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Christoph Spies

SPD 10.12.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung über die Präzisierung des künftigen § 16 unseres Landesnachbarrechtsgesetzes, eine Regelung, die eine immer wichtigere Schnittstelle berührt: den Ausgleich zwischen energetischer Sanierung auf der einen Seite und den Schutz des Eigentums auf der anderen. Die Anhörung hat uns hierfür wichtige und wertvolle Impulse gegeben. Sie hat noch einmal verdeutlicht, dass Klimaschutz und Eigentumsschutz keine Gegensätze sind, sondern nur gemeinsam tragfähig funktionieren können. Genau an diesem Punkt setzt unser Änderungsantrag an. Wir schaffen eine klare und verlässliche Regelung, indem der zulässige Überbau zur Wärmedämmung präzise bis zu 25 cm begrenzt wird. Zugleich stärken wir die Verantwortung derjenigen, die eine solche Dämmung über die Grundstücksgrenze hinweg anbringen. Wer den Vorteil erhält, trägt auch die Pflicht, für den ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen. Ergänzend stellen wir sicher, dass energetische Sanierungen so schonend wie möglich erfolgen und moderne, platzsparende Dämmmaterialien eingesetzt werden. Meine Damen und Herren, diese Änderungen sind kein Bruch mit dem Regierungsentwurf, sondern eine sinnvolle Feinjustierung, die das Verfahren rechtssicherer und interessengerechter machen. Sie sorgen für den Ausgleich der beiden Seiten, den Schutz des Eigentums und die berechtigten Ziele der Sanierung. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss für die intensive Beratung und den Anzuhörenden für die wertvollen fachlichen Beiträge danken, die maßgeblich dazu beigetragen haben, den Gesetzentwurf weiter zu präzisieren und praxistauglicher auszugestalten. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag schaffen wir einen klaren, verhältnismäßigen und verfassungskonformen Rahmen. Er schützt Nachbarn, ermöglicht notwendige Sanierungen und stärkt zugleich das Vertrauen in unser Landesrecht. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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