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Benedikt Oster

SPD 10.12.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man das erste Gesetz, das wir im März 2024 in diesem Haus beschlossen haben, mitnimmt, dann sprechen wir heute zum vierten Mal über das Landeswindenergiegebietegesetz, ohne die Ausschussberatung, ohne die zwei Anhörungen, die es dazu gab. Ich glaube, allein daran sieht man, dass die Kritik aus der Anhörung, das sei alles zu schnell oder mit heißer Nadel gestrickt, nicht zutrifft. Damit die Planungsregionen lange Planungssicherheit bekommen, haben wir das Gesetz in zwei Schritten gemacht, in einem ersten Step auf 1,4 % der Landesfläche bis Ende 2027, und jetzt in einem zweiten Step um 0,8 % angehoben, sodass wir am Ende auf 2,2 % der Landesfläche kommen. In Summe hat man sechs Jahre Zeit, um diese Planungen durchzuführen. Ich glaube, von daher kann man nicht von einem Schnellschuss oder einem schnellen Verfahren sprechen. Ich sage es noch einmal deutlich, weil in der Debatte gerade in den kommunalen Gremien der Eindruck erweckt wurde, als müsse man jetzt 2,2 % Windkraftfläche ausbauen: Darum geht es nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Es geht darum, dass bis ins Jahr 2030 erst einmal die Flächen bereitgestellt werden. Das ist ein gravierender Unterschied. Warum brauchen wir ein Bundes- und ein Landesgesetz, das das regelt? Zur Wahrheit gehört, jahrelang haben andere Bundesländer blockiert. Man muss es noch deutlicher sagen: Windkraft wurde proaktiv verhindert. Wenn man sich das Ganze innerhalb der Planungsregionen anschaut – die Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden sind am Ende diejenigen, die die Flächennutzungspläne ausweisen, bzw. man muss sagen, die Träger der Flächennutzungsplanung –, dann sieht man, dass man in den Kommunalparlamenten jahrelang zumindest in Teilen von Regionen – so fair muss man sein – auf der Bremse gestanden hat. Mir liegen Zahlen aus dem Jahr 2024 von unserer Planungsregion vor. Wenn man sieht, wie viele Verbandsgemeinden dort noch nichts in Sachen Windkraft unternommen haben, dann sieht man ganz schnell, wo das Problem herrührt. Deshalb sind die Planungsregionen jetzt am Zug, indem sie das Ganze in einem Verfahren ausjustieren. In der Kürze der Zeit kann man nicht auf alles eingehen. Deshalb will ich noch etwas zu unserem Änderungsantrag sagen. Es ist ein kleiner Einschub, aber ein Satz mit großer Wirkung. Wir fügen die Worte ein: „und achten dabei auf einen innerregionalen Interessensausgleich“. Warum ist dieser Satz so wichtig? Das ist so, weil es darum geht, dass sich die Kommunen und die Gemeinden, die bereits sehr viel in Windkraft investiert und proaktiv agiert haben, jetzt nicht schlechterstellen gegenüber denen, die jahrelang nichts gemacht haben. Mit diesem Satz und diesem Passus können die Planungsregionen eine Innerregulierung – so sage ich es einmal – zumindest ins Auge fassen. Deshalb sind wir der Meinung, wir konkretisieren damit die Sachlage vor Ort. Im letzten Satz will ich sagen, Windkraft ist immer ambitioniert. Ich bin der Auffassung, wir sollten jetzt diesen zweiten Schritt ambitioniert und nicht zu passiv gehen. (Glocke des Präsidenten) Ich bin überzeugt, dass wir 2030 unsere Ziele einhalten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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