regelmäßiges Lernen sabotiert. Die Hausaufgaben sind notwendig, weil jeder sich im Leben, im Berufsleben auf irgendetwas vorbereiten muss. An dieser Stelle wiederhole ich noch einmal zwei zentrale AfD-Bildungsforderungen: Einführung einer standardisierten Abschlussprüfung für den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I Mittlere Reife nach Klasse 10 an der Realschule plus; denn der Realschulabschluss muss wieder auf die Berufsausbildung vorbereiten, das duale System stärken und zukunftsfähig erhalten. Und: die sofortige Einstellung leistungsfeindlicher Projekte im Rahmen der sogenannten Schule der Zukunft. Bitte schaffen Sie nicht noch die Hausaufgaben ab. Das wäre ein schwerer Schlag gegen unsere Lernkultur. „Leistungsfeindlichkeit ist ein Anschlag auf das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung“, schreibt Bildungsexperte Josef Kraus in seinem Buch „Spaßpädagogik. Sackgassen deutscher Schulpolitik“. Er hat vollkommen Recht. Theoretisch wäre ab nächstem Jahr die Bildungswende möglich, Herr Schnieder. Sie wäre möglich. Politik heißt, man sagt, was man tut, Herr Schnieder, und dann tut man, was man sagt. Das ist das beste Mittel gegen Politikverdrossenheit. Was Sie hier machen, Herr Schnieder, ist Alibi-Wahlkampf auf Kosten unserer Schüler. Jeder weiß, dass die meisten Ihrer Kollegen ihre Schäfchen schon ins Trockene gebracht haben. Wenn Sie bei den Koalitionsverhandlungen Herrn Teuber und Herrn Ebling im Amt lassen, können wir Sie nicht mehr ernst nehmen. Es fällt uns jetzt schon ziemlich schwer. Sie haben die Möglichkeit, eine Bildungswende einzuleiten (Glocke des Präsidenten) und unseren Standort bildungspolitisch neu aufzustellen. Bitte opfern Sie diese Chance nicht auf dem Basar von Koalitionsverhandlungen. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das sind Mitglieder der SPDOrtsvereine aus Mörlen-Unnau und Bad Marienberg sowie der sKERH, das ist die Kameradschaft ehemaliger Soldaten des Deutschen BundeswehrVerbands. Sie kommen alle aus dem schönen Landkreis Westerwald. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht Abgeordneter Thoma für die FDP.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Thoma FDP

Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich gern auf das eingehen, was eigentlich die Überschrift der heutigen Debatte ist. Darin geht es um das Versagen der Landesregierung auf voller Linie – so, glaube ich, heißt es wortwörtlich – oder auf ganzer Linie. Es ist ein bisschen schwierig. Ich glaube, wir sind uns in einem Punkt alle einig. Dass die Vorstellungen der Bildungspolitik zwischen der Union und der SPD unterschiedlich sind: Ich glaube, das brauchen wir nicht herauszustellen. Das ist offensichtlich. Ich glaube, auch jede andere Partei hat eher ihren Favoriten, dem sie zustimmen würde. Was allerdings fraglich ist, ist natürlich: Wie speziell ist jetzt eine Situation? Wir haben zum Beispiel eben etwas über Gewalt gehört oder über unhaltbare Zustände. Ja, die gibt es im ganzen Land. Die Frage ist nur: Wie stark fallen sie aus? Wenn ich an das denke, was mir Kollegen allein in der letzten Woche erzählt haben, dann haben wir beispielsweise eine Situation, dass jemandem die Hose heruntergezogen wird, und er wird auf den Schulflur gestoßen, und dann wird die Tür zugehalten. Das ist wirklich erniedrigend, muss man sagen. Es ist ein bürgerliches Gymnasium, an dem das stattgefunden hat. Das war keine Problemschule oder so etwas. Wir haben Schulen, wo Fäkalien an der Decke kleben, weil es Schüler lustig fanden, sie dahinzuwerfen. Es war auch keine Brennpunktschule, es war eine ganz normale Realschule plus auf dem Land. Wir haben ganz viele solcher Situationen, die vereinzelt vorkommen und wo wir uns klarmachen müssen, die finden statt. Sie finden überall statt, vielleicht an der einen Stelle mehr als an der anderen, aber statt finden sie überall. Wenn wir uns anschauen, wie wir damit umgehen, dann haben wir eben schon einige Lösungsideen gehört. Das Ganze funktioniert allerdings nicht durch mehr Überwachung. Fragen wir uns ganz ehrlich: Wie soll die Überwachung helfen? Also, ist nachher die Konsequenz, dass ich Polizisten auf dem Schulflur stationiere? Das kann es nicht sein. Was hilft es mir, wenn ich mit einer Überwachungskamera aufnehme, dass ein Neunjähriger irgendetwas angestellt hat? Sollen wir das dann für den Strafprozess als Beweismaterial vorhalten? Ach nein, Neunjährige kann man ja gar nicht anklagen. Das Ganze muss pädagogisch gelöst werden. Das heißt, die Lösungen müssen wesentlich pädagogischer gedacht werden. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen sage ich, die Problemerkennung ist gut, ohne Zweifel. Die Frage ist: Mit welchen Maßnahmen gehen wir dagegen vor? Ich möchte gern eine Maßnahme herausgreifen, weil Herr Schnieder sie eben angesprochen hat. Damit hat Herr Schnieder durchaus Recht. Wenn wir zum Beispiel das Problem der Weitergabe von Informationen haben, und zwar, dass man etwas verbessern oder Probleme ansprechen möchte: Da ist aber tatsächlich nicht das Problem, dass die Landesregierung böse Dinge tut, sondern das ist ein natürlicher Prozess im Laufe der Informationsweitergabe. Stellen Sie sich einmal bitte folgende Situation vor. Eine Lehrkraft oder ein Schulleiter entdeckt irgendeinen Zustand, der nicht gut ist, und man möchte das Ganze entsprechend ansprechen, oder beispielsweise ein Elternteil entdeckt das und möchte es weitergeben. Es ist nicht so, dass irgendeine Behörde grundsätzlich etwas zurückhält, sondern das Problem sind einzelne Menschen, die dort teilweise tätig sind. Wenn alles gut geht, dann haben Sie einen fleißigen Schulleiter oder jemanden bei der ADD als Referenten, der fleißig ist und das weitergibt oder auch bis ins Ministerium. Wenn Sie aber Pech haben, sitzt da irgendjemand, der allein, weil es ihm vielleicht persönlich schaden könnte oder weil er nur die Idee hätte, es könnte ihm vielleicht und eventuell – reiner Konjunktiv – schaden, sagt, das gebe ich nicht weiter, das ist gar nicht so schlimm. Oder man nimmt irgendeinen Paragrafen, versteckt sich dahinter und sagt, ja, tut mir leid, da kann ich nichts machen. Wenn Sie einen ganz schlimmen Fall haben, haben Sie jemanden, der das Ganze noch mit einer Drohung verbindet; denn es gibt nicht nur dienstrechtliche Konsequenzen, sondern es gibt natürlich auch immer einmal eine Gelegenheit, wo man bewertet werden muss oder wo man beispielsweise befördert wird. Wenn die Leute an der entsprechenden Stelle sitzen und sagen, hör mal, das nächste Mal, Du brauchst bei mir erst gar nicht anzukommen – – – Das wird natürlich nicht offiziell gesagt, aber natürlich gibt es so etwas. Gehen Sie nach Hause, fragen Sie fünf Lehrer. Ich garantiere Ihnen, von den fünf wird Ihnen mindestens einer eine Geschichte aus dem Kontext erzählen, die ihm selbst passiert ist. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Dann haben wir – ich glaube, es ist zwei Monate her – im Vier-Augen-Gespräch mit Sven Teuber darüber gesprochen: Was ist eigentlich das Problem daran? Wir waren uns schnell einig: die Frage, wie man solche Funktionsposten eigentlich besetzt. Nach welchen Kriterien kommen Menschen in eine solche Position? Sind sie dafür überhaupt geeignet? Haben sie überhaupt die Qualifikation, eine Führungsposition innezuhaben? Oder sind sie irgendwo wegbefördert worden, oder gab es keinen anderen Bewerber? Oder gibt es eventuell einfach gewisse Seilschaften, in der sich Leute gegenseitig etwas zuspielen? Wenn wir etwas tun wollen, ist das eine Stelle, wo man ganz deutlich etwas tun kann; denn damit schaffen wir nicht nur eine gewisse Karriereattraktivität für Lehrkräfte, sondern wir schaffen auch eine Kultur, in der man entsprechend offen über Fehler sprechen kann. Diese Kultur brauchen wir, damit wir sachlich mit diesen Problemen umgehen können. Dann brauchen wir keine populistischen Maßnahmen, die am Ende sowieso nicht zu irgendetwas führen, und dann haben wir Möglichkeiten, konstruktiv darüber zu sprechen. Danke sehr. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist sie da, die große Abrechnung der CDU mit dem Bildungssystem in Rheinland-Pfalz, ein Thema, das prächtig für einen lautstarken Jahresabschluss geeignet ist. Es sei die Frage gestattet, ob es Ihnen heute wirklich um Bildung geht oder um etwas völlig anderes. Sie hatten doch viereinhalb Jahre Zeit, argumentativ richtig auf den Putz zu hauen. Ich bin sicherlich alles andere als der Anwalt dieser Regierung. Es scheint leicht, eine Landesregierung für bildungspolitisches Scheitern ganzheitlich verantwortlich zu machen. Doch trotz aller berechtigter Kritik an der Ampel sollte man ehrlich sein, sich die eigenen Fehler einzugestehen. Dass es mit unserem Land fast in allen Bereichen abwärts geht, liegt doch vor allem daran, dass wir 16 Jahre am Stück eine Bundesregierung unter CDU-Führung hatten, die durchweg auf Verschleiß gefahren ist. (Heiterkeit und Zurufe bei der CDU) Ob es Herrn Merz nun gelingt, das Ruder herumzureißen, ist völlig fraglich. Die Folgen sind längst auf Landesebene und damit an unseren Schulen angekommen, (Zurufe aus dem Hause – Glocke des Präsidenten) wobei wenigstens unsere Gymnasien noch halbwegs funktionieren. An der Basis sieht es anders aus: keine flächendeckende Entwicklung der Schulfähigkeit, Schwächung der Förderschulen, Inklusion auf Teufel komm raus, mehr Verwaltung und der naive Glaube in die Digitalisierung als Allheilmittel. Dann zur Krönung die Abschaffung der Hauptschule bereits zum Schuljahr 2009/2010, eine irreversible Entscheidung, die uns jetzt auf die Füße fällt. Das sind die Zutaten für die jetzt bestehende Bildungskatastrophe. „Realschule plus: Auffangbecken für verhaltensauffällige Schüler?“ Diese Frage stellte Claudia Matheis am 6. Dezember in der RHEINPFALZ. „Schüler mit Wir werden morgen noch mehr dazu hören. Deshalb sei heute nur daran erinnert, der gut gemeinte Ansatz, dass stärkere Schüler die schwächeren mitziehen, funktioniert in der Praxis bisweilen selten, ebenso wie das Ideal der individuellen Förderung. Nein, die Menschen werden nicht durch Gleichheitsförderung gleicher. Wer meint, die Krankheiten unseres Bildungssystems mit Hard- und Software zu heilen, ist auf dem Holzweg. Ich erinnere an einen Beitrag von Benjamin Lassiwe im Tagesspiegel vom 3. Dezember. Darin ging es um die Warnung der Landeärztekammer Brandenburg vor den gesundheitlichen Folgen übermäßiger und unkontrollierter Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen. Die Forderung: ein Handyverbot an Schulen, das flächendeckend und verbindlich geregelt sein muss. Eine verbindliche Landesregelung haben auch wir FREIE WÄHLER gefordert. Was macht die Ampel? Sie führten uns vor. Vermeintlich bunte Ideologien müssen ja über alle verfügbaren Kanäle fließen. Und unsere CDU im Haus? Ihre Reaktion passte gänzlich nicht zum heutigen Aufschlag der Abrechnung mit der Ampel. Bei Ihrem Slalomkurs werden Sie ins Schlingern kommen. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Frisch.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass die CDU-Fraktion heute diese Debatte aufruft, ist zweifellos berechtigt; denn der Blick auf die rheinlandpfälzische Bildungslandschaft ist ernüchternd: anhaltender durch Bildungsstudien nachgewiesener Niveauverfall, Brandbriefe von Schulleitern und Kollegien, die von verheerenden Zuständen berichten, eine Aufsichtsbehörde, die mit ihren Aufgaben offensichtlich überfordert ist, ausgebrannte und frustrierte Lehrkräfte, die es trotz allen Engagements in heterogenen Klassen nicht mehr schaffen, ihren Schülern gerecht zu werden, (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) immer mehr Kinder mit gravierenden Defiziten bei Sprache und Sozialverhalten und andere Probleme mehr. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Das ist das niederschmetternde Ergebnis von über 30 Jahren SPD-Bildungspolitik. (Abg. Marco Weber, FDP: Ja, man sieht es!) Auch unter dem neuen Schulminister ist keine Besserung in Sicht. Anstatt die vielen Baustellen entschlossen anzugehen, hat er sich in Sachen Handyverbot weggeduckt und mit seinem Verbot unangekündigter HÜ die pädagogische Freiheit der Lehrer geschwächt. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Das mit großem Tamtam angekündigte Projekt datengestützte Schulentwicklung bedeutet zunächst noch mehr Bürokratie und Aufwand für die Betroffenen, ohne dass damit in absehbarer Zeit ein eindeutiger Mehrwert verbunden wäre. Wie faktenbasierte Bildungspolitik funktionieren soll, wenn die Landesregierung nicht einmal weiß, wie viele Unterrichtsstunden fachfremd erteilt werden, und wie es um die Qualifikation der zahlreichen PES-Kräfte an unseren Schulen steht, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. (Abg. Marco Weber, FDP: Falschinterpretation!) Meine Damen und Herren, wir haben auch in der Bildungspolitik kein Erkenntnisproblem. Wir haben ein Umsetzungsproblem. Was ist zu tun? Erstens, kein Schulbesuch ohne ausreichende Sprachkenntnisse. Wer das ignoriert, ist für gescheiterte Bildungskarrieren verantwortlich. Zweitens, Schluss mit Überfrachtung des Unterrichts, stattdessen Konzentration auf das Wesentliche. Insbesondere in der Grundschule heißt das: Rechnen, Lesen und Schreiben. Drittens, keine weitere Absenkung des Niveaus, sondern wieder mehr Mut zu Leistung und Fachkompetenz. Unnötige Schulangst vermeiden ist gut. Jeglichen Druck beseitigen, macht Kinder und Jugendliche lebensuntüchtig. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stimmt nicht!) Viertens, die Rolle des Lehrers stärken. Er ist ein wesentlicher Schlüssel zum Lernerfolg und mehr als bloßer Lernbegleiter. Fünftens, Schluss mit immer heterogeneren Klassen, in denen individuelle Förderung kaum mehr möglich ist. Differenzierung nicht innerhalb von Lerngruppen, sondern im Schulsystem. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sechstens!) Sechstens, Verschlankung der Strukturen und Bürokratieabbau, Schließung der unteren Schulaufsichtsbehörde und Übertragung nicht verzichtbarer Aufgaben ins Bildungsministerium, frei werdendes Personal geht an die Schulen. Nur so kann es gelingen, die gescheiterte rheinland-pfälzische Bildungspolitik wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Herr Maier, ja, Sie haben recht, man kann sich in Sachen Bildung auf die SPD verlassen. Es ist verlässlich schlecht, was Sie auch in diesem Bereich abliefern. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Matthias Joa, fraktionslos –

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Das war ein Zitat! Die Quellenangabe fehlt!)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Joa.

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Joa fraktionslos

Geehrter Präsident, liebe Kollegen! AfD und CDU haben heute viel Richtiges gesagt. Doch dies wird nicht genug sein, wenn es in den Schulen weiterhin an Respekt, Anstand und gemeinsamen Werten fehlt. Diese Saat an Respektlosigkeit und charakterlicher Verwahrlosung, auch und gerade bei Eltern, wird weiter wachsen und gedeihen – auch bei Deutschen, aber mehrheitlich sind diese Probleme migrantischer Natur. (Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zurufe der Abg. Marco Weber, FDP, und Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es braucht hier klare Konsequenzen und die Botschaft: Wir lassen uns in Deutschland nicht mehr veralbern. Wer sich nicht einfügt oder dauerhaft von Sozialgeld lebt, hat hier keinen Platz mehr. Wir können noch so viel Geld in Schulgebäude, in die IT, in die Sozialbetreuung stecken. Es ist wie der Versuch eines Kindes, am Strand mit Eimer, Sand und Schaufel die Flut aufzuhalten. Die wahren Konsequenzen für Wirtschaft und Gesellschaft werden wir erst in einigen Jahren ernten. Es wird Zeit, endlich anzuerkennen, was für die halbe Welt längst offensichtlich ist: Bildungsferne Migration aus Staaten der Zweiten oder Dritten Welt mit völlig verschiedenen kulturellen Normen wird diese Gesellschaft zerstören. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist einfach falsch!) Mittelalterliche Wertvorstellungen, Judenhass, Bildungsferne, tiefste Respektlosigkeit und Verrohung sollen dann mittels Lehrern und Sozialarbeitern wieder ins Lot gebracht werden. Liebe Kollegen, das ist purer Größenwahn. Das wird in der Masse nicht funktionieren, und dies müssen wir uns endlich eingestehen. Auch die CDU sollte ihre Mitverantwortung für die ganze Misere eingestehen. Ein „Weiter so“, ein schaler Kompromiss, ein „Etwas mehr von allem“, ein wenig Aktivismus, ein paar Planstellen mehr, das reicht lange nicht mehr aus. Was also braucht Rheinland-Pfalz? Unsere Heimat braucht einen politischen Wechsel, der diesen Namen auch verdient. In einem Jahr wird hier wohl eine CDU-SPD-Landesregierung sitzen. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Nachdem die Posten verteilt sind, wird es genauso zugehen, wie auch in der Bundesregierung: Lähmung, Durchwurstelei, schale Kompromisse. Mit der SPD als Partner kann die CDU niemals das umsetzen, was nötig wäre. Die Mehrheit in unserem Land hat genug von der linken Politik. Sie hat genug von links-wokem Gedankengut, von diesen Gesellschaftsmodellen aus Utopia, die niemals funktionieren werden, genug von staatlicher Bevormundung, was gedacht und gesagt werden darf. Das, was 2016 noch Hass und Hetze war, ist heute die Realität. Wenn es die CDU also mit ihren Vorschlägen, ihren Ideen ernst meint, wenn dies alles nicht nur Wahlkampfklamauk sein soll, nun, dann muss die CDU über Optionen nachdenken, mit der AfD zusammenzuarbeiten. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Du lieber Gott!) Die Mehrheit will den Wandel, die Mehrheit ist rechts, die Mehrheit ist konservativ. Die Mehrheit will eine Schnittmenge aus CDU und AfD. RheinlandPfalz hat keine weiteren fünf Jahre mehr, in denen eine SPD, die schon lange keine Volkspartei mehr ist, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Fortschritt, Veränderung und eine neue Politik immer noch ausbremsen kann (Zurufe von und Unruhe bei der SPD – Glocke des Präsidenten) – ich komme zum Ende –; denn ob 2026 oder 2031, ich bin sicher, ohne das Ruder herumzureißen, hat dieses Land keine gesellschaftliche und wirtschaftliche (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Zukunft mehr. (Beifall des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Minister Teuber.

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Teuber

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wer über Migrantinnen und Migranten so spricht, wie das hier Teile am rechten Rand des Parlaments machen, (Abg. Joachim Paul, AfD: Gar nicht gemacht!) und gleichzeitig über Ludwigshafen spricht, hat null verstanden, wie wirtschaftliche Kraft und Wiederaufbau gerade in Ludwigshafen mit der BASF in den Jahrzehnten der 50er-, 60er-, 70er-Jahre bis heute aufgebaut werden konnten. Wir lassen tatsächlich nicht so über Mitmenschen in unserer Bevölkerung reden. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen, in diesem Zusammenhang muss man sich anschauen, was in den 60er-, 70er-, 80er-Jahren tatsächlich gemacht wurde und wovon wir heute noch Folgen ernten. In den 60er-, 70er- und 80er-Jahren wurden dieser wirtschaftliche Aufschwung und dieser Aufbau dieses Landes auch in Ludwigshafen von Migrantinnen und Migranten und von Menschen, die hier geboren wurden, gemeinsam gestemmt. Ohne diese gemeinsame Anstrengung und gezielte Anstrengung auch von Migrantinnen und Migranten wäre diese wirtschaftliche Kraft nie entstanden. Was man in dieser Gesellschaft gleichzeitig nicht gemacht hat, ist, einmal darüber zu reden, ob dort Deutsch gesprochen wird, ob man sich staatlicherseits darum kümmert, dass dort Deutsch gelernt wird und Kinder eine Chance haben, integriert zu werden. Worum man sich an vielen Stellen in den 60er-, 70er-, 80er-Jahren, ja, ich würde sagen bis mindestens Anfang der 90er-Jahre, in diesem Zusammenhang nicht gekümmert hat, (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) ist, dass Armut zu Armut und Migration zu Migration gesetzt wurde und sozialräumliche Planung und Städteplanung tatsächlich so vonstattengehen, dass statt Parallelgesellschaften eine Durchmischung entsteht. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wenn ich mir das anschaue, muss ich sagen, wir sehen heute an einigen Stellen auch Fortentwicklungen, die aus diesen Fehlschlüssen gesellschaftlicher und politischer Verantwortung dieser Jahrzehnte spürbar sind. Wenn ich nach Ludwigshafen oder in andere Städte schaue, dann ist dort in diesen Jahrzehnten eben nicht in diesem Sinne so geplant worden, dass man Bildungsaufsteigerinnen und -aufsteiger mit tatsächlich auch unterschiedlichen Hintergründen zusammen in einer sozialraumorientierten Planung in dieser Stadt beheimatet. Es ist deswegen auch nicht unweigerlich unlogisch, dass daraus irgendwann, weil es keinen gekümmert hat, Menschen erwachsen, die zu Hause nicht mit der deutschen Muttersprache aufwachsen konnten – das kann man ihnen auch nicht vorwerfen –, bei denen sie aber auch nicht staatlich organisiert gelernt wurde. Wenn ich daraus jetzt weitere Generationen ableite, dann ist es nicht verwunderlich, dass wir tatsächlich an manchen Stellen heute dort stehen, wo wir stehen, mit Herausforderungen, die wir mühsam miteinander bekämpfen werden müssen. Ohne die werden wir aber tatsächlich nicht zu Lösungen kommen. Deswegen ist es richtig, dass wir hier jetzt offensichtlich auch miteinander einen Konsens haben, dass frühkindliche Bildung viel wert ist und auch weiterhin gebührenfrei in Rheinland-Pfalz angeboten werden muss; denn – ich will nur daran erinnern – es ist keine zehn Jahre her, da haben wir in diesem Parlament noch über den Ursprung sprechen müssen, ob Bildung von einer Gebühr und der Bezahlbarkeit durch die Eltern abhängt oder nicht, auch mit der CDU. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wenn ich das ernst nehme, dass die heutige Bundestagspräsidentin und damalige Fraktionschefin in diesem Landtag damals noch mit uns darüber debattiert hat, warum wir sagen mussten, warum es nicht auf den Geldbeutel oder die Herkunft ankommen kann, dann muss man sagen, dass vor zehn Jahren mit Ihnen auch nicht darüber diskutiert wurde, warum frühkindliche Bildung tatsächlich den Standard haben muss, den wir hier miteinander mittlerweile offensichtlich als Konsens haben. (Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Es war vor sechs Jahren noch kein Konsens mit Ihnen, dass frühkindliche Bildung einen solchen Stellenwert hat. Wenn Sie jetzt suggerieren, dass das Allgemeinwissen und ein Standard, den wir seit Jahrzehnten haben, wäre: Nein, er ist es bei Ihnen und in diesem Parlament nicht seit Jahrzehnten, und ich bin gottlob froh, dass die Bildungspolitik dieser Landesregierung schon von Beginn an daran gearbeitet hat, dass Gebührenfreiheit und frühkindliche Bildung ausgebaut werden und wir Brücken in den Übergängen dieser Bildungssysteme bauen müssen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dann will ich Ihnen auch etwas sagen. Wenn Sie jetzt nur noch die Dinge wiederholen, die Sie schon wochen- und monatelang zu platzieren versucht haben, die aber von uns schon angelegt sind, dann werden daraus nicht bessere Lösungen. Sie haben nämlich keine andere Lösung, als wir sie auf dem Tisch haben. Sprachstandserhebung mit viereinhalb Jahren. Ich will Ihnen deutlich sagen: Das ist schon lange Beschlusslage, und das tun wir schon bei denjenigen, die heute ein Sprachdefizit haben, weil sie keinen Kitaplatz und damit keine Förderung haben. Wir bauen das jedes Jahr weiter aus. (Zuruf von der CDU: Zu langsam!) Das wissen Sie, aber in dem Zusammenhang will ich es Ihnen noch einmal sagen, weil Sie offensichtlich so tun, als wäre das eine Neuerung. (Abg. Marcus Klein, CDU: Flächendeckend!) Multiprofessionelle Teams sind ebenso keine Neuerung, sondern wurden jahrelang immer weiter ausgebaut. Ich selbst habe Wert darauf gelegt, dass es auch für Gymnasien gilt. In diesem Sinne ist es ganz entscheidend: Wir sind einer Meinung. (Abg. Marcus Klein, CDU: Nein, das glaube ich nicht!) Wir sollten jeden Fall ernst nehmen, und wir müssen gemeinsam den Schulterschluss im Sinne aller Beteiligten sehen, pädagogisch, sicherheitstechnisch und baulich bei den Schulträgern. (Abg. Marcus Klein, CDU: Ja, ja!) Ich muss sagen, da sind die Bundesmilliarden, die jetzt kommen, die einmalige Chance, endlich so vor Ort zu agieren, wie es die Schulen erwarten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

In der zweiten Runde spricht Abgeordneter Schnieder.

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant, Herr Staatsminister, wie man in dieser Aktuellen Debatte jedes Problem umschiffen kann. Jedes. Schuld bleiben mal wieder die anderen. (Beifall der CDU) Deswegen möchte ich eines noch einmal klarstellen. Diese Krise ist auch nicht kommunikativ entstanden. Sie ist und bleibt von Ihnen politisch verursacht, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Im Protokoll der letzten Sitzung können wir noch von Regierungsseite Sätze wie „nicht dramatisieren“ und „keine Hotspots“ nachlesen. Doch während Sie hier verharmlosen, haben Lehrer Alarm geschlagen. Eltern waren verzweifelt, und Kinder haben Angst. Es zeigt sich im Brennglas, was in der Bildungspolitik schiefgeht, und es zieht sich durch die gesamte Regierungsarbeit, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Fehlende Prioritäten, fehlende Führung, fehlende Konsequenzen, ganz nach dem Motto, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Ich sage Ihnen noch eines klar: Es ist endlich an der Zeit, wieder Verantwortung zu übernehmen – Verantwortung für Ordnung, Verantwortung für Integration, Verantwortung für Qualität und Leistung und Verantwortung für die Menschen, die täglich in unseren Schulen kämpfen. Dafür ist unser Ansatz klar: Sicherheit vor Schönrednerei, Fördern und Fordern statt Wegducken, frühzeitige Sprachförderung statt spätes Reparieren, Rückhalt für Lehrkräfte statt Rückzug des Dienstherrn. Wer Probleme nicht benennt, wird sie nie lösen. Wer sie kleinredet, macht sie erst richtig groß. Genau das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns in dieser Frage. Wir stehen für Klarheit, für Konsequenz und für ein Bildungssystem, das endlich wieder hält, was es verspricht. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Maier.

