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Hendrik Hering

10.12.2025 Sitzungen 18/98

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen a) Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/13458 – Zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Nummer 1 der Drucksache 18/13458 der Präsident des Oberlandesgerichts Bernhard Thurn vorgeschlagen. Wer der Wahl von Bernhard Thurn zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen. Ich stelle außerdem fest, dass damit das verfassungsgesetzliche Quorum erreicht ist. b) Wahl eines stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/13459 – Zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Nummer 1 der Drucksache 18/13459 der Präsident des Landgerichts Markus Gietzen vorgeschlagen. Wer der Wahl von Herrn Gietzen zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Herr Gietzen einstimmig zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das verfassungsgesetzliche Quorum erreicht ist. c) Wahl eines ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats – Drucksache 18/13600 – Zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der Drucksache Frau Benita Marker vorgeschlagen. Wer der Wahl von Frau Benita Marker zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Benita Marker einstimmig zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das verfassungsgesetzliche Quorum erreicht ist. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung naturschutzrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12592 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 18/13606 – Die erste Beratung hat in der 93. Plenarsitzung ohne Aussprache stattgefunden. Anschließend erfolgte Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Es hat ein Anhörverfahren stattgefunden. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Grundredezeit sind 3 Minuten. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Steinbach.

Protokoll ↗