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Gerd Schreiner

CDU 10.12.2025 Sitzungen 18/98

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist Wohlstand. Doch Wohlstand muss man sich immer wieder neu erarbeiten. Beim Thema Wasser, bei Themen wie Starkregen und Flut, Dürre und Wassermangel bedeutet dieses Sich-erarbeiten schlicht und einfach, dass wir den Regen insbesondere jetzt im Winter für Hitzephasen im Sommer technisch speichern müssen. Dafür bieten das Wassergesetz und diese Novelle leider keinen ausreichenden gesetzlichen Rahmen. Vieles, das meiste beschließen wir in gutem Einvernehmen, manches, aber Entscheidendes sehen wir unterschiedlich. Darüber muss geredet werden. Wir, die CDU, wollen nicht zusehen, wie wertvolles Süßwasser wegläuft und im Meer versalzt. (Beifall der CDU) Wir wollen ein aktives technisches Wassermanagement, nicht am grünen Tisch in Mainz, Brüssel oder Berlin, sondern vor Ort, wo die Menschen leben. Deshalb fordern wir im Rahmen der Novelle dieses Wassergesetzes vor allem verpflichtende Wasserverbände, damit die Oberlieger eines Gewässersystems und die Unterlieger gemeinsam ihr Wassermanagement planen, bauen und pflegen. (Beifall der CDU) Das ist heute also meine zumindest vorerst letzte Landtagsrede von mir zu einem Thema, das diese Legislaturperiode nach der Ahrflut geprägt hat wie kein anderes: unser Umgang mit Wasser. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Kandidieren Sie 2031 noch mal?) Doch was glaubt Ihr, wofür verbrauchen wir unser Wasser eigentlich? Rund 2 % unseres Wassers, nur 2 % unseres Wassers, wird in der Landwirtschaft zur Erzeugung von Nahrungsmitteln eingesetzt. Weil der Import von Nahrungsmitteln aus trockeneren Regionen dieser Erde in keiner Weise nachhaltig ist, müssen wir mit technischen Mitteln so viel Wasser auffangen, dass unsere Landwirte überall und jederzeit genug Wasser haben, um regional gute Nahrungsmittel für uns zu produzieren. (Beifall der CDU) Rund 10 % unseres Wassers verbrauchen wir in unseren Häusern zum Trinken, Kochen, Waschen und für das Planschbecken der Kinder im Sommer. Weil ein Verbot von Badespaß nicht nachhaltig ist, müssen wir mit technischen Mitteln so viel Wasser auffangen, dass Familien überall und jederzeit genug Wasser haben und Kinder ohne schlechtes Gewissen im Sommer spielen und sich abkühlen können. (Beifall der CDU) Rund 80 % unseres Wassers benötigen unsere Unternehmen zur Kühlung oder als Prozesswasser. Weil eine Deindustrialisierung unseres Landes und die Verlagerung von Produktionen in noch trockenere Regionen der Erde für uns, für die CDU keine nachhaltige Alternative ist, müssen wir mit technischen Mitteln so viel Wasser auffangen, dass unser Mittelstand und unsere Industrie jederzeit und überall genug Wasser haben, um auch in Zukunft bei uns zu produzieren, um Wohlstand zu erzeugen. (Beifall der CDU) Nachhaltiges Wassermanagement ist deshalb mehr als wohlfeile Worte, mehr als hübsch anzusehende Auenlandschaften, wo jetzt Kulturland ist, und nachhaltiges Wassermanagement ist mehr als Verbote, Produktionseinschränkungen und Kontrollen. Nachhaltiges Wassermanagement heißt, der Spaten muss in den Boden. (Beifall der CDU – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!) Nachhaltiges Wassermanagement heißt landwirtschaftlicher Wegebau, um Regenwasser zurückzuhalten. Nachhaltiges Wassermanagement heißt, dass wir zusätzliche Wehre und Stauseen bauen, statt diese mit viel Geld gebaute Infrastruktur mit noch mehr Geld zu zerstören. Nachhaltiges Wassermanagement heißt, dass wir unsere Städte und Dörfer vor Hitze und Hochwasser schützen, statt uns mit unseren Siedlungen zurückzuziehen von den Bächen, Flüssen und fruchtbaren Auen, in denen sie unsere Vorväter aus guten Gründen einst gebaut haben. Deshalb heißt nachhaltiges Wassermanagement, dass wir flächendeck end Wasserverbände gründen, die vor Ort getragen werden und den Menschen dienen. