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Cornelia Willius-Senzer

FDP 10.12.2025 Sitzungen 18/98

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten dieses Gesetz heute in zweiter Lesung, und wir tun das auf einer guten Grundlage; denn bereits in der ersten Lesung und in den Ausschussberatungen wurde deutlich, worum es im Kern geht. Es geht um Rechtsklarheit, um Verlässlichkeit und um eine humane Unterbringung. Mit dem Landesabschiebungshaftvollzugsgesetz schaffen wir erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage für den Vollzug in Rheinland-Pfalz, und das ist notwendig; denn Abschiebungshaft folgt keiner Straftat. Ich frage mich, woher der Kollege von rechts diese Zahlen nimmt, dass es hier immer um Straftäter geht. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das sind öffentlich verfügbare Zahlen!) Ich bin regelmäßig in der Haftanstalt und sehe, wie die Menschen sich fühlen. Ich persönlich denke zumindest noch an den Menschen. Das haben Sie sehr wahrscheinlich vergessen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Leute, die Straftaten begangen haben, unterliegen der Justiz und sind nicht unbedingt da, wovon Sie jetzt reden. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie haben ja keine Ahnung!) – Was heißt keine Ahnung? Möglicherweise, zumindest bin ich noch menschlich. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Besonders deutlich wird das auch bei der Frage der Handynutzung; denn es ist ja keine Bestrafung, wie ich sagte, sondern dient ausschließlich der Sicherung der Ausreise. Also, deutlich wird es für mich bei der Frage der Handynutzung. Für uns Freie Demokraten ist klar, der Zugang zu Kommunikationsmitteln ist wichtig, etwa für den Kontakt zur Familie, zu Rechtsbeiständen oder zu Beratungsstellen. Aber gleichzeitig müssen wir hier mit Augenmaß vorgehen. Der Einsatz von Handys darf nicht zu Sicherheitsrisiken führen und muss auch den Schutz der Mituntergebrachten umfassen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen. Es geht wie so oft um das verantwortungsvolle Austarieren von Freiheit und Sicherheit. Mit diesem Gesetz haben wir dafür eine gute Grundlage geschaffen, damit die Verwaltung entsprechend handeln kann. Meine Damen und Herren, auch die Übergangsregelung im Landesaufnahmegesetz in Verbindung mit den Sonderzahlungen haben eine breite Zustimmung im Ausschuss erfahren. Für uns ist dabei eines zentral: Der geplante Rechtskreiswechsel der Ukrainerinnen und Ukrainer darf nicht zulasten der Kommunen gehen. Die Bundesregierung muss hier ihrer Verantwortung gerecht werden und ihren Beitrag leisten. (Beifall bei der FDP) Zuletzt bringen wir, ebenfalls mit breiter Unterstützung, einen Antrag für ein Schutzprogramm für Jesidinnen und Jesiden ein. Die jesidische Gemeinschaft, versklavt und verfolgt durch den sogenannten Islamischen Staat, hat schwerste Verfolgung erfahren. Mit diesem Antrag folgen wir dem Vorbild aus Nordrhein-Westfalen und setzen uns auch auf Bundesebene für ein solches Programm ein. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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