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Peter Stuhlfauth

AfD 10.12.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung zu den vorliegenden Gesetzesänderungen hatten wir unsere grundsätzliche Zustimmung signalisiert, da wir eine Anpassung unter anderem der Gefangenenvergütung in den relevanten Vollzugsbereichen für angebracht halten. Der Justizvollzug befindet sich in einer angespannten Lage, das haben wir schon mehrfach an dieser Stelle betont. Deshalb sind selbst kleine Maßnahmen zu begrüßen, die potenzielle Entlastung in den JVA und unmittelbar auch bei den Justizvollzugsbeamten bringen. Die Tatsache, dass sich auch der Petitionsausschuss über einen längeren Zeitraum mit Eingaben zu einer Erhöhung der Gefangenenvergütung beschäftigen durfte, zeigt, dass die Insassen der JVA natürlich großes Interesse an dieser Gesetzesänderung haben. Wir von der AfD-Fraktion befürworten grundsätzlich Maßnahmen, die die Situation im rheinland-pfälzischen Justizvollzug im Gesamtbild verbessern. In den entsprechenden Ausschüssen hatten auch sämtliche Fraktionen zugestimmt. Es ist aber eine Unverschämtheit, unmittelbar vor dem Plenum einen solchen Änderungsantrag einzureichen. Mangels ausreichender Vorbereitungszeit kann in einer Redezeit von lediglich 2 Minuten keine sinnvolle Debatte geführt werden. Aus parlamentarischer Sicht insgesamt eine absolute Frechheit. Wir sprechen hier von Ehrenamtlichkeit. Die Voraussetzungen für die Zuverlässigkeit sind sehr umfangreich gestaltet und trotzdem vage gehalten. Durch diesen Änderungsantrag und die Art und Weise, wie er eingereicht wurde, wird ein ursprünglich sinnvoller Gesetzentwurf hinfällig. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Noch besser!) Wir lehnen den Gesetzentwurf daher ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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