Kathrin Anklam-Trapp
Verehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zur Abstimmung. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12592 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand-zeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12847 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 18/13607 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13632 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13662 – Ich darf Sie über das Ausschlussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 93. Sitzung am 11. September 2025 mit Aussprache statt. Es erfolgte Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und den Rechtsausschuss – mitberatend –. Im Ausschuss für Umwelt und Forsten wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Die CDU hat eine erweiterte Redezeit, ihr stehen damit 6 Minuten zur Verfügung. Das Wort hat Herr Abgeordneter Nico Steinbach. Bitte schön.
