Michael Ebling
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vielen herzlichen Dank. Vielen herzlichen Dank für die engagierten Beiträge. Ich glaube, dass wir in einer Anhörung sehr sachlich darüber diskutieren sollten. Ich hatte den Eindruck, je fortgeschrittener die Redebeiträge, umso mehr interpretiert man jetzt inzwischen auch in inhaltliche Stellungnahmen hinein. Zum Glück kann man nachlesen, was die regionalen Planungsgremien an Stellungnahmen abgegeben haben. Es waren sehr konstruktive Beiträge. Vor allen Dingen waren sie davon geprägt – das finde ich wichtig zu unterstreichen –, dass wir ein gemeinsames Ziel haben. Wir wollen die Windkraft ausbauen, wir brauchen mehr Strom aus erneuerbaren Energien, wir wollen Abhängigkeiten beseitigen, und wir wollen vor allen Dingen nachhaltige Energiesicherheit schaffen. Das ist ein großer Auftrag, und dafür ist kein Ziel zu klein, auch nicht das Ziel, nach dem Landeswindenergiegebietegesetz mehr Flächen in Rheinland-Pfalz dazu zur Verfügung zu stellen. Nebenbei bemerkt trifft es auf großen Widerhall. Es trifft auf großen Widerhall von Kommunen, die sich schon seit Jahren auf den Weg machen, mit ihren Rechten der Bauleitplanung Flächen auszuweisen. Sie tun das nicht nur engagiert, sondern auch an den Stellen erfolgreich, an denen sie nicht nur zu dem großen Ziel von Energiesicherheit und dem Ausbau Erneuerbarer einen Beitrag leisten, sondern nebenbei bemerkt auch einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung leisten, der für die kommunale Arbeit nicht unwichtig ist. Ich treffe viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die sehr stolz davon erzählen, was das unter Umständen für die eigene Wertschöpfung und auch für die eigenen finanziellen Ressourcen bedeuten kann, die man dadurch deutlich stabilisieren kann. Das ist ein Weg, bei dem Ziele zusammenlaufen, wenn man sie engagiert unterstützt. Wir schaffen mit dem Gesetz einen guten Rahmen, und vor allen Dingen machen wir auch deutlich – das war mir in der Ausschusssitzung wichtig, und ich sage es gern noch einmal, weil es mir und der Landesregierung wichtig bleibt –, wir sorgen für einen fairen Interessenausgleich. Das Ziel ist ambitioniert, das wissen wir auch. Fläche ist begrenzt, aber wir sind sicher – die Potenzialanalyse, die wir mit dem Gesetz verbinden, belegt das auch –, die Flächen stehen zur Verfügung. Wir werden dafür sorgen, dass niemand überbeansprucht wird, weil wir mit Augenmaß vorgehen. Auch war es mir wichtig, das noch einmal an der örtlichen Diskussion über den Soonwald deutlich zu machen. Nicht nur der Kernbereich des Soonwalds ist jetzt schon absolut geschützt, sondern es gibt auch Möglichkeiten – diese eröffnen wir den regionalen Planungsbehörden –, weitere Bereiche zu schützen. Das ist ein Aushandlungsprozess, der dort hingehört, wo er jetzt schon ist. Den übernimmt das Land auch nicht und nimmt ihn auch nicht weg, weil es ein Stück kommunale Selbstverwaltung ist, das innerhalb der Planungsgemeinschaften auszutarieren. Ich würde sagen, der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen bringt es nochmals auf den Punkt. Deswegen bin ich sehr, sehr dankbar, weil er einen Satz ergänzt, der deutlich macht, es geht immer um den Ausgleich. Wir schaffen eine faire Balance zwischen dem gemeinsamen Ziel, mehr für die Windenergie zu tun. Wir schaffen damit auch Voraussetzungen dafür, dass niemand ächzen oder stöhnen muss, sondern wir begleiten diesen Weg eng, wir monitoren ihn eng, wir berichten eng und schaffen jetzt schon die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass die entsprechenden Werte zwischen den Planungsgemeinschaften ausgetauscht und damit auch ausgeglichen werden können. Ich glaube, deshalb sind wir auf dem Weg zum Ziel gut unterwegs, wenn Sie heute diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