Diese Rede einzeln zitieren

Florian Maier SPD

Herr Schnieder, Sie haben es jetzt wieder so gemacht, und in Ihrer ersten Rede haben Sie das noch viel deutlicher so gesagt. Sie haben gesagt, die Situation wäre schlimm, und sie wäre, ganz egal wo im Land, furchtbar. Es gab neulich den RHEINPFALZ-Report. Da haben die Lokalredaktionen Schulen angeschrieben und auch Lehrerinnen und Lehrer angeschrieben. Es ist jetzt sehr weit weg von Ihnen, aber ich nehme an, Sie haben auch eine Pressestelle, die Sie über so etwas informieren kann. In der Südpfalz zum Beispiel wurde darüber berichtet. Da hat der Redakteur geschrieben: Wir haben kaum Rückmeldungen bekommen, und die, die wir bekommen haben, waren eigentlich auch ziemlich differenziert. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Er hat daraus dann auch geschlussfolgert, dass es wahrscheinlich in der Südpfalz keine solch gravierenden Probleme an Schulen gibt, wie Sie das beschreiben. (Abg. Marcus Klein, CDU: DIE RHEINPFALZ ist schuld!) Es ist auch so, dass wir in Rheinland-Pfalz teilweise sehr, sehr gute Situationen haben. Ich erinnere zum Beispiel an den Deutschen Kita-Preis. Da gingen die ersten beiden Plätze an Rheinland-Pfalz. Die zwei geehrten Kitas zeigen einmal mehr, dass herausragende frühkindliche Bildung in Rheinland-Pfalz stattfindet. Auch da wäre eine Gratulation der CDU-Fraktion aus unserer Sicht kein Schaden gewesen. Unsere Bildungsausgaben sind historisch hoch. Wir fördern gezielt die Sprachkompetenz: 350 Sprachbeauftragte, Minister Sven Teuber hat es genannt. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Wir setzen alles daran, dass die Startchancen-Schulen die zusätzlichen Ressourcen, die sie bekommen, bestmöglich nutzen können. So übernimmt man am Ende Verantwortung, und nicht mit Debatten, wie Sie sie heute wieder angezettelt haben. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Mir liegt jetzt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Thoma vor. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ne, ne, ne, ich hab’ mich die ganze Zeit gemeldet!) – Ganz langsam. Ganz langsam. Jetzt ist eine deutliche Wortmeldung von Ihnen erkennbar, Herr Paul. Jetzt dürfen Sie reden.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Der Staatsminister hat jetzt die Möglichkeit genutzt, eine Nebelkerze zu werfen. Natürlich bestreitet keiner die Aufbauleistung der Migranten, die vor allen Dingen in den 50er-, 60er-, 70er-, 80er-Jahren nach Deutschland gekommen sind. Das ist gerade in Ludwigshafen keine Frage. Keiner bestreitet das. Nur fragen Sie doch einmal, wo diese Communities heute politisch verortet sind – Kroaten, Griechen, Portugiesen, Spanier usw. Die sind heute sehr nah bei der AfD. Das ist die Wahrheit. Das ist die Wahrheit. (Zuruf des Abg. David Guthier, SPD) Die sind heute sehr nah bei der AfD, weil sie eben einen Unterschied sehen zwischen ihrer Einwanderung und der Leistung und der Grenzöffnung, die die Merkel-Union zu verantworten hat, die eine völlig unkontrollierte, ungeregelte Einwanderung überwiegend in die Sozialsysteme war. Das eine war gut, weitgehend gut, und das andere hat sich im Hinblick auf unsere Sozialsysteme und im Hinblick auf unser Bildungssystem als fatal erwiesen. Das heißt, wenn Sie, Herr Schnieder, sagen, Integration, Sprachförderung sei eine der wesentlichen Baustellen, dann kann ich nur sagen: ohne Migrationswende keine Bildungswende. Sie überfordern unser System. Sie überfordern unsere Bildungslandschaft mit einer Einwanderungspolitik, die seit 2015 de facto nicht geändert worden ist. Das ist der große Punkt. Dann zu sagen, die CDU hätte irgendwann das eine oder andere nicht diskutiert und nicht gemacht: Sie haben jetzt die Verantwortung, eine andere Bildungskultur in Rheinland-Pfalz wirklich ins Werk zu setzen, Herr Schnieder. Ich weiß nicht, ob Sie sich dieser Verantwortung bewusst sind, dass es hier darum geht, eine Änderung, eine Kurskorrektur vorzunehmen, und nicht darum, einfach nur Dienstwagen zu bestellen und Ministerposten auszukungeln. Dafür werden Sie nicht gewählt, und ich hoffe, dass Ihr Wahlkampf nicht irgendwann im vollendeten Wählerbetrug endet; denn das wäre er, wenn in der Bildungspolitik keine Kurskorrektur vorgenommen würde. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Das steht zu befürchten. Deswegen raten wir allen Menschen: Wollt Ihr eine Alternative? Wollt Ihr in der Bildungspolitik eine Änderung? Dann dürft Ihr auf keinen Fall CDU wählen. Dann müsst Ihr AfD wählen. Ganz klar. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Ich glaube, wir haben keinen Zweifel daran, dass wir Probleme im Unterricht haben. Herr Schnieder hat eben angesprochen, dass wir einen Leistungsverlust haben und nicht mehr dort sind, wo wir waren. Ich glaube, ein eindeutiger Punkt – das wird auch kaum einer bestreiten – liegt darin, dass in der Unterrichtszeit nicht so viel Unterricht stattfindet, wie stattfinden müsste, weil man mit allen möglichen Aufgaben betraut ist. Das gilt für Verwaltungsaufgaben, die die Lehrkräfte betreffen. Das gilt für Streitschlichtung. Das gilt dafür, dass man zum Beispiel nicht so intensiv arbeiten kann, weil die Kinder sich nicht konzentrieren können. Da gibt es ganz viele Gründe, an denen man arbeiten muss. Manche davon kann man vielleicht über Bande sozusagen mit der Politik verknüpfen. Manche sind aber auch eine Kultur- und Erziehungsfrage. Da ist das Interessante, wenn man zum Beispiel mit Eltern spricht, sowohl mit den offiziellen Elternvertretungen als auch mit Eltern ganz allgemein, die einem dann sagen: Mich wundert es, wie andere Eltern ihre Kinder erzogen haben. Denn eines müssen wir auch ehrlicherweise sagen: Wir können nicht die komplette Erziehungsverantwortung auf den Staat abwälzen und sagen, die Schule macht alles, sondern man muss auch noch den Anspruch haben dürfen, dass Eltern ihren Kindern das kleine Einmaleins des Benehmens beibringen. (Beifall des Abg. Steven Wink, FDP) Natürlich sind Dinge wie das Essen mit Messer und Gabel, der Toilettenbesuch und das Schuhebinden etwas, das in die elterliche Erziehung gehört. So viel Selbstverantwortung muss man Menschen auferlegen können. Ansonsten müsste man sich fragen, ob die Leute überhaupt mit ihrem eigenen Leben klarkommen. (Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Dann müssen wir nämlich sagen, man kann nicht der Landesregierung die Schuld dafür geben, dass irgendjemand sein Kind nicht entsprechend erzogen hat und es zum Problemfall in der Klasse wird. Ja, und wir haben über soziale Medien gesprochen, die ihren Einfluss darauf haben. Auch da ist es natürlich so, dass wir als Staat mitverantwortlich sind, aber nicht allein. Es gilt schon auch eine Verantwortung der Familien und damit der Gesellschaft, dass wir Unterricht ermöglichen. Unterricht passiert nicht von allein, (Beifall des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) sondern muss dann auch in der Erziehung entsprechend durchgezogen werden. Damit sind wir auch beim Auftrag der Schule – Erziehung und Bildung, die beide dort zu verorten sind. Deswegen noch einmal mein ganz deutlicher Appell hier an der Stelle: Ja, die Kritik ist vollkommen berechtigt, aber wenn wir über die Maßnahmen reden, reicht es nicht, einfach nur auf die Landesregierung zu zeigen und zu sagen „Die sind alle böse; die haben das alle falsch gemacht“, sondern wir müssen uns ganz viele multifaktorielle Begründungen anschauen, und dann haben wir eine realistische Chance, diese Probleme zu lösen. Danke. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ideologiefreie Bildungspolitik, Festhalten am Leistungsprinzip, Stärkung unserer Lehrerinnen und Lehrer – dafür stehen wir FREIE WÄHLER. Genau deshalb hatten wir im April den Antrag gestellt, verbindliche und landeseinheitliche Regelungen für die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten an Schulen zu beschließen. Wo waren die Kolleginnen und Kollegen der CDU? Statt ein Netzwerk der Vernunft zu knüpfen, wollten Sie ohne Aussicht auf Erfolg mit dem Kopf durch die Wand und haben ein Gesetz nach hessischem Vorbild auf den Weg bringen wollen. Erst im Oktober hatten wir einen Antrag zur Förderung der frühkindlichen Bildung eingebracht. Unser Vorschlag: ein verbindliches Vorschuljahr für alle, in dem nicht nur Sprach- und Sprechkompetenzen vermittelt werden, sondern Schulfähigkeit im Allgemeinen hergestellt wird. Im europäischen Ausland gibt es das schon, und deswegen haben wir dies auch für unser Bundesland gefordert. Sie sehen, wir bringen bodenständige, für alle nachvollziehbare und vor allem konstruktive Vorschläge. Unterstützung von der CDU? Fehlanzeige. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Es sind zwei Beispiele, die zeigen, dass es eine Zusammenarbeit bürgerlicher, demokratischer Kräfte im Parlament derzeit leider nicht gibt, und das liegt nicht an uns. Nicht ein einziges Mal wurden wir im vergangenen Jahr zur Mitarbeit eingeladen. Ist die Angst vor Stimmverlust wirklich so groß, Herr Schnieder? (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ich bin darauf gespannt, wie Sie sich morgen verhalten werden, wenn über unsere Entschließung gesprochen wird. (Abg. Marcus Klein, CDU: Kann ich Dir jetzt schon sagen! – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Dann geht es um eine gerechte Verteilung der durch die Digitalisierung an Schulen entstehenden Belastungen für die Schulträger. Da können Sie den Wählerinnen und Wählern beweisen, dass es Ihnen um die Sache geht. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Dr. Drumm.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es mag sein, dass die CDU mit ihrer Aussage, die Bildungspolitik der Landesregierung sei auf ganzer Linie gescheitert, recht hat. Vieles spricht dafür. Was aber heute von der CDU kam, wird nichts verbessern – alles nur Wahlkampftheater, keine Zukunftsorientierung. (Beifall des Abg. Joachim Paul, AfD) Also fragen wir ganz unvoreingenommen: Was braucht unser Land, unsere Republik wirklich? Wie können wir den freien Fall der Wirtschaft aufhalten, ihn wenigstens abbremsen? Wie können wir wieder innovative, neue Produkte entwickeln? Wie können wir „Made in Germany“ great again machen? Am wichtigsten: Wir benötigen hervorragend ausgebildete junge Menschen in allen Bereichen, die in der Lage sind, Neu- und Weiterentwicklungen anzustoßen und durchzuführen. Wir benötigen junge Menschen, die geistige Flexibilität besitzen, vernetzt denken können und fähig sind, sich erfolgreich in neue Gebiete einzuarbeiten. Wir brauchen endlich eine nennenswerte flächendeckende Förderung solcher hervorragenden Schülerinnen und Schüler: Schülerinnen und Schüler, die leistungsfähig sind, die leistungswillig sind und – ich sage es geradeheraus – vom Elternhaus unterstützt werden. Neben der Breitenförderung muss endlich gleichwertig die Begabtenförderung stehen, und nicht nur in Einzelfällen. Haben Sie heute irgendetwas darüber gehört? (Abg. Marco Weber, FDP: Ja!) Mit Schrecken denke ich an die Zukunft (Heiterkeit der Abg. Marco Weber und Steven Wink, FDP, sowie Gerd Schreiner und Johannes Zehfuß, CDU) der Bildungspolitik der nächsten rheinland-pfälzischen Regierung. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Matthias Joa, fraktionslos)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen a) Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/13458 – Zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Nummer 1 der Drucksache 18/13458 der Präsident des Oberlandesgerichts Bernhard Thurn vorgeschlagen. Wer der Wahl von Bernhard Thurn zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen. Ich stelle außerdem fest, dass damit das verfassungsgesetzliche Quorum erreicht ist. b) Wahl eines stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/13459 – Zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Nummer 1 der Drucksache 18/13459 der Präsident des Landgerichts Markus Gietzen vorgeschlagen. Wer der Wahl von Herrn Gietzen zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Herr Gietzen einstimmig zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das verfassungsgesetzliche Quorum erreicht ist. c) Wahl eines ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats – Drucksache 18/13600 – Zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der Drucksache Frau Benita Marker vorgeschlagen. Wer der Wahl von Frau Benita Marker zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Benita Marker einstimmig zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das verfassungsgesetzliche Quorum erreicht ist. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung naturschutzrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12592 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 18/13606 – Die erste Beratung hat in der 93. Plenarsitzung ohne Aussprache stattgefunden. Anschließend erfolgte Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Es hat ein Anhörverfahren stattgefunden. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Grundredezeit sind 3 Minuten. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Steinbach.

Diese Rede einzeln zitieren

Nico Steinbach SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute Nachmittag final über das Landesgesetz zur Änderung naturschutzrechtlicher Vorschriften, und ich kann bereits jetzt vorwegnehmen: Wir, die Koalitionsfraktionen, werden dieser kleinen Novelle im Naturschutzrecht zustimmen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Sehr gut!) Wir werden zustimmen, weil wir von der Novelle grundsätzlich überzeugt sind und die Anhörung für uns noch einmal sehr deutlich herausgestellt hat, warum die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Naturschutzstationen wirksame und effektive Instrumente sind. Die Naturschutzstationen sind deswegen prädestinierte Instrumente, weil sie Dialog, Kooperation und regionale Lösungen ermöglichen und in den Mittelpunkt stellen, um die verschiedenen Bedürfnisse hinsichtlich der Nutzung, Weiterentwicklung und Bewahrung unserer Landschaften miteinander in Einklang zu bringen. Ich darf in diesem Zusammenhang Herrn Dr. Hendrik Albrecht von der Modell-Naturschutzstation Nord aus der Vulkaneifel zitieren, (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) der in seiner Stellungnahme den Nutzen der über 200 in Deutschland arbeitenden Landschaftspflegeverbände wie folgt zusammengefasst hat: „Die Erfahrungen zeigen, dass diese Form des kooperativen Naturschutzes ein Erfolgsmodell ist. Landschaftspflegeorganisationen agieren als Brückenbauer zwischen Naturschutz und Landnutzung sowie zwischen Verwaltung und Praxis. Sie fördern Dialog, Vertrauen und Akzeptanz, wo sonst Konflikte entstehen könnten. Durch Kommunikation und Kooperation entsteht so ein tragfähiger Konsens; ein Miteinander anstatt eines Gegeneinanders.“ Für mich klingt das zum einen danach, als wären die Naturschutzstationen bundesweit schon reiflich und jahrelang erfolgreich evaluiert worden. Mit Blick ins nahe europäische Ausland zu unserem geschätzten Nachbarland Luxemburg, welches ebenfalls auf das Konzept vertraut und die Naturschutzstationen seit mittlerweile 36 Jahren vorhält, sind sie eine nachweisliche Erfolgsgeschichte. Für uns heißt das – das passiert aktuell in den Modell-Naturschutzstationen tagtäglich –, wir evaluieren bereits jetzt im Prozess, und das fortlaufend. Zum Zweiten klingt das für mich schwer danach, als würden die Naturschutzstationen und ihre Ausgestaltungsmöglichkeiten gut zu unserem Bundesland passen, erst recht, weil der Zusammenschluss zu einer Naturschutzstation für alle Beteiligten auf Freiwilligkeit beruht. Das hat unsere Ministerin mehrfach betont. Ich möchte noch einmal unterstreichen: Mit diesem Gesetz will die Landesregierung den Naturschutz in Rheinland-Pfalz effizienter aufstellen und damit schlussendlich die so dringend benötigte Biodiversität stärken. (Zuruf des Abg. Roger Lewentz, SPD) Die Neuerungen bei der Verwendung von Ersatzzahlungen schaffen ebenfalls mehr Flexibilität und reduzieren bürokratische Hürden. Mit der Etablierung der Naturschutzstationen schafft das Land eine Struktur, die langfristig trägt und dennoch flexibel ist. Wir machen mehr denn je jetzt deutlich: Naturschutz muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen und umgesetzt werden. Vielen Dank. (Beifall der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Zehfuß.

Diese Rede einzeln zitieren

Johannes Zehfuß CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes soll im Rahmen des § 32a die gesetzlichen Regelungen zur Errichtung von Naturschutzstationen schaffen. Um ein praxistaugliches Gesetz zu machen, sollten im Vorfeld der Gesetzgebung regionale Naturschutzstationen in Modellregionen erprobt werden – eine aus Sicht der CDU-Fraktion gute Vorgehensweise, die Akzeptanz bei den Betroffenen generieren kann. Von dieser Vorgehensweise hat sich die Landesregierung jetzt distanziert und drängt kurz vor Torschluss – ob es Torschlusspanik ist, mag ich nicht zu beantworten –, die Novellierung über das Knie zu brechen, ohne die Auswertung der Modellstationen abzuwarten. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kolleginnen Blatzheim-Roegler und Dr. Heidbreder haben Sie bei Frage 5 explizit auf die noch ausstehende finale Evaluierung des Modellverfahrens hingewiesen. In einer Pressenotiz des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau wird darauf hingewiesen – ich zitiere –, „dass das Vorpreschen des MKUEM sehr kritisch gesehen wird. Angesichts der laufenden Modellprojekte und der im Gesetz vorhandenen Widersprüche bekräftigte der [Bauern- und Winzerverband] die Forderung, die Naturschutzstationen vorerst nicht in das Landesnaturschutzgesetz aufzunehmen, (Abg. Marcus Klein, CDU: Aha!) sondern die Erkenntnisse der Modellphase unbedingt abzuwarten.“ (Beifall der CDU) Ähnliches liest man in einer gemeinsamen Stellungnahme der Landwirtschaftskammer und der beiden rheinland-pfälzischen Bauernverbände vom 2. Oktober dieses Jahres – ich zitiere –: Wir halten es daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt für verfrüht, eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, ohne die in zwei Modellprojekten zu sammelnden Erfahrungen in den Gesetzestext einfließen zu lassen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernhard Braun GRÜNE

Schwach, schwach!) Im Januar dieses Jahres hatten die drei vorgenannten Institutionen Möglichkeiten zur Stellungnahme gehabt, die sie für umfangreiche Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge genutzt haben. Übernommen haben Sie von diesen Vorschlägen nichts. Dieses Vorgehen ähnelt sehr dem Vorgehen beim Wasserentnahmeentgeltgesetz, das auch unter Zeitdruck – so wie jetzt – als Weihnachtsgeschenk verabschiedet wurde, ohne dass irgendwelche Verbesserungsvorschläge der Landwirtschaft Eingang in das Gesetz gefunden hätten. Es stellt sich abermals die Frage: Weshalb denn diese Eile? (Beifall der CDU) Gibt es andere Gründe, dieses „Novellchen“, wie es Frau Eder in der letzten Umweltausschusssitzung am 3. Dezember nannte, in aller Eile umzusetzen? Wenn es doch nur ein Novellchen ist, hätte man sich doch die Zeit nehmen und die Evaluation abwarten können, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) besonders mit Blick auf die an diesem Tag stattgefundene Unterzeichnung des Dialogprozesses „Schulterschluss Artenvielfalt Rheinland-Pfalz“, der die Zusammenarbeit – ich betone hier das Wort „Zusammenarbeit“ – auf eine völlig neue Basis stellt. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung des MKUEM vom 3. Dezember dieses Jahres: „Eine starke Landwirtschaft und ein starker Naturschutz gehen dabei Hand in Hand.“ Dabei gelang eine Abschlussvereinbarung, die ihren Auftakt im April 2023 hatte. „Schulterschluss Artenvielfalt“ und Naturschutzstationen sind untrennbar miteinander verbunden. Deswegen ist die Eile, mit der Sie nun agieren, umso unverständlicher. (Beifall bei der CDU) Es besteht doch Einigkeit darüber, dass die Neuausrichtung und Neustrukturierung von Beratung und Betreuung von Landwirten mit der Schulterschluss-Vereinbarung auf eine neue Grundlage gestellt wird oder gestellt werden soll. Mit der jetzigen Vorlage machen Sie genau das Gegenteil. Sie stülpen den regionalen Akteuren etwas über, was eigentlich gemeinsam erarbeitet werden sollte. Damit steht der Gesetzentwurf in eklatantem Widerspruch zu den schönen Worten der beiden Ministerinnen in der Presse. Einer der akzeptierten Leitsätze des neuen Ansatzes ist die Möglichkeit, Naturschutz und Biodiversität als normales Fruchtfolgeglied in die Betriebsplanung einzufügen, zum Nutzen für den Naturschutz, durch zuverlässige fachliche Betreuung durch Fachleute und eine auskömmliche wirtschaftliche Grundlage für Landwirte, als effektive Maßnahme, um Betriebsausgaben zu reduzieren, und um wahr werden zu lassen, was hier schon so häufig formuliert wurde: bäuerliche Familienbetriebe zu stärken. (Beifall der CDU) In diesem Novellchen, Frau Eder, wird diese neue Situation nicht aufgegriffen. Schade um diese vergebene Chance. Schade, dass die selbst auferlegte Evaluation über den Haufen geworfen wurde. Deswegen wird die CDU-Fraktion diesem Entwurf nicht zustimmen. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Dr. Heidbreder.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche hat uns alle die positive Nachricht erreicht, dass der „Schulterschluss Artenvielfalt“ einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbands RheinlandPfalz Süd, hat betont und es damit direkt auf den Punkt gebracht, dass der „Schulterschluss Artenvielfalt“ kein Kompromiss sei, sondern Konsens. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD – Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Gerade in Zeiten, in denen Populismus mehr Gehör findet, ist eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Perspektiven, die am Ende in gemeinsamen Empfehlungen münden, besonders wertvoll. Eine solche Kooperation kann man gar nicht hoch genug wertschätzen. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Gut! Und jetzt?) Dafür noch einmal ein großer Dank an Daniela Schmitt und Katrin Eder, die das seitens der Landesregierung begleitet haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Um Kooperation genau in diesem Sinne geht es auch in dieser Gesetzesnovelle. Mit den Naturschutzstationen stellen wir die Weichen für die größte strukturelle Weiterentwicklung der Naturschutzstationen und des Naturschutzmanagements seit Jahrzehnten. Wir stärken die Zusammenarbeit von Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen und liefern so regional passgenaue Antworten auf kommende Herausforderungen. Dies ergab im Übrigen auch die Anhörung des Umweltausschusses. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Umweltausschuss und auch von Ihnen, Kollege Zehfuß, wurde die Kritik angebracht, dass das Gesetz viel zu schnell kommen würde. Ich glaube, wenn das die einzige Kritik vonseiten der CDU ist, dann können wir gut damit leben, dass wir an dieser Stelle schnell sind. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir müssen an dieser Stelle auch nicht die Umsetzung der Naturschutzstationen abwarten, weil das Gesetz eben keine pauschale Struktur verordnet. Im Gegenteil, es lässt weiterhin Spielräume vor Ort zu, um Strukturen weiterzuentwickeln und die Erfahrungen aus den zwei Modell-Naturschutzstationen, die wir eben noch haben, einfließen zu lassen. Vor allem – deshalb ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt – sichert es den Rahmen für eine verlässliche Finanzierung der Naturschutzstationen auf lange Sicht, wo Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen Hand in Hand zusammenarbeiten. Genau das ist der richtige Weg, und genau das hat auch die Anhörung ergeben. Da war kein Anhaltspunkt zu finden, dass wir diese Evaluation hätten abwarten müssen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Markus Kropfreiter, SPD) Damit wir bei den Ersatzzahlungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft künftig noch zügiger vorankommen und diese einsetzen können, bauen wir unnötige Bürokratie in diesem Gesetzentwurf ab. Als Grüne wollen wir lebendige Kulturlandschaften erhalten, landwirtschaftliche Betriebe zukunftsfähig absichern und dem Verlust der biologischen Vielfalt konsequent entgegentreten. Das geht nur gemeinsam, und dafür stellen wir mit diesem Gesetz die richtigen Weichen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Ralf Schönborn.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Vorhaben, den kooperativen Naturschutz zu stärken, um betroffene Akteure aus den Kommunen und aus der Landwirtschaft auf Augenhöhe einzubeziehen, unterstützen wir außerordentlich. Wir als AfD-Fraktion erhoffen uns, dass regionalspezifische Naturschutzprojekte durch die Etablierung von Naturschutzstationen eine stärkere Aufmerksamkeit und Umsetzung erfahren. Die durchgeführte Expertenanhörung ergab, dass der zugrundeliegende Ansatz von allen Anwesenden begrüßt wurde. Es ist für uns aber nicht nachvollziehbar, warum die Modellphase nicht erst abgeschlossen und ausgewertet wird, bevor das Gesetz endgültig beschlossen wird. Ein Schelm, wer hier einen Zusammenhang mit der anstehenden Landtagswahl erkennt. Aus der Praxis haben wir erfahren, dass durch Naturschutzstationen Kompetenzen gebündelt und potenzielle Konflikte schon im Vorfeld ausgeräumt werden können. Auch aus der Landwirtschaft sind die Rückmeldungen weitestgehend positiv. Das stimmt mich zuversichtlich, dass wir hier nicht nur dem Naturschutz ein gutes Angebot machen. Die verpflichtenden Arbeits- und Maßnahmenprogramme bergen jedoch die Gefahr, dass das Ministerium durch zentrale Vorgaben die regionale Gestaltung des Naturschutzes aushebeln könnte. Deshalb verlangen wir hier unbedingte Transparenz. Meine Damen und Herren, nach Verabschiedung dieses Gesetzes werden wir in den kommenden Monaten und Jahren noch über die künftige Finanzierung, sprich über die Kosten für das Land reden müssen. Für uns als AfD ist dabei wichtig, dass die Mittel nicht zur Aufrechterhaltung der Grundstruktur der Naturschutzstationen eingesetzt werden, sondern in der Fläche ankommen und einen Mehrwert für die Natur schaffen. Hinsichtlich der Ersatzzahlungen kann das Fazit gezogen werden, dass ein schnellerer Mittelabfluss wünschenswert ist. Dennoch muss in der praktischen Umsetzung sichergestellt sein, dass die Gelder auch dort verwendet werden, wo die Eingriffe stattfinden. Abschließend sei gesagt, es ist beinahe unbestritten, dass die Etablierung von Naturschutzstationen in Rheinland-Pfalz kommen sollte. Lediglich der Zeitpunkt dieses Gesetzes überrascht etwas. Als AfD-Fraktion werden wir dem Gesetzentwurf aufgrund der Erfahrungen und Berichte zustimmen. Wir sind überzeugt, Dialog und Kooperation werden unserer Natur guttun und sie voranbringen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP spricht Herr Abgeordneter Weber.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Wochen sehr intensiv im Ausschuss, aber auch darüber hinaus in Verbänden über ein Landesgesetz zur Änderung naturschutzrechtlicher Vorschriften diskutiert, haben eine Anhörung und auch eine gute Auswertung durchgeführt. Über das eine oder andere kann man gerne diskutieren. Ich bin auf der einen Seite dankbar, dass Kollege Zehfuß auch den einen oder anderen Verband in seiner Pressemitteilung zitiert. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ja, gute Leute! Gute Leute!) Er zitiert auch aus einer gemeinsamen Stellungnahme. Ich bin dann ein bisschen verwundert, dass Kollege Präsident Eberhard Hartelt – Vizepräsident ist Herr Zehfuß – letzte Woche ein Kooperationsabkommen unterzeichnet hat, in dem gerade das Thema Naturschutzstationen eine sehr gewichtige Rolle spielt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir über Naturschutzstationen reden, dann reden wir darüber, dass in dieser Änderung – da geht meiner Meinung nach die Kommunikation ein bisschen auseinander – keine Verpflichtung steht. Diese Änderungen beziehen sich auf Freiwilligkeit, auf Freiwilligkeit vor Ort. Ich finde, genauso wie alle Anzuhörenden – auch auf Nachfrage alle –, dass in dieser Änderung des Landesgesetzes keine Verpflichtung steht. Wenn wir über die Finanzierung reden, dann reden wir auch über die erste Modellstation, die im zweiten Jahr läuft, im Donnersbergkreis, Bad Dürkheim, Neustadt an der Weinstraße. Wir reden, nach einer zweijährigen Modellphase, über eine Weiterfinanzierung dieser Naturschutzstation. Bei uns in der Vulkaneifel läuft aktuell im ersten Jahr eine Naturschutzstation. Hier passiert momentan das, was doch gerade alle überzeugen sollte: dass wir – auch das ist letzte Woche zum Ausdruck gekommen –, gerade was Umwelt und Landwirtschaft anbelangt, doch bitte künftig nicht übereinander, sondern miteinander reden. Herr Kollege Zehfuß, ich kann mich an vor zwei Jahren erinnern, an die Transparente an den Traktoren, auch an meinen eigenen Traktoren, auf denen gerade diese Aussage von der Landwirtschaft transportiert worden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir dieses ernst nehmen und ich keine Verpflichtung finde, ich aber finde, dass wir, wo wir mit den Kommunen und weiteren Freiwilligen, so wie bei uns in der Vulkaneifel zum Beispiel der Forst, (Glocke der Präsidentin) die Dinge auf den Weg bringen wollen, das doch bitte nicht behindern oder ablehnen. Wir von der FDP-Fraktion wollen das unterstützen und positiv mit Ja abstimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Herr Abgeordneter Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde von Herrn Zehfuß alles gesagt. An unserer Haltung hat sich bislang nichts geändert. Deswegen kann ich es kurz machen. Grundsätzlich begrüßen wir FREIE WÄHLER Maßnahmen, die den Naturschutz verbessern und lokale Modelle der Zusammenarbeit stärken. Die Einrichtung von Naturschutzstationen ist deshalb grundsätzlich auch in unserem Sinne. Allerdings hätten wir noch Zeit, die angesprochenen Evaluationsergebnisse abzuwarten. Es bedarf aus unserer Sicht keiner Eile. Wir werden uns aus diesem Grund enthalten. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Katrin Eder.

