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Plenarprotokoll 8/132

08.05.2026 · 259 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (26)SPD (22)AfD (22)Die Linke (15)CDU (14)GRÜNE (13)fraktionslos (8)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte, Platz zu nehmen. Ich begrüße Sie zu 132. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. (allgemeine Unruhe) Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute starten wir mal etwas anders als sonst, denn heute ist ein besonderes Datum. Heute ist der 8. Mai, und am 8. Mai erinnern wir selbstverständlich an die Ereignisse am 8. Mai 1945, ein Datum, das sich tief in das Gedächtnis Europas und der Welt eingeprägt hat, denn es markiert das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa, das Ende von Terror, Vernichtung und Gewaltherrschaft. Es ist ein Tag der Befreiung. Dabei trägt das Wort „Befreiung“ eine doppelte Bedeutung. Es erinnert uns an die Millionen Menschen, die von der nationalsozialistischen Diktatur unterdrückt, verfolgt und ermordet wurden. Und es erinnert an jene, die den Mut und die Kraft aufbrachten, diese Diktatur zu überwinden, an die alliierten Soldatinnen und Soldaten, an Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer und an jene, die sich dem Unrecht widersetzten. Ihnen allen haben wir zu danken! Und wir gedenken der Opfer, der Jüdinnen und Juden Europas, der Sinti und Roma, der politisch Verfolgten, der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, der Kriegsgefangenen, der Menschen mit Behinderung und vielen anderen. Ihr Leid verpflichtet uns! Ihr Schicksal mahnt uns! Wir gedenken aber ebenso der Opfer auf allen Seiten, die im Krieg ihr Leben ließen oder Verletzungen davongetragen haben. Das schließt Soldatinnen und Soldaten wie auch Zivilbevölkerung ein. Doch der 8. Mai ist nicht nur ein Tag der Erinnerung, er ist auch der Tag des Anfangs und des Aufbruchs. Aus den Trümmern von Krieg und Diktatur entstand eine neue Ordnung, eine Ordnung, die auf Freiheit, Recht und Menschenwürde gründet. Die freiheitliche demokratische Grundordnung, wie wir sie heute kennen, ist kein Zufallsprodukt der Geschichte. Sie ist eine bewusste Antwort auf die Erfahrung von Unrecht und Willkür. Das Grundgesetz, das wenige Jahre nach Kriegsende in Kraft trat, beginnt mit einem Satz, der alles andere trägt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz ist kein abstraktes Versprechen, sondern eine Lehre aus der Vergangenheit. Er ist die klare Absage an jede Form von Entmenschlichung, Ausgrenzung und Gewalt. Der 8. Mai steht somit für einen doppelten Aufbruch, für das Ende eines verbrecherischen Systems und für den Beginn einer demokratischen Zukunft. Doch dieser Aufbruch, liebe Kolleginnen und Kollegen, war kein Selbstläufer. Demokratie musste gelernt, eingeübt und immer wieder verteidigt werden. Vertrauen musste wachsen, Verantwortung musste übernommen werden. Und bis heute gilt, Freiheit ist kein Zustand, den man einmal erreicht und dann behält, es ist eine Aufgabe. Gerade in unserer Zeit gewinnt diese Einsicht neue Dringlichkeit. Wir erleben, dass demokratische Werte weltweit unter Druck geraten, dass Ausgrenzung und autoritäres Denken wieder Raum gewinnen, dass einfache Antworten und ausgrenzende Ideologien wieder Gehör finden. Unsere Demokratie ist nicht unverwundbar, sie lebt davon, dass wir sie ernst nehmen, dass wir widersprechen, wenn Menschenwürde relativiert wird, dass wir Haltung zeigen, wenn Hass und Hetze Raum greifen, und dass wir uns einmischen, im Großen wie im Kleinen. Die 98-jährige Holocaustüberlebende Helga Melmed sagte am Mittwoch als Zeitzeugin im Rahmen einer Gedenkstunde in der Hamburgischen Bürgerschaft, ich zitiere: „Ich habe diesen Albtraum überlebt. Es waren Hoffnung und Liebe, die mein Leben gerettet haben … in der Hoffnung, dass aus dieser Dunkelheit das Licht der Freiheit hervorgehen wird. Ein Licht des Friedens, der Hoffnung, der Toleranz und des Verständnisses … Die Demokratie dient dazu, all das für jene Bürger in diesem Land und allen anderen demokratischen Ländern auf dieser Welt Wirklichkeit werden zu lassen … Demokratie ist die Grundlage für die Ausübung dieses freien Willens … Doch Demokratie ist zerbrechlich. Damit sie ihr volles Potenzial entfalten kann, braucht es Werte, Ehrlichkeit, Vertrauen und Anstand … Und es braucht Gesetze, um die Freiheit für alle zu schützen. Ohne Gesetze und vor allem ohne klare Verantwortlichkeiten verwandelt sich Freiheit in Chaos. Deshalb fordere ich Sie alle auf, kluge Entscheidungen zu treffen. Unsere Entscheidungen von heute werden sich auf die Generationen von morgen auswirken …“ Ende des Zitats. Meine Damen und Herren, der Blick zurück auf den 8. Mai 1945 erinnert uns daran, wohin Gleichgültigkeit, Fanatismus und die Missachtung von Recht führen können. Und er zeigt uns zugleich, dass Veränderung möglich ist, dass selbst nach tiefster Zerstörung ein neuer Anfang gelingen kann. Das ist vielleicht die wichtigste Botschaft des Tages. Geschichte ist nicht abgeschlossen und stellt uns vor Fragen, und sie verlangt Antworten. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt eine klare Antwort, sie setzt auf die Würde jedes einzelnen Menschen, auf Freiheit und Verantwortung, auf Recht und Gerechtigkeit, auf Vielfalt und Zusammenhalt. Diese Ordnung zu bewahren und weiterzuentwickeln, ist unsere gemeinsame Aufgabe. Sie verlangt Aufmerksamkeit, Mut und Engagement, gerade auch von denjenigen, die heute in Frieden und Freiheit aufgewachsen sind. Der 8. Mai ist daher nicht nur ein Tag des Gedenkens, er ist auch eine Verpflichtung, indem wir wachsam bleiben, indem wir unsere Demokratie stärken und indem wir dafür sorgen, dass die Würde jedes Menschen unantastbar bleibt. Lassen Sie uns diesen Tag in diesem Sinne begehen in Dankbarkeit gegenüber den Befreienden, im stillen Gedenken an die Opfer und entschlossener Verantwortung für unsere Gegenwart und Zukunft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nichtsdestotrotz, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich weiß, es gibt immer keinen guten Übergang –, müssen wir jetzt in die eigentliche Sitzung einsteigen, und ich darf Ihnen mitteilen, dass zwischen den Fraktionen vereinbart wurde, die Tagesordnungspunkte 31 und 38 zu tauschen. Ich sehe und höre, dagegen gibt es keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort. Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung den Abgeordneten Christian Albrecht zum Schriftführer. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und Die Linke – Gleichberechtigter Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen in Zeiten der Digitalisierung, Drucksache 8/6480. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6539 vor. Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke Gleichberechtigter Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen in Zeiten der Digitalisierung – Drucksache 8/6480 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6539 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD Frau Schmelzer. (Julian Barlen, SPD: Du kannst oben den Knopf lange drücken, den Nach-oben-Pfeil. – Die Abgeordnete Grit Schmelzer stellt das Rednerpult ein. – Julian Barlen, SPD: Sehr gut! Perfekt!)

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Grit Schmelzer SPD

Gut. Danke! (Unruhe im Präsidium – Die Abgeordnete Grit Schmelzer wendet sich an das Präsidium. – Schriftführer Michael Noetzel: Loslegen!) Ja? Okay! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Märchenoma Helga oder Modebloggerin Gabriele immerschön – ob Sport, Lifestyle oder Garten, sogenannte Senior-Influencer gehören heute im Social-Media-Markt zwingend dazu. Und auch meine Schwiegermutter mit ihren 83 ist wie selbstverständlich im Netz unterwegs oder auf WhatsApp. Der Anteil der Menschen, die mit dem Internet vertraut sind, steigt immer weiter. 2025 nutzten laut Statistischem Bundesamt 97 Prozent das Netz, selbst im Alter zwischen 65 und 74 noch 90 Prozent. Aber das heißt eben auch, 10 Prozent sind nicht Mitglied der digitalen Community. Und für genau diese Menschen ist unser Antrag wichtig. Damit wollen wir sicherstellen, dass Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine echte Wahl haben, ob sie zentrale Dienstleistungen im Büro vor Ort oder im Internet in Anspruch nehmen. An der Servicehotline 115 kann man alle Fragen zur Verwaltung stellen, von A wie „Abfall“ bis Z wie „Zulassung“. Die Behördenhotline beantwortet unabhängig davon, wer zuständig ist, Anfragen an 550 Kommunen, zahlreiche Landesbehörden, 88 Behörden der Bundesverwaltung und viele Institutionen. Hier findet jeder seinen Weg. Gleichberechtigter Zugang fördert soziale Teilhabe, Vertrauen in staatliches Handeln und Digitalisierung insgesamt. Die Digitalisierung unserer Verwaltung ist kein Zukunftsprojekt mehr, sie ist längst Realität, und das ist auch gut so. Digitale Verfahren sparen Zeit, reduzieren Bürokratie und machen staatliche Leistungen für viele Menschen einfacher erreichbar. Aber, und das ist der entscheidende Punkt dieses Antrags, sie dürfen nicht zur neuen Hürde werden. Denn was wir als SPD-Landtagsfraktion in Gesprächen, in Bürgerforen und in zahlreichen Zuschriften immer wieder gespiegelt bekommen, ist etwas anderes. Neben Zustimmung gibt es auch Verunsicherung, neben Fortschrittsoptimismus gibt es auch ganz konkrete Ängste, Angst davor, nicht mehr mitzukommen, Angst davor, ausgeschlossen zu werden, und manchmal auch die ganz einfache Sorge, was mache ich eigentlich, wenn ich das alles nicht kann oder nicht habe. Und diese Sorgen nehmen wir ernst, deshalb stellt dieser Antrag etwas sehr Grundsätzliches einmal klar: Niemand hat bei der Digitalisierung vor, den analogen Zugang abzuschaffen. Denn eines ist klar, nicht alle Menschen verfügen über die gleichen Voraussetzungen, um digitale Angebote zu nutzen. Nicht alle haben einen stabilen Internetzugang und nicht alle besitzen geeignete Endgeräte, und nicht alle haben die notwendigen digitalen Kompetenzen. Das betrifft insbesondere ältere Menschen, aber eben auch viele andere, etwa Menschen mit geringem Einkommen, mit gesundheitlichen Einschränkungen oder in besonderen Lebenslagen. Für sie muss gelten, der Zugang zum Staat darf nicht davon abhängen, ob man online ist oder nicht. Meine Damen und Herren, eine moderne Verwaltung ist nicht nur effizient, sie ist vor allem bürgernah, und das heißt erreichbar für alle. Deshalb sagen wir ganz klar, digitale Angebote sind eine große Chance, aber Verwaltungsleistungen müssen weiterhin vor Ort zugänglich bleiben. Wir wollen eine Verwaltung, die effizient ist und menschlich. Das ist kein Widerspruch, das ist unser Anspruch an eine gute Verwaltung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die Effizienzgewinne, die wir durch Digitalisierung erzielen, können und sollen genau dafür genutzt werden: für mehr persönliche Beratung, für bessere Unterstützung und für echte Ansprechpartner vor Ort. Es geht also nicht um ein Entweder-oder, es geht um ein Sowohl-als-auch. Und es geht um Vertrauen, denn nur wenn Menschen das Gefühl haben, mitgenommen zu werden, nur wenn sie wissen, dass sie auch weiterhin Zugang haben, nur dann wird Digitalisierung auch akzeptiert. Und genau diese Akzeptanz ist wichtig für den Erfolg. Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist deshalb auch ein klares politisches Signal, wir stehen zur Digitalisierung, aber wir stehen genauso zur sozialen Gerechtigkeit. Wir wollen Fortschritt, der aber keinen der Menschen zurücklässt. Wenn uns Bürgerinnen und Bürger schreiben, wenn sie uns in Gesprächen ihre Sorgen schildern, dann ist unsere Aufgabe, darauf zu reagieren – nicht mit Alarmismus, nicht mit Symbolpolitik, sondern mit klaren, verlässlichen Aussagen. Und genau das tun wir heute. Wir sagen Ja, wir gehen den Weg der Digitalisierung konsequent weiter, aber wir lassen niemanden allein. Das ist verantwortungsvolle Politik, und dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Hut ab!)

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Birgit Hesse

Vielen, vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprache von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. … und Digitalisierungsminister Herr Dr. Geue. (Zuruf von Enrico Schult, AfD)

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, tatsächlich, in diesem Fall ist der Zusatz „und Digitalisierungsminister“ wichtig und angebracht und richtig. Meine Damen und Herren, wir leben in einer Zeit, in der die Digitalisierung unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft und unsere Verwaltung grundlegend verändert. Die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen eröffnet erhebliche Chancen für effiziente Prozesse, für eine hohe Servicequalität und für eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung. Wir haben in den nächsten Jahren die große Chance, durch die Nutzung der bei den Behörden abgespeicherten Daten der Bürgerinnen und Bürger zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger eine wesentlich bürgernähere, schnellere, serviceorientiertere Verwaltung aufzubauen als in der Vergangenheit. Durch die angestrebte Umsetzung des Once-only-Prinzips soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nicht ständig wieder um ihre Daten gebeten werden, wenn sie mit staatlichen Stellen zu tun haben und diese Daten an anderen Stellen im Staat bereits vorliegen. Wir wollen es möglich machen, dass die Behörden systematisch und, wo es geht, automatisch die für den jeweiligen Verwaltungsvorgang notwendigen Informationen von den Behörden erhalten, in denen diese schon vorliegen, statt jedes Mal wieder die Bürgerinnen und Bürger darum zu bitten. Damit wir es schaffen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur einmal abgeben müssen, brauchen wir den digitalen Staat mit digital verbundenen Registern, in denen die Daten gespeichert sind. Und wir brauchen die dafür notwendige rechtssichere Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dafür ist es notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger einen digitalen Zugang dafür erhalten, dass sie nachsehen können, was die staatlichen Stellen mit ihren Daten machen. Selbstverständlich gehört dazu auch, dass digitale Verwaltungsangebote möglichst barrierefrei ausgestaltet werden. Dies ist bereits heute ein zentraler Maßstab bei der Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen. Das ist gelebte digitale Souveränität, der Zugang zu den eigenen Daten, der barrierefreie Zugang zu den eigenen Daten, das ist digitale Souveränität, das ist Datenschutz und Datennutzung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Und das ist möglich, meine Damen und Herren, wie es beispielsweise heute schon der Staat Estland zeigt. Es gibt auch andere Staaten, aber Estland ist ein wirklich beeindruckend digitaler Staat, der die gleiche, übrigens interessanterweise, meine Damen und Herren, der die gleiche EU-Datenschutz-Grundverordnung wie Deutschland einzuhalten hat. (Thomas Krüger, SPD: So ist es. Genau!) Ja, er organisiert es aber anders. Das ist wirklich beeindruckend. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Thomas Krüger, SPD: Genau, die kriegen es hin! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Von Estland können wir auch lernen, wie ein digitaler Staat so organisiert wird, dass auch die Menschen mitgenommen werden, die über keinen Internetzugang, keine geeigneten Endgeräte oder ausreichende digitale Kompetenzen verfügen, um digitale Verwaltungsangebote nutzen zu können. Das ist nämlich eine ganz entscheidende Frage. Deswegen danke ich den Regierungsfraktionen für diesen Antrag, weil das gehört zueinander. Wenn wir digitaler werden wollen, müssen wir uns Gedanken machen, wie wir auch diese Menschen erreichen, die das nicht von alleine einfach so können. Insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger, aber auch weitere Personengruppen sind hiervon betroffen. Sie sind zum Teil aus sozialen, finanziellen, gesundheitlichen oder persönlichen Gründen auf individuelle Unterstützung angewiesen und müssen ihre Anliegen auch weiterhin vortragen können, auch wenn der Staat digitaler wird. Der vorliegende Antrag fordert daher völlig zu Recht, dass im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen sichergestellt werden muss, dass Verwaltungsleistungen bei Bedarf auch weiterhin ohne die eigenständige Nutzung digitaler Angebote in Anspruch genommen werden können. In einem Satz, in einem Satz, meine Damen und Herren, „digital only“ darf nicht „online only“ bedeuten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die entscheidende Frage ist, die entscheidende Frage ist, wie wir das in Mecklenburg-Vorpommern organisieren wollen, ohne teure und bürokratische parallele Verfahren aufzusetzen. Auch da können wir von Estland lernen und sehen, wie die Esten das organisieren. Die Esten bieten keinen parallel analogen Papierweg an, sondern Servicestellen, die den Mitbürgerinnen und Mitbürgern helfen, die nicht in der Lage sind, den digitalen Zugang ohne Hilfe zu nutzen. In Estland – die sind ganz praktisch veranlagt, die Esten, es ist wirklich spannend, sich das anzuschauen –, da werden die öffentlichen Bibliotheken hierfür genutzt. Und das funktioniert gut, meine Damen und Herren. In Mecklenburg-Vorpommern kann ich mir vorstellen, können wir durch die digitale Automatisierung und Entörtlichung von Verwaltungsleistungen schrittweise diese Effizienzsteigerungen, die dadurch schrittweise erreichbar sind, die können wir nutzen, um in den Behörden und den Ämtern Schritt für Schritt deutlich mehr Personal gezielt für persönliche Betreuung, für individuelle Unterstützung und bürgernahe Ansprechmöglichkeiten einzusetzen. Das ist aus meiner Sicht die Vision, das Ziel, aber auch die Aufgabe, das parallel miteinander zu organisieren. Lassen Sie mich das am Beispiel der Steuerverwaltung verdeutlichen, welche Schritte wir heute schon gehen, um in diese Richtung zu kommen. Seit Jahren erhöhen wir den Anteil automatisiert bearbeiteter Steuererklärungen. Vor über zehn Jahren waren es noch rund 2 Prozent der eingereichten Steuererklärungen, heute sind es bereits 27 Prozent der Steuererklärungen, die automatisch bearbeitet werden, rein, raus, geht schnell. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern erhalten dadurch mehr Zeit für schwierige Einzelfälle. Und mit unserem neuen Projekt, was wir nennen „Die Steuer macht das Amt“, gehen wir sogar noch einen Schritt weiter. Für etwa 78.000 Steuerpflichtige stellen wir automatisiert Vorschläge für die Steuererklärung 2025. Die Steuerverwaltung nutzt hierfür ohnehin vorhandene Daten, also diese vorausgefüllte Steuererklärung, das, was es in Skandinavien schon lange gibt. Wir sind nach den Hessen eines der Nachfolgepilotländer mit für 78.000 Bürgerinnen und Bürger zunächst, und das wollen wir weiter ausweiten. Sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Steuerverwaltung wird das Verfahren damit deutlich einfacher. Wir entlasten mit dieser digitalen Unterstützung also nicht nur die Steuerpflichtigen, sondern zeigen zudem, dass Verwaltung pragmatisch, bürgernah und serviceorientiert arbeiten kann. Meine Damen und Herren, abschließend sage ich Ihnen ganz klar, mehr Digitalisierung muss einhergehen mit mehr Servicezeiten und den Bürgerinnen und Bürgern zugewandten Serviceangeboten. Kein Bürger, keine Bürgerin darf zurückgelassen werden. Das ist genauso wichtig, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) das ist genauso wichtig wie die Digitalisierung der Verwaltung für mehr Bürgernähe selbst. Das muss unser Leitbild und unser Ziel sein, und ich würde mich freuen, wenn wir dafür hier heute Übereinstimmung erzielen könnten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschule Johann Wolfgang von Goethe aus Wismar. Herzlich willkommen im Landtag! Schön, dass Sie heute hier sind! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schneider. (Unruhe bei Jens-Holger Schneider, AfD, und Minister Dr. Heiko Geue)

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Jens-Holger Schneider AfD

Ich finde es auch nicht schön. Ich bin so harmoniebedürftig. (Heiterkeit bei Minister Dr. Heiko Geue) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Mecklenburger! Liebe Vorpommern! Tja, ich habe den vorliegenden Antrag der Fraktionen von SPD und Linke mit Interesse gelesen, und ich muss sagen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) was hier als Fürsorge für Menschen und ältere Menschen und Benachteiligte verkauft wird, ist bei genauem Hinsehen nichts anderes als ein politisches Ablenkungsmanöver. (Julian Barlen, SPD: Na, dann hätten Sie ihn noch mal lesen sollen!) Die Antragsteller erwecken den Eindruck, als stünden wir kurz davor, dass Rentnerinnen und Rentner, ältere Menschen und digital weniger versierte Bürger von der Verwaltung ausgesperrt werden, als würden morgen die Rathäuser ihre Türen schließen und nur noch Chatbots die Anliegen unserer Bürger bearbeiten. Meine Damen und Herren, schauen wir doch einmal auf die Realität in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesrechnungshof hat erst im März 2025 in seinem Sonderbericht „Herausforderungen bei der Digitalisierung der Landesverwaltung“ ein vernichtendes Urteil gefällt. Ich zitiere sinngemäß: Es fehlen messbare Ziele, ein strategisches Controlling und klare Zuständigkeiten, ein Großteil der Landesbehörden arbeitet auf veralteter Infrastruktur. (Torsten Koplin, Die Linke: Inzwischen ist eine Menge passiert. Das haben Sie zu Kenntnis genommen, ne?!) Ja, eine Menge passiert, da komme ich gleich zu, Herrn Koplin. Und dann lese ich Anfang April einen NDR-Artikel: „Die Digitalisierung der Landesverwaltung: Das Tempo setzt IT-Mitarbeiter unter Druck“, ein ziemlich vernichtender Artikel zu dem Thema. Also wir stehen in diesem Widerspruch und haben hier ein Problem, das es so gar nicht gibt. Ganz im Gegenteil, weil, ich kann das mal aus Wismar schildern, da hatten wir das Problem und andere Behörden hatten das Problem auch. Da ging es nämlich um die Führerscheine, die getauscht werden sollten. Für Leute, deren Führerscheine, ich sage jetzt mal, nach der Frist umgetauscht werden sollten, da gab es Riesenprobleme. Mir sind Fälle geschildert worden, da haben Leute versucht anzurufen, kamen nicht durch und sollten am Ende online ihre Termine buchen. Oder sie hätten hingehen können zu den freien Sprechtagen und haben dann elend lange gewartet und sind auch nicht drangekommen. Also wir drehen uns an der Stelle im Kreise und sollten erst mal einen Schritt nach dem anderen machen. Mecklenburg … (Thomas Krüger, SPD: Genau dafür ist der Antrag!) Ja, ja, genau! Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Digitalisierung kein Einzelfall des Versagens, sondern ein Beispiel für jahrelange politische Fehlsteuerung. Das Land gehört bei zentralen Digitalisierungsindikatoren weiterhin zum unteren Feld der Bundesländer, etwa bei der digitalen Infrastruktur, Verwaltungsmodernisierung und staatlicher Steuerung. Für Bürger und Unternehmen bleibt die Bilanz ernüchternd: zu langsame Verfahren, zu wenig verlässliche digitale Verwaltungsangebote und eine Politik, die Ankündigungen regelmäßig vor Ergebnisse stellt. Diese Landesregierung, die seit Jahren an dieser Misere maßgeblich beteiligt ist, stellt sich jetzt hin und warnt durch die Koalitionsfraktionen vor einer überbordenden Digitalisierung, die es so gar nicht gibt. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das ist absurd, das ist Realitätsverweigerung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Linke, Sie regieren dieses Land, Sie sind verantwortlich für die Digitalisierungsstrategie. Sie haben es versäumt, auch in den letzten vier Jahren eine moderne, funktionierende – fast fünf Jahren – digitale Verwaltung aufzubauen. Und jetzt kommen Sie mit einem Antrag, der fordert, analoge Zugänge zu erhalten, die überhaupt derzeit nicht gefährdet sind, weil die digitalen Alternativen in vielen Fällen schlicht nicht existieren. Das ist so, als würde ein Hauseigentümer, dessen Dach undicht ist und dessen Heizung nicht funktioniert, einen Antrag stellen, dass die Haustür auch weiterhin ohne Fingerabdruckscanner geöffnet werden kann. Das Problem liegt tatsächlich woanders. Was wir wirklich brauchen, ist eine bürgerfreundliche Verwaltung und digitale Neuaufstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einer erstens verbindlichen Digitalisierungsstrategie mit messbaren Zielen, die auch die Mitarbeiter mitnimmt und nicht vor Herausforderungen und Probleme stellt, Beschleunigung des Breitband- und Mobilfunkausbaus – da gab es zum Thema Mobilfunkausbau jetzt am 6. Mai erst einen Artikel dazu, wie es da bei uns wirklich aussieht –, bürgerfreundlichen, modernen Webpräsenz mit funktionierenden Angeboten, mit einer vollständigen Umsetzung endlich des Onlinezugangsgesetzes. Das sind die echten Probleme, das sind die Baustellen, an denen gearbeitet werden muss. Fazit: Dieser Antrag ist Symbolpolitik, er kostet nichts, er verpflichtet zu nichts Konkretem, und er löst ein Problem, das in dieser Form gar nicht existiert. Statt die eigene Digitalisierungsmisere anzugehen, wird hier ein Popanz aufgebaut, die angeblich überbordende Digitalisierung, vor der unsere älteren Mitbürger geschützt werden müssen. Die Wahrheit ist, unsere Bürger müssen nicht vor zu viel Digitalisierung geschützt werden, (Thomas Krüger, SPD: Das sind nicht Ihre Bürger.) sie müssen vor einer Landesregierung geschützt werden, (Thore Stein, AfD: Und auch nicht Ihre Demokratie, Herr Krüger.) die seit Jahren ihre Hausaufgaben nicht macht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir lehnen diesen Antrag ab, nicht weil wir gegen analoge Zugänge sind, sondern weil dieser Antrag ein Ablenkungsmanöver ist, das von den echten Versäumnissen dieser Koalition ablenken soll. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Franz-Robert Liskow.

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Franz-Robert Liskow CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung unserer Verwaltung ist das Rückgrat eines modernen, zukunftsfähigen Mecklenburg-Vorpommerns. (Marc Reinhardt, CDU: Das ist richtig.) Unser Ziel als CDU-Fraktion ist dabei klar definiert. Wir wollen die konsequente, flächendeckende Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen. Wir wollen eine Verwaltung, die 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche digital erreichbar ist, effizient, papierlos und bürgernah. Aber Digitalisierung darf natürlich niemals bedeuten, den Bürger mit seinem Endgerät alleinzulassen. Wenn wir von Digitalisierung sprechen, meinen wir die Prozesse im Hintergrund. Für die Bürger hingegen muss es vor allem eines bedeuten, Erleichterung und nicht zusätzliche Hürden. Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen greift richtigerweise auf, dass nicht alle Bürger über die gleichen digitalen Kompetenzen verfügen. Besonders die Generation der Senioren in unserem Land steht oft vor einer hohen digitalen Hürde. Nehmen wir ein praktisches Beispiel: Wer heute versucht, eine komplexe Verwaltungsleistung online zu beantragen, stellt oft fest, dass die Portale manchmal alles andere als intuitiv gestaltet sind. Wenn Begriffe aus dem Beamtendeutsch eins zu eins in digitale Eingabemasken übertragen werden und man von einem zum anderen Portal weitergeleitet wird, dann ist das nicht unbedingt eine nutzerfreundliche Digitalisierung, da wird das Tablet schnell zur Frustrationsfalle. Deshalb sagen wir als CDU ganz deutlich, ja, wir unterstützen das Ansinnen, dass dort, wo die Technik nicht selbsterklärend ist oder vielleicht auch noch gar nicht vorhanden ist, der Mensch als Partner zur Seite stehen muss. Wir wollen keine analoge Bremse, sondern wir wollen, dass die Mitarbeiter in den Behörden, die durch Digitalisierung gewonnenen Zeitressourcen auch dort einsetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden: in der persönlichen Beratung, beim gemeinsamen Ausfüllen von Anträgen und im direkten Gespräch vor Ort. Das ist kein Rückschritt, sondern das ist gelebte, bürgernahe Verwaltung im 21. Jahrhundert. Aber wenn man Ihren Antrag so liest, dann könnte man meinen, wir stünden kurz vor dem Abschluss der totalen digitalen Transformation und müssten jetzt lediglich die letzten Härtefälle abfedern. Die Realität in Mecklenburg-Vorpommern sieht jedoch anders aus. Es gab bisher nicht genügend Tempo bei der Digitalisierung, sodass eine Vielzahl der Verwaltungsleistungen nach wie vor noch gar nicht im Modus „digital only“ angekommen ist. Sie fordern die Entwicklung von Konzepten, wie frei werdende Ressourcen für die Beratung genutzt werden können. Damit aber Ressourcen frei werden können, müsste die Digitalisierung erst einmal flächendeckend funktionieren. Das ist offensichtlich bisher nicht der Fall. Auch deswegen fordern wir als CDU-Fraktion schon seit mehreren Jahren eine Digitalisierungsstrategie für unser Bundesland, an deren Erarbeitung alle relevanten Akteure beteiligt werden, die wichtigsten Aspekte konsequent zusammengeführt und vor allem geordnet werden. Unser Nachbarbundesland Schleswig-Holstein hat bereits seit 2023 eine solche Strategie, die erst vor zwei Monaten fortgeschrieben und an aktuelle Entwicklungen angepasst wurde. In Mecklenburg-Vorpommern gleicht die Digitalisierung hingegen oftmals einem Stückwerk. Warum werden wir uns heute bei diesem Antrag enthalten? Wir stehen zu hundert Prozent hinter allen Bürgern, die in der digitalen Welt Hilfe benötigen, und somit auch hinter dem Anspruch der Beratung vor Ort. Wir wollen, dass niemand abgehängt wird. Deshalb lehnen wir den Antrag auch nicht ab. Der Antrag ist uns aber politisch zu wenig. Er beschreibt Selbstverständlichkeiten einer guten Verwaltung, ohne die eigentlichen Probleme anzugehen. Wir wollen eine Verwaltung, die funktioniert, mit leistungsstarken digitalen Schnittstellen für die einen und kompetenten Ansprechpartnern vor Ort für die anderen. Der anliegende Antrag ist in der Analyse richtig, in seiner politischen Stoßrichtung aber zu schwach, daher enthalten wir uns. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag, der auf einen flüchtigen Blick ziemlich technisch daherkommt, in Wahrheit aber einen Kernkonflikt unserer Zeit berührt: Wie organisieren wir den längst überfälligen Digitalisierungsschub in der Verwaltung so, dass alle Menschen Zugang zu staatlichen Leistungen behalten, unabhängig vom Geldbeutel, Internetanschluss oder Bildungsbiografie? Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist richtig und notwendig, sie kann Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen und die Servicequalität deutlich erhöhen. Wer berufstätig ist, Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, profitiert davon, Anträge auch abends von zu Hause stellen zu können, statt sich vormittags freinehmen zu müssen. Diese Effizienzgewinne sind eine Chance, Beschäftigte in der Verwaltung von Routinetätigkeiten zu entlasten und sich stärker für anspruchsvollere Beratung und individuelle Unterstützung einzusetzen. Aber wir wissen genauso, nicht alle Menschen verfügen über schnellen Internetzugang, geeignete Endgeräte, die nötigen digitalen Kompetenzen oder schlichtweg unwillige Vermieter. Besonders ältere Menschen, viele Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit geringem Einkommen, mit Handicap oder mit schlechten Erfahrungen mit Behörden sind von dieser Entwicklung schnell abgehängt. Für sie ist der Gang zum Amtstresen und das persönliche Gespräch keine nostalgische Folklore, sondern die reale Voraussetzung, um überhaupt zu ihrem Recht zu kommen. Genau hier beginnt unsere Kritik an der Art und Weise, wie Digitalisierung oft politisch gerahmt wird. Zu häufig wurde und wird sie als Spar- und Rationalisierungsprogramm verkauft, weniger Standorte, weniger Öffnungszeiten, weniger Personal, aber dafür ein Onlineportal, das angeblich alles richtet. Wer Digitalisierung so versteht, riskiert, dass gerade diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind, faktisch von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Das untergräbt soziale Teilhabe und das Vertrauen in staatliches Handeln. Wer das Gefühl hat, mit seinen Anliegen nur noch an einer digitalen Wand abzuprallen, wendet sich ab, nicht nur von der Verwaltung, sondern im Zweifel auch von der Demokratie. Unser gemeinsamer Antrag von SPD und Linken setzt genau an dieser Stelle an. Wir formulieren einen klaren politischen Anspruch: Der Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen darf nicht davon abhängen, ob jemand digital mithalten kann. Digitale Angebote sollen neue Türen öffnen, sie dürfen keine Türen zuschlagen. Eine moderne, bürgernahe Verwaltung muss sicherstellen, dass der Zugang zu staatlichen Leistungen unabhängig von digitalen Voraussetzungen gewährleistet bleibt. Deshalb verlangen wir erstens, dass zentrale Verwaltungsleistungen weiterhin ohne eigenständige digitale Nutzung in Anspruch genommen werden können. Zweitens soll trotz digitaler Angebote vor Ort sichergestellt werden, dass auch die Menschen Zugang bekommen, denen ein digitaler Zugang nicht möglich ist. Drittens müssen bei jeder Digitalisierungsstrategie von Anfang an die besonderen Belange älterer Menschen, von Rentnerinnen und Rentnern sowie weiterer Personengruppen ohne ausreichenden digitalen Zugang ausdrücklich mitgedacht werden. Und viertens sollen Konzepte entwickelt werden, mit denen die durch Digitalisierung frei werdenden personellen und organisatorischen Ressourcen gezielt für persönliche Beratung, individuelle Unterstützung und bürgernahe Ansprechbarkeit eingesetzt werden, nicht für weitere Stellenstreichungen. Wir wollen eine starke, handlungsfähige öffentliche Verwaltung, die nach demokratischen und sozialen Maßstäben funktioniert, online wie offline. Das ist im Übrigen kein Widerspruch zur Haushaltsvernunft, im Gegenteil. Natürlich kostet es Geld, analoge Strukturen vorzuhalten, persönliche Beratung zu stärken und Technik sinnvoll einzuführen. Aber es ist eine Investition in Funktionsfähigkeit und Akzeptanz unseres Staates. Eine Verwaltung, die digital effizienter wird und gleichzeitig Bürgernähe, Gerechtigkeit und Vertrauen stärkt, ist am Ende stabiler, auch finanziell, als ein System, das auf dem Papier billig ist, aber die Menschen verliert. Effizienzgewinne durch Digitalisierung können und sollen genutzt werden, um individuelle Beratung und direkte Ansprechbarkeit zu verbessern, nicht um den Rückzug des Staates zu kaschieren. Unser Antrag ist deshalb ausdrücklich kein Bremsschild gegen Digitalisierung, sondern eine Leitplanke für eine sozial gerechte, solidarische Digitalisierung der Verwaltung. Er verbindet Effizienz mit Teilhabe, Modernisierung mit Bürgernähe und technischen Fortschritt mit sozialem Zusammenhalt. Er unterstützt den notwendigen Veränderungsprozess, aber er begleitet ihn kritisch, indem er klarmacht, Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern hat den Menschen zu dienen, und zwar allen Menschen, nicht nur den gut vernetzten. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen eröffnet erhebliche Chancen ...“, so beginnt der Antrag, den wir hier heute beraten. Wenn man dann allerdings weiterliest, so wirkt es, als habe die Koalition schon nach dieser Feststellung der Mut verlassen. Dabei könnte nichts richtiger sein als diese Feststellung. Die Chancen liegen dabei nicht nur beim Bürokratieabbau, effizienten Prozessen und einer bürgerfreundlichen Verwaltung, sondern gerade darin, dass die Verwaltung über die Digitalisierung ihrer Angebote direkt zu den Menschen kommen kann. Niemand muss mehr warten, bis das Amt öffnet, niemand muss sich in lange Schlangen stellen und dafür einen halben Tag Zeit nehmen. Die Digitalisierung erlaubt es, die Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch zu nehmen, wann und wo es einem gerade passt. Natürlich ist es richtig, dass damit auch Herausforderungen einhergehen. Diese werden im Antrag auch korrekt benannt. Denn so, wie eine analoge Verwaltung bisher für viele schwer zu erreichen war, so ist auch eine digitale Verwaltung nicht für jeden sofort eine Verbesserung und sofort erreichbar, sei es wegen des fehlenden Endgerätes oder der Notwendigkeit individueller Unterstützung. All dies benennt der Antrag, all dies ist nicht falsch, und so unterstützen wir dann auch die Aufforderung, dass es keinen Zwang zur Nutzung digitaler Angebote geben darf, dass die Verwaltung weiterhin ansprechbar bleibt, im wahrsten Sinne des Wortes. Trotzdem haben wir einen Änderungsantrag formuliert, denn wenn man den Antrag liest, so wird aus unserer Sicht hier sehr ängstlich auf Digitalisierung geschaut. Der Antrag liest sich wie eine gut gemeinte Beruhigung an die Menschen im Land: Ja, wir digitalisieren die Verwaltung, aber keine Sorge, für dich ändert sich nichts. Dies ist aus unserer Sicht die falsche Herangehensweise. (Julian Barlen, SPD: Das ist auch nicht die Intention.) Wir sollten für die Chancen der Digitalisierung werben, ohne den Menschen vielleicht Angst zu machen, dass er oder sie vielleicht abgehängt wird. Denn gut gemachte Digitalisierung hängt nicht ab, sondern vereinfacht den Zugang. Sie ermöglicht den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen für viele, denen er vorher verwehrt war, mehrsprachige Angebote, kein weiter Weg mehr, kein langes Warten, so viel Zeit nachzudenken wie notwendig, ohne dass jemand hinter mir drängelt. Ich habe die Vorteile eben schon erwähnt. Lassen Sie uns daher den Antrag erweitern um die Aufforderung, die Vorteile der Digitalisierung weiter auszubauen, also zum Beispiel auch für verschiedene Formen der Barrierefreiheit und die Vorteile für alle Bevölkerungsgruppen weiter zu erhöhen. Ja, das Land ist auf dem Weg, zum Beispiel durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik. Aber mindestens so wichtig wie die technische Umsetzung ist die Art und Weise, wie wir auf die Digitalisierung blicken. Wir stimmen diesem Antrag zu, zudem ist es uns wichtig, niemanden auszuschließen. Wir stimmen dem Antrag zu. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, um zu zeigen, dass Digitalisierung mehr ist als ein Risiko, es ist eine Riesenchance für die Menschen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine moderne Verwaltung muss leistungsfähig, digital und bürgerfreundlich sein. So viel Prosa vorneweg, so viel Prosa steht auch in dem Antrag von SPD und Linken, und für mich sieht das wieder so aus wie ein Antrag, da hat in der Fraktion der SPD jemand eine gute Idee gehabt, ein Problem erkannt und die Verwaltung hat gesagt, ah, bitte nicht so schnell, bleibt doch mal ein bisschen vage im Text, damit wir noch hinreichend Möglichkeiten haben, da tatsächlich was zu machen. Das ist ungefähr der Tenor dieses Antrags. Die Idee zu sagen, dass man auch Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit gibt, die keine digitalen Zugangsmöglichkeiten haben, das haben wir auch 2021 schon in unserem Wahlprogramm gehabt. Wir nennen das Ganze One-Stop-Shop, einmal hin, alles drin. Und dann haben wir die ganz einfache Möglichkeit zu sagen, jeder Bürger, der es zu Hause nicht schafft, keine Geräte hat, egal welchen Alters, welcher Fähigkeiten oder nicht Fähigkeiten kann da hingehen und hat die Möglichkeit, mit der Verwaltung zu reden und die Anliegen dort zu lösen. Das haben wir vor Jahren schon aufgeschrieben. Das heißt also, die Debatte, die Sie hier aufmachen, ist ziemlich verspätet und eigentlich müssten wir doch schon viel, viel weiter sein. Und wenn ich den Ton in dem Antrag sehe, dann klingt das fast ein bisschen mitleidig gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern. Das klingt fast so, als ob keiner von denen in der Lage wäre, ein Handy zu bedienen, ein Tablet zu bedienen. Und ich sage Ihnen, Sie tun diesen Menschen damit Unrecht, Sie tun diesen Menschen erheblich Unrecht, und Sie sprechen ihnen Kompetenzen ab, die sie schon längst haben. Wenn wir im Detail noch mal wirklich weiter reingehen, der Antrag beschränkt sich auf Verwaltungsleistungen des Landes. Gehen wir doch bitte gerne ins Detail, wenn Ihnen das sonst zu prosaisch ist. Die Verwaltungsleistungen des Landes sind aber mit Abstand die wenigsten, die die Bürgerinnen und Bürger vor Ort tatsächlich betreffen. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind doch mit den Kommunen im Wesentlichen im Kontakt. Im Wesentlichen ist es doch so, dass das Land damit gar keinen direkten oder die wenigsten Berührungspunkte hat. Das heißt also, wo hinken wir hinterher? Das habe ich an anderer Stelle auch schon immer wieder gesagt, wir geben den Kommunen ganz viel im übertragenen Wirkungskreis, bitte macht mal, und das Land stellt dann aber noch nicht mal die digitalen Lösungsmöglichkeiten dafür zur Verfügung. Das heißt also, alles, was die Kommunen für das Land und auch für den Bund im Auftrag erledigen, da müssen doch auch das Land und der Bund die digitalen Lösungen sofort vor Ort zur Verfügung stellen. Und das ist doch mal eine ganz konkrete Handlungsoption, die Sie hier hätten mit aufnehmen können. Und dann habe ich auch eine ganz große Befürchtung an dieser Stelle. Wenn Sie diese Erwartungen hier so aufbauen, dann bin ich auch fest der Überzeugung, es gibt immer noch hinreichend Verwaltungsbeamte, die sagen so, oh, das müssen wir jetzt aber doch noch irgendwie analog vorhalten. Und damit zementieren Sie Doppelstrukturen, und das darf nicht passieren. Wenn Sie diese Tür jetzt offen lassen, dann werden wir uns niemals in eine digitale Welt begeben. Das heißt also, wenn Sie sagen, wir müssen die Möglichkeiten offenhalten, dann machen Sie das über technische Lösungen, und sorgen Sie dafür, dass das Papier aus den Amtsstuben verschwindet. Und als letzten Punkt, auch noch einmal ganz konkret hier im Antrag, her steht drin: „die Kommunen im Land zu bitten, im Rahmen der Digitalisierung ihrer Verwaltungsdienstleistungen analoge Beratungs- und Kontaktmöglichkeiten …“ aufrechtzuerhalten – „zu bitten“! Wie machen Sie es denn bisher? Da werden Verträge geschlossen … (Thomas Krüger, SPD: Sie klären das mit der Konnexität, ne?) Genau! Und dann sage ich, das Land macht mit den Kommunen einen Vertrag, und dann sagen wir, hier, wenn ihr die Leistungen erbringt, dann kriegt ihr Geld davon, fertig. Dann hören Sie auf zu bitten und bezahlen Sie das ...

