Markus Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Landesbeamtengesetzes. Ursprünglich – Kollege Reichert hat das gerade ausgeführt – bestand der Gesetzentwurf aus zwei Teilen: einerseits der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale und andererseits der Einführung einer optionalen pauschalen Beihilfe. Nachdem die CDU-Fraktion nun im Lichte der parlamentarischen Beratungen Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs zurückgezogen hat – Anhörungen führen offenbar zu Erkenntnissen, und es ist auch in Ordnung, wenn die antragstellende Fraktion das dann zurückzieht –, sprechen wir heute also nur noch über die Forderung nach einer Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Diese war, wie Sie wissen, in dieser Legislaturperiode immer wieder Gegenstand unserer Beratungen. Bereits im Jahr 2022 hatte der Haushalts- und Finanzausschuss eine Anhörung hierzu. Bei der Anhörung vergangene Woche stand dieser Aspekt demnach auch nicht im Mittelpunkt. Dennoch will ich sagen, dass aus unserer Sicht unter anderem der Blick nach Hamburg durchaus erhellend war; denn der Sachverständige Herr Böttcher führte beispielsweise aus, dass die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale dort Mehrkosten von etwa 4,6 Millionen Euro verursachte. Herr Reichert, für Rheinland-Pfalz kalkulieren wir tatsächlich etwa mit 22 Millionen Euro. Das sage ich auch vor allen Dingen mit Blick auf Ihre Aussage von eben und den Umstand, dass Sie selbst diese Summe in Ihrem Gesetzentwurf angegeben haben. Dem stehen also in Hamburg 3,2 Millionen Euro an Einsparungen bei Beihilfemaßnahmen gegenüber. Ja, auch das ist deutlich geworden, keine direkte Gegenfinanzierung zwar, aber dennoch stellt sich letztlich genau diese Frage: Wie lässt sich eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale finanzieren? Die CDU-Fraktion jedenfalls bleibt diese Antwort schuldig. Um es klar zu sagen: Wir sind uns ohne Zweifel darin einig, dass ein attraktiver öffentlicher Dienst von enormer Bedeutung für unser Gemeinwesen, für einen funktionierenden und verlässlichen Staat, für den Alltag der Menschen ist. Die zahlreichen Maßnahmen des Landes in den vergangenen Jahren habe ich an dieser Stelle bereits mehrfach ausgeführt. Sie kennen sie alle. Daher verstehe ich auch jeden, der sich eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale wünscht; denn unsere Beamtinnen und Beamten leisten natürlich eine enorm wertvolle Arbeit und verdienen, wie gerade ausgeführt, unsere starke Unterstützung. Wir glauben aber, dass es zielführender ist, zur Stärkung des öffentlichen Dienstes andere Aspekte zu priorisieren. Als eines von vielen Beispielen nenne ich die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten. Ja, das ist eine große Kraftanstrengung, die das Land aber in den vergangenen Jahren stets geleistet hat. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal betonen: Eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale halten wir nach wie vor einfach nicht für sozial gerecht; denn die Pauschale ist sozial gestaffelt – aus unserer Sicht ein ganz wichtiger Aspekt. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist es!) Meine Damen und Herren, aus all diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ab. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