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Eder

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Zehfuß, Sie müssen die Geschichte richtig erzählen. Ja, ich habe gesagt, es ist ein „Novellchen“, weil wir uns natürlich auch viel mehr Modifizierung des Landesnaturschutzgesetzes hätten vorstellen können. Aber wir beschränken uns hier auf das Thema der Naturschutzstationen, und deswegen finden wir, dass das einen ganz neuen, flexiblen Rahmen gibt, um kooperativen Naturschutz zu unterstützen und vor Ort zu etablieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Die Naturschutzstationen schaffen einen echten Mehrwert. Das Modell basiert auf freiwilliger, paritätischer und regionaler Zusammenarbeit von Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutzverbänden. Über die Ablehnung oder die Kritik, die aus einigen Regionen kommt, freuen wir uns, weil der Hintergrund ist, dass man dort vor Ort so zufrieden ist mit seiner Biotopbetreuung und wir auch wissen, dass dort sehr erfolgreiche Projekte wie zum Beispiel das Wiesenbrüter-Projekt laufen. Deswegen ist es uns so wichtig, dass diese Zusammenarbeit gewinnbringend ist. Das Ziel ist, Kooperation und die Ergebnisse des Dialogprozesses „Schulterschluss Artenvielfalt“, den wir letzte Woche unterschrieben und vorgestellt haben, zu bündeln und zusammenzuführen und mit den Naturschutzstationen ein Angebot zu machen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Sie bündeln unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven vor Ort. Das schafft Akzeptanz und führt zu tragfähigen und pragmatischen Lösungen und hilft, die Probleme frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wir haben doch gewachsene Herausforderungen im Naturschutz, wie zum Beispiel die Umsetzung der Natura-2000-Bewirtschaftungspläne oder die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung, aber auch das Einwerben von Drittmitteln. Das ist der große Benefit, und hier stößt das bisherige Modell mit externen Auftragnehmern an seine Grenzen. Hinzu kommt, es gibt Naturschutzstationen an anderer Stelle in Deutschland. Die bisherigen Erfahrungen mit den vergleichbaren Institutionen, insbesondere mit den Modell-Naturschutzstationen im Norden und im Süden zeigen, sie sind eine Chance für mehr effektiven, kooperativen und nachhaltigen Naturschutz direkt in den Regionen und für die Regionen. Das haben auch die Anmerkungen im Rahmen der Anhörung ergeben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinie werden wir die Anregungen, die es gab, mit aufgreifen. Unser Ziel ist völlig klar: Wir wollen den kooperativen Naturschutz und keine Konfrontation. Wir wollen langfristig starke Strukturen, um – der neue UN-Bericht zum Zustand der Umwelt zeigt es: jede achte Spezies ist vom Aussterben bedroht – Lösungen für die Artenvielfalt vor Ort zu suchen, was regional zusammen besser funktioniert. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zur Abstimmung. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12592 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand-zeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12847 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 18/13607 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13632 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13662 – Ich darf Sie über das Ausschlussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 93. Sitzung am 11. September 2025 mit Aussprache statt. Es erfolgte Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und den Rechtsausschuss – mitberatend –. Im Ausschuss für Umwelt und Forsten wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Die CDU hat eine erweiterte Redezeit, ihr stehen damit 6 Minuten zur Verfügung. Das Wort hat Herr Abgeordneter Nico Steinbach. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Nico Steinbach SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede betonen, dass ich die Änderungen am Landeswassergesetz, den vorliegenden Gesetzentwurf für gelungen halte, da sich unser Land mit weiteren entscheidenden und effektiven Bausteinen gegen künftige Hochwasserlagen wappnet. Meine Fraktion und ich begrüßen außerdem, dass die Landesregierung die wesentlichen Erkenntnisse und Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ mit den vorliegenden Änderungen identifiziert und fachlich umgesetzt hat. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) Es war und ist richtig, dass diese Kommission sich die Zeit nehmen durfte, um weitreichende und vor allem substanzielle Empfehlungen aufzustellen. Als Mitglied des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe sehe ich viele inhaltliche Punkte im Gesetzentwurf, die uns wirklich einen entscheidenden Schritt in Richtung Hochwasserprävention weiterbringen werden. Dies hat auch noch einmal die Anhörung bestätigt. Ich möchte einen Punkt besonders stark machen, der mir besonders wichtig ist. In einem Abstand von 5 m zu Gewässern dürfen künftig grundsätzlich keine Baugenehmigungen mehr erteilt werden. Zusätzlich darf hier nichts gelagert werden, auch nicht vorübergehend. Vor dem Hintergrund der verheerenden Verklausungen an der Ahr, in der Eifel und an vielen weiteren Orten während der Flutkatastrophe ist das für mich logisch und folgerichtig. Auch ein Fortschritt und im Gesetzentwurf verankert ist, Überschwemmungsgebiete müssen nicht mehr durch Verordnungsverfahren festgesetzt werden. Ich möchte zudem darauf hinweisen, die rheinland-pfälzische Landesregierung hat unabhängig von diesem Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode wegweisende und weitreichende Maßnahmen im Bereich Wasser auf den Weg gebracht. Ich erinnere an den Sieben-Punkte-Plan zur Verbesserung der Hochwasservorsorge. Ich erinnere an den Pakt zur resilienten Wasserversorgung inklusive 30-Millionen-Euro-Sofortprogramm und abschließend an den mit allen relevanten Akteuren erarbeiteten äußerst wichtigen Zukunftsplan Wasser. Diese unzähligen Maßnahmen der Landesregierung, unter Federführung des Umweltministeriums, rund um die Themen Hochwasserschutz, Wasserversorgung, Wasserknappheit, Prävention und Bürokratieabbau werden in diesen Gesetzentwurf integriert. Professor Kirschbauer drückte es in seiner Stellungnahme so aus: „Der Entwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes kann im Großen und Ganzen als sehr gelungen bezeichnet werden.“ Weil dieser vorliegende Gesetzentwurf sehr gelungen, weitreichend, ausbalanciert und konsequent den Hochwasserschutz in den Blick nimmt, sehen wir, die Koalitionsfraktionen, den Änderungsantrag der CDU-Fraktion skeptisch. Er ist aus unserer Sicht vornehmlich aus drei Gründen abzulehnen, alles typisch für die rheinland-pfälzische CDU-Fraktion und ihre Parlamentsarbeit. Erstens ist er abzulehnen, weil sich der Änderungsantrag stark auf die Interessen einzelner Akteure konzentriert, zweitens, weil der Änderungsantrag Bezug nehmend auf andere Verhältnisse in anderen Bundesländern – hier mal wieder NRW – die rheinland-pfälzische Gesetzeslage und Vollzugspraxis verkennt und gänzlich umkehren möchte. Drittens gilt dies mit Blick auf ihren siebten Punkt, weil sich mehr Forderungen im Änderungsantrag befinden, die im Zweifel immense Kosten für das Land zur Folge hätten. Ich empfehle den vorliegenden Gesetzentwurf und unseren Änderungsantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion hat eine erweiterte Redezeit von 6 Minuten beantragt. Darüber hinaus hat unser geschätzter Kollege Gerd Schreiner heute seine letzte Rede in diesem Hohen Haus. Da sind wir doch ganz großzügig mit der Redezeit. (Heiterkeit bei SPD und CDU) Lieber Kollege Gerd Schreiner, alles im Rahmen. Humor ist schon im Saal. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Gerd Schreiner CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist Wohlstand. Doch Wohlstand muss man sich immer wieder neu erarbeiten. Beim Thema Wasser, bei Themen wie Starkregen und Flut, Dürre und Wassermangel bedeutet dieses Sich-erarbeiten schlicht und einfach, dass wir den Regen insbesondere jetzt im Winter für Hitzephasen im Sommer technisch speichern müssen. Dafür bieten das Wassergesetz und diese Novelle leider keinen ausreichenden gesetzlichen Rahmen. Vieles, das meiste beschließen wir in gutem Einvernehmen, manches, aber Entscheidendes sehen wir unterschiedlich. Darüber muss geredet werden. Wir, die CDU, wollen nicht zusehen, wie wertvolles Süßwasser wegläuft und im Meer versalzt. (Beifall der CDU) Wir wollen ein aktives technisches Wassermanagement, nicht am grünen Tisch in Mainz, Brüssel oder Berlin, sondern vor Ort, wo die Menschen leben. Deshalb fordern wir im Rahmen der Novelle dieses Wassergesetzes vor allem verpflichtende Wasserverbände, damit die Oberlieger eines Gewässersystems und die Unterlieger gemeinsam ihr Wassermanagement planen, bauen und pflegen. (Beifall der CDU) Das ist heute also meine zumindest vorerst letzte Landtagsrede von mir zu einem Thema, das diese Legislaturperiode nach der Ahrflut geprägt hat wie kein anderes: unser Umgang mit Wasser. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Kandidieren Sie 2031 noch mal?) Doch was glaubt Ihr, wofür verbrauchen wir unser Wasser eigentlich? Rund 2 % unseres Wassers, nur 2 % unseres Wassers, wird in der Landwirtschaft zur Erzeugung von Nahrungsmitteln eingesetzt. Weil der Import von Nahrungsmitteln aus trockeneren Regionen dieser Erde in keiner Weise nachhaltig ist, müssen wir mit technischen Mitteln so viel Wasser auffangen, dass unsere Landwirte überall und jederzeit genug Wasser haben, um regional gute Nahrungsmittel für uns zu produzieren. (Beifall der CDU) Rund 10 % unseres Wassers verbrauchen wir in unseren Häusern zum Trinken, Kochen, Waschen und für das Planschbecken der Kinder im Sommer. Weil ein Verbot von Badespaß nicht nachhaltig ist, müssen wir mit technischen Mitteln so viel Wasser auffangen, dass Familien überall und jederzeit genug Wasser haben und Kinder ohne schlechtes Gewissen im Sommer spielen und sich abkühlen können. (Beifall der CDU) Rund 80 % unseres Wassers benötigen unsere Unternehmen zur Kühlung oder als Prozesswasser. Weil eine Deindustrialisierung unseres Landes und die Verlagerung von Produktionen in noch trockenere Regionen der Erde für uns, für die CDU keine nachhaltige Alternative ist, müssen wir mit technischen Mitteln so viel Wasser auffangen, dass unser Mittelstand und unsere Industrie jederzeit und überall genug Wasser haben, um auch in Zukunft bei uns zu produzieren, um Wohlstand zu erzeugen. (Beifall der CDU) Nachhaltiges Wassermanagement ist deshalb mehr als wohlfeile Worte, mehr als hübsch anzusehende Auenlandschaften, wo jetzt Kulturland ist, und nachhaltiges Wassermanagement ist mehr als Verbote, Produktionseinschränkungen und Kontrollen. Nachhaltiges Wassermanagement heißt, der Spaten muss in den Boden. (Beifall der CDU – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!) Nachhaltiges Wassermanagement heißt landwirtschaftlicher Wegebau, um Regenwasser zurückzuhalten. Nachhaltiges Wassermanagement heißt, dass wir zusätzliche Wehre und Stauseen bauen, statt diese mit viel Geld gebaute Infrastruktur mit noch mehr Geld zu zerstören. Nachhaltiges Wassermanagement heißt, dass wir unsere Städte und Dörfer vor Hitze und Hochwasser schützen, statt uns mit unseren Siedlungen zurückzuziehen von den Bächen, Flüssen und fruchtbaren Auen, in denen sie unsere Vorväter aus guten Gründen einst gebaut haben. Deshalb heißt nachhaltiges Wassermanagement, dass wir flächendeck end Wasserverbände gründen, die vor Ort getragen werden und den Menschen dienen. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz machen Sie sich viele Gedanken, wie wir Gewässer naturnah gestalten. Aber mit diesem Gesetz machen Sie sich zu wenige Gedanken, wie wir zur richtigen Zeit die richtige Menge Wasser an die Getreidehalme auf unseren Feldern bekommen, damit morgen noch unser täglich Brot beim Bäcker liegt. Mit diesem Gesetz machen Sie sich viele Gedanken, wie Sie den Haushalten in heißen Sommern den Wasserhahn abdrehen können. Aber mit diesem Gesetz machen Sie sich zu wenige Gedanken, wie wir so viel Wasser in der Bundeswasserstraße Rhein halten, damit Binnenschiffer auf ihrem Weg nach Ludwigshafen oder Basel zu jeder Zeit genug Wasser unter dem Kiel haben. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, FDP und Grünen, bitte verstehen Sie mich richtig. Mit Ihrer Novelle des Wassergesetzes machen Sie nicht alles falsch, aber Sie machen auch nicht alles richtig. Sie gehen nur die ausgetretenen Pfade, die Pfade, die Ihnen passen. Das ist ein großer Fehler. Es ist ein Fehler. Ich greife das auf, was Sie gesagt haben. Es ist ein großer Fehler, den Sie, wenn Sie über Ihren Schatten springen würden, heute noch korrigieren könnten, nämlich wenn Sie dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen würden. Vielen Dank. (Beifall der CDU) Es sei mir noch ein kurzes Wort zum Schluss gestattet. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben, dass Sie mir jetzt bald drei Jahrzehnte zugehört haben. Die einen haben protestiert, die anderen haben geklatscht, aber wir haben uns immer zugehört. Deshalb sage ich vor allen Dingen von meiner Seite aus: Vielen Dank, dass ich Ihnen allen zuhören durfte. Mit Ihren und Euren Überzeugungen haben Sie mich regelmäßig zum Nachdenken gebracht und meine eigenen Überzeugungen geprägt. Danke dafür. Heute, zum Schluss, habe ich eine letzte Frage an Sie und an Euch: Welches ist Euer Lieblingsartikel in der Landesverfassung? Es ist nicht so, dass wir immer mit der Landesverfassung unterm Arm herumlaufen würden, aber manchmal schauen wir doch hinein. Was ist Euer Lieblingsartikel in der Landesverfassung? Habt Ihr einen? Ändert sich bei Euch vielleicht auch mal die Präferenz? Ich habe einen klaren Favoriten. Weil ich das Privileg habe, mich heute verabschieden zu dürfen und nicht abgeklingelt werde, darf ich ihn zitieren. Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947, Artikel 33, Grundsätze für die Schulerziehung: „Die Schule hat die Jugend zur Gottesfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit, zur Liebe zu Volk und Heimat, zum Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt, zu sittlicher Haltung und beruflicher Tüchtigkeit und in freier, demokratischer Gesinnung im Geiste der Völkerversöhnung zu erziehen.“ Das ist mein Lieblingsartikel in unserer Landesverfassung; denn es ist unsere Pflicht als Eltern, aber auch in der Schule und in der Schulerziehung, kommenden Generationen, unseren Kindern, alles mitzugeben, was sie brauchen, damit ihr Leben gelingt. Ich wünsche Ihnen und Euch schon heute gesegnete Weihnachten und alles Gute. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich es vergesse: Das Wichtigste ist der Mut. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Vielen Dank, lieber Kollege Gerd Schreiner – auch für den letzten Wunsch. Es wird eine würdige Verabschiedung von besonderen Persönlichkeiten geben. Drei Jahrzehnte hier im Rund im Plenum seine Arbeit zu leisten für die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ist einer dieser wichtigen Gründe dafür; das wird es geben, der Präsident wird dazu einladen. Umso mehr ist es wirklich richtig, die richtigen Worte zu finden bei seiner Abschiedsrede. Vielen Dank dafür. (Beifall im Hause) Wir fahren fort in der Rednerfolge. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Dr. Heidbreder.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Lieber Kollege Schreiner, stille Wasser sind tief – das kann man über Sie nicht immer sagen. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ich habe die Auseinandersetzungen mit Ihnen sehr geschätzt, und deshalb auch in dem Sinne: alles Gute. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Legislatur – ich glaube, das kann man so sagen – ist geprägt von der Flutkatastrophe im Ahrtal. Wir haben den Katastrophenschutz angepasst. Das Klimaschutzministerium setzt den Sieben-Punkte-Plan zur Hochwasservorsorge um. Wir haben den Zukunftsplan Wasser auf den Weg gebracht, und auch die vorliegende Novelle zum Landeswassergesetz ist ein weiterer Baustein, um Rheinland-Pfalz widerstandsfähiger gegen die Klimakrise zu machen. Wir setzen damit – das haben die Kollegen schon angesprochen – ganz konkrete Empfehlungen der gemeinsamen Enquete-Kommission um. Mit den Gewässerrandstreifen als einen zentralen Punkt in dieser Gesetzesnovelle im Innen- und Außenbereich, bei dem wir über die Bundesgesetzgebung hinausgehen, geben wir den Flüssen mehr Raum und schützen uns besser vor Verklausungen durch das Ablagerungsverbot, weil keine Gegenstände mehr in Gewässernähe gelagert werden dürfen. Ich glaube, wir haben alle noch sehr eindrücklich die schrecklichen Bilder von vollen Brücken, voll mit Holzstämmen, Bauwagen und Treibgut vor Augen. Wir wissen, dass Erinnerungen verblassen können. Das Stichwort Hochwasserdemenz ist hier im Plenum des Öfteren gefallen. Gerade dann, wenn es um konkrete Entscheidungen zu neuen Baugebieten oder dem Zusammenschluss von Zweckverbänden und gemeinsamen Maßnahmen zum Hochwasserschutz geht, werden die Folgen oft vergessen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Gefahren besser visualisieren können und stärker in die Abwägung einbringen. Mit dem HydroZwiIling für Rheinland-Pfalz wird das per 3D-Simulation möglich. Gefahren von Hochwasser und Starkregenereignisse können bis auf das eigene Haus heruntergebrochen dargestellt werden und so viel stärker sensibilisieren. Überschwemmungsgebiete werden qua Gesetz so schneller ausgewiesen, und die Verwaltung wird damit entlastet. Rückhaltemaßnahmen und Versickerung von Oberflächenwasser werden vereinfacht. Das sind nur einige der wichtigen Punkte, die wir in dieser Gesetzesnovelle nach vorne bringen. Ich komme kurz zum Antrag der CDU. Der Änderungsantrag ist an einigen Stellen fachlich unzureichend und in Teilen tatsächlich bereits geltendes Recht, was zum Beispiel die Gewässerrandstreifen angeht. Da sagen wir ganz klar, dass sich das Verbot nicht auf die bestehenden Gebäude fokussiert und damit das Gewollte schon jetzt über die Gesetzesnovelle möglich ist. Bezüglich der Wasserzweckverbände haben wir in der Enquete-Kommission sehr intensiv darüber diskutiert und sind mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, es braucht die Zweckverbände. Wir müssen die Zweckverbände und diese Gründung unterstützen, aber es muss regional angepasst sein. Pflichtverbände können auch jetzt schon durch geltendes Recht gegründet werden. Es wäre aber falsch, das pauschal für alle Gebiete vorzuschreiben. Wenn Sie auf NRW verweisen, dann geht der Verweis an dieser Stelle fehl, weil es dort für diese einzelnen Verbände, auf die Sie sich beziehen, individuelle Landesgesetze gibt, die eben außerhalb des Landeswassergesetzes geregelt werden können. Deshalb lehnen wir diesen Änderungsantrag von Ihnen ab. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Präsidentin) Extremwetterereignisse werden in ihrer Häufigkeit, in ihrer Intensität zunehmen. Deshalb brauchen wir konsequente Maßnahmen. Ich bin froh, dass wir die Empfehlungen der Enquete-Kommission nicht in der Schublade verschwinden lassen, sondern mit dieser Gesetzesnovelle einen weiteren Baustein legen zur Stärkung von Schutz vor Hochwasser und Starkregenereignissen in diesem Land. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist höchste Zeit, weitere wichtige Lehren aus der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal zu ziehen. Gerade in direkter Gewässernähe ist die gesellschaftliche Akzeptanz für verhältnismäßige Eingriffe in Rheinland-Pfalz spätestens seit 2021 ganz überwiegend gegeben. Umso wichtiger ist es, alle relevanten Akteure einzubeziehen und zu Entscheidungen zu kommen, die dem Hochwasserschutz dienlich sind. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und die Festsetzung von Gewässerrandstreifen sind mit Einschränkungen für die Flächeneigentümer verbunden, ganz klar. Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es jedoch, unseren Bürgern dort Schutz zu bieten, wo etwa Naturkatastrophen keinen Spielraum lassen. Deswegen können wir als AfD-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen. Die Expertenanhörung hat gezeigt, dass es auch Bedenken gibt, gerade aus der Landwirtschaft, die nach den Erfahrungen der letzten Jahre gute Gründe hat, misstrauisch gegenüber ordnungspolitischen Maßnahmen zu sein. Ein passendes Beispiel hierfür sind die Gewässerrandstreifen, die den Hochwasserschutz und die Gewässerqualität verbessern, zugleich aber eine wirtschaftliche Belastung für die landwirtschaftlichen Betriebe darstellen können. Wir als AfD-Fraktion sagen, eine Breite von 5 m ist in Ordnung unter der Voraussetzung, dass sich die Beeinträchtigungen für die Landwirte bei der Bewirtschaftung und Förderkulisse in der Praxis nicht dramatisch erhöhen. Die verbindliche Ausweisung von Überschwemmungsgebieten kann darüber hinaus ein Gewinn sowohl für das Einsparen von Verwaltungsressourcen als auch bei der Risikovorsorge sein, wie es ein Experte äußerte. Dennoch darf der Blick für den Einzelfall nicht verloren gehen. Einen wichtigen Fortschritt sehen wir in den Sturzflutgefahrenkarten und damit verbunden im neuen HydroZwiIling, bei dem wir die Kommunen und die Landkreise gern ambitioniert mitnehmen sollten. Für einen wirkungsvollen Hochwasserschutz dürfen wir außerdem die Klimafolgenanpassung, den Katastrophenschutz sowie die Notfall- und Einsatzplanung nicht vernachlässigen. Meine Damen und Herren, wir als AfD-Fraktion sehen den Gesetzentwurf insgesamt als tragbaren Kompromiss an, dessen Umsetzung im Interesse der Bürger und Kommunen ist. Abschließend noch ein paar Worte zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wir halten darin insbesondere die stärkere Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft für richtig, setzen aber bei der Gründung von Wasserverbänden auf Freiwilligkeit, weswegen wir ihn insgesamt ablehnen müssen. Ein Wort noch zu Ihnen, Herr Schreiner. Ich habe Sie hier stets als engagierten Mitstreiter erlebt. Ich habe Sie gern reden gehört. Ich werde Sie vermissen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eben in der Aktuellen Debatte zwischendurch die Blaue Karte gezogen, weil ich ein bisschen sauer wurde. Ich bin jetzt noch saurer und nutze auch bei wenig Publikum die Gelegenheit. Ich habe jetzt fünf Jahre außerparlamentarische Abgeordnete erlebt, die kommen, wenn wir Parlamentssitzung haben, vielleicht einmal zu einem Tagesordnungspunkt – da sind fünf leere Stühle –, machen hier den Klamauk am Redepult, und dann sind sie wieder weg. Sie lassen sich in den Ausschüssen nicht blicken, machen keine Abgeordnetentätigkeit. Herr Schreiner, in Verbindung damit ein Dankeschön an Sie für die Ernsthaftigkeit, mit der Sie als Abgeordneter Ihre Aufgabe wahrgenommen haben. Das aber, was die Kollegen betreiben, hier Redezeit ausnutzen und uns die Welt erklären und die Demokratie madig machen wollen, halte ich für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Liebe Leute, das ist wirklich der Gipfel, was die hier betreiben. Jetzt sind sie wieder alle weg und schaukeln irgendwo ihrem Weinglas entgegen, (Beifall der Abg. Stefan Thoma und Steven Wink, FDP, und vereinzelt bei der SPD) und andere hier im Plenarsaal machen tagtäglich Abgeordneten- oder Regierungstätigkeit. Wir können gern diskutieren, aber von denen lasse ich mir die Welt hier am Redepult nicht erklären, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN –

