Christof Reichert
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst auf die Kostendämpfungspauschale eingehen. Die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf hat uns erneut bestätigt, die Kostendämpfungspauschale ist ein Relikt, das nicht mehr zeitgemäß ist. Sie ist eine unverhältnismäßige ungerechte Mehrbelastung unserer Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz. Sie ist für den Dienstherrn in RheinlandPfalz ein eindeutiger Nachteil im Wettbewerb um die Fachkräfte. Kurz gesagt, sie muss endlich abgeschafft werden. Wenn man die Beamten in Rheinland-Pfalz befragt, was sie denn an dem System am ungerechtesten finden, dann ist es die Kostendämpfungspauschale. Das hat sich auch darin gezeigt, dass die öffentliche Petition zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale mit einer Rekordbeteiligung von 12.730 Mitzeichnern erstmals zu einer Anhörung im Petitionsausschuss geführt hat. Ich erinnere auch gerne noch einmal an den Grund für die Einführung im Jahr 2003. Die Kostendämpfungspauschale ist eingeführt worden als ein Beitrag der Beamtinnen und Beamten zur Haushaltskonsolidierung, und in all den Jahren haben die Beamtinnen und Beamten ihren Beitrag wahrlich geleistet – mit insgesamt weit über 400 Millionen Euro in dieser Zeit, Krankheitskosten, die sie aus eigener Tasche zahlen mussten. Wenn man die Haushaltsentwicklung des Landes in den letzten Jahren sieht, sieht man, dass der Beitrag zur Haushaltskonsolidierung nicht mehr gerechtfertigt ist. Der Bund und bereits neun Bundesländer haben die Kostendämpfungspauschale abgeschafft, weil sie nicht mehr gerechtfertigt ist. Gerade der Bund und unsere Nachbarländer Nordrhein-Westfalen und Hessen, mit denen wir in besonderer Konkurrenz um die Werbung von Mitarbeitern stehen, haben keine Kostendämpfungspauschale. Weil auch immer als Argument kommt, ob die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale für uns als Land tatsächlich teurer wäre: Die Anhörung hat gezeigt, daran gibt es zumindest berechtigte Zweifel. Das haben auch die Erfahrungen in Hamburg nach der Abschaffung gezeigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns deshalb ein Zeichen setzen für die Wertschätzung unserer Beamtinnen und Beamten, für ein Stück mehr Gerechtigkeit gerade auch im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten und für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. (Beifall der CDU) Deshalb werbe ich für unsere Fraktion dafür: Stimmen Sie der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale zu. Werte Kolleginnen und Kollegen, gerne möchte ich auch ein paar Worte zur pauschalen Beihilfe sagen. Hierbei möchte ich zunächst nochmals klarstellen, dass wir mit unserer Initiative keinesfalls den Weg in eine Bürgerversicherung ebnen wollten. Die private Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil in der Finanzierung unseres Gesundheitssystems und soll es auch bleiben. Deshalb stehen wir als CDU-Landtagsfraktion eindeutig zum Grundsatz, dass die Beamtinnen und Beamten beihilfeberechtigt sind und sich darüber hinaus privat versichern. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung hat, glaube ich, eindeutig gezeigt – es waren auch emotionale Momente –, wir brauchen eine Lösung für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land, die durch das derzeitige System eindeutig benachteiligt sind. Ich spreche hier insbesondere von Beamten mit Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen oder auch Quereinsteigern mit einem höheren Eintrittsalter. In der Anhörung ist auch noch einmal deutlich gesagt worden, schon Artikel 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes gebietet uns, diese Personengruppe nicht zu diskriminieren. Faktisch haben wir aber aktuell eine Diskriminierung. Das hat das Beispiel des angehörten Kollegen aus der Finanzverwaltung eindeutig gezeigt, der über die Dauer seiner Dienstzeit mit einer Mehrbelastung von mehr als 150.000 Euro rechnet – Kosten, die sich das Land einspart. Dieses Beispiel ist auch kein Einzelfall. Bei uns sind zahlreiche, Dutzende Zuschriften aufgrund der Diskussion eingegangen. Die Aussprache im Haushalts- und Finanzausschuss hat gezeigt, dass fraktionsübergreifend, glaube ich, auch die Bereitschaft besteht, hier eine Lösung zu finden und anzubieten. Dass Wettbewerb, auch wenn man nur die Diskussion eröffnet, grundsätzlich nicht schaden kann, zeigt schon allein die Ankündigung einer neuen Öffnungsaktion durch die PKV. Die pauschale Beihilfe ist sicherlich eine gangbare Alternative. Ich habe es aber auch bereits mit der Einbringung des Gesetzes an diesem Pult gesagt, im Detail der Ausgestaltung sind wir als CDU kompromissfähig. Eventuell ist auch die vom Deutschen Beamtenbund vorgeschlagene Lösung über eine Zulage ein gangbarer Weg. Unser Gesetzentwurf – das hat sich gezeigt – ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehrheitsfähig, so auch die Beschlussempfehlung des HuFA. Ich glaube aber, bei diesem Thema handelt es sich um eine Sachentscheidung, die sicher nicht parteipolitisch ideologisch geprägt ist. Das zeigt auch die Zusammensetzung der Regierungskoalitionen in den neun Bundesländern, in denen es schon eine entsprechende Lösung gibt. Ich glaube, da sind alle demokratischen Parteien dabei. Um die Tür für einen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum für eine gemeinsame tragfähige Lösung offenzuhalten, haben wir unseren Gesetzentwurf in diesem Punkt zurückgezogen. Wir hoffen, im Dialog mit den demokratischen Parteien dieses Hauses im nächsten Jahr eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, die wir dann auch ab dem Haushalt 2027 mit Finanzmitteln hinterlegen können. Heute werben wir um die Zustimmung zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
