Fabian Ehmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz setzen wir den verlässlichen Ausbaukurs der Windenergie in Rheinland-Pfalz fort. Wir wollen das bundesrechtliche Ziel, 2,2 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen, bereits 2030 und damit zwei Jahre früher, als der Bund es vorgegeben hat, erreichen. Wir wollen gemeinsam Rheinland-Pfalz zum Land der Reben, Rüben und Rotoren machen. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir zeigen, Klimaschutz, Naturschutz, Versorgungssicherheit, wirtschaftliche Entwicklung gehören und gehen zusammen. Jede neue Windenergieanlage, jeder neue Windpark stärkt die regionale Wertschöpfung, schafft Arbeitsplätze und sichert Einnahmen für unsere Kommunen. Nach einer Studie des Landesverbands Erneuerbare Energien kann und wird die regionale Wertschöpfung durch erneuerbare Energien in Rheinland-Pfalz im Jahr 2030 1 Milliarde Euro betragen. Dieses Gesetz ist ein essenzieller Beitrag zur Wertschöpfung und zu den Kommunalfinanzen in diesem Land. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Ein Beispiel ist der Rhein-Hunsrück-Kreis. In den Herbstferien war ich zufällig in Mörsdorf und habe die Geierlay Hängeseilbrücke besucht, ein touristischer Magnet, der nur durch die Einnahmen von Windenergie möglich wurde. Das Dorf profitiert weiter davon. Es kann in Kitas investieren, in Sozialräume für ältere Menschen und auch in Pflegestützpunkte, und das alles dank der Windenergie. Andere Dörfer bauen eigene Dorf-Fitnessstudios durch Einnahmen aus der Windenergie. Das zeigt, wir investieren mit dem Ausbau der Windenergie auch in den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dieser Gesetzentwurf ist bewusst ein Rahmengesetz. Wir geben regionale Ziele für die Planungsgemeinschaften vor. Wir schreiben nicht vor, wo genau Windenergie gebaut werden soll, sondern wir geben lediglich Ziele vor. Die Planungsgemeinschaften, die die Planungshoheit haben, entscheiden dann, wo welche Sondergebiete für Windenergie ausgewiesen werden. Das ist auch gut so. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, einen Punkt kann ich Ihnen nicht ersparen. Sie kritisieren dieses Gesetz, weil es Ihnen angeblich zu weit geht. Wenn wir aber eineinhalb Jahre zurückdenken zur Debatte, die wir über die erste Stufe geführt haben: Damals hatten Sie direkt beantragt, dass 2,2 % bis 2027 bzw. 2026 ausgewiesen werden sollen, und das für jede Planungsgemeinschaft, (Staatsminister Michael Ebling: Haben wir vergessen! – Heiterkeit des Abg. Markus Wolf, CDU) keine individuellen Ziele. Das, was das Innenministerium jetzt vorgelegt hat, ist die Grundlage für individuelle Ziele für jede Planungsgemeinschaft. Nach Ihrem Vorschlag hätte zum Beispiel die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, in der der Rhein-Hunsrück-Kreis liegt, bis 2026 bereits 2,2 % der Flächen ausweisen müssen. Das heißt, der Schritt, den wir hier gehen, ist ausgewogen, fundiert und basiert auf einer Datenanalyse, auf einer Flächenanalyse des Innenministeriums. Deswegen kann ich Ihre Kritik wirklich nicht verstehen. Sie haben bei dem Thema des Ausbaus der erneuerbaren Energien einfach kein Rückgrat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Mit diesem Gesetz setzen wir den Ausbau fort. Erneuerbare Energien sind nämlich Freiheitsenergien, sind Friedensenergien, sind Sicherheitsenergien und tragen einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung bei. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