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Haller SPD

Geld kürzen!) Zum Thema Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes. Der Ausgangspunkt wurde diskutiert. Leider ist damit auch ein trauriges Ereignis in Rheinland-Pfalz verbunden, der 14. Juli 2021. Als Folge daraus haben wir uns in der Enquete-Kommission der Aufgabe gestellt, was wir in der einen oder anderen Sache anders machen und verändern wollen. Daraus ist auch diese Initiative der Anpassung des Landeswassergesetzes entstanden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Dinge sind angesprochen worden, was Uferrandstreifen und das Weitere anbelangt. Ich glaube, dass der Rahmen richtig gesteckt ist. Wir als FDP glauben, dass der Rahmen richtig gesteckt ist, aber es bleibt eine fortlaufende Aufgabe, über Wasser, Starkregen-, Flutereignisse zu reden, kommunal vor Ort, weil wir merken, die Demenz, die Vergesslichkeit gegenüber einer der größten Katastrophen in Rheinland-Pfalz hält immer mehr Einzug. Deshalb ist die Sensibilisierung eine fortlaufende Aufgabe, die wir wahrnehmen und ernst nehmen müssen. Auch in Richtung Landwirtschaft und Forstwirtschaft sind da viele Aufgaben, die auch in den nächsten Jahren noch fortlaufend bewerkstelligt werden müssen. Von daher werden wir diesen Änderungen des Landeswassergesetzes vonseiten der FDP zustimmen. Ich bin mir aber sicher, dass das noch nicht das Ende der Diskussionen bzw. von Veränderungen gerade beim Thema Wasser ist. Der eine oder andere hat es heute noch einmal thematisiert, welche Wichtigkeit Wasser für viele Lebensbereiche bei uns hat. Von daher werden wir als FDP-Fraktion diesem hier zustimmen. Vielen Dank! (Beifall der FDP, vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Sie haben eine verlängerte Redezeit. Es sind jetzt 2 Minuten Redezeit, die Ihnen zur Verfügung stehen. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Die Zeit läuft!) Das gilt erst für den nächsten Tagesordnungspunkt. Da habe ich mich vertan, also 1 Minute. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: – Bamm, da war er wieder. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wer kann etwas gegen den Schutz vor den Folgen von Starkregenereignissen haben? Wer will nicht, dass Wiederaufbaumaßnahmen so vorgenommen werden, dass sich alte Fehler nicht wiederholen? Wer möchte auf eine breite Datengrundlage für Projektplanungen verzichten? Die Antworten liegen auf der Hand. Deshalb hat sich auch unsere Haltung gegenüber der Gesetzesnovelle nicht geändert. Wir werden selbstverständlich zustimmen. Der Änderungsantrag der CDU enthält eine Reihe von Ergänzungen und Präzisierungen, die auch die kommunale Selbstverwaltung betreffen. Der Bildung von Verbänden stimmen wir natürlich zu. Um unsere Gewässer zu schützen und die Trinkwasserqualität zu sichern, bedarf es starker Bündnisse. Schon seit Jahren zeigt die Praxis, dass nichts am Ausbau der Vernetzung vorbeiführt, genau wie bei der interkommunalen Zusammenarbeit. Gemeinsam geht vieles besser. Wir stimmen deshalb auch diesem Änderungsantrag zu. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Katrin Eder.

Diese Rede einzeln zitieren

Katrin Eder

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Drei Punkte umfasst diese Gesetzesänderung: Hochwasserschutz, Bürokratieabbau und die Vorbeugung von Wasserknappheit und damit die Vorbereitung auf den Klimawandel. Lassen Sie es mich noch einmal kurz vorstellen. Bei einem 100- jährlichen Hochwasser werden künftig die überschwemmten Risikogebiete als Überschwemmungsgebiete gelten, sobald die Karten für verbindlich erklärt werden. Verzögerungen durch Verordnungsgebungsverfahren werden damit verhindert. Eine Sturzflutgefahrenkarte, die Überflutungen durch Starkregen für das gesamte Landesgebiet darstellt, wird verpflichtend erstellt und regelmäßig aktualisiert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m gilt über das Bundesrecht hinaus im Außen- und Innenbereich. Neues Bauen und Lagern ist grundsätzlich darin verboten, um gerade das Thema Verklausungen und damit verbundene verheerende Folgen, wie wir sie im Ahrtal leider erleben mussten, zu verhindern. Bei der Gewässerunterhaltung soll ebenfalls auf die Belange der Hochwasservorsorge Rücksicht genommen werden. Auch die Möglichkeit interkommunaler Zusammenschlüsse wird dabei im Gesetz hervorgehoben. Hier stehen wir für die freiwillige Lösung und appellieren an alle, die Einflus s haben in den Regionen unseres Landes und insbesondere auch im betroffenen Landkreis, dort zum Zusammenschluss zu kommen und diese Widerstände zu überwinden. Den Landeswasserhaushalt stärken wir, indem kleine naturnahe Rückhaltemaßnahmen im Wald oder auf offener Flur zulassungsfrei gestellt werden. Dies entlastet die Maßnahmenträger und die Wasserbehörden. Das ist ein Thema des Bürokratieabbaus. Gleiches erreichen wir auch dadurch, dass Niederschlagswasser ohne wasserbehördliche Erlaubnis schadlos ins Grundwasser versickert werden kann. Daneben unterstreicht der Gesetzentwurf, dass Wasserversorger bei Wasserknappheit Maßnahmen ergreifen müssen, um den Wasserverbrauch zu begrenzen. Die Bürgerinnen und Bürger werden außerdem über die aktuelle Versorgungssituation informiert werden, beispielsweise mithilfe sogenannter Wasserampeln. So ist es, Gerd Schreiner – das ist unser Ziel, dass auch die Enkel unserer Kinder im Planschbecken spielen können und es nicht merken, dass sich etwas verändert hat. Dann haben wir alles richtig gemacht. Ich werde die Diskussion über den Spaten vermissen. (Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will jetzt doch noch einmal ein paar Projekte aufführen, um das nicht so stehen zu lassen, wir hätten ihn nicht gestochen (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Nicht gestochen!) – ja, den Spaten in die Erde gestochen –, gerade in der Wasserwirtschaft: die Eifel-Pipeline, die neuen Wasserwerke allüberall im Land – neulich war ich in Neustadt an der Weinstraße –, die Steinbachtalsperre, die Verbundleitungen im Hunsrück, die Renaturierungen, die Deiche, die Deichrückverlegung wie an der Nahe. Wir haben viele, viele Projekte umgesetzt, und auch das zitierte Resilienzprogramm in der Wasserwirtschaft war ein echtes Erfolgsmodell, bei dem wir viel umgesetzt haben. Ich bin jetzt nicht in der Lage, einzelne Paragrafen aus der Landesverfassung zu zitieren, aber, lieber Gerd, wir sind 1999 zusammen in den Mainzer Stadtrat eingezogen. Deswegen kennen wir uns auch schon so lange. Genau das ist es, was Demokratie ausmacht, wenn man bei allem demokratischen und inhaltlichen Ringen immer noch vertraulich Sachen besprechen, Themen miteinander ausloten und auch noch abends den einen oder anderen Schoppen trinken kann. Danke für die Zusammenarbeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Stefan Thoma und Steven Wink, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Lassen Sie uns in die Abstimmungsfolge eintreten, und zwar zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13632 – seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP bei Zustimmung der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13662 –. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Ablehnung der CDU und Enthaltung der AfD angenommen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12847 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU in der Schlussabstimmung angenommen. Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Landesnachbarrechtsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13081 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/13620 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13665 – Die erste Plenarberatung fand in der 95. Sitzung statt. Es erfolgte Ausschussüberweisung an den Rechtsausschuss. Ein Anhörverfahren wurde durchgeführt. Die Gruppe FREIE WÄHLER hat eine Redezeit von 2 Minuten. Der erste Redner in der Debatte ist Christoph Spies für die SPD-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Spies SPD

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung über die Präzisierung des künftigen § 16 unseres Landesnachbarrechtsgesetzes, eine Regelung, die eine immer wichtigere Schnittstelle berührt: den Ausgleich zwischen energetischer Sanierung auf der einen Seite und den Schutz des Eigentums auf der anderen. Die Anhörung hat uns hierfür wichtige und wertvolle Impulse gegeben. Sie hat noch einmal verdeutlicht, dass Klimaschutz und Eigentumsschutz keine Gegensätze sind, sondern nur gemeinsam tragfähig funktionieren können. Genau an diesem Punkt setzt unser Änderungsantrag an. Wir schaffen eine klare und verlässliche Regelung, indem der zulässige Überbau zur Wärmedämmung präzise bis zu 25 cm begrenzt wird. Zugleich stärken wir die Verantwortung derjenigen, die eine solche Dämmung über die Grundstücksgrenze hinweg anbringen. Wer den Vorteil erhält, trägt auch die Pflicht, für den ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. Ergänzend stellen wir sicher, dass energetische Sanierungen so schonend wie möglich erfolgen und moderne, platzsparende Dämmmaterialien eingesetzt werden. Meine Damen und Herren, diese Änderungen sind kein Bruch mit dem Regierungsentwurf, sondern eine sinnvolle Feinjustierung, die das Verfahren rechtssicherer und interessengerechter machen. Sie sorgen für den Ausgleich der beiden Seiten, den Schutz des Eigentums und die berechtigten Ziele der Sanierung. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss für die intensive Beratung und den Anzuhörenden für die wertvollen fachlichen Beiträge danken, die maßgeblich dazu beigetragen haben, den Gesetzentwurf weiter zu präzisieren und praxistauglicher auszugestalten. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag schaffen wir einen klaren, verhältnismäßigen und verfassungskonformen Rahmen. Er schützt Nachbarn, ermöglicht notwendige Sanierungen und stärkt zugleich das Vertrauen in unser Landesrecht. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Dr. Martin.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Helmut Martin CDU

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ist es richtig, dass ein Grundstückseigentümer dulden muss – auf Dauer dulden muss –, dass ein Nachbar, der die auf die Grenze gebaute Wand seines Gebäudes dämmen will, mit der Dämmung diesen Grundstücksteil dauerhaft in Anspruch nimmt? Das klingt erst einmal ein bisschen abstrakt. Aber wenn wir es uns konkret vorstellen, wird man sagen: Ist doch gar kein Stress. Wenn das Grundstück groß ist und die Nachbarn sich gut verstehen, wird das schon klappen. Aber die Anhörung hat uns auch das Beispiel gezeigt, wenn das eine ohnehin schon relativ enge Durchfahrt ist, die jetzt nochmals enger wird, dann sieht das schon ganz anders aus. Deswegen ist es richtig, dass wir uns erstens die Grundsatzfrage gestellt haben: Ist es überhaupt richtig, fremdes Eigentum so in Anspruch zu nehmen? Antwort im Ausschuss – wir waren uns einig –: Ja, das ist angemessen; denn es geht zwar auf der einen Seite um Dämmung im Sinne von Einsparung von Energie und damit auch CO , und auf der anderen Seite haben wir einen Eingriff in das Grundrecht des Eigentums, aber das ist angemessen, weil es ein gesamtgesellschaftliches Interesse daran gibt, dass wir die Gebäude dämmen. So weit, so gut. Umso wichtiger ist es, dass im Gesetz die Interessenbalance bestmöglich hergestellt wird. Deswegen war es auch richtig, dass wir eine Anhörung durchgeführt haben. Kollege Spies hat darüber berichtet. Auch dass, was nach meiner Erfahrung nicht ganz üblich ist, alle vier angehörten Sachverständigen jeweils noch einmal Verbesserungsvorschläge gebracht haben, war sehr wertvoll. Davon haben wir einige umgesetzt. Ich will diese gar nicht wiederholen, sondern noch einmal einen Aspekt herausstellen, den wir auch diskutiert haben – ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich für die guten Gespräche danken, die wir zur Vorbereitung des gemeinsamen Antrags geführt haben –, den wir nicht umgesetzt haben, weil wir im Ergebnis übereingestimmt haben, der Aspekt ist ausreichend berücksichtigt. Und zwar hat einer der Sachverständigen gefragt: Was ist denn, wenn jemand, der diese Zufahrt hat, auf einmal ein Wohnmobil anschafft und das nicht mehr hindurch passt? Hat er dann auch einen Anspruch auf Rückbau der Dämmung? Das hätte ein Beispiel sein können; denn bisher steht im Gesetz nur, die Dämmung muss zurückgebaut werden, wenn der Nachbar an die Wand anbauen will. Sonst gibt es kein Beispiel. Das könnte so wie eine Benchmark gewertet werden; alles, was darunter ist, rechtfertigt nicht den Rückbau. Wir waren uns aber im Ergebnis einig: Nein, da braucht es keine Klarstellung, weil im Gesetz steht, ohnehin besteht nur so lange und soweit es eine zumutbare Belastung und eine zulässige Nutzung des Grundstücks ist, der Anspruch auf Dämmung. Deswegen waren wir uns einig, ein Wohnmobil muss immer durch die Einfahrt hindurchpassen, sonst gilt der Anspruch auf Dämmung gar nicht. Deswegen haben wir gesagt, dieser Aspekt muss nicht zusätzlich ergänzt werden. Mir war es nur wichtig, das hier zu formulieren, damit nicht irgendwann jemand auf die Idee kommt, es anders zu interpretieren. Deswegen schließe ich mit einem herzlichen Dank und bitte um Zustimmung. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn. (Zuruf aus dem Hause) – Entschuldigung, Frau Heidbreder wäre die Nächste in der Rednerfolge. Ist es in Ordnung, wenn Herr Schönborn zuerst spricht? (Zuruf der Abg. Dr. Lea Heidbreder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bitte, Herr Schönborn.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Schönborn AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung über die Änderung des Landesnachbarrechtsgesetzes. Bereits in der ersten Lesung haben wir darauf hingewiesen, dass der Kern dieser Gesetzesänderung der Ausgleich zwischen dem grundgesetzlich geschützten privaten Eigentum und dem öffentlichen Interesse an Energieeinsparung ist. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Nachbarn künftig geringfügige grenzüberschreitende Baumaßnahmen, insbesondere Wärmedämmungen, dulden müssen. Bis zu 25 cm Überbau sollen pauschal als unwesentliche Beeinträchtigung gelten. Die Landesregierung will damit energetische Sanierungen erleichtern und Widersprüche zwischen Nachbarrecht und Bauordnung beseitigen. Diese Zielsetzung ist nachvollziehbar. Gerade ältere Gebäude haben einen erheblichen energetischen Sanierungsbedarf. Wo saniert wird, wird Energie eingespart, werden Kosten gesenkt und wird die Umwelt entlastet. Die Angleichung an die Landesbauordnung schafft zudem mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Das sind gewichtige Argumente. Aber, meine Damen und Herren, wir wären schlechte Gesetzgeber, wenn wir nur Vorteile sehen wollten. Erstens: Das Eigentum ist ein hohes Gut. Jede verpflichtende Duldung eines Überbaus bleibt ein Eingriff in dieses Grundrecht. Wir müssen sicherstellen, dass dieser Eingriff stets verhältnismäßig bleibt. Zweitens: Auch geringfügige Überstände können erhebliche praktische Auswirkungen auf die Nutzung eines Grundstücks, auf Abstände, auf den Charakter eines Wohnumfelds haben. Was für den einen eine dünne Dämmplatte ist, kann für den anderen eine spürbare Einschränkung bedeuten. Drittens: Die Annahme, eine Außendämmung sei immer die beste und einzige Lösung, überzeugt nicht. In manchen Fällen können innenseitige Maßnahmen sinnvoller und für den Nachbarn weniger belastend sein. Diese Alternativen müssen berücksichtigt werden. Viertens: Der Entwurf betont stark die Energieeinsparung. Das ist wichtig, aber das private Interesse des Nachbarn darf nicht zur Nebensache werden. Klimaschutz rechtfertigt nicht jede Einschränkung privater Rechte. Fünftens: Der Versuch, Konflikte zu vermeiden, kann neue Konflikte schaffen. Zwang führt selten zu besserem nachbarschaftlichen Miteinander. Im schlimmsten Fall verlagern wir die Streitigkeiten von der Grundstücksgrenze in den Gerichtssaal. Besonders bemerkenswert war die Auffassung aus den Reihen der Grünen, wonach sogar enteignungsgleiche Eingriffe entschädigungslos hinzunehmen seien, selbstverständlich im Namen des Klimaschutzes. Offenbar gilt dort: Wer Eigentum verliert, gewinnt moralisch. Juristisch ist das blanker Unsinn, politisch entlarvend. Aber was will man aus dieser Ecke anderes erwarten? Meine Damen und Herren, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil das Vernünftige gegenüber dem Kritikwürdigen überwiegt. Zugleich bedauern wir, dass die Hinweise aus der Expertenanhörung nicht aufgenommen wurden. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Sehr geehrte Frau Dr. Heidbreder, ich bitte noch einmal um Entschuldigung. Sie haben jetzt das Wort für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! So kann ich zumindest richtigstellen, dass vonseiten der Grünen im Ausschuss nicht über Enteignungen gesprochen wurde. Das ist falsch dargestellt worden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Mit dem Landesgesetz zur Änderung des Landesnachbarrechtsgesetzes tun wir nicht nur etwas Gutes für das Klima, sondern sorgen vor allem für Harmonie am Gartenzaun. Ob in der Eifel, im Hunsrück oder in der Pfalz, wir alle kennen diese kleinen Dörfer, das Bild von Rheinland-Pfalz, das sehr prägend ist. Sie alle haben gemein, dass dort viele ältere Häuser stehen, oft dicht an dicht bis an die Grundstücksgrenze heran. Viele dieser Häuser müssen dringend energetisch modernisiert werden. Das Umweltbundesamt sagt, dass ungefähr 20 bis 35 % der Wärme durch die Außenwände verloren gehen. Deshalb ist es gerade bei älteren Häusern so wichtig und die richtige Lösung, eine bessere Wärmedämmung einzusetzen. Diese dringend notwendigen Sanierungen scheitern bislang aber teilweise an der Grundstücksgrenze. Das wollen wir mit dieser Gesetzesnovelle ändern. Künftig sollen Nachbarn deshalb dulden müssen, dass eine Wärmedämmung bis zu 25 cm in ihr Grundstück hineinragt, wenn die Nutzung ihres Grundstücks dadurch nicht beeinträchtigt wird. Darüber, dass die vorgeschlagene Regelung sinnvoll ist, waren wir uns in der Anhörung und waren sich alle Experten einig. Mit unserem Änderungsantrag nehmen wir Anregungen aus der Praxis auf, die uns in der Anhörung mit auf den Weg gegeben wurden. Das sorgt für mehr Rechtsklarheit und hoffentlich auch dafür, dass weniger Fälle am Ende in den Gerichten geklärt werden müssen. Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir schaffen mehr Spielräume für energetische Sanierung, ohne die Gewährleistung des Eigentums infrage zu stellen. Wir machen unseren Gebäudebestand in Rheinland-Pfalz fit für die Zukunft und tun nebenbei etwas Gutes für die Nachbarschaft. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Stefan Thoma.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Thoma FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Änderungsantrag setzen wir ein deutliches Signal. Wir schaffen endlich die Klarheit, die für eine erfolgreiche energetische Sanierung seit Jahren benötigt wird. Bisher gab es dazu viele Möglichkeiten der Uneinigkeit. Wir sind damit auf dem richtigen Weg. Mit dieser Änderung des Gesetzes schaffen wir jene rechtlichen Klarstellungen, die längst überfällig sind, insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung. Mit den geplanten Neuregelungen ermöglichen wir, dass Wärmedämmungen künftig auch dann umgesetzt werden können, wenn sie geringfügig auf ein Nachbargrundstück übergreifen. Die harmonisierte Anpassung an die Landesbauordnung erhöht damit die Rechtssicherheit für Eigentümer, Planende und Ausführende. Vor allem aber: Wir beschleunigen die Energiewende genau dort, wo sie konkret wird, nämlich am Gebäude selbst. Gleichzeitig ist es uns wichtig, ein grundlegendes Prinzip zu wahren. Das ist der Schutz des Eigentums. Niemand darf unangemessen belastet werden. Das ist zentral; denn erfolgreiche Klimapolitik braucht Akzeptanz, und Akzeptanz entsteht nur dann, wenn Rechte und Pflichten fair austariert sind. Natürlich wurden in der Anhörung auch kritische Punkte angesprochen. Das haben wir eben schon einmal gehört. Besonders die Reichweite der Duldungspflicht im neuen Gesetz steht dabei im Fokus. Wir haben diese Hinweise ernsthaft geprüft und versucht – das hat sich auch eben schon bei den anderen Reden herausgestellt, und da sind wir auch zu einer Übereinstimmung gekommen –, Verbesserungen für eine bessere Praktikabilität zu erreichen. Kern unseres gemeinsamen Änderungsantrags ist eine eindeutige und praxistaugliche Regelung. Die Dämmung darf definitiv nicht mehr als 25 cm betragen. Diese klare Obergrenze sorgt für Planbarkeit und verhindert unverhältnismäßige Eingriffe. Gleichzeitig schaffen wir eine aktive Unterhaltungspflicht des die Dämmung bringenden Nachbarn, sodass dauerhaft sichergestellt ist, dass die übergreifende Dämmung keine Beeinträchtigung für den anderen darstellt. Wir stellen ebenso klar, dass die Nutzung dünnerer, aber gleich wirksamer Dämmungsmaterialien nicht allein wegen höherer Kosten ausgeschlossen werden darf; denn technische Lösungen dürfen nicht aus ökonomischen Gründen pauschal blockiert werden. Meine Damen und Herren, damit setzen wir auf zentrale Forderungen aus den Sachverständigenanhörungen und tragen den Expertenmeinungen Rechnung. Das ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir brauchen klare, verlässliche und moderne Regeln, damit energetische Sanierungen nicht länger an unklaren Rechtslagen scheitern. Wir brauchen ein Landesnachbarrechtsgesetz, das Eigentumsrechte schützt und zugleich die energetische Transformation unserer Gebäude ermöglicht. Mit diesem Gesetz und dem dazugehörigen Änderungsantrag schaffen wir genau das: Rechtssicherheit, Fairness und einen spürbaren Fortschritt für die Energiewende. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Nächster Redner in der Debatte ist Abgeordneter Patrick Kunz für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Ich bin so happy.“ Das sagte am Wochenende ein Bauunternehmer zu diesem Gesetz zu mir. Er fuhr fort und sagte, es wird auch endlich Zeit, dass wir dieses Gesetz bekommen. Natürlich blieb seinerseits ein Unverständnis im Raum stehen, wenn andere Bundesländer viel früher und schneller dieses Gesetz hatten als wir in Rheinland-Pfalz. Er fragte mich, warum es denn so lange gedauert hat. Warum hat man sich immer davor gesträubt, solche neu gewonnenen Erfahrungen oder Möglichkeiten aus anderen Bundesländern auch in Rheinland-Pfalz zu übernehmen und einzuführen? Meine Damen und Herren, die Unternehmer und alle anderen in RheinlandPfalz, die diese Frage auf alle Gesetze lostreten, fragen sich zu Recht, und ich frage nun auch: Warum hat es diesmal aus Sicht der Betroffenen so lange gedauert, bis dieses Gesetz verabschiedet wird? Auf die Antwort bin ich gespannt; denn die Betroffenen wurden eingeladen, heute online teilzunehmen, um ihre Antwort zu bekommen. Die Auswertung aus dem Anhörverfahren ist eindeutig. Dem Grunde nach war der Tenor, das Landesnachbarrechtsgesetz geht in der vorliegenden Form in die richtige Richtung. Es gab allerdings vor allem einen Punkt, an dem die Zuhörerinnen und Zuhörer fast unisono Kritik übten. § 16a sollte enger gefasst werden, sodass die Duldung des Wärmedämm-Überbaus nur dann notwendig ist, wenn die Dämmung nicht über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Bestandsgebäude hinausgeht. Gleichzeitig erschien es mir ebenfalls einleuchtend, dass modernere, dünnere, aber gleichzeitig teurere Dämmstoffe nicht als unverhältnismäßige Kosten verstanden werden sollen, sondern nur zum Einsatz kommen, um nötige Abstandsflächen einzuhalten. Insgesamt hält uns das aber nicht davon ab, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir als FREIE WÄHLER sehen das positiv und stimmen zu. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Justizminister Fernis.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die umfangreichen Ausführungen des Kollegen Dr. Martin, denen ich mich inhaltlich ausdrücklich anschließe, lassen den Raum, die von Herrn Kunz aufgeworfene Frage zu beantworten: Warum haben wir uns mit diesem Gesetzentwurf eine gewisse Zeit gelassen? Die Antwort ist relativ simpel. Es gab unter Verfassungsjuristen durchaus unterschiedliche Auffassungen über die Frage, ob im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz die Länder zu entsprechenden Gesetzen berechtigt sind oder ob die Eigentumsordnung des Bürgerlichen Gesetzbuchs insoweit im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung abschließend ist, dass kein landesrechtlicher Regelungsspielraum mehr verbleibt. Nachdem diese Frage höchstrichterlich dahin gehend geklärt wurde, dass die Gesetzgebungskompetenz der Länder gegeben ist, haben wir einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dass dieser Gesetzentwurf gelungen war, hat sich schon in der ersten Aussprache im Plenum gezeigt, und dass man Gelungenes gelegentlich noch besser machen kann, hat sich in der Tat in den sehr konstruktiven Beratungen im Ausschuss gezeigt. Ich will das ausdrücklich sagen, weil es auch für mich ein sehr positives Erleben war, für das ich mich ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken möchte, weil wir das in dem gemeinsamen Interesse einer vernünftigen Interessenabwägung zwischen den Interessen desjenigen, der sein Gebäude energetisch modernisieren möchte – was regelmäßig auch mit einer erheblichen Wertsteigerung einhergeht –, und desjenigen, in dessen Eigentumsrechte nun einmal eingegriffen wird, jetzt wirklich solide austariert haben. Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, ein Stück weit mit unbestimmten Rechtsbegriffen zu arbeiten, weil die auf der anderen Seite eben genau den Raum geben, der Vielfältigkeit der Einzelfälle Rechnung zu tragen, mit denen wir es in der Bausubstanz quer über das Land hinweg zu tun haben. Ja, die sind dann gegebenenfalls durch die Rechtsprechung zu klären, wenn es nicht zu einer konsensualen Einigung kommt. Gleichzeitig ermöglichen sie in jedem Fall eine Klärung, die für beide Parteien sachgerecht ist. Herr Kunz, soweit angesprochen wurde, dass nicht aufgenommen wurde, dass ein entsprechender Verweis auf dünnere Dämmmaterialien zwingend sein soll, ist auch das nach unserem Dafürhalten – um das zu sagen – vom Gesetz erfasst. Auch in der Begründung zum Änderungsantrag, der die maximale Dicke einer entsprechenden Dämmung von 25 cm vorsieht, haben wir noch einmal darauf hingewiesen, dass das die gesetzlich zulässige Höchstgrenze ist, aber natürlich im Einzelfall bei der Frage, in welchem Umfang gedämmt werden darf, die Belange desjenigen, in dessen Grundstück eingegriffen wird, erhebliches Gewicht haben. Das mag im Einzelfall unterschiedlich zu bewerten sein – ob es sich um ein Gartengrundstück handelt mit einer sehr großen Fläche oder eben um eine enge Einfahrt, wo fraglich ist, ob das überhaupt zulässig ist. Bleibt eine ausreichende Nutzbarkeit? Alle diese Einzelfälle sind durch eine offene Regelung, die zugleich einen klaren Wertmaßstab enthält, abgedeckt. Dieser Wertmaßstab ist, ja, der Eingriff in ein fremdes Grundstück ist im Interesse des Klimaschutzes und der Modernisierung möglich. Zugleich muss er technisch so schonend wie irgend möglich im Einzelfall erfolgen. Ich freue mich, dass wir dafür einen gemeinsamen Konsens gefunden haben. Ich darf mich ganz, ganz herzlich für die außerordentlich konstruktiven Beratungen und die breite Zustimmung bedanken. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Lassen Sie uns in die Abstimmung eintreten. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13665 – ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Für Gegenstimmen und Enthaltungen ist kein Raum. Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/13081 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen in zweiter Beratung ab. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Erneut gibt es keinen Raum für Gegenstimmen und Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Es gibt keinen Raum für Gegenstimmen und Enthaltungen. Damit ist das Gesetz auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden. Ich bedanke mich dafür. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG) (Abschaffung der Kostendämpfungspauschale und Einführung einer optionalen pauschalen Beihilfe) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13095 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/13618 – Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags (Rücknahme von Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzentwurfs) – Drucksache 18/13649 – Die CDU hat eine erweiterte Redezeit von 6 Minuten zur Verfügung, die übrigen Fraktionen haben jeweils 3 Minuten. Die erste Plenarberatung fand in der 95. Sitzung am 9. Oktober statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen. Im Haushaltsund Finanzausschuss wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Meine Damen und Herren, ich bitte um Wortmeldungen. – Für die antragstellende CDU-Fraktion darf ich Abgeordneten Christof Reichert um das Wort bitten.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Reichert CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst auf die Kostendämpfungspauschale eingehen. Die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf hat uns erneut bestätigt, die Kostendämpfungspauschale ist ein Relikt, das nicht mehr zeitgemäß ist. Sie ist eine unverhältnismäßige ungerechte Mehrbelastung unserer Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz. Sie ist für den Dienstherrn in RheinlandPfalz ein eindeutiger Nachteil im Wettbewerb um die Fachkräfte. Kurz gesagt, sie muss endlich abgeschafft werden. Wenn man die Beamten in Rheinland-Pfalz befragt, was sie denn an dem System am ungerechtesten finden, dann ist es die Kostendämpfungspauschale. Das hat sich auch darin gezeigt, dass die öffentliche Petition zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale mit einer Rekordbeteiligung von 12.730 Mitzeichnern erstmals zu einer Anhörung im Petitionsausschuss geführt hat. Ich erinnere auch gerne noch einmal an den Grund für die Einführung im Jahr 2003. Die Kostendämpfungspauschale ist eingeführt worden als ein Beitrag der Beamtinnen und Beamten zur Haushaltskonsolidierung, und in all den Jahren haben die Beamtinnen und Beamten ihren Beitrag wahrlich geleistet – mit insgesamt weit über 400 Millionen Euro in dieser Zeit, Krankheitskosten, die sie aus eigener Tasche zahlen mussten. Wenn man die Haushaltsentwicklung des Landes in den letzten Jahren sieht, sieht man, dass der Beitrag zur Haushaltskonsolidierung nicht mehr gerechtfertigt ist. Der Bund und bereits neun Bundesländer haben die Kostendämpfungspauschale abgeschafft, weil sie nicht mehr gerechtfertigt ist. Gerade der Bund und unsere Nachbarländer Nordrhein-Westfalen und Hessen, mit denen wir in besonderer Konkurrenz um die Werbung von Mitarbeitern stehen, haben keine Kostendämpfungspauschale. Weil auch immer als Argument kommt, ob die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale für uns als Land tatsächlich teurer wäre: Die Anhörung hat gezeigt, daran gibt es zumindest berechtigte Zweifel. Das haben auch die Erfahrungen in Hamburg nach der Abschaffung gezeigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns deshalb ein Zeichen setzen für die Wertschätzung unserer Beamtinnen und Beamten, für ein Stück mehr Gerechtigkeit gerade auch im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten und für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. (Beifall der CDU) Deshalb werbe ich für unsere Fraktion dafür: Stimmen Sie der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale zu. Werte Kolleginnen und Kollegen, gerne möchte ich auch ein paar Worte zur pauschalen Beihilfe sagen. Hierbei möchte ich zunächst nochmals klarstellen, dass wir mit unserer Initiative keinesfalls den Weg in eine Bürgerversicherung ebnen wollten. Die private Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil in der Finanzierung unseres Gesundheitssystems und soll es auch bleiben. Deshalb stehen wir als CDU-Landtagsfraktion eindeutig zum Grundsatz, dass die Beamtinnen und Beamten beihilfeberechtigt sind und sich darüber hinaus privat versichern. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung hat, glaube ich, eindeutig gezeigt – es waren auch emotionale Momente –, wir brauchen eine Lösung für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land, die durch das derzeitige System eindeutig benachteiligt sind. Ich spreche hier insbesondere von Beamten mit Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen oder auch Quereinsteigern mit einem höheren Eintrittsalter. In der Anhörung ist auch noch einmal deutlich gesagt worden, schon Artikel 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes gebietet uns, diese Personengruppe nicht zu diskriminieren. Faktisch haben wir aber aktuell eine Diskriminierung. Das hat das Beispiel des angehörten Kollegen aus der Finanzverwaltung eindeutig gezeigt, der über die Dauer seiner Dienstzeit mit einer Mehrbelastung von mehr als 150.000 Euro rechnet – Kosten, die sich das Land einspart. Dieses Beispiel ist auch kein Einzelfall. Bei uns sind zahlreiche, Dutzende Zuschriften aufgrund der Diskussion eingegangen. Die Aussprache im Haushalts- und Finanzausschuss hat gezeigt, dass fraktionsübergreifend, glaube ich, auch die Bereitschaft besteht, hier eine Lösung zu finden und anzubieten. Dass Wettbewerb, auch wenn man nur die Diskussion eröffnet, grundsätzlich nicht schaden kann, zeigt schon allein die Ankündigung einer neuen Öffnungsaktion durch die PKV. Die pauschale Beihilfe ist sicherlich eine gangbare Alternative. Ich habe es aber auch bereits mit der Einbringung des Gesetzes an diesem Pult gesagt, im Detail der Ausgestaltung sind wir als CDU kompromissfähig. Eventuell ist auch die vom Deutschen Beamtenbund vorgeschlagene Lösung über eine Zulage ein gangbarer Weg. Unser Gesetzentwurf – das hat sich gezeigt – ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehrheitsfähig, so auch die Beschlussempfehlung des HuFA. Ich glaube aber, bei diesem Thema handelt es sich um eine Sachentscheidung, die sicher nicht parteipolitisch ideologisch geprägt ist. Das zeigt auch die Zusammensetzung der Regierungskoalitionen in den neun Bundesländern, in denen es schon eine entsprechende Lösung gibt. Ich glaube, da sind alle demokratischen Parteien dabei. Um die Tür für einen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum für eine gemeinsame tragfähige Lösung offenzuhalten, haben wir unseren Gesetzentwurf in diesem Punkt zurückgezogen. Wir hoffen, im Dialog mit den demokratischen Parteien dieses Hauses im nächsten Jahr eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, die wir dann auch ab dem Haushalt 2027 mit Finanzmitteln hinterlegen können. Heute werben wir um die Zustimmung zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Markus Stein.

