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Katrin Eder

10.12.2025 Sitzungen 18/98

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Drei Punkte umfasst diese Gesetzesänderung: Hochwasserschutz, Bürokratieabbau und die Vorbeugung von Wasserknappheit und damit die Vorbereitung auf den Klimawandel. Lassen Sie es mich noch einmal kurz vorstellen. Bei einem 100- jährlichen Hochwasser werden künftig die überschwemmten Risikogebiete als Überschwemmungsgebiete gelten, sobald die Karten für verbindlich erklärt werden. Verzögerungen durch Verordnungsgebungsverfahren werden damit verhindert. Eine Sturzflutgefahrenkarte, die Überflutungen durch Starkregen für das gesamte Landesgebiet darstellt, wird verpflichtend erstellt und regelmäßig aktualisiert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m gilt über das Bundesrecht hinaus im Außen- und Innenbereich. Neues Bauen und Lagern ist grundsätzlich darin verboten, um gerade das Thema Verklausungen und damit verbundene verheerende Folgen, wie wir sie im Ahrtal leider erleben mussten, zu verhindern. Bei der Gewässerunterhaltung soll ebenfalls auf die Belange der Hochwasservorsorge Rücksicht genommen werden. Auch die Möglichkeit interkommunaler Zusammenschlüsse wird dabei im Gesetz hervorgehoben. Hier stehen wir für die freiwillige Lösung und appellieren an alle, die Einflus s haben in den Regionen unseres Landes und insbesondere auch im betroffenen Landkreis, dort zum Zusammenschluss zu kommen und diese Widerstände zu überwinden. Den Landeswasserhaushalt stärken wir, indem kleine naturnahe Rückhaltemaßnahmen im Wald oder auf offener Flur zulassungsfrei gestellt werden. Dies entlastet die Maßnahmenträger und die Wasserbehörden. Das ist ein Thema des Bürokratieabbaus. Gleiches erreichen wir auch dadurch, dass Niederschlagswasser ohne wasserbehördliche Erlaubnis schadlos ins Grundwasser versickert werden kann. Daneben unterstreicht der Gesetzentwurf, dass Wasserversorger bei Wasserknappheit Maßnahmen ergreifen müssen, um den Wasserverbrauch zu begrenzen. Die Bürgerinnen und Bürger werden außerdem über die aktuelle Versorgungssituation informiert werden, beispielsweise mithilfe sogenannter Wasserampeln. So ist es, Gerd Schreiner – das ist unser Ziel, dass auch die Enkel unserer Kinder im Planschbecken spielen können und es nicht merken, dass sich etwas verändert hat. Dann haben wir alles richtig gemacht. Ich werde die Diskussion über den Spaten vermissen. (Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will jetzt doch noch einmal ein paar Projekte aufführen, um das nicht so stehen zu lassen, wir hätten ihn nicht gestochen (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Nicht gestochen!) – ja, den Spaten in die Erde gestochen –, gerade in der Wasserwirtschaft: die Eifel-Pipeline, die neuen Wasserwerke allüberall im Land – neulich war ich in Neustadt an der Weinstraße –, die Steinbachtalsperre, die Verbundleitungen im Hunsrück, die Renaturierungen, die Deiche, die Deichrückverlegung wie an der Nahe. Wir haben viele, viele Projekte umgesetzt, und auch das zitierte Resilienzprogramm in der Wasserwirtschaft war ein echtes Erfolgsmodell, bei dem wir viel umgesetzt haben. Ich bin jetzt nicht in der Lage, einzelne Paragrafen aus der Landesverfassung zu zitieren, aber, lieber Gerd, wir sind 1999 zusammen in den Mainzer Stadtrat eingezogen. Deswegen kennen wir uns auch schon so lange. Genau das ist es, was Demokratie ausmacht, wenn man bei allem demokratischen und inhaltlichen Ringen immer noch vertraulich Sachen besprechen, Themen miteinander ausloten und auch noch abends den einen oder anderen Schoppen trinken kann. Danke für die Zusammenarbeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Stefan Thoma und Steven Wink, FDP)

Protokoll ↗