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, ich weise darauf hin, dass die Redezeit abgelaufen ist. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Vielen Dank! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der SPD Herr da Cunha.

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Philipp da Cunha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank für die Debatte! Ein Thema, was ja, glaube ich, unterschiedlich gewertet wird. Aber im Grunde habe ich bei allen gehört und bei allen mitschwingen gehört, dass dieses Thema, die Bedeutung dieses Themas tatsächlich allen bewusst ist. Auch wenn ich das bei Herrn Schneider nicht ganz so gehört habe, zwischenzeitlich weiß, dass aber andere Kollegen auf … Herr Reuken hat das auch schon mal in der Vergangenheit intensiv bei anderen Themen, wenn wir über mehr digitale Anträge gesprochen haben, wurde dieses Thema adressiert. Wenn wir jetzt heute über den weiteren Zugang, dass Menschen auch weiterhin den Zugang haben müssen, in einer digitalen Verwaltung (Jens-Holger Schneider, AfD: Lassen Sie uns darüber reden, wenn es so weit ist!) auch aufs Amt gehen zu können, persönlichen Kontakt zu haben, sprechen wir über die andere Frage, das war natürlich klar. Wir haben einerseits als Verwaltung die Herausforderung, und das haben wir auch in dieser Woche schon besprochen, wie schaffen wir es eigentlich, all die vorhandenen Verwaltungsprozesse umzustellen, wie digitalisieren wir. Und da geht das aus Perspektive der Verwaltung ja nicht nur darum, wie kommen die Anträge zu uns, sondern wir verarbeiten wir sie intern. Und für uns ist klar, und deswegen ist dieses Bekenntnis, glaube ich, aber auch so wichtig, denn wenn man das aus der finanziellen Perspektive betrachtet, wenn man es aus der finanziellen Perspektive betrachtet, ist eine rein digitale Verwaltung günstiger. Und jeder analoge Zugang, den wir machen, der kostet am Ende Geld. Ich glaube, deswegen ist dieses Bekenntnis so wichtig, deswegen sollten wir da auch an einem Strang ziehen. Und wie der Finanzminister es gesagt hat, keine Bürgerinnen und kein Bürger darf in diesem Land zurückgelassen werden. Das ist eine Aussage und das ist etwas, dafür stehen wir halt tatsächlich auch. Und uns hat nicht der Mut verlassen, in keinster Weise. Ich glaube, wenn wir uns die ganze Woche anschauen, was wir in dieser Woche an Themen rund um digitale Verwaltung haben, wir haben am Mittwoch intensiv über Staatsmodernisierung gesprochen, wie schaffen wir die Unterschriftenerfordernis ab, wie kommen wir mit der Genehmigungsfiktion, die beglaubigte Kopien und Ähnliches jetzt an diesem Punkt, wie sorgen wir in Zukunft dafür, dass die Menschen jederzeit zum Amt gehen können. Ich glaube, wenn man das insgesamt betrachtet, dann zeigen wir hier, wie mutvoll wir die letzten Jahre unterwegs waren und wie wir das alles aufgebaut haben, denn es ist ja nicht vom Himmel gefallen. Auch ein Gesetz, wie wir es diese Woche beraten haben, mit über 90 Artikeln, ist nicht vom Himmel gefallen. Und, meine Damen und Herren, wir kommen gleich zum Änderungsantrag der GRÜNEN. Dem können wir, dem stimmen wir zu. Ein Punkt, der wichtig ist, natürlich, wir betrachten das nicht nur aus Sicht der Älteren. Wir betrachten das vielmehr auch aus Perspektive von all den Menschen, denen der Staat hier im Land helfen muss bei Sachen, denn wir wissen, wie schwierig das sein kann, einfache Verwaltungsvorgänge abzuhalten. Meine Damen und Herren, wir machen den Staat digital, ja, damit er schneller wird. Aber wir lassen die Tür zum Amt jederzeit offen, damit auch keiner draußen stehen gelassen wird. Das ist unsere wichtige Botschaft, und die ist eines unserer Grundprinzipien, wenn wir als Koalition das Thema Digitalisierung angehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Deswegen freuen wir uns, wenn wir mit dem heutigen Antrag ein Zeichen setzen können, und wir bitten um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6539 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6539 bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Enthaltung durch die Gruppe der FDP sowie der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD angenommen. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6480 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6480 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltung durch die Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP sowie der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD angenommen. Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Zusatztagesordnungspunkt auf: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Energieinfrastruktur Vorpommerns für Deutschland erhalten – Zukunft des Kraftwerks Lubmin sichern, Drucksache 8/6538. Antrag der Fraktion der AfD Energieinfrastruktur Vorpommerns für Deutschland erhalten – Zukunft des Kraftwerks Lubmin sichern – Drucksache 8/6538 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 30. April berichtete die „Ostsee-Zeitung“ über einen Vorgang, der in seiner politischen Brisanz kaum zu überbieten ist. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Im Industriehafen Lubmin soll die vollständig intakte und sofort einsatzbereite Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage mit 84 Megawatt Leistung demontiert und kostenlos an die Ukraine verschenkt werden, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und das ausgerechnet an ein Land, dessen Kräfte nach dem Stand internationaler Ermittlungen im dringenden Verdacht stehen, an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines beteiligt gewesen zu sein. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine Damen und Herren, wenn sich dieser Verdacht bestätigt, dann reden wir hier über einen beispiellosen Vorgang. Deutschland verliert durch einen Sabotageakt einen zentralen Teil seiner Energieinfrastruktur, und als politische Antwort darauf verschenkt man dann anschließend noch die funktionsfähige deutsche Kraftwerkskapazität an genau dieses Land?! Das ist unfassbar! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Auch Lubmins Bürgermeister Axel Vogt hat in seinem Brief an die Entscheidungsträger des Landes genau darauf hingewiesen, dass Proteste nicht auszuschließen seien und dass das Kraftwerk in jenes Land geschickt werden solle, in dessen Auftrag höchstwahrscheinlich die Sprengung erfolgte. Es wäre politisch nicht vermittelbar, wenn Deutschland einerseits die Zerstörung seiner eigenen Energieinfrastruktur durch ukrainische Akteure zu klären versucht und andererseits intakte Teile eben jener Infrastruktur unentgeltlich und ohne parlamentarische Debatte dorthin abtransportieren lässt, so seine Worte. Meine Damen und Herren, ich frage mich allen Ernstes: Wie will man das der eigenen Bevölkerung noch vermitteln? (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Für wen macht diese Bundesregierung eigentlich Politik? Für das eigene Land scheinbar nicht mehr. (Enrico Schult, AfD: Das ist unglaublich.) Und wissen Sie, was das eigentlich Erschütternde ist? Dass diese Landesregierung dazu praktisch schweigt. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wollte sich laut „Ostsee-Zeitung“ zu dem Vorgang überhaupt nicht äußern, kein klares Wort, keine politische Einordnung, kein Einsatz für den Standort Lubmin. Und Wirtschaftsminister Blank erklärte lapidar, über den Umgang mit einer nicht mehr genutzten Anlage entscheide das Unternehmen eigenverantwortlich. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Aber hier geht es nicht um irgendein Unternehmen. Hier geht es um die SEFE Energy GmbH, um ein Unternehmen, das mehrheitlich dem Bund gehört. (Thore Stein, AfD: Hört, hört!) Wenn der Staat Mehrheitseigner ist, dann trägt auch der Staat Verantwortung, dann kann sich niemand hinter angeblicher unternehmerischer Eigenständigkeit verstecken. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: So ist es. Sehr richtig!) Nicht mehr genutzt, das waren die Worte des Ministers. Meine Damen und Herren, diese Formulierung ist entlarvend, denn die Betreiber selbst haben bestätigt, dass die Anlage vollständig intakt ist und jederzeit hochgefahren werden könnte. Eine betriebsbereite 84-Megawatt-Anlage ist keine Altlast, sie ist eine strategische Kapazität. Und in einem Land, das aus rein ideologischen Gründen funktionierende Kernkraftwerke abgeschaltet hat, das immer stärker von Wind und Wetter abhängig wird (Thomas Krüger, SPD: Sie haben schon vor zehn Jahren erzählt, dass das System zusammenbricht. Es ist nach wie vor stabil.) und dessen Industrie unter explodierenden Energiepreisen leidet, ist Reservekapazität kein Luxus, sondern überlebenswichtig. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Stephan J. Reuken, AfD: Wer soll es denn bezahlen?) Aber genau hier zeigt sich die ganze Absurdität dieser Politik. (Stephan J. Reuken, AfD: Das kann doch kein Mensch mehr bezahlen!) Einerseits redet man ständig über Versorgungssicherheit und Resilienz, andererseits soll in Lubmin die funktionierende Energieinfrastruktur abgebaut und verschenkt werden, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und zwar ohne parlamentarische Debatte, ohne öffentliche Begründung, ohne Beteiligung der Region. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Dabei reden wir hier nicht über irgendeinen Provinzstandort. Lubmin ist ein bedeutender Energiestandort in Deutschland, aber insbesondere in Vorpommern. Dort stand das größte Kernkraftwerk der DDR. Dort landeten bis zum unfassbaren Sprengstoffanschlag die Nord-Stream-Pipelines an, dort entstanden die LNG-Terminals. Dort existieren Netzanschlüsse, Hafenanlagen, Industrieflächen und hoch qualifizierte Fachkräfte. Lubmin hat nationale Aufgaben übernommen. Meine Damen und Herren, der Sprecher des Industriepark-Vereins Lubmin Gerold Jürgens sagte gegenüber der „Ostsee-Zeitung“ wörtlich, man sei über die Entscheidung „verwundert“ und hätte zumindest prüfen wollen, ob die Anlage für die zukünftigen Planungen des Standorts genutzt werden könne, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) denn der Industriepark-Verein verfolgt große Pläne: Wasserstoffwirtschaft, Elektrolyse, Wärmegewinnung, Meerwasserentsalzungsanlage (Torsten Koplin, Die Linke: Da sind Sie doch auch gegen! Da sind Sie doch gegen!) und neue Industrieanlagen mit bis zu 2.000 Arbeitsplätzen. Doch statt die vorhandene Infrastruktur in die Zukunftspläne mit einzubeziehen, schafft man einfach vollendete Tatsachen. Die Region wurde nicht gefragt, die Unternehmen wurden nicht beteiligt und die Landesregierung schaut weg. Und damit sind wir beim eigentlichen politischen Kern dieses Vorgangs. Wie bereits gesagt, Betreiber der Anlage ist die Industriekraftwerk Greifswald GmbH, ein Joint Venture, an dem die bundeseigene SEFE Energy GmbH mit 51 Prozent beteiligt ist. Der Bund ist also Mehrheitseigentümer. Und der Sprecher der SEFE erklärte selbst, die Übertragung sei mit diversen politischen Akteuren abgestimmt worden. Mit wem dann genau? Mit dem Bundeswirtschaftsministerium? Mit dem Kanzleramt? Mit der Landesregierung? (Horst Förster, AfD: Mit Selenskyj vielleicht.) Die Öffentlichkeit erfährt nichts. Meine Damen und Herren, genau dieses Muster erleben wir inzwischen immer wieder. Entscheidungen von enormer Tragweite werden hier hinter verschlossenen Türen getroffen, während Parlament und Bürger erst informiert werden, wenn längst alles beschlossen ist. Und immer häufiger geschieht das zulasten der eigenen Bevölkerung und der eigenen Wirtschaft. Erst werden funktionierende Kernkraftwerke abgeschaltet, dann verliert Deutschland seine günstige Energieversorgung, dann explodieren die Energiepreise, dann wandern die Unternehmen ab und jetzt verschenkt man auch noch betriebsfähige Kraftwerkskapazitäten. (Julian Barlen, SPD: Kernkraftwerke!) Das ist keine verantwortungsvolle Politik mehr, das ist Politik gegen das eigene Land, gegen die eigene Bevölkerung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Ja, damit kennen Sie sich ja aus.) Was Sie hier tun, das ist organisierter wirtschaftlicher Selbstabbau. (Zuruf vonseiten der Fraktion Die Linke: Was für ein Ding? – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Und die Menschen und die Wirtschaft merken längst, dass hier etwas fundamental schiefläuft. Sie fragen sich völlig zu Recht, wer vertritt eigentlich noch die Interessen unseres eigenen Landes. Meine Damen und Herren, (Thomas Krüger, SPD: Sie jedenfalls nicht! – Julian Barlen, SPD: So viel steht schon mal fest, ja.) gerade Mecklenburg-Vorpommern braucht industrielle Perspektiven und keine weitere Rückbaupolitik. Jede funktionierende Anlage, jede Energiekapazität und jeder industrielle Baustein ist dort von Bedeutung, für Arbeitsplätze, für Wertschöpfung und für die Zukunft einer ohnehin strukturschwachen Region. Deshalb fordern wir: 1. den sofortigen Stopp der Demontage und des Abtransports, 2. die vollständige Offenlegung aller politischen Absprachen und Entscheidungswege, 3. die Prüfung aller Möglichkeiten zum Erhalt der Anlage als Reservekraftwerk, als Spitzenlastkapazität oder als Bestandteil zukünftiger Industrieansiedlungen, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau!) und 4. endlich eine ernsthafte Strategie für den Erhalt und Ausbau des Energiestandorts Lubmin. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Meine Damen und Herren, Lubmin darf nicht zum Symbol einer Politik werden, die bewusst die eigene industrielle Substanz opfert, während die Bürger die Folgen bezahlen. Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erwarten zu Recht, dass eine Landesregierung die Interessen des eigenen Landes vertritt. Wir werden es ab September tun. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Thomas Krüger, SPD: Das haben wir in der letzten Legislaturperiode auch gehört.) Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Und das Wort hat für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Dr. Blank.

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Dr. Wolfgang Blank

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! (Zurufe aus dem Plenum: Moin!) Ich würde ja am liebsten mal fragen, Frau Federau, wann waren Sie denn zuletzt in Lubmin. Vielleicht begegnen wir uns mal am Strand, im Gespräch mit Bürgern dort vor Ort, auch im Wald, im schönen Kiefernwald, vielleicht auch dort bei EWN. Ja, ich will gerne auf den vorliegenden Dringlichkeitsantrag eingehen. Ich glaube, das ist auch zwingend erforderlich. Ich will es aus drei Perspektiven tun. Zum einen noch mal das Thema Kommunikation, dann Tonalität. Und das andere Thema ist die ... (Enrico Schult, AfD: Inhalt, ne?) Ja, in der Tat. (Enrico Schult, AfD: Genau!) ... Wert- und Wichtigkeit von Lubmin. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und ich kann nur sagen, mein Haus war, um das ausdrücklich auch zu sagen, nicht in den beschriebenen Vorgang involviert. Aber natürlich – und das ist auch, glaube ich, unsere Pflicht –, wir haben uns nach Bekanntwerden mit dem Sachverhalt vertraut gemacht, natürlich, und wir haben das auch bewertet, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und ich werde später auf unsere fachliche Bewertung eingehen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Darf ich hier reden (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sehr gern!) oder wollen Sie noch mal weitermachen? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Danke schön! Also ich finde es – Sie kennen mich etwas zurückhaltender –, ich sage mal, vorsichtig gesagt, bemerkenswert, befremdlich, es gibt noch weitere Bezeichnungen dafür, wie der Antrag an dieser Stelle ein Projekt instrumentalisiert. Wir erleben, dass seit 2022 die zivile Energieinfrastruktur in der Ukraine insbesondere in den Wintermonaten durch russische Angriffe (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) systematisch und permanent zerstört wird, um das Leid der Bevölkerung immer weiter zu steigern. Im vorliegenden Antrag soll das Kraftwerk in Lubmin, das – ich komme da nachher noch mal drauf – seinen ursprünglichen Zweck längst verloren hat, als ungenutztes Industriedenkmal erhalten, eventuell auch in Teilen genutzt werden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Industriedenkmal?) aber zum Verschrotten, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) statt in der Ukraine einen tatsächlichen Nutzen zu entfalten. (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Horst Förster, AfD) Genau dort, in einem vom Krieg geplagten Land, kann es die Überlebenschancen von Zehntausenden Menschen erhöhen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Diesen Vorgang als Beraubung des Standortes Lubmin umzudeuten, da fehlen mir ehrlich gesagt die Worte. Das ist der eine Punkt. Nun aber gerne zum Fachlichen und zur Zukunft. Natürlich ist – und ich glaube, das kennen alle, das wissen alle, das ist auch der jetzige Status von Lubmin –, es ist der Energiestandort im östlichen Landesteil. Die Sicherung und Stärkung des Energiestandortes Lubmin liegt im Interesse Mecklenburg-Vorpommerns, Norddeutschlands und natürlich auch der Landesregierung. Der Standort bündelt daher seit vielen Jahren eine Vielzahl strategisch relevanter Vorhaben in den Bereichen gesicherter Erzeugung von Strom, zukünftigen Bereichen, Wasserstoffwirtschaft, der Anlandung von Offshore-Windenergie sowie vor allem der Sicherung und Nutzung der exzellenten Netzinfrastruktur europäischer Energieanbindung und auch damit zusammenhängend industrieller Transformation. Wir sprechen gerade hier in dieser Runde regelmäßig über den Baltic Hub mit den Offshore-Windparks Wikinger, Baltic Eagle, Windanker. Gestern hatten wir das Zukunftsthema Wasserstoffkernnetz hier thematisiert. Die ehemalige Erdgasleitung wurde bereits Ende 2025 mit Wasserstoff befüllt. Für den Standort interessieren sich Investoren im Rahmen von IPCEI-Projekten, die auch im engen Kontakt mit dem genannten Vorstandsvorsitzenden und Sprecher des Unternehmerverbandes stehen. Es geht um den Import von grünem Ammoniak. Zudem wird mit Projekten wie dem Baltic Sea Hydrogen Collector und Bornholm Energy Island Lubmin zum Anlandungspunkt für europäische Energieimporte. Lubmin ist ein Standort energetisch von internationaler Strahlkraft und soll das bleiben und soll weiterhin dazu ausgebaut werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zur Fachlichkeit: Die Forderung des Antrages – dass man darüber nachdenkt, ist gar kein Thema –, die Forderung des Antrages, die Anlage als Backup oder Spitzenlastkraftwerk vorzuhalten, offenbart aber ein gewisses technisches Unverständnis in Bezug auf den vorliegenden Anlagentypus. Es handelt sich nämlich im Wesentlichen um ein sogenanntes Gas- und Dampfkraftwerk. (Petra Federau, AfD: Ja.) Es wurde für einen ganz bestimmten speziellen industriellen Zweck konzipiert und genutzt, (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) offenbar, um Dampf auch im politischen Raum zu produzieren. Anders, als im Antrag unterstellt, produziert die Anlage im Wesentlichen Wärme. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Erzeugung von Strom ist Nebenprodukt. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Deshalb befinden sich Rostock und Lubmin auch in unserem Kommentar zum Entwurf der Kraftwerkstrategie als Standorte für neue wasserstofffähige Gaskraftwerke, die in die Zukunft gerichtet sind und auch dort eine Übergangstechnologie darstellen werden. Wir sprechen weiter in die Zukunft gerichtet natürlich über den Wasserstoff. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Für die Versorgungssicherheit Deutschlands ist diese Anlage ohnehin nicht von Belang. Selbst in Zeiten hoher Strompreise war das Kraftwerk seit Ende 2022 nicht in Betrieb, ist selbst nach Aussagen des Betreibers weder damals noch zukünftig wirtschaftlich nutzbar und stand unmittelbar vor der Verschrottung. Dies gilt auch hinsichtlich des eigentlichen Zwecks, der Wärmeentsorgung. Vor diesem Hintergrund entbehren die Forderungen nach einem Stopp des Abbaus der Anlage jeder sachlichen Grundlage. Und ja, die Landesregierung verweist natürlich auf die unternehmerische Entscheidung des Anlagenbetreibers – wir können sie nachvollziehen – zur Demontage des Kraftwerkes. Wir verweisen diesbezügliche Fragen auch dorthin. Ich hatte das Thema „heißen Dampf“ schon genannt. Die Anlage der Ukraine unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, kann ich in meiner ...

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Birgit Hesse

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Wolfgang Blank

Ja, gerne.

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Birgit Hesse

Bitte!

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Hannes Damm fraktionslos

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Morgen, Herr Minister! Weil Sie auf die Wärme explizit auch mal eingegangen sind, möchte ich Sie gerne mal fragen, ob Sie bestätigen können, dass, wenn wir dort Wasserstoffelektrolyseure ansiedeln, dass wir ohnehin Abwärmepotenziale im Übermaß dort haben werden, dass wir also auch diese Wärme, wie Sie ausgeführt haben, die da entstehen würde, primär nicht brauchen an dem Standort.

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Dr. Wolfgang Blank

Danke für den Hinweis! Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Hinweis. Wir werden in Größenordnungen mit dem Thema Wasserstoff dort Wärme haben. Ich kann ja auch darauf hinweisen, dass wir in dieser Region Vorpommern/Lubmin auch bis nach Karlshagen rüber auch über das Thema Geothermie sehr intensiv nachdenken, dort auch über Wärmequellen nachdenken. Also danke für diesen Hinweis! Diese Einordnung ist sicher auch noch mal wichtig. Die Anlage der Ukraine unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, kann ich in meiner Funktion, wie ich hier stehe, aber insbesondere auch, ich hatte es vorher schon gesagt, als in Vorpommern wohnhafter Bürger – ich gehe regelmäßig dort spazieren und auch schwimmen – angesichts der fortwährenden Angriffe auf die Infrastruktur als Ausdruck besonderer europäischer Solidarität nur begrüßen. Wir sind hier im Ostseeraum international angesiedelt, wir sind solidarisch. (Unruhe bei Petra Federau, AfD) Lubmin wird nicht geschwächt, Lubmin wird seit Jahren durch die Landesregierung durch strategische Planung und harte Arbeit mit einem klaren Kurs transformiert. Das beruht auf dem Zutun der vor Ort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Unternehmerinnen und Unternehmer und natürlich der Bevölkerung. Da können wir nicht genug danken. Wir bündeln dort strategisch relevante Vorhaben von der wasserstofffähigen Kraftwerkskapazität bis zur industriellen Transformation. Der vorliegende Antrag ist, mit Verlaub, rückwärtsgewandt und in allen Punkten entschieden abzulehnen. – Ganz herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Ernst-Barlach-Gymnasiums aus Schönberg. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag! Schön, dass Sie heute hier sind! Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Herrn Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich könnte ich jetzt schon wieder weggehen und könnte sagen, der Minister hat alles gesagt. Ich gehe dann oder wir gehen da mit den Ausführungen des Ministers zu 100 Prozent mit. Es ist ein typischer AfD-Antrag, skandalisieren, was das Zeug hält, instrumentalisieren ... (Petra Federau, AfD: Das ist ein Skandal! – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der einzige Grund dieses Antrags: instrumentalisieren, skandalisieren, ohne scheinbar tatsächlich den Hintergrund zu kennen, den Sachstand zu haben. Wenn Sie mit diesem Thema wirklich seriös umgehen wollen, dann setzen Sie hier nicht den Dringlichkeitsantrag auf, sondern dann hätten Sie es im Wirtschaftsausschuss, da hätten wir diskutieren können, dann wäre der Minister da gewesen, (Enrico Schult, AfD: Sie haben der Aufsetzung zugestimmt.) da hätten Sie sich informieren können. Und wenn Sie dann nicht zufrieden sind oder wie auch immer, dann können Sie immer noch einen Antrag machen oder einen Dringlichkeitsantrag. So ist Ihr Antrag mehr als durchschaubar. Sie fordern hier staatliche Eingriffe in Unternehmen, wo Sie es auf der anderen Seite permanent, (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Stephan J. Reuken, AfD) permanent kritisieren. Das ist allzu durchschaubar, Ihr Antrag, und deswegen lehnen wir den ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut! – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es gestern bereits gesagt, bei den Kommentaren, insbesondere nach dem Abschluss einer Rede, bitte ich entsprechend darauf zu achten, dass die Wortwahl parlamentarisch bleibt. Herr Reuken, was Sie gerade gesagt haben, ist, also finde ich, im höchsten Maße respektlos. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) „Energieinfrastruktur Vorpommerns für Deutschland erhalten – Zukunft des Kraftwerks Lubmin sichern“, die entscheidende Frage ist nur: Für wen soll dieses Kraftwerk eigentlich gesichert werden? (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir haben es eben schon gehört: Für Mecklenburg-Vorpommern, (Enrico Schult, AfD: Ja.) wo es seit 2023 keine Rolle mehr für die Versorgung spielt? Für Deutschland, dessen Abhängigkeit von russischem Gas uns erst in diese Lage gebracht hat? Oder am Ende doch für die Erzählung, Russland sei an all dem irgendwie nicht schuld? (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Dieser Antrag ist also mal wieder ein Teil einer Propagandashow, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wollen Sie eigentlich Frieden in Europa?) die sich an Geschichtsverklärung versucht. Die AfD betreibt hier keine Energiepolitik, sondern Ablenkung. (Heiterkeit und Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Sie will Solidarität mit der Ukraine als Schaden für Deutschland umdeuten und Russlands Verantwortung kleinreden. Am Ende hilft es nicht Mecklenburg-Vorpommern, nicht Deutschland, sondern allein nur einem Putin. (Unruhe bei Petra Federau, AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Dieses Kraftwerk war kein frei einsetzbarer Baustein unserer Strom- oder Wärmeversorgung. Es war an Nord Stream 1 gebunden. Es lieferte Prozesswärme für die Einspeisung russischen Erdgases. Und wer hat diese Grundlage zerstört? Nicht die Ukraine, (Petra Federau, AfD: Nein!) nicht die Bundesregierung, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wer hat Nord Stream 2 angegriffen?) sondern allein Russland. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Wer ist denn in die Ukraine einmarschiert? (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Im Sommer 2022 hat Russland, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Präsidentin) im Sommer 2022 hat Russland die Lieferung gedrosselt und dann gestoppt. Damit hat Putin diese Anlage unnötig gemacht. Wenn daraus nun Hilfe für die Ukraine wird, ist das kein Skandal, sondern ziemlich naheliegend, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD) denn eine Energiepolitik, die sich an russisches Gas gekettet hat, hat diesen Krieg nicht verhindert, sie hat ihn erst möglich gemacht. Daraus folgt Verantwortung. Wer über Jahre von vermeintlich billiger fossiler Abhängigkeit profitiert hat, darf sich jetzt nicht wegducken, wenn die Ukraine sich gegen genau dieses Russland verteidigt. Diese Verantwortung kann unterschiedlich aussehen: Unterstützung für die Selbstverteidigung der Ukraine, humanitäre Hilfe und ganz konkret zivile Hilfe, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) zum Beispiel mit einem Kraftwerk, das hier nicht mehr gebraucht wird, dort aber Energieversorgung stabilisieren kann. (Petra Federau, AfD: Wir brauchen stabile Energieversorgung, wir! – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wir haben stabile Energieversorgung. Und wir sollten nicht vergessen, Russland führt seinen Krieg nicht nur mit Panzern und Raketen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) sondern auch mit Energie, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gegen Deutschland durch Erpressung mit Gas und zuletzt durch die Blockade von Öllieferungen, gegen die Ukraine durch gezielte Angriffe auf Kraftwerke, Netze und Wärmeversorgung. Wer diesen Zusammenhang bis heute ausblendet, verteidigt nicht Mecklenburg-Vorpommerns Interessen, der stellt sich politisch auf die falsche Seite der Geschichte. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beatrix Hegenkötter, SPD) Unsere Antwort ist klar, wir stellen hier kein Kraftwerk als Denkmal fossiler Abhängigkeit unter Schutz. Wir nutzen, was hier nicht mehr gebraucht wird, dort, wo es Wärme- und Stromversorgung in einem vom Krieg gebeutelten Land stabilisieren kann. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, diese Debatte kann man auch mit deutlich weniger Schaum vorm Mund führen und etwas neutraler betrachten. Ich bin der Überzeugung, dass die AfD die Tragweite dieser Entscheidung hier deutlich überhöht. Ich denke, dass die AfD diese Entscheidung hier mit einer Anti-Ukraine-Rhetorik auflädt, die dem Thema an sich nicht gerecht wird. Und auch in der Einbringung vermischt die AfD dann ihre Atomkraftfantasien mit dieser Vor-Ort-Entscheidung in Lubmin. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Im Detail sehen wir doch, dass da ein Kraftwerk steht, was seit Jahren außer Betrieb ist, was nicht genutzt wird, was keine Abnehmer mehr findet. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Es war sogar in der Diskussion gewesen, das Ganze nach Sassnitz rüberzubringen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) um dort die Stromversorgung zu machen. Das hat auch nicht funktioniert. Und mit Verlaub, aus Schwerin heraus kann man das sicherlich alles bestimmt gut beurteilen. Ähnlich wie unser Wirtschaftsminister bin ich sehr regelmäßig in Lubmin, seit Jahrzehnten vor Ort mit allen Akteuren regelmäßig im Gespräch und auch über die komplette Phase der drohenden Gasmangellage, der Ansiedlung von ReGas und Co. Ich war sehr regelmäßig in Lubmin vor Ort und behaupte, das auch entsprechend beurteilen zu können. Die Entscheidung des Unternehmens, diese Anlage zu demontieren, ist unternehmerisch, rein unternehmerisch total nachvollziehbar. (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) Wenn ich ein Asset habe, was nicht genutzt wird, dann ist das erst mal die konsequente Entscheidung. Ihre Argumentation, dass der Bund 51 Prozent hält, ist an der Stelle tatsächlich der springende Punkt, denn hier war die Kommunikation – wieder einmal – des Bundes unterirdisch. Wir haben eine unterirdische Kommunikation des Bundes in unserer Region in der Vergangenheit leider viel zu oft erlebt. Das ist ein sehr, sehr großes Problem. Und wenn dann der Bürgermeister von Lubmin, der auch gleichzeitig der Verbandsvorsteher des Zweckverbands im Hafen ist, dann natürlich sagt, so geht das nicht, man hätte wenigstens mal fragen können, ob das vor Ort gebraucht wird oder nicht, dann finde ich das eine absolut nachvollziehbare Reaktion. De facto ist die Entscheidungsfähigkeit oder Entscheidungshoheit da aber auch wieder sehr eingeschränkt. Und deswegen sehe ich auch hier wieder eher das kommunikative Problem. Und deswegen glaube ich, dass die AfD diesen Antrag hier nicht einbringt, weil sie sich daran stört, dass das Kraftwerk aus wirtschaftlichen Gründen weggeht, sondern ich glaube, dass die AfD sich daran stört, dass das Kraftwerk an die Ukraine geht. Und ich denke, das ist des Pudels Kern. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Glauben können Sie in der Kirche, das ist ja das Gute.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Sandy van Baal. (Unruhe bei Petra Federau, AfD, und David Wulff, FDP)

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Sandy van Baal fraktionslos

Frau Präsidentin! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe bei Thore Stein, AfD, und David Wulff, FDP) Ich habe mal versucht, an den Antrag ein bisschen sachlich heranzugehen, was ja so meine Art ist. (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) Also die Forderung nach Transparenz ist aus meiner Sicht laut Antrag erst mal richtig. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und auch die Forderung, Alternativen zu prüfen, wäre erst mal okay für mich. Sorgfaltspflicht, würde ich mal so sagen. (Unruhe bei Thore Stein, AfD, und David Wulff, FDP) Aber ich sehe auch etliche Punkte kritisch in dem Antrag. Und das wurde hier auch schon gesagt, der Antrag vermischt sachlich legitime Fragen mit politischer Rahmung, die aus meiner Sicht problematisch ist. Die implizierte Logik lautet, die Ukraine hat die Pipelines gesprengt, also darf man der Ukraine nicht helfen, nichts geben. Das ist ein politisches Narrativ, kein Argument. Und eines will ich hier auch sagen, solange die Täterschaft nicht gerichtlich festgestellt ist, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) vergiftet diese Verknüpfung auch hier die sachliche Debatte. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und sie dient erkennbar einem anderen Zweck als dem Schutz vom Standort Lubmin. Außerdem, das wurde hier auch schon gesagt, der Antrag fordert staatliche Interventionen, um eine Unternehmensentscheidung zu stoppen. Das ist mir too much, wirklich. Und aus meiner Sicht müsste man sagen, der Bund sollte als Mehrheitsgesellschafter Transparenz herstellen – Herr Wulff hat es erwähnt, die Kommunikation war mal wieder grottenschlecht – und eventuell auch Alternativen offenlegen, aber nicht per politischem Druck den Markt übersteuern. Rein sachlich aus meiner Sicht unterstützenswert sind die Punkte 2 und 3 in Ihrem Forderungsteil, nicht unterstützenswert ist die Verknüpfung mit der Pipelinesprengung. Wer diesen Antrag kommentierend begleitet, sollte die sachlichen Kernforderungen von der geopolitischen Rahmung explizit trennen. Und leider, Frau Federau, leider, ich habe mir den Antrag wirklich durchgelesen, darauf ist auch das Redeskript basierend. Und dann Ihre Einbringung, wirklich, es gibt einen dringenden Tatverdacht und Beschuldigte und U-Haft, aber noch kein Hauptverfahren, geschweige denn ein Urteil. Der BGH-Beschluss ist eine Haftentscheidung, kein Schuldspruch. Das will ich hier wirklich noch mal sagen. Und für die Debatte um diesen Lubmin-Antrag ergibt sich daraus für mich, der Verweis im Antrag auf ukrainische Täterschaft mit „höchstwahrscheinlich“ ist faktisch nicht falsch, der BGH geht auch in dieselbe Richtung, aber es bleibt ein Verdacht, kein festgestelltes Recht. Das ist mir hier noch mal wichtig zu sagen, wer das im Landtag sachlich argumentiert, sollte diese Unterscheidung explizit machen. Ich hätte mich fast enthalten, aber Ihre Einbringung hat wieder gezeigt, worum es Ihnen wirklich geht. Vielleicht kann es ja noch mal jemand klarstellen. Ich werde ablehnen. – Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Ihr Antrag, der ist nicht nur völlig unsinnig, das haben wir hier gehört, er ist auch zutiefst unangemessen und gespickt mit nationalistischem Gedankengut. Hören Sie endlich auf, mit solcher Politik hier zu versuchen, dieses Land zu spalten, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und tragen Sie, versuchen Sie etwas beizutragen, und wenn das bedeutet, dass Sie nicht mehr solche Anträge einbringen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Stephan J. Reuken, AfD: Zurück an den Katzentisch!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Koplin. (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD)

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollten erst nicht sprechen, um diesen Antrag nicht auch noch aufzuwerten, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) aber ganz ehrlich, diese Aufgeblasenheit und diese gespielte Empörung ist einfach nur nervig. Denn drei Dinge will ich Ihnen sagen: Die Menschen in der Ukraine sind vor allen Dingen dadurch zermürbt worden, dass ihnen die Wärmeversorgung und die Energieversorgung zerstört wurde. (Zurufe von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Hannes Damm, fraktionslos) Und es ist eine Frage des humanitären Aktes, dafür zu sorgen, dass die Menschen nicht in unmenschlichen Bedingungen leben müssen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das Zweite, was ich Ihnen sagen will, ist, ein Kraftwerk zu schicken, ein ziviles Gut, ist allemal besser, als Waffen zu schicken. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und drittens, was Sie hier aufgeblasen vortragen, (Jens-Holger Schneider, AfD: Die schicken wir doch trotzdem, die Waffen.) was wollen Sie, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) was wollen Sie dort in Lubmin, ein technisches Museum, oder was?! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult. (Jens-Holger Schneider, AfD: Die DDR war der größte Waffenlieferant, den es gab. – Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD)

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ist es akzeptabel, dass man eines der modernsten Kraftwerke hier in Mecklenburg-Vorpommern einfach so verschenkt? Ist es akzeptabel, dass man dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit tut, werte Kollegen? (Thomas Krüger, SPD: Es ist nicht modern!) Ist es akzeptabel, (Thomas Krüger, SPD: Falschinformationen!) dass man das an einen Staat verschenkt, der mutmaßlich die deutsche Infrastruktur zerstört hat? Sehr geehrte Damen und Herren, nein, für uns ist das nicht akzeptabel. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und deshalb haben wir diesen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) und ich werde gleich ausführen, was die besondere Intention dahinter ist. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Wir sagen nämlich ganz klar, dass wir dieses Kraftwerk noch benötigen. Und das ist nämlich die entscheidende Frage. Es ist eine politische Entscheidung, die hier getroffen wurde. Sie wollen dieses Kraftwerk abbauen, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Sie wollen dieses Kraftwerk demontieren, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Glauben Sie?!) weil Sie kein Gas aus Russland mehr beziehen wollen. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Sie wollen Nord Stream 1 und 2 damit endgültig beerdigen. Das wollen aber wir nicht, sehr geehrte Damen und Herren, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja, ist klar, jetzt kommts wenigstens mal raus.) und deshalb haben wir diesen Antrag auf die Tagesordnung gebracht. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb haben wir, wollen wir die Landesregierung auffordern, hier endlich aktiv zu werden. Deshalb wollen wir auch das Wirtschaftsministerium auffordern. Herr Blank, also ich bitte Sie, Sie sind hier der Wirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern, und Sie müssen, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) durch einen Brief eines Bürgermeisters müssen Sie zum Jagen getragen werden. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Durch unseren Antrag müssen Sie sozusagen erst, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Das stimmt doch gar nicht. Haben Sie denn nicht zugehört? – Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) ergreifen Sie erst die Initiative und versuchen hier, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) oder verscherbeln hier oder unternehmen nichts dagegen, dass die wichtige Infrastruktur hier in Mecklenburg-Vorpommern sozusagen in die Ukraine geliefert wird. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Denn, und das ist ja so, es ist ein Menetekel für Ihre Wirtschaftspolitik. Und ich möchte das noch mal, ich möchte das noch mal klarstellen, das ist für diesen, für diesen Standort Lubmin ist das entscheidend. Es ist ein entscheidender Standort. Und natürlich kann nach einem Kriegsende in der Ukraine, kann dort wieder russisches Gas bezogen werden. Und das ist ja auch vielleicht eine Verhandlungsoption, sehr geehrte Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Richtig!) dass wir sagen, hör zu, Russland, wenn der Krieg beendet ist, dann werden wir wieder Handlungsbeziehungen zu euch aufnehmen und wir werden wieder russisches Gas beziehen. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Hannes Damm, fraktionslos) Aber das wollen Sie nicht, das wollen Sie, jetzt mit dieser Entscheidung wollen Sie das klamm und heimlich, still und heimlich wollen Sie dieses beerdigen. Das wollen wir nicht, und das sagen wir an dieser Stelle so ganz deutlich, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein Unsinn! Wie kann man so einen Unsinn reden! Was reden Sie denn für einen Unsinn?!) Und wie Sie, und wie bedenklich, wie besorgniserregend diese Entscheidung ist, ich erinnere Sie, vor Kurzem war im „Nordkurier“ ein Artikel, da ging es um die Eisengießerei in Torgelow. Das ist ein wichtiger, Lubmin, ein wichtiger Standort der Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern, er soll erweitert werden. Meine Kollegin führte dazu aus. Die Eisengießerei Torgelow, in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, ein Landesdarlehen von über 15 Millionen Euro soll jetzt sozusagen freigegeben werden, um diese Eisengießerei zu retten. 300 Arbeitsplätze sind gefährdet. Und das sage ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, das ist der Wirtschaftsstandort Vorpommern, den Sie hier bereitwillig schwächen, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Das stimmt doch gar nicht.) wo Sie sagen, das ist Ihnen gleichgültig, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das ist Ihnen egal, aber uns ist es das nicht, sehr geehrte Damen und Herren. (Torsten Koplin, Die Linke: Was erzählen Sie denn da?!) Und uns ist es nicht egal, denn wir sind doch nur diejenigen, die die Botschaft überbringen. Die Botschaft kommt doch von den Unternehmen in Vorpommern, vom Lubminer Bürgermeister. Diesen offenen Brief hat doch nicht die AfD geschrieben, sehr geehrte Damen und Herren. (Heiterkeit bei Beatrix Hegenkötter, SPD) Und das ist inakzeptabel, dass Sie das hinter dem Rücken machen wollen. Und, sehr geehrter Herr Blank, ich glaube Ihnen nicht, dass Ihr Haus da überhaupt nicht dran beteiligt war. Da gab es tatsächlich Gespräche im Hintergrund, und ich bin dem Bürgermeister sehr dankbar, dass er das an das Licht der Öffentlichkeit gebracht hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Sehr gut!) Es war ja eine Debatte diesbezüglich auch schon im Kreistag in Vorpommern-Greifswald, wo die AfD-Fraktion dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat. Und auch da haben Sie sich sozusagen ja gleichgültig gezeigt. Wir wollen wirklich dort mit diesem Antrag noch mal ganz klar Position ergreifen, endlich zu handeln hier, sehr geehrte Damen und Herren. Und wir sind da nicht alleine in diesem Punkt, das muss ich Ihnen mal ganz klar sagen. Ich sagte es ja, Umfrage, „Nordkurier“-Umfrage, tausend Beteiligte, wie viele sind denn dafür, Nord Stream 1 und 2 wieder in Betrieb zu nehmen? 50 Prozent der Menschen sagen in Mecklenburg-Vorpommern, ja, wir sollten Nord Stream 1 und 2 wieder in Betrieb nehmen. 34 Prozent sind dagegen. Weiter gehts: Als Verhandlungsoption, als Verhandlungsoption, wieder an den Verhandlungstisch zu kommen mit Russland – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So funktioniert halt die Politik.) glauben Sie denn ernsthaft, dass wir auf viele Jahre hinweg jetzt keine Wirtschaftsbeziehungen mehr zu Russland haben werden, pflegen werden? Das ist doch eine Option, eine Möglichkeit, auch günstige Energie wieder aus Russland zu beziehen. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Eine weitere Umfrage, weil Sie ja, weil ich ja gerade sagte, dürfen wir den Kontakt zu Russland abreißen lassen. Zwei Drittel der Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern sagen, eine Umfrage der „Ostsee-Zeitung“, zwei Drittel der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sagen, dass man Nord Stream 2 dafür nutzen könnte, um Friedensverhandlungen auch wieder zu initiieren, und dass sie sogar bereit wären, Gebietsabtretungen hinzunehmen, um Frieden zu bekommen in der Ukraine. Zwei Drittel der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Und Sie sagen zu uns, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Sie sagen zu uns, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Sie sagen zu uns, wir würden das instrumentalisieren. Nein, Herr Krüger, (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) in der Ukraine sterben, (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) in der Ukraine sterben Tausende Menschen, sowohl ukrainische Soldaten als auch russische Soldaten.

