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Stefan Thoma

FDP 10.12.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Änderungsantrag setzen wir ein deutliches Signal. Wir schaffen endlich die Klarheit, die für eine erfolgreiche energetische Sanierung seit Jahren benötigt wird. Bisher gab es dazu viele Möglichkeiten der Uneinigkeit. Wir sind damit auf dem richtigen Weg. Mit dieser Änderung des Gesetzes schaffen wir jene rechtlichen Klarstellungen, die längst überfällig sind, insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung. Mit den geplanten Neuregelungen ermöglichen wir, dass Wärmedämmungen künftig auch dann umgesetzt werden können, wenn sie geringfügig auf ein Nachbargrundstück übergreifen. Die harmonisierte Anpassung an die Landesbauordnung erhöht damit die Rechtssicherheit für Eigentümer, Planende und Ausführende. Vor allem aber: Wir beschleunigen die Energiewende genau dort, wo sie konkret wird, nämlich am Gebäude selbst. Gleichzeitig ist es uns wichtig, ein grundlegendes Prinzip zu wahren. Das ist der Schutz des Eigentums. Niemand darf unangemessen belastet werden. Das ist zentral; denn erfolgreiche Klimapolitik braucht Akzeptanz, und Akzeptanz entsteht nur dann, wenn Rechte und Pflichten fair austariert sind. Natürlich wurden in der Anhörung auch kritische Punkte angesprochen. Das haben wir eben schon einmal gehört. Besonders die Reichweite der Duldungspflicht im neuen Gesetz steht dabei im Fokus. Wir haben diese Hinweise ernsthaft geprüft und versucht – das hat sich auch eben schon bei den anderen Reden herausgestellt, und da sind wir auch zu einer Übereinstimmung gekommen –, Verbesserungen für eine bessere Praktikabilität zu erreichen. Kern unseres gemeinsamen Änderungsantrags ist eine eindeutige und praxistaugliche Regelung. Die Dämmung darf definitiv nicht mehr als 25 cm betragen. Diese klare Obergrenze sorgt für Planbarkeit und verhindert unverhältnismäßige Eingriffe. Gleichzeitig schaffen wir eine aktive Unterhaltungspflicht des die Dämmung bringenden Nachbarn, sodass dauerhaft sichergestellt ist, dass die übergreifende Dämmung keine Beeinträchtigung für den anderen darstellt. Wir stellen ebenso klar, dass die Nutzung dünnerer, aber gleich wirksamer Dämmungsmaterialien nicht allein wegen höherer Kosten ausgeschlossen werden darf; denn technische Lösungen dürfen nicht aus ökonomischen Gründen pauschal blockiert werden. Meine Damen und Herren, damit setzen wir auf zentrale Forderungen aus den Sachverständigenanhörungen und tragen den Expertenmeinungen Rechnung. Das ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir brauchen klare, verlässliche und moderne Regeln, damit energetische Sanierungen nicht länger an unklaren Rechtslagen scheitern. Wir brauchen ein Landesnachbarrechtsgesetz, das Eigentumsrechte schützt und zugleich die energetische Transformation unserer Gebäude ermöglicht. Mit diesem Gesetz und dem dazugehörigen Änderungsantrag schaffen wir genau das: Rechtssicherheit, Fairness und einen spürbaren Fortschritt für die Energiewende. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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