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Dr. Bernhard Braun

GRÜNE 10.12.2025 Sitzungen 18/98

Schwach, schwach!) Im Januar dieses Jahres hatten die drei vorgenannten Institutionen Möglichkeiten zur Stellungnahme gehabt, die sie für umfangreiche Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge genutzt haben. Übernommen haben Sie von diesen Vorschlägen nichts. Dieses Vorgehen ähnelt sehr dem Vorgehen beim Wasserentnahmeentgeltgesetz, das auch unter Zeitdruck – so wie jetzt – als Weihnachtsgeschenk verabschiedet wurde, ohne dass irgendwelche Verbesserungsvorschläge der Landwirtschaft Eingang in das Gesetz gefunden hätten. Es stellt sich abermals die Frage: Weshalb denn diese Eile? (Beifall der CDU) Gibt es andere Gründe, dieses „Novellchen“, wie es Frau Eder in der letzten Umweltausschusssitzung am 3. Dezember nannte, in aller Eile umzusetzen? Wenn es doch nur ein Novellchen ist, hätte man sich doch die Zeit nehmen und die Evaluation abwarten können, (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) besonders mit Blick auf die an diesem Tag stattgefundene Unterzeichnung des Dialogprozesses „Schulterschluss Artenvielfalt Rheinland-Pfalz“, der die Zusammenarbeit – ich betone hier das Wort „Zusammenarbeit“ – auf eine völlig neue Basis stellt. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung des MKUEM vom 3. Dezember dieses Jahres: „Eine starke Landwirtschaft und ein starker Naturschutz gehen dabei Hand in Hand.“ Dabei gelang eine Abschlussvereinbarung, die ihren Auftakt im April 2023 hatte. „Schulterschluss Artenvielfalt“ und Naturschutzstationen sind untrennbar miteinander verbunden. Deswegen ist die Eile, mit der Sie nun agieren, umso unverständlicher. (Beifall bei der CDU) Es besteht doch Einigkeit darüber, dass die Neuausrichtung und Neustrukturierung von Beratung und Betreuung von Landwirten mit der Schulterschluss-Vereinbarung auf eine neue Grundlage gestellt wird oder gestellt werden soll. Mit der jetzigen Vorlage machen Sie genau das Gegenteil. Sie stülpen den regionalen Akteuren etwas über, was eigentlich gemeinsam erarbeitet werden sollte. Damit steht der Gesetzentwurf in eklatantem Widerspruch zu den schönen Worten der beiden Ministerinnen in der Presse. Einer der akzeptierten Leitsätze des neuen Ansatzes ist die Möglichkeit, Naturschutz und Biodiversität als normales Fruchtfolgeglied in die Betriebsplanung einzufügen, zum Nutzen für den Naturschutz, durch zuverlässige fachliche Betreuung durch Fachleute und eine auskömmliche wirtschaftliche Grundlage für Landwirte, als effektive Maßnahme, um Betriebsausgaben zu reduzieren, und um wahr werden zu lassen, was hier schon so häufig formuliert wurde: bäuerliche Familienbetriebe zu stärken. (Beifall der CDU) In diesem Novellchen, Frau Eder, wird diese neue Situation nicht aufgegriffen. Schade um diese vergebene Chance. Schade, dass die selbst auferlegte Evaluation über den Haufen geworfen wurde. Deswegen wird die CDU-Fraktion diesem Entwurf nicht zustimmen. (Beifall der CDU)

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