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Herr Schult! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie alle wissen, Sie können Zwischenrufe tätigen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Herr Krüger, das gilt jetzt auch für Sie. Ich habe jetzt das Wort. Sie können alle Zwischenrufe tätigen, aber bitte nicht so, dass der Redner überhaupt nicht mehr zu verstehen ist. Und eben waren es sehr viele Zwischenrufe, sodass ich gar nichts mehr verstanden habe. So, Herr Schult, Sie haben wieder das Wort.

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Enrico Schult AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich sage es noch mal, in der Ukraine ist das vierte Jahr Krieg, in der Ukraine sterben Tausende Menschen, russische Soldaten, ukrainische Soldaten, Zivilbevölkerung. Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen doch versuchen, an den Verhandlungstisch zu kommen, das liegt doch auf der Hand! Wir können doch nicht die Scheuklappen links und rechts aufsetzen! (Beatrix Hegenkötter, SPD: Sie, ja!) Und genau das wäre eine Option. Diese Leitung Nord Stream 1, Nord Stream 2 wäre eine Option, an den Verhandlungstisch zurückzukommen. Und dieses Kraftwerk ist dafür auch so wichtig. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Deshalb ist es nicht ausschließlich eine wirtschaftliche Entscheidung, nicht ausschließlich eine wirtschaftliche Entscheidung, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) sondern natürlich ist es auch eine politische Entscheidung, diese Infrastruktur vor Ort zu erhalten, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn uns die CDU Gleichgültigkeit vorwirft, Herr Waldmüller, oder Die Linke spricht von gespielter Empörung, der Wirtschaftsminister findet die Tonalität unseres Antrages nicht richtig, dann sage ich Ihnen, Sie glauben gar nicht, was uns für Nachrichten erreichen, insbesondere aus Vorpommern. Wir haben uns das ja nicht ausgedacht. Wir haben diesen Antrag ja nicht auf die Tagesordnung gesetzt, weil das ja alles so eine kleine Debatte ist und weil das ja irgendwie alles mal so am Rande abgehalten werden kann. Nein, es hat Kreise gezogen bis in den Haushaltsausschuss des Bundestages. Sprechen Sie mit Ihrem Bundestagsabgeordneten! Das ist ein Skandal, werte Damen und Herren! Das ist wirklich ein Skandal. (Petra Federau, AfD: Richtig! Das ist das Wort, Skandal!) Und deshalb ist es gut und dringend notwendig, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen. Deshalb kann ich Sie nur auffordern, stimmen Sie diesem Dringlichkeitsantrag zu! Es ist wichtig, den Landstrich Vorpommern nicht noch weiter zu schwächen. Wir brauchen diesen Energiestandort in Lubmin. Wir brauchen dieses Kraftwerk, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) und es kann nicht sein, dass wir Infrastruktur verschenken an ein Land, an ein Land, das uns mutmaßlich sogar noch die Infrastruktur weggesprengt hat. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Das ist inakzeptabel. Damit machen wir uns auch als Land klein, als Deutschland klein. Damit machen wir uns ja zum Wichtelmann in der Welt. (Beifall und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Da bitte ich, den geraden Rücken zu haben, auch als Deutschland, auch als Bundeskanzler. Nutzen Sie Ihre Kontakte! Wir müssen diese Botschaft in den Bundestag senden. Unsere Drähte glühen bereits. Stimmen Sie unserem Dringlichkeitsantrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr da Cunha.

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Philipp da Cunha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer diese Einbringungsrede und auch den weiteren Beitrag gehört hat, der hat wohl gemerkt, dass man dort weder was von der Eigentümerstruktur noch von Physik versteht. Wir haben hier einerseits eine ganz klare Zuständigkeit beim Bund, das heißt, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie irgendwas hier wollen, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) dann schreiben Sie einen Brief an Frau Reiche. Und wenn Sie der Meinung sind, dass sich die Landesregierung nicht geäußert hat, dann lesen Sie die OZ, da hat sich der Wirtschaftsminister dazu geäußert. Also sind das hier Fake News. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Was hat er denn gesagt?) Mit den Fake News geht es weiter. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Zitieren Sie ihn doch mal!) Ihr Fraktionsvorsitzender schreibt gestern, dass wir hier irgendwelchen Anträgen im Plenum zustimmen. Das stimmt natürlich nicht. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Und wenn Sie sich darauf beziehen, dass wir eine Dringlichkeit behandeln, dann kann ich darauf verweisen, dass wir genau wie beim letzten Mal in der letzten Landtagssitzung, wo wir auch den Dringlichkeiten nicht widersprochen haben – denn das ist nämlich genau der Punkt, wir haben auch beim letzten Mal, ich glaube, drei Dringlichkeitsanträge –, da gab es auch keine Abstimmung im Plenum. Und auch all das haben wir als parlamentarisches Verfahren. Also bei uns gibt es keine Zustimmung für den Antrag, weil er wieder an der Physik mangelt, bei der Eigentümerstruktur haben Sie nicht aufgepasst ... (Petra Federau, AfD: Natürlich! Sie erzählen Quatsch!) Und wenn wir uns angucken, dass Sie hier eine hochspezifische Gasheizung für einen ganz anderen Zweck benutzen, dann können wir uns doch am Ende die Kosten angucken. Und die Kosten haben Sie doch heute mit Atom schon wieder in den Bereich gebracht. Also wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mit Atomstrom, der drei-/vier-/fünfmal so teuer ist wie Strom aus Erneuerbaren oder Ähnliches, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Deshalb will der Koalitionspartner auf Bundesebene auch wieder Atomkraft haben.) der sogar höher ist als der Strompreis, den die Kunden aktuell bezahlen, wenn die Kunden jetzt 30 Cent zahlen und der Strompreis, der, allein der Gestehungspreis, deutlich über 30 Cent liegt, was die gesamtgesellschaftlichen Kosten für Atom angeht, wie wollen Sie denn den Menschen da draußen erklären, dass es günstiger wird oder dass Sie irgendwelche Arbeitsplätze in Torgelow retten, weil der Strompreis günstiger wird, wenn er teurer produziert wird? Also diesen Zusammenhang, Physik und viel mehr, haben Sie nicht verstanden. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir lehnen den Antrag ab, weil der Bund zuständig ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr da Cunha! Natürlich muss ich daraufhin noch mal ans Mikro hier treten, denn wir haben den Antrag sehr wohl verstanden und wir haben den Antrag ja auch ganz genauso formuliert. Und wir wissen ja auch, dass die Bundesregierung oder der Bund sozusagen die Mehrheit hält an diesem Unternehmen. Und deshalb steht ja auch in unserem Antrag, die Landesregierung möge aufgefordert werden, bei der Bundesregierung zu intervenieren und den Stopp dieses Kraftwerks sozusagen herbeizuführen. Das ist eine ganz klare Forderung, die wir hier stellen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und ich sage es noch mal, wir wollen dieses Kraftwerk erhalten, weil wir perspektivisch wieder Gas über Nord Stream 1 und Nord Stream 2 beziehen wollen aus Russland. Sie wollen das nicht. Es ist lediglich eine politische Entscheidung Ihrerseits. Wir haben natürlich auch die wirtschaftspolitische Sichtweise da in den Blick genommen, weil wir diesen Standort Lubmin entwickeln wollen. Und das ist noch mal diese Klarstellung, die ich an dieser Stelle hier treffen möchte. Und natürlich ist es so, dass einem Dringlichkeitsantrag zugestimmt werden muss. Und dem letzten Dringlichkeitsantrag, dem haben Sie zugestimmt, weil wir nämlich mit unserem Antrag sozusagen die Energiepolitik, die damalige Energiepolitik, die Spritpreise zu thematisieren, da waren wir die Ersten, und deshalb haben Sie unserem Dringlichkeitsantrag damals auch zugestimmt. Dennoch ist es gut und richtig, dass wir hier darüber debattieren. Und ich bitte Sie, dennoch noch mal in sich zu gehen. Wenn Sie sich nicht durchringen können, diesem Antrag zuzustimmen, nutzen Sie Ihre Kanäle nach Berlin! Es darf nicht sein, dass wir dieses Kraftwerk verschenken, denn wir benötigen es noch, sehr geehrte Damen und Herren. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Herr Schult, Sie waren jetzt ja da in der Debatte. Sie haben auch gesagt, Sie haben die Fakten verstanden aus Ihrem Antrag. Das lässt nur einen einzigen Schluss zu: Ihnen sind die Fakten egal. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Dr. Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Wirtschaftspolitik, das war hier das Stichwort, was Sie noch mal gesagt haben. Und Sie verkaufen Ihren Antrag unter dem Aspekt, dass Sie etwas von Wirtschaft verstehen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir verkaufen gar nichts.) und Wirtschaftspolitik verstehen. Ich muss Ihnen hier eindeutig widersprechen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir liegen durch die erneuerbaren Energien im Moment bei den Energiepreisen mittlerweile bei einem Niveau vor Corona und vor dem Krieg – durch den Ausbau der erneuerbaren Energien! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir brauchen diese Gasleitung nicht mehr in Zukunft. Und wir wollen genau diese Unabhängigkeiten von Gaslieferungen, von fossilen Energien, (Zuruf von Petra Federau, AfD) die uns immer wieder unter Druck setzen würden. Und wir wollen auch die Unabhängigkeit von der Atomenergie, weil auch Uran muss importiert werden. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Das sind alles Importprodukte, die wir hier nicht im eigenen Land haben. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Also wenn Sie über Wirtschaftspolitik reden, dann bitte schön, machen Sie es seriös! Dann erkennen Sie an, dass wir auf dem richtigen Weg sind und Sie auf dem Holzweg! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sie sind eine Träumerin.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ich wiederhole noch mal, was ich jetzt schon mehrfach gesagt habe: Ich bitte, bei den Kommentaren die parlamentarischen Gepflogenheiten zu berücksichtigen und nicht geringschätzige oder herabwürdigende Kommentare zu tätigen. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6538. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6538 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Für eine flächendeckende Versorgung – Geburtshilfe zukunftsfest aufstellen, auf Drucksache 8/6478. Antrag der Fraktion der CDU Für eine flächendeckende Versorgung – Geburtshilfe zukunftsfest aufstellen – Drucksache 8/6478 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 8.385 – 8.385! – ist die Zahl der Geburten des Jahres 2025. Damit stellt diese Zahl einen Negativrekord in Sachen Geburten in Mecklenburg-Vorpommern dar. Zum Vergleich, 1989 waren es noch 26.400, 2019 noch 13.000 Geburten. Und auch im geburtenstärksten Klinikum, nämlich im Südstadtklinikum, verzeichnen wir seit dem Jahr 2019 mit 3.300 einen Rückgang auf die Zahl von 1.947 in 2025. Die Entwicklung der vergangenen Jahre sehen wir an verschiedenen Stellen. Wir haben in den letzten Tagen mehrfach über das Thema Kita diskutiert. Wahrscheinlich werden wir in Zukunft zusätzlich noch mal über das Thema Schule diskutieren müssen. Heute liegt Ihnen ein Antrag zur Situation der Geburtenstationen im Land vor. Seit 1990 wurde etwa jede zweite Geburtsklinik in unserem Land geschlossen. Prominentestes Beispiel ist in jüngster Vergangenheit sicherlich Crivitz. Trotz anderslautender Versprechung der Ministerpräsidentin und 6 Millionen Euro zusätzlich als Landeszuschuss konnte die Geburtenstation nicht gehalten werden und schloss 2024 und wurde aus dem Krankenhausplan rausgenommen. Weitere bekannte Beispiele sind Bergen auf Rügen, Wolgast oder aber auch die vorübergehende Schließung des Perinatalzentrums Level 1 in Neubrandenburg. Sie alle eint ein ähnliches Schicksal: zu wenig Geburten, zu hohe Vorhaltekosten und/oder zu wenig Personal. Trotz Sicherstellungszuschlägen, Vorhaltevergütungen sowie Übergangs- und Ausnahmeregelungen bleibt die Situation für die verbliebenen, vor allem für die kleineren Standorte in Mecklenburg-Vorpommern höchst angespannt. Als magische Grenze, Untergrenze sozusagen, für Geburtskliniken gelten 500 Geburten im Jahr. Bei einem Blick auf die Landkarte wird das Ausmaß deutlich, welche Auswirkungen weitere Schließungen für das Land hätten. Vor diesem Hintergrund braucht es dringend und zwingend Gegenmaßnahmen. Die CDU-Fraktion macht sich mit diesem Antrag für einen Erhalt der flächendeckenden Versorgung stark. Dazu braucht es zunächst eine festgelegte gesetzliche Erreichbarkeitsfrist und eine klar landesseitige Definition bedarfsnotwendiger Standorte. Darauf aufbauend sind mehr Landesmittel, neue Versorgungsnetzwerke und die Stärkung der geburtshilflichen Hebammenversorgung notwendig. (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) Als Positivbeispiel möchte ich den Freistaat Bayern hier anführen, der seit mehreren Jahren mit seinem Landesprogramm gerade den ländlichen Raum hier stärkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern ist es bislang bei einem Zielbild, jedoch ohne Verbindlichkeit und ohne Zusage zur Finanzierung geblieben. Dabei gibt es in den Handlungsempfehlungen durchaus wirklich gute und innovative Ansätze. Wir wollen, dass das Leitbild zu einem wahren Landesprogramm weiterentwickelt wird. Wir wollen klare Fristen und klare Verbindlichkeiten. Zugleich schlagen wir Ihnen weiterführende Maßnahmen vor, die zwingend in das Landesprogramm aufgenommen werden sollten: – der Ausgleich von Defiziten von bedarfsnotwendigen Geburtshilfestationen, – die Einführung eines Hebammenbonus, – Niederlassungsprämien für freiberufliche Hebammen, – die Förderung von Kooperationen zum Aufbau verpflichtender regionaler geburtshilflicher Versorgungsnetzwerke und auch – den Ausbau von Studienkapazitäten im Hebammenstudium. Wir wollen zudem, dass es ein jährliches Geburtenhilfemonitoring gibt, wie ist die Situation also, wie wird sie sich entwickeln und wo muss im Landesprogramm nachgesteuert werden. Schließlich müssen wir davon ausgehen, dass sich die Situation im Hinblick auf die Geburten kaum oder gar nicht verbessern wird. Der Druck also auf die Krankenhäuser und die Geburtskliniken wird gleichbleibend hoch bleiben, gerade in Randlagen oder auf den Inseln. Ich denke natürlich hier als erstes an Rügen. Dort sind die Fahrzeiten zur nächsten Geburtsstation bereits heute grenzwertig, und natürliche Geburten kann man nicht planen. Die Krankenhausreform bietet nicht nur Risiken, sondern auch Chancen. Gerade mit Blick auf den Transformationsfonds stehen zusätzliche Mittel für Neu- und Umstrukturierungen zur Verfügung. Mit der neuen Leistungsgruppenzuweisung legen wir zudem maßgeblich die Grundlage für die nächsten Jahre. Es wird daher gerade jetzt aus meiner Sicht der richtige Zeitpunkt sein, die Geburtshilfe in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend sicherzustellen und aufzustellen, und wir bitten Sie deshalb um die Zustimmung zu unserem Antrag. Ich bedanke mich bei Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Geburtshilfe und Pädiatrie ist ein Schwerpunktbereich der stationären Versorgung. Als zuständige Fachministerin treibt mich dieses Thema seit vielen Jahren um. Es geht dabei vor allem um die Frage, wie es gelingen kann, die Versorgung von Schwangeren, Gebärenden, Müttern, Neugeborenen und jungen Familien langfristig für Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend und in hoher Qualität zu erhalten und auszubauen. Und da müssen wir gar nicht drum herumreden, die Herausforderungen für unser dünn besiedeltes Flächenland sind groß. Das wird mit, vor allem mit Blick auf die rapide sinkenden Geburtenzahlen und die damit verbundenen, geringer werdenden Geburten für die Geburtskliniken offensichtlich. Mindestens genauso groß wie die Herausforderungen sind aber auch unsere Aktivitäten im Land und als Landesregierung auf Bundesebene für eine gute und zukunftsfeste Geburtshilfe und Pädiatrie in Mecklenburg-Vorpommern. So hat die Gesundheitskommission Mecklenburg-Vorpommern die Geburtshilfe und Pädiatrie als zentrales Zukunftsthema herausgegriffen und im vergangenen Jahr ein gemeinsames Zielbild 2030 beschlossen. Und da widerspreche ich der lapidaren Feststellung im vorliegenden Antrag klar und deutlich. Dort sind nicht mal ein paar Absichtsbekundungen formuliert worden, sondern mit dem Zielbild hat die Expertenkommission die Grundlage für die künftige Gestaltung der Geburtshilfe in unserem Land und der Pädiatrie geschaffen. Sie hat Maßnahmen festgelegt, die die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen zur Sicherstellung der Versorgungsstrukturen in den kommenden Jahren umsetzen sollen. Dass es da ständiger Weiterentwicklung und Konkretisierung bedarf, ist selbstverständlich. Aber ich hätte mich sehr gefreut, wenn ich solch ein Zielbild schon vorgefunden hätte, als ich Ende 21 Gesundheitsministerin wurde. Wir haben dieses Zielbild in einem intensiven Prozess mit den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens erreicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben damit Ärztevertretungen, Krankenkassen, Patientenvertretungen, Kommunen, Hebammen sowie Wissenschaft und Praxis zusammengebracht und uns auf gemeinsame Anstrengungen verständigt. Wir haben aber auch noch viel mehr gemacht. Mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz werden die besonderen Bedürfnisse in der Versorgung von Patientinnen und Patienten, insbesondere von Frauen unter der Geburt, herausgestellt – ein Meilenstein für gebärende Frauen. Der Prozess setzt sich fort in Form des Landeskrankenhausplans, der in Kürze veröffentlicht wird. Dieser sieht neue Kriterien für die Erreichbarkeit vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Geburtshilfe und Pädiatrie nehmen in Mecklenburg-Vorpommern einen hohen Stellenwert ein, und das möchte ich jetzt konkretisieren. Für uns ist die Gewährleistung einer hohen Behandlungsqualität in allen Fachbereichen an den Krankenhausstandorten essenziell. Wir setzen uns dafür ein, dass die Krankenhausversorgung patientengerecht und grundsätzlich wohnortnah in bedarfsgerechten Abstufungen erfolgt. Das war übrigens ein Dauerkampf mit dem Bund im Rahmen der Krankenhausreform. In unserem neuen Landeskrankenhausgesetz werden alle Krankenhausleistungen so geplant, dass sie in angemessener Zeit erreichbar sind. Um eine bedarfsgerechte Versorgung sowie eine angemessene Erreichbarkeit in der Krankenhausversorgung zu gewährleisten, haben wir im kommenden Krankenhausplan ein System der gestuften Versorgung entwickelt, in das die einzelnen Leistungsgruppen nach einheitlich angewandten Kriterien zugeordnet werden. Die Geburtshilfe wird dabei im Rahmen der gestuften Versorgung der Regelversorgung zugewiesen und sollte flächendeckend in circa 40 Minuten der Pkw-Fahrzeit für mindestens 80 Prozent der Bevölkerung und in 60 Minuten Pkw-Fahrzeit für mindestens 90 Prozent der Bevölkerung erreicht sein. Das sind Mindestziele unter Berücksichtigung der regionalen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren ausgedehnten ländlichen Räumen, niedriger Bevölkerungsdichte und auch entsprechenden Insellagen. Laut einer Versorgungsanalyse sind für 85 Prozent der Bevölkerung die Geburtshilfe innerhalb von 40 Minuten und 98 Prozent innerhalb von 60 Minuten erreichbar. Dabei sind die bundesgesetzlichen Vorgaben streng. Die personellen Mindestvoraussetzungen für die „Leistungsgruppe 42 Geburten“ umfassen spezifische Qualifikationen des medizinischen Personals, um eine fachgerechte Geburtshilfe sicherzustellen. Bei ärztlichem Personal ist eine ständige Verfügbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erforderlich. Bei dem Funktionsdienst und der Pflege ist der Einsatz von qualifiziertem Personal – Hebammen/Entbindungshelfer – zur Betreuung der Geburt notwendig. Der Erhalt von Geburtskliniken erfordert zusätzlich eine hohe Behandlungsqualität für eine gute Versorgung an den Krankenhausstandorten. Hierfür sind Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen notwendig. Ich halte das im Sinne einer bestmöglichen Versorgung der Schwangeren und Gebärenden für richtig. Es zeigt aber die Herausforderung insbesondere für kleine Krankenhausstandorte. Entscheidend für die Qualität einer geburtshilflichen Versorgung sind neben der Einhaltung der Qualitätskriterien insbesondere die Personalausstattung, die Umsetzung von medizinischen Leitlinien, ein gutes Notfallmanagement mit klaren Verfahrensanweisungen sowie passende medizinische Ausstattung. Wir haben erreicht, dass im Zuge der Krankenhausreform im Bereich der Pädiatrie und Geburtshilfe die Besonderheiten Mecklenburg-Vorpommerns bei den konkreten Ausgestaltungen der Versorgungsstrukturen berücksichtigt und die Sicherstellung bedarfsnotwendiger Versorgungsleistungen aktiv unterstützt werden. Die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen der Krankenhausreform sehen Ausnahmeregelungen vor, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Diese dürfen jedoch grundsätzlich Qualitätsstandards nicht gefährden. Zudem sind die Sicherstellungszuschläge eine wichtige Finanzierungshilfe, gerade für Krankenhäuser im ländlichen Raum, die auch für Geburtshilfeabteilungen beantragt werden können. Sie dienen dazu, strukturelle Defizite bei geringen Fallzahlen auszugleichen, und kommen in vielen Häusern bei uns zum Tragen. Mit der Anpassung im ersten Gesetz zur Krankenhausreform, dem KHVVG, wurden die pauschalen Zuschläge für basisversorgungsrelevante ländliche Krankenhäuser erhöht. Ein Krankenhaus, das auf der Liste aufgenommen wurde, gilt als ein bedarfsnotwendiges Krankenhaus im ländlichen Raum und hat jetzt Anspruch auf eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von mindestens 500.000 Euro bis zu 1 Million jährlich, unabhängig von einem Defizit des Krankenhauses – ein großer Verhandlungserfolg Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum KHVVG. Darüber hinaus wurde dort ein Krankenhausentgelt zur Förderung der geburtshilflichen Versorgung für die Jahre 23 bis 27 eingeführt. MV erhält für die Festlegung eines standortindividuellen Zuschlags eine jährliche Fördersumme von 2,376 Millionen Euro. Voraussetzung für den standortindividuellen Zuschlag ist die Vorhaltung einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder eine Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe und die Bedarfsnotwendigkeit. Im Anschluss regelt das KHVVG ab dem Jahr 28 eine Fortführung von Förderbeträgen unter anderem für die Geburtshilfe mit 120 Millionen jährlich. Zudem wurde mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz eingeführt, dass ab 2020 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum im Rahmen des Sicherstellungszuschlag eine pauschale Förderung erhalten, um die wohnortnahe Versorgung zusätzlich zu stärken. Ich führe das alles nicht auf, um Sie zu langweilen, sondern es soll skizzieren, welche Anstrengungen im Bereich der Geburtshilfe und Pädiatrie unternommen werden. In der Summe zeigt sich demnach ein Bild, nach dem die Erbringung der Leistung für die Geburtshilfe und Pädiatrie in einem Flächenland mit geringer Bevölkerungszahl weiterhin für die Krankenhäuser eine Herausforderung darstellt, jedoch durch die aufgezählten Maßnahmen eine große Unterstützung der Krankenhäuser erreicht werden konnte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen überdies neue Wege in der Patientenversorgung durch die Förderung sektorenübergreifender Versorgung. Die Diskussion sollte sich auf tragfähige neue Lösungen konzentrieren, um werdenden Müttern die notwendige Sicherheit zu bieten. Das gelingt durch eine stabile Netzwerkstruktur, bei der niedergelassene Frauenärzte, freiberufliche Hebammen sowie im Rahmen der Notfallversorgung der Rettungsdienst über die Besonderheiten Kenntnis haben und gemeinsame Strategien entwickeln. Hierzu eignet sich insbesondere der Aufbau einer Boarding- und Transportinfrastruktur, verbunden mit einer regionalen Vernetzung. Das Helios Klinikum Stralsund stellt bereits fünf solcher Boardingbetten zur Verfügung. Gleichzeitig sollen die Ärztinnen und Ärzte, Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen und Schwangerschaftsberatungen dazu angehalten werden, Schwangere über die Versorgung vor Ort und die Klinikanbindung zu informieren. Im Zielbild 2030 für Geburtshilfe und Pädiatrie ist festgehalten, dass die Wahl des Geburtsortes bei den Schwangeren und Familien liegt und sie frei und informiert erfolgen soll. Dafür ist die Bereitstellung von Informationen über das geburtshilfliche Angebot von Krankenhäusern und außerklinischen Geburtseinrichtungen wichtig. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Förderung verschiedener Maßnahmen zur geburtshilflichen Hebammenversorgung ist uns ebenso ein großes Anliegen. Als Gesundheitsministerin sehe ich klar den Mehrwert der Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die effektiv jedoch für alle Gesundheitsfachberufe zuständig ist und nicht nur Insellösungen schafft. Hierfür muss der neue Landtag haushalterische Vorkehrungen treffen. Ausdrücklich möchte ich hervorheben, dass hebammengeleitete Kreißsäle eine Möglichkeit des Geburtsorts sind. Sie werden ausdrücklich von der Landesregierung unterstützt und sind auch im Zielbild für Geburtshilfe und Pädiatrie als Handlungsempfehlungen festgehalten. Durch die hervorzuhebende Arbeit des Landeshebammenverbandes, dem ich an dieser Stelle für seine wichtige Arbeit danke, werden die Vorteile der hebammengeleiteten Geburten ebenso verbreitet und transparent dargelegt. Die Einrichtung von hebammengeleiteten Kreißsälen obliegt den Krankenhäusern. Der Landeshebammenverband leistet auch bei Fort- und Weiterbildung hervorragende Arbeit. Die Zahl der Studierenden im Hebammenstudium sowie Absolventinnen und Absolventen ist in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren stabil, auch im Vergleich mit Daten vor der Reform. Es stehen ausdrücklich Studienplätze, ausreichend Studienplätze zur Verfügung, und das bestehende Angebot deckt auch die Nachfrage vollständig ab. Ein Ausbau der Studienplatzkapazitäten erscheint vor diesem Hintergrund nicht geboten. Die Sicherstellung des Bachelorstudiengangs Hebammenwissenschaft im bisherigen Umfang ist in den Zielvereinbarungen des Landes mit der Universität Rostock bis 2030 festgeschrieben. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gäbe noch einiges zu sagen. Ich habe aber die Redezeit wohl schon mehr als überschritten. Deshalb zusammenfassend, die Herausforderungen in der Geburtshilfe und Pädiatrie sind groß. Wir, und damit meine ich alle Akteure im Gesundheitswesen, sind bereits auf dem Weg, die Geburtshilfe in Mecklenburg-Vorpommern modern, sicher und vor allem respektvoll zu gestalten. – Ich danke für Ihre Geduld. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um sieben Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Federau. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: AfD!) AfD, ja, AfD. Wenn hier immer so viel nebeneinander läuft, dann komme ich ja auch mal ins Schleudern.

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Petra Federau AfD

Ja, alles gut! (Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Keine Ausreden!)

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Beate Schlupp

Keine Kommentare!