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz machen Sie sich viele Gedanken, wie wir Gewässer naturnah gestalten. Aber mit diesem Gesetz machen Sie sich zu wenige Gedanken, wie wir zur richtigen Zeit die richtige Menge Wasser an die Getreidehalme auf unseren Feldern bekommen, damit morgen noch unser täglich Brot beim Bäcker liegt. Mit diesem Gesetz machen Sie sich viele Gedanken, wie Sie den Haushalten in heißen Sommern den Wasserhahn abdrehen können. Aber mit diesem Gesetz machen Sie sich zu wenige Gedanken, wie wir so viel Wasser in der Bundeswasserstraße Rhein halten, damit Binnenschiffer auf ihrem Weg nach Ludwigshafen oder Basel zu jeder Zeit genug Wasser unter dem Kiel haben. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, FDP und Grünen, bitte verstehen Sie mich richtig. Mit Ihrer Novelle des Wassergesetzes machen Sie nicht alles falsch, aber Sie machen auch nicht alles richtig. Sie gehen nur die ausgetretenen Pfade, die Pfade, die Ihnen passen. Das ist ein großer Fehler. Es ist ein Fehler. Ich greife das auf, was Sie gesagt haben. Es ist ein großer Fehler, den Sie, wenn Sie über Ihren Schatten springen würden, heute noch korrigieren könnten, nämlich wenn Sie dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen würden. Vielen Dank. (Beifall der CDU) Es sei mir noch ein kurzes Wort zum Schluss gestattet. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben, dass Sie mir jetzt bald drei Jahrzehnte zugehört haben. Die einen haben protestiert, die anderen haben geklatscht, aber wir haben uns immer zugehört. Deshalb sage ich vor allen Dingen von meiner Seite aus: Vielen Dank, dass ich Ihnen allen zuhören durfte. Mit Ihren und Euren Überzeugungen haben Sie mich regelmäßig zum Nachdenken gebracht und meine eigenen Überzeugungen geprägt. Danke dafür. Heute, zum Schluss, habe ich eine letzte Frage an Sie und an Euch: Welches ist Euer Lieblingsartikel in der Landesverfassung? Es ist nicht so, dass wir immer mit der Landesverfassung unterm Arm herumlaufen würden, aber manchmal schauen wir doch hinein. Was ist Euer Lieblingsartikel in der Landesverfassung? Habt Ihr einen? Ändert sich bei Euch vielleicht auch mal die Präferenz? Ich habe einen klaren Favoriten. Weil ich das Privileg habe, mich heute verabschieden zu dürfen und nicht abgeklingelt werde, darf ich ihn zitieren. Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947, Artikel 33, Grundsätze für die Schulerziehung: „Die Schule hat die Jugend zur Gottesfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit, zur Liebe zu Volk und Heimat, zum Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt, zu sittlicher Haltung und beruflicher Tüchtigkeit und in freier, demokratischer Gesinnung im Geiste der Völkerversöhnung zu erziehen.“ Das ist mein Lieblingsartikel in unserer Landesverfassung; denn es ist unsere Pflicht als Eltern, aber auch in der Schule und in der Schulerziehung, kommenden Generationen, unseren Kindern, alles mitzugeben, was sie brauchen, damit ihr Leben gelingt. Ich wünsche Ihnen und Euch schon heute gesegnete Weihnachten und alles Gute. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich es vergesse: Das Wichtigste ist der Mut. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall im Hause)

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