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Matthias Lammert

10.12.2025 Sitzungen 18/98

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann kämen wir jetzt zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13633 –. Wer diesem seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den ursprünglichen Gesetzentwurf – Drucksache 18/13151 – in zweiter Beratung. Wer diesem seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU angenommen. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: …tes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13271 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/13621 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Beratung ohne Aussprache. Der federführende Ausschuss hat die unveränderte Annahme empfohlen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13271 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13273 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/13610 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13273 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: dessicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes, des Landesjugendarrestvollzugsgesetzes und des Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13274 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/13622 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13666 – Wir haben eine Grundredezeit von 2 Minuten. Es spricht Abgeordneter Spies von der SPD-Fraktion.

Protokoll ↗