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was wir heute beraten, ist auf den ersten Blick ein wirklich gut gemeinter Antrag, ein Antrag, der ein reales Problem adressiert, denn ja, die Lage der Geburtshilfe in Mecklenburg-Vorpommern ist ernst. Die Zahlen sind eindeutig dramatisch: sinkende Geburtszahlen, geschlossene Kliniken, immer längere Wege für werdende Mütter. Und genau deshalb muss man sagen, dieses Thema verdient mehr als gute Absichten, es verdient eine tragfähige Politik. Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU erkennt die Probleme, aber er bleibt dann leider bei der Lösung erschreckend oberflächlich. Was lesen wir? Ein Landesprogramm soll es richten mit Boni, mit Prämien, mit Netzwerken, mit Förderprogrammen. Das klingt nach Aktivität. Das klingt nach Handlungswillen. Aber die entscheidende Frage wird dann doch nicht beantwortet: Woher kommt die Finanzierung? Was beabsichtigen Sie bei leeren Kassen zu streichen oder anders zu verteilen? Sie wollen Defizite kleiner Geburtsstationen ausgleichen. Das bedeutet dann aber nichts anderes, als, der Steuerzahler soll dauerhaft Strukturen finanzieren, die sich aus eigener Kraft nicht mehr tragen. Das kann man politisch fordern, aber dann braucht es dazu die Ehrlichkeit, wie es auch finanziert wird. Dann braucht es klare Zahlen, was konkret darf es kosten. Dann braucht es Prioritäten bei den einzelnen Maßnahmen. Leider fehlt all dieses in Ihrem Antrag. Und ein noch gravierender Punkt ist der Punkt 2. Sie sprechen von flächendeckender Versorgung und ignorieren gleichzeitig die Realität. Weniger Geburten, weniger Fachpersonal, steigende Anforderungen an Qualität und Spezialisierung, das sind keine Randbedingungen, sondern leider harte Fakten. Und diese Fakten führen zu einem Zielkonflikt. Man kann nicht gleichzeitig überall alles vorhalten und dabei höchste Qualität und Wirtschaftlichkeit garantieren. Diesen Konflikt lösen Sie nicht, Sie überdecken ihn mit zwar richtigen Ansätzen, aber leider im Kleid des Wahlkampfs. Meine Damen und Herren, auch beim Thema Personal bleibt der Antrag etwas schwach. Hebammenbonus, Studienplätze, Weiterbildung, alles richtig, aber glauben Sie ernsthaft, dass ein Bonus allein den Fachkräftemangel löst? Der Wettbewerb um Personal findet längst bundesweit statt. Und solange Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Haftungsfragen nicht strukturell verbessert werden, bleiben solche Maßnahmen ein Stückwerk. Meine Damen und Herren, was dieser Antrag zeigt, ist, Probleme werden richtig beschrieben, aber die Lösungen bleiben politisch bequem. Man will alles erhalten, alles fördern, alles verbessern, aber ohne sich festzulegen, ohne Prioritäten zu setzen (Zuruf von Harry Glawe, CDU) und leider auch ohne unbequeme Entscheidungen zu treffen. Doch genau diese Entscheidungen sind notwendig. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Wir brauchen eine ehrliche Debatte darüber, welche Standorte dauerhaft und qualitativ tragfähig sind, wie regionale Versorgungsnetzwerke verbindlich organisiert werden und wie – ich sagte es – Qualität, Erreichbarkeit und Wirtschaftlichkeit sinnvoll in Einklang gebracht werden können. Liebe Antragsteller, der Antrag erkennt die Probleme zu Recht und ist gut gedacht, aber er ist nicht zu Ende gedacht. (Zuruf von Harry Glawe, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Er ist aber dann doch leider nur ein Sammelsurium von Maßnahmen ohne klare Strategie, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) ohne finanzielle Substanz und ohne Lösung des zentralen Zielkonflikts. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Meine Damen und Herren, die Geburtshilfe in Mecklenburg-Vorpommern steht unter Druck, das ist klar. Gerade deshalb dürfen wir uns keine Symbolpolitik leisten. Was wir brauchen, ist ein echtes, tragfähiges Gesamtkonzept. Damit ist dann allen geholfen. Da wir aber das Problem absolut sehen und erkennen, werden wir uns bei dem Antrag enthalten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im März wollte die Gruppe der FDP, angeregt durch den frauenpolitischen Lunch des Landesfrauenrats und des Landeshebammenverbandes, diesen Landtag und die Landesregierung für eine respektvolle und selbstbestimmte Geburtshilfe in unserem Bundesland sensibilisieren. Nun nimmt die CDU-Fraktion die zum vierten Mal in Folge gesunkene Geburtenzahlen in der Bundesrepublik Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern zum Anlass, um sich über die Geburtshilfe Gedanken zu machen. Zunächst können wir feststellen, dass in der Bundesrepublik Deutschland während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Entbindung für Schwangere ein Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe besteht, der in Mecklenburg-Vorpommern aktuell landesweit an 14 Krankenhäusern sowie durch 184 freiberufliche und 72 nebenberufliche Hebammen sowie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte abgesichert wird. Das ist der Stand aus dem Jahr 2024. Sodann können wir feststellen, dass die Weiterentwicklung der Geburtshilfe und Pädiatrie in Mecklenburg-Vorpommern das erste zentrale Thema der in dieser Legislaturperiode eingesetzten Gesundheitskommission war und diese gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren das Zielbild für Geburtshilfe und Pädiatrie 2030 auf den Weg gebracht hat. Damit hat die Landesregierung einen der wesentlichen Punkte der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ des Landtages der letzten Legislaturperiode erfolgreich weiterentwickelt und die praktische Umsetzung eingeleitet. Ich will da nichts wiederholen, was die Ministerin ausgeführt hat. Frau Drese, ich fand Ihren Redebeitrag überhaupt nicht mit Überlänge versehen, sondern das mal alles deutlich zu machen, zeigt, wie komplex a) das Thema ist (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und in welcher Komplexität und mit welcher Gründlichkeit das seitens der Landesregierung und auch Ihrerseits ganz speziell, Frau Drese, behandelt wird. Und dafür an dieser Stelle vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Enrico Schult, AfD: Klatschen genau vier Leute. Kann nicht so doll gewesen sein!) Die CDU kritisiert nun in ihrem Antrag, dass es sich um einen Leitfaden handeln würde, der nicht über Absichtserklärungen hinausginge, um dann festzustellen, dass eine der wesentlichen Grundlagen für die Umsetzung die Leistungszuweisungen im Rahmen des neuen Krankenhausplans und der Krankenhausreform seien. Das ist richtig erkannt, Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Der Landeskrankenhausplan wird gerade erstellt und die Umsetzung der beschlossenen Krankenhausreform haben Sie auf Bundesebene nochmals ins Visier genommen. Sehr geehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion, Sie wissen, dass unser Bundesland seine Hausaufgaben durch vorausschauende Neuaufstellung der Krankenhausstruktur schon in den 90er-Jahren und Anfang der 2000er-Jahre gemacht hat. Sie haben in 16 Jahren Bundesregierung die Strukturbereinigung in den alten Bundesländern nicht auf den Weg gebracht und Sie haben die DRG-Abhängigkeit der Krankenhäuser nicht beendet oder wenigstens begrenzt. Statt eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung als Bestandteil der Daseinsvorsorge sicherzustellen, haben wir infolgedessen eine Wirtschaftlichkeitsdebatte. Nun zurück zum Feststellungsteil des Antrages. Und da, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, stellt sich die Frage: Wer war zuerst da, Huhn oder Ei? Und was ist eigentlich grundsätzlich entscheidend für die Frage, ob ich mir als junge Familie oder als junge alleinerziehende Frau oder als Frau in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung ein Kind wünsche oder nicht? In der Begründung führen Sie richtig an: „Weniger Geburten, weniger Frauen im gebärfähigen Alter, weniger Geburtskliniken – ein Trend, der sich in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 1990 beobachten lässt und sich aller Voraussicht nach fortsetzen wird.“ Der Oberdemograf meiner Partei, der ehemalige Landtagsabgeordnete Wolfgang Weiß, hat schon in den 90er- und Anfang der 2000er-Jahre darauf hingewiesen, was eine kinder-, frauen-, familien- und strukturfeindliche Politik in Ostdeutschland für Folgen haben wird. Das zeigt sich ja. Und es stellt sich zum Schluss die Frage, wie kinder- und familienfreundlich ist die Bundesrepublik Deutschland, denn den Trend der sinkenden Geburtenzahlen gibt es bundesweit, und in Ostdeutschland ist er besonders gravierend. Und wie wird sich wohl der Trend entwickeln, wenn Sie jetzt den sozialpolitischen Rotstift ansetzen? Statt in der Sozialpolitik, in der Familienpolitik, in der Kinder- und Jugendpolitik sowie in der Gesundheitspolitik zu kürzen, wie es die erneut CDU-geführte Bundesregierung jetzt vorhat, sollten Sie überlegen, wie unser Land kinder- und familienfreundlicher wird und wir jedes Kind und jede Familie in eine sichere Zukunft bringen können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion benennt ein reales Problem. Die geburtshilfliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern steht unter erheblichem Druck. Sinkende Geburtenzahlen sind genannt worden, drohender Fachkräftemangel oder bereits bestehender Fachkräftemangel, und die Wege im ländlichen Raum sind angesprochen. Und das sind auch keine neuen Befunde, sie spitzen sich aber weiter zu. Insofern ist es richtig, dass wir uns hier im Landtag intensiv mit der Problematik Geburtshilfe befassen. Und ich will auch ausdrücklich sagen, dieser Antrag enthält eine Reihe sinnvoller und unterstützungswerter Maßnahmen. Die Stärkung der fachärztlichen Weiterbildung in der Geburtshilfe ist notwendig. Das wird aber nicht allein von unseren Bemühungen hier im Landtag abhängen, sondern da müssen wir natürlich auch unsere Körperschaften mit einbeziehen, also die Ärztekammer, die für die Weiterbildung zuständig ist, ebenso der Ausbau der Kapazitäten im Hebammenwesen, besonders deren Fort- und Weiterbildungsangebote. Wer Versorgung sichern will, muss in Weiterbildung und Ausbildung investieren. Das ist unstrittig. Auch die Förderung regionaler Versorgungsnetzwerke geht in die richtige Richtung. Geburtshilfe ist heute keine isolierte Leistung einzelner Häuser mehr, sondern Teil eines integrierten Systems aus Kliniken, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den Hebammen. Gerade in einem Flächenland wie MV brauchen wir solche kooperativen Strukturen. Sie sind ja auch angesprochen worden von der Ministerin als sektorenübergreifende Versorgung. Das ist Kooperation im besten Sinne. Besonders begrüßen wir zudem die Stärkung hebammengeleiteter Kreißsäle und Geburtshäuser. Das entspricht einem modernen Verständnis von Geburtshilfe, das die physiologische Geburt stärkt, Frauen mehr Selbstbestimmung ermöglicht und gleichzeitig die Kliniken entlastet. Auch ein systematisches Monitoring kann helfen, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und politisch nachzusteuern. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei aller Zustimmung zu einzelnen Punkten bleibt der Antrag in zentralen Fragen jedoch widersprüchlich. Und genau deshalb werden wir uns am Ende enthalten. Ein erster kritischer Punkt ist die Forderung nach einer starren gesetzlichen Erreichbarkeitsfrist in Pkw-Minuten. Was auf den ersten Blick plausibel klingt, greift in der Realität zu kurz. Versorgung lässt sich nicht allein in Minuten messen. Entscheidend ist nicht nur, wie schnell ein Kreißsaal erreichbar ist, sondern auch, ob dort die notwendige Qualität und personelle Ausstattung gewährleistet sind. Starre Vorgaben können hier Fehlanreize setzen und differenziertere Lösungen erschweren, vor allem in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Ein zweiter Punkt ist der vorgeschlagene pauschale Defizitausgleich für kleinere Standorte. Ja, wir wollen eine wohnortnahe Versorgung möglichst erhalten. Aber wir dürfen uns auch nichts vormachen. Nicht jeder Standort kann dauerhaft unabhängig von Fallzahlen und personellen Ressourcen aufrechterhalten werden, ohne Qualitätsrisiken in Kauf zu nehmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Eine zukunftsfeste Strukturpolitik muss stärker darauf setzen, Angebote sinnvoll zu bündeln, Spezialisierungen zu ermöglichen und gleichzeitig neue Versorgungsformen zu etablieren, etwa durch mobile Teams oder sektorenübergreifende Modelle. Auch bei den vorgeschlagenen Bonus- und Prämienmodellen für Hebammen gilt, sie könnten zwar kurzfristig Anreize setzen, lösen aber nicht die strukturellen Probleme des Berufs. Und im Übrigen haben wir da auch zum Teil andere Vorstellungen, auch was die Berufshaftpflichtversicherung betraf. Entscheidend sind verlässliche Arbeitsbedingungen, gute Kooperation und eine nachhaltige Absicherung des Berufsbildes. Da bleibt der CDU-Antrag ambivalent. Wir wollen eine flächendeckende Versorgung, ja, aber wir wollen vor allem eine qualitativ hochwertige, sichere und zukunftsfeste Geburtshilfe. Das bedeutet mehr Kooperation, mehr Flexibilität in den Versorgungsformen und eine konsequente Stärkung der Hebammen und der Gynäkolog/-innen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst im März haben wir uns auf Antrag der Gruppe der FDP mit der Geburtshilfe befasst. Der Fokus des heute vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion ist etwas anders gesetzt, aber die Zielrichtung ist natürlich ähnlich. Es geht um die Verbesserung der Geburtshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Anliegen unterstützen wir ausdrücklich, denn die Herausforderungen sind real: sinkende Geburtenzahlen, Fachkräftemangel und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung, gerade im ländlichen Raum. Bereits im Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ aus dem Jahre 21 wurde empfohlen, Konzepte für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige geburtshilfliche und kindermedizinische Versorgung zu entwickeln. Genau daran haben wir in dieser Wahlperiode gearbeitet. Die Expertinnen und Experten der Gesundheitskommission haben gemeinsam mit der Ärzteschaft, den Krankenhäusern, den Hebammen, den Krankenkassen, den Patientenvertretungen sowie den Universitäten und Wissenschaftseinrichtungen das Zielbild Geburtshilfe und Pädiatrie 2030 erarbeitet. Beschrieben wird darin ein modernes und zukunftsfähiges Bild der Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern, eine Geburtshilfe, die Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge verlässlich begleitet und dabei die Gesundheit und das Wohl von Mutter und Kind konsequent in den Mittelpunkt stellt. Moderne Geburtshilfe bedeutet dabei eben nicht nur die Debatte über einzelne Standorte. Moderne Geburtshilfe bedeutet auch frauenzentrierte Versorgung, gute Hebammenbegleitung, sektorenübergreifende Zusammenarbeit und verlässliche regionale Versorgungsnetzwerke. Und vieles aus dem Zielbild ist nicht mehr nur Theorie. Wir haben natürlich begonnen, zentrale Empfehlungen Schritt für Schritt umzusetzen: durch die Verankerung frauenzentrierter Geburtshilfe im Landeskrankenhausgesetz, durch die stärkere Förderung hebammengeleiteter Versorgungskonzepte, durch regionale Kooperationen und telemedizinische Ansätze sowie durch Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Als Beispiel dafür, wie frauenzentrierte Konzepte umgesetzt werden können, dient dafür auch der hebammengeleitete Kreißsaal in Neustrelitz. Gesunde Schwangere mit einem unauffälligen Schwangerschafts- und Geburtsverlauf werden natürlich eigenverantwortlich von Hebammen betreut. Ärztinnen und Ärzte sind dabei nicht routinemäßig leitend beteiligt, stehen aber im Krankenhaus jederzeit zur Verfügung, wenn Komplikationen auftreten oder medizinische Unterstützung nötig wird. Das Ziel ist eine möglichst natürliche, interventionsarme und selbstbestimmte Geburt in einer ruhigen, zugewandten Atmosphäre, verbunden mit der Sicherheit der Klinikstruktur. Das zeigt, wie die Geburtshilfe wohnortnah, selbstbestimmt und zugleich sicher weiterentwickelt werden kann. Für diese Entwicklung haben wir den konzeptionellen Grundstein gelegt. Entscheidend ist dabei, die Umsetzung dieser Empfehlungen ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten. Nicht jede Maßnahme kann allein durch Landespolitik gelöst werden. Nur wenn Krankenhäuser, Krankenkassen, Hebammen, Ärzteschaft, Kommunen, Land und Bund gemeinsam Verantwortung übernehmen, werden wir dauerhaft tragfähige Lösungen erreichen. Dafür wurde jetzt nach dem Zielbild auch ein Koordinierungsgremium aus KV, KGMV, IKK, vdek, Sozialministerium und Hebammenverband eingesetzt, damit Lösungsvorschläge aus dem Zielbild vom Papier in die Praxis gebracht werden können. Priorisierte Themen, die sich in der Umsetzung befinden, sind das Thema Suchtprävention, die Entwicklung von Tandempraxen – gerade ist in Goldberg wieder eine Tandempraxis eingerichtet worden, also ein Allgemeinmediziner und ein Pädiater vor Ort –, die Entwicklung der freien Wahl natürlich des Geburtsortes. Vor diesem Hintergrund weise ich den Vorwurf zurück, es handele sich bei dem entwickelten Zielbild lediglich um eine theoretische Grundlage. Wir gestalten die Praxis. Dabei wünschen wir uns natürlich eine möglichst wohnortnahe Versorgung, natürlich. Aber gleichzeitig, und mein Kollege Dr. Terpe hat es hier angesprochen, gleichzeitig müssen wir auch ehrlich darüber sprechen, wie Qualität, Personalverfügbarkeit und Patientensicherheit dauerhaft gewährleistet werden können. Genau deshalb braucht es differenzierte Lösungen und keine einfachen Schlagworte. Ein wichtiger Schritt war deshalb das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2022. Damit wurde erstmals eine gezielte Sicherstellungsförderung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser eingeführt. Mecklenburg-Vorpommern erhält daraus jährlich rund 2,3 Millionen Euro zur Unterstützung der geburtshilflichen Versorgung in dünn besiedelten Regionen. Die Ministerin hat dazu ausgeführt. Deshalb wäre es aus unserer Sicht konsequent, bestehende Maßnahmen des Bundes auch künftig konstruktiv mitzutragen und gemeinsam weiterzuentwickeln. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig gehandelt und die relevanten Akteure an einen Tisch gebracht. Die Gesundheitskommission hat hierfür eine wichtige Grundlage geschaffen. Darüber hinaus haben wir im neuen Landeskrankenhausgesetz festgeschrieben, dass Kliniken den besonderen Bedürfnissen schwangerer Frauen Rechnung tragen sollen. Dazu gehören beispielsweise frauenzentrierte Betreuungskonzepte, zertifizierte hebammengeleitete Kreißsäle und die Möglichkeit einer 1 : 1-Betreuung unter der Geburt. Auch auf Bundesebene konnten wichtige Vereinbarungen erreicht werden. Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass der Zugang zur Grundversorgung, insbesondere der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung, flächendeckend gesichert werden soll. Das zeigt, wir arbeiten bereits konkret an Verbesserungen. Die Herausforderungen in der Geburtshilfe lösen wir nicht mit immer neuen Forderungskatalogen, sondern mit verlässlicher Zusammenarbeit und der konsequenten Umsetzung der bereits vereinbarten Maßnahmen. Und genau deshalb lehnen wir heute den Antrag der CDU-Fraktion ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann es nur immer wieder sagen, die Geburt eines Kindes ist einer der prägendsten Momente im Leben – für das Kind selbst, für die Eltern, für die gesamte Familie und auch für die Gesellschaft. Und dass uns Freie Demokraten dieses Thema wirklich sehr am Herzen liegt, das haben wir schon mit unserem Antrag in der letzten Plenarwoche gezeigt. Vielen Dank, dass der wohl wirklich tatsächlich mehrfach erwähnt wurde und seine Spuren hinterlassen hat. Und wir begrüßen deshalb auch, dass wir das Thema Geburtshilfe heute nochmals auf der Tagesordnung haben. Realität in Mecklenburg-Vorpommern ist: weniger Geburten, weniger Kliniken, größere Entfernungen. Und diese Entwicklung stellt durchaus ein strukturelles Phänomen dar. Und wir brauchen deshalb auch eine strukturierte Antwort. Positiv hervorzuheben ist auch hier im Antrag der Fokus auf die flächendeckende Versorgung. Die geplante Festlegung einer Erreichbarkeitsfrist ist dabei ein gesundheitspolitisches Versprechen, dass Geburt kein Standortprivileg wird. Und genauso wichtig ist die vorgesehene Stabilisierung kleiner, bedarfsnotwendiger Geburtsstationen. Wenn wir wohnortnahe Versorgung wollen, müssen wir sie auch politisch absichern, finanziell und planerisch. Und ganz zentral die Stärkung der Hebammenversorgung. Die vorgesehenen Maßnahmen vom Hebammenbonus über die Niederlassungsprämie bis hin zum Ausbau der Studienkapazitäten adressieren ein Kernproblem, den zunehmenden Fachkräftemangel. Ohne ausreichende Hebammen wird keine Struktur, so gut sie auch geplant ist, tragfähig sein. Aber ich denke, da herrscht hier auch wirklich ein gemeinsamer Konsens. Auch der Ansatz, regionale Versorgungsnetzwerke verbindlich zu fördern, ist ausdrücklich zu begrüßen. Und Geburtshilfe funktioniert eben nicht nur in einzelnen Einrichtungen. Sie braucht Kooperation zwischen Kliniken, freiberuflichen Hebammen, Geburtshäusern und ambulanter Versorgung. Und ja, es bleibt festzuhalten, der Antrag formuliert einen gewissen Rahmen. Und es ist auch – das wurde vorgetragen –, es gibt ganz viel Bewegung in dem Thema. Das würde ich nie so ignorieren. Und entscheidend muss aber auch sein, dass aus Förderansätzen verbindliche Strukturen werden, dass dem vorliegenden Zielbild dann überprüfbare Realitäten auch vorliegen. Und ich denke schon, dass dieser Antrag ein wichtiger und ein guter Schritt ist, diesen Prozess voranzutreiben. Auch die Schwächen, die ich da durchaus sehe, halten uns nicht davon ab, ihn nicht zu unterstützen. Und ich möchte noch eines sagen: Wir brauchen neben einer kinderfreundlichen Gesellschaft ein System, das es fördert, auch Kinder zu bekommen. Frauen müssen sich wohlfühlen und geborgen fühlen, wenn sie dann sich entschieden haben, ein Kind zu gebären, was uns dann allen, denke ich, unserer Gesellschaft und den Familien guttut. Also wir stimmen diesem Antrag zu. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also die Begründung ist, wir sind schon auf dem Weg und nehmen Sie das Zielbild, was wir formuliert haben, als bindend! Das würde ich als die große Klammer setzen, die Sie mir gerade ausgeführt haben, um zu begründen, warum Sie den Antrag ablehnen. Dann würde ich Ihnen entgegnen, ich habe nicht den Anspruch darauf, also ne, alles in diesem Zusammenhang in diesem Antrag formuliert zu haben. Aber wenn Sie sich auf den Weg begeben, ist es sicherlich auch aus Ihrer Sicht nicht schädlich, diese Positionen, die dort skizziert sind, mit auf den Weg zu nehmen und deshalb dem Antrag zuzustimmen, denn er macht mit Sicherheit vieles besser, wenn Sie den Weg damit beschreiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und ich will das deshalb auch sagen, weil wir vielleicht mal zunächst über die Ausgangslage sprechen. Also ich gehe davon aus, dass wir alle davon ausgehen, dass die Lauterbach-Kommission mit ihrem „Lauterbach-Gesetz“ – so würde ich es mal nennen – und den Definitionen, also ne, zu Anforderungen an die neue Krankenhauslandschaft, durch den Bund ja von den Ländern mitgetragen worden ist, so auch durch die rot-rote Regierung. Also brauchen wir uns darüber de facto nicht mehr zu unterhalten, also über die Frage der Grundlagen. Und wenn wir uns über die Fragen der Grundlagen nicht unterhalten müssen, dann müssen wir uns darüber Gedanken machen, wie wir in Mecklenburg-Vorpommern diesen Weg der Umsetzung dieser Krankenhausreform, insbesondere auch für die Geburtshilfe, sinnvoll gestalten können. Und da will ich gerne einige Aspekte von Ihnen auch aufnehmen. Also sicherlich kann man, gerade wenn es darum geht, also ne, Geburtsstationen und die Frage der bedarfsgerechten konzeptionellen Ausstattung von hebammengeleiteten Geburtsstationen natürlich in den Blick nehmen. Nur an einem Problem werden Sie nicht vorbeikommen, nämlich an der Frage der Hebammenversorgung, und zwar aus zweierlei, mindestens zweierlei Gründen, nämlich einmal der Frage, so unter dem Motto, gibt es bedarfsgerechte Studienplätze. Die Frage ist, was ist bedarfsgerecht. Also wenn man „bedarfsgerecht“ definiert, bei denjenigen, die sich bewerben, dann mag das bedarfsgerecht sein, aber nicht bei dem, was wir brauchen, denn wenn wir uns angucken, wie die Hebammenversorgung bundesweit ist und wie sie in unserem Land ist, dann werden wir feststellen, dass wir das Schlusslicht bilden. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und das ist etwas, was uns natürlich herausfordert und wir deshalb die Bedarfsgerechtigkeit an einem anderen Positionspapier messen lassen als an der Frage, gibt es dafür genug Bewerber. Also das ist sicherlich das eine Thema. Deswegen kommen wir zu dem Schluss, dass wir da neue Ausbildungskapazitäten brauchen. Und ich will durchaus eines aufnehmen, Herr Koplin. Sie haben darauf verwiesen, dass natürlich das Problem, durchaus auch ein Versicherungsrisiko für Hebammen besteht, insbesondere dann, wenn wir nicht nur über die Vor- und Nachsorge bei der Geburt reden, sondern genau während der Geburt und insbesondere natürlich dann in hebammengeleiteten Kreißsälen, weil das natürlich noch mal eine besondere Herausforderung durchaus darstellen kann. Das will ich an dieser Stelle gar nicht leugnen. Ich würde Sie trotzdem darum bitten, das Thema nicht so leichtfertig abzutun, also mit Blick auf die Frage, wie schaffen wir es tatsächlich, wirtschaftlich, qualitativ und personell die Situation in diesem Land stabil zu halten. Und ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass wir sehen, dass sich Geburtsstationen leise und heimlich in der Vergangenheit einfach verabschiedet haben oder verabschiedet haben wollten. Der Aufschrei in der Bevölkerung war dann in der Regel groß. Aber genau das muss uns dazu veranlassen, konzeptionell vorzudenken und vor allem medizinisch-strategisch vorgedacht zu haben, bevor wir in die Falle und in die Gefahr laufen, rein faktisch Geburtsstationen schließen zu sehen, und wir nicht in der Lage sind, das konzeptionell flächendeckend aufzufangen. Und darum wäre mein Appell, also diese Positionen, die wir hier skizziert haben, durchaus aufzunehmen. Sehr geehrte Frau Ministerin, ich bin durchaus sehr gespannt auf das – Wie haben Sie es damals gesagt? –, auf das Ende des vierten Quartals, wenn der Krankenhausplan tatsächlich dann vorliegt, um zu sehen, wie dann das von Ihnen skizzierte gerade System der gestuften Versorgung in diesem Zusammenhang aussieht. Sie hätten mich ein bisschen weniger auf die Folter spannen können, indem Sie uns das heute skizziert hätten, damit wir wissen, also ne, wie strukturell dann die Zukunft dieses Landes in diesem Bereich aussehen wird. Ich gehe davon aus, dass wir uns dazu dann noch mal an angemessener Stelle verständigen werden in der nächsten Legislaturperiode, hätte aber gehofft, dass Sie meinem Antrag zustimmen würden, um das mit auf den Weg zu nehmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Hoffmeister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6478. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6478 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Linke, bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP und Stimmenthaltungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37 : Beratung des Antrages der Fraktionen Die Linke und SPD – Stärkung von Wahlfreiheit und Qualität in der schulischen Inklusion, Drucksache 8/6481. Antrag der Fraktionen Die Linke und SPD Stärkung von Wahlfreiheit und Qualität in der schulischen Inklusion – Drucksache 8/6481 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete … Wer hat denn …? Das steht hier nicht drauf. Die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler? (Jeannine Rösler, Die Linke: Ja. – Torsten Koplin, Die Linke: Ohne Zweifel. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Es ist nicht, es ist nicht ausgefüllt. (Torsten Koplin, Die Linke: Alles gut. Es ist auch kein Betriebsunfall, also gut.)

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Jeannine Rösler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über Inklusion sprechen, dann sprechen wir nicht über ein theoretisches Konzept, das allein in Gesetzen, Verordnungen oder bildungspolitischen Leitlinien beschrieben werden kann. Wir sprechen über die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern. Wir sprechen über Familien, die sich fragen, welche Schule ihrem Kind gerecht wird. Wir sprechen über Lehrkräfte, die tagtäglich versuchen, Bildung, Förderung, Partizipation und Teilhabe miteinander zu verbinden. Und wir sprechen über ein Bildungssystem, das den Anspruch hat, niemanden zurückzulassen, und dennoch vielerorts mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert ist. Wir wollen die Debatte darüber, wie wir Inklusion so gestalten, dass sie gelingt. Und wir sagen klar, Inklusion bleibt pädagogisch und gesellschaftlich richtig, und Inklusion bleibt unverzichtbar für ein solidarisches Bildungssystem, denn jedes Kind braucht die Chance auf Bildung, Förderung und gesellschaftliche Teilhabe. Unterschiede bedeuten nicht Defizit, sondern Vielfalt. Genau deshalb dürfen wir Inklusion nicht auf eine organisatorische Entscheidung reduzieren. Wir wissen, auch aus Studien, dass inklusive Bildung dort besonders gut gelingt, wo Schulen über multiprofessionelle Teams, stabile sonderpädagogische Unterstützung, ausreichend Zeitressourcen und individuelle Förderstrukturen verfügen. Gleichzeitig stößt inklusive Bildung dort an Grenzen, wo Lehrkräfte überlastet sind und personelle Ressourcen fehlen. Pädagogen äußern grundsätzlich eine Zustimmung zur Inklusion, benennen aber fehlende Zeit, Personalmangel, mangelnde Differenzierungsmöglichkeiten als Probleme. Es hat sich gezeigt, dass die bisherigen Zeitvorgaben zur Schließung der Förderschulen Lernen häufig auf erhebliche Bedenken gestoßen sind, weil eben die Voraussetzungen für eine vollständige Umsetzung inklusiver Lernsettings vielerorts noch nicht gegeben sind, sei es aus personellen Gründen, wegen unzureichender sonderpädagogischer Unterstützung oder wegen fehlender baulicher Voraussetzungen. Die Verlängerung der Förderschulen Lernen bis 2035 ist notwendig, um Schulträgern Planungssicherheit zu geben, personelle Ressourcen aufzubauen und inklusive Lernsettings schrittweise weiterzuentwickeln. Wir sehen darin keinen Widerspruch zur Inklusion. Im Gegenteil, wer Inklusion ernst nimmt, muss auch die Voraussetzungen ernst nehmen, denn Inklusion darf nicht dazu führen, dass Kinder überfordert werden, dass Lehrkräfte dauerhaft an ihre Belastungsgrenzen geraten und dass Eltern das Vertrauen in das Bildungssystem verlieren. Gerade Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf profitieren häufig von stabilen Beziehungen, kleineren Lerngruppen und geschützten Lernräumen. Genau deshalb geht es in unserem Antrag um eine Neuausrichtung und nicht um eine Abkehr von der Inklusion, sondern vielmehr Realität ernst nehmen und Prozesse anpassen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wegen Wahlkampf! Aus keinem anderen Grund.) Für jede Weiterentwicklung braucht es Planung, Ressourcen und Akzeptanz, und Veränderung braucht Vertrauen. Die Rückmeldungen zeigen deutlich, dass viele Kommunen mehr Zeit benötigen, insbesondere für die Gebäude. Schulen benötigen multiprofessionelle Teams, Lehrkräfte brauchen Qualifizierung und Eltern brauchen Beratung. Genau deshalb ist die Verlängerung verantwortungsvoll. Zudem geht es um mehr Unterstützung für Kinder mit einem emotionalen und sozialen Förderbedarf, das heißt zusätzliche Lernsettings, der Ausbau von Schulwerkstätten, intensivere sozialpädagogische Unterstützung (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr richtig!) und die Entwicklung passgenauer Bildungswege. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Auch diese Kinder sollen nicht durch das Raster fallen, sondern die Chance erhalten, einen Schulabschluss zu erreichen. Wichtig ist uns das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, denn sie wissen, welche Lernbedingungen Sicherheit geben, und es wäre falsch, diese Perspektive auszublenden. Inklusion bedeutet nämlich nicht Bevormundung, Inklusion bedeutet Teilhabe, und Teilhabe beginnt mit Mitbestimmung. Deshalb stärken wir Eltern und ermöglichen unterschiedliche Wege. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Gleichzeitig sagen wir klar, die Verlängerung darf kein Aufschub ohne Konsequenzen sein. Nutzen wir die Zeit für mehr sonderpädagogische Fachkräfte, für multiprofessionelle Teams, für Schulsozialarbeit, bessere Diagnostik, Barrierefreiheit, für das Miteinander, Füreinander, Beieinander, denn genau das bedeutet Inklusion. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Ernst-Barlach-Gymnasiums aus Schönberg. Seien Sie uns herzlich willkommen! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Um das Wort gebeten hat für die Landesregierung die Bildungsministerin Frau Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bildung braucht ein hohes Maß an Qualität. Und wenn dann aber die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne einen anerkannten Schulabschluss genau bei jenen Jugendlichen am höchsten ist, die unsere Begleitung am stärksten brauchen, dann muss die Qualität erhöht werden, dann müssen die Unterrichtsangebote ausgebaut werden, dann muss das System überdacht und überarbeitet werden. Das heißt, Bildung braucht nicht nur Qualität, sondern auch Ehrlichkeit, und das alles haben wir in dem Antrag zur Stärkung der Wahlfreiheit und Qualität in der schulischen Inklusion aufgegriffen und machen somit deutlich, worum es uns geht: um gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen. Denn eines ist vollkommen klar, ein bloßes Verlängern bestehender Strukturen ist noch keine Qualitätssteigerung, sondern ein Zementieren des Status quo, eine Verfestigung des Bestehenden, was aber längst nicht in allen Bereichen erfolgreich sein muss. Genau deshalb hat die Landesregierung mit der Neuausrichtung der Inklusion einen klaren, verantwortungsvollen Weg eingeschlagen, einen auf zehn Jahre angelegten Entwicklungsprozess für die schulische Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern, einen Prozess, der nicht verordnet wird, sondern der gemeinsam gestaltet wird. Denn unser gemeinsamer Anspruch ist hoch. Wir wollen jede Schule erreichen, wir wollen jede Lehrkraft stärken, wir wollen jedes Kind und jeden Jugendlichen bestmöglich fördern und alle Eltern einbeziehen. Wir wollen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) wir wollen die Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler erhöhen. Und das ist kein einfacher Weg, aber er ist richtig. Dabei halten wir an einem klaren Ziel fest: Teilhabe gewähren und zugleich dafür zu sorgen, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler einen anerkannten Schulabschluss erreichen. Genau das ist unser Maßstab für gute Bildungspolitik. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen, Vertrauen entsteht nur durch Dialog. Deshalb haben wir frühzeitig das Gespräch mit dem Landeselternrat gesucht und sind in den letzten Monaten in den direkten Austausch mit allen Mitgliedern jedes einzelnen Stadtelternrates und jedes einzelnen Kreiselternrates gegangen. Die Fragen und Anregungen der Eltern zeigen, wie wichtig das Thema der Inklusion für die Familien in unserem Land ist. Und sie zeigen auch, die Eltern und Lehrkräfte erwarten zu Recht, dass wir diesen Prozess transparent, verlässlich und nachvollziehbar gestalten. Genau das tun wir, denn neben dem Austausch mit den Elternräten haben alle Eltern von uns in einem Schreiben sämtliche detaillierte Angaben über die Neuerungen beziehungsweise Änderungen in der inklusiven Beschulung ganz persönlich erhalten. Eltern wünschen sich eine verlässliche Wahlfreiheit. Sie wollen darüber entscheiden, ob sie die Beschulung im gemeinsamen Unterricht für ihr Kind wählen oder gezielte spezifische Förderangebote in separaten Lerngruppen. So wird die Neuausrichtung der Strategie als Chance verstanden, die die dringend notwendige Vielfalt an Bildungswegen sichert. Diese Vielfalt ist nämlich kein Widerspruch zur Inklusion, sondern sie ist ihre Voraussetzung. Der Antrag beschreibt dafür den Rahmen. Wir sichern die Wahlfreiheit für Eltern, wir ermöglichen weiterhin unterschiedliche Lernorte, vom gemeinsamen Unterricht bis hin zu spezifischen Förderungen, und wir entwickeln die Qualität der Angebote Schritt für Schritt weiter. Diese Weiterentwicklung haben wir auch in den letzten Jahren vorangetrieben, unter anderem durch die Einrichtung von Familienklassenzimmern und inklusiven Lerngruppen, durch den Aufbau der kleinen und großen Schulwerkstatt, aber auch durch die Stärkung des gemeinsamen Unterrichts, ob in der Begabtenförderung oder in der flexiblen Schulausgangsphase. Insgesamt stehen für alle vorgenannten Bedarfe rund 350 Lehrkräftestellen zusätzlich bereit. Daneben werden über 200 Stellen für unterstützende pädagogische Fachkräfte bereitgestellt. Aber nicht alle Aufgaben wurden in den letzten Jahren mit den vorgenannten oder durch die vorgenannten Maßnahmen gerecht analysiert und wurden auch nicht alle gelöst. Das verdeutlicht unsere Zustandsanalyse aus dem Schuljahr 24/25. Denn in dem Jahr verließen 1308 Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, und davon erreichte weniger als die Hälfte einen anerkannten Schulabschluss. 526 Jugendliche verließen die Schule mit dem Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder der Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, also mit einem Schulabschluss, aber nicht mit einem anerkannten Schulabschluss. Und 253 Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt erreichten überhaupt keinen Abschluss. Darauf haben wir mit einer grundlegenden inhaltlichen Neuausrichtung der Inklusionsstrategie reagiert. Ziel ist es, das Bildungssystem für alle Schülerinnen und Schüler zu stärken, die Anzahl der Jugendlichen mit einem Schulabschluss zu erhöhen und die Anschlussfähigkeit an die Berufsausbildung nachhaltig zu verbessern. Das ist ein wesentlicher Teil unserer umfassenden Strategie für höhere basale Kompetenzen, für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse und für mehr Chancengerechtigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Damit das gelingt, wird entgegen der bisherigen Planung die Möglichkeit für eine organisatorische Verbindung mit anderen Schularten geschaffen oder die Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit anderen Schularten bis zum Jahr 2035 verlängert, wobei wir die Entwicklung von Schulzentren besonders unterstützen. Wesentlich ist hierbei die Garantie, dass Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen auch über das Jahr 2035 hinaus in eigenständigen Klassen lernen können, sie werden nicht in andere Klassen integriert, geschützte Lernräume ermöglichen ihre individuelle Förderung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Diese beiden Seiten wird es immer geben. Eltern werden immer entscheiden können, ob ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf in einer Klasse lernen oder ob sie eine eigenständige Förderschulklasse besuchen. Des Weiteren stärken wir die Förderschulen inhaltlich durch eine Neuausrichtung der Stundentafel, um mehr Schülerinnen und Schülern den Übergang in die berufliche Bildung zu erleichtern und ihnen den Erwerb des ersten anerkannten Schulabschlusses zu ermöglichen. Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung der Berufsorientierung sowie auf dem Erwerb grundlegender Kenntnisse in der englischen Sprache. Wir führen zudem das Fachhandwerk in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 in Verbindung zur Arbeitswelt ein, und in der Jahrgangsstufe 9 wird ein wöchentlicher Praxislerntag die Berufsorientierung stärken. Darüber hinaus entwickeln wir Angebote für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung einschließlich differenzierter Lernsettings und der Möglichkeit zum Erwerb von Schulabschlüssen weiter. Ein besonders wirkungsvoller Ansatz auf dem Weg zu einem durchlässigeren Bildungssystem ist die Arbeit in den flexiblen Lerngruppen. Im Rahmen der Inklusionsstrategie wurde das Konzept der flexiblen Lerngruppen als Ansatz im Umgang mit Heterogenität entwickelt. Regionale Schulen und Gesamtschulen können demnächst auf freiwilliger Basis im Rahmen der Selbstständigen Schule eine flexible Lerngruppe einrichten. (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut!) Dieses Angebot bietet psychisch sowie emotional und sozial belasteten und beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf die Möglichkeit, im Bereich der primären Prävention und durch eine kooperative Beschulung am Unterricht teilzunehmen und einen ersten anerkannten Schulabschluss zu erreichen. (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist der richtige Ansatz.) Mit der intensiven Unterstützung durch das multiprofessionelle Team sollen die Schülerinnen und Schüler frühzeitig aufgefangen und stabilisiert werden, um eine dauerhafte Verfestigung von Lern- und Verhaltensproblemen zu verhindern und eine erfolgreiche Reintegration in den Regelunterricht ihrer Bezugsklasse zu ermöglichen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, schrittweise erweitern wir die großen Schulwerkstätten an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen auf die Jahrgangsstufen 8 und 9. Hier können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung individuell und zielführend begleitet werden, um den ersten anerkannten Schulabschluss zu erreichen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Dadurch werden in der Folge insgesamt auch die Regelklassen in der abschlussbezogenen Arbeit entlastet. Mit unserem neuen Unterrichtsangebot „Lebenspraxis“ bereiten wir zudem die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 auf die Aufgaben des täglichen Lebens vor, indem wir Impulse für eine zukunftsorientierte Lebensgestaltung setzen. Im Fokus steht die Vermittlung von Basiswissen, das im Alltag unerlässlich ist. Die grundlegende inhaltliche Neuorientierung der Inklusionsstrategie hat den klaren Anspruch, jedes Kind bestmöglich zu fördern, und dazu gehört ausdrücklich auch der Ausbau begabungsfördernder Netzwerke und Subnetzwerke an Grundschulen, Gesamtschulen und Gymnasien, denn Ziel einer inklusiven Schule ist es, alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf, (Patrick Dahlemann, SPD: Alle!) leistungsstarke und leistungsschwache von Anfang an gemeinsam zu unterrichten (Patrick Dahlemann, SPD: Alle!) und nach ihrem individuellen Lern- und Entwicklungsstand zu fördern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Neben dieser Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im regulären Unterricht erfolgt an den Spezialgymnasien die Förderung entsprechend der jeweiligen Profilbildung entweder in Musik oder in Sport oder bei Hochbegabung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Darüber hinaus wurden für die gezielte Schwerpunktbildung mehrere Profilschulen eingerichtet mit humanistischer Bildung, mit dem Niederdeutsch-Schwerpunkt oder dem MINT-Schwerpunkt. Auch die Initiative „Leistung macht Schule“ ist ein wesentlicher Beitrag, mit dem Bund und Länder gemeinsam den Grundstein dafür legen, dass künftig mehr Kinder und Jugendliche ihre Stärken und Talente unabhängig von Herkunft, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) unabhängig von Geschlecht und unabhängig ihres sozialen Status entfalten können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die Begabtenförderung soll dabei stärker im Regelunterricht verankert werden. Ziel ist es, die bestehenden Strukturen weiter auszubauen, möglichst viele Schulen einzubeziehen und eine langfristig wirksame flächendeckende Begabungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern zu etablieren. Sehr geehrte Damen und Herren, am Ende geht es um eine einfache, aber entscheidende Frage: Wie schaffen wir es, jedem Kind die bestmöglichen Startchancen zu geben? Ganz klar, indem wir Qualität vor Tempo setzen, wenn wir zuhören, statt zu übergehen, und wenn wir gemeinsam Verantwortung übernehmen. Entscheidend ist, dass wir die angestoßenen Prozesse verlässlich begleiten, evaluieren und weiterentwickeln. Genau aus diesem Grund haben wir ein Begleitgremium zur Neuausrichtung der Inklusionsstrategie eingerichtet. Die konstituierende Sitzung fand am 4. März statt. Es setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgruppen der relevanten schulischen, kommunalen und gesellschaftlichen Bereiche sowie Mitarbeitenden der obersten Schulaufsicht zusammen und tagt in regelmäßigen Abständen. Über das Begleitgremium erfolgt im Rahmen der nächsten zehn Jahre die Umsetzung der Maßnahmen zur Neuausrichtung der Inklusionsstrategie. Sehr geehrte Damen und Herren, all diese Maßnahmen zeigen, wir haben uns auf einen weiten Weg gemacht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber strukturiert, abgestimmt und mit einem klaren Ziel vor Augen, nämlich der Verbesserung unseres Bildungssystems. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir handeln nicht punktuell, sondern systematisch. Die am Ende des skizzierten Beteiligungsprozesses ergänzend vereinbarten Maßnahmen werden entsprechend personell und finanziell untersetzt, um somit die fachliche Grundlage für eine Novelle des Schulgesetzes vorlegen zu können. Denn Inklusion ist kein Zustand, den man einmal beschließt, Inklusion ist ein Weg, ein Weg, der Zeit braucht, ein Weg, der Ressourcen braucht, und ein Weg, der Vertrauen braucht, und darum bitte ich Sie! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Ja, ich muss ja sagen, Opposition wirkt. Es ist wirklich unfassbar, was man als Oppositionspartei so alles auf die Beine stellen kann, werte Kollegen, denn … (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Hören Sie zu, hören Sie zu! Ich erkläre Ihnen das gleich. … als ich 2021 hier das erste Mal im Landtag sozusagen einer Sitzung beiwohnen durfte, sollten die Förderschulen Lernen bis 2027 geschlossen werden. Wir als AfD-Fraktion – und Herr Butzki kann das bestätigen – haben uns immer wieder auch dafür eingesetzt, die Förderschulen Lernen dauerhaft zu erhalten, nicht nur bis 2027, sondern dauerhaft, weil die Vorteile dieser Förderschulen liegen auf der Hand: kleine Klassen, auf Berufsorientierung ausgerichteter Unterricht, Sonderpädagogen, was wir in vielen Regelschulen gar nicht haben. Und deshalb haben wir uns auch dafür eingesetzt. 2019 hat die damalige CDU- und SPD-Landesregierung beschlossen den Zeitstrahl auf 2027, Schließung der Förderschulen, dann wurde hier ein Antrag eingebracht, Schließung der Förderschulen bis 2030. Herr Renz, ich weiß, Sie standen auch hier und haben gefordert, Schließung der Förderschulen bis 2030. Wir als AfD haben uns immer dafür eingesetzt, die Förderschulen Lernen dauerhaft zu erhalten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Jetzt liegt ein Antrag vor, sehr geehrte Damen und Herren, bis 2035 den Zeitstrahl zu verschieben. Ich bin guter Dinge, dass die Förderschulen Lernen dauerhaft erhalten bleiben, und dafür haben wir uns als AfD eingesetzt und haben das veranlasst, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Denn wir standen natürlich, wir standen natürlich im Austausch mit den Eltern, Herr Renz, wir haben Demonstrationen gehabt, mit Elterninitiativen stand ich im Austausch. Wir haben ganz viele Anträge hier gestellt, die im Übrigen Sie auch abgelehnt haben. Und Anfang dieses Jahres kam ein Schreiben, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) ein Schreiben wurde sozusagen, ist öffentlich geworden, ein internes Protokoll aus der Landesregierung, und das kam an die Öffentlichkeit, und ich will Ihnen das mal vorlesen: „Nach einigen Diskussionen herrschte Einigkeit, dass die avisierten Änderungen, also Streckung der Förderschulen bis 2035, schnellstmöglich gesetzlich umgesetzt werden sollten, um größtmögliche Handlungssicherheit herzustellen und vor den Landtagswahlen möglichst wenig Angriffsfläche für die AfD zu bieten“, sehr geehrte Damen und Herren – (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) aus einem Protokoll der Landesregierung, ist an die Öffentlichkeit gekommen. Ja, Herr Butzki, Sie kneifen so mit den Augen. Das würde mich jetzt auch ärgern, dass das an die Öffentlichkeit gekommen ist, (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Torsten Renz, CDU) aber das zeigt doch eindeutig, sehr geehrte Damen und Herren, dass man Angst hat vor der AfD. Das zeigt eindeutig, dass wir auf dem richtigen Weg waren, (Patrick Dahlemann, SPD: Völliger Blödsinn! Hochmut kommt vor dem Fall.) uns für die Förderschulen einzusetzen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und deshalb freuen wir uns, (Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) dass wir den Eltern da draußen wenigstens einen Schritt jetzt präsentieren können, dass diese Förderschulen dauerhaft erhalten bleiben, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) hoffen wir. Mit einer AfD Landesregierung wird es jedenfalls so sein, sehr geehrte Damen und Herren, denn, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) denn es ist in der Tat so, dass die Förderschulen – wie gesagt, wir haben große Probleme, auch in den Regelschulen, wir haben Regionalschulen, große Klassen, und wenn da jetzt die Förderschüler noch in die Regelschulen geschickt werden, dann funktioniert das nicht, im Gegenteil, die gehen in dem großen Klassenverband unter, Sie haben an den Regelschulen oftmals gar keine Sonderpädagogen –, an den Förderschulen, wie ich sagte, kleine Klassen, haben Sie Sonderpädagogen, die extra darauf ausgerichtet sind, diese Kinder mit Defiziten, mit Förderbedarf sozusagen noch gezielt zu unterstützen. Denn wir brauchen ja auch diese Schüler in der Zukunft und gerade auch für den Arbeitsmarkt. Ich möchte noch einmal darlegen, dass wir als AfD natürlich unterscheiden zwischen kognitiven Beeinträchtigungen, dann sollte man auf die Förderschule gehen, oder körperlichen Beeinträchtigungen. Wenn jemand, also ich kenne das aus meinem Wahlkreis, also ein ganz furchtbarer Fall, dass ein Junge sozusagen mit dem Motorrad verunglückt, ist fortan querschnittsgelähmt, natürlich soll der auf der Regelschule bleiben, das ist seine Klasse, das ist sein Klassenverband. Und da sind wir aber in Mecklenburg-Vorpommern, haben wir noch Luft nach oben, dass ganz viele Schulen noch gar nicht behindertengerecht ausgestattet sind. Da setzen wir uns als AfD natürlich dafür ein. (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Ich habe da eine Kleine Anfrage diesbezüglich schon gemacht. Dass die dann eben, die körperlich eingeschränkten Kinder, natürlich in einer Regelschule und insbesondere auch in ihrer Regelschule beschult werden vor Ort, das ist für uns ganz wichtig, sehr geehrte Damen und Herren. Ich kann mich noch erinnern an die Debatten, die hier geführt wurden zu den Förderschulen. Ich möchte noch mal ganz klar skizzieren, und das steht ja auch in unserem Wahlprogramm drin, dass wir die Förderschulen dauerhaft erhalten werden. Es wird immer gesagt, wir verstoßen damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist, das ist Quatsch. Das wurde ja auch gerichtlich schon bestätigt, dass das Quatsch ist, was Sie wieder anführen. Die sagt aus, dass natürlich jeder entsprechend seiner Fähigkeiten beschult werden kann und darf und sollte oder dass niemand ausgeschlossen werden sollte, beschult zu werden. Das ist klar. Also wir verstoßen mitnichten gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, im Gegenteil, wir wollen, dass die Förderschulen Lernen dauerhaft erhalten bleiben. Wir wollen, dass die Eltern natürlich ein Mitspracherecht haben oder entscheiden können, bringe ich mein Kind auf die Förderschule, bringe ich mein Kind auf die Regelschule. Und dann soll zwischen den einzelnen Schularten, soll es durchlässig sein. Das heißt, wenn ich ein Förderschüler bin und verbessere mich, habe ich durchaus die Chance, auf die Regelschule, auf die Regionalschule zu wechseln. Das wollen wir natürlich. Aber sie brauchen diesen kleinen Raum, sie brauchen sozusagen diese, diese Aufmerksamkeit der Lehrer, der speziell ausgebildeten Lehrer, die sie in den Regelschulen so gar nicht haben. Ja, das ist natürlich, wie gesagt, ein schöner Tag heute für uns als Oppositionspartei, wenngleich ich mich wundere, dass die Bildungs… oder dass die Landesregierung sich auffordert – und Frau Oldenburg sprach ja sogar von ihrem Antrag hier, der ist ja von den Fraktionen SPD und Linke, und eigentlich sind Sie ja, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jeannine Rösler, Die Linke) sprechen Sie ja für die Landesregierung –, aber ich wundere mich in der Tat, warum Sie da jetzt nicht gleich einen Gesetzesänderungsantrag daraus gemacht haben oder eine Gesetzesinitiative. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ist ja quasi so eine Art Rückenwindantrag. Wir werden aufgefordert, dieses und jenes zu machen – also wir können es nur ändern, wenn wir das Schulgesetz ändern. Und das Schulgesetz, da haben Sie die politischen Mehrheiten, die parlamentarischen Mehrheiten, und deshalb bitte ich Sie, ändern Sie das, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ändern Sie das bitte, und dann bekommen Sie für diesen Punkt natürlich nicht unsere Zustimmung, sondern Sie sollten die Förderschulen Lernen dauerhaft erhalten. Dann bringen Sie auch natürlich auch die gewisse Sicherheit in die Schulentwicklungsplanung. Die Kreistage debattieren – Sie wissen, die Schulentwicklungsplanung wird in den Kreistagen beschlossen –, die Kreistage debattieren, wir haben gerade jetzt das gestreckt auf 2030 in der Mecklenburgischen Seenplatte. Jetzt – Herr Butzki kann es wieder bestätigen, der guckt immer so, (Andreas Butzki, SPD: Hat er auch zugestimmt?) das, das, das können Sie, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) können Sie bestätigen –, jetzt müssen wir es wieder auf 2035 sozusagen strecken. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Deshalb sagen wir, wir brauchen, wir brauchen, … (Torsten Renz, CDU: Steht ja nicht im Gesetz, steht ja nicht im Gesetz.) Ja, kommt ja noch. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) … wir brauchen, wir brauchen die Handlungssicherheit für die Landkreise, sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen die Handlungssicherheit für die Eltern, wir brauchen die Handlungssicherheit für die Kommunen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Deshalb bitte ich Sie, halten Sie die Förderschulen Lernen bis über 2035 hinaus, bringen Sie einen Schulgesetzänderungsantrag diesbezüglich, dann wird die AfD auch dem zustimmen. Diesem Antrag, diesem Rückenwindantrag können wir nicht zustimmen, aber ich habe mich sehr über die Debatte hier gefreut heute. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. (Torsten Renz, CDU: Ich warte, bis die raus sind. Ist das ist in Ordnung? Damit hier Ruhe einkehrt, sozusagen. – Eine Besuchergruppe verlässt die Besuchertribüne. – Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warum gehen die raus? Weil die CDU ans Mikrofon rennt?! – Patrick Dahlemann, SPD: Na, Herr Renz, fehlt noch irgendwo ein Komma? – Andreas Butzki, SPD: Das geht von eurer Redezeit ab.)

