Dr. Jan Bollinger
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Presse lässt sich Herr Kollege Oster mit der Aussage zitieren, in der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf „habe man noch nicht einmal einen Hauch an Unklarheiten vernommen“. Damit hat Herr Oster tatsächlich recht, aber nicht in seinem inhaltlichen Sinn; denn in den schriftlichen Stellungnahmen gab es noch nicht einmal einen Hauch an Unklarheit, dass das gesetzliche Ziel, 2,2 % der L andesfläche für Windkraft auszuweisen, komplett unrealistisch ist. Auch die Windenergieflächen-Potenzialanalyse des Landes kann nicht das Gegenteil beweisen; denn diese Analyse berücksichtigt viele lokale Einschränkungen für den Bau von Windkraftwerken nicht. Tatsächlich haben alle Planungsregionen bis auf Rheinhessen-Nahe Schwierigkeiten, die im vorliegenden Gesetzentwurf für sie vorgesehenen Flächenbeiträge auszuweisen. Die größten Schwierigkeiten gibt es im Raum Mittelrhein-Westerwald. Jetzt richten sich begehrliche Augen auf den Soonwald. Jahrelang hat man die Bürger des Rhein-Hunsrück-Kreises angesichts der unsäglichen Verspargelung ihrer Landschaft damit getröstet, dass man sagte, wenigstens der Soonwald bleibe von der Windkraft verschont. Jetzt soll aber noch nicht einmal das gelten. Meine Damen und Herren, ob man mit dem neuen Vorschlag des Innenministeriums, die Randbereiche als naturnahe Kulturlandschaft auszuweisen, den Soonwald tatsächlich besser schützt, bleibt weiterhin offen. Es ist doch keine akzeptable Lösung des Problems, dann anderswo Ersatzflächen für den Soonwald auszuweisen. Nicht nur der Soonwald ist schützenswert, auch andere Wälder sollten nicht für die Windkraft gerodet werden. Dafür ist der Wald viel zu wichtig als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und als Erholungsraum für den Menschen. Wir sollten auch nicht die wichtige Schutzfunktion des Waldes für Boden, Wasser und bei Emissionen vergessen. Leider traf unser Plenarantrag vom November „Kein weiterer Ausbau von Windkraftanlagen im Landeswald“ auf kein Verständnis bei den anderen Fraktionen hier im Parlament. Ich wundere mich immer, wenn ich meine geschätzten Kollegen vor Ort oder bei Demonstrationen, wie kürzlich vor dem Landtag, mit den Bürgern reden höre. (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da werden dann ganz andere Töne angeschlagen als hier im Plenarsaal, Herr Koch und Herr Vogt. Ebenfalls keine Lösung des Problems ist es, die Flächenlast nun in andere Planungsgemeinschaften zu verschieben. Alle Planungsgemeinschaften haben uns in ihren Stellungnahmen geschrieben, wie viele Flächen sie maximal bereitstellen können. Wer nachrechnen kann, stellt schnell fest, dass die Summe vorne und hinten nicht reicht, um das 2,2-%-Ziel zu erreichen. Da hilft auch keine bessere Koordination, kein Monitoring oder was sonst noch an Nebelkerzen von der Koalition in den Raum gestellt wird. RheinlandPfalz kann dieses Bundesgesetz nicht umsetzen. Das Einzige, was wir machen können und auch machen sollten und was auch sehr gute Chancen auf Erfolg hätte: Wir können gegen das Bundesgesetz vor dem Verfassungsgericht klagen. (Abg. Martin Haller, SPD: Gehen Sie doch schon einmal voran!) Ein gutes Argument für eine Klage ist die Benachteiligung von RheinlandPfalz im Bundeswindgesetz gegenüber vergleichbaren Bundesländern wie Bayern. Bayern muss einen geringeren Anteil für Windkraft opfern als Rheinland-Pfalz. Das sollten wir so nicht stehen lassen. Vielen Dank. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall der AfD)
