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Johannes Zehfuß

CDU 10.12.2025 Sitzungen 18/98

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes soll im Rahmen des § 32a die gesetzlichen Regelungen zur Errichtung von Naturschutzstationen schaffen. Um ein praxistaugliches Gesetz zu machen, sollten im Vorfeld der Gesetzgebung regionale Naturschutzstationen in Modellregionen erprobt werden – eine aus Sicht der CDU-Fraktion gute Vorgehensweise, die Akzeptanz bei den Betroffenen generieren kann. Von dieser Vorgehensweise hat sich die Landesregierung jetzt distanziert und drängt kurz vor Torschluss – ob es Torschlusspanik ist, mag ich nicht zu beantworten –, die Novellierung über das Knie zu brechen, ohne die Auswertung der Modellstationen abzuwarten. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kolleginnen Blatzheim-Roegler und Dr. Heidbreder haben Sie bei Frage 5 explizit auf die noch ausstehende finale Evaluierung des Modellverfahrens hingewiesen. In einer Pressenotiz des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau wird darauf hingewiesen – ich zitiere –, „dass das Vorpreschen des MKUEM sehr kritisch gesehen wird. Angesichts der laufenden Modellprojekte und der im Gesetz vorhandenen Widersprüche bekräftigte der [Bauern- und Winzerverband] die Forderung, die Naturschutzstationen vorerst nicht in das Landesnaturschutzgesetz aufzunehmen, (Abg. Marcus Klein, CDU: Aha!) sondern die Erkenntnisse der Modellphase unbedingt abzuwarten.“ (Beifall der CDU) Ähnliches liest man in einer gemeinsamen Stellungnahme der Landwirtschaftskammer und der beiden rheinland-pfälzischen Bauernverbände vom 2. Oktober dieses Jahres – ich zitiere –: Wir halten es daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt für verfrüht, eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, ohne die in zwei Modellprojekten zu sammelnden Erfahrungen in den Gesetzestext einfließen zu lassen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU –

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