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Heute hat Die Linke im Bereich der Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern die letzte Glaubwürdigkeit verloren. Es ist sozusagen die Krönung des Versagens von rot-roter Bildungspolitik. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf aus dem Plenum: So ist es. – Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Linke und SPD wollen erst die Schließung 27, dann 30, dann 35 verbindlich, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) jetzt vielleicht – meine sehr geehrten Damen und Herren, der Eiertanz geht weiter, und zwar zulasten unserer Kinder, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Die CDU steht für den Erhalt der Förderschulen Lernen, und zwar heute und auch in der Zukunft. Das heißt Wahlfreiheit für die Eltern, entweder ihre Kinder in eine Regelschule oder an eine eigenständige Förderschule zu schicken. Für uns übrigens steht das Kindeswohl an erster Stelle, (Andreas Butzki, SPD: Bei uns auch!) und es wird Zeit, dass dieser Eiertanz in diesem Land linker Bildungspolitik beendet wird. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Michael Noetzel, Die Linke: Das wars? – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD – Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki. (Patrick Dahlemann, SPD: Vom Inhalt her eine der besten Reden, die Sie je gehalten haben. – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD – Patrick Dahlemann, SPD: Jetzt habe ich ihn schon gelobt.)

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Andreas Butzki SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Patrick Dahlemann, SPD: Lieber Andreas!) Herr Schult, ich gucke, (Enrico Schult, AfD: Ja?) ich gucke auch jetzt, ich mache auch, ich mache … (Enrico Schult, AfD: Sie haben auch geschmunzelt, Herr Butzki, weil Sie wissen, dass ich recht habe. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) So, mit diesem Antrag wollen wir zeigen, dass die Regierungskoalition von SPD und Die Linke zur Umsetzung der Inklusion steht. (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Das hat Frau Rösler gesagt, das hat auch die Ministerin gesagt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Da es in den letzten Jahren sehr viele und vor allem große Herausforderungen gab, muss die Strategie angepasst und die Qualität der schulischen Inklusion verbessert werden. In der letzten Sitzungswoche haben wir, denke ich, schon sehr ausführlich darüber diskutiert, und wir wollen auch den Schulen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben – und das sind zahlreiche Schulen –, mit diesem Antrag auch die Sicherheit geben, den Weg fortzusetzen. Jetzt kam natürlich die Frage oder der Vorwurf, warum kein Gesetzentwurf. Darüber haben wir auch lange diskutiert. Ein Gesetzentwurf am Ende einer Legislaturperiode 2021 bis 26 und am Ende eines Schuljahres mit Prüfungen, Zeugnis schreiben, Konferenzen und so weiter würde den Beteiligungsprozess doch sehr erschweren. (Torsten Renz, CDU: Hä?!) Deshalb heute ein verbindlicher Antrag mit klaren Festlegungen und Festschreibungen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) So hat das neu gewählte Parlament die Möglichkeit, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Und außerdem man muss nichts übers Knie brechen, das wissen wir alle, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) bis 2030 ist eh alles geregelt, und insbesondere die Schulträger und Bildungspartner können sich dann gut einbringen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Mir wurde in der letzten Landtagswoche der Vorwurf gemacht, dass ich zur Verschiebung des Umsetzungstermins eine andere Position vertreten habe. Dazu stehe ich auch. Es hätte eigentlich eine Schülergeneration von 2016 bis 24 ausreichen sollen. Wir hatten mit dem Start der Umsetzung der Inklusion, das wissen wir auch alle, große Herausforderungen, und da wir eine weitere Verbesserung der Strategie anstreben, deswegen kann ich das jetzt auch gut mittragen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und die Ministerin hat das sehr ausführlich und sehr deutlich dargestellt, was alles angedacht ist. Und wir hören auf Experten und Expertinnen (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und auch die verantwortungsvolle Umsetzung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und wir werden auch einen strukturierten Anhörungsprozess (Torsten Renz, CDU: Alle Experten haben gesagt, macht es nicht.) bis Ende 2026 umsetzen. Und wir stehen auch vor großen Herausforderungen. (Unruhe bei Beatrix Hegenkötter, SPD, und Torsten Renz, CDU)

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Beate Schlupp

Einen Moment, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Patrick Dahlemann, SPD: Herr Renz!) Wir haben hier einen Redner und der hat hier das Wort. Und wenn es dringenden Diskussionsbedarf über die Bänke hinweg gibt, dann bitte ich das draußen fortzusetzen. Jetzt können Sie fortsetzen, Herr Butzki! (Rainer Albrecht, SPD: Wir haben ja keine Bänke.)

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Andreas Butzki SPD

Danke schön! Und wir stehen vor großen Herausforderungen. Wir haben es heute schon bei dem Thema davor gehört, die Geburten gingen zum vierten Mal in Folge in Deutschland zurück. In den neuen Bundesländern beträgt der Geburtenrückgang 4,5 Prozent, in den westlichen 3,2, und bei uns in Mecklenburg-Vorpommern mit 8,4 stehen wir vor besonders großen Herausforderungen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Erste Voraussetzung oder erste Auswirkungen sehen wir bereits im Kitabereich, da haben wir in den letzten beiden Tagen ja sehr ausführlich drüber diskutiert. Und auch die kreislichen Schulentwicklungspläne müssen das in Zukunft mehr berücksichtigen. Und auch wenn es das klare politische Bekenntnis aller Fraktionen hier im Landtag gibt, keine Schule aufgrund mangelnder Schülerzahlen zu schließen – und da, denke ich, stehen alle dazu –, (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) weiß ich aber auch und sind auch schon Schulträger auf die Kreisplaner zugegangen, aufgrund höherer Kosten ernsthaft darüber nachzudenken. Und diese Entwicklungen werden auch vor unseren Förderschulen nicht haltmachen. Bei geringeren Schülerzahlen muss man da auch nachdenken, deswegen wären Schulcampusmöglichkeiten oder -lösungen eine gute Möglichkeit und Schulen mit inklusiven Lerngruppen und eigenständigen Förderklassen – das Wahlrecht der Eltern zur Beschulung inklusiv oder separat bleibt dabei erhalten –, dass das Ganztagsschulangebot bei größeren Einheiten auch besser organisiert werden kann. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wird diese Diskussion zur Inklusion überwiegend ideologisch geführt. Man ist gar nicht mehr bereit, sich fachlichen Argumenten zu stellen. Die Verharrungskräfte sind sehr groß, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und in Mecklenburg dauert das ja alles so lange, das wissen wir spätestens seit Bismarck. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und um mal auch in andere Länder zu schauen: (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) In Finnland, wie viele Förderschulen gibt es in Finnland? (Enrico Schult, AfD: Jetzt kommen Sie wieder mit Finnland! – Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, jetzt kommt er hier, ja, ja. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es gibt sieben Förderschulen in ganz Finnland, und zwar Hören, Sehen und körperliche Beeinträchtigungen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Allgemeine Schulen ab 300 Schüler erhalten einen Sonderpädagogen. Und die Ergebnisse der Finnen können sich sehen lassen. (Michael Noetzel, Die Linke: So ist es.) Und in Norwegen gibt es einen starken Inklusionsansatz, fast ausschließlich wird inklusiv unterrichtet. (Michael Noetzel, Die Linke: Hört, hört!) Und in der Zeit von 2011 bis 2016 (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) haben wir im Parlament bewiesen, dass wir fraktionsübergreifend sehr gut zusammengearbeitet haben. Der Inklusionsfrieden ist ein gutes Beispiel dafür, und jede Fraktion setzte ihre Punkte, die die anderen Fraktionen doch sehr gut mittragen konnten. Die CDU wollte mehr Begabtenförderung, das wird gemacht. (Torsten Renz, CDU: Und dann habt ihr alles kaputt gemacht.) Die Linke wollte mehr Personal, es wurde auf 250 zusätzliche Stellen erhöht. Die SPD wollte unter anderem mehr Geld für Schulbau und Schulneubau, wir investieren enorm. Außerdem, das war auch eine Forderung von allen Fraktionen dann, gab es eine Förderschule ESE in jedem Schulamtsbereich, die vorher auch nicht vorgesehen ist. Und bei der ganzen Diskussion, und das ärgert mich auch ein bisschen, hört man überwiegend immer nur die Kritiker, und das meist sehr lautstark. Schulen, die sich bereits damit intensiv beschäftigen, und das sind schon zahlreiche, halten sich leider meist aus der Diskussion heraus. Und es gibt etliche sehr gute Beispiele, auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo es sehr gut vorangeht. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Und diese Schulen wollen auf keinen Fall eine Rolle rückwärts, sondern ihren Weg weitergehen. (Jeannine Rösler, Die Linke: Genau so!) Und bei meinen Gesprächen in den Wahlkreisen beziehungsweise auch beim Schulleitertag wurde mir das auch widergespiegelt (Zuruf von Torsten Renz, CDU) in persönlichen Gesprächen. Mit einer Verschiebung kann man gut leben, wenn es weiter auf dem Weg geht. Auch die Beschulung in eigenständigen Förderklassen und Inklusionskursen wird begrüßt. Damit bleibt das Wahlrecht der Eltern erhalten. Bei den Gesprächen mit Eltern war das Erlangen des Schulabschlusses äußerst wichtig, und wir haben die Zahlen ja auch gerade von der Ministerin gehört. Das Hauptthema ist und bleibt die zuverlässige Unterstützung und wirksame Förderung. Dabei muss auch intensiv über die Rolle der Schulbegleiter geredet werden. Das ist schon seit vielen Jahren ein wichtiges Thema, und letztendlich auch im Beschluss von MSE sollte ja auch da generell nachgedacht werden, und da müssen Sozialministerium und Bildungsministerium, denke ich auch, intensiv zusammenarbeiten. Am besten gelingt das natürlich durch multifunktionale Teams an den Schulen. Und auch die Schulsozialarbeiterinnen, die bei Trägern beschäftigt sind, müssen rechtzeitig ihre Weiterbeschäftigung erhalten. Ich muss Ihnen sagen, bei uns in Neustrelitz sind die alle bei der Stadt angestellt, da gab es nie Probleme. Also klappt es oder kann es klappen, und das sollten die freien Träger auch machen. Und begleiten Sie den Prozess der Neuausrichtung der Inklusionsstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern aktiv und konstruktiv mit. Im Mittelpunkt stehen immer unsere Kinder, das dürfen wir dabei nicht vergessen. Und wir brauchen einen guten Diskussions- und Anhörungsprozess mit den Bildungsakteuren. Förderung muss ganz klar, präzise genannt werden, und Finanzen müssen auch dementsprechend bereitgestellt werden. Unterstützersysteme müssen zur Verfügung stehen. Und eines haben wir in der Diskussion hier heute überhaupt noch nicht gehört, welche Möglichkeiten mit KI und die weitere Digitalisierung positiv wie auch negativ sind, wissen wir nicht. Ebenfalls muss auch die Fort- und Weiterbildung der Kolleg/-innen weiter verstärkt in den Mittelpunkt rücken. Und eines muss man sagen, dieser Prozess, den wir jetzt hier vorschlagen, wird gelingen, nicht nur, wenn die Politik sich einig ist, sondern vor allen Dingen, wenn die Lehrerschaft und Eltern hinter dem Prozess stehen und aktiv die ganze Sache mitgestalten. Es darf nicht nur über Probleme gesprochen werden, sondern man muss auch die Vorteile sehen. Und hier sollte man konkret auch auf die Best-Practice-Beispiele im Land zugehen, ob das Schulen in freier Trägerschaft sind – eine Schule haben wir besucht – oder auch Schulen in staatlicher Trägerschaft. Stimmen Sie diesem Koalitionsantrag zu! (Torsten Renz, CDU: Nein!) Er lässt Handlungsspielräume offen, jede und jeder kann sich einbringen. Und immer daran denken, (Torsten Renz, CDU: Nein!) es geht um die Zukunft unserer Kinder! Man kann nicht mit den Strukturen von gestern (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die Zukunft erobern, und die skandinavischen Länder und die baltischen Länder haben uns das vorgemacht. Also stimmen Sie zu! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Torsten Renz, CDU: Nein!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist kein Aufbruch für Inklusion, er ist eine Kapitulation, eine Flucht aus Verantwortung, ein Rückzug auf Zeit, weil Sie Inklusion immer wieder aufschieben, Eltern und Lehrkräfte nicht mitnehmen konnten, zu spät auf die Herausforderungen einer gelingenden Inklusion reagiert haben. Erneut verschieben Sie die Schließung der Förderschulen jetzt von 2030 auf 2035. Fünf weitere Jahre, fünf weitere Jahre, in denen Kinder aussortiert werden! Und das versuchen Sie, uns als Fortschritt zu verkaufen. Aber Inklusion funktioniert nicht dadurch, dass man Ziele immer weiter nach hinten verschiebt. Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention, seit 15 Jahren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie die mal gelesen?) Dort steht glasklar, Menschen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Das ist eine Aufgabe, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die es zu erfüllen gilt und nicht immer wieder aufzuschieben. Wahlfreiheit in der schulischen Inklusion ist keine Inklusion, und es ist auch keine Qualität. Ja, Eltern von Kindern mit Förderbedarfen wünschen sich den Erhalt der Förderschulen, weil sie sich Sorgen machen, ob ihr Kind in einer Regelschule mithalten kann. Sie wünschen sich das, weil sie Schule nicht anders kennen. Und ja, eine Schule, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) in der Inklusion erfolgreich sein kann, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) muss eine andere Schule sein als die, die wir oft erleben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie braucht kleinere Klassen, multiprofessionelle Teams, die die Schüler/-innen individuell fördern können, mehr Schulsozialarbeit und gute Horte, Schulen, die auf Inklusion eingerichtet sind. Wir können das. Schon jetzt werden zwei Drittel der Kinder mit Förderbedarf inklusiv beschult. Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben wir Leuchtturmschulen, in denen Inklusion gelebt wird. Aber anstatt diese Schulen als Beispiel zu zeigen, erklären Sie uns, wir schaffen das nicht. Meine Damen und Herren, das Problem ist nicht die Inklusion, das Problem ist politische Untätigkeit. Lassen Sie uns Inklusion endlich angehen und die Schulen für alle Schülerinnen und Schüler besser machen! Wir brauchen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir brauchen deshalb nicht einen Erhalt der Förderschulen, sondern wir brauchen einen Plan, wie wir konkret und verbindlich inklusive Schulen erreichen. Nur mit einem solchen klaren Plan lässt sich ein längerer Erhalt der Förderschulen rechtfertigen. Nur so können und werden wir den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen. Das sind wir den Kindern in unseren Schulen schuldig, denen mit Förderbedarf, aber auch allen anderen. Wer sich mit Inklusion beschäftigt, weiß, dass vom gemeinsamen Unterricht alle Schüler/-innen profitieren, nicht nur die mit Förderbedarf. Schulen mit kleineren Klassen und multiprofessionellen Teams (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wo wollen Sie die Lehrer hernehmen, die Lehrer, die Dolmetscher, die wir jetzt neuerdings alle brauchen bei uns?!) können individuelle Förderung viel besser leisten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie lassen kein Kind zurück, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Funktioniert doch alles nicht.) und das ist es doch, was wir wollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nehmen Sie doch mal die Brille ab und gucken Sie sich die Realität an!) Lassen Sie uns das nicht einfach nur vertagen, nicht ohne einen klaren Zeitstrahl, wie wir dann 2035 wirklich inklusive Schulen für unsere Kinder erreichen. Denn wenn Kinder getrennt lernen, dann werden Unterschiede zementiert. Das ist keine moderne Bildungspolitik, das ist gesellschaftliche Ausgrenzung mit Ansage. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt wollen Sie uns mit diesem Antrag den Erhalt der Förderschulen als gute Tat verkaufen. Und das ist schäbig. Geben Sie doch wenigstens zu, dass Sie bisher gescheitert sind! Nehmen Sie sich vor, bis 2035 Schulen so aufgestellt zu haben, und zwar alle Schulen, dass Inklusion gelingt, dann kann man für eine fest umrissene Übergangszeit auch Förderschulen erhalten. Einfach nur Förderschulen erhalten ohne einen Plan, ist keine Qualität. Da machen Sie sich, den Familien und uns etwas vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns GRÜNE ist Inklusion unverhandelbar. Inklusion ist Menschenrecht, und wir können das schaffen, nicht nur in Sonntagsreden, sondern im echten Schulalltag, weil Ausgrenzung teurer ist als Inklusion, sozial, gesellschaftlich und menschlich. Dieser Antrag verschiebt Probleme, statt sie zu lösen, deshalb lehnen wir diesen Rückschritt ab. Und, liebe Frau Oldenburg, alles, was Sie hier berichtet haben, ist ja der richtige Weg, aber am Ende einer Legislatur muss ein Ergebnis stehen und keine Verschiebung, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil Sie nicht wissen, ob Sie das, was Sie planen und auf den Weg gebracht haben, auch umsetzen können. Sie haben ja gehört, was die Inklusionsstrategie der AfD ist. Und genau das darf und wird niemals passieren. (Enrico Schult, AfD: Das entscheidet der Wähler, Frau Wegner!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Enrico Schult, AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Gruppe der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bildung ist viel mehr als Wissensvermittlung, sie ist die Voraussetzung für Selbstbestimmung. Und seit Jahren diskutiert der Landtag über die beste Form inklusiven Lernens. Ja, wer Bildung gestaltet, entscheidet mit darüber, ob Menschen ihr Potenzial entfalten können oder daran gehindert werden. Genau deshalb ist die Frage der Inklusion für uns Freie Demokraten eine zentrale Gerechtigkeitsfrage. Jeder Mensch bringt eigene Fähigkeiten, Perspektiven und Talente mit. Diese Vielfalt ist eine Stärke, die es zu fördern gilt. Daraus erwächst ein klarer Anspruch: Jeder Mensch hat das Recht auf bestmögliche Förderung, unabhängig von individuellen Voraussetzungen oder Unterstützungsbedarfen. Wir Freien Demokraten kritisierten in der Vergangenheit immer wieder die unzureichende Vorbereitung, Bereitstellung der Ressourcen und die fehlende Diskussion mit Lehrkräften, ja, und auch mit Eltern. Hoffen wir, dass der neu gewählte Zeithorizont für die Integration des Förderschwerpunktes Lernen bis 2035 sinnvoll ist, sinnvoll im Sinne von Planungssicherheit, und gleichzeitig auch Raum für Qualitätssicherung lässt. Inklusion bedeutet nicht Vereinheitlichung, sondern eröffnet unterschiedliche Wege, um individuelle Förderung zu gewährleisten. Ebenso ist der verstärkte Einsatz sonderpädagogischen Personals entscheidend, um Inklusion strukturell und pädagogisch wirksam zu gestalten. Viele Lehrkräfte, Verbände und Eltern weisen darauf hin, dass es an den Regelschulen weiterhin an ausreichend sonderpädagogischem Personal, an geeigneten Strukturen und an der notwendigen Ausstattung fehlt. Diese bestehenden Defizite werden im Antrag aus unserer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt. Der Antrag setzt zu stark auf eine strukturelle Zielvorgabe, ohne überzeugend darzulegen, wie die Qualität der individuellen Förderung unter den bestehenden Rahmenbedingungen im Regelsystem tatsächlich gewährleistet werden soll. Ich gebe zu, der Vortrag der Bildungsministerin ist dort ein etwas erhellender Horizont gewesen. Die angekündigten Beteiligungsprozesse und die Vorbereitung einer Schulgesetznovelle sind unverzichtbar, um die notwendigen fachlichen, personellen und finanziellen Grundlagen zu schaffen. Aber ich denke, das ist Aufgabe dann des neu gewählten Landtages. Wir werden uns zu diesem Antrag enthalten. – Danke! (Beifall David Wulff, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Schwerin. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade zum Schluss der Legislatur stellt sich immer mehr die Frage der Sinnhaftigkeit von Debatten mit Rot-Rot, weil das Thema Glaubwürdigkeit, Vertrauen, das treten Sie aus unserer Sicht nur noch mit Füßen. Gestern der Beleg im Bereich KiföG. Wenn dann die Kandidatin für die OB-Wahl, Frau Pfeifer, auch noch dreiste Lügen verbreitet und uns, der CDU, unterstellt, dass wir die Beitragsfreiheit abschaffen wollen, dann frage ich mich schon, ob es noch Sinn macht, mit Ihnen hier heute inhaltlich ernsthaft zu diskutieren, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Michael Noetzel, Die Linke: Dann lassen Sie es doch! Setzten Sie sich wieder hin!) Und wenn, es ist Ihnen wahrscheinlich nicht aufgefallen, Herr Noetzel, aber wenn dann bei der Einbringung sozusagen, bei der Rede der Ministerin die gesamte Regierungsbank leer ist, sie hier vorne am Pult alleine steht, nicht ein Minister mehr auf der Regierungsbank sitzt, dann frage ich mich schon, hat die SPD sozusagen sich jetzt langsam auch inhaltlich von der Bildungspolitik der Linken verabschiedet, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke) Aber, aber … (Zurufe von Michael Noetzel, Die Linke, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Na, das müssen Sie schon so sehen. (Michael Noetzel, Die Linke: Ist das ein inhaltlicher Beitrag von Ihnen gerade?) Bei KiföG wurde Ihnen die Handlungsfähigkeit sofort entzogen, da durften Sie schon knapp noch reden in der Aktuellen Stunde. Das ist linke rot-rote Bildungspolitik in diesem Lande. (Michael Noetzel, Die Linke: Das ist peinlich. – Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Dann kommt die Rede der Ministerin, und dann schauen Sie alle noch einmal in den Antrag und dann vergleichen Sie das mal später, was hier stattgefunden hat. (Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Hier geht es in dem Antrag um Stärkung von Wahlfreiheit und Qualität in der schulischen Inklusion. Und 90 Prozent der Rede bezogen sich dann auf die Pressemitteilung vom 06.02. – das können Sie ja auch alles nachlesen noch mal später –, aber das eigentliche Thema Inklusion, die Verbindlichkeit, die Verbindlichkeit in diesem Lande für Eltern und Schüler herzustellen, das findet einfach nicht statt. Wir müssen doch konstatieren, dass im aktuellen Schulgesetz – und dann sind auch wieder Sie gefragt, Herr Noetzel, als Gesetzgeber –, im aktuellen Schulgesetz steht nichts anderes drin als Schließung von 2030. Und dann stellen Sie sich hier hin, nachdem Sie vorher schon diesen eleganten Plan immer gefahren haben, immer vor großem Widerstand von Herrn Butzki – er ist nicht für die Verschiebung auf 30, auf 35, er will gar keine Verschiebung, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) hat er heute noch mal deutlich gemacht, gesetzliche, verbindliche Änderungen, die angekündigt worden sind, finden einfach nicht statt. Also das ist doch ein Eiertanz, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das ist für mich ganz klar Täuschung, was Sie in diesem Lande an Politik abliefern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und wenn wir dann einmal zu Ihrer Arbeitsweise kommen in diesem Lande, wie Sie nicht nur mit der Opposition, auch mit den Bürgern generell umgehen, dann schauen Sie doch mal in Ihren Antrag, unter II: „Der Landtag begrüßt die vereinbarte Neuausrichtung der Inklusionsstrategie.“ Dann ist da auch 2035 festgeschrieben. Wer hat die denn überhaupt wann, wo, wie vereinbart, sagen Sie mir mal! Hat da die Opposition, hat überhaupt – von der Opposition ist ja klar, dass Sie die nicht einbeziehen –, aber haben Sie als Regierungskoalition überhaupt schon mal davon gehört? Sind Sie überhaupt mit einbezogen? Von den Bürgern will ich ja schon gar nicht mehr sprechen. Aber Fakt ist, die ist vereinbart und Sie begrüßen das. Das ist ja schon natürlich eine tolle Sache. Und dann kommt wieder Ihre alte, bewährte Strategie, alle mitnehmen, mit allen diskutieren. Und dann nehmen wir nämlich den Aufforderungsteil unter III.2, dann wird wieder ein Anhörungsprozess mit den Bildungsakteuren gestartet. Sie starten einen Prozess, wo das Ergebnis feststeht. Also das machen Sie seit Jahren in diesem Lande, insbesondere im Bildungsbereich. Und das ist doch eine Katastrophe, das ist eine politische Katastrophe, weil Sie die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in Politik verspielen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und wenn ich dann noch so kleinkariert bin wie Sie an dieser Stelle und Ihnen dann mal sage, Ihr Punkt 3., diese finanziellen Auswirkungen, die Sie ja darstellen, personelle, finanzielle Auswirkungen, wo wir uns dann gestern anhören müssen, bei einem Auftrag an die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorzustellen, dann sagen Sie, können wir auf keinen Fall zustimmen, hat ja keine finanziellen Auswirkungen, keine Deckungsquelle in Ihrem Antrag wiedergefunden. Und jetzt schauen Sie sich das mal an! Sie sprechen von finanziellen Auswirkungen, von einer Novelle des Schulgesetzes, die vorgelegt werden soll. Dann suche ich stundenlang Ihre finanziellen Auswirkungen. (Marc Reinhardt, CDU: Ja, weil das Scharlatane sind. – Torsten Koplin, Die Linke: Na, na, na!) Sie sind nicht zu finden. Wenn Sie konsequent sind und wären, dann würden Sie Ihren eigenen Antrag allein schon formell aus diesen Gründen ablehnen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Und den nächsten großen Vorwurf, den ich Ihnen machen will – und dafür stehen Sie nach viereinhalb Jahren Regierungspolitik –, Sie sind nicht in der Lage, gesamtgesellschaftliche Prozesse zu organisieren, die Opposition und die Menschen in diesem Lande mitzunehmen. Dann zeigt sich immer wieder, dass bei Ihnen Ideologie vor Inhalte steht. Das sehen wir beim KiföG, das sehen wir jetzt wieder hier. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Was steht denn da für eine Ideologie?) Es ist alles festgezurrt, und dann machen Sie Scheinprozesse sozusagen, um das Ergebnis sich dann von Ihren eigenen geschaffenen Arbeitskreisen bestätigen zu lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. So werden Sie die Demokratie in diesem Lande nicht erfolgreich gestalten können. Wir können Sie nur davor warnen, in dieser Art und Weise weiterzumachen. Dann komme ich zu meinem letzten Punkt. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Dann frage ich mich, in welchem Eiffelturm sitzen Sie überhaupt noch. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und David Wulff, FDP – Zuruf aus dem Plenum: Elfenbein!) Ja, auch in dem, Danke für den Hinweis! Kann sein, wenn da jetzt auch noch Zwischenrufe waren von der linken Seite, die vielleicht im Kreistag sitzen, das weiß ich nicht, im Kreistag von MSE, im Kreistag von MSE wird ein CDU-Antrag, der auffordert, die Schließung aus dem Gesetzestext zu streichen, beschlossen, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) mit 52 Jastimmen bei einer Gegenstimme. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) Also entweder gibt es dann nur noch ein SPD-Mitglied oder ein Linken-Mitglied – also es war keine namentliche Abstimmung, deswegen wird es offenbleiben. (Andreas Butzki, SPD: Ich bin nicht da gewesen!) Herr Butzki war nicht da, der hat schon mal eine saubere Aktenlage. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Anscheinend scheint er aber nicht mit seinen Kollegen zu sprechen, denn Sie wollen mir doch nicht im Ernst erzählen, dass die SPD und Die Linke, die dort an der Basis sind, die Mitglieder des Kreistages, die Ehrenamtlichen, sich keine Gedanken machen und einem CDU-Antrag einfach mal so zustimmen. Nein, Sie analysieren die Situation als Kreistagsmitglied und sagen, die Stimmung, nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch möglicherweise inhaltlich, ist so, dass wir diese Lösung für vernünftig erachten, und deswegen stimmen wir dem zu. Und der Kreistag MSE ist doch nur ein Spiegelbild, ein Spiegelbild für die gesamte kommunale politische Familie in diesem Land. Und wenn Sie in diesem Turm auch immer sitzen und das ignorieren, dann bin ich wieder beim Thema Glaubwürdigkeit. Ich kann das verstehen bei dem einen oder anderen, der nie Oppositionszeiten miterlebt hat. Das verstehe ich, aber – Herr Koplin lächelt mich zustimmend ganz bewusst an – deswegen hat er schon langsam ein schlechtes Gewissen. (Heiterkeit bei Torsten Koplin, Die Linke) Bei der SPD will ich schon gar nichts mehr sagen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber wenn Sie sich nur noch als Abnickverein, und das will ich Ihnen noch mal so deutlich sagen, hier sehen, dann haben Sie Ihre Aufgabe falsch verstanden. Hören Sie nicht nur auf die Bürger, sondern auf Ihre Basis, und das sind ehrenamtliche Kreistagsmitglieder vor Ort, und handeln Sie danach! Und nicht so wie hier, Sie begrüßen wieder feststehende Ergebnisse und machen sich dann auf den Weg, Scheindemokratie zu dokumentieren und vorzuleben. So werden wir Mecklenburg-Vorpommern im Sinne der Eltern und Schüler, insbesondere im Bereich der Förderschulen nicht mitnehmen können. Ich sage Ihnen noch mal, die CDU steht für Wahlfreiheit, das heißt, Kindeswohl steht an erster Stelle, und die Eltern sollen dann entscheiden – und deswegen muss Politik beide Systeme parallel vorhalten –, die Eltern sollen entscheiden, schicke ich mein Kind auf die Regelschule, wenn die Voraussetzungen dort gegeben sind. Und wenn nicht, und die Eltern sagen, mein Kind ist am besten auch pädagogisch qualitativ aufgehoben an der Förderschule, dann soll das so sein. Das ist Politik der CDU. – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schult!

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Enrico Schult AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Kollege Renz! Ich habe mitgezählt, ich glaube, Sie haben sieben oder acht Mal von Glaubwürdigkeit gesprochen, Herr Reinhardt sagte irgendwas von Scharlatanerie. Ich möchte Sie jetzt konkret fragen, darf ich Sie ja nicht, aber ich frage mich, Sie haben ja als CDU ja auch diverse Wendungen hingelegt, was sozusagen die Förderschulen angeht in Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Von Anfang an, wann haben Sie das mitgetragen, 2027, Schließung der Förderschulen, dann haben Sie gefordert, die Förderschulen 2030 erst zu schließen. Wie gesagt, Sie standen ja an dieser Stelle und haben das gefordert. Wir als AfD haben den dauerhaften Erhalt gefordert. Auch jetzt im Kreistag im Übrigen hat ja nicht nur die CDU einen Antrag gestellt in der Seenplatte, sondern auch ein AfD-Antrag, der im Übrigen auch durchgegangen ist mit ganz vielen Stimmen, auch der demokratischen Parteien. Da haben wir uns natürlich sehr darüber gefreut. Da würde ich mich jetzt, aber ich stelle mir die Frage, Herr Renz, (Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD) wann ist bei Ihnen dann der Erkenntnisgewinn sozusagen gekommen, gereift, dass wir die Förderschulen Lernen, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und Sie haben das angesprochen (Glocke der Vizepräsidentin) und da unterstütze ich Sie, dabei unterstütze ich Sie vollends, wann ist bei Ihnen in der Fraktion der Erkenntnisgewinn gereift, dass man sagt, wir müssen die Förderschulen Lernen dauerhaft erhalten. Vor einem Jahr, anderthalb Jahren, haben Sie noch bis 2030 den Zeitstrahl gefordert, jetzt dauerhaft, ist eine gute Sache, aber ich frage mich, wann war denn der springende Punkt sozusagen, oder wann ist der Groschen gefallen in der CDU-Fraktion. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: 12.02.2025.) 12.02.25, gut dann …

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Beate Schlupp

Möchten Sie … Nein, nein, nein, so läuft das hier nicht, so läuft das hier nicht. Es waren auch wieder Fragen dabei, aber ich sage da jetzt nichts zu. Aber ich frage jetzt den Abgeordneten Renz, an den sich die Kurzintervention gerichtet hat, ob er darauf antworten möchte.

