Dr. Lea Heidbreder
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche hat uns alle die positive Nachricht erreicht, dass der „Schulterschluss Artenvielfalt“ einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Eberhard Hartelt, Präsident des Bauern- und Winzerverbands RheinlandPfalz Süd, hat betont und es damit direkt auf den Punkt gebracht, dass der „Schulterschluss Artenvielfalt“ kein Kompromiss sei, sondern Konsens. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD – Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Gerade in Zeiten, in denen Populismus mehr Gehör findet, ist eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Perspektiven, die am Ende in gemeinsamen Empfehlungen münden, besonders wertvoll. Eine solche Kooperation kann man gar nicht hoch genug wertschätzen. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Gut! Und jetzt?) Dafür noch einmal ein großer Dank an Daniela Schmitt und Katrin Eder, die das seitens der Landesregierung begleitet haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Um Kooperation genau in diesem Sinne geht es auch in dieser Gesetzesnovelle. Mit den Naturschutzstationen stellen wir die Weichen für die größte strukturelle Weiterentwicklung der Naturschutzstationen und des Naturschutzmanagements seit Jahrzehnten. Wir stärken die Zusammenarbeit von Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen und liefern so regional passgenaue Antworten auf kommende Herausforderungen. Dies ergab im Übrigen auch die Anhörung des Umweltausschusses. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Umweltausschuss und auch von Ihnen, Kollege Zehfuß, wurde die Kritik angebracht, dass das Gesetz viel zu schnell kommen würde. Ich glaube, wenn das die einzige Kritik vonseiten der CDU ist, dann können wir gut damit leben, dass wir an dieser Stelle schnell sind. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir müssen an dieser Stelle auch nicht die Umsetzung der Naturschutzstationen abwarten, weil das Gesetz eben keine pauschale Struktur verordnet. Im Gegenteil, es lässt weiterhin Spielräume vor Ort zu, um Strukturen weiterzuentwickeln und die Erfahrungen aus den zwei Modell-Naturschutzstationen, die wir eben noch haben, einfließen zu lassen. Vor allem – deshalb ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt – sichert es den Rahmen für eine verlässliche Finanzierung der Naturschutzstationen auf lange Sicht, wo Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen Hand in Hand zusammenarbeiten. Genau das ist der richtige Weg, und genau das hat auch die Anhörung ergeben. Da war kein Anhaltspunkt zu finden, dass wir diese Evaluation hätten abwarten müssen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Markus Kropfreiter, SPD) Damit wir bei den Ersatzzahlungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft künftig noch zügiger vorankommen und diese einsetzen können, bauen wir unnötige Bürokratie in diesem Gesetzentwurf ab. Als Grüne wollen wir lebendige Kulturlandschaften erhalten, landwirtschaftliche Betriebe zukunftsfähig absichern und dem Verlust der biologischen Vielfalt konsequent entgegentreten. Das geht nur gemeinsam, und dafür stellen wir mit diesem Gesetz die richtigen Weichen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
