Nico Steinbach
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute Nachmittag final über das Landesgesetz zur Änderung naturschutzrechtlicher Vorschriften, und ich kann bereits jetzt vorwegnehmen: Wir, die Koalitionsfraktionen, werden dieser kleinen Novelle im Naturschutzrecht zustimmen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Sehr gut!) Wir werden zustimmen, weil wir von der Novelle grundsätzlich überzeugt sind und die Anhörung für uns noch einmal sehr deutlich herausgestellt hat, warum die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Naturschutzstationen wirksame und effektive Instrumente sind. Die Naturschutzstationen sind deswegen prädestinierte Instrumente, weil sie Dialog, Kooperation und regionale Lösungen ermöglichen und in den Mittelpunkt stellen, um die verschiedenen Bedürfnisse hinsichtlich der Nutzung, Weiterentwicklung und Bewahrung unserer Landschaften miteinander in Einklang zu bringen. Ich darf in diesem Zusammenhang Herrn Dr. Hendrik Albrecht von der Modell-Naturschutzstation Nord aus der Vulkaneifel zitieren, (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) der in seiner Stellungnahme den Nutzen der über 200 in Deutschland arbeitenden Landschaftspflegeverbände wie folgt zusammengefasst hat: „Die Erfahrungen zeigen, dass diese Form des kooperativen Naturschutzes ein Erfolgsmodell ist. Landschaftspflegeorganisationen agieren als Brückenbauer zwischen Naturschutz und Landnutzung sowie zwischen Verwaltung und Praxis. Sie fördern Dialog, Vertrauen und Akzeptanz, wo sonst Konflikte entstehen könnten. Durch Kommunikation und Kooperation entsteht so ein tragfähiger Konsens; ein Miteinander anstatt eines Gegeneinanders.“ Für mich klingt das zum einen danach, als wären die Naturschutzstationen bundesweit schon reiflich und jahrelang erfolgreich evaluiert worden. Mit Blick ins nahe europäische Ausland zu unserem geschätzten Nachbarland Luxemburg, welches ebenfalls auf das Konzept vertraut und die Naturschutzstationen seit mittlerweile 36 Jahren vorhält, sind sie eine nachweisliche Erfolgsgeschichte. Für uns heißt das – das passiert aktuell in den Modell-Naturschutzstationen tagtäglich –, wir evaluieren bereits jetzt im Prozess, und das fortlaufend. Zum Zweiten klingt das für mich schwer danach, als würden die Naturschutzstationen und ihre Ausgestaltungsmöglichkeiten gut zu unserem Bundesland passen, erst recht, weil der Zusammenschluss zu einer Naturschutzstation für alle Beteiligten auf Freiwilligkeit beruht. Das hat unsere Ministerin mehrfach betont. Ich möchte noch einmal unterstreichen: Mit diesem Gesetz will die Landesregierung den Naturschutz in Rheinland-Pfalz effizienter aufstellen und damit schlussendlich die so dringend benötigte Biodiversität stärken. (Zuruf des Abg. Roger Lewentz, SPD) Die Neuerungen bei der Verwendung von Ersatzzahlungen schaffen ebenfalls mehr Flexibilität und reduzieren bürokratische Hürden. Mit der Etablierung der Naturschutzstationen schafft das Land eine Struktur, die langfristig trägt und dennoch flexibel ist. Wir machen mehr denn je jetzt deutlich: Naturschutz muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen und umgesetzt werden. Vielen Dank. (Beifall der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