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Torsten Renz CDU

Selbstverständlich, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Schult, eigentlich sind Sie ja ein sehr aufmerksamer Zuhörer im Parlament und auch im Ausschuss. Deswegen frage ich mich, was die Auffassungsgabe betrifft, warum Sie diesen Punkt nicht beantworten können, nicht selbst, weil Sie werden ja bestätigen können, dass ich es explizit war, der als Erster im Bildungsausschuss vor drei/dreieinhalb Jahren dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und immer wieder durch kritische Redebeiträge darauf aufmerksam gemacht hat, dass das ja wohl nicht wahr sein kann, dass dieser Prozess so läuft, wie er läuft, nämlich er läuft gar nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: 2016 haben wir das schon gemacht.) Und diese Position habe ich mehrmals vorgetragen, auch hier im Parlament, habe dann auch irgendwann mal gesagt, da müssen wir im Protokoll nachlesen, (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) nicht dass Sie mir nachher vorwerfen, ich würde da ein falsches Datum nennen, dass die CDU aus diesem Inklusionsfrieden aussteigt, und unsere Position habe ich ganz klar benannt. Wenn wir die Situation jetzt, heute oder auch die letzten Jahre schon Revue passieren lassen, ist einfach nicht die Zeit, diese Gesetzeslage, die wir jetzt haben, weiter aufrechtzuerhalten, sondern die CDU steht ganz klar für Wahlfreiheit, so wie ich Ihnen das gesagt habe. Kindeswohl steht an erster Stelle. Jetzt komme ich noch einmal ganz persönlich zu Ihnen (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Eine Liebeserklärung! – Thore Stein, AfD: Oh!) und Ihrem Antrag im Kreistag im Landkreis MSE. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so!) Sie laufen seit Jahren hier durchs Gelände und erzählen den Leuten, Sie werden die Förderschulen (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) lebenslang erhalten, die Förderschulen Lernen. Das ist ja Ihre Botschaft. Die wiederholen Sie rund um die Uhr und tagtäglich. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Jetzt gehe ich mal davon aus – Sie sind nicht ganz unbedeutend in Ihrer Partei oder in der Fraktion auch im Kreistag –, wenn dort ein Antrag zur Abstimmung steht, der dann die Mehrheit findet, dass Sie auch Mitverfasser des Textes sind. Wenn Sie das so bestätigen durch nicht nicken, dann sage ich mal, ja, das wird so sein, anders kann ich mir das nicht vorstellen. Ich werde meine Redezeit jetzt noch in Anspruch nehmen, auch wenn die zwei Minuten um sind, weil ich noch etwas Redezeit habe, und will Ihnen doch mal sagen, was dieser Kreistag, Landkreis MSE, aufgrund des Antrages von Herrn Schult beschlossen hat. Es soll erstens eine Evaluation stattfinden zum Thema Inklusionsstrategie. Das ist sogar mal ein inhaltlich guter, richtige Ansatz. Und dann kommt die zweite Logik: Wenn das Ergebnis feststeht, dann soll entschieden werden, was mit der Schließung der Förderschulen Lernen passiert. Auch das ist logisch. Das ist tatsächlich logisch – kann auch sein, dass das ein Referent aufgeschrieben hat und Ihnen das entgangen ist. Aber was auch logisch ist, dass Sie Ihre polemische Politik damit außer Kraft gesetzt haben, weil Sie den Leuten rund um die Uhr erzählen, dass die Förderschulen Lernen lebenslang erhalten bleiben, (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) aber Anträge stellen und darüber abstimmen lassen, dass Sie, wenn der Evaluationsbericht vorliegt, dann erst entscheiden werden, was mit der Schließung der Förderschulen Lernen passiert, (Heiterkeit bei Stephan J. Reuken, AfD) und das ist unredlich (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) und politisch polemisch. – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

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Beate Schlupp

Einen Moment, einen Moment! (Der Abgeordnete Torsten Renz wendet sich an das Präsidium.) Alles gut. Wie gesagt, nachdem die Kurzintervention beendet war, (Enrico Schult, AfD: Ich dachte, jetzt hat er mich ... – Torsten Renz, CDU: Wenn Sie das intellektuell nicht verstanden haben.) hätten Sie sich setzen können und hätten dann auch rufen sollen, aber können, sollen, aber nicht am Mikrofon. Ich bitte das zu beachten und genauso meine Hinweise auch von gestern, dass dann während der Kurzintervention nicht zu kommentieren ist. (Torsten Renz, CDU: Treffer versenkt! – Enrico Schult, AfD: War wohl eher ein Pfostenschuss.) Vielen Dank, Herr Abgeordneter Renz! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion Die Linke die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Danke an diejenigen, die nicht nur polemisch diskutieren und die nicht nur die Frage diskutieren, wie Schule organisiert wird, sondern vor allem, wie wir den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern gerecht werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und danke auch für die Sensibilität dafür, dass die Debatte um die Zukunft der Förderschulen sehr komplex ist. Herr Kollege Renz, Ihre Sorge um die Koalitionsfraktionen, die nehme ich jetzt mal nicht ernst. (Torsten Renz, CDU: Aber ich meine das tatsächlich so.) Aber ich kann Ihnen versichern, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass wir die Neuausrichtung der Inklusionsstrategie sehr intensiv miteinander und auch mit anderen Akteuren diskutiert und beraten haben. Und genau diese Stimmen ignorieren wir auch nicht. Wir stellen uns der Realität, und die Ministerin ist ja hier sehr detailliert auf die inhaltliche Neuausrichtung eingegangen. Kollege Andreas Butzki hat auch auf Positivbeispiele hingewiesen. In einigen Regionen und Schulen funktionieren inklusive Lernformen bereits gut, in anderen dagegen weniger, da fehlen Ressourcen, Räume oder auch unterstützende Strukturen. Wir sind ein Flächenland, das ist eine zusätzliche Herausforderung. Deshalb ist es richtig, die Strategie anzupassen und weiterzuentwickeln wie hier vorgeschlagen. Die Verlängerung bis 2035 bedeutet eben keine Niederlage oder Ähnliches. (Torsten Renz, CDU: Im Gesetz steht 2023!) Überhaupt finde ich, dass sich hier jede Wahlkampfrhetorik bei diesem Thema einfach verbietet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und jedes, jedes Verächtlichmachen wird dem wichtigen gesellschaftlichen Anspruch hier nicht gerecht. Es zeigt sich, dass Politik konstruktive Einwände, (Torsten Renz, CDU: Gehen Sie doch mal auf die aktuelle Gesetzeslage ein!) konstruktive Rückmeldungen ernst nimmt und eben auch aus Prozessen aus der Vergangenheit lernt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und das ist doch genau der richtige Weg. Und so ist es richtig, nicht im Hauruckverfahren zu agieren, sondern Entscheidungen auch gut vorzubereiten und alle Beteiligten einzubeziehen, und genau das tun wir. Wir als Linke vertreten einen Ansatz, der Vielfalt annimmt, denn Kinder sind unterschiedlich. Manche profitieren von großen Lerngruppen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das, obwohl Sie oft einfältig unterwegs sind.) manche benötigen kleine Settings, manche brauchen offene Lernformen, manche benötigen klare Strukturen. Die unterschiedlichen Bedürfnisse sind kein Problem, sie sind Realität, sie machen Vielfalt aus, und gute Bildungspolitik trägt dies. Daher darf die Frage nicht lauten, welche Schulform gewinnt, die Frage muss lauten, welche Unterstützung braucht das Kind. Und hier steht das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Fokus, das ist richtig. Denn sie kennen die Herausforderungen, sie kennen die Belastungen und sie wissen, wann ein Kind Stabilität braucht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir wollen keine starren Systeme, wir wollen flexible Bildungswege. Und ich glaube, das ist hier auch deutlich geworden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die kommenden Jahre gilt es jetzt dafür weiter zu nutzen. Wir werden noch mehr investieren, insbesondere in die bauliche Ausstattung. Wir bilden das Personal aus und haben mit der Reform der Lehrkräftebildung einen wichtigen Schritt getan. Wir unterstützen die Schulen, wir stärken multiprofessionelle Teams, und unser Ziel bleibt es, dass Inklusion im Schulalltag tatsächlich gelingt, wohl wissend, dass Inklusion ein langfristiger gesellschaftlicher Prozess ist. Sie braucht Zeit, sie braucht Ressourcen, sie braucht politische Verantwortung, und genau dafür stehen wir in dieser Koalition, und genau diese nimmt das Bildungsministerium gezielt wahr. (Torsten Renz, CDU: Da klatscht schon keiner mehr.) Die Diskussion um Inklusion hat sich im Übrigen auch weiterentwickelt. Inzwischen wird zunehmend anerkannt, dass Inklusion nicht zwangsläufig bedeutet, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass alle Kinder in identischen Unterrichtssettings lernen müssen. Vielmehr geht es darum, Barrieren abzubauen, Teilhabe zu ermöglichen und unterschiedliche Lernorte so miteinander zu verbinden, dass individuelle Förderung gewährleistet bleibt. Wahlfreiheit, Qualität, pädagogische Vielfalt und Ressourcen sind eben keine Gegensätze zur Inklusion, sondern Bedingungen ihres Erfolgs. Und die Verlängerung bis 2035 ist für den Übergang wichtig, um die Zeit für weitere Investitionen und Synergien zu nutzen. Die Herausforderung besteht eben darin, unterschiedliche bedürfnisorientierte Lernwege zu ermöglichen und gleichzeitig gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Meine Damen und Herren, nochmals, was bedeutet überhaupt Inklusion? Ich habe hier den Eindruck, dass das einige nicht wissen. Ich sage es gerne noch einmal: miteinander, füreinander, beieinander. Dass die AfD damit nichts anfangen kann, das wundert nicht, hat sie doch ein Menschenbild, das sich grundsätzlich von unserem, einem humanistischen Menschenbild unterscheidet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Thore Stein, AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki.

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Andreas Butzki SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt sehr viel über den Kreistagsbeschluss von MSE geredet worden. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht da, weil ich auf einer Dienstreise war und in der Hinsicht entschuldigt war. Ich hätte einigen Punkten aus dem Antrag ohne Probleme zugestimmt, insgesamt hätte ich mich in dem Falle enthalten. Aber ich will jetzt mal bloß sagen, der ganze Antrag besteht aus einem Feststellungsteil, da steht unter Punkt 3: „Ohne eine umfassende Neubewertung und strukturelle Neuausrichtung des Inklusionsprozesses droht das Scheitern der schulischen Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern.“ Nichts anderes haben wir hier jetzt, und da haben auch die Ministerin und meine Kollegin Rösler dargestellt und ich ebenfalls. Und dann steht unter dem Kreisrat der Landrat und, beziehungsweise der Kreistagspräsident wird gebeten, im Land vorstellig zu werden, und dann kommen so einige Punkte, die man teilweise auch mittragen konnte. Aber jetzt der entscheidende Punkt: „Die Frist zur Aufhebung der Förderschulen muss im Schulgesetz komplett gestrichen werden bis flächendeckend die notwendigen baulichen und personellen Voraussetzungen geschaffen“ werden. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wenn die baulichen und personellen Voraussetzungen, die jetzt bis 2035 geschaffen werden sollen, dann, … (Torsten Renz, CDU: Nee, 30 steht im Schulgesetz!) Ist egal, (Torsten Renz, CDU: Ach, das ist egal?! – Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist egal, das ist egal.) jetzt, so steht es, so steht es jetzt im Antrag, … dann kann man auch im Prinzip diesem Antrag so zustimmen, und die AfD hat dem auch so zugestimmt, also komplett. Sie wissen das ganz genau (Enrico Schult, AfD: Wir haben unseren eigenen ja durchbekommen.) und Sie schmunzeln genauso. Wie gesagt, ich hätte mich bei dem Antrag enthalten, einigen Punkten hätte ich zustimmen können, einigen eher nicht. (Beifall Enrico Schult, AfD: Guter Hinweis, Herr Butzki. Super!) Und demzufolge wissen Sie ganz genau, was da beschlossen wurde. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Enrico Schult, AfD: Eins zu eins, Herr Renz.)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke und SPD auf Drucksache 8/6481. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Marc Reinhardt, CDU: Es fällt schwer, ich weiß.) Wir sind hier in der Abstimmung! Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6481 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, großen Teilen der Fraktion der AfD, einem Abgeordneten der Fraktion der AfD, der sich enthalten hat ... (Jens-Holger Schneider, AfD: Wer hat sich hier enthalten? Kein Mensch hat sich hier enthalten. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Natürlich hat er sich enthalten. (Enrico Schult, AfD: Er hat es doch jetzt klargestellt, Frau Präsidentin, dass er sich nicht enthalten hat.) Ich kann nur bekannt geben, was ich hier sehe. Wenn, (Enrico Schult, AfD: Er hat das klargestellt.) wenn Sie jetzt … (Enrico Schult, AfD: Er hat sich nicht enthalten.) Nein, so können wir das hier nicht machen. Wenn Sie das Ergebnis anzweifeln, müssen wir die Abstimmung wiederholen. (Enrico Schult, AfD: Ja, dann bitte!) Und ich möchte nicht, dass Sie mir hier so dazwischengehen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Denn wir haben hier ein parlamentarisches Verfahren, und wenn Sie um korrekte Abstimmungen hier sich bemühen wollen, dann müssen Sie das Verfahren schon einhalten. Wir kommen also noch mal zur Abstimmung. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Thore Stein, AfD: Ordentlich bitte!) Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, Gegenstimmen der Fraktionen der AfD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU, Stimmenthaltung der Gruppe der FDP und eines fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 31 auf: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Care Leaver in Mecklenburg-Vorpommern stärken – Übergänge verlässlich gestalten und strukturell verankern, Drucksache 8/6475. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Care Leaver in Mecklenburg-Vorpommern stärken – Übergänge verlässlich gestalten und strukturell verankern – Drucksache 8/6475 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute nicht abstrakt sprechen und deshalb möchte ich zu Beginn kurz erklären, über wen wir hier eigentlich reden. Care Leaver sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in der stationären Kinder- und Jugendhilfe verbracht haben – das sind zum Beispiel Wohngruppen oder Pflegefamilien – und diese Strukturen auf dem Weg in ein eigenständiges Leben verlassen, häufig bereits mit 18 Jahren. Sie stehen vor besonderen Herausforderungen, weil sie diesen Übergang meist ohne ein tragfähiges familiäres Netzwerk bewältigen müssen. Während viele Gleichaltrige auch über das 18. Lebensjahr hinaus Unterstützung bei Wohnen, Ausbildung und finanziellen Fragen erhalten, endet die Hilfe für Care Leaver oft schon zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, sie müssen das Erwachsenwerden früher bewältigen unter schwierigeren Bedingungen und oft ohne doppelten Boden, den viele von uns sonst haben. Und jetzt lassen Sie uns einen Moment – für einige liegt es ja auch schon eine Weile zurück, so wie bei mir – auf uns selbst schauen. Wer erinnert sich noch an den 18. Geburtstag und an – ja, gut, der jüngste Kollege hier im Raum, das ist einfacher –, aber wie selbstständig waren wir mit 18? (Petra Federau, AfD: Selbstständig!) Wie viel sozusagen Einfluss hatten unsere Eltern noch? Wie viel Hilfe haben wir gebraucht auf unserem Weg in diesem Alter? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Für viele war das ein Aufbruch, ein Gefühl von Freiheit, vielleicht auch mit Unsicherheit, aber immer mit dem Wissen, da ist jemand, jemand, den man anrufen kann, jemand, der unterstützt, jemand, der auffängt. Für Care Leaver ist dieser Moment oft etwas ganz anderes. Es ist kein sanfter Übergang. Es ist ein Bruch, ein Datum, an dem plötzlich Unterstützung, Struktur und ein Stück Sicherheit enden. Stellen Sie sich das vor, gestern noch begleitet, heute völlig allein, gestern noch jemand, der hilft, heute ein Brief vom Amt. Sie sind jetzt erwachsen und dann stehen diese jungen Menschen vor ganz konkreten Fragen: Wie bezahle ich meine Miete? Wie finde ich eine Ausbildung, und an wen kann ich mich wenden, wenn ich nicht weiterweiß? Sie sind allein. Und ich erinnere mich noch ganz genau an einen Tag zu Beginn dieser Legislatur, als ich eine Wohngruppe in der Nähe von Greifswald besuchen durfte. Dort wurde ich zum ersten Mal in die Arbeit in Wohngruppen eingeführt. Es wurde mir zum ersten Mal wirklich bewusst, was es heißt für Kinder, für Jugendliche, ohne Eltern, ohne Familie und ohne ein stabiles soziales Netzwerk aufzuwachsen. Lassen Sie mich ganz klar sagen, es gibt dort sehr engagierte, sehr professionelle – 24 Stunden am Tag/ 7 Tage die Woche – Hilfe, Betreuung und erzieherische Unterstützung. Und es ist sehr, sehr wertvoll, aber diese ganze Unterstützung kann natürlich Familie nicht ersetzen. Und ich möchte trotzdem an dieser Stelle die Zeit nutzen und ganz bewusst Danke sagen an alle, die sich jeden Tag in diesem Bereich der Traumapädagogik für unsere jungen Menschen in diesem Land einsetzen. Es ist ein sehr herausforderndes Berufsfeld in der Sozialpädagogik. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ganz besonders möchte ich mich bei dem Team von ZORA in Greifswald bedanken, die mir auch an diesem Tag diesen wertvollen Einblick in ihre Arbeit gewährt haben. Diese Begegnung hat mir damals deutlich gemacht, wir reden nicht über Einzelfälle, wir reden über eine strukturelle Realität. Und diese Realität wird gerade noch weiter verschärft, denn während wir heute hier diesen Antrag debattieren, plant die Bundesregierung, genau diese jungen Menschen weiter alleinzulassen durch die Streichung von Nachbetreuung und durch mehr Ermessensentscheidungen. Das bedeutet weniger Verlässlichkeit, mehr Unsicherheit und am Ende auch mehr Abstürze. Und ich sage ganz offen, das macht mir Sorgen und das macht mich auch ein Stück weit wütend, weil wir es eigentlich besser wissen und weil wir wissen, was passiert, wenn wir diese jungen Menschen loslassen. Wir sehen es doch, junge Menschen ohne Wohnung, ohne Ausbildung, ohne Halt, nicht weil sie nicht wollen, sondern weil niemand mehr da war. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD trägt Verantwortung im Bund und auch hier im Land. Und genau deshalb sage ich, hier in Mecklenburg-Vorpommern darf das nicht Realität werden. Wir können handeln und wir müssen handeln, und zwar ganz konkret: Erstens, wir können im Land klare und verbindliche Standards setzen, damit früh Übergänge frühzeitig geplant und gemeinsam mit den jungen Menschen gestaltet werden können. Zweitens, wir können die Nachbetreuung absichern. Auch wenn der Bund schwankt, können wir klar sagen, Unterstützung endet eben nicht automatisch mit 18 oder 21 Jahren, sondern dann, wenn sie nicht mehr gebraucht wird. Drittens, wir können Strukturen aufbauen, die tragen, Landeskoordination, regionale Netzwerke, feste Ansprechpartner, Menschen, die bleiben, wenn es für diese jungen Menschen schwierig wird. Und viertens, wir können Care Leaver endlich sichtbar machen mit Daten, mit Berichten und mit klarer politischer Verantwortung, denn wer in den Zahlen unsichtbar ist, der wird vergessen. Und fünftens, und das ist mir besonders wichtig, wir können auch im Bund Druck machen. Als Land, als SPDgeführtes Land können wir sagen, nicht in unserem Namen, keine Streichung der Nachbetreuung, keine Rückkehr zum Ermessen, sondern echte Rechte und verlässliche Unterstützung bis mindestens 21, aber besser noch bis 25 Jahre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Politik zeigt sich nicht in Sonntagsreden, sondern in den Momenten, in denen es darauf ankommt, in denen man nicht spart, sondern schützt, nicht wegsieht, sondern handelt. Und heute ist für mich und ist für uns genau so ein Moment. Wir entscheiden nämlich nicht mit diesem Antrag über Zahlen, sondern wir entscheiden über die Lebenswege von diesen jungen Menschen, über Abstürze oder Chancen, über Einsamkeit oder über Unterstützung. Und ich will, dass wir sagen können, in Mecklenburg-Vorpommern fällt niemand ins Leere, niemand. Also lassen Sie uns heute dieses Versprechen abgeben! – Vielen Dank! Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat die Sozialministerin Frau Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in der stationären Kinder- und Jugendhilfe verbracht haben, machen in der Tat oftmals Erfahrungen, die sich nicht mit denen Gleichaltriger decken. Wenn wir selbst daran denken, wie wir die Volljährigkeit erlebt haben und den oft turbulenten, ja, manchmal auch etwas komplizierten Übergang ins Erwachsenenleben, dann kann man sich, glaube ich, ganz gut vorstellen, wie viel schwieriger sich dieser Umbruch für die sogenannten Care Leaver gestaltet. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz politisch nachgesteuert und die Rechte der Care Leaver gestärkt haben. Seither sollen junge Menschen, die in einer stationären Einrichtung oder einer Pflegefamilie aufgewachsen sind, bei ihren Schritten in ein selbstständiges Erwachsenenleben verbindlich begleitet und unterstützt werden. Auf diese Weise wird der Fokus von einer abschlussorientierten zu einer übergangsorientierten Kinder- und Jugendhilfe verschoben, ein Sinneswandel, der dringend notwendig war. Nun liegt die Verantwortung für die Durchsetzung dieses neuen Rechtsanspruchs wie üblich primär bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Das entspricht nicht nur dem SGB VIII, sondern ist auch deshalb richtig, weil es die Kommunen sind, die eine besonders bürgernahe und bedarfsgerechte Sozialplanung sicherstellen können. Das heißt, die örtliche Jugendhilfe hat im Rahmen der Nachbetreuung dafür Sorge zu tragen, dass neuerliche Beziehungsabbrüche verhindert werden und die Nachhaltigkeit bisheriger Erziehungsleistungen gesichert ist. Das schließt weitere Beratungsformen ein, die stetig ausgebaut werden und zum Beispiel eine Beratung am Ende der Jugendhilfemaßnahmen, eine Coming-Back-Option und eine fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Leistungssystemen einschließen. Wir sind also ein ganzes Stück vorangekommen, was Rechte, Unterstützung und Optionen für Care Leaver betrifft, und das ist auch richtig so. Aber obwohl die Rechte der Care Leaver normativ gestärkt wurden, fehlen in Deutschland verlässliche Daten und Informationen zur Lebenssituation der Betroffenen und zur Wirksamkeit fachübergreifender Unterstützungsstrukturen. Da stimme ich dem Antrag ausdrücklich zu, denn dieses Wissen könnte die zielgerichtete Umsetzung in der Praxis maßgeblich erleichtern. Aber auch hier kann ich eine gute Nachricht überbringen, denn das Bundesfamilienministerium hat mittlerweile eine bundesweite Erhebung in Auftrag gegeben, mit der die Situation der Care Leaver sowie ihre Teilhabechancen in den Bereichen Wohnen, Ausbildung, Studium, Arbeit, soziale Beziehungen und Gesundheit systematisch und trägerübergreifend erfasst werden soll. Diese Untersuchung mit dem Namen „Care Leaver Statistics“ ist als Langzeiterfassung bis 2030 angelegt und wird von einem Forschungsverbund, bestehend aus dem Deutschen Jugendinstitut, der Universität Hildesheim, der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen, durchgeführt. Trotzdem müssen wir nicht bis dahin auf erste Ergebnisse warten. Schon Ende 2025 wurde ein Bericht über die erste Befragungswelle unter dem Titel „Teilhabe und Zukunftswünsche“ veröffentlicht. Weitere Daten und Ergebnisse sind zu erwarten. Diese Daten sind sicherlich viel umfassender als das, was Mecklenburg-Vorpommern im Alleingang erheben könnte. Eine parallele Analyse, die der Antrag anregt, erscheint mir daher nicht sinnvoll, zumal Jugendämter und Einrichtungsträger in allen Bundesländern in die laufende Studie eingebunden sind, also auch die aus MV. Ich kann Ihnen außerdem mitteilen, dass bis heute keine fachlichen Problemanzeigen an mein Haus herangetragen wurden, und zwar weder seitens der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe noch seitens der Träger der freien Jugendhilfe. Nichtsdestotrotz soll das nicht heißen, dass wir auf diesem Stand verbleiben wollen. Im Gegenteil, sobald wir über die auch von Ihnen geforderten Daten zur Situation der Care Leaver verfügen, müssen diese aus unserer Sicht zur Grundlage weiterer Maßnahmen dienen. So können wir diese dann auch deutlich zielgerichteter ausrichten, um den Care Leavern die bestmögliche Unterstützung punktgenau dort zukommen zu lassen, wo sie benötigt wird, und um zu verstehen, wo es vielleicht noch Bedarfe gibt. Zugleich möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in den letzten Jahren nicht untätig geblieben ist und die Rechte junger Menschen und ihrer Beteiligung weiter gestärkt hat. Mit der Einbringung einer zentralen Ombudsstelle in Neubrandenburg haben wir zum Beispiel eine Anlaufstelle geschaffen, die es allen jungen Menschen und ihren Familien ermöglicht, sich bei Konflikten mit öffentlichen oder freien Trägern der Jugendhilfe umfassend beraten und unterstützen zu lassen. Im dortigen Vereinsbeirat sind im Übrigen auch zwei Care Leaver vertreten. Darüber hinaus wurde im Zuge des am 1. Januar 26 in Kraft getretenen Kinderschutzstrukturgesetzes bereits geregelt, dass eine Vertretung von selbst organisierten Zusammenschlüssen als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss berufen werden kann. Das gilt für die Kommunen und das Land gleichermaßen. Die Weichen sind also gestellt. Perspektivisch wird es darum gehen, junge Menschen weiter zu ermutigen und zu unterstützen, sich aktiv einzubringen, ihre Anliegen selbstbewusst zu vertreten und Verantwortung in ihrem eigenen Interesse zu übernehmen. Und daher freue ich mich sehr, dass wir auch den Rückenwind der antragstellenden Fraktion dabei dann haben werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unterstützung, Verlässlichkeit, Übergänge gestalten – das sind Worte, mit denen man heute sehr leicht Politik verkauft. Und natürlich bestreitet niemand, dass junge Menschen aus der Jugendhilfe oft schwierigere Startbedingungen haben als vielleicht andere. Viele müssen früher Verantwortung übernehmen und haben kein stabiles familiäres Umfeld. Aber entscheidend ist doch die Frage: Welche Antwort gibt die Politik darauf? Ihre Antwort von den GRÜNEN lautet wie so oft: mehr Staat, mehr Betreuung, mehr Begleitung, mehr Strukturen, mehr Finanzierung für die zahlreichen Wohlfahrtsverbände und vor allem noch mehr Verbleib im Sozialsystem. Und dabei tun Sie so, als gäbe es bisher kaum Unterstützung. Das stimmt aber absolut nicht. Wir haben bereits heute Hilfen nach Paragraf 41 SGB VIII, Nachbetreuung, Beratungsangebote, Wohngeld, (Thomas Krüger, SPD: Die Frage ist ja, reicht das, reicht denn das Angebot.) Ausbildungsförderung und soziale Sicherungssysteme, wie Hilfe im Alltag und der Verselbstständigung. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Deutschland verfügt längst über eines der größten und teuersten Wohlfahrtssysteme der Welt. Man gewinnt schon lange den Eindruck, dass es längst nicht mehr nur um Hilfe geht, sondern um den weiteren Ausbau eines immer stärker aufgeblähten Wohlfahrtssystems. Besonders widersprüchlich wird es dann, dass wir auf der einen Seite jungen Menschen mit 16 das Wahlrecht geben – einige hier wollen es sogar schon ab 14 –, also maximale politische Verantwortung, aber auf der anderen Seite erklären Sie, dass dieselben jungen Menschen bei Ihnen sogar jetzt bis 25 staatliche Begleitung brauchen, um ihr eigenes Leben zu bewältigen. Sehr geehrte Damen und Herren, zum Erwachsenwerden gehört Verantwortung, und dazu gehört es auch, Fehler zu begehen, ja, auch harte Fehler. Man fällt hin, man steht wieder auf, und genau daraus entstehen Erfahrung und Stärke. Selbstständigkeit lernt man nicht durch dauerhaftes Pampern bis 25. (Thomas Krüger, SPD: Aber auch nicht dadurch, dass man 18-Jährige alleinlässt!) Selbstständigkeit entsteht dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen müssen, zum Beispiel auch einen eigenen Haushalt zu führen. Was Sie aber wollen, ist kein Auffangen mehr, sondern Festhalten. Warum reicht es nicht bis zur Volljährigkeit bis 18, warum nicht bis 21, was ja jetzt bereits schon möglich ist? Warum nun sogar bis 25? Und jetzt mal allen Ernstes, bis 25 Jahre?! Mit 25 Jahren war ich bereits zweifache Mutter und gerade dabei, mein erstes Einfamilienhaus zu bauen. Es ist genau Ihre Politik, die dafür sorgt, dass ein Teil der Jugendlichen kaum mehr in der Lage ist, altersgerecht für sich selbst Verantwortung zu übernehmen, weil sie es nämlich nicht mehr brauchen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sagen klar, gezielte Hilfe dort, wo es notwendig ist, ja, in jedem Falle, aber keine immer weiter ausgedehnte staatliche Rundumbetreuung bis weit ins Erwachsenenalter hinein. (Beifall Paul-Joachim Timm, AfD) Unser Ziel muss es sein, junge Menschen stark zu machen, nicht, sie möglichst lange im Sozialsystem zu halten. Wir setzen auf Eigenverantwortung, Selbstständigkeit und Zutrauen in die Fähigkeiten junger Menschen. Sie hingegen setzen auf mehr Betreuung, mehr Bürokratie und mehr Abhängigkeit vom Staat. (Thomas Krüger, SPD: Oh, mein Gott!) Und das ist der große Unterschied. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können das Anliegen der GRÜNEN, die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem 18. Lebensjahr zu stärken, durchaus nachvollziehen. Und wir haben auch Verständnis dafür, dass diese Jugendlichen spezifische Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe haben, die über das 18. beziehungsweise das 21. Lebensjahr hinausgehen. Und ich kann Ihre individuellen Eindrücke nur bestätigen, wenn man einmal in so einer Wohngruppe war und sich angesehen hat und auch mit den Kolleginnen und Kollegen dort gesprochen hat, die ihren Dienst dort tun, die nicht ihren Dienst tun, das ist fast schon zu wenig, sondern die mit wirklich Herz und Leidenschaft die Jugendlichen versuchen zu betreuen und die Betreuung ermöglichen, auch nachvollziehen, wie individuell Ihre Eindrücke waren. Und es gab ja durchaus auch Vorstöße in anderen Bundesländern, um hier einen neuen Weg zu ebnen. In Hamburg beispielsweise und auf Bundesebene war das Thema „Care Leaver“ in der Vergangenheit auch schon öfters Thema. Nur ganz anders, als der Antrag es verlautbart, gibt es derzeit – das hat die Ministerin auch ausgeführt, auf diese Care-Leaver-Statistics-Studie wäre ich auch eingegangen, brauche ich an dieser Stelle aber nicht – durchaus Studien, die uns klarmachen, möglichst langfristig beobachtet, wie die Situation sein kann. Und ebenso gibt es einen Verein Careleaver e. V., über das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, der hier ebenfalls Daten erhebt und zusammenfasst. Weiterhin gibt es zumindest teilweise eine Förderung, die bis zum 25. Lebensjahr hinausgeht, gibt es die Möglichkeit der Agentur für Arbeit, Möglichkeiten von zusätzlichen Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen anzubieten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, viel entscheidender ist jedoch, dass der Antrag aus unserer Sicht eine falsche Reihenfolge vornimmt. Aus unserer Sicht bräuchte es als Allererstes Punkt II.5, nämlich eine entsprechende gesetzliche Grundlage und eine Definition der Leistungsempfänger und auch der Leistungen. Und im Anschluss daran kann man sich darüber Gedanken oder muss man sich darüber Gedanken machen, wie die Umsetzung erfolgt, nämlich letztlich auf der kommunalen Ebene, da die Landkreise und kreisfreien Träger als Träger der Jugendhilfe zuständig wären. (Beifall Christiane Berg, CDU) Natürlich könnte das Land gegebenenfalls ergänzend und unterstützend tätig werden, aber an einer gesetzlichen Grundlage mangelt es zunächst und damit im Kern auch an den Refinanzierungsmöglichkeiten. Die kommunale Ebene würde vor diesem Hintergrund vor großen Problemen stehen, und ich habe erhebliche Zweifel, ob sie auch überhaupt ohne rechtliche Grundlage aktiv werden könnte in dieser Sache. Insofern hat der vorliegende Antrag aus unserer Sicht einen Webfehler, und aus diesem Hintergrund werden wir den auch ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Junge Menschen an der Schwelle des Erwachsenenseins, gerade Care Leaver stehen hier vor besonderen Herausforderungen. Auch ich habe wiederholt die ZORA in Greifswald besucht und war unheimlich beeindruckt von dem, was dort geleistet wird. Aber was mich auch sehr angefasst hat, die Probleme, die jungen Menschen, die dort wohnen und auch wirklich Hilfe bedürfen, der Hilfe bedürfen, und oft fehlt diesen Menschen, was jungen Menschen, was für viele selbstverständlich ist, familiärer Rückhalt und damit notwendige Rückfallpositionen. Der vorliegende Antrag zeigt, dass Chancen für diese jungen Menschen, ihr Leben positiv zu gestalten, schwierig sind. Gewachsene Beziehungen und Strukturen fallen weg, und nicht langfristig, sie fallen weg. Eine funktionierende Gesellschaft zeigt sich, wie sie diejenigen unterstützt, die ohne eigenes Verschulden mit schwierigen Startbedingungen ins Leben gehen. Und gerade hier wird in besonderem Maße deutlich, dass individuelle Freiheit und gesellschaftliche Verantwortung zusammengehören. Jeder junge Mensch soll die Möglichkeit haben, aus eigener Kraft voranzukommen. Herkunft darf aber nicht über Zukunft entscheiden. Gerade deshalb verdienen Care Leaver unsere besondere Aufmerksamkeit. Wer ohne stabiles Umfeld startet, braucht besondere Aufmerksamkeit. Mehr Transparenz, verlässliche Daten und die Beteiligung der Betroffenen sind der richtige Schritt. Übergänge müssen funktionieren, sie entscheiden mit über Lebenswege. Aber bei diesen jungen Menschen – ich sagte es schon – bricht auf einmal nicht alles, aber ganz viel weg. Der Antrag sieht ja vor neue Standards, zusätzliche Strukturen und längere Unterstützungsphasen. Das klingt für uns durchaus sinnvoll. Aber wie werden sie konkret umgesetzt? Wie werden sie finanziert? Diese Fragen bleiben offen, und hier ist auch der Antrag etwas schwach. Es braucht Augenmaß und Unterstützung, darf nicht in dauerhafte Abhängigkeit führen. Ziel muss immer sie selbstständig sein – Entschuldigung! –, die Selbstständigkeit, die eigene Urteilsfähigkeit zur Gestaltung des Lebens sein, Menschen befähigen, ihren eigenen Weg zu gehen, aber auch Hilfe und Stütze geben, wenn das gebraucht wird. Und trotz der Schwächen, die wir in diesem Antrag sehen, werden wir ihm zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Christine Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag befasst sich mit der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die einen Teil ihres Lebens in der stationären Kinder- und Jugendhilfe verbracht haben. Dabei handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe. Es ist nachvollziehbar, dass der Übergang in ein eigenständiges Erwachsenenleben für diese jungen Menschen oftmals mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden ist. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Unterstützungsangebote verlässlich greifen und junge Menschen auf diesem Weg nicht alleingelassen werden. Der Antrag der GRÜNEN greift damit ein sehr relevantes Thema auf. Gleichzeitig lohnt sich jedoch auch ein Blick darauf, welche rechtlichen Grundlagen und Unterstützungsstrukturen bereits bestehen und welche Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern bereits umgesetzt werden. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde das SGB VIII bereits im Jahr 2021 entscheidend weiterentwickelt. Verankert wurden unter anderem ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige, eine verbindliche Übergangsplanung, Nachbetreuungsansprüche sowie die Möglichkeit einer Rückkehr in Hilfestrukturen. Die Verantwortung für die konkrete Umsetzung liegt dabei in erster Linie bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, also den Jugendämtern in unseren Städten und Landkreisen. Das Landesjugendamt begleitet und unterstützt diese Arbeit fachlich durch Beratung, Fortbildung und die Entwicklung gemeinsamer Standards. Damit das Landesjugendamt diese Aufgaben wirksam wieder wahrnehmen kann, haben wir mit dem Kinderschutzgesetz zum 1. Januar 2026 das Landesjugendamt wieder in die Trägerschaft des Landes zurückgeführt. Damit stärken wir die Kinder- und Jugendhilfe im Land weiter nachhaltig und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Jugendämter im ganzen Land fachlich unterstützt werden und nach vergleichbaren Standards arbeiten können. Auch der Landesjugendhilfeausschuss trägt dazu bei, gemeinsame Empfehlungen und fachliche Leitlinien auf den Weg zu bringen. In den Gesprächen mit den Praktikerinnen und Praktikern der Jugendhilfe sowie im Austausch mit dem Sozialministerium wird deutlich, viele engagierte Strukturen und Unterstützungsangebote bestehen bereits. Gleichzeitig bleibt es selbstverständlich unsere Aufgabe, Übergänge ins Erwachsenenleben aufmerksam zu begleiten und Unterstützungsangebote dort weiterzuentwickeln, wo dies erforderlich ist. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, aus meinem Landkreis, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, gibt es genau hierfür gute Strukturen mit dem Jugendamt. Wir sind da sehr eng im Austausch. Und die Ministerin hat es gesagt, es wurden noch keine Anzeigen durch freie Träger oder Jugendämter bei ihrem Sozialministerium gemacht. Ich habe in Vorbereitung des heutigen Antrages mit unserem Jugendamt dazu Kontakt aufgenommen, und auch da werden genau für diese Übergangsphase auch keine Anzeigen beziehungsweise Schwierigkeiten aufgezeigt. Hier funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Träger auch sehr gut. Viele der im Antrag benannten Ziele werden daher bereits durch bestehende gesetzliche Regelungen sowie durch Maßnahmen auf Landesebene verfolgt. Zusätzliche gesetzliche Festschreibungen oder neue Parallelstrukturen halten wir zum jetzigen Zeitpunkt allerdings für nicht erforderlich. Was uns in den Gesprächen mit Einrichtungen und Fachkräften allerdings deutlich begegnet, sind genau die Sorgen um die zukünftige Stabilität sozialstaatlicher Strukturen insgesamt. Wir positionieren uns gegen den Abbau starker sozialstaatlicher Strukturen, denn Sozialstaat ist nichts Abstraktes. Sozialstaat bedeutet, dass Kinder Schutz erhalten, wenn Familien diesen Schutz nicht gewährleisten können. Sozialstaat bedeutet, dass junge Menschen Unterstützung bekommen, wenn sie Orientierung, Begleitung und Perspektiven benötigen. Und Sozialstaat bedeutet auch, dass wir diejenigen nicht aus dem Blick verlieren, die ohne familiären Rückhalt ihren Weg ins Erwachsenenleben bewältigen müssen. Deshalb stehen wir als SPD für einen starken Sozialstaat, für eine verlässliche Kinder- und Jugendhilfe und für die Unterstützung junger Menschen, die besondere Herausforderungen zu bewältigen haben. Und Sie können mir glauben, ich weiß, wovon ich rede. Ich konnte in den letzten Jahren circa 60 Jugendliche genau in diesem Lebensabschnitt begleiten. Und nein, sie haben keine Familie, aber dieser Familienersatz, den sie bei den freien Trägern finden können, die Maßnahmen, die es gibt, die sind sehr gut und die sind auch gesetzlich festgeschrieben. Und ich habe Frau Shepley so verstanden, dass es wahrscheinlich auch regionale Unterschiede gibt. Ich kann diese Dinge nicht beschreiben, wie Sie sie hier festgestellt haben, wo wir Grundlagen nicht finden, weil genau das, was Sie beschreiben, was Sie auch in Ihrer Wohngruppe kennengelernt haben, die Sie besucht haben, zum Beispiel Fragen, wie bezahle ich meine Miete, genau das sind die Fragen, um die wir uns kümmern, wenn die Jugendlichen sozusagen in die Selbstständigkeit gehen. Und natürlich passiert das nicht vier Wochen vorher, sondern im Gesetz ist auch schon festgeschrieben, dass wir auf diesen Übergang hinarbeiten, dass wir ein Jahr vorher mit den Hilfeplangesprächen beginnen, wenn wir wissen, die Jugendlichen haben ein Ziel, sie haben ihre Schule, sie gehen in die Ausbildung, in die Arbeit und werden selbstständig. Und wir haben die Möglichkeit auch, sie nachzubetreuen. Es sind gar nicht wir selbst oder der Träger selbst, sondern wir suchen in den regionalen Standorten. Dort, wo sie dann ihre Wohnung finden, wo sie, sage ich mal, sesshaft werden, gibt es freie Träger, die sich dann wiederum kümmern können. Und genau dieses regionale Netzwerk – ist jedenfalls meine Einschätzung und mein Eindruck – gelingt uns in diesem Sachverhalt sehr gut. Es gibt bei uns diese regionalen Netzwerke. Ansonsten, glaube ich, würden die Jugendlichen im freien Fall auch nicht diesen Weg, den sie jetzt gehen – ich spreche von, wie gesagt, 60 Jugendlichen –, den hätten sie sonst nicht gehen können. Wir wollen als SPD-Landtagsfraktion, dass alle jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern faire Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben erhalten, unabhängig davon, unter welchen Bedingungen sie aufgewachsen sind. – Vielen Dank fürs Zuhören! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Mitglieder der Schweriner Selbsthilfegruppe „Mutmacher*innen“ – es sind Menschen mit Brustkrebs – sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Anne Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Vielen Dank für die Debatte! Erlauben Sie mir, in der wenigen Zeit, die ich jetzt noch habe, ein paar Punkte herauszugreifen. Zunächst habe ich Ihnen ein Beispiel mitgebracht aus einem Landkreis, wo die Dinge nicht ganz so rosarot aussehen wie offensichtlich bei Frau Klingohr. Das ist total löblich, dass Sie so tolle Arbeit dort machen, und ich sage gar nicht, dass es im ganzen Land diese Übergänge nicht gibt, ich sage aber, Sie müssen auch als SPD aus Ihrer Bubble rauskommen. Und nur, weil es jetzt bei Ihnen gut funktioniert, heißt das nicht, dass es im ganzen Land gut funktioniert. Und dieser Antrag will, dass für alle Kinder und Jugendlichen, die 18 sind und die Care Leaver sind, diese Übergänge funktionieren. Die haben ja nicht alle Sie dann bei sich in der Wohngruppe, sondern die haben andere Umstände. (Christine Klingohr, SPD: Wir handeln nur nach gesetzlichen Grundlagen.) Und ein Beispiel aus Greifswald, was ich mitgebracht habe, ich zitiere das mal, das habe ich gerade gestern per Mail bekommen. Wir haben eine Jugendliche in einer unserer Wohngruppen, die genau vor einem der Probleme steht. Sie hat einen Ausbildungsplatz. Sie möchte selbst Erzieherin werden. Sie kennt ihren Vater nicht, zur Mutter gibt es keinen Kontakt. Bei der Beantragung von BAföG für das Schulgeld das bekannte Problem, für den BAföG-Antrag benötigt es nämlich die Auskünfte der Eltern, die aber nicht eingereicht werden können. (Christine Klingohr, SPD: Genau!) Diese junge Frau befindet sich jetzt in einer Verwaltungsspirale. Die können Sie nicht lösen, die kann ich momentan nicht lösen, und genau wegen solcher Fälle gibt es diesen Antrag. Und da können Sie sich doch nicht hier hinstellen und sagen, Probleme gibt es nicht. (Christine Klingohr, SPD: Hab ich nicht gesagt.) Das gibt es so, das schließt dann ganz gut an an das, was ich gerne an die Sozialministerin richten möchte. Sie haben ja netterweise erwähnt, dass der Bund gerade dabei ist, Zahlen zu erheben. Das ist auch schön und gut, wenn wir dann in 2030 irgendwie Ergebnisse bekommen. Das Problem dabei ist nur – und da möchte ich gern noch mal drauf hinweisen –, dass wir in diesem Land mit einer rot-roten Regierung immer noch keine verlässlichen Zahlen für den Sozialbereich haben. Das inkludiert die Care Leaver, das ist aber längst nicht das ganze Problem. (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wissen, dass wir seit Anfang dieser Legislatur einen Armuts- und Reichtumsbericht fordern, einen Kinder- und Jugendbericht fordern, damit wir endlich wissen, wo die Probleme in diesem Land wirklich liegen. Da können Sie sich an den Bund wenden, wie Sie wollen, wir haben hier eine Aufgabe, und die Aufgabe ist, kein Kind fällt durch dieses Netz. Und das ignorieren Sie hier. (Zuruf von Ministerin Stefanie Drese) Sie sagen einfach, das Problem gibt es nicht, die Zahlen werden schon erhoben. Das funktioniert leider so nicht. An die AfD werde ich mich nicht wenden, weil die Frau Federau ja schon gar nicht mehr da ist. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Hat eine Besuchergruppe.) Dann spar ich mir die Worte. Meine Zeit ist ja auch nicht so viel hier. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Können Sie trotzdem sagen, sie hört das gern auch an später!) Frau … – leider ist die Abgeordnete der CDU auch nicht mehr da. Dann würde ich mich gerne bei Frau Becker-Hornickel von der FDP bedanken. Sie haben das Lieblingszitat aus dieser Debatte geprägt: „Herkunft darf … nicht über Zukunft entscheiden.“ Vielen Dank dafür! Das sehen wir ganz genauso, nur finde ich schon, dass der Staat ein bisschen mehr Verantwortung hat, als es hier die Kolleginnen und Kollegen uns zugestanden haben. Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass in der Debatte gerade hier von Rot-Rot ein bisschen mehr darauf eingegangen wird, was man denn machen kann. Es gibt Möglichkeiten, wir müssen nicht in die Unabhängigkeit der Landkreise eingreifen, um dieses Problem anzugehen. Ich finde es wirklich fatal, wenn ein junger Mensch, der meinetwegen auf Rügen aufwächst, ganz andere Bedingungen hat als ein junger Mensch, der jetzt in Ludwigslust-Parchim ist. Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln! (Christine Klingohr, SPD: Hat er nicht, hat er aber nicht!) Das ist so. Sie haben ja jetzt erklärt, wie toll das bei Ihnen ist. Ich hab Ihnen gerade vorgelesen, was in Greifswald passiert. Das ist nun mal die Realität in diesem Land, und der verstellen Sie sich gerade. Das, finde ich, wird der Debatte wirklich nicht gerecht und das wird auch diesen jungen Menschen nicht gerecht. Sie haben gesagt, Frau Klingohr, es dreht sich um eine besonders vulnerable Gruppe. Und dann habe ich hier eine Rede von Ihnen gehört, die immer nur nach hinten schaut und uns erklärt, was alles schon gemacht wird. Wir wissen aber aus der Realität, dass es nicht reicht, und da hätte ich mir ein bisschen mehr Aktionismus von den regierungstragenden Fraktionen doch hier gewünscht. Sie sagen zwar, Sie sind gegen einen sozialen Abbau, das haben wir weder in Ihrem Haushalt erkannt, noch habe ich das an dieser Debatte ablesen können. Armutszeugnis für Rot-Rot, den Satz hab ich schon öfter gesagt, muss ich heute leider noch mal bringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6475. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6475 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP und Ablehnung aller übrigen Abgeordneten abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39 : Beratung des Antrages der Gruppe der FDP – Verkehrsbeschleunigungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern – Schluss mit 20 Jahren Planung, auf Drucksache 8/6487. Antrag der Gruppe der FDP Verkehrsbeschleunigungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern – Schluss mit 20 Jahren Planung – Drucksache 8/6487 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! 20 Jahre Planung für Ersatzneubauten, das kann auch jeden Politikerzyklus überleben, das überlebt manch einen Verwaltungsbeamten und das übersteigt jegliche Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger an einen funktionierenden Staat. Und wenn ich mir das an dem konkreten Beispiel der neuen Brücke in Wolgast angucke, wie lange hat das gedauert, (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und es ist immer noch nicht fertig, und von der Idee bis zur Umsetzung, da sind wir mittlerweile in einem Zeitraum, der völlig inakzeptabel ist. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Grundsätzlich sind wir hier aber auch in dem Bereich nicht nur Brücken, sondern zum Beispiel auch Fahrbahnen. Fahrbahndecken sollten in der Regel alle 12 bis 15 Jahre erneuert werden. Vielfach wird das ja alles gar nicht mehr gemacht. Wir haben über den Investitionsstau bei Straßen und Brücken hier im Land hinreichend diskutiert und debattiert und sind selten zu Lösungen gekommen. Wir haben auch über das neue Infrastruktursondervermögen des Bundes hier debattiert und haben festgestellt, Geld ist ja jetzt da, das muss doch jetzt nur noch mal irgendwie gebaut werden. Und wir kommen hier zu einem ganz grundsätzlichen Problem. Über Genehmigungsfiktion haben wir schon gesprochen, über Digitalisierung haben wir hier schon viel gesprochen. Ich möchte aber noch mal ein bisschen weiter ins Detail gehen, denn nicht nur die Brücke in Wolgast, auch zum Beispiel in Waren auf der B192 in der Stadt, da wird auch gerade neu gebaut. Was in Planung ist, ist jetzt unter anderem ja auch die Meiningenbrücke oder auch die Hochbrücke in Wismar, die unbedingt gemacht werden müssen. Und wir können und wollen es uns doch nicht erlauben, dass das auch wieder 20 Jahre dauert. Und jetzt kommen wir zu der Krux in dem ganzen System, die wir hier haben. Das sind ja bestehende Bauwerke, sowohl die Brücken als auch die Straßen. Die waren schon da, die sind da, die sollen jetzt aber neu gemacht werden. Die sind dummerweise nur so marode, dass mal eben eine kurze Fahrbahnerneuerung und ein neuer Anstrich nicht ausreichen. Das heißt, wir sprechen hier per Definition von einem Ersatzneubau, und ein Ersatzneubau ist eine Maßnahme, die über die bloße Unterhaltung hinausgeht und die die Straße beziehungsweise die Brücke dann noch im Wesentlichen entweder in den ursprünglichen Zustand wieder versetzt oder verbessert. Das heißt also, sobald ich mehr mache, als nur den Lack zu ersetzen, um es mal platt auszudrücken, ist es ein Ersatzneubau. Und der Ersatzneubau im Verfahren – und das ist das Problem, was wir hier adressieren wollen – sorgt immer dafür, dass, oder fast immer dafür, dass wir ein Planfeststellungsverfahren auf den Weg bringen müssen. Und diese Planfeststellungsverfahren haben ihre Berechtigung, ich will sie hier gar nicht negieren, aber sie dauern unglaublich lang. Und ich stelle hier die Frage: Ist es tatsächlich notwendig, solche ewig langen Verfahren jedes Mal in Einsatz zu bringen, wenn wir doch nur das, was schon da ist, wieder in den Ursprungszustand versetzen wollen oder vielleicht auch verbessern wollen, weil sich dann halt die Ansprüche über die Jahrzehnte halt auch verbessert haben oder verändert haben? (Stephan J. Reuken, AfD: Nein.) Und genau das ist der Punkt. Wir haben hier Lösungsvorschläge, zwölf ganz konkret, in unserem Antrag eingebracht, wo wir sagen können, da kann sich jetzt die Verwaltung hinsetzen und mal ganz konkret reingehen. Und wir reden hier auch über eine synchronisierte Novellierung. Das könnte man über ein Artikelgesetz machen. Da haben wir jetzt ja auch schon Erfahrung drin, das Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das Landesverwaltungsverfahrensgesetz und auch das Naturschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, die brauchen generell ein Update. Die wurden in den letzten Jahren ja hier und da immer schon mal wieder irgendwo angefasst, aber von den Möglichkeiten, die wir doch heute haben, wurde kein Gebrauch gemacht. Ich möchte hier noch mal ganz konkret auf das besondere öffentliche Interesse, insbesondere im Bereich Erhalt, Sanierung und Ersatzneubau, irgendwie eingehen. Wir haben das gerade im Bund ja einmal durchgehabt. Dieses besondere öffentliche Interesse wurde bei bestimmten Sachen jetzt schon einmal definiert. Wir hätten die Möglichkeit, über einen Zusatzparagrafen das einmal durchzudeklinieren im parlamentarischen Verfahren und das im Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern einzubringen. Genauso verbindliche Stichtagsregelungen, das ist, also es geht genau in die gleiche Kerbe rein wie die Genehmigungsfiktion, aber auch hier haben wir die Möglichkeit, mit verbindlichen Stichtagsregelungen einfach Prozesse deutlich zu straffen. Ich möchte da auch noch mal dann beim Ersatzneubau mit reingehen. Das könnten wir nämlich auch über das Straßen- und Wegegesetz lösen, wo wir von dem Verfahren der Planfeststellung zu dem Verfahren der Plangenehmigung übergehen. Die Plangenehmigung ist ein Instrument, was unser Rechtsrahmen schon kennt, aber viel zu wenig benutzt wird. Wir sparen uns damit insbesondere bei Ersatzneubauten lange Verfahren, lange Auslegungsfristen, lange Beteiligungsverfahren, weil wir doch prinzipiell nur da, wo schon was ist, das wieder in den ursprünglichen Zustand, vielleicht auch etwas besser, wiederherversetzen. Das heißt also, den ganzen anderen Kladderadatsch, den könnten wir uns doch sparen an der Stelle. Und beim Naturschutzgesetz, wenn wir da noch mal mit reingehen, eine Standardkartierung bestimmter Arten, wir wollen den Naturschutz nicht aushebeln, aber eine Standardkartierung würde doch schon mal helfen, um diese ganzen Einzelfallprüfungen, welcher Lurch und welche Lerche da irgendwo noch wieder pfeift und piept, und genauso eine Eingriffsbagatelle bei Sanierung mit aufzunehmen, wo man sagt, ist es wirklich ein so schwerwiegender Eingriff, und ich rede hier ganz explizit über Ersatzneubau und Sanierungen, weil das die drängendsten Probleme sind, die wir hier gerade haben, die wir angehen müssen, insbesondere mit dem ganzen Geld, was wir gerade hier auch aus Berlin wieder abgreifen. Und mit unserem Vorschlag, bin ich fest überzeugt, können wir hier Tempo reinbekommen. – Vielen Dank! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank.

