Hendrik Hering
Abgeordneter Martin Haller wurde in der Sitzung vom 2. April 2025 zum Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und Beauftragten für die Landespolizei gewählt. Er wird sein Amt am 29. April 2026 antreten. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und den Beauftragten für die Landespolizei ist Herr Haller vor dem Landtag auf sein Amt zu verpflichten. Deswegen darf ich den Kollegen Haller nach vorne bitten, und ich darf die Anwesenden bitten, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen) Herr Abgeordneter Haller, Sie werden gebeten, das Gelöbnis zu sprechen. Ich darf Ihnen den Text vorlesen: „Herr Abgeordneter Martin Haller, Sie geloben Treue gegenüber dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung für Rheinland-Pfalz, Sie geloben, die Gesetze zu wahren, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und Ihre Amtspflichten als Bürgerbeauftragter und Beauftragter für die Landespolizei gewissenhaft zu erfüllen.“
