Josef Winkler
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz hatte ich mich in der ersten Lesung schon ausführlich geäußert. Deswegen möchte ich heute die kurze Zeit nutzen, über den Entschließungsantrag zu Jesidinnen und Jesiden in Rheinland-Pfalz und in Deutschland zu sprechen. Für mich und meine Fraktion ist vollkommen klar, Menschen, die vor einem Genozid geflohen sind, dürfen nicht länger an den Ort dieser Verbrechen zurück abgeschoben werden. Dass am 19. Januar 2023, also vor fast drei Jahren, der Bundestag die Verbrechen des IS an den Jesiden als Genozid anerkannt hat, wurde schon erwähnt, ist aber doch bemerkenswert; denn Tausende Jesidinnen und Jesiden wurden damals getötet, verschleppt oder sind Opfer anderer unvorstellbarer Gewalt geworden. Hunderttausende wurden aus ihrer Heimat vertrieben und sind es noch. Viel zu lange hat die internationale Gemeinschaft weggesehen, auch Deutschland. Mit der Anerkennung des Genozids hat sich die Bundesregierung verpflichtet , den Betroffenen beizustehen, nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft. Sie hat zugesagt, beim Wiederaufbau der Dörfer in der Region und beispielsweise der Stadt Shingal zu helfen. Doch laut der Internationalen Organisation für Migration ist die Lage im Nordirak weiterhin kritisch. Jesidinnen und Jesiden leben dort nach wie vor in großer Gefahr. Viele Dörfer sind zerstört, vermint oder besetzt, und viele Hunderttausend Jesidinnen und Jesiden leben in Flüchtlingslagern. Wir in Rheinland-Pfalz akzeptieren nicht, dass Überlebende eines Genozids bei uns Angst haben müssen, Angst vor einer Abschiebung, Angst vor neuer Gewalt und Verfolgung, Angst davor, in diese untragbaren Zustände zurückkehren zu müssen. Deshalb schließen wir uns – das darf man ruhig dazusagen – unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem nordrhein-westfälischen Landtag an und richten unsere klare Forderung an den Bundesinnenminister Dobrindt: Nutzen Sie Ihren juristischen und politischen Handlungsspielraum. Geben Sie den Bundesländern die Freiheit, humanitäre Aufenthaltstitel für Jesidinnen und Jesiden zu vergeben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Deshalb bin ich auch froh und dankbar, dass wir diesen Antrag heute gemeinsam mit der CDU-Fraktion und den regierungstragenden Fraktionen verabschieden werden, kurz vor dem Ende der Wahlperiode und gerade heute, am Internationalen Tag der Menschenrechte. Ich darf alle Kolleginnen und Kollegen gerade aus der CDU-Fraktion bitten, sofern Kanäle nach Berlin bestehen, diese auch zu nutzen; denn wir allein haben es nicht in der Hand. Wir können in dem Fall jetzt gemeinsam den Appell an die Bundesregierung richten, aber handeln können wir erst, wenn die Bundesregierung zustimmt. Also bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