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Dr. Wolfgang Blank

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Ich möchte mich zunächst bei Herrn Wulff für den aus meiner Sicht fachlich interessanten Antrag bedanken. Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland ist in der Tat das Gebot der Stunde. Mehr Tempo, schnellere Verfahren, das ist ganz wichtig für viele, ich würde fast sagen, alle Investitionen, die jetzt umgesetzt werden müssen. Beispiele sind genannt: Ortsumgehung Wolgast, Hochbrücke Wismar, Zecheriner Brücke, auch das Thema Ersatzneubau und so weiter, und so weiter. Ich glaube, da könnten wir fast die Stunde hier füllen und jeder noch ein Beispiel anfügen. Sowohl auf der Ebene des Bundes als auch durch diese Landesregierung wurden zuletzt durchaus umfassende und weitreichende gesetzgeberische Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Bremsen zu lösen und lange, ineffektive Entscheidungsstrukturen zu entschlacken. Und das Beispiel, dass man ja selbst fast das Ergebnis dann – in den meisten Fällen sogar –, das Ergebnis nicht erlebt, glaube ich, öffnet einem noch mal die Augen. Und das betrifft ja auch den Verwaltungsbeamten, der das Ergebnis seiner Tat dann, seiner Vorbereitung dann gar nicht mitkriegt. Mit Blick auf die Verkehrsinfrastruktur hat der Bund Ende des vergangenen Jahres seinen Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgelegt, mit dem wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Da ist schon mal ein Schritt, guter Schritt getan. Davon erfasst sind auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen finanziert werden. Zugleich wird ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen. Die Umsetzung von Vorgaben von Natur- und Umweltschützern in der Praxisanwendung soll vereinfacht werden. Zudem werden Genehmigungsfiktion und Benehmensherstellungen die Verfahrensabläufe vereinfachen. Sie merken, wir sind stark im juristischen Bereich, und das geht jetzt noch ein bisschen weiter. Und dann komme ich auch gleich auf meinen Punkt. Mit diesen gesetzgeberischen Aktivitäten des Bundes korrespondieren die entsprechenden Maßnahmen der Landesregierung. Wir haben am 21. April den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen und dem Landtag zugeleitet, ein wichtiger Schritt, ressortübergreifend, ein Artikelgesetz – aber natürlich aus Sicht der Bürokratie, der Verwaltung, ich glaube, ganz, ganz wichtig, das müssen wir machen –, das eine gebündelte, koordinierte und systematische Änderung zahlreicher landesrechtlicher Vorschriften vorsieht. Es ermöglicht, in einem kohärenten Regelungsvorhaben unterschiedliche Fachgesetze anzupassen, aufeinander abzustimmen und in ihrer Gesamtheit zu modernisieren. Dadurch wird ein einheitlicher Ansatz zum Abbau von Verwaltung verfolgt und eine fragmentierte Einzelgesetzgebung vermieden. Das Gesetz sieht die Reduzierung von Erfordernissen – Genehmigung, Vorlage, Anzeige – vor und die konsequente Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, wobei ich auch hier davor warnen muss, Digitalisierung heißt auch Bürokratie. Also ich glaube, das muss uns dann auch klar sein. Also das kann auch nicht nur das Modewort sein. Da müssen wir dann auch auf das Thema Bürokratie achten. Durch die Zusammenfassung dieser Maßnahmen in einem Artikelgesetz wird eine kurzfristige sowie transparente, nachvollziehbare und systematisch abgestimmte Modernisierung des Landesrechts angestrebt. Wir wollen sicherstellen, dass Wechselwirkungen zwischen einzelnen Regelungsbereichen berücksichtigt und unbeabsichtigte Folgewirkungen vermieden werden. Ich hebe den auch integralen Charakter der Beschleunigungsmaßnahmen von Bund und Land deshalb hervor, weil der auch ein wichtiger Punkt ist für die künftige effektive Verfahrensgestaltung. Und ich glaube, diese Integration, die ja erforderlich ist, die wird im Antrag ein wenig zu wenig berücksichtigt. Die Modernisierung des Straßen- und Wegerechts des Landes ist selbstverständlich ein wichtiges Ziel, nicht zuletzt wegen des sensiblen Verhältnisses von Verkehrssicherheit und der Errichtung von Anlagen von Telekommunikation oder zur Erzeugung erneuerbarer Energien an Verkehrswegen. Diese Herausforderungen sind aber, wie geschildert, viel umfassender. Deshalb klingt eine Beschränkung auf das Straßen- und Wegegesetz unseres Landes als Versuchsregion verlockend. Aber mit Aufsetzen eines solchen Gedankens, den ich durchaus verlockend finde, glaube ich, muss die Anfangsphase gut durchdacht werden. Das zeigt auch der Weg zum Artikelgesetz. Wir müssen es einfach im Hinterkopf behalten. Der erste Schritt wird derzeit mit der grundlegenden Überarbeitung der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts von Bund und Land getan. Auf dieser Grundlage soll dann für das jeweilige Fachrecht geprüft werden, ob die Besonderheit der jeweiligen Materie Ausnahme von bestimmten Regelungen erfordert. Dann sind wir schnell beim Thema Genehmigungsfiktion. Wir sind aber immer noch auch bei Juristen und wir sind bei Juristen, die mit Ingenieuren zusammenarbeiten. Und das haben wir jetzt auch in der Diskussion gemerkt. Das Thema Genehmigungsfiktion ist wunderbar, sehr gut, aber wir sind jetzt dabei, aus den juristischen Gründen heraus dann Ausnahmen von der Fiktion zu definieren, wichtig, weil ich glaube, das sichert am Ende Verlässlichkeit und auch rechtliche Sicherheit, aber es stellt uns auch vor manche Probleme. Für das Straßen- und Wegerecht stellt sich die Frage, ob eine Genehmigungsfiktion tatsächlich für sämtliche Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gelten soll oder ob die Komplexität bestimmter Verfahren bei zahlreichen Beteiligten insoweit bestimmte Abstimmungserfordernisse und die Schutzgüterbetroffenheit den Ausschluss der Genehmigungsfiktion als Regelfall erfordern. Auch wieder der juristische Blickwinkel sehr wichtig! Auch bei Erlaubnissen und Genehmigungen nach dem Straßen- und Wegerecht muss der Gefahr vorgebeugt werden, dass durch die Fiktion Genehmigungen zustande kommen, die bei ordnungsmäßiger Prüfung nicht hätten erteilt werden dürfen. Diese und weitere Fragen werden im Rahmen der laufenden Rechtsetzungsverfahren geklärt. Und ich sehe aber auch, wenn ich das jetzt so formuliere, merken wir ja alle, wir sind in der gleichen Betrachtungsweise, in einer wesentlich juristisch-administrativen Logik, die gut abgestimmt ist, aber auch zu diesen langen Wegen jetzt geführt hat, der Prämisse folgend, auch am Ende keinen Fehler und keine rechtlichen Unsicherheiten einzugehen. Wichtig! Ich glaube aber auch – und das ist der Punkt, den ich da gerne mitnehme –, mein Eindruck ist, dass wir von dieser Denke uns ein wenig lösen müssen, gerade auch in der derzeitigen Bürokratiedebatte. Deshalb habe ich sehr viel Sympathie für Ihren Antrag. Am Ende wird der Antrag etwas allgemein, Stichwort „Finanzierung“. Ich glaube, da gibt es schon Mittel und Wege, Verpflichtungsermächtigungen und so weiter, ich glaube, Projekte sind durchaus gesichert. Wolgaster Brücke sagt dann auch noch mal was anderes. Das war ein, ich sag mal, ein gutes Stück Arbeit auch, erfolgreich. Bürokratie-TÜV – kann ich gerne auf unseren Bürokratiemelder hinweisen, gerne den Antrag auch dort einreichen beziehungsweise ich werde ihn selbst der Stabsstelle geben. Ich ahne wirklich, dass wir das Thema weiterführen sollten, besprechen sollten. Ich ahne auch, dass wir mit unserem innovativ ausgerichteten Landesstraßenbauamt vielleicht einen Sparringspartner haben, der das gerne mit uns besprechen würde. Danke für die Idee, für die Ansätze! Wie gesagt, es sind viele in Bearbeitung. Wir müssen auf der anderen Seite, glaube ich, den Blickwinkel wechseln. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Die angemeldete Redezeit wurde um zwei Minuten überschritten. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Stephan Reuken.

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Stephan J. Reuken AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der Gruppe der FDP greift ein zentrales Problem auf, das auch wir seit Jahren schon so benennen: Die ausufernden Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich lähmen die Entwicklung unseres Landes. Insofern können wir zunächst feststellen, dass die Problembeschreibung im Antrag weitgehend zutreffend ist. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern sind leistungsfähige Straßenverbindungen keine Nebensache, sondern Voraussetzung für wirtschaftliche Stabilität, gleichwertige Lebensverhältnisse und die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes. Allerdings bleibt der Antrag in seiner Analyse an entscheidenden Punkten doch recht oberflächlich. Die Ursachen für die überlangen Verfahren liegen nicht allein in fehlenden Fristen oder unzureichender Digitalisierung, sondern vor allem an einer überbordenden Regulierungsdichte, ideologisch geprägten Prioritätensetzung und einer jahrelangen politischen Fehlentwicklung auch unter Mitwirkung der FDP auf Bundesebene. (Enrico Schult, AfD: Ja.) Und wer heute Beschleunigung fordert, muss sich auch fragen lassen, warum entsprechende Hemmnisse überhaupt erst geschaffen oder mitgetragen wurden, sehr geehrte Damen und Herren. Kritisch zu sehen ist insbesondere, dass der Antrag zwar von Verhältnismäßigkeit im Naturschutz spricht, jedoch grundlegende Zielkonflikte nicht klar genug adressiert. Die Praxis zeigt, dass gerade überzogene Umweltauflagen und extensiv ausgelegte Prüfverfahren regelmäßig zu Verzögerungen führen. Hier wäre doch ein deutlicheres Signal nötig gewesen, ein deutlicheres Bekenntnis, nämlich nationale Interessen, insbesondere Infrastruktur und wirtschaftliche Entwicklung, diese Interessen gegenüber ideologisch motivierten Überdehnungen des Umweltrechts konsequent durchzusetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die bloße, die bloße Nutzung „europarechtlicher Spielräume“, wie es im Antrag heißt, greift aus unserer Sicht hier deutlich zu kurz. Auch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bürokratiebegrenzung bleiben teilweise leider halbherzig. Eine One-in-two-out-Regel kann natürlich ein erster Schritt sein, ersetzt jedoch keine grundlegende Deregulierung. Der Staat muss wieder lernen, Prioritäten zu setzen und Verfahren auf das wirklich Notwendige zu beschränken, anstatt die bestehende Komplexibilität zu verwalten. Sehr geehrte Damen und Herren, positiv hervorzuheben ist aber, dass der Antrag konkrete und praxisnahe Instrumente enthält. Allen voran die Genehmigungsfiktionen sind ein probates Mittel für mehr Tempo im Straßenbau. Verbindliche Entscheidungsfristen, die Privilegierung von Ersatzneubauten, indem man sie von der Planfeststellung ausnimmt, wir haben es ja schon gehört, sowie die Beschleunigung von Sanierungsmaßnahmen sind sehr, sehr sinnvolle Ansätze. Gerade die Entlastung bei Ersatzneubauten entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und kann kurzfristig auch spürbare Verbesserungen mit sich bringen. Auch die stärkere Gewichtung des öffentlichen Interesses an funktionierender Infrastruktur ist ausdrücklich aus unserer Sicht zu begrüßen. Entscheidend ist zudem die vorgesehene Verstetigung der Finanzierung, denn beschleunigte Verfahren nutzen am Ende niemandem, wenn Projekte an fehlenden Haushaltsmitteln scheitern, und die Gefahr ist ja durchaus real. In der Gesamtabwägung gilt für uns daher, der Antrag der FDP bleibt hinter den notwendigen strukturellen Reformen zurück und vermeidet an einigen Stellen die klare politische Konsequenz. Gleichwohl enthält er eine Reihe sinnvoller Maßnahmen, die eben geeignet sind, kurzfristig zumindest Verbesserungen zu erzielen und den Investitionsstau im Straßenbau zu reduzieren. Sehr geehrte Damen und Herren, aus Verantwortung für die Bürger, die Wirtschaft und die Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern wird die AfD-Fraktion dem Antrag daher zustimmen, verbunden aber mit der klaren Erwartung, dass dies nur ein erster Schritt sein kann und weitergehende Reformen folgen müssen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit.

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Sabine Enseleit CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Wer vorankommen will, braucht Verkehrswege. Wer gut vorankommen will, braucht gute Verkehrswege. Ohne Verkehrswege keine Mobilität und ohne Mobilität keine Lebensqualität und ... auch kein Wohlstand. Verkehrswege entscheiden darüber, ob Investitionen kommen oder ausbleiben, ob Arbeitsplätze entstehen oder verschwinden ...“ Diese Worte von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder treffen auch auf Mecklenburg-Vorpommern zu. Das von ihm vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist der richtige Weg, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder zu stärken, denn jede Planungsverzögerung ist eine Zeit, in der Wertschöpfung ausbleibt und Arbeitsplätze anderswo entstehen. Ein wichtiger zweiter Punkt, den das Gesetz angeht, ist die Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit. Wir haben bei anderen infrastrukturellen Großprojekten gesehen, dass der Staat das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger verliert, wenn Infrastruktur nicht in einem annehmbaren Zeitraum geplant und gebaut wird. Und nicht zuletzt ist das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wichtig, um die Sicherheit und die Verteidigung unseres Landes sicherzustellen, denn funktionsfähige Verkehrswege sind nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine sicherheitspolitische Frage. Es geht uns auf Bundes- wie auch auf Landesebene um drei Dinge: priorisieren, digitalisieren und reduzieren. Priorisieren, das bedeutet, die besonderen, bedeutsamen Infrastrukturvorhaben werden in das überragende öffentliche Interesse eingestuft und erhalten damit bei behördlichen und gerichtlichen Abwägungsentscheidungen eine besondere Berücksichtigung. Digitalisieren, das heißt, dass Planfeststellungsverfahren von Anfang bis Ende digital durchgeführt werden, was bis zu 30 Prozent der Verfahrensdauer einsparen kann. Reduzieren, das bedeutet, dass unnötige Doppelprüfungen wegfallen und das Verstreichen von Fristen als Zustimmung gilt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir müssen endlich schneller, verlässlicher und effizienter planen, genehmigen und bauen, denn schnellere Verfahren bedeuten am Ende auch geringere Kosten. Das sehen wir aktuell sehr deutlich an der Ortsumgehung Wolgast. Inzwischen werden über 500 Millionen Euro für den Bau veranschlagt, ursprünglich waren es einmal knapp 140 Millionen. Ein weiteres Beispiel sind unsere Brücken. In den kommenden Jahren stehen zahlreiche Sanierungen an, da können wir uns schlicht nicht leisten, dass die Bürger, die Handwerker oder die Touristen über Jahre hinweg auf Ausweichstrecken im Stau stehen. Ebenso wenig können wir es uns leisten, dass mehrfache Abstimmungen, fehlende Zuständigkeiten oder rechtliche Doppelprüfungen die Prozesse unnötig in die Länge ziehen. Wenn eine marode Brücke an gleicher Stelle in gleicher Funktion wiedererrichtet wird, dann braucht es nicht denselben Verfahrensaufwand wie für einen Neubau auf der grünen Wiese. Ich bin zuversichtlich, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz uns wieder auf die richtige Spur bringt, denn Deutschland kann schnell planen und bauen, das haben die Jahre nach der Wiedervereinigung eindrucksvoll gezeigt. Diese Entschlossenheit benötigen wir jetzt erneut. Und dass Mecklenburg-Vorpommern dazu einen Beitrag leisten muss, ist selbstverständlich. Doch dazu bedarf es auch hier im Land eines Mentalitätswechsels, in Politik und Verwaltung gleichermaßen, hin zu mehr Tempo, mehr Verantwortung und mehr Vertrauen in Entscheidungen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für unsere Landesstraßen, für unsere Kreisstraßen, für unsere Gemeindestraßen und für die Brücken in Landeszuständigkeit sind das Land und die Kommunen gefordert. Genau hier setzt der Antrag der FDP an. Viele der vorgeschlagenen Instrumente sind richtig: verbindliche Entscheidungsfristen, Genehmigungsfiktion bei Behördenbeteiligung, vereinfachte Verfahren für Ersatzneubauten, vollständige Digitalisierung und ein jährlicher Beschleunigungsmonitor. Das sind alles sinnvolle Ansätze, die sich aus unseren Leitgedanken „priorisieren, digitalisieren, reduzieren“ ableiten und die wir ausdrücklich unterstützen. Dass wir uns bei diesem Antrag trotzdem enthalten, möchte ich abschließend kurz erklären. Diese Legislaturperiode hat nur noch zwei Sitzungswochen. Ein Antrag, der die Landesregierung auffordert, das Straßen- und Wegegesetz, das Landesverwaltungsverfahrensgesetz und das Landesnaturschutzgesetz aufeinander abgestimmt zu novellieren, stellt eine Aufgabe, die nicht in wenigen Wochen seriös erfüllt werden kann. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Wir wollen den Menschen im Land nichts versprechen, was wir faktisch nicht mehr umsetzen können. Aber das Signal dieses Antrages ist richtig, und dieses Signal teilen wir. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Die Instrumente des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes müssen ihr Pendant auf Landesebene finden. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine eigene Landesagenda zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben, und zwar nicht nur im Verkehrsbereich. Das haben wir bereits im Dezember deutlich gesagt. Gerade bei Verkehrsinfrastrukturhafenprojekten und auch militärisch relevanten Vorhaben muss das Land die neuen Spielräume aktiv nutzen. Die Möglichkeit, Projekte als überragendes öffentliches Interesse zu behandeln, darf nicht auf dem Papier stehen bleiben. Sie muss in der Praxis ankommen. Das wird die Aufgabe der nächsten Landesregierung sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Henning Foerster. (Henning Foerster, Die Linke: Neue Fraktionsvorsitzende. – Heiterkeit im Präsidium) Oh, Entschuldigung! Der Abgeordnete Henning Foerster.

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Henning Foerster Die Linke

Nein, ich habe keine Ambitionen angemeldet. Ich glaube, die Kollegin Enseleit wurde mal kurz zur Fraktionsvorsitzenden gemacht. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wort „Verkehrsbeschleunigungsgesetz“ klingt erst mal gut, denn ich denke, grundsätzlich wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn Verfahren beschleunigt werden, Verwaltungen effizienter arbeiten oder klare Fristsetzungen Planungen auch besser strukturieren. Aber – und das ist mir ein wichtiger Punkt – Beschleunigung darf kein Selbstzweck werden und vor allem sollte sie in der Abwägung zwischen Schnelligkeit, Transparenz und Gründlichkeit nicht zulasten von wichtigen Umweltstandards, Bürgerbeteiligung oder gar Rechtssicherheit gehen. Wenn wir uns jetzt den Kern Ihres Vorschlags anschauen, dann beinhaltet der Folgendes: Sie wollen das Landesverwaltungsverfahrensgesetz, das Straßen- und Wegegesetz, das Landesnaturschutzgesetz und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz gleichzeitig novellieren. Und da sage ich mal, das ist zumindest ein sehr ambitioniertes Vorhaben, denn wir sprechen ja hier über Änderungen in zentralen Bereichen des Planungs- und des Umweltrechts. Das kann man so machen. Sie selbst sind auf die Möglichkeit eines Artikelgesetzes eingegangen. Frau Enseleit hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass das dann wohl erst in einer nächsten Wahlperiode gehen wird mit Blick auf die verbleibende Zeit. Man muss sich aber auch darüber bewusst sein, dass die Komplexität des Gesetzgebungsverfahrens alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen wird. Etablierte Verbände mit hauptamtlichem Personal können das vermutlich ohne Weiteres leisten, kleinere Akteure werden da möglicherweise an Grenzen stoßen. Hinzu kommt, dass der Antrag für meine Begriffe sehr einseitig auf die Beschleunigung von Straßenbauprojekten abzielt. Ich bin nun wirklich kein Gegner des Individualverkehrs, und ohne Auto, das wissen wir alle, geht es in unserem Flächenland objektiv oft gar nicht, dennoch vertrete ich die Auffassung, dass eine moderne Verkehrspolitik alle Verkehrsträger im Auge behalten muss, und dazu gehören neben den Straßen natürlich auch das Schienennetz für die Eisenbahn genauso wie ein modernes Wegenetz für Radfahrer und Fußgänger. Es gibt einen weiteren Punkt, den ich zumindest differenziert betrachte, Stichwort „Verkürzung von Verfahren, feste Fristen und Genehmigungsfiktion“. Ich sage mal, schnellere Verfahren und verbindliche Fristen, das sind Punkte, die ich teile, aber wichtig ist mir dabei, dass Beteiligungsrechte nicht zu stark eingeschränkt werden, denn wenn Erörterungstermine nur noch eine Option darstellen und Beteiligungsverfahren unter Zeitdruck geraten, dann leidet nicht nur die Qualität der Entscheidung, sondern schlussendlich auch die Akzeptanz. Und bei komplexen Infrastrukturprojekten, die erhebliche Eingriffe in die Natur und Umwelt nach sich ziehen oder die zulasten der Lebensqualität der Menschen in der betroffenen Region gehen, ist eine Zustimmung durch Schweigen hoch problematisch. Der Schuss kann nämlich auch nach hinten losgehen. Fehler bei Infrastrukturprojekten führen dann nämlich nicht zu schnellerem Bauen, sondern zu Klagen, zu Baustopps oder zu zeitlichen Verzögerungen. Und für meine Begriffe spiegelt sich das Wissen darum oder um diese Gefahr auch im Gesetz zur Bürokratieentlastung wider, was hier Mittwoch im Landtag behandelt wurde. Da hat man nämlich ganz bewusst auf Fiktionen im Straßen- und Wegegesetz verzichtet. In einer Sache sollten wir uns auch mal ehrlich machen: Lange Verfahren hängen doch nicht nur mit Gesetzen und Verordnungen oder Verwaltungsprozessen zusammen. Sie haben vielfach auch mit fehlenden Ressourcen und Umsetzungskapazitäten zu tun. Mecklenburg-Vorpommern und der Bund investieren zum Beispiel kontinuierlich in den Straßenbau, 2026 allein 263 Millionen Euro. Es fehlt also – meine Interpretation – nicht am Geld oder am fehlenden politischen Willen. Infrastrukturprojekte verzögern sich auch nicht nur allein aufgrund fehlender Genehmigungen. Sie geraten häufig ins Stocken, weil Planungsbüros ausgelastet sind, und ohne ausreichend Ingenieure, Gutachter oder Fachplaner können selbst vereinfachte Verfahren nicht schneller durchlaufen werden. Planungen, das ist oft der eigentliche Flaschenhals. Wenn Verfahren verkürzt oder parallelisiert werden, zum Beispiel durch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung oder parallele Prüfungen, dann steigt kurzfristig erst mal der Arbeitsaufwand. Und wenn dann das erforderliche Personal fehlt, dann führt das gerade nicht zu mehr Tempo, sondern im Gegenteil zu Überlastung. Gesetzesbeschleunigungen erzeugen nämlich vielfach erst mal einen Mehrbedarf an Personal. In ganz Deutschland spüren wir zudem bereits einen strukturellen Mangel an Bauingenieuren und Vermessungstechnikern im Baugewerbe. Selbst bei schnelleren Genehmigungen fehlt es oft an Kapazitäten für die Umsetzung. Es herrscht Fachkräftemangel in den Bau- und Ingenieurberufen. Dazu kommt, dass Großprojekte, ob nun auf der Schiene, bei den Energienetzen, im Wohnungsbau oder im Straßenbau, gleichzeitig um dieselben Fachkräfte und Bauunternehmen konkurrieren. Gesetzesänderungen können dann dazu führen, dass sich die Nachfrage erhöht, ohne dass sich das Angebot erweitert. In der Konsequenz, das wissen Sie, steigen dann Preise und Wartezeiten. Wir müssen also mit der Konkurrenz um knappe Ressourcen umgehen. Und was auch vielfach vergessen wird, die gern und oft gescholtenen Behörden, welche Genehmigungen erteilen oder Ausschreibungen begleiten, haben nicht selten auch selbst mit Personalmangel zu kämpfen. Schnellere Gesetze helfen also wenig, wenn Stellen nicht besetzt sind oder die notwendige fachliche Expertise dort fehlt. Und wenn wir uns jetzt abschließend dann mal den internationalen Vergleich angucken, dann sieht man, Kapazität zählt. Länder mit schnellerer Umsetzung bei Infrastrukturprojekten investieren nämlich massiv in staatliche Planungskapazitäten und fördern ganz gezielt Fachkräfte, statt einseitig nur auf Deregulierung zu setzen. Können Sie sich angucken in der Schweiz, in den Niederlanden oder auch in Südkorea. Das sollte bei allen durchaus nachvollziehbaren und zulässigen Überlegungen, die Sie in Ihrem Antrag hier anstellen, immer mitgedacht werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wer in Mecklenburg-Vorpommern unterwegs ist, weiß, viele Straßen und Brücken brauchen Aufmerksamkeit. Und ja, Erhalt und Sanierung müssen Priorität haben. Eine marode Brücke wird nicht besser, wenn ein Verfahren länger dauert als nötig. Ein gefährlicher Straßenabschnitt wird nicht sicherer, wenn Zuständigkeiten unklar bleiben. Und ein Radweg entsteht nicht schneller, wenn Akten zwischen Behörden, Planungsbüros und Trägern öffentlicher Belange hin und her wandern. Deshalb ist der Ausgangspunkt dieses Antrages nicht falsch. Schnellere Verfahren, digitale Abläufe, klare Fristen, ausreichend Personal in den Behörden und eine Finanzierung, die zum tatsächlichen Zustand unserer Infrastruktur passt, darüber müssen wir reden. Genau daran muss sich aber auch der Antrag messen lassen. Sie vermischen Erhalt, Sanierung und echten Ersatzneubau mit einem sehr offenen Begriff des bedarfsgerechten Ausbaus. Das klingt harmlos, in der Praxis kann es aber heißen, mehr Fahrspuren, mehr Flächenverbrauch, mehr Eingriffe in Natur und Landschaft, und das alles versehen mit einem besonderen öffentlichen Interesse. Das kann Tür und Tor öffnen. Diesen Blankoscheck wollen wir nicht ausstellen. Ja, eine Brücke an gleicher Stelle mit gleicher Funktion zu ersetzen, muss schneller gehen können als ein kompletter Neubau auf neuer Trasse. Da stimme ich Frau Enseleit zu. Ja, echte Bestandssanierung darf nicht im selben Verfahren stecken bleiben wie ein großer Ausbau. Aber Beschleunigung darf nicht zur Umgehung werden. Nicht jedes Projekt wird dadurch unproblematisch, dass man es „Ersatzneubau“ nennt. Gerade Straßen sind erhebliche Eingriffe. Sie zerschneiden Lebensräume, versiegeln Fläche, verändern Wasserhaushalte, erzeugen Lärm und binden öffentliche Mittel über Jahrzehnte. Deshalb müssen sie sorgfältig geplant und geprüft werden, nicht aus Prinzipienreiterei, sondern weil schlechte Planung am Ende nicht schneller ist, sondern teurer, konfliktträchtiger und rechtlich angreifbarer. Dem Kollegen Foerster schließe ich mich da ausdrücklich an. Auch sind Umweltstandards nicht die Ursache jeder Verzögerung. Häufig liegen die Probleme ganz woanders: zu wenig Personal, zu späte Vorplanung, unklare Prioritäten, unvollständige Unterlagen, fehlende Haushaltsmittel. Wer dann pauschal bei Beteiligung und Umweltprüfung ansetzt, löst das Kernproblem nicht. Richtig ist hingegen, Digitalisierung kann Verfahren tatsächlich beschleunigen. Medienbruchfreie Akten, klare Fristen, einheitliche Standards, bessere Abstimmung zwischen Behörden, das sind Punkte, über die man nicht nur reden kann, sondern muss. Auch ein jährlicher Beschleunigungsmonitor ist sinnvoll, wenn er ehrlich ausweist, warum Verfahren dauern: Personalstand, Planänderungen, Finanzierungslücken, Klagequoten und Qualität der Unterlagen. Und natürlich gehört zur Wahrheit, Erhalt kostet Geld. Wer Sanierung wirklich beschleunigen will, muss dauerhaft investieren, nicht nur in Asphalt und Beton, sondern auch in Planungsstellen, Brückenzustandserfassungen, Radverkehr, Barrierefreiheit und ÖPNV-taugliche Infrastruktur. Unser Maßstab ist klar: Bestand vor Neubau, Sanierung vor Ausbau, Sicherheit vor Symbolpolitik, Beschleunigung dort, wo sie Probleme löst, nicht dort, wo sie Schutzrechte aushebelt. In dieser Form bleibt Ihr Antrag zu pauschal, zu ungenau und beim Straßenausbau zu weitgehend. Deshalb können wir ihm so nicht zustimmen, auch wenn viele Dinge sind, mit denen wir auch mitgehen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Thomas Würdisch. Thomas Würdisch , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf hier stellvertretend für meinen geschätzten Kollegen Marcel Falk die Rede halten und möchte ihn von hier aus sehr herzlich grüßen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst erst einmal, ja, Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen schneller werden. Ja, unser Land braucht leistungsfähige Straßen, Brücken und Radwege. Und ja, ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist auf eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur besonders angewiesen. Die Problembeschreibung des FDP-Antrags spricht deshalb durchaus etwas Richtiges und Wichtiges an. Aber, meine Damen und Herren, aus einer richtigen Problembeschreibung wird noch kein richtiger Antrag. Und was die FDP hier vorlegt, ist vor allem ein politisches Schaufensterstück, eine große Überschrift, viele Schlagworte, aber zu wenig Substanz. So zu tun, als müsse die Landesregierung jetzt erst einmal aufwachen und endlich tätig werden, geht schlicht an der Realität vorbei. Der Minister hat es eben ausgeführt, auf Bundesebene ist mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz bereits ein umfassender Rahmen in Arbeit. Und erst vorgestern haben wir hier im Parlament den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung beschlossen und in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Das ist kein Einzelbaustein, kein Schnellschuss, kein PR-Manöver, sondern ein ressortübergreifendes Artikelgesetz, das genau den Weg geht, den man für wirksame Beschleunigung braucht, systematisch abgestimmt und rechtssicher. Und das ist der Unterschied zu Ihrem Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP. Sie wollen ein Sondergesetz, isoliert auf das Straßen- und Wegerecht zugespitzt, als könne man komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren mit einem einzigen Etikett erledigen. Aber die Wirklichkeit ist ja eine andere. Verfahren werden nicht schneller, wenn man nur an einer Schraube dreht und alle anderen unangetastet lässt. Sie werden schneller, wenn Verwaltungsverfahrensrecht, Fachrecht, Digitalisierung, Beteiligung, Fristen und Zuständigkeiten zusammen gedacht werden. Und genau das machen wir gemeinsam mit der Landesregierung und dem Entwurf. Der Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung sieht vor, die Kommunikation mit Behörden grundsätzlich elektronisch zu ermöglichen, Planunterlagen digital einzureichen, Auslegungen und Bekanntmachungen ins Internet zu verlagern, Behördenbeteiligung zu digitalisieren und Erörterungstermine flexibler zu gestalten. Er stärkt die Planungsgenehmigung, regelt Fälle unwesentlicher Bedeutung neu und schafft insgesamt ein modernes Planungsrecht. Das ist konkrete Beschleunigung, nicht als Schlagwort, sondern als Gesetzgebung. Daran sieht man, diese Landesregierung redet nicht nur über Modernisierung, sie setzt sie auch um. Und was uns von Ihnen trennt, ist deshalb nicht das Ziel, sondern der politische Ansatz. Wir sagen Ja zu mehr Tempo, aber eben nicht um jeden Preis von Rechtsunsicherheit, nicht um den Preis handwerklich schlechter Gesetze, nicht um den Preis von Regelungen, die in der Praxis neue Konflikte schaffen können, statt alte zu lösen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Nehmen wir nur Ihren Ruf nach immer weiteren Genehmigungs- und Zustimmungsfiktionen. Das klingt auf den ersten Blick attraktiv: Wenn die Behörde nicht rechtzeitig entscheidet, gilt die Genehmigung als erteilt. Aber so einfach ist es nicht. Gerade im Straßen- und Wegerecht, bei Planfeststellung, Sondernutzung, Verkehrs- und Sicherheitsfragen oder bei Schutzgütern Dritter kann eine pauschale Fiktion schnell dazu führen, dass Entscheidungen zustande kommen, die bei ordentlicher Prüfung so niemals hätten ergehen dürfen. Der Kollege Henning Foerster ist auch darauf eingegangen. Und dann haben wir am Ende eben nicht weniger Bürokratie, sondern mehr Streit, mehr Klage und mehr Unsicherheit statt der nötigen Rechtssicherheit von Verwaltungsentscheidungen. Beschleunigung braucht deshalb Maß und Mitte. Sie braucht klare Prioritäten, digitale Verfahren, bessere Abstimmung, frühzeitige Beteiligung und mehr Verlässlichkeit. Aber sie braucht eben auch Bereitschaft, die Grenzen des rechtlich und praktisch Sinnvollen anzuerkennen. Der Ruf nach einer One-in-two-out-Regel klingt modern, ist aber vor allem eins, ein leerer politischer Slogan. Straßen werden nicht schneller saniert, Brücken, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Brücken nicht schneller saniert und gebaut, Verfahren nicht besser, nur, weil man englische Plattitüden in einen Antrag schreibt. Was zählt, ist, dass auch Gesetze vor Gericht am Ende Bestand haben, ob sie in der Verwaltung funktionieren und ob sie tatsächlich zu schnellen Entscheidungen führen. Und da ist der Weg der Landesregierung der deutlich ernsthaftere Weg. Und wir wollen beschleunigen, ohne den Rechtsstaat zu beschädigen. Wir wollen modernisieren, ohne neue Unklarheiten zu schaffen. Wir wollen Verfahren straffen, ohne Beteiligungsrechte nur auf dem Papier stehen zu lassen. Und wir wollen die Verkehrsinfrastruktur des Landes voranbringen, aber eben auf tragfähiger, abgestimmter und rechtssicherer Grundlage. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag werden wir ablehnen, nicht, weil das Ziel falsch ist, sondern weil der Antrag zu kurz greift, weil er dort Vereinfachung verspricht, wo in Wahrheit differenzierte, durchdachte Gesetzgebung nötig ist. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Henning Foerster, Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat noch mal das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sicherheit, Bildung und Infrastruktur sind die Kernaufgaben unseres Staates aus unserer liberalen Sicht. Zum Thema Sicherheit haben wir hier schon lange debattiert, zum Thema Bildung auch, Infrastruktur kommt jedoch immer ein bisschen kurz, und ich denke, dass unser Antrag hier zumindest von denjenigen, die sich fachlich ernsthaft damit auseinandergesetzt haben, doch überwiegend positiv bewertet wurde. Und ich glaube auch nicht, dass der zu spät kommt, denn das Artikelgesetz, das wir ja schon am Mittwoch hier besprochen hatten zur Bürokratieentlastung, kündigt ja schon ein weiteres Artikelgesetz mit weiteren tollen Neuerungen an. Ist doch der perfekte Zeitpunkt, um das noch auf den Weg zu bringen! Wir können alternativ auch Änderungsanträge noch zu dem Artikelgesetz mit einbringen, aber das wird wahrscheinlich auch wieder den einen oder anderen überfordern. Und deswegen freue ich mich eigentlich auch, dass der Wirtschaftsminister Herr Dr. Blank gesagt hat, dass er durchaus ein paar Ansätze vielleicht mit in sein Haus nimmt. Und ich bin auch gerne bereit, noch mal etwas Details nachzuliefern, wo man sich dann vielleicht auch dran abarbeiten kann, um am Ende zu guten Lösungen zu kommen. Denn das Ziel ist hier nicht, irgendjemanden vorzuführen, sondern ernsthaft über das zu diskutieren, was uns hier bewegt. (Beifall und Zuruf von Sandy van Baal, fraktionslos) Einzig allein bei der SPD – das tut mir leid, Herr Kollege – konnte ich nur Ausreden und Angst feststellen. Da weiß ich nicht, ob sich jemand ernsthaft damit auseinandergesetzt hat, denn Ihr politischer Ansatz, den Sie hier beschrieben haben, war: Nichts machen! Da ist der Kollege Foerster doch deutlich intensiver, denke ich, mit dem Antrag umgegangen und hat auch relevante Kritikpunkte genannt. Das finde ich auch völlig in Ordnung. Deswegen möchte ich da auch tatsächlich noch mal drauf eingehen. Gerade Schiene und Radwege, dass die nicht vergessen werden sollen, bin ich völlig bei Ihnen. Dann müsste man durchaus gucken, was man da noch machen kann. Allerdings sehe ich gerade beim Schienenersatzbau, weiß ich nicht, ob wir das denn hier bei uns so mit reinkriegen oder ob wir das dann nicht doch wieder über den Bund lösen müssen, weil gerade der Schienenbau ja doch überwiegend über den Bund geht. Deswegen habe ich halt hier versucht, dass wir uns auf unsere landespolitischen Hebel konzentrieren. Radwegebau kommt aber tatsächlich mittlerweile auch an den Punkt, wo wir über die Ersatzneubauten ernsthaft nachdenken müssen. Das Thema Beteiligung: Ich verstehe, dass den Linken das Thema Beteiligung sehr wichtig ist. Das möchte ich hier auch wirklich nicht wegwischen. Und auch deswegen haben wir auch hier versucht, gerade bei dem ganzen Thema Ersatzneubau doch den Fokus drauf zu legen. Wenn neue Projekte gemacht werden, viel neu gemacht wird, will ich das nicht beiseiteschieben, sondern wirklich gucken, da, wo schon was ist, nicht wirklich das Rad immer noch mal neu zu erfinden. Und da komme ich nämlich auch zu dem Punkt von Frau Wegner. Sie wollen nicht, dass durch die Hintertür mehr Flächenverbrauch gemacht wird. Klar, kann ich auch aus Sicht der GRÜNEN verstehen, dass wir hier keine Standards irgendwie absenken wollen. Aber seien wir doch mal ehrlich, wenn da jetzt eine Straße ist – ich beschränke mich jetzt wieder auf die Straßen, tut mir leid, Herr Foerster –, wenn da jetzt eine Straße ist, die vielleicht mit 6,75 Meter gebaut wurde und die neuesten Standards sagen, nein, das muss jetzt aber 7,50 Meter, sonst macht das alles keinen Sinn, in welchem Verfahren stellt sich dann jemand hin und sagt, so, nee, also tut mir leid, die neuen Sicherheitsstandards machen wir nicht, die Straße bleibt so, wie sie ist, bis sie verfällt, oder wir machen gar nichts. Das entspricht doch am Ende auch nicht der Realität. Man versucht doch am Ende zu Lösungen zu kommen, und dann ist da vielleicht ein Flächenverbrauch, weil die Autos größer geworden sind, weil die Sicherheitsanforderungen größer geworden sind, der ist dann faktisch da, und da ändert auch kein Beteiligungsverfahren was, weil die Straße schon da ist, und da ändern irgendwie auch keine Umweltstandards da was.

