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Ralf Schönborn

AfD 10.12.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist höchste Zeit, weitere wichtige Lehren aus der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal zu ziehen. Gerade in direkter Gewässernähe ist die gesellschaftliche Akzeptanz für verhältnismäßige Eingriffe in Rheinland-Pfalz spätestens seit 2021 ganz überwiegend gegeben. Umso wichtiger ist es, alle relevanten Akteure einzubeziehen und zu Entscheidungen zu kommen, die dem Hochwasserschutz dienlich sind. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und die Festsetzung von Gewässerrandstreifen sind mit Einschränkungen für die Flächeneigentümer verbunden, ganz klar. Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es jedoch, unseren Bürgern dort Schutz zu bieten, wo etwa Naturkatastrophen keinen Spielraum lassen. Deswegen können wir als AfD-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen. Die Expertenanhörung hat gezeigt, dass es auch Bedenken gibt, gerade aus der Landwirtschaft, die nach den Erfahrungen der letzten Jahre gute Gründe hat, misstrauisch gegenüber ordnungspolitischen Maßnahmen zu sein. Ein passendes Beispiel hierfür sind die Gewässerrandstreifen, die den Hochwasserschutz und die Gewässerqualität verbessern, zugleich aber eine wirtschaftliche Belastung für die landwirtschaftlichen Betriebe darstellen können. Wir als AfD-Fraktion sagen, eine Breite von 5 m ist in Ordnung unter der Voraussetzung, dass sich die Beeinträchtigungen für die Landwirte bei der Bewirtschaftung und Förderkulisse in der Praxis nicht dramatisch erhöhen. Die verbindliche Ausweisung von Überschwemmungsgebieten kann darüber hinaus ein Gewinn sowohl für das Einsparen von Verwaltungsressourcen als auch bei der Risikovorsorge sein, wie es ein Experte äußerte. Dennoch darf der Blick für den Einzelfall nicht verloren gehen. Einen wichtigen Fortschritt sehen wir in den Sturzflutgefahrenkarten und damit verbunden im neuen HydroZwiIling, bei dem wir die Kommunen und die Landkreise gern ambitioniert mitnehmen sollten. Für einen wirkungsvollen Hochwasserschutz dürfen wir außerdem die Klimafolgenanpassung, den Katastrophenschutz sowie die Notfall- und Einsatzplanung nicht vernachlässigen. Meine Damen und Herren, wir als AfD-Fraktion sehen den Gesetzentwurf insgesamt als tragbaren Kompromiss an, dessen Umsetzung im Interesse der Bürger und Kommunen ist. Abschließend noch ein paar Worte zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wir halten darin insbesondere die stärkere Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft für richtig, setzen aber bei der Gründung von Wasserverbänden auf Freiwilligkeit, weswegen wir ihn insgesamt ablehnen müssen. Ein Wort noch zu Ihnen, Herr Schreiner. Ich habe Sie hier stets als engagierten Mitstreiter erlebt. Ich habe Sie gern reden gehört. Ich werde Sie vermissen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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