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Doris Ahnen

10.12.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich glaube, ich kann es sehr kurz machen, weil das allermeiste bereits gesagt worden ist. Die Kostendämpfungspauschale ist aus unserer Sicht ein zumutbares und ausgewogenes Äquivalent zu Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ja, sie führt unbestritten bei den Beamtinnen und Beamten zu finanziellen Belastungen, aber die haben wir sozial ausgestaltet. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Das heißt auch, dass die Kostendämpfungspauschale überhaupt erst bei A 7 und A 8 mit 100 Euro einsetzt und dass sie dann gestaffelt ist bis in die höchsten Besoldungsgruppen bei 750 Euro. Sie betrifft Teilzeitbeschäftigte und Pensionäre nur anteilig. Bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, sind gänzlich ausgenommen, und selbstverständlich, Herr Gesundheitsminister, sind auch Präventions- und Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen, weil wir an der Stelle kein falsches Signal setzen wollen. Wenn man sich das alles anschaut, dann reden wir von einer Kostenbeteiligung in allen Besoldungsgruppen von weit weniger als 1 % der Jahresbruttobezüge. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das!) Im Übrigen sinkt der Anteil mit jeder Besoldungserhöhung. Herr Reichert, wir reden aber gleichwohl von 22 Millionen Euro. Dass Sie auf diese neue Haltung der CDU jetzt eingeschwenkt sind, Geld ist schon da, scheint mir, sage ich einmal, auch für eine Opposition ein bisschen zu wenig seriös zu sein und dann doch eher dem Wahlkampf geschuldet. Egal, wie viel Geld da ist, Sie kommen niemals davon frei, dass man Prioritäten und vernünftige Entscheidungen setzen muss. Dieser Aufgabe muss man sich schon auch in diesem Parlament unterziehen. Insofern glaube ich, gehen Sie aus meiner Sicht den völlig falschen und auch nicht seriösen Weg. Zum Thema pauschale Beihilfe: Nicht erst durch die Anhörung im Haushaltsund Finanzausschuss ist deutlich geworden, dass die pauschale Beihilfe ein Modell sein kann, das für bestimmte Gruppen von Beamtinnen und Beamten Vorteile bringen kann, insbesondere jene, die aus persönlichen und finanziellen Gründen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, und dass das dann durch eine pauschale Beihilfe Entlastungen bedeuten würde. Ich darf aber darauf hinweisen, dass wir schon in der letzten Debatte hier gesagt haben, so einfach, wie es der Gesetzentwurf suggeriert, ist es nicht, sondern das bedarf einer sorgfältigen Prüfung, einer umfassenden Analyse und eines gut abgewogenen Gesetzentwurfs. Es geht um nicht weniger als um unwiderrufliche Wahlrechte oder aber auch die Bemessung der grundlegenden Höhe. Das alles sollte intensiv erörtert werden. Dass Sie jetzt auch auf den Weg einschwenken, dass man so etwas sorgfältig prüfen muss, können wir wiederum nur begrüßen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