Diese Rede einzeln zitieren

Markus Stein SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Landesbeamtengesetzes. Ursprünglich – Kollege Reichert hat das gerade ausgeführt – bestand der Gesetzentwurf aus zwei Teilen: einerseits der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale und andererseits der Einführung einer optionalen pauschalen Beihilfe. Nachdem die CDU-Fraktion nun im Lichte der parlamentarischen Beratungen Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs zurückgezogen hat – Anhörungen führen offenbar zu Erkenntnissen, und es ist auch in Ordnung, wenn die antragstellende Fraktion das dann zurückzieht –, sprechen wir heute also nur noch über die Forderung nach einer Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Diese war, wie Sie wissen, in dieser Legislaturperiode immer wieder Gegenstand unserer Beratungen. Bereits im Jahr 2022 hatte der Haushalts- und Finanzausschuss eine Anhörung hierzu. Bei der Anhörung vergangene Woche stand dieser Aspekt demnach auch nicht im Mittelpunkt. Dennoch will ich sagen, dass aus unserer Sicht unter anderem der Blick nach Hamburg durchaus erhellend war; denn der Sachverständige Herr Böttcher führte beispielsweise aus, dass die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale dort Mehrkosten von etwa 4,6 Millionen Euro verursachte. Herr Reichert, für Rheinland-Pfalz kalkulieren wir tatsächlich etwa mit 22 Millionen Euro. Das sage ich auch vor allen Dingen mit Blick auf Ihre Aussage von eben und den Umstand, dass Sie selbst diese Summe in Ihrem Gesetzentwurf angegeben haben. Dem stehen also in Hamburg 3,2 Millionen Euro an Einsparungen bei Beihilfemaßnahmen gegenüber. Ja, auch das ist deutlich geworden, keine direkte Gegenfinanzierung zwar, aber dennoch stellt sich letztlich genau diese Frage: Wie lässt sich eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale finanzieren? Die CDU-Fraktion jedenfalls bleibt diese Antwort schuldig. Um es klar zu sagen: Wir sind uns ohne Zweifel darin einig, dass ein attraktiver öffentlicher Dienst von enormer Bedeutung für unser Gemeinwesen, für einen funktionierenden und verlässlichen Staat, für den Alltag der Menschen ist. Die zahlreichen Maßnahmen des Landes in den vergangenen Jahren habe ich an dieser Stelle bereits mehrfach ausgeführt. Sie kennen sie alle. Daher verstehe ich auch jeden, der sich eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale wünscht; denn unsere Beamtinnen und Beamten leisten natürlich eine enorm wertvolle Arbeit und verdienen, wie gerade ausgeführt, unsere starke Unterstützung. Wir glauben aber, dass es zielführender ist, zur Stärkung des öffentlichen Dienstes andere Aspekte zu priorisieren. Als eines von vielen Beispielen nenne ich die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten. Ja, das ist eine große Kraftanstrengung, die das Land aber in den vergangenen Jahren stets geleistet hat. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal betonen: Eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale halten wir nach wie vor einfach nicht für sozial gerecht; denn die Pauschale ist sozial gestaffelt – aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Aspekt. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist es!) Meine Damen und Herren, aus all diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ab. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Fraktionsvorsitzende Pia Schellhammer.

Diese Rede einzeln zitieren

Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Die CDU-Fraktion hat zwei Vorschläge zugunsten unserer Beamt:innen in Rheinland-Pfalz gemacht, und wir haben dazu im Haushalts- und Finanzausschuss eine Anhörung durchgeführt. Ich möchte die Anhörung an dieser Stelle ausdrücklich loben, weil sie uns wirklich noch einmal verschiedene Perspektiven aufgezeigt hat. Nicht immer ist es emotional im Haushalts- und Finanzausschuss, (Zuruf aus dem Hause: Was?) aber an dieser Stelle hat uns tatsächlich auch das persönliche Schicksal, das geschildert wurde, nicht kaltgelassen; denn diese Anhörung hat gezeigt, dass wir eine Lücke im Beihilfesystem haben, und diese Lücke sorgt für eine Ungerechtigkeit. Sie sorgt dafür bei Menschen mit einer Vorerkrankung und bei Quereinsteiger:innen mit Berufserfahrung. Das müssen wir tatsächlich als Aufforderung nehmen, hier zu handeln. Deshalb ist es gut, dass Sie diesen Schritt gehen, den Teil des Gesetzentwurfs zurückzuziehen und daran zu appellieren, dass wir gemeinsam eine Lösung finden. Auch die Grünenfraktion ist überzeugt, dass das in der nächsten Wahlperiode und idealerweise beim nächsten Landeshaushalt geregelt und die pauschale Beihilfe – wir können gerne über Details diskutieren – in Rheinland-Pfalz eingeführt werden muss. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Ich möchte daran erinnern – das habe ich auch im Haushalts- und Finanzausschuss getan –, dass es unsere Fraktion war, die das im Rahmen einer Anfrage zum ersten Mal zum Thema gemacht hat. Immer mehr Länder haben sich, seitdem das Thema durch Hamburg auf den Plan gerufen wurde, auf den Weg gemacht, und inzwischen haben wir eine Situation – auch Stichwort attraktive Arbeitgeberin Land –, dass wir an unseren Landesgrenzen immer mehr Bundesländer haben, die die pauschale Beihilfe eingeführt haben. Auch diese Entwicklung zeigt, dass dieser Schritt notwendig ist. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dem anderen Schritt, den Sie vorschlagen, zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale möchten wir nicht folgen. Das möchte ich auch inhaltlich begründen. Wenn wir die Kostendämpfungspauschale streichen, werden überproportional gerade die höheren Besoldungsstufen entlastet. Ich will das einmal vergleichen. Bei einer A 7 wäre das eine Entlastung von 100 Euro, bei einer A 15 aber von 750 Euro. Das heißt, wir würden genau das machen, dass wir die höheren Besoldungsstufen deutlich entlasten würden. Wir sind aber in dieser Wahlperiode mit den verfügbaren finanziellen Mitteln, die wir als Land haben, einen anderen Weg gegangen. Wir haben insbesondere bei den geringen Besoldungsstufen angefangen und unter anderem die unterste Besoldungsgruppe A 5 abgeschafft. Wir haben die erste Erfahrungsstufe bei A 12, A 13, A 14 und R 1 abgeschafft. Wir haben Entlastungen für Familien geschaffen, und wir haben die Tarifabschlüsse übernommen. Da haben wir viel Geld in die Hand genommen, um als Land Rheinland-Pfalz ein attraktiver Arbeitgeber/eine attraktive Arbeitgeberin zu sein. Wir haben unsere Prioritätensetzung als Land ganz klar wahrgenommen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Deshalb wollen wir nicht Folge leisten, diese 22 Millionen Euro, die es jetzt kosten würde, in die Hand zu nehmen. Auch hier machen Sie wieder Ihren Haushaltstrick mit dem CDU-Zaubereuro. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sagen uns nicht, woher die Gegenfinanzierung kommt, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) und bleiben sich auch in dieser Hinsicht haushaltspolitisch weiter treu. Kurzum, auch die Grünenfraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei allen Sachverständigen bedanken, die uns geholfen haben, die Auswirkungen des vorliegenden Gesetzentwurfs zu beleuchten. Die AfD-Fraktion unterstützt den CDU-Antrag zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale, und zwar aus voller Überzeugung, nicht aus Taktik, nicht aus Wahlkalkül, sondern weil diese Reform den Fürsorgeanspruch unserer Beamten stärkt, soziale Gerechtigkeit herstellt und den öffentlichen Dienst attraktiver macht; denn eines ist klar: Rheinland-Pfalz hinkt wieder hinterher. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Andere Bundesländer haben längst gezeigt, dass ein modernes und faires Beihilfesystem funktioniert und Beamte spürbar entlastet. Es ist höchste Zeit, dass wir nachziehen. Unsere Haltung ist eindeutig: Fürsorge statt Bürokratie, Gerechtigkeit statt versteckter Belastungen. Die Kostendämpfungspauschale aus dem Jahr 2003 ist nichts anderes als eine versteckte Besoldungskürzung. Sie trifft alle Beamten ab Besoldungsgruppe A 7. Sie widerspricht damit dem Fürsorgeprinzip nach Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz. Die Anhörung hat das bestätigt. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch über politische Glaubwürdigkeit sprechen. Dass dieser Gesetzentwurf jetzt, kurz vor der Wahl, plötzlich auf den Tisch kommt, ist natürlich kein Zufall. Wer jahrelang blockiert und unsere eigenen Anträge zur freien Heilfürsorge sowohl 2022 als auch 2024 aus rein parteitaktischen Gründen abgelehnt hat, sollte nicht so tun, als habe er das soziale Gewissen neu erfunden. Der Unterschied ist, wir unterstützen sinnvolle Anträge unabhängig von ihrer Herkunft. Wir machen keine Politik nach Parteibuch, sondern mit Sachverstand und Verantwortung. (Beifall bei der AfD) Ja, die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale ist überfällig. Die rund 22 Millionen Euro jährliche Mehrkosten sind nicht nur als Ausgaben zu sehen, sondern als Investition in Fairness, Motivation und Respekt gegenüber denen, die diesen Staat täglich am Laufen halten. Es ist unseres Erachtens zwingend erforderlich, dass die Kostendämpfungspauschale bis Besoldungsgruppe A 15, also in Höhe von 300 Euro, abgeschafft wird. Man könnte darüber streiten, ob sie ab den Besoldungsgruppen A 16, denen auch wir Landtagsabgeordnete unterliegen, mit 450 Euro ebenfalls wegfallen soll. Wir stimmen dem CDU-Antrag aber insgesamt zu, und zwar nicht aus Opportunismus, sondern aus Überzeugung, weil unsere Beamten eine gerechte Behandlung verdienen, weil dieser Schritt längst überfällig ist und weil gute Politik daran zu erkennen ist, wem sie nützt, und nicht, wer sie beantragt. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die FDP-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Steven Wink.

Diese Rede einzeln zitieren

Steven Wink FDP

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute aufgrund der Rücknahme durch die CDU-Fraktion über die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Ich möchte zu Beginn aber sagen, dass die Anhörung, die wir zu beidem hatten, natürlich sehr wichtig war. Sie war auch sehr differenziert und sehr tiefblickend in die verschiedenen Formen, auch in die verschiedenen Länder. Zu Beginn möchte ich auch sagen, es ist uns wichtig – völlig unabhängig von einem System, völlig unabhängig davon, ob Kostendämpfungspauschale ja oder nein –, dass solche Einzelfälle in der Beihilfe, wie es der Kollege dort berichtet hat, zwingend gelöst werden müssen. Solche Härtefälle müssen wir beachten, völlig unabhängig vom System. Kommen wir zur Kostendämpfungspauschale. Wir sind der Meinung, die Kostendämpfungspauschale hat eine dämpfende Wirkung. Sie verhindert Preisreize bzw. verstärkt eine gewisse Preissensibilität. Sie bietet aber auch eine Planbarkeit und Stabilität für jährlich kalkulierbare Strukturen im Beihilfesystem. Ein Stück weit tragen die Beamtinnen und Beamten auch zur Finanzierung des Gesundheitssystems bei, was ansonsten nur vom allgemeinen Steuerzahler zu tragen wäre. Die Kostendämpfungspauschale ist kein willkürlicher Abzug. Sie ist nach Einkommen gestaffelt, meist moderat, auch unabhängig von Krankheitslasten. Das sozialpolitische Argument greift hier also für uns nicht vollumfänglich, und es gibt keine belastbaren Zahlen zu Auswirkungen auf den Haushalt. In der Anhörung haben wir gehört, dass es einerseits taktisches Verhalten bei Arztbesuchen gebe, auf der anderen Seite aber keine essenziellen Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten wären. Das passt in Summe nicht zusammen. Entweder haben wir taktisches Verhalten, dann haben wir Preissteigerungen, oder wir haben keine Kostensteigerungen, dann haben wir kein taktisches Verhalten. Hamburg selbst hat berichtet – Kollege Stein hat es gesagt –, natürlich keine direkte Gegenfinanzierung, aber sie haben Beihilfeleistungen abgesenkt. Ein Anzuhörender nannte mir gegenüber aufgrund der Nachfrage auch das Beispiel: Wenn es eine Flatrate gibt, dann nutzen sie diese auch. – Das sagt mir, dass wir natürlich mit Kostensteigerungen auch in diesem Bereich zu rechnen haben. Daher sagen wir, es wäre nicht seriös, an einer Stellschraube zu drehen und die restliche Mechanik außer Acht zu lassen. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Danke. (Beifall der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kostendämpfungspauschale ist seit Jahren ein Streitpunkt im Beihilferecht und belastet unsere Beamtinnen und Beamten spürbar, gerade Berufsanfänger, Familien und Menschen mit Vorerkrankungen. Sie wirkt faktisch wie eine Kopfpauschale auf Krankheit. Wer ohnehin geringere Bezüge hat oder aus gesundheitlichen Gründen öfter medizinische Leistungen in Anspruch nehmen muss, trägt im Verhältnis die höchste Last. Hinzu kommt, die Kostendämpfungspauschale ist für die Betroffenen kaum beeinflussbar. Sie wird unabhängig davon fällig, ob jemand verantwortungsvoll mit Gesundheitsleistungen umgeht oder nicht. Das schafft nur Frust, aber keine echte Kostendämpfung. Chronisch Kranke und Familien mit Kindern werden Jahr für Jahr zusätzlich zur Kasse gebeten und erleben das – zu Recht – als ungerecht. Mit der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale korrigieren wir einen grundlegenden Fehler im Beihilfesystem. Die ursprüngliche Idee, daneben auch eine pauschale Beihilfe einzuführen, wird in diesem Gesetzentwurf nicht weiterverfolgt. Umso wichtiger ist es, dass wir wenigstens diesen Schritt gehen und die offensichtlich ungerechte Kostendämpfungspauschale endlich abschaffen. Die FREIEN WÄHLER begrüßen diesen Schritt ausdrücklich, und wir werden dem Gesetzentwurf der CDU zustimmen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Marcus Klein, CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Finanzministerin Doris Ahnen.

Diese Rede einzeln zitieren

Doris Ahnen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich glaube, ich kann es sehr kurz machen, weil das allermeiste bereits gesagt worden ist. Die Kostendämpfungspauschale ist aus unserer Sicht ein zumutbares und ausgewogenes Äquivalent zu Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ja, sie führt unbestritten bei den Beamtinnen und Beamten zu finanziellen Belastungen, aber die haben wir sozial ausgestaltet. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Das heißt auch, dass die Kostendämpfungspauschale überhaupt erst bei A 7 und A 8 mit 100 Euro einsetzt und dass sie dann gestaffelt ist bis in die höchsten Besoldungsgruppen bei 750 Euro. Sie betrifft Teilzeitbeschäftigte und Pensionäre nur anteilig. Bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, sind gänzlich ausgenommen, und selbstverständlich, Herr Gesundheitsminister, sind auch Präventions- und Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen, weil wir an der Stelle kein falsches Signal setzen wollen. Wenn man sich das alles anschaut, dann reden wir von einer Kostenbeteiligung in allen Besoldungsgruppen von weit weniger als 1 % der Jahresbruttobezüge. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das!) Im Übrigen sinkt der Anteil mit jeder Besoldungserhöhung. Herr Reichert, wir reden aber gleichwohl von 22 Millionen Euro. Dass Sie auf diese neue Haltung der CDU jetzt eingeschwenkt sind, Geld ist schon da, scheint mir, sage ich einmal, auch für eine Opposition ein bisschen zu wenig seriös zu sein und dann doch eher dem Wahlkampf geschuldet. Egal, wie viel Geld da ist, Sie kommen niemals davon frei, dass man Prioritäten und vernünftige Entscheidungen setzen muss. Dieser Aufgabe muss man sich schon auch in diesem Parlament unterziehen. Insofern glaube ich, gehen Sie aus meiner Sicht den völlig falschen und auch nicht seriösen Weg. Zum Thema pauschale Beihilfe: Nicht erst durch die Anhörung im Haushaltsund Finanzausschuss ist deutlich geworden, dass die pauschale Beihilfe ein Modell sein kann, das für bestimmte Gruppen von Beamtinnen und Beamten Vorteile bringen kann, insbesondere jene, die aus persönlichen und finanziellen Gründen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, und dass das dann durch eine pauschale Beihilfe Entlastungen bedeuten würde. Ich darf aber darauf hinweisen, dass wir schon in der letzten Debatte hier gesagt haben, so einfach, wie es der Gesetzentwurf suggeriert, ist es nicht, sondern das bedarf einer sorgfältigen Prüfung, einer umfassenden Analyse und eines gut abgewogenen Gesetzentwurfs. Es geht um nicht weniger als um unwiderrufliche Wahlrechte oder aber auch die Bemessung der grundlegenden Höhe. Das alles sollte intensiv erörtert werden. Dass Sie jetzt auch auf den Weg einschwenken, dass man so etwas sorgfältig prüfen muss, können wir wiederum nur begrüßen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Fraktion der CDU hat mit Schreiben vom 9. Dezember 2025 Artikel 1 Nr. 2 ihres Gesetzentwurfs – Drucksache 18/13095 – zurückgezogen. Wir kommen somit zur unmittelbaren Abstimmung über Artikel 1 Nr. 1 und Artikel 2 des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung, da vom federführenden Ausschuss die Ablehnung empfohlen wird. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Artikel 1 Nr. 1 und Artikel 2 des Gesetzentwurfs sind mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Damit entfällt die Schlussabstimmung, da es in zweiter Beratung keine Mehrheit gegeben hat. Wir kommen jetzt zu Punkt 8 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Bereitstellung offener Daten der Behörden des Landes Rheinland-Pfalz (Offene-Daten-Gesetz Rheinland-Pfalz – ODGRP) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13151 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/13617 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13633 – Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten. Ich darf Abgeordnetem Schäffner von der SPD-Fraktion das Wort erteilen. – Daniel Schäffner, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Schäffner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Daten sind das Erdöl des 21. Jahrhunderts. Das haben große Techkonzerne, vor allem aus den USA, schon lange begriffen, und sie wissen diese Ressource in ihrem eigenen Interesse sehr gut zu nutzen. Wir in Rheinland-Pfalz haben das Potenzial der Ressource offene Daten schon länger erkannt und sind froh, dass wir heute im Landtag den nächsten Schritt gehen können. In der Beratung im Digitalausschuss hat der Kollege der CDU mein Petitum mit dem Auftritt eines Vertrieblers verglichen. Ich nehme das gern als Kompliment, weil mir das Gesetz und die damit einhergehenden Chancen für Rheinland-Pfalz so wichtig sind. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Wir als SPD-Fraktion wollen daher ganz offensiv dafür werben, dass offene Daten eine echte Chance für Wirtschaft und Innovationskraft sind. Wir wollen dafür sorgen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen – wir nennen ausdrücklich die Start-ups – davon profitieren können. Lassen Sie mich noch einmal zum Eingangsvergleich kommen. Wenn Erdöl der Energieträger der Vergangenheit war, dann sind offene Daten Innovationsträger der Zukunft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, offene Daten sollen ausdrücklich nicht „nur“ in Bezug auf die Wirtschaft genannt werden, sondern alle werden von einem fruchtbaren und erfolgreichen Datenaustausch profitieren. Noch zwei kurze Anmerkungen zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion: In der ersten Befassung im Plenum haben Sie noch davon gesprochen, Kommunen müssen mitmachen, sonst wäre das wie eine Karte ohne Straßen oder so. Jetzt sind die Straßen anscheinend doch nicht mehr ganz so wichtig. Für uns war klar, Kommunen haben aktuell genug zu tun. Wir werden sie nicht verpflichten. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir werden aber Strukturen schaffen, sodass Kommunen in Zukunft freiwillig und niederschwellig mitmachen. Anscheinend hat in der CDU-Fraktion noch ein Stratege über diesen Antrag geschaut und das jetzt alles entschärft – Kommunen sollen mitmachen können, und sonst so das Übliche. Sie fordern von allem noch etwas mehr. Den Änderungsantrag brauchen wir daher nicht. Wir gehen voran. Das Land geht voran, und wir sind überzeugt, dass die Kommunen sich in Zukunft freiwillig anschließen werden. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Dafür schaffen wir den geeigneten Rahmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist von der CDU-Fraktion Abgeordneter Peter Moskopp.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Moskopp CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ampel legt uns heute ein Gesetz vor, das vor allem eines leistet: Es stärkt die Landesverwaltung und ignoriert die Realität der Kommunen vollständig. Die Regierungsfraktionen feiern eine moderne Open-Data-Strategie, verschweigen aber, dass sie diese Strategie ohne die kommunale Familie entwickeln. Offene Daten sollen Innovation bringen, Transparenz schaffen und eine Verwaltungsmodernisierung, aber ausgerechnet die Ebene, die dafür die meisten Daten hat, wird wieder einmal übersehen und überfordert. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) Ich sage es deutlich und wiederhole mich gebetsmühlenartig: Open Data ohne Kommunen ist wie eine Landkarte ohne Straßen – hübsch anzusehen, aber völlig nutzlos. (Beifall der CDU) Die Ampel weiß genau, dass die Kommunen heute schon am Limit sind. Im Änderungsantrag der CDU zeigen wir klar auf, dass viele Kommunen weder Personal noch Technik haben, um die zusätzlichen Aufgaben zu erfüllen. Kleinere und finanzschwache Kommunen werden durch die Datenbereitstellung erheblich belastet. Wie reagiert die Landesregierung darauf? Mit Schulterzucken – keine verbindliche Unterstützung, keine technische Befähigung, keine finanzielle Hilfe. Die Ampel baut sich selbst eine hochmoderne Datenarchitektur und gibt den Kommunen die Rolle des Zaungasts. Wer so Politik macht, sorgt nicht für Digitalisierung, sondern für digitale Ungleichheit. (Beifall der CDU) Unser Änderungsantrag bringt folgende konkrete Verbesserungen: die notwendige Korrektur dieses blinden Flecks, eine kommunale Servicestelle, klare technische Standards, echte Unterstützungsinstrumente und vor allem die Möglichkeit finanzieller Förderung, damit die Kommunen nicht erneut Aufgaben bekommen, aber keine Mittel. Diese Ergänzungen sollen das Gesetz praxistauglich machen und Probleme vermeiden. Ohne zusätzliche Hilfen droht eine digitale Spaltung. Leistungsstarke Kommunen könnten teilnehmen, schwächere nicht. Ein Open-Data-Gesetz, das die Kommunen ignoriert, ist kein Fortschritt. Es ist eine Luftnummer. Unterstützen Sie unseren Änderungsantrag, damit Digitalisierung in Rheinland-Pfalz nicht scheitert, sondern endlich gelingt. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist die Fraktionsvorsitzende des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Pia Schellhammer.

