Katharina Binz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist kaum möglich, in 3 Minuten über das Beschlusspaket zu reden, das uns gerade vorliegt. Ich will mich deshalb auch auf das Landesaufnahmegesetz und den Begleitantrag konzentrieren. Zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz habe ich in der letzten Beratung schon ausgeführt. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Änderung des Landesaufnahmegesetzes irgendwo zu verstecken. Auch dazu habe ich in der letzten Beratung schon etwas gesagt; denn warum sollte man es verstecken, dass sich in diesem Gesetz 36 Millionen Euro zusätzliche Gelder für unsere Kommunen befinden? Warum sollte man das verstecken? (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Es ist richtig, dass dieses Geld in diesem Gesetz steht; denn wir schaffen damit einen guten, finanziell unterlegten Übergang für unsere Kommunen bis zu einer Zeit, wenn wir dann wirklich endlich einmal Klarheit darüber haben, wie es in den nächsten Jahren weitergeht. Wir dachten, wir hätten diese Klarheit. Nur leider kam dann die Idee in Berlin auf, dass man den Rechtskreiswechsel der Ukrainerinnen und Ukrainer vollzieht, und auch heute wissen wir dort noch nicht genau, was die Bundesregierung konkret vorhat. Deshalb brauchen wir diesen Übergang. Ich will aber auch zu dem Begleitantrag kommen, weil es mich wirklich sehr freut, dass er so fraktionsübergreifend vorliegt. Der Deutsche Bundestag hat 2023 den Genozid an den Jesidinnen und Jesiden anerkannt. Das ist das erste Mal, dass der Deutsche Bundestag einen Genozid anerkannt hat und dass diese Anerkennung zeitlich sehr, sehr nah am Geschehen liegt. Man kann im Prinzip sagen – das haben viele Rednerinnen und Redner auch schon gesagt –, dass die Verfolgung noch nicht beendet ist. Das Schicksal vieler Verschleppter ist nach wie vor ungeklärt. Es herrscht immer noch keine Sicherheit in den Herkunftsregionen, und deshalb ist es wichtig, dass aus dieser Anerkennung durch den Bundestag etwas Konkretes folgen muss und das kein politischer Symbolbeschluss bleibt. Auch deshalb hat sich das Land an dieser Stelle schon sehr engagiert. Wir haben im letzten Jahr zweimalig einen Abschiebestopp für die Jesidinnen und Jesiden erlassen, und das Land hat sich über die Innenministerkonferenz auch dafür eingesetzt, dass wir eine einvernehmliche Beschlusslage aller Bundesländer bekommen; denn die bräuchten wir, um weitergehende Schritte zu machen. Damit sind wir aber als Land am Ende unserer Möglichkeiten angekommen, sodass es jetzt darauf ankommt, dass der Bund endlich handelt an dieser Stelle. Deshalb ist es so wichtig, dass das alles auch in diesem Antrag steht, und deshalb ist es auch so wichtig, dass die Fraktionen heute gemeinsam diesen Antrag vorlegen und dieser Beschluss von diesem Parlament so breit getragen wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Dieses Parlament wäre dann das zweite in Deutschland, das einen solchen Beschluss gefasst hat. Ich hoffe natürlich, dass sich dem noch weitere Landesparlamente anschließen. Es gibt auch uns als Ministerium wirklich guten Rückenwind bei den Dingen, die Sie dort von der Landesregierung fordern, diesen Beschluss auch im Rücken zu haben, wenn wir gegenüber der Bundesregierung auftreten und versuchen, das Einvernehmen der Bundesregierung zu erhalten. Deshalb vielen, vielen Dank für diesen Antrag. Ich glaube, auch dieser Antrag darf keine Symbolpolitik bleiben, sondern muss konkrete Folgen haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
