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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 10.12.2025 Sitzungen 18/98

Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Kollege Fischer, auch von mir alles Gute für Ihre neue Tätigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über das Gesetz haben wir bereits in der letzten Debatte ausführlich diskutiert, auch über die Wichtigkeit von Resozialisierung und über die Gefangenenvergütung. Jetzt kommt ein neuer Punkt hinzu. Ehrenamtliche im Justizvollzug leisten jeden Tag einen Beitrag, den wir gar nicht hoch genug schätzen können. Sie begleiten Inhaftierte oft auf dem schwierigen Weg der Resozialisierung. Sie hören zu, sie unterstützen, sie bauen Brücken in ein Leben in Freiheit. Ohne dieses Engagement wäre erfolgreiche Wiedereingliederung deutlich schwerer und unser Rechtsstaat ein Stück ärmer. Gerade deshalb genießen diese Ehrenamtlichen, die Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer innerhalb der Anstalt ein besonderes Vertrauensverhältnis seitens der Inhaftierten, aber auch seitens des Staates. Sie führen vertrauliche Gespräche. Sie stehen in unmittelbarem Kontakt in einer Umgebung, die höchst sensibel, verletzlich und für Manipulationsversuche anfällig sein kann. Unser Änderungsantrag versucht hier, die Balance zwischen Vertrauen auf der einen Seite und der Sicherheit und Ordnung in unseren Anstalten zu schaffen. Wir schaffen eine zweistufige Zuverlässigkeitsprüfung, die vorsichtig beginnt und nur dann weitergeht, wenn es echte Hinweise auf Zweifel gibt – nicht als Misstrauen gegenüber den vielen engagierten Menschen, sondern als Schutzraum für sie, die Inhaftierten und die Integrität unserer Justiz. Unser Ziel damit ist klar: ein starkes Ehrenamt, das auf Vertrauen basiert, ein sicherer Vollzug, der auf Zuverlässigkeit baut, und ein Rechtsstaat, der beides miteinander verbindet. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung und sage, die Grünenfraktion wird dies unterstützen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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