Diese Rede einzeln zitieren

Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir sprechen heute über das Offene-Daten-Gesetz Rheinland-Pfalz, mit dem wir den Datenschatz, der auf Landesebene vorliegt, heben können. Jetzt liegt aber ein Änderungsantrag der CDU vor, in dem sie mehr technische Unterstützung, mehr organisatorische Unterstützung und mehr rechtliche Unterstützung für die Kommunen bei der Identifizierung geeigneter Daten und der technischen Anbindung an die Plattform des Landes fordert. Dazu möchte ich eines festhalten: Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt seine Kommunen längst ganz konkret. So wird beispielsweise die zentrale Onlineplattform des kommunalen Bereichs rlpDirekt in Kürze an die Open-DataPlattform des Landes angebunden. Über 200 Kommunen stellen dort bereits Geodaten bereit. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis der Unterstützung des Landes. Auch hier führt Ihr Antrag einfach ins Leere. Mal ehrlich, Datenaufbereitung und Standardisierung dieser Daten werden in unserer kommunalen Verwaltung schon auf den Weg gebracht. Wir wissen doch, wie viele Kommunen in Rheinland-Pfalz auf dem Weg sind. Viele Kommunen haben das Potenzial erkannt, mit offenen Daten ihre eigenen Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, Innovation zu fördern, Transparenz über ihr Handeln zu schaffen. Es ist schon auf dem Weg, und das Land unterstützt das aktiv. Was aber die Forderung nach finanzieller Unterstützung der Kommunen angeht, rennen Sie bei uns natürlich immer offene Türen ein. Aber auch da bleiben Sie uns wieder schuldig: Ja, was soll denn tatsächlich gemacht werden, und wie viel soll gemacht werden? Auch hier ist es wieder die klassische CDU-Haushaltspolitik: Sie bleiben uns schuldig, wie das alles finanziert werden soll. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Selbst wenn wir das alles machen, bleibt immer noch das Thema Fachkräftemangel übrig. Natürlich können wir weiter darüber diskutieren, was wir noch machen können, um unsere Kommunen dabei zu unterstützen und insgesamt die Verwaltung dabei zu unterstützen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Müssen!) Dann können wir uns zum Beispiel Schleswig-Holstein anschauen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das Land Schleswig-Holstein fördert in den Kommunen bestehende Fachverfahren, um Schnittstellen zu erweitern, mit bis zu 90 %. Das ist etwas in Schleswig-Holstein, das man sich anschauen kann, um die Potenziale eines Open-Data-Portals zu erweitern. Wir beraten die Kommunen bereits auf dem Weg. Wir gehen aber jetzt mit diesem Offene-Daten-Gesetz für Rheinland-Pfalz einen wichtigen Schritt. Mein Fazit ist: Deswegen ist es ein gutes Gesetz, und wir werden dem unverändert zustimmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Joachim Paul.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Offene maschinenlesbare Verwaltungsdaten sind heute weit mehr als ein technisches Detail. Sie sind zu einem zentralen Bestandteil einer modernen, transparenten und innovationsfreundlichen Gesellschaft geworden. Bürger und Unternehmen sowie Forschung und Entwicklung sind längst darauf angewiesen, dass relevante Daten frei zugänglich sind – ohne Hürden, ohne Einschränkungen, ohne mehrfaches Erheben derselben Information. Genau dieses Ziel verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf. Er stellt klar: Offene Daten sollen künftig frei bereitgestellt werden, um Transparenz zu fördern und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass Behörden des Landes im Rahmen einer Sollvorschrift verpflichtet werden sollen, maschinenlesbare Daten öffentlich verfügbar zu machen. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung eines offenen, modernen Staatswesens getan. Der kommunale Bereich hingegen wird nicht verpflichtend einbezogen. Dennoch erhalten die Kommunen die Möglichkeit, die zentrale Transparenz- und Open-Data-Plattform des Landes open.rlp.de zu nutzen. Das ist grundsätzlich sinnvoll; denn diese Plattform bietet eine zentrale, gut nutzbare Infrastruktur. Doch die entscheidende Frage bleibt: Reicht diese Möglichkeit künftig aus, oder werden die Kommunen aufgrund ihrer bereits enormen Belastung durch andere Aufgaben, die ihnen vom Land übertragen wurden, nicht in die Lage versetzt, diese Chancen zu nutzen? Wir wissen alle: Die Kommunen arbeiten längst am Limit. Neue Verpflichtungen ohne vorherige Entlastungen können dort nicht einfach so gestemmt werden. Eine verpflichtende Einbindung wäre unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen weder sinnvoll noch realistisch. Jede weitere Vorgabe, ohne dass die Landesregierung umfassend entlastet, würde an dieser Stelle zwangsläufig zu einer Überforderung führen. Hier setzt der Änderungsantrag der CDU-Fraktion an. Er erkennt das Bedürfnis der Kommunen nach Unterstützung an und setzt nicht auf Zwang, sondern auf Kooperation. Der Antrag sieht vor, den Kommunen sowohl fi nanziell als auch technisch unter die Arme zu greifen. Das ist genau der richtige Weg; denn nur, wenn die Kommunen die notwendige Infrastruktur, das Know-how und die finanziellen Mittel erhalten, werden sie in der Lage sein, ihrerseits offene maschinenlesbare Daten bereitzustellen. Je stärker das Land unterstützt, desto größer wird die Bereitschaft der Kommunen seien, freiwillig teilzunehmen. Wenn diese freiwillige Teilnahme funktioniert, braucht es am Ende möglicherweise gar keine Verpflichtung mehr; denn echte, gelebte Kooperation entsteht nur dann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Lassen Sie uns daher den Weg der Unterstützung stärken und gemeinsam daran arbeiten, offene Daten als Chance und nicht als zusätzliche Last zu begreifen; denn nur so schaffen wir Transparenz, fördern Innovationen und entlasten gleichzeitig diejenigen, die vor Ort die Arbeit leisten. Wir können uns mit beidem einverstanden erklären. Danke schön. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Thoma.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit der ersten Beratung ist klar geworden: Dieses Gesetz trifft den Nerv der Zeit. Rheinland-Pfalz verfügt über wertvolle Daten, und wir sind dabei, aus diesen Daten endlich einen echten Nutzen für die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Verwaltung zu ziehen. Dafür haben wir Freie Demokraten stets geworben; denn offene Daten sind nicht nur ein technischer Standard, sondern ein Modernisierungsprojekt an sich. Sie sind Kernbausteine einer modernen Verwaltung, ermöglichen Innovation und stärken unsere Wirtschaft. Offene Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts, und sie gehören dorthin, wo sie Wirkung entfalten können: in die Hände der Menschen, die damit arbeiten, forschen und Innovationen entwickeln. Das ist liberale Ordnungspolitik. Die konstruktive Beratung im Digitalausschuss hat deutlich gezeigt: Wir schaffen ein Gesetz, das die Balance hält zwischen ambitionierten Zielen und gleichzeitig einer praktischen Umsetzbarkeit. An der Stelle ist es eigentlich schade, dass wir uns mit der Union nicht haben einig werden können, sondern unterschiedlicher Meinung sind. Wir teilen das Ziel, die Kommunen proaktiv einzubinden und ihnen den Weg in die offene Datenwelt zu erleichtern – freiwillig, aber praxisnah und in Eigenverantwortung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ermöglichen wir ein Kompetenzzentrum, das die Kommunen gezielt berät, klare Standards, die Orientierung geben, und eine Plattform, die einfach nutzbar ist, ohne dass Kommunen noch einmal Bürokratie aufbauen müssen. Das ist liberale Digitalisierungspolitik – minimaler Aufwand, maximaler Nutzen. Liebe Union, mit dem Änderungsantrag geht es aber in eine andere Richtung. Ich glaube noch nicht einmal, dass das schlecht gemeint ist, sondern dass das einfach unglücklich im Ausgang ist; denn am Ende schaffen wir vor allem neue Verwaltungs- und Bürokratiestrukturen. Wir haben keine ressourcenschonende Architektur, die wirksam, handhabbar oder praxisnah ist, sondern eine, die neue Bürokratie produziert. Ein kleines Beispiel, um das klarzumachen: Wenn wir das verpflichtend einführen, wird jemand kontrollieren müssen, ob diese Daten, die zur Verfügung gestellt werden, in richtiger Form zur Verfügung stehen, ob sie vollständig zur Verfügung stehen, also muss das wieder jemand überwachen. Das schauen wir uns auf verschiedenen Ebenen an. Wir haben die Gemeindeebene. Wir haben die Verbandsgemeindeebene. Wir haben die Kreisebene. Am Ende kontrollieren wir das Kontrollieren, und am Ende haben wir vor allem neue Posten geschaffen und neuen bürokratischen Aufwand, was alles nicht notwendig ist, wenn das Ganze nicht verpflichtend ist. Deswegen noch einmal der ganz deutliche Appell, das Ganze auf einer freiwilligen Basis zu machen. (Vereinzelt Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Meine Damen und Herren, unser Anspruch ist eine Kultur des Open-by-Design. Wir wollen Innovationen ermöglichen, die in Rheinland-Pfalz entstehen und hier wirtschaftlichen Mehrwert zeigen, zum Beispiel Landwirte, die Klimadaten für bessere Anbaubedingungen nutzen können, Start-ups die KI-Anwendungen entwickeln, und Verwaltungen, die eigene Prozesse effiziente r gestalten können. Das ist Fortschritt, der dann bei den Menschen auch erkennbar ankommt. Ich denke, die Sachargumente sprechen deutlich für sich. Rheinland-Pfalz ist bereit für eine entsprechende Datenzukunft. (Glocke des Präsidenten) Wir Freie Demokraten werden dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Offene Daten sind ein wichtiger Baustein moderner Verwaltung, aber sie funktionieren nur, wenn unsere Kommunen sie auch umsetzen können. Genau da liegt das Problem des vorliegenden Gesetzentwurfs. Er erklärt die kommunale Beteiligung für möglich, lässt die Kommunen aber ohne technische, organisatorische und finanzielle Unterstützung zurück. Der Änderungsantrag der CDU setzt an dieser Schwachstelle an. Er macht aus einer theoretischen Option eine echte Möglichkeit. Kommunale Servicestellen, technische Schnittstellen, automatisierte Werkzeuge und, ganz entscheidend, Förderprogramme für Infrastruktur und Personal: Das ist praxisnah. Das entspricht der Realität in unseren Städten und Gemeinden. Wir FREIE WÄHLER wissen, dass Digitalisierung nicht vom Schreibtisch aus gelingt. Sie gelingt dort, wo kommunale Fachverfahren angeschlossen werden können, wo Standards allen Beteiligten klar sind und wo der Aufwand nicht die ohnehin belasteten Verwaltungen überfordert. Unser Grundsatz ist klar: Wer Daten von der kommunalen Ebene erwartet, muss die Kommunen auch befähigen. Der Änderungsantrag geht in die richtige Richtung, weil er kommunale Selbstverwaltung ernst nimmt und digitale Spaltung vermeidet. Daher stimmen wir diesem zu. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie des Abg. Torsten Welling, CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Dörte Schall das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dörte Schall

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es gerade schon vielfach gehört: Offene Daten bieten große Vorteile, sowohl wissenschaftlich als auch wirtschaftlich, für kleine und mittlere Unternehmen, aber eben auch für die Teilhabe und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz und nicht zuletzt für unsere Verwaltungen. Auch Wissenschaft und Forschung profitieren von der Bereitstellung unserer Daten, und wir schaffen es, dass die Verwaltung selbst davon den größten Nutzen ziehen kann. Deswegen haben wir diesen Entwurf des Offene-Daten-Gesetzes heute vorgestellt. Bereits im September 2024 wurde die Open-Data-Strategie in Rheinland-Pfalz verabschiedet. Es gab zuvor einen breit angelegten Beteiligungsprozess, in dem sich selbstverständlich insbesondere die Kommunen gezielt eingebracht haben, ebenso Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Der Mehrwert der offenen Daten erwächst aus der aktiven Nutzung. Der Austausch und der enge Kontakt der Nutzenden sind das besondere Anliegen. Die Erarbeitung und die Verabschiedung werden jetzt durch dieses Gesetz vereinfacht. Bereits jetzt haben wir die Open-Data-Plattform. Sie ist realisiert und ein zentraler Zugangspunkt. Diese Plattform wird weiter ausgebaut und zur Nutzung offener Daten weiter gefördert. Bereits jetzt sehen wir die positiven Impulse und die aktive Nutzung. Rheinland-Pfalz ist jetzt schon Spitzenreiter bei den offenen Daten. Wir sind ein Vorbild bundesweit, und wir legen noch einen drauf und machen weiter. Das Offene-Daten-Gesetz greift diese zielgerichtete Entwicklung auf, und die notwendigen Regelungen werden geschaffen. In die positive Entwicklung werden die Kommunen selbstredend einbezogen. Natürlich unterstützen wir die Kommunen durch die Beratungsangebote, durch das Kompetenzzentrum Offene Daten, gerade im kommunalen Bereich. Die Kommunen werden in mehrfacher Hinsicht unterstützt, sowohl inhaltlich als auch strukturell, und ja, sie werden auch finanziell entlastet. Zugleich wird die mögliche Überforderung vermieden. Wir wollen die Kommunen nicht verpflichtend von dem Anwendungsbereich des Gesetzes umfassen. Das ist deutlich, und ich danke der CDU-Fraktion, dass Sie die Intention des Gesetzes begleiten, das begrüßen und in wesentlichen Teilen Unterstützung signalisiert haben. Wir sehen, dass die offenen Daten bereits jetzt von den Kommunen zielgerichtet genutzt werden. Das geht natürlich nur, weil sie sie vorher zur Verfügung gestellt haben. Ob das die Stadtplanung ist, die Straßenplanung oder die Sozialplanung: Die Kommunen profitieren von den offenen Daten, die sie selbst zur Verfügung stellen. Deswegen ist das auch für uns klar. Wir haben mit den Kommunen gesprochen. Der Wunsch ist nicht da, den Sie hier adressieren, nach Finanziellem, nach dem Bedarf, sich dort zu verpflichten. Wir gehen davon aus, dass das Offene-Daten-Gesetz ein wichtiges Instrument ist. Ich habe hier einhellig gehört, dass wir offene Daten effektiv voranbringen können, dass wir gemeinsam diesen Weg weitergehen, damit RheinlandPfalz in diesem Bereich Spitzenreiter bleibt. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Es liegt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Peter Moskopp für die CDU-Fraktion vor. Sie haben noch 25 Sekunden. (Abg. Markus Kropfreiter, SPD: Schnell!)

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Moskopp CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schall, vielen Dank für Ihre Ausführungen. (Der Redner wendet sich zur Regierungsbank) Wenn Sie sagen, Sie haben den Beteiligungsprozess im Jahr 2024 begonnen und auch die Kommunen beteiligt: Da muss ich Ihnen nicht widersprechen. Das möchte ich nicht. (Abg. Marco Weber, FDP: Ich verstehe nichts! – Zurufe aus dem Hause: Mikro! Lauter!) Ich kann Ihnen aber sagen, dass uns die kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 27. August 2025 mitgeteilt haben, dass die Forderungen in diesem Gesetz zu gering sind, nicht zielführend sind und eine digitale Spaltung hervorrufen. Gern können wir uns noch einmal diesbezüglich unterhalten. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann kämen wir jetzt zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13633 –. Wer diesem seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den ursprünglichen Gesetzentwurf – Drucksache 18/13151 – in zweiter Beratung. Wer diesem seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU angenommen. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: …tes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13271 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/13621 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Beratung ohne Aussprache. Der federführende Ausschuss hat die unveränderte Annahme empfohlen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13271 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13273 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/13610 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13273 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: dessicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, des Landesjugendarrestvollzugsgesetzes und des Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13274 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/13622 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13666 – Wir haben eine Grundredezeit von 2 Minuten. Es spricht Abgeordneter Spies von der SPD-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Spies SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Anwesende! Mit dem neuen § 114a schaffen wir eine rechtssicherere, klare und zugleich verhältnismäßige Grundlage für die Zuverlässigkeitsprüfung ehrenamtlich Tätiger im Justizvollzug. Damit stärken wir nicht nur die Sicherheit und Ordnung unserer Anstalten, wir stärken vor allem das Vertrauen in diejenigen, die sich freiwillig in dieses anspruchsvolle Umfeld begeben, um Menschen bei einem schwierigen Schritt zurück in die Gesellschaft zu begleiten. Ehrenamtliches Engagement ist im Justizvollzug weit mehr als eine unterstützende Tätigkeit. Es ist eine Brücke zwischen drinnen und draußen, ein Stück gelebte Öffentlichkeit im Herzen unserer Einrichtungen. Ehrenamtliche tragen dazu bei, die Isolation zu durchbrechen, Perspektiven zu eröffnen und Resozialisierung konkret erfahrbar zu machen. Sie genießen dabei eine besondere Vertrauensstellung. Genau deshalb braucht es ein Verfahren, das transparent, abgestuft und fair gewährleistet, dass diese Verantwortung in den richtigen Händen liegt. Unser Gesetz schafft hierfür ein präzises Instrumentarium: erst eine behutsame Prüfung, dann – nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten – vertiefte Auskünfte, immer eingebettet in klare datenschutzrechtliche Grenzen und die Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen. Das ist ausgewogen, verhältnismäßig und zugleich entschlossen im Schutz der Sicherheit unserer Einrichtungen. An dieser Stelle möchte ich ganz ausdrücklich denen danken, die diese Sicherheit jeden Tag gewährleisten: unseren Justizvollzugsbediensteten. Sie tragen eine enorme Verantwortung. Sie halten den schwierigen Alltag hinter den Mauern am Laufen, und sie tun dies mit Professionalität, Menschlichkeit und oft über das Pflichtmaß hinaus. Ihr Beitrag bleibt in der Öffentlichkeit viel zu oft unsichtbar, aber er ist unverzichtbar. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Mit der heutigen Regelung stärken wir nicht nur das Ehrenamt, sondern wir stärken auch die Arbeit derjenigen, die täglich im Vollzug stehen. Wir schaffen Klarheit, wir schaffen Sicherheit, und wir schaffen die Grundlage dafür, dass das Ehrenamt weiterhin das bleiben kann, was es ist: ein unschätzbarer Beitrag zu einem menschlichen und verantwortungsvollen Justizvollzug. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist Abgeordneter Pierre Fischer von der CDU-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Pierre Fischer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend über die Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes sowie der weiteren Gesetze des Strafvollzugs. Bereits in der ersten Lesung haben wir unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf signalisiert, und wir tun das aus guter Überzeugung; denn die Arbeit in unseren Justizvollzugsanstalten ist anspruchsvoll, verantwortungsvoll und verdient einen klaren rechtlichen Rahmen, der Sicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet. Uns liegt die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Anstalten besonders am Herzen. Sie tragen täglich große Verantwortung für Sicherheit, Ordnung und Resozialisierung. Deswegen ist es richtig, dass wir heute mit dem Änderungsantrag eine präzisere und rechtssicherere Grundlage schaffen, wenn es um die Zuverlässigkeit ehrenamtlich Tätiger geht. (Beifall der CDU) Diese Menschen leisten eine wertvolle Ergänzung im Vollzug. Sie bauen Brücken zwischen drinnen und draußen und stärken die Resozialisierung. Gleichzeitig genießen sie, wie in der Begründung zum Änderungsantrag ausführlich dargestellt wird, eine besondere Vertrauensstellung und direkten Kontakt zu Inhaftierten. Genau deshalb ist es notwendig, dass die Anstalten künftig über ein klar geregeltes und abgestuftes Verfahren verfügen, um die Zuverlässigkeit von Ehrenamtlichen prüfen zu können, selbstverständlich unter Wahrung von Datenschutz und Selbstbestimmung. Mit dem Änderungsantrag schaffen wir diese Grundlage, ohne das Ehrenamt zu erschweren, sondern indem wir Sicherheit und Stabilität erhöhen. Dieser Schritt ist richtig und wichtig für die Beschäftigten, die Sicherheit in den Einrichtungen und auch die ehrenamtlich Engagierten selbst. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Mit der heutigen Rede verabschiede ich mich nach einem kurzen Gastspiel von neun Monaten aus dem Landtag von Rheinland-Pfalz. Auch wenn meine Zeit hier vergleichsweise kurz war, war es für mich eine besondere Ehre, diesem Hohen Haus anzugehören. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, parteiübergreifend, für das kollegiale Miteinander und das eine oder andere gute Gespräch, auch außerhalb der öffentlichen Sitzungen. Zum 1. Januar trete ich das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach an – verzeihen Sie mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, die für mich schönste Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz. (Zurufe aus dem Hause) Sollten Sie einmal in der Nähe sein, überzeuge ich Sie gern davon. Eine Aufgabe, für die mein Herz schlägt und auf die ich mich mit großer Freude und voller Verantwortung vorbereite. Der Abschied hier ist deshalb nicht leicht, aber er fühlt sich richtig an. Meine herzliche Bitte an Sie: Vergessen Sie bei Ihren politischen Entscheidungen die Kommunen nicht. Sie sind das Fundament unseres Landes und benötigen dringend mehr Unterstützung und verlässlichere Rahmenbedingungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen allen wünsche ich von Herzen alles Gute für die weitere Arbeit über die Landtagswahl 2026 hinaus. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich meiner Partei und vor allem Gordon Schnieder besonders die Daumen drücke und ihnen viel Erfolg für die kommende Wahl wünsche. Nach dann 35 Jahren ist es vielleicht auch einmal gut. Kommen Sie bei Gelegenheit gern einmal im Rathaus der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach vorbei. Die Türen stehen Ihnen jederzeit offen. Danke für diese neun Monate. Ich nehme viel für meine neue Aufgabe mit. Es war mir eine Ehre. Danke schön. (Beifall im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Lieber Herr Kollege Pierre Fischer, wir wünschen alles Gute und viel Erfolg zum 1. Januar. Das war ein kurzes Gastspiel. Seit April dieses Jahres waren Sie dabei, aber nichtsdestotrotz haben Sie gewisse Fußstapfen hinterlassen. Wir gesagt, wir wünschen viel Erfolg. Wir brauchen erfolgreiche Verbandsgemeindebürgermeister. Sie sind jederzeit willkommen, hier einmal wieder auf einen Kaffee vorbeizuschauen oder bei den Fraktionen zu sein. Alles Gute und Ihnen eine gute Zeit und ein glückliches Händchen für die neue Aufgabe in der Verbandsgemeinde. Danke schön. (Beifall im Hause) Wir fahren in der Debatte fort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordnetem von Heusinger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Kollege Fischer, auch von mir alles Gute für Ihre neue Tätigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über das Gesetz haben wir bereits in der letzten Debatte ausführlich diskutiert, auch über die Wichtigkeit von Resozialisierung und über die Gefangenenvergütung. Jetzt kommt ein neuer Punkt hinzu. Ehrenamtliche im Justizvollzug leisten jeden Tag einen Beitrag, den wir gar nicht hoch genug schätzen können. Sie begleiten Inhaftierte oft auf dem schwierigen Weg der Resozialisierung. Sie hören zu, sie unterstützen, sie bauen Brücken in ein Leben in Freiheit. Ohne dieses Engagement wäre erfolgreiche Wiedereingliederung deutlich schwerer und unser Rechtsstaat ein Stück ärmer. Gerade deshalb genießen diese Ehrenamtlichen, die Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer innerhalb der Anstalt ein besonderes Vertrauensverhältnis seitens der Inhaftierten, aber auch seitens des Staates. Sie führen vertrauliche Gespräche. Sie stehen in unmittelbarem Kontakt in einer Umgebung, die höchst sensibel, verletzlich und für Manipulationsversuche anfällig sein kann. Unser Änderungsantrag versucht hier, die Balance zwischen Vertrauen auf der einen Seite und der Sicherheit und Ordnung in unseren Anstalten zu schaffen. Wir schaffen eine zweistufige Zuverlässigkeitsprüfung, die vorsichtig beginnt und nur dann weitergeht, wenn es echte Hinweise auf Zweifel gibt – nicht als Misstrauen gegenüber den vielen engagierten Menschen, sondern als Schutzraum für sie, die Inhaftierten und die Integrität unserer Justiz. Unser Ziel damit ist klar: ein starkes Ehrenamt, das auf Vertrauen basiert, ein sicherer Vollzug, der auf Zuverlässigkeit baut, und ein Rechtsstaat, der beides miteinander verbindet. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung und sage, die Grünenfraktion wird dies unterstützen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Peter Stuhlfauth.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung zu den vorliegenden Gesetzesänderungen hatten wir unsere grundsätzliche Zustimmung signalisiert, da wir eine Anpassung unter anderem der Gefangenenvergütung in den relevanten Vollzugsbereichen für angebracht halten. Der Justizvollzug befindet sich in einer angespannten Lage, das haben wir schon mehrfach an dieser Stelle betont. Deshalb sind selbst kleine Maßnahmen zu begrüßen, die potenzielle Entlastung in den JVA und unmittelbar auch bei den Justizvollzugsbeamten bringen. Die Tatsache, dass sich auch der Petitionsausschuss über einen längeren Zeitraum mit Eingaben zu einer Erhöhung der Gefangenenvergütung beschäftigen durfte, zeigt, dass die Insassen der JVA natürlich großes Interesse an dieser Gesetzesänderung haben. Wir von der AfD-Fraktion befürworten grundsätzlich Maßnahmen, die die Situation im rheinland-pfälzischen Justizvollzug im Gesamtbild verbessern. In den entsprechenden Ausschüssen hatten auch sämtliche Fraktionen zugestimmt. Es ist aber eine Unverschämtheit, unmittelbar vor dem Plenum einen solchen Änderungsantrag einzureichen. Mangels ausreichender Vorbereitungszeit kann in einer Redezeit von lediglich 2 Minuten keine sinnvolle Debatte geführt werden. Aus parlamentarischer Sicht insgesamt eine absolute Frechheit. Wir sprechen hier von Ehrenamtlichkeit. Die Voraussetzungen für die Zuverlässigkeit sind sehr umfangreich gestaltet und trotzdem vage gehalten. Durch diesen Änderungsantrag und die Art und Weise, wie er eingereicht wurde, wird ein ursprünglich sinnvoller Gesetzentwurf hinfällig. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Noch besser!) Wir lehnen den Gesetzentwurf daher ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Thoma.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf, der für die Weiterentwicklung unseres Justizvollzugs von zentraler Bedeutung ist: die Anpassung der Gefangenenvergütung und die Stärkung unseres Resozialisierungskonzepts. Das Bundesverfassungsgericht hat klar aufgezeigt, dass die Vergütung und die Resozialisierung untrennbar zusammengehören. Arbeit im Vollzug muss als Chance erkennbar sein. Nur dann erfüllt sie ihren Zweck, Menschen zu befähigen, nach der Haft ein straffreies Leben zu führen. Rheinland-Pfalz verfügt bereits über ein starkes, wissenschaftlich fundiertes Resozialisierungskonzept, doch es ist unsere Aufgabe, diese Grundlagen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die neuen gesetzlichen Regelungen schaffen klare Maßstäbe. Sie koppeln das Taschengeld an sozialrechtliche Bezüge, erhöhen Ausbildungsbeihilfen und Arbeitsentgelte und sichern eine regelmäßige wissenschaftliche Evaluation. Besonders hervorheben möchte ich zudem den Änderungsantrag der Regierungskoalition. Er stellt sicher, dass nur solche Personen ein Ehrenamt im Justizvollzug als Vollzugshelfer oder Mitglied des Anstaltsbeirats übernehmen dürfen, die die Gewähr bieten, die Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht zu gefährden. Das ist ein entscheidender Punkt. Resozialisierung braucht Verlässlichkeit, klare Rahmenbedingungen und Menschen, die verantwortungsvoll handeln. Mit dem Änderungsantrag schaffen wir hierfür die notwendigen Schutzmechanismen. Wir unterstützen daher diesen Gesetzentwurf und den Änderungsantrag. Beides zusammen stärkt nicht nur die Resozialisierung, sondern auch das Vertrauen in einen modernen und verantwortungsvollen Strafvollzug. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Gesetzespaket hatten wir in der ersten Beratung ausführlich ausgeführt, und alle Fraktionen hatten ihre Stellungnahmen abgegeben. Im Rechtsausschuss fand keine Debatte dazu statt. Es kam direkt zur Abstimmung. Ich hatte mich gewundert, dass eine zweite Beratung mit Aussprache stattfinden sollte. Ich habe mich, bis ich hier hereinkam, gefragt, warum wir das machen und habe dann eine Stunde vor Beginn des Plenums diesen 14-seitigen Änderungsantrag bekommen. Das ist ein Punkt, bei dem sagen muss, ich hätte es mir unter Kollegen anders vorgestellt: dass man bei so weitreichenden Änderungen, die man interfraktionell einbringt, wenigstens die Kollegen des Rechtsausschusses vorher informiert, weil es doch noch einmal einen neuen Punkt einführt. Ich habe diese Sache jetzt quergelesen. Das kann man machen. Ich hätte allerdings gern die Gelegenheit gehabt, im Ausschuss über Sinn oder Unsinn zu debattieren. So gut es sein mag, dort ein zweites Netz einzufügen, dass man also Überprüfungen durchführen kann, müssen wir immer dabei bedenken, es handelt sich um Ehrenamtler. Wir müssen diese Leute finden. Das wird über Kommunalparlamente gewählt. Das sind alles Fragen, die sich stellen. Die hätte ich gern im Ausschuss debattiert. Ich fühle mich ein bisschen überrollt durch das Verfahren. Aber letztlich werden wir zustimmen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Philipp Fernis das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Philipp Fernis

