Pia Schellhammer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Die CDU-Fraktion hat zwei Vorschläge zugunsten unserer Beamt:innen in Rheinland-Pfalz gemacht, und wir haben dazu im Haushalts- und Finanzausschuss eine Anhörung durchgeführt. Ich möchte die Anhörung an dieser Stelle ausdrücklich loben, weil sie uns wirklich noch einmal verschiedene Perspektiven aufgezeigt hat. Nicht immer ist es emotional im Haushalts- und Finanzausschuss, (Zuruf aus dem Hause: Was?) aber an dieser Stelle hat uns tatsächlich auch das persönliche Schicksal, das geschildert wurde, nicht kaltgelassen; denn diese Anhörung hat gezeigt, dass wir eine Lücke im Beihilfesystem haben, und diese Lücke sorgt für eine Ungerechtigkeit. Sie sorgt dafür bei Menschen mit einer Vorerkrankung und bei Quereinsteiger:innen mit Berufserfahrung. Das müssen wir tatsächlich als Aufforderung nehmen, hier zu handeln. Deshalb ist es gut, dass Sie diesen Schritt gehen, den Teil des Gesetzentwurfs zurückzuziehen und daran zu appellieren, dass wir gemeinsam eine Lösung finden. Auch die Grünenfraktion ist überzeugt, dass das in der nächsten Wahlperiode und idealerweise beim nächsten Landeshaushalt geregelt und die pauschale Beihilfe – wir können gerne über Details diskutieren – in Rheinland-Pfalz eingeführt werden muss. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Ich möchte daran erinnern – das habe ich auch im Haushalts- und Finanzausschuss getan –, dass es unsere Fraktion war, die das im Rahmen einer Anfrage zum ersten Mal zum Thema gemacht hat. Immer mehr Länder haben sich, seitdem das Thema durch Hamburg auf den Plan gerufen wurde, auf den Weg gemacht, und inzwischen haben wir eine Situation – auch Stichwort attraktive Arbeitgeberin Land –, dass wir an unseren Landesgrenzen immer mehr Bundesländer haben, die die pauschale Beihilfe eingeführt haben. Auch diese Entwicklung zeigt, dass dieser Schritt notwendig ist. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dem anderen Schritt, den Sie vorschlagen, zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale möchten wir nicht folgen. Das möchte ich auch inhaltlich begründen. Wenn wir die Kostendämpfungspauschale streichen, werden überproportional gerade die höheren Besoldungsstufen entlastet. Ich will das einmal vergleichen. Bei einer A 7 wäre das eine Entlastung von 100 Euro, bei einer A 15 aber von 750 Euro. Das heißt, wir würden genau das machen, dass wir die höheren Besoldungsstufen deutlich entlasten würden. Wir sind aber in dieser Wahlperiode mit den verfügbaren finanziellen Mitteln, die wir als Land haben, einen anderen Weg gegangen. Wir haben insbesondere bei den geringen Besoldungsstufen angefangen und unter anderem die unterste Besoldungsgruppe A 5 abgeschafft. Wir haben die erste Erfahrungsstufe bei A 12, A 13, A 14 und R 1 abgeschafft. Wir haben Entlastungen für Familien geschaffen, und wir haben die Tarifabschlüsse übernommen. Da haben wir viel Geld in die Hand genommen, um als Land Rheinland-Pfalz ein attraktiver Arbeitgeber/eine attraktive Arbeitgeberin zu sein. Wir haben unsere Prioritätensetzung als Land ganz klar wahrgenommen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Deshalb wollen wir nicht Folge leisten, diese 22 Millionen Euro, die es jetzt kosten würde, in die Hand zu nehmen. Auch hier machen Sie wieder Ihren Haushaltstrick mit dem CDU-Zaubereuro. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sagen uns nicht, woher die Gegenfinanzierung kommt, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) und bleiben sich auch in dieser Hinsicht haushaltspolitisch weiter treu. Kurzum, auch die Grünenfraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
