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Stefan Thoma

FDP 10.12.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf, der für die Weiterentwicklung unseres Justizvollzugs von zentraler Bedeutung ist: die Anpassung der Gefangenenvergütung und die Stärkung unseres Resozialisierungskonzepts. Das Bundesverfassungsgericht hat klar aufgezeigt, dass die Vergütung und die Resozialisierung untrennbar zusammengehören. Arbeit im Vollzug muss als Chance erkennbar sein. Nur dann erfüllt sie ihren Zweck, Menschen zu befähigen, nach der Haft ein straffreies Leben zu führen. Rheinland-Pfalz verfügt bereits über ein starkes, wissenschaftlich fundiertes Resozialisierungskonzept, doch es ist unsere Aufgabe, diese Grundlagen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die neuen gesetzlichen Regelungen schaffen klare Maßstäbe. Sie koppeln das Taschengeld an sozialrechtliche Bezüge, erhöhen Ausbildungsbeihilfen und Arbeitsentgelte und sichern eine regelmäßige wissenschaftliche Evaluation. Besonders hervorheben möchte ich zudem den Änderungsantrag der Regierungskoalition. Er stellt sicher, dass nur solche Personen ein Ehrenamt im Justizvollzug als Vollzugshelfer oder Mitglied des Anstaltsbeirats übernehmen dürfen, die die Gewähr bieten, die Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht zu gefährden. Das ist ein entscheidender Punkt. Resozialisierung braucht Verlässlichkeit, klare Rahmenbedingungen und Menschen, die verantwortungsvoll handeln. Mit dem Änderungsantrag schaffen wir hierfür die notwendigen Schutzmechanismen. Wir unterstützen daher diesen Gesetzentwurf und den Änderungsantrag. Beides zusammen stärkt nicht nur die Resozialisierung, sondern auch das Vertrauen in einen modernen und verantwortungsvollen Strafvollzug. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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