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich mich herzlich beim Haus für die breit signalisierte Zustimmung bedanken. Wir haben es in der ersten Beratung des Gesetzes gehört, wir berücksichtigen eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung, die keine unmittelbare Auswirkung auf das Land Rheinland-Pfalz hat, aber der wir selbstverständlich Rechnung tragen wollen. Dabei stellen wir insbesondere heraus, dass Arbeit im Vollzug auf der einen Seite ein wesentlicher Teil der Resozialisierung ist und Arbeit im Vollzug das klare Signal haben soll, es lohnt sich, sich anzustrengen. Darüber hinaus – deswegen will ich ein paar Worte zum Änderungsantrag der Fraktionen verlieren, dem ich zustimmend gegenüberstehe – schaffen wir eine Regelung. Hier war ein Stück weit eine Lücke im bisherigen Gesetz, weil es keine klare Möglichkeit gab, Menschen, bei denen man davon ausgehen muss, dass sie ein Risiko für Sicherheit und Ordnung in einer Justizvollzugsanstalt sind und die sich zugleich ehrenamtlich im Vollzug engagieren wollen, von dieser Tätigkeit auszuschließen. Wir haben im Strafvollzug eine ganze Reihe von Täterinnen und Tätern, bei denen unterschiedliche problematische Verstrickungen eine Rolle spielen, Radikalisierungen unterschiedlichster Couleur. Wir möchten künftig eine Möglichkeit haben, dass diejenigen, die wir mit erheblichem Aufwand und entsprechender Arbeit von genau diesen radikalen Wegen abbringen wollen, gegebenenfalls – ich sage es einmal ganz salopp – von Gesinnungsgenossen bei der Stange gehalten werden. Diese Möglichkeit schaffen wir jetzt in alle Richtungen mit einem zugleich – das ist mir wichtig – sehr abgestuften Verfahren. Grundrechtsintensive Überprüfungen finden nur dann statt, wenn es im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie erforderlich sind, weil es konkrete Hinweise darauf gibt, dass eine entsprechende Problematik vorliegen könnte. Das ist eine gute Abwägung zwischen den berechtigten Interessen derjenigen, die sich ehrenamtlich engagieren, für die ich hier an dieser Stelle auch ausdrücklich meine Dankbarkeit zum Ausdruck bringen möchte, und den berechtigten Sicherheits- und Resozialisierungsinteressen im Strafvollzug. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann kämen wir zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13666 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13274 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13275 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität – Drucksache 18/13616 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13275 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes, des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenrechts Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13280 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 18/13609 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13280 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz und des Steuerberaterversorgungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13316 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 18/13619 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13316 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung: Landesstiftungsgesetz (LStiftG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13331 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/13611 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13331 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landeswindenergiegebietegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13333 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/13612 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13663 – Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Die parlamentarische Gruppe hat 1 Minute, die AfD hat eine Zusatzredezeit von 1 Minute. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Benedikt Oster.

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man das erste Gesetz, das wir im März 2024 in diesem Haus beschlossen haben, mitnimmt, dann sprechen wir heute zum vierten Mal über das Landeswindenergiegebietegesetz, ohne die Ausschussberatung, ohne die zwei Anhörungen, die es dazu gab. Ich glaube, allein daran sieht man, dass die Kritik aus der Anhörung, das sei alles zu schnell oder mit heißer Nadel gestrickt, nicht zutrifft. Damit die Planungsregionen lange Planungssicherheit bekommen, haben wir das Gesetz in zwei Schritten gemacht, in einem ersten Step auf 1,4 % der Landesfläche bis Ende 2027, und jetzt in einem zweiten Step um 0,8 % angehoben, sodass wir am Ende auf 2,2 % der Landesfläche kommen. In Summe hat man sechs Jahre Zeit, um diese Planungen durchzuführen. Ich glaube, von daher kann man nicht von einem Schnellschuss oder einem schnellen Verfahren sprechen. Ich sage es noch einmal deutlich, weil in der Debatte gerade in den kommunalen Gremien der Eindruck erweckt wurde, als müsse man jetzt 2,2 % Windkraftfläche ausbauen: Darum geht es nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Es geht darum, dass bis ins Jahr 2030 erst einmal die Flächen bereitgestellt werden. Das ist ein gravierender Unterschied. Warum brauchen wir ein Bundes- und ein Landesgesetz, das das regelt? Zur Wahrheit gehört, jahrelang haben andere Bundesländer blockiert. Man muss es noch deutlicher sagen: Windkraft wurde proaktiv verhindert. Wenn man sich das Ganze innerhalb der Planungsregionen anschaut – die Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden sind am Ende diejenigen, die die Flächennutzungspläne ausweisen, bzw. man muss sagen, die Träger der Flächennutzungsplanung –, dann sieht man, dass man in den Kommunalparlamenten jahrelang zumindest in Teilen von Regionen – so fair muss man sein – auf der Bremse gestanden hat. Mir liegen Zahlen aus dem Jahr 2024 von unserer Planungsregion vor. Wenn man sieht, wie viele Verbandsgemeinden dort noch nichts in Sachen Windkraft unternommen haben, dann sieht man ganz schnell, wo das Problem herrührt. Deshalb sind die Planungsregionen jetzt am Zug, indem sie das Ganze in einem Verfahren ausjustieren. In der Kürze der Zeit kann man nicht auf alles eingehen. Deshalb will ich noch etwas zu unserem Änderungsantrag sagen. Es ist ein kleiner Einschub, aber ein Satz mit großer Wirkung. Wir fügen die Worte ein: „und achten dabei auf einen innerregionalen Interessensausgleich“. Warum ist dieser Satz so wichtig? Das ist so, weil es darum geht, dass sich die Kommunen und die Gemeinden, die bereits sehr viel in Windkraft investiert und proaktiv agiert haben, jetzt nicht schlechterstellen gegenüber denen, die jahrelang nichts gemacht haben. Mit diesem Satz und diesem Passus können die Planungsregionen eine Innerregulierung – so sage ich es einmal – zumindest ins Auge fassen. Deshalb sind wir der Meinung, wir konkretisieren damit die Sachlage vor Ort. Im letzten Satz will ich sagen, Windkraft ist immer ambitioniert. Ich bin der Auffassung, wir sollten jetzt diesen zweiten Schritt ambitioniert und nicht zu passiv gehen. (Glocke des Präsidenten) Ich bin überzeugt, dass wir 2030 unsere Ziele einhalten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Sven Koch.

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Koch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Wir als CDU-Fraktion stehen zum Ausbau der Windkraft in unserem Land. Ich sage es gleich zu Beginn: Mit diesem Gesetzentwurf riskieren Sie die Akzeptanz ganzer Regionen. (Beifall der CDU) Sie vergeben die Chance, den Ausbau der Windkraft gemeinsam mit den Kommunen strukturiert und verlässlich voranzubringen. Wie Sie mit den Rückmeldungen der Planungsgemeinschaften umgehen, macht eines deutlich: Sie hören nicht zu, und Sie lernen auch nicht dazu. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Schon vor der ersten Lesung gab es Kritik seitens der Planungsgemeinschaften: zu kurze Fristen, mangelhafte Beteiligung. Deshalb haben wir Ihnen im schriftlichen Anhörverfahren nochmals die Möglichkeit eröffnet, diese einzubinden. Nun liegen die Stellungnahmen vor, und sie sprechen eine klare Sprache. Fast alle Planungsgemeinschaften kritisieren Ihren Gesetzentwurf und die darin festgelegten Teilflächenziele. Sie machen dies unmissverständlich. Die Analyseergebnisse passen nicht zu den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Ziele sind in vielen Regionen nicht erreichbar und erzeugen unnötige Konflikte. Gleichzeitig gibt es Planungsgemeinschaften, die bereits heute mehr Flächen ausweisen möchten und können, als dieser Gesetzentwurf es verlangt. Wie gehen Sie damit um? Statt die vorhandenen detaillierten Flächenpotenziale aus den Raumordnungsplänen zu berücksichtigen und realistische Ziele abzuleiten, halten Sie an Ihrer eigenen landesweiten Analyse fest. Damit verschenken Sie Synergien und blenden die Expertise genau jener aus, die die praktische und planerische Arbeit vor Ort leisten müssen. (Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das schafft Verunsicherung und gefährdet die Akzeptanz, gerade in Regionen wie dem Hunsrück, in denen sich viele Menschen leidenschaftlich für den Erhalt von Naturräumen einsetzen. Herr Minister Ebling, Ihre angekündigte Schutzregelung im LEP V ist zwar positiv, um diesem Aspekt Rechnung zu tragen, löst aber die eigentliche Grundproblematik, die von den Teilflächenzielen ausgeht, nicht. Wenn Sie es ernst meinen, dann ändern Sie bitte Ihre Haltung. Passen Sie die Teilflächenziele in diesem Gesetz an; denn nur das schafft Klarheit und Verlässlichkeit. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erlauben Sie mir zum Schluss noch ein Wort zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Sie fordern einen innerregionalen Interessensausgleich. Meine Damen und Herren, dieser Antrag zeugt von Unkenntnis; (Glocke des Präsidenten) denn das praktizieren die Planungsgemeinschaften schon, (Beifall bei der CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Marcus Klein CDU

Genau!) sonst würden die Regionalpläne rechtlich nicht bestehen können. Das ist Augenwischerei. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist Abgeordneter Fabian Ehmann für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Diese Rede einzeln zitieren

Fabian Ehmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz setzen wir den verlässlichen Ausbaukurs der Windenergie in Rheinland-Pfalz fort. Wir wollen das bundesrechtliche Ziel, 2,2 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen, bereits 2030 und damit zwei Jahre früher, als der Bund es vorgegeben hat, erreichen. Wir wollen gemeinsam Rheinland-Pfalz zum Land der Reben, Rüben und Rotoren machen. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir zeigen, Klimaschutz, Naturschutz, Versorgungssicherheit, wirtschaftliche Entwicklung gehören und gehen zusammen. Jede neue Windenergieanlage, jeder neue Windpark stärkt die regionale Wertschöpfung, schafft Arbeitsplätze und sichert Einnahmen für unsere Kommunen. Nach einer Studie des Landesverbands Erneuerbare Energien kann und wird die regionale Wertschöpfung durch erneuerbare Energien in Rheinland-Pfalz im Jahr 2030 1 Milliarde Euro betragen. Dieses Gesetz ist ein essenzieller Beitrag zur Wertschöpfung und zu den Kommunalfinanzen in diesem Land. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Ein Beispiel ist der Rhein-Hunsrück-Kreis. In den Herbstferien war ich zufällig in Mörsdorf und habe die Geierlay Hängeseilbrücke besucht, ein touristischer Magnet, der nur durch die Einnahmen von Windenergie möglich wurde. Das Dorf profitiert weiter davon. Es kann in Kitas investieren, in Sozialräume für ältere Menschen und auch in Pflegestützpunkte, und das alles dank der Windenergie. Andere Dörfer bauen eigene Dorf-Fitnessstudios durch Einnahmen aus der Windenergie. Das zeigt, wir investieren mit dem Ausbau der Windenergie auch in den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dieser Gesetzentwurf ist bewusst ein Rahmengesetz. Wir geben regionale Ziele für die Planungsgemeinschaften vor. Wir schreiben nicht vor, wo genau Windenergie gebaut werden soll, sondern wir geben lediglich Ziele vor. Die Planungsgemeinschaften, die die Planungshoheit haben, entscheiden dann, wo welche Sondergebiete für Windenergie ausgewiesen werden. Das ist auch gut so. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, einen Punkt kann ich Ihnen nicht ersparen. Sie kritisieren dieses Gesetz, weil es Ihnen angeblich zu weit geht. Wenn wir aber eineinhalb Jahre zurückdenken zur Debatte, die wir über die erste Stufe geführt haben: Damals hatten Sie direkt beantragt, dass 2,2 % bis 2027 bzw. 2026 ausgewiesen werden sollen, und das für jede Planungsgemeinschaft, (Staatsminister Michael Ebling: Haben wir vergessen! – Heiterkeit des Abg. Markus Wolf, CDU) keine individuellen Ziele. Das, was das Innenministerium jetzt vorgelegt hat, ist die Grundlage für individuelle Ziele für jede Planungsgemeinschaft. Nach Ihrem Vorschlag hätte zum Beispiel die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, in der der Rhein-Hunsrück-Kreis liegt, bis 2026 bereits 2,2 % der Flächen ausweisen müssen. Das heißt, der Schritt, den wir hier gehen, ist ausgewogen, fundiert und basiert auf einer Datenanalyse, auf einer Flächenanalyse des Innenministeriums. Deswegen kann ich Ihre Kritik wirklich nicht verstehen. Sie haben bei dem Thema des Ausbaus der erneuerbaren Energien einfach kein Rückgrat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Mit diesem Gesetz setzen wir den Ausbau fort. Erneuerbare Energien sind nämlich Freiheitsenergien, sind Friedensenergien, sind Sicherheitsenergien und tragen einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung bei. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Dr. Bollinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Presse lässt sich Herr Kollege Oster mit der Aussage zitieren, in der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf „habe man noch nicht einmal einen Hauch an Unklarheiten vernommen“. Damit hat Herr Oster tatsächlich recht, aber nicht in seinem inhaltlichen Sinn; denn in den schriftlichen Stellungnahmen gab es noch nicht einmal einen Hauch an Unklarheit, dass das gesetzliche Ziel, 2,2 % der L andesfläche für Windkraft auszuweisen, komplett unrealistisch ist. Auch die Windenergieflächen-Potenzialanalyse des Landes kann nicht das Gegenteil beweisen; denn diese Analyse berücksichtigt viele lokale Einschränkungen für den Bau von Windkraftwerken nicht. Tatsächlich haben alle Planungsregionen bis auf Rheinhessen-Nahe Schwierigkeiten, die im vorliegenden Gesetzentwurf für sie vorgesehenen Flächenbeiträge auszuweisen. Die größten Schwierigkeiten gibt es im Raum Mittelrhein-Westerwald. Jetzt richten sich begehrliche Augen auf den Soonwald. Jahrelang hat man die Bürger des Rhein-Hunsrück-Kreises angesichts der unsäglichen Verspargelung ihrer Landschaft damit getröstet, dass man sagte, wenigstens der Soonwald bleibe von der Windkraft verschont. Jetzt soll aber noch nicht einmal das gelten. Meine Damen und Herren, ob man mit dem neuen Vorschlag des Innenministeriums, die Randbereiche als naturnahe Kulturlandschaft auszuweisen, den Soonwald tatsächlich besser schützt, bleibt weiterhin offen. Es ist doch keine akzeptable Lösung des Problems, dann anderswo Ersatzflächen für den Soonwald auszuweisen. Nicht nur der Soonwald ist schützenswert, auch andere Wälder sollten nicht für die Windkraft gerodet werden. Dafür ist der Wald viel zu wichtig als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und als Erholungsraum für den Menschen. Wir sollten auch nicht die wichtige Schutzfunktion des Waldes für Boden, Wasser und bei Emissionen vergessen. Leider traf unser Plenarantrag vom November „Kein weiterer Ausbau von Windkraftanlagen im Landeswald“ auf kein Verständnis bei den anderen Fraktionen hier im Parlament. Ich wundere mich immer, wenn ich meine geschätzten Kollegen vor Ort oder bei Demonstrationen, wie kürzlich vor dem Landtag, mit den Bürgern reden höre. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da werden dann ganz andere Töne angeschlagen als hier im Plenarsaal, Herr Koch und Herr Vogt. Ebenfalls keine Lösung des Problems ist es, die Flächenlast nun in andere Planungsgemeinschaften zu verschieben. Alle Planungsgemeinschaften haben uns in ihren Stellungnahmen geschrieben, wie viele Flächen sie maximal bereitstellen können. Wer nachrechnen kann, stellt schnell fest, dass die Summe vorne und hinten nicht reicht, um das 2,2-%-Ziel zu erreichen. Da hilft auch keine bessere Koordination, kein Monitoring oder was sonst noch an Nebelkerzen von der Koalition in den Raum gestellt wird. RheinlandPfalz kann dieses Bundesgesetz nicht umsetzen. Das Einzige, was wir machen können und auch machen sollten und was auch sehr gute Chancen auf Erfolg hätte: Wir können gegen das Bundesgesetz vor dem Verfassungsgericht klagen. (Abg. Martin Haller, SPD: Gehen Sie doch schon einmal voran!) Ein gutes Argument für eine Klage ist die Benachteiligung von RheinlandPfalz im Bundeswindgesetz gegenüber vergleichbaren Bundesländern wie Bayern. Bayern muss einen geringeren Anteil für Windkraft opfern als Rheinland-Pfalz. Das sollten wir so nicht stehen lassen. Vielen Dank. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist Abgeordneter Marco Weber für die FDP-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Marco Weber FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz, das wir heute beraten, ist sehr technisch, aber die Debatte dahinter ist alles andere als technisch, stellenweise emotional aufgeladen, und das nicht zum ersten Mal. Die seitens der Bundesregierung gesetzten Zielvorgaben von 2,2 % der Landesfläche für Windenergie ist ambitioniert. Ich vernehme vonseiten der Opposition, dass sie grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden. Wir als Land und als regierungstragende Fraktionen versuchen, das verantwortungsvoll umzusetzen. Das ist keine leichte Aufgabe. Mit Blick auf unsere Regionen müssen wir auch über Belastungen reden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich habe vonseiten der CDU und Herrn Koch zwar viel Kritik vernommen – Kollege Ehmann hat beschrieben, was die CDU in der Vergangenheit hier eingebracht hat –, aber in der aktuellen Rede in der Plenardebatte heute außer Kritik einen konstruktiven Weg aufzuzeigen, konnte ich an der Stelle nicht vernehmen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist klar – ich habe es eben gesagt –, Windkraft polarisiert. Wir wissen, dass wir Energie brauchen, aber auch, dass Freiheit bedeutet, Landschaft, Natur und Eigentum ernst zu nehmen. Genau in diesem Spannungsfeld arbeiten wir. Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist heute schon angesprochen worden. Ja, auch er ist betroffen, wie viele andere Landkreise auch. Er hat für die Energiewende in der Vergangenheit schon sehr, sehr viel bewegt und auch sehr, sehr viel in Vorleistung gebracht. Er hat Verantwortung übernommen und dafür für seine Region unseren größten Respekt verdient. Der Soonwald mit seinem einzigartigen Naturraum hat Schutz verdient. Von daher haben wir es als FDP begrüßt, dass der Innenminister (Zuruf von der SPD: Guter Mann!) ausdrücklich darauf hingewiesen und es ermöglicht hat, dass künftig auch Randbereiche der Naturpark-Kernzonen als naturnahe Kulturlandschaft eingestuft werden können. Damit können die Regionalplaner vor Ort diese Gebiete verbindlich von neuen Windvorhaben freihalten. (Zuruf des Abg. Sven Koch, CDU) Das zeigt, der Wille vor Ort wird respektiert. Die Menschen vor Ort, gerade im Rhein-Hunsrück-Kreis, haben damit ein Werkzeug an die Hand bekommen, im Rahmen der Energiewende diesen Naturraum am Beispiel des Soonwalds von Windkraft fernzuhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn nicht in der regionalen Planungsgemeinschaft, wo denn dann? Wo denn dann? Gerade die Regionalvertreter, die Landräte, die Verbandsbürgermeister, die in der regionalen Planungsgemeinschaft (Glocke des Präsidenten) vertretenen Persönlichkeiten können doch vor Ort in ihrer regionalen Planungsgemeinschaft die Potenziale diskutieren und akquirieren. Von daher werden wir den Weg als FDP-Fraktion positiv bzw. zustimmend begleiten. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist Abgeordneter Patrick Kunz für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! 2,2 % der Landesfläche für Windenergie bis 2032. Diese Zahl sagt nichts darüber aus, wie viel Leistung wir damit tatsächlich erzeugen. Entscheidende Themen wie Repowering, Netzausbau und Speicher kommen in der Debatte viel zu kurz. Der Netzausbau wird nach dem offiziellen Netzentwicklungsplan Strom erst im Jahr 2045 vollständig fertiggestellt sein. Was nützen uns ambitionierte Ausbauziele, wenn der Strom gar nicht dorthin transferiert werden kann, wo er gebraucht wird? Die verkürzte Zeitachse der Energiewende im Land wird dadurch faktisch entwertet. Wir sollten sehr ernst nehmen, was alle fünf Planungsgemeinschaften in ihren Stellungnahmen übereinstimmend kritisieren: Bestehende Regionalpläne geraten unter Druck. Die Ressourcen reichen schlicht nicht aus, um die Aufgaben rechtssicher zu bewältigen. Hier wird ohne Not Druck erzeugt. In Regionen, in denen bereits viel Windkraft steht, entstehen Protestbewegungen, die wir nicht ignorieren können. Akzeptanz ist keine Fußnote, sondern eine Grundvoraussetzung. Wenn wir die Menschen vor Ort verlieren, verlieren wir die Energiewende. (Glocke des Präsidenten) Wir brauchen ein Gesetz, das nicht nur Flächen zählt, sondern Leistung, Netze, Repowering, Speicher, Planungsrealität und gesellschaftliche Akzeptanz zusammendenkt. Sonst laufen wir mit Vollgas in eine Sackgasse. Wir FREIE WÄHLER lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Michael Ebling.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vielen herzlichen Dank. Vielen herzlichen Dank für die engagierten Beiträge. Ich glaube, dass wir in einer Anhörung sehr sachlich darüber diskutieren sollten. Ich hatte den Eindruck, je fortgeschrittener die Redebeiträge, umso mehr interpretiert man jetzt inzwischen auch in inhaltliche Stellungnahmen hinein. Zum Glück kann man nachlesen, was die regionalen Planungsgremien an Stellungnahmen abgegeben haben. Es waren sehr konstruktive Beiträge. Vor allen Dingen waren sie davon geprägt – das finde ich wichtig zu unterstreichen –, dass wir ein gemeinsames Ziel haben. Wir wollen die Windkraft ausbauen, wir brauchen mehr Strom aus erneuerbaren Energien, wir wollen Abhängigkeiten beseitigen, und wir wollen vor allen Dingen nachhaltige Energiesicherheit schaffen. Das ist ein großer Auftrag, und dafür ist kein Ziel zu klein, auch nicht das Ziel, nach dem Landeswindenergiegebietegesetz mehr Flächen in Rheinland-Pfalz dazu zur Verfügung zu stellen. Nebenbei bemerkt trifft es auf großen Widerhall. Es trifft auf großen Widerhall von Kommunen, die sich schon seit Jahren auf den Weg machen, mit ihren Rechten der Bauleitplanung Flächen auszuweisen. Sie tun das nicht nur engagiert, sondern auch an den Stellen erfolgreich, an denen sie nicht nur zu dem großen Ziel von Energiesicherheit und dem Ausbau Erneuerbarer einen Beitrag leisten, sondern nebenbei bemerkt auch einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung leisten, der für die kommunale Arbeit nicht unwichtig ist. Ich treffe viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die sehr stolz davon erzählen, was das unter Umständen für die eigene Wertschöpfung und auch für die eigenen finanziellen Ressourcen bedeuten kann, die man dadurch deutlich stabilisieren kann. Das ist ein Weg, bei dem Ziele zusammenlaufen, wenn man sie engagiert unterstützt. Wir schaffen mit dem Gesetz einen guten Rahmen, und vor allen Dingen machen wir auch deutlich – das war mir in der Ausschusssitzung wichtig, und ich sage es gern noch einmal, weil es mir und der Landesregierung wichtig bleibt –, wir sorgen für einen fairen Interessenausgleich. Das Ziel ist ambitioniert, das wissen wir auch. Fläche ist begrenzt, aber wir sind sicher – die Potenzialanalyse, die wir mit dem Gesetz verbinden, belegt das auch –, die Flächen stehen zur Verfügung. Wir werden dafür sorgen, dass niemand überbeansprucht wird, weil wir mit Augenmaß vorgehen. Auch war es mir wichtig, das noch einmal an der örtlichen Diskussion über den Soonwald deutlich zu machen. Nicht nur der Kernbereich des Soonwalds ist jetzt schon absolut geschützt, sondern es gibt auch Möglichkeiten – diese eröffnen wir den regionalen Planungsbehörden –, weitere Bereiche zu schützen. Das ist ein Aushandlungsprozess, der dort hingehört, wo er jetzt schon ist. Den übernimmt das Land auch nicht und nimmt ihn auch nicht weg, weil es ein Stück kommunale Selbstverwaltung ist, das innerhalb der Planungsgemeinschaften auszutarieren. Ich würde sagen, der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen bringt es nochmals auf den Punkt. Deswegen bin ich sehr, sehr dankbar, weil er einen Satz ergänzt, der deutlich macht, es geht immer um den Ausgleich. Wir schaffen eine faire Balance zwischen dem gemeinsamen Ziel, mehr für die Windenergie zu tun. Wir schaffen damit auch Voraussetzungen dafür, dass niemand ächzen oder stöhnen muss, sondern wir begleiten diesen Weg eng, wir monitoren ihn eng, wir berichten eng und schaffen jetzt schon die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass die entsprechenden Werte zwischen den Planungsgemeinschaften ausgetauscht und damit auch ausgeglichen werden können. Ich glaube, deshalb sind wir auf dem Weg zum Ziel gut unterwegs, wenn Sie heute diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13663 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13333 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER auch in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung: Gesetz über den Vollzug von Abschiebungshaft in Rheinland-Pfalz (Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz – LAHaftVollzG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13334 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 18/13613 – Schutz von Ezidinnen und Eziden aus humanitären Gründen in RheinlandPfalz: Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Entschließung – – Drucksache 18/13647 – Zwischen den Fraktionen ist eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart worden. Ganz herzlich darf ich im Haus den Vorstand und Mitglieder des Zentralrats der Êzîden in Koblenz mit ihrer Vorsitzenden Zemfira Dlovani begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen! Schön, dass Sie bei uns sind. (Beifall im Hause) Für die Fraktion der SPD spricht Abgeordnete Susanne Müller. Sie haben 3 Minuten.

