Dr. Helmut Martin
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ist es richtig, dass ein Grundstückseigentümer dulden muss – auf Dauer dulden muss –, dass ein Nachbar, der die auf die Grenze gebaute Wand seines Gebäudes dämmen will, mit der Dämmung diesen Grundstücksteil dauerhaft in Anspruch nimmt? Das klingt erst einmal ein bisschen abstrakt. Aber wenn wir es uns konkret vorstellen, wird man sagen: Ist doch gar kein Stress. Wenn das Grundstück groß ist und die Nachbarn sich gut verstehen, wird das schon klappen. Aber die Anhörung hat uns auch das Beispiel gezeigt, wenn das eine ohnehin schon relativ enge Durchfahrt ist, die jetzt nochmals enger wird, dann sieht das schon ganz anders aus. Deswegen ist es richtig, dass wir uns erstens die Grundsatzfrage gestellt haben: Ist es überhaupt richtig, fremdes Eigentum so in Anspruch zu nehmen? Antwort im Ausschuss – wir waren uns einig –: Ja, das ist angemessen; denn es geht zwar auf der einen Seite um Dämmung im Sinne von Einsparung von Energie und damit auch CO , und auf der anderen Seite haben wir einen Eingriff in das Grundrecht des Eigentums, aber das ist angemessen, weil es ein gesamtgesellschaftliches Interesse daran gibt, dass wir die Gebäude dämmen. So weit, so gut. Umso wichtiger ist es, dass im Gesetz die Interessenbalance bestmöglich hergestellt wird. Deswegen war es auch richtig, dass wir eine Anhörung durchgeführt haben. Kollege Spies hat darüber berichtet. Auch dass, was nach meiner Erfahrung nicht ganz üblich ist, alle vier angehörten Sachverständigen jeweils noch einmal Verbesserungsvorschläge gebracht haben, war sehr wertvoll. Davon haben wir einige umgesetzt. Ich will diese gar nicht wiederholen, sondern noch einmal einen Aspekt herausstellen, den wir auch diskutiert haben – ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich für die guten Gespräche danken, die wir zur Vorbereitung des gemeinsamen Antrags geführt haben –, den wir nicht umgesetzt haben, weil wir im Ergebnis übereingestimmt haben, der Aspekt ist ausreichend berücksichtigt. Und zwar hat einer der Sachverständigen gefragt: Was ist denn, wenn jemand, der diese Zufahrt hat, auf einmal ein Wohnmobil anschafft und das nicht mehr hindurch passt? Hat er dann auch einen Anspruch auf Rückbau der Dämmung? Das hätte ein Beispiel sein können; denn bisher steht im Gesetz nur, die Dämmung muss zurückgebaut werden, wenn der Nachbar an die Wand anbauen will. Sonst gibt es kein Beispiel. Das könnte so wie eine Benchmark gewertet werden; alles, was darunter ist, rechtfertigt nicht den Rückbau. Wir waren uns aber im Ergebnis einig: Nein, da braucht es keine Klarstellung, weil im Gesetz steht, ohnehin besteht nur so lange und soweit es eine zumutbare Belastung und eine zulässige Nutzung des Grundstücks ist, der Anspruch auf Dämmung. Deswegen waren wir uns einig, ein Wohnmobil muss immer durch die Einfahrt hindurchpassen, sonst gilt der Anspruch auf Dämmung gar nicht. Deswegen haben wir gesagt, dieser Aspekt muss nicht zusätzlich ergänzt werden. Mir war es nur wichtig, das hier zu formulieren, damit nicht irgendwann jemand auf die Idee kommt, es anders zu interpretieren. Deswegen schließe ich mit einem herzlichen Dank und bitte um Zustimmung. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
