Nico Steinbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Rede betonen, dass ich die Änderungen am Landeswassergesetz, den vorliegenden Gesetzentwurf für gelungen halte, da sich unser Land mit weiteren entscheidenden und effektiven Bausteinen gegen künftige Hochwasserlagen wappnet. Meine Fraktion und ich begrüßen außerdem, dass die Landesregierung die wesentlichen Erkenntnisse und Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ mit den vorliegenden Änderungen identifiziert und fachlich umgesetzt hat. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) Es war und ist richtig, dass diese Kommission sich die Zeit nehmen durfte, um weitreichende und vor allem substanzielle Empfehlungen aufzustellen. Als Mitglied des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe sehe ich viele inhaltliche Punkte im Gesetzentwurf, die uns wirklich einen entscheidenden Schritt in Richtung Hochwasserprävention weiterbringen werden. Dies hat auch noch einmal die Anhörung bestätigt. Ich möchte einen Punkt besonders stark machen, der mir besonders wichtig ist. In einem Abstand von 5 m zu Gewässern dürfen künftig grundsätzlich keine Baugenehmigungen mehr erteilt werden. Zusätzlich darf hier nichts gelagert werden, auch nicht vorübergehend. Vor dem Hintergrund der verheerenden Verklausungen an der Ahr, in der Eifel und an vielen weiteren Orten während der Flutkatastrophe ist das für mich logisch und folgerichtig. Auch ein Fortschritt und im Gesetzentwurf verankert ist, Überschwemmungsgebiete müssen nicht mehr durch Verordnungsverfahren festgesetzt werden. Ich möchte zudem darauf hinweisen, die rheinland-pfälzische Landesregierung hat unabhängig von diesem Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode wegweisende und weitreichende Maßnahmen im Bereich Wasser auf den Weg gebracht. Ich erinnere an den Sieben-Punkte-Plan zur Verbesserung der Hochwasservorsorge. Ich erinnere an den Pakt zur resilienten Wasserversorgung inklusive 30-Millionen-Euro-Sofortprogramm und abschließend an den mit allen relevanten Akteuren erarbeiteten äußerst wichtigen Zukunftsplan Wasser. Diese unzähligen Maßnahmen der Landesregierung, unter Federführung des Umweltministeriums, rund um die Themen Hochwasserschutz, Wasserversorgung, Wasserknappheit, Prävention und Bürokratieabbau werden in diesen Gesetzentwurf integriert. Professor Kirschbauer drückte es in seiner Stellungnahme so aus: „Der Entwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes kann im Großen und Ganzen als sehr gelungen bezeichnet werden.“ Weil dieser vorliegende Gesetzentwurf sehr gelungen, weitreichend, ausbalanciert und konsequent den Hochwasserschutz in den Blick nimmt, sehen wir, die Koalitionsfraktionen, den Änderungsantrag der CDU-Fraktion skeptisch. Er ist aus unserer Sicht vornehmlich aus drei Gründen abzulehnen, alles typisch für die rheinland-pfälzische CDU-Fraktion und ihre Parlamentsarbeit. Erstens ist er abzulehnen, weil sich der Änderungsantrag stark auf die Interessen einzelner Akteure konzentriert, zweitens, weil der Änderungsantrag Bezug nehmend auf andere Verhältnisse in anderen Bundesländern – hier mal wieder NRW – die rheinland-pfälzische Gesetzeslage und Vollzugspraxis verkennt und gänzlich umkehren möchte. Drittens gilt dies mit Blick auf ihren siebten Punkt, weil sich mehr Forderungen im Änderungsantrag befinden, die im Zweifel immense Kosten für das Land zur Folge hätten. Ich empfehle den vorliegenden Gesetzentwurf und unseren Änderungsantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
