Dr. Jan Bollinger
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für uns als AfD-Fraktion ist dieses Gesetz ein weiterer Versuch des grünen Teils der Landesregierung, den restriktiven Charakter der Abschiebehaft in der GfA Ingelheim aufzuweichen und letzten Endes abzuschaffen. Auch wenn Abschiebehäftlinge keine Strafgefangenen sind, muss man sich von der Vorstellung lösen, dass es sich dabei regelmäßig um unbescholtene Personen handle. Wer in Abschiebungshaft landet, hat in der Regel eine lange Geschichte des Asylmissbrauchs hinter sich und gegebenenfalls der Kriminalität. Mindestens 20 % aller ausreisepflichtigen Ausländer sind vorbestraft. Andere zeigen aggressives Verhalten, aggressives Abtauchen oder Boykottverhalten. Das sind keine Kavaliersdelikte. Vor diesem Hintergrund ist es eine Farce, Abschiebehäftlinge so komfortabel auf Steuerzahlerkosten auszustatten, wie es die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf vorsieht. Eine Fortzahlung von Asylbewerberleistungen sowie Anspruch auf kostenlose Sport-, Freizeit- und Medienangebote und regelmäßige Familientreffen kommen einer Belohnung von Regelbruch und Fehlverhalten gleich. Das ist grotesk, und das lehnen wir ab. Als AfD-Fraktion wollen wir das exakte Gegenteil. Außerdem brauchen wir deutlich mehr Anwendungsmöglichkeiten für die Abschiebungshaft. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass immer noch 60 % aller Rückführungsversuche scheitern, weil ausreisepflichtige Ausländer unter Ihren Augen dem Staat auf der Nase herumtanzen. Hier müssen wir intervenieren. Die angeblichen Gesetzesverschärfungen der Altparteien haben die Situation nicht im Geringsten verbessert. Sie sind Mogelpackungen, genauso wie der klägliche Versuch von Ministerin Binz, ihre gescheiterte Asylkostenreform in § 47 dieses Gesetzes zu verstecken, damit es niemandem auffällt. (Staatsministerin Katharina Binz: He?) Not macht erfinderisch, liebe Kollegen. Wie groß muss Ihre Not inzwischen sein. Dazu kommt jetzt noch ein Entschließungsantrag, den jesidischen Kurden humanitären Schutz in Rheinland-Pfalz zu gewähren. Als AfD-Fraktion begrüßen wir, dass der Bundestag den Völkermord an den Jesiden anerkannt hat und ihr Leid lindern möchte. Alleingänge einzelner Bundesländer wie etwa durch Sonderaufnahmeprogramme und Ausnahmen im Bleiberecht sind aus unserer Sicht aber der falsche Weg. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung, mindestens aber eine ergebnisoffene und substanzielle Debatte im zuständigen Fachausschuss, wie sie auch gerade in Nordrhein-Westfalen stattfindet. Wir würden uns deshalb zu dem zusätzlichen Entschließungsantrag enthalten. Den Gesetzentwurf als solchen lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