Diese Rede einzeln zitieren

Susanne Müller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf, der den Vollzug der Abschiebungshaft in Rheinland-Pfalz auf eine klare, eigenständige Grundlage stellt. Es geht um einen Bereich, in dem der Staat mit größter Vorsicht handeln muss: um Freiheitsentzug gegenüber Menschen, die ausreisepflichtig sind, auch ohne eine Straftat begangen zu haben. Unser Ziel ist eindeutig: Wir schaffen ein transparentes, menschenwürdiges und rechtsstaatlich verlässliches Regelwerk. Der Entwurf definiert klar, wie die Einrichtung organisiert wird, welche Rechte die dort untergebrachten Personen haben und welche Standards wir für Sicherheit, Betreuung und auch für die Versorgung setzen. Dazu gehören verbindliche Regeln zu Besuchen, Kommunikation, der medizinischen und sozialen Unterstützung sowie ein besonderer Schutz für Minderjährige und weitere vulnerable Gruppen. Ebenso wichtig sind klare Leitplanken für Sicherheitsmaßnahmen, stets orientiert an Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Privaträume bleiben tabu, und wir gewährleisten Sicherheit, ohne die Würde der Menschen zu verletzen. Meine Damen und Herren, wir beraten heute aber nicht nur über Organisation und Rechtssicherheit. Wir beraten auch über Humanität. Deshalb möchte ich einen Punkt ergänzen, der uns als Landtag in diesem Kontext besonders verpflichtet: unseren Entschließungsantrag für den Schutz der Jesidinnen und Jesiden. Diese Gemeinschaft hat unaussprechliches Leid erfahren. Seit 2014 wurden im Nordirak ganze Dörfer zerstört. Menschen wurden verschleppt, versklavt, ermordet. Der Deutsche Bundestag hat die Verbrechen des sogenannten Islamischen Staates sogar als Genozid anerkannt und damit auch eine Verantwortung ausgesprochen, die wir heute konkret füllen können. Noch immer herrschen in der Region Shingal Instabilität, Gewalt und offene Bedrohung. Rückkehr ist für viele schlicht nicht möglich. Rund 200.000 Jesidinnen und Jesiden leben weiterhin in Lagern unter menschenunwürdigen Bedingungen. Rheinland-Pfalz hat deshalb früh reagiert und 2024 einen Abschiebestopp verhängt. Jetzt wollen wir den nächsten Schritt gehen: eine humanitäre Bleiberechtsregelung für die Menschen, die bei uns leben, hier seit Jahren integriert sind und weiterhin besonderen Schutz brauchen. Als Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer müssen wir uns für eine humane und menschenrechtsbasierte Lösung einsetzen. Das Leben von Jesidinnen und Jesiden in RheinlandPfalz darf nicht erneut und nicht länger von Unsicherheit und Angst geprägt sein. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz schaffen wir klare Regeln, verlässliche Standards und schützen Grundrechte. Mit dem Entschließungsantrag setzen wir ein Zeichen für Rechtsstaatlichkeit und Humanität. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die CDU-Fraktion Abgeordnete Anette Moesta.

Diese Rede einzeln zitieren

Anette Moesta CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Abschiebungshaft ist kein Strafvollzug, sondern ein notwendiges Instrument unseres Rechtsstaats, um geltendes Recht durchzusetzen. Mit dem Gesetzentwurf für ein Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz legt die Landesregierung eine längst überfällige Grundlage vor. Der Rechtsstaat verliert Vertrauen, wenn Ausreisepflichten folgenlos bleiben. Deshalb brauchen wir klare Regeln, die Trennung von Strafvollzug und moderne Sicherungsmaßnahmen. (Beifall der CDU) Wer keinen Schutzanspruch hat, muss unser Land verlassen. Das ist Rechtsstaatlichkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, keine Härte. (Beifall bei der CDU) Aber Rechtsstaatlichkeit und Humanität gehören zusammen. Damit komme ich zu dem gemeinsamen Entschließungsantrag von SPD, CDU, Grünen und FDP. Die Lage der Jesidinnen und Jesiden: Die Jesiden sind ein Volk, das bis heute um sein Überleben ringt. Der sogenannte Islamische Staat hat 2014 im Irak einen beispiellosen Terror entfesselt. Am 19. Januar 2023 erkannte auch der Deutsche Bundestag diese Taten als Genozid an und fasste den Beschluss: „Der Deutsche Bundestag wird sich mit Nachdruck zum Schutz êzîdischen Lebens in Deutschland und ihrer Menschenrechte weltweit einsetzen.“ Der Genozid ist aber nicht abgeschlossen. Die Jesiden fliehen vor den radikalen Islamisten, die im Nahen Osten immer noch wüten, und es besteht immer noch die reale Gefahr, wieder angegriffen zu werden. Es gibt keine wirksame Sicherheitsgarantie des irakischen Staats und auch keinen Wiederaufbau. Deshalb ist es wichtig, dass wir klar unterscheiden: Ja, wir müssen konsequent abschieben, wo kein Bleiberecht besteht, aber genauso konsequent müssen wir diejenigen schützen, deren Leben und Identität bedroht sind. (Beifall der CDU, bei der SPD und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Die Jesidinnen und Jesiden gehören zu einer der verletzlichsten Gruppen überhaupt. Viele tragen schwere Traumata, viele haben Familienmitglieder verloren, viele sind noch immer in Sorge um vermisste Angehörige. Das bedeutet: Wir brauchen langfristige Bleibeperspektiven für jesidische Schutzberechtigte. Wir brauchen ein klares politisches Signal, Rheinland-Pfalz steht an der Seite der Jesiden. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Humanität und Ordnung gehören zusammen. Wenn wir als Rechtsstaat konsequent handeln wollen, müssen wir erstens die Abschiebehaft klar regeln und Ausreisepflichten tatsächlich vollziehen im Sinne der Ordnung, zweitens denjenigen, die Opfer von Völkermord wurden, Schutz, Sicherheit und Zukunft geben im Sinne der Humanität. Das ist kein Widerspruch, das ist die Grundlage eines funktionierenden und gerechten Staats. Rechtsstaat und Mitmenschlichkeit, beides zusammen macht eine verantwortliche Politik aus. Dafür stehen wir als christliche Partei. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist Abgeordneter Josef Winkler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Diese Rede einzeln zitieren

Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz hatte ich mich in der ersten Lesung schon ausführlich geäußert. Deswegen möchte ich heute die kurze Zeit nutzen, über den Entschließungsantrag zu Jesidinnen und Jesiden in Rheinland-Pfalz und in Deutschland zu sprechen. Für mich und meine Fraktion ist vollkommen klar, Menschen, die vor einem Genozid geflohen sind, dürfen nicht länger an den Ort dieser Verbrechen zurück abgeschoben werden. Dass am 19. Januar 2023, also vor fast drei Jahren, der Bundestag die Verbrechen des IS an den Jesiden als Genozid anerkannt hat, wurde schon erwähnt, ist aber doch bemerkenswert; denn Tausende Jesidinnen und Jesiden wurden damals getötet, verschleppt oder sind Opfer anderer unvorstellbarer Gewalt geworden. Hunderttausende wurden aus ihrer Heimat vertrieben und sind es noch. Viel zu lange hat die internationale Gemeinschaft weggesehen, auch Deutschland. Mit der Anerkennung des Genozids hat sich die Bundesregierung verpflichtet , den Betroffenen beizustehen, nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft. Sie hat zugesagt, beim Wiederaufbau der Dörfer in der Region und beispielsweise der Stadt Shingal zu helfen. Doch laut der Internationalen Organisation für Migration ist die Lage im Nordirak weiterhin kritisch. Jesidinnen und Jesiden leben dort nach wie vor in großer Gefahr. Viele Dörfer sind zerstört, vermint oder besetzt, und viele Hunderttausend Jesidinnen und Jesiden leben in Flüchtlingslagern. Wir in Rheinland-Pfalz akzeptieren nicht, dass Überlebende eines Genozids bei uns Angst haben müssen, Angst vor einer Abschiebung, Angst vor neuer Gewalt und Verfolgung, Angst davor, in diese untragbaren Zustände zurückkehren zu müssen. Deshalb schließen wir uns – das darf man ruhig dazusagen – unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem nordrhein-westfälischen Landtag an und richten unsere klare Forderung an den Bundesinnenminister Dobrindt: Nutzen Sie Ihren juristischen und politischen Handlungsspielraum. Geben Sie den Bundesländern die Freiheit, humanitäre Aufenthaltstitel für Jesidinnen und Jesiden zu vergeben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Deshalb bin ich auch froh und dankbar, dass wir diesen Antrag heute gemeinsam mit der CDU-Fraktion und den regierungstragenden Fraktionen verabschieden werden, kurz vor dem Ende der Wahlperiode und gerade heute, am Internationalen Tag der Menschenrechte. Ich darf alle Kolleginnen und Kollegen gerade aus der CDU-Fraktion bitten, sofern Kanäle nach Berlin bestehen, diese auch zu nutzen; denn wir allein haben es nicht in der Hand. Wir können in dem Fall jetzt gemeinsam den Appell an die Bundesregierung richten, aber handeln können wir erst, wenn die Bundesregierung zustimmt. Also bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Dr. Jan Bollinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für uns als AfD-Fraktion ist dieses Gesetz ein weiterer Versuch des grünen Teils der Landesregierung, den restriktiven Charakter der Abschiebehaft in der GfA Ingelheim aufzuweichen und letzten Endes abzuschaffen. Auch wenn Abschiebehäftlinge keine Strafgefangenen sind, muss man sich von der Vorstellung lösen, dass es sich dabei regelmäßig um unbescholtene Personen handle. Wer in Abschiebungshaft landet, hat in der Regel eine lange Geschichte des Asylmissbrauchs hinter sich und gegebenenfalls der Kriminalität. Mindestens 20 % aller ausreisepflichtigen Ausländer sind vorbestraft. Andere zeigen aggressives Verhalten, aggressives Abtauchen oder Boykottverhalten. Das sind keine Kavaliersdelikte. Vor diesem Hintergrund ist es eine Farce, Abschiebehäftlinge so komfortabel auf Steuerzahlerkosten auszustatten, wie es die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf vorsieht. Eine Fortzahlung von Asylbewerberleistungen sowie Anspruch auf kostenlose Sport-, Freizeit- und Medienangebote und regelmäßige Familientreffen kommen einer Belohnung von Regelbruch und Fehlverhalten gleich. Das ist grotesk, und das lehnen wir ab. Als AfD-Fraktion wollen wir das exakte Gegenteil. Außerdem brauchen wir deutlich mehr Anwendungsmöglichkeiten für die Abschiebungshaft. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass immer noch 60 % aller Rückführungsversuche scheitern, weil ausreisepflichtige Ausländer unter Ihren Augen dem Staat auf der Nase herumtanzen. Hier müssen wir intervenieren. Die angeblichen Gesetzesverschärfungen der Altparteien haben die Situation nicht im Geringsten verbessert. Sie sind Mogelpackungen, genauso wie der klägliche Versuch von Ministerin Binz, ihre gescheiterte Asylkostenreform in § 47 dieses Gesetzes zu verstecken, damit es niemandem auffällt. (Staatsministerin Katharina Binz: He?) Not macht erfinderisch, liebe Kollegen. Wie groß muss Ihre Not inzwischen sein. Dazu kommt jetzt noch ein Entschließungsantrag, den jesidischen Kurden humanitären Schutz in Rheinland-Pfalz zu gewähren. Als AfD-Fraktion begrüßen wir, dass der Bundestag den Völkermord an den Jesiden anerkannt hat und ihr Leid lindern möchte. Alleingänge einzelner Bundesländer wie etwa durch Sonderaufnahmeprogramme und Ausnahmen im Bleiberecht sind aus unserer Sicht aber der falsche Weg. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung, mindestens aber eine ergebnisoffene und substanzielle Debatte im zuständigen Fachausschuss, wie sie auch gerade in Nordrhein-Westfalen stattfindet. Wir würden uns deshalb zu dem zusätzlichen Entschließungsantrag enthalten. Den Gesetzentwurf als solchen lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer.

Diese Rede einzeln zitieren

Cornelia Willius-Senzer FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten dieses Gesetz heute in zweiter Lesung, und wir tun das auf einer guten Grundlage; denn bereits in der ersten Lesung und in den Ausschussberatungen wurde deutlich, worum es im Kern geht. Es geht um Rechtsklarheit, um Verlässlichkeit und um eine humane Unterbringung. Mit dem Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz schaffen wir erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für den Vollzug in Rheinland-Pfalz, und das ist notwendig; denn Abschiebungshaft folgt keiner Straftat. Ich frage mich, woher der Kollege von rechts diese Zahlen nimmt, dass es hier immer um Straftäter geht. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das sind öffentlich verfügbare Zahlen!) Ich bin regelmäßig in der Haftanstalt und sehe, wie die Menschen sich fühlen. Ich persönlich denke zumindest noch an den Menschen. Das haben Sie sehr wahrscheinlich vergessen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Leute, die Straftaten begangen haben, unterliegen der Justiz und sind nicht unbedingt da, wovon Sie jetzt reden. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie haben ja keine Ahnung!) – Was heißt keine Ahnung? Möglicherweise, zumindest bin ich noch menschlich. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Besonders deutlich wird das auch bei der Frage der Handynutzung; denn es ist ja keine Bestrafung, wie ich sagte, sondern dient ausschließlich der Sicherung der Ausreise. Also, deutlich wird es für mich bei der Frage der Handynutzung. Für uns Freie Demokraten ist klar, der Zugang zu Kommunikationsmitteln ist wichtig, etwa für den Kontakt zur Familie, zu Rechtsbeiständen oder zu Beratungsstellen. Aber gleichzeitig müssen wir hier mit Augenmaß vorgehen. Der Einsatz von Handys darf nicht zu Sicherheitsrisiken führen und muss auch den Schutz der Mituntergebrachten umfassen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen. Es geht wie so oft um das verantwortungsvolle Austarieren von Freiheit und Sicherheit. Mit diesem Gesetz haben wir dafür eine gute Grundlage geschaffen, damit die Verwaltung entsprechend handeln kann. Meine Damen und Herren, auch die Übergangsregelung im Landesaufnahmegesetz in Verbindung mit den Sonderzahlungen haben eine breite Zustimmung im Ausschuss erfahren. Für uns ist dabei eines zentral: Der geplante Rechtskreiswechsel der Ukrainerinnen und Ukrainer darf nicht zulasten der Kommunen gehen. Die Bundesregierung muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden und ihren Beitrag leisten. (Beifall bei der FDP) Zuletzt bringen wir, ebenfalls mit breiter Unterstützung, einen Antrag für ein Schutzprogramm für Jesidinnen und Jesiden ein. Die jesidische Gemeinschaft, versklavt und verfolgt durch den sogenannten Islamischen Staat, hat schwerste Verfolgung erfahren. Mit diesem Antrag folgen wir dem Vorbild aus Nordrhein-Westfalen und setzen uns auch auf Bundesebene für ein solches Programm ein. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Also, Herr Dr. Bollinger, mir blutet schon das Herz, wenn ich Ihnen zuhöre. Sie wollen Verantwortung für Deutschland übernehmen, aber kennen die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit offensichtlich nicht. (Beifall bei der SPD, bei der FDP und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN –

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Haller SPD

So ist das!) Ich habe es in der ersten Beratung ausgeführt. Das Fehlen dieses Gesetzes ist ein Defizit dieses Landes gewesen, weil die Menschen, die im Abschiebungshaftvollzug saßen, keine Rechtsgrundlage in einem Landesgesetz hatten, an dem sie sich orientieren könnten, wie ihre Möglichkeiten sind. Wir haben uns mit Rechtskonstruktionen beholfen, und dank der gründlichen Arbeit des Ministeriums ist auch ein Gesetzentwurf entstanden, der allen Leuten Rechnung trägt, die sich mit diesen Problematiken beschäftigt haben. Das hat auch gezeigt, dass dieses Gesetz tragfähig ist, weil es im Ausschuss überhaupt gar keine Einwendungen und Diskussionen gab. Es ging ohne Anhörung durch, und es war insgesamt ein von Parlament und Verwaltung, aber auch der Anstalt selbst getragenes Werk. Meine Damen und Herren, einen Satz noch zu dem Antrag zum Schutz von Jesiden. Ich war letzte Woche bei dem Festakt zum Tag der Menschenrechte des Justizministeriums. Herr Justizminister Fernis ist da. Es war eine großartige Veranstaltung. Michel Friedman hat an der Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass Deutschland ein Land ist, das sich grundlegend unterscheidet von anderen Ländern, weil wir die Vergangenheit der Shoa, des Holocaust, haben. (Glocke des Präsidenten) Deswegen ist es unsere besondere Verantwortung, gerade wenn man sieht, dass ein Genozid an Jesiden begangen wird, dem Rechnung zu tragen. Insofern in aller Kürze, Herr Ministerpräsident: Auch wir halten es für richtig, dass ein Landesschutzprogramm in Rheinland-Pfalz aufgelegt wird, weil es der Verantwortung unseres Landes und unserer Gesellschaft gerecht wird. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Katharina Binz das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina Binz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist kaum möglich, in 3 Minuten über das Beschlusspaket zu reden, das uns gerade vorliegt. Ich will mich deshalb auch auf das Landesaufnahmegesetz und den Begleitantrag konzentrieren. Zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz habe ich in der letzten Beratung schon ausgeführt. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Änderung des Landesaufnahmegesetzes irgendwo zu verstecken. Auch dazu habe ich in der letzten Beratung schon etwas gesagt; denn warum sollte man es verstecken, dass sich in diesem Gesetz 36 Millionen Euro zusätzliche Gelder für unsere Kommunen befinden? Warum sollte man das verstecken? (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Es ist richtig, dass dieses Geld in diesem Gesetz steht; denn wir schaffen damit einen guten, finanziell unterlegten Übergang für unsere Kommunen bis zu einer Zeit, wenn wir dann wirklich endlich einmal Klarheit darüber haben, wie es in den nächsten Jahren weitergeht. Wir dachten, wir hätten diese Klarheit. Nur leider kam dann die Idee in Berlin auf, dass man den Rechtskreiswechsel der Ukrainerinnen und Ukrainer vollzieht, und auch heute wissen wir dort noch nicht genau, was die Bundesregierung konkret vorhat. Deshalb brauchen wir diesen Übergang. Ich will aber auch zu dem Begleitantrag kommen, weil es mich wirklich sehr freut, dass er so fraktionsübergreifend vorliegt. Der Deutsche Bundestag hat 2023 den Genozid an den Jesidinnen und Jesiden anerkannt. Das ist das erste Mal, dass der Deutsche Bundestag einen Genozid anerkannt hat und dass diese Anerkennung zeitlich sehr, sehr nah am Geschehen liegt. Man kann im Prinzip sagen – das haben viele Rednerinnen und Redner auch schon gesagt –, dass die Verfolgung noch nicht beendet ist. Das Schicksal vieler Verschleppter ist nach wie vor ungeklärt. Es herrscht immer noch keine Sicherheit in den Herkunftsregionen, und deshalb ist es wichtig, dass aus dieser Anerkennung durch den Bundestag etwas Konkretes folgen muss und das kein politischer Symbolbeschluss bleibt. Auch deshalb hat sich das Land an dieser Stelle schon sehr engagiert. Wir haben im letzten Jahr zweimalig einen Abschiebestopp für die Jesidinnen und Jesiden erlassen, und das Land hat sich über die Innenministerkonferenz auch dafür eingesetzt, dass wir eine einvernehmliche Beschlusslage aller Bundesländer bekommen; denn die bräuchten wir, um weitergehende Schritte zu machen. Damit sind wir aber als Land am Ende unserer Möglichkeiten angekommen, sodass es jetzt darauf ankommt, dass der Bund endlich handelt an dieser Stelle. Deshalb ist es so wichtig, dass das alles auch in diesem Antrag steht, und deshalb ist es auch so wichtig, dass die Fraktionen heute gemeinsam diesen Antrag vorlegen und dieser Beschluss von diesem Parlament so breit getragen wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Dieses Parlament wäre dann das zweite in Deutschland, das einen solchen Beschluss gefasst hat. Ich hoffe natürlich, dass sich dem noch weitere Landesparlamente anschließen. Es gibt auch uns als Ministerium wirklich guten Rückenwind bei den Dingen, die Sie dort von der Landesregierung fordern, diesen Beschluss auch im Rücken zu haben, wenn wir gegenüber der Bundesregierung auftreten und versuchen, das Einvernehmen der Bundesregierung zu erhalten. Deshalb vielen, vielen Dank für diesen Antrag. Ich glaube, auch dieser Antrag darf keine Symbolpolitik bleiben, sondern muss konkrete Folgen haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/13334 – in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wer dem Entschließungsantrag – Drucksache 18/13647 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Herzlichen Dank. Wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich darf Sie zur morgigen Plenarsitzung um 9.30 Uhr einladen. Sie haben aber auch schon die Möglichkeit, um 8.45 Uhr mit dem Katholischen Büro und der Evangelischen Kirche gemeinsam eine Besinnung in der Kirche St. Peter vorzunehmen. Ansonsten wünsche ich der einen oder anderen Fraktion eine schöne Weihnachtsfeier. Damit ist die Sitzung geschlossen, danke schön. Ende der Sitzung: 19.19 Uhr

Diese Rede einzeln zitieren