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Dr. Lea Heidbreder

GRÜNE 10.12.2025 Sitzungen 18/98

Lieber Kollege Schreiner, stille Wasser sind tief – das kann man über Sie nicht immer sagen. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ich habe die Auseinandersetzungen mit Ihnen sehr geschätzt, und deshalb auch in dem Sinne: alles Gute. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Legislatur – ich glaube, das kann man so sagen – ist geprägt von der Flutkatastrophe im Ahrtal. Wir haben den Katastrophenschutz angepasst. Das Klimaschutzministerium setzt den Sieben-Punkte-Plan zur Hochwasservorsorge um. Wir haben den Zukunftsplan Wasser auf den Weg gebracht, und auch die vorliegende Novelle zum Landeswassergesetz ist ein weiterer Baustein, um Rheinland-Pfalz widerstandsfähiger gegen die Klimakrise zu machen. Wir setzen damit – das haben die Kollegen schon angesprochen – ganz konkrete Empfehlungen der gemeinsamen Enquete-Kommission um. Mit den Gewässerrandstreifen als einen zentralen Punkt in dieser Gesetzesnovelle im Innen- und Außenbereich, bei dem wir über die Bundesgesetzgebung hinausgehen, geben wir den Flüssen mehr Raum und schützen uns besser vor Verklausungen durch das Ablagerungsverbot, weil keine Gegenstände mehr in Gewässernähe gelagert werden dürfen. Ich glaube, wir haben alle noch sehr eindrücklich die schrecklichen Bilder von vollen Brücken, voll mit Holzstämmen, Bauwagen und Treibgut vor Augen. Wir wissen, dass Erinnerungen verblassen können. Das Stichwort Hochwasserdemenz ist hier im Plenum des Öfteren gefallen. Gerade dann, wenn es um konkrete Entscheidungen zu neuen Baugebieten oder dem Zusammenschluss von Zweckverbänden und gemeinsamen Maßnahmen zum Hochwasserschutz geht, werden die Folgen oft vergessen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Gefahren besser visualisieren können und stärker in die Abwägung einbringen. Mit dem HydroZwiIling für Rheinland-Pfalz wird das per 3D-Simulation möglich. Gefahren von Hochwasser und Starkregenereignisse können bis auf das eigene Haus heruntergebrochen dargestellt werden und so viel stärker sensibilisieren. Überschwemmungsgebiete werden qua Gesetz so schneller ausgewiesen, und die Verwaltung wird damit entlastet. Rückhaltemaßnahmen und Versickerung von Oberflächenwasser werden vereinfacht. Das sind nur einige der wichtigen Punkte, die wir in dieser Gesetzesnovelle nach vorne bringen. Ich komme kurz zum Antrag der CDU. Der Änderungsantrag ist an einigen Stellen fachlich unzureichend und in Teilen tatsächlich bereits geltendes Recht, was zum Beispiel die Gewässerrandstreifen angeht. Da sagen wir ganz klar, dass sich das Verbot nicht auf die bestehenden Gebäude fokussiert und damit das Gewollte schon jetzt über die Gesetzesnovelle möglich ist. Bezüglich der Wasserzweckverbände haben wir in der Enquete-Kommission sehr intensiv darüber diskutiert und sind mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, es braucht die Zweckverbände. Wir müssen die Zweckverbände und diese Gründung unterstützen, aber es muss regional angepasst sein. Pflichtverbände können auch jetzt schon durch geltendes Recht gegründet werden. Es wäre aber falsch, das pauschal für alle Gebiete vorzuschreiben. Wenn Sie auf NRW verweisen, dann geht der Verweis an dieser Stelle fehl, weil es dort für diese einzelnen Verbände, auf die Sie sich beziehen, individuelle Landesgesetze gibt, die eben außerhalb des Landeswassergesetzes geregelt werden können. Deshalb lehnen wir diesen Änderungsantrag von Ihnen ab. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Präsidentin) Extremwetterereignisse werden in ihrer Häufigkeit, in ihrer Intensität zunehmen. Deshalb brauchen wir konsequente Maßnahmen. Ich bin froh, dass wir die Empfehlungen der Enquete-Kommission nicht in der Schublade verschwinden lassen, sondern mit dieser Gesetzesnovelle einen weiteren Baustein legen zur Stärkung von Schutz vor Hochwasser und Starkregenereignissen in diesem Land. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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