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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David Wulff FDP

Ja.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön, Frau Wegner!

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Jutta Wegner GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich glaube, es ist ein Missverständnis, was wir hier gerade miteinander teilen. Die Frage ist ja nicht, wird an neue Standards angepasst, sondern die Frage ist, bammeln wir dann an die zweistreifige Straße noch einen dritten Streifen dran, ohne dass wir in ein entsprechendes Verfahren gehen. Und ich glaube, das ist das, was ... (Horst Förster, AfD, und Stephan J. Reuken, AfD: Das ist doch keine Frage.) Ist ja keine Zwischenfrage, sondern es ist eine ... Ja, doch, ist eine Zwischenfrage. Entschuldigung! (Heiterkeit und Zuruf Horst Förster, AfD) Dann muss ich jetzt noch eine Frage dazu finden. (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD: Stimmt das? Sehen Sie es auch so?) Und wie sehen Sie genau diese Problematik? (Heiterkeit bei Christiane Berg, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Ich gehe davon aus, Sie wollen antworten. (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD) Bitte schön!

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David Wulff FDP

Ja, gerne. Also ja, ich sehe diese Problematik. Das ist dann nachher die Trennschärfe, mit der man sich nachher wieder so ein bisschen befassen muss. Nur, mein Problem ist doch an der Stelle, ich sage mal, ich mache jetzt 50 Zentimeter breiter und ich habe diesen faktischen Flächenmehrbedarf, der ist ja auch nicht von der Hand zu weisen. Ob ich dann aber wirklich das komplett gleiche Verfahren machen muss, wie ich es mache, um einen weiteren Streifen dazu … (Die Abgeordnete Jutta Wegner spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ich finde, wir sollten da differenziertere Lösungen finden. Und ich glaube, das ist pragmatisch auch machbar. Und wenn sich herausstellt, okay, das ist jetzt irgendwie nicht nur ein zweistreifiger Ausbau, das ist ein dreistreifiger, wir machen aus einer einfachen Landesstraße eine Umwidmung auf Bundesstraße mit meinetwegen vier Streifen oder was auch immer, dann sage ich ja nicht, nee, nee, das ist ja die gleiche Straße wie vorher und nichts anderes. So, und da plädiere ich einfach für pragmatische Lösungen. Und wenn sich herausstellt, das ist tatsächlich etwas, was jetzt hier komplett neu ist, nicht nur ein neuer Standard, sondern ein neuer Typ, was auch immer, dann reden wir da gerne drüber. Aber ich möchte mich da nicht an diesen Kleinigkeiten aufhalten, wo wir sagen, das sind doch nur 50 Zentimeter und dafür machen wir jetzt den ganzen anderen Kram noch mal obendrauf. Das ist nicht verhältnismäßig.

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Elke-Annette Schmidt

So, ...

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David Wulff FDP

Also Sie sehen, ...

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Elke-Annette Schmidt

... die Zeit zur Beantwortung ...

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David Wulff FDP

... ich bemühe mich hier, ...

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Elke-Annette Schmidt

... ist auch abgelaufen.

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David Wulff FDP

... konstruktiv zu bleiben. (Die Abgeordnete Jutta Wegner spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Gerne. So, dann – muss ich jetzt gucken – war ich bei Herrn Foerster noch kurz geblieben gewesen, genau. Sie sind noch auf den Teil mit, lange Verfahren hängen nicht nur an den Genehmigungsprozessen, sondern auch an der Umsetzung. Da möchte ich Ihnen in Teilen tatsächlich widersprechen, denn wenn wir uns die Erfahrungswerte angucken von Planung zu Umsetzung nachher, sind diese Planungsphasen einfach ungleich viel mehr. Selbst bei komplexen Bauprojekten schaffen wir das ja teilweise, wenn dann erst mal alles fertig ist, das in zwei/drei Jahren umzusetzen. Ist zwar irgendwie immer noch lang, aber bei großen Bauprojekten total verständlich, weil irgendwo spielen ja Physik und Baustoffe und so was ja auch noch alles eine Rolle. Aber ich glaube ehrlicherweise nicht, dass, wenn wir jetzt Verfahren vereinfachen oder gerade bei Ersatzneubauten da reingehen, zu sagen, na ja, wir haben jetzt plötzlich ganz, ganz viel mehr neue Aufträge und deswegen haben wir keine Kapazitäten und die Wartezeiten und Preise erhöhen sich – ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das passiert. Ich glaube tatsächlich eher, dass wir dadurch Kapazitäten mehr frei kriegen, weil das, was gemacht wird, vielleicht mit weniger Planungsaufwand gemacht werden muss und wir dadurch in der gleichen Zeit mehr schaffen, mit dem gleichen Geld sogar noch mehr bauen können. Ich sehe da eigentlich eher Effizienzgewinne an der Stelle. Deswegen teile ich Ihre Befürchtungen hier nicht. Dann Frau Enseleit für die CDU-Fraktion, Ihre Enthaltung verstehe ich nicht ganz, mit der Begründung, weil das jetzt kurz vor Ende der Legislatur ist. Wir haben jetzt ja keinen Gesetzentwurf eingereicht. (Sebastian Ehlers, CDU: Nee, aber eine Aufforderung.) Eine Aufforderung, jaja, die Verwaltung kann ja trotzdem arbeiten. Vom Prinzip her ist es ja so, a) wir dürfen gar keine Gesetzentwürfe hier mehr einreichen, weil wir keinen Fraktionsstatus haben. Zum anderen ist es aber so, wenn die Verwaltung das mitnimmt – die Verwaltung arbeitet ja im Hintergrund trotzdem weiter, ich wurde ja auch bei verschiedenen anderen Gesetzen hier im Hause schon vertröstet, na ja, selbst wenn die Legislatur vorbei ist, dann arbeitet die Verwaltung ja trotzdem weiter, weil sie denkt ja nicht so sehr in den Legislaturperioden – und wenn wir wissen, dass das Ganze ja schon so lange dauert, warum kann die Verwaltung da nicht jetzt schon mal anfangen, daran zu arbeiten, und dann kann sich der nächste Landtag in zwei Jahren ernsthaft damit beschäftigen. Wir sehen doch, wie lange das dauert, selbst das Artikelgesetz, was wir jetzt hatten. Und deswegen, glaube ich, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das auf den Weg zu bringen, die Arbeitsaufträge zu erteilen, damit wir auch in Zukunft schneller kommen und nicht nur auf Bundesgesetze angewiesen sind, sondern auch im Land entsprechend nachziehen. Und deswegen: Sicherheit, Bildung, Infrastruktur, das ist unsere Aufgabe hier. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6487. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Kann ich noch mal sehen? Alles klar! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6487 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, der Gruppe der FDP und einer fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und ansonsten Ablehnung, Gegenstimmen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 40 : Beratung des Antrages des Abgeordneten Hannes Damm – Ohne Ziel stimmt jede Richtung – Landesraumentwicklungsprogramm vor der Wahl fortschreiben, auf Drucksache 8/6472. Antrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos Ohne Ziel stimmt jede Richtung – Landesraumentwicklungsprogramm vor der Wahl fortschreiben – Drucksache 8/6472 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! „Ohne Ziel stimmt jede Richtung“, das ist keine Hommage zu Ehren von Till Backhaus, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP) das beschreibt den tatsächlichen Raumplanungszustand dieses Landes. Die IHK Rostock und das WindEnergy Network MV bezeichnen die Verzögerung des LEP, der LEP-Fortschreibung, im NDR als nicht mehr tragbar. Investitionen in Milliardenhöhe liegen auf Eis oder stehen sogar ganz vor dem Aus. Das ist kein Lobbyismus, das ist die nüchterne Bestandsaufnahme derer, die in MV Windparks, Stromtrassen, Energieanlagen planen und finanzieren sollen. Und was macht die Landesregierung? Sie kündigt Anfang April 2026 an: Kein neues LEP mehr vor der Wahl. Gucken wir mal in den Koalitionsvertrag von SPD und Linken. Da steht drin, Randziffer 168, Zitat: „Wir werden die Landesentwicklungsplanung ... fortschreiben ...“, Randziffer 99, wir werden Anpassungen für PV-Freiflächenanlagen vornehmen in der Landesraumplanung. Der Koalitionsvertrag ist ja gültig für diese Legislaturperiode. Insofern denke ich auch, dass die gemeint ist, auch wenn hier keine konkrete Jahreszahl steht. Das LEP, was wir jetzt haben, stammt aus dem Jahr 2016. Zehn Jahre also ohne Fortschreibung, obwohl dieser Turnus bisher Praxis war und eigentlich, eigentlich auch schon zu lang ist, siehe die abertausenden Hektar Zielabweichungsverfahren für Photovoltaik, weil es eben ungeregelt ist. Abertausende Stunden Bearbeitungszeit von genau diesen Zielabweichungsverfahren in den Landesbehörden, da hätte man wirklich besser den LEP weiterentwickelt. Die Teilfortschreibung, 2023 für Photovoltaik noch angekündigt – Sie kennen vielleicht meine Kleinen Anfragen dazu –, 2024 dann wieder aufgegeben. Die Begründung: Die Gesamtfortschreibung ist ja bereits für 2026 terminiert, deswegen lohnt es sich jetzt auch kaum noch, die Teilfortschreibung hier durchzuführen, warten Sie doch bitte auf den LEP 2026! Im April 2026 dann fällt die Gesamtfortschreibung aus, die Begründung: geopolitische Lage, kritische Infrastruktur, Klimaanpassung, die notwendig wäre im LEP. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Themen sind seit Jahren bekannt, und genau deshalb sollten sie Inhalt eines modernen LEP sein (Rainer Albrecht, SPD: Waren sie ja auch.) und nicht Begründung für seinen immer weiteren Aufschub. Was ich feststellen kann: Beide Versprechen aus dem Koalitionsvertrag – Stand jetzt jedenfalls – gebrochen. Denn was fehlt unserem Land? Planungssicherheit für alle drei Säulen der Energiewende: Photovoltaik, Onshore- und Offshore-Windenergie, zusätzlich natürlich auch bei Netzen und Speichern. Wenn sie nicht wissen, wo die Dinger hinkommen, weiß auch keiner, wo er sie anschließen soll. Bei der Photovoltaik sehen wir, 16.000 Hektar Freiflächenanträge liegen noch vor. Das sind also Anträge, die die Menschen in unserem Land stellen, die gewollt wird, die Energiewende. 2.000 Hektar sind für die Ausbauziele der Landesregierung notwendig, aber es gibt eben keine landesweite Steuerungskulisse, deswegen ist auch hier fraglich, wohin mit den Anträgen, wohin mit den Anlagen. Das ZAV wurde zwar am 13. April, das werden Sie vielleicht sagen, verdoppelt, auf 10.000 Hektar verdoppelt, aber das reicht ja nicht mal für die Anträge, die jetzt schon vorliegen. Das ist eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des LEP, aber diese Übergangslösung deckt überhaupt nicht ab, was heute schon Realität ist. Und auch das bedeutet wieder Belastung für die Firmen, keinerlei Planungssicherheit. Bei der Windenergie an Land fehlt der klare Rahmen, wie wir die 2,1 Prozent Flächenziele nach Windenergieflächenbedarfsgesetz erreichen können. Da droht dann Wildwuchs, wenn wir das nicht erreichen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und auch dort gibt es natürlich keinen Planungsrahmen, um Windenergie, PV, Moorschutz, Naturschutz in Einklang zu bringen. Bei der Offshore-Windenergie noch schlimmer, der LEP sichert Flächen für 4 Gigawatt, die Sektorzielstudie der Landesregierung weist 7,28 Gigawatt bis 2045 als notwendig aus, um die eigenen Klimaziele zu erreichen, aus dem Klimaverträglichkeitsgesetz. Die Folge, dass wir das jetzt nicht haben: Wir können die Ziele gar nicht erreichen. Das BSH schreibt den eigenen Flächenentwicklungsplan für die Ostsee. Da sind jetzt keine neuen Flächen vorgeschrieben und vorgesehen. Auch da schreibt das BSH ausdrücklich: Weil das Land MV hier keine Flächen angemeldet hat. Und wenn wir 45 die Dinger stehen haben wollen, können Sie ja mal zurückrechnen, wie lange die Genehmigungen bei Ihnen dauern und wann wir das Ganze planerisch vorsehen müssen. Da sind wir jetzt schon eigentlich zu spät. Also der Antrag, der fordert das Machbare, den Entwurf vorzulegen, den Zeitplan zu veröffentlichen und die Fortschreibung dieser Wahlperiode abzuschließen, statt aus Angst – und ich glaube, das ist eigentlich Ihr Argument –, statt es aus Angst hinter die Wahl zu verschieben, dabei Agri-PV, Moor-PV, Netze und Speicher, Naturschutz, die Wiedervernässung, die Reduktion des Flächenverbrauchs und natürlich den Küstenschutz in den Blick zu nehmen. Ich fordere, spätestens zur nächsten Sitzung diesen verbindlichen Zeitplan für diese Themen mit konkreten Daten für die Verfahrensstufen vorzusehen und dann den Landtag zu unterrichten. Der Entwurf ist nach allem, was bereits bekannt ist, weit fortgeschritten. Was fehlt, ist der politische Wille. Und nach der Regierungsbildung braucht es ja neue Ressortzuschnitte, Gremienbeteiligung und -besetzung. Faktisch ist das eine Verschiebung von ein bis zwei Jahren. Das kann man nicht länger abwarten. Die Wirtschaft braucht jetzt eine Antwort. Und wo die Landesregierung nicht handelt, müssen wir den Landtag in die Pflicht nehmen. Verteidigen Sie Ihren Koalitionsvertrag und stimmen Sie dem Antrag zu! – Vielen Dank! (Beifall David Wulff, FDP, und Sandy van Baal, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 41 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dr. Wolfgang Blank

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Moin! (Rainer Albrecht, SPD: Moin!) Ja, Herr Damm, zu spät oder vielleicht in mancher Hinsicht zu früh. Politischer Wille? Politischer Wille kann auch sein, Änderungen in der Welt – und da komme ich auch noch mal drauf – vielleicht auch mitzunehmen, die, ich sage mal, in der Theorie möglicherweise auch schwer abbildbar sind, aber in der Praxis einfach aufgetreten sind. Und ich möchte ausdrücklich sagen, der Antrag greift in der Tat ein wesentliches Thema auf, das LEP aus dem Jahr 2016 bedarf der Aktualisierung. Und ja, der Koalitionsvertrag enthält dazu klare Aussagen. Rein technisch allerdings erfordert der Antrag etwas, das in der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode schlicht nicht möglich ist, und zwar nicht aus politischem Unwillen, sondern aus rechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen. Die Fortschreibung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes mehrstufiges Planungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz und dem Landesplanungsgesetz. Konkret bedeutet das, allein die zwei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsstufen, jeweils mit Auslegungsfristen und anschließender Auswertungsphase, beanspruchen mindestens 12 bis 18 Monate. Mindestens! Hinzu kommt der Umweltbericht, der zum zweiten Entwurf anzufertigen ist. Die Landtagswahl findet im September 2026 statt. Es verbleiben damit weniger als fünf Monate bis zum Ende dieser Wahlperiode. Ich komme dann gleich auf den Zeitplan. Sie hatten das ja etwas eingeschränkt dann auch jetzt gerade im Schlussstatement. Die Forderung, die Fortschreibung noch in dieser Wahlperiode abzuschließen, ist damit schlicht verfahrensrechtlich nicht erfüllbar. Der Rechtsstaat schreibt Fristen und Beteiligungsrechte vor, die wir nicht einseitig verkürzen dürfen und werden. Wer das fordert, riskiert ein Programm, das vor den Verwaltungsgerichten keinen Bestand hat, und ein rechtswidriges LEP – da gibt es ja durchaus Erfahrungen – nützt niemandem, dient nicht den Gemeinden, nicht der Wirtschaft, nicht dem Klimaschutz, nicht uns allen. Da stellt sich sofort die Frage, was ist denn bisher schon getan worden. Der Antrag zeichnet ein Bild von Untätigkeit. Das ist ein falsches Bild, das ich aus Sicht meines Hauses nicht so stehen lassen kann. Im Gegenteil, der LEP-Entwurf ist bereits sehr weit fortgeschritten. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Die Vorbereitungen zur Fortschreibung laufen weiter. Inhaltliche Anforderungen, die der Antragsteller im Hinblick auf Energiewende, Klimawandel und maritime Raumordnung benennt, sind uns bekannt und fachlich aufbereitet. Wir haben in dieser Legislaturperiode bereits in enger Abstimmung mit den Regionalen Planungsverbänden den landesweit einheitlichen Rahmen zur Unterstützung der Regionalplanung, zum Erreichen der vom Bund vorgegebenen Flächenziele für Windenergie nach Windenergieflächenbedarfsgesetz geschaffen. Dieser bildet die planerische Grundlage zur Festlegung der Vorranggebiete in allen vier Planungsregionen. Die Planungsregion Westmecklenburg hat bekanntermaßen ihren Plan schon zur Verbindlichkeit gebracht. Die drei verbleibenden Regionen sind auf der Zielgeraden. Photovoltaikfreiflächen hat das Wirtschaftsministerium als Brückenmaßnahme bis zum Inkrafttreten des neuen LEP am 13. April 2026 bearbeitet und das Kontingent im ZAV von 5.000 auf 10.000 Hektar verdoppelt, damit es für innovative Solarprojekte in unserem Land weitergehen kann. Die ursprüngliche Idee war in der Tat, das eng an das LEP anzudocken, was – ich komme noch mal auf ein paar Themen – eben nicht geklappt hat. Hier haben wir eine gute Lösung jetzt gefasst. Da stellt sich die Frage, warum wir natürlich heute nicht weiter sind. Der Antragsteller kritisiert, das Ministerium habe die veränderten Rahmenbedingungen – geopolitische Sicherheitslage, Schutz kritischer Infrastruktur, Klimaanpassung – als Begründung für den Aufschub angeführt. Das ist kein Aufschubgrund und kein hergezogener Aufschubgrund. Sie sind ganz aktuell wesentlicher Teil der Fortschreibung und auch des Überdenkens der Fortschreibung. Mecklenburg-Vorpommern hat eine der längsten Küsten Deutschlands. Unsere Infrastruktur, Offshore-Windparks, Unterseekabel, LNG-Terminal Lubmin, Netztrassen, Häfen sind von gesamtstaatlicher Bedeutung. Das neue KRITIS-Dachgesetz des Bundes sowie die europäische CER-Richtlinie zum Schutz kritischer Einrichtungen verpflichten die Länder, bei der räumlichen Planung den Schutz kritischer Infrastruktur systematisch zu berücksichtigen. Der an uns gerichteten Bitte des Innenministeriums, darauf hinzuwirken, den Schutz der kritischen Infrastrukturen durch angemessene Transparenzregeln zu stärken und die Regelungen im LEP aufgrund der aktuellen Entwicklungen zu überprüfen, kommen wir selbstverständlich nach. Darüber hinaus liegt ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechtes des Bundes vor. Dieser sieht unter anderem einen neuen Grundsatz der Raumordnung vor, wonach die besonderen Anforderungen aus den Belangen der Verteidigung und des Zivilschutzes stärker zu berücksichtigen sind. Das LEP 2016 enthält dazu keine Festlegungen, und auch bei den bisherigen Gesprächen war die Priorität eine andere, zum Teil eine völlig andere. Das ist eine Lücke, die geschlossen werden muss. Sie zu schließen, erfordert Sorgfalt, Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden und eine belastbare raumordnerische Konzeption. Das geht nicht mal eben so, und das geht nicht in ein paar wenigen Monaten. Die Landesregierung stellt damit den Fortschreibungsprozess auf ein realistisches und rechtssicheres Fundament und die neue Landesregierung wird auf einem qualifizierten Entwurf aufbauen können. Was diesem Entwurf dann noch fehlen wird – korrekt –, ehe er in die erste Beteiligungsstufe gehen kann, ist eine Ressortanhörung. Der Forderung des Antragstellers nach einem verbindlichen Zeitplan bis zur nächsten Landtagssitzung kann nicht entsprochen werden, weil ein solcher Zeitplan zum jetzigen Zeitpunkt schlicht unseriös wäre. Der Zeitplan ist mit seinen Verfahrensschritten immer an gesetzliche Fristen gekoppelt. Erst nach dem Abschluss der erneuten Ressortabstimmung kann ein solcher Zeitplan erstellt werden. Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern ist gut aufgestellt. Wir sind stark in den erneuerbaren Energien. Diese Stärke ist kein Zufall, sondern das Ergebnis planvoller räumlicher Steuerung. Genau deshalb verdient das neue LEP eine sorgfältige, rechtssichere und zukunftsfeste Erarbeitung und keine überstürzte Verabschiedung, die hinter dem Anspruch zurückbleibt, den alle an dieses zentrale Planungsinstrument stellen. Die Landesregierung empfiehlt, den Antrag abzulehnen, nicht, weil seine Ziele falsch sind, sondern weil der Weg, den er vorschlägt, verfahrensrechtlich nicht gangbar ist. Hier müssen Sorgfalt und Verantwortung vor Schnelligkeit gehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein. Der Wirtschaftsminister hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. (Thore Stein, AfD: Das ist ja noch verkraftbar.)

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sehr geehrter Herr Damm, „Ohne Ziel stimmt jede Richtung – Landesraumentwicklungsprogramm vor der Wahl fortschreiben“ – der Antrag klingt anders als der Inhalt, denn eigentlich müsste der Titel heißen: „Erneuerbare Energien durchdrücken, koste es, was es wolle“, denn es geht Ihnen ja gar nicht um das Landesraumentwicklungsprogramm, was ja durchaus sehr vielfältige Planungskomponenten vorsieht – Radwege, Infrastruktur, Wirtschaft, Tourismus. Davon lesen wir gar nichts in Ihrem Antrag. Es geht Ihnen ganz alleine nur um den Ausbau von Windkraft. Es geht Ihnen ganz alleine nur um den Ausbau von Solarenergie, Photovoltaik, um nichts anderes geht es Ihnen. Und, lieber Herr Damm, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) kommen Sie mal in der Realität in Mecklenburg-Vorpommern an! Ich empfehle Ihnen, vielleicht mal mit Ihrem Stromer nicht nur zwischen Greifswald und Schwerin unterwegs zu sein, sondern vielleicht auch mal da rauszufahren, was dieses Land ausmacht, nämlich die ländlichen Räume. Die meisten Abgeordneten hier vertreten Wahlkreise, die weitab von Schwerin und Rostock liegen, weitab von Ihrem im Ansatz grün gefärbten Greifswald, nämlich dort, wo viele kleine Dörfer sind. Und fragen Sie die Menschen dort einmal, was sie davon halten, wenn Sie heute hier einen Antrag stellen, der das Ziel hat, noch schneller noch mehr Windräder im Land zu platzieren! Fragen Sie diese Menschen mal! (Petra Federau, AfD, und Enrico Schult, AfD: Genau!) Fragen Sie die Wähler in Mecklenburg-Vorpommern einmal, was sie davon halten! Ich gebe Ihnen die Antwort: Sie halten gar nichts davon. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und die Landesregierung tut hier vielleicht sogar in dem Fall das Richtige, dass sie zumindest mal etwas bremst. Wir merken ja insgesamt auch, dass die Tonlage, was den radikalen Ausbau gerade der Windenergie im Land angeht, sich deutlich verändert hat in den letzten Jahren. Während man noch vor zwei/drei/vier Jahren frenetisch hinterher war, die Ausbauziele, die gefordert waren von ihrem damaligen Wirtschaftsminister, schnellstmöglich umzusetzen, ist man mittlerweile sehr zurückhaltend geworden, weil man eben auch die Wahlergebnisse fürchtet, zu Recht fürchtet, oder vielleicht auch einfach, weil man sich selbst einmal klargemacht hat, was das eigentlich bedeutet, wenn 2,1 Prozent der Landesfläche in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen sind für Windräder, was es bedeutet, wenn in diesem Land nicht 2.000 Windräder stehen, sondern 5.000 Windräder stehen mit Nabenhöhe 200 Meter. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Hannes Damm, fraktionslos) Ich glaube, auch das ist dem einen oder anderen Abgeordneten auf dieser Seite klar geworden, dass man sich damit ein Land kaputt macht. Man macht ein Land kaputt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich empfehle Ihnen jetzt einfach mal eine kleine Wegstrecke. Herr Waldmüller, Sie kommen auch aus der Ecke, fahren Sie mal von Schwerin über Crivitz, über die kleinen Dörfer Kladrum, Kossebade Richtung Lübz runter. (Marc Reinhardt, CDU: Und was machen wir da?) Da sehen Sie Dutzende Windräder, und zwar auch Dutzende neue. Die Türme schießen da aus dem Boden, einer nach dem anderen. Und fragen Sie mal die Menschen in Wessin, was sie davon halten, dass sie den nächsten Windpark vor ihr Dorf geparkt bekommen. Die halten davon überhaupt nichts! Und, lieber Herr Damm, deswegen braucht es Ihren Antrag überhaupt nicht. Herr Minister Blank hat ja auch schon richtig ausgeführt, was zur technischen Umsetzung zu sagen ist. Aber noch einmal, Ihre Intention ist nicht, hier einen Raumentwicklungsplan fortzuschreiben, Ihre Intention ist es, Ihre Ideologie dieser Energiewende, die mittlerweile längst zum Scheitern verurteilt ist, durchzudrücken. Und das wollen die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nicht mitmachen. (Marc Reinhardt, CDU: Haben Sie mit allen gesprochen?) Und ich prophezeie Ihnen, wenn Sie sich die Wahlergebnisse im Herbst 2026 insbesondere im ländlichen Raum angucken, dann werden Sie feststellen, dass dort nicht 10 oder 20 Prozent sagen, Nein, das wollen wir nicht, dort werden 50 oder 60 Prozent auf den Dörfern der Menschen sagen, Nein, das wollen wir nicht, wir haben die, ich sage jetzt nicht, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir haben keine Lust mehr, wir haben keine Lust mehr darauf, dass man das bisschen, was wir hier noch haben in unseren Dörfern, nämlich die Idylle, unsere Heimat, unsere wunderschöne Natur, damit kaputt macht, dass man hier Hunderte Windräder aufbaut. Wir haben 600 Anträge auf Windkrafträder alleine in Westmecklenburg. 600 Stück! Und auch die Solarparks, die Menschen wollen das nicht. (Rainer Albrecht, SPD: In Schleswig-Holstein stehen die schon.) Also hören Sie auf, mit so einem Antrag hier Ihre kleine Klientelpolitik auf dem Rücken der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern durchzusetzen! Wir sagen ganz klar Nein, und das werden die Wähler auch tun. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Damm, in einem trifft der vorliegende Antrag den Nagel auf den Kopf, und zwar insofern, die rot-rote Landesregierung löst Ihre Ankündigung im Koalitionsvertrag zur Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung nicht ein, wie manche andere Dinge auch. Das ist Ihre Kritik, die Kritik und Ihre Annahme beziehungsweise in der Annahme, wenn ein Landesentwicklungsprogramm, dann in der Form, wie Sie es hier beschreiben, weil Sie es gerne so hätten. Aber ich glaube, es ist schon sehr optimistisch zu denken, Herr Damm, dass ausgerechnet, selbst wenn ein Landesentwicklungsprogramm diese Legislatur noch käme, dass das in Ihrer Intention so verfasst worden wäre. Insofern ist Ihr Antrag insgesamt dann doch ein wenig unglücklich, weil er so oder so nicht so kommen würde, aber wie gesagt, mit dem, was ich gesagt habe, dass er den Nagel auf den Kopf trifft, (Rainer Albrecht, SPD: Er wünscht sich halt etwas.) wenn die Koalition, die Regierung den Koalitionsvertrag eben nicht einhalten kann. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Ganz offensichtlich scheut insbesondere die SPD davor zurück, mit einer neuen Landesentwicklungsplanung vor der Landtagswahl Festlegungen für den Ausbau von Windenergie an Land sowie für die weitere Windenergie, Entschuldigung, Windenergie an Land sowie für weitere bei der Bevölkerung umstrittene Maßnahmen wie beispielsweise Wiedervernässung großflächiger Moorgebiete zu treffen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Man kann das, solches Handeln, (Zuruf von Thore Stein, AfD) solches Handeln kann ich sogar politisch nachvollziehen. Man kann es allerdings auch Arbeitsverweigerung nennen oder Angst vor den Wählern und Wählerinnen, denn sämtliche von der Koalition vorgebrachten Gründe für ihr Nichthandeln sind aus meiner Sicht Augenwischerei. Und auch in diesem Punkt würde ich dem Antrag dann zustimmen. (Rainer Albrecht, SPD: Na, dann mach mal!) Nur in diesem Punkt. Da das aktuell gültige Landesraumentwicklungsprogramm aus dem Jahr 2016 stammt, ist der Fortschreibungsbedarf ja tatsächlich unstrittig. Und die vom Ministerium zur Begründung angeführten neuen Rahmenbedingungen wie die geopolitische Sicherheitslage, der notwendige Schutz kritischer Infrastruktur oder die Anpassung an den Klimawandel sind natürlich keine Begründung für den Aufschub der Fortschreibung, sondern im Grundsatz im Gegenteil ein Argument, (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) um die Fortschreibung schnellstmöglich voranzutreiben und abzuschließen. Und völlig zu Recht haben SPD und Linkspartei wegen ihrer Handlungsverweigerung massive Kritik aus den Reihen der Wirtschaft geerntet. Wie an vielen anderen Stellen betreibt auch in diesem Punkt die Regierung Schwesig eine Wirtschaftspolitik, die Investitionen verzögert oder sogar verhindert. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle allerdings endet weitgehend unsere Zustimmung zu den Feststellungen und Forderungen des Antrags, denn einen Teil des Forderungsteils können wir in dieser Form natürlich nicht mittragen. Und wir sind der Auffassung, dass inzwischen vier Monate vor der Landtagswahl der Zeitpunkt erreicht ist, an dem eine Landesregierung, die in dieser Form sehr wahrscheinlich und hoffentlich nach der Wahl keine Mehrheiten in diesem Parlament mehr haben wird, auf den letzten Metern ihrer Amtszeit noch ein Landesraumentwicklungsprogramm auf den Weg bringt, das weitreichende Festlegungen für die weitere Entwicklung unseres Bundeslandes trifft, denn in der Bevölkerung ist die von Herrn Damm intendierte Festlegung auf den starken Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Abwägung anderer Güter längst nicht mehr mehrheitsfähig. Wir haben des Öfteren hier im Parlament über den Ausbau der erneuerbaren Energie gesprochen und die Haltung der CDU habe ich oftmals da, deswegen verzichte ich jetzt, das noch mal zu tun. Deswegen sollte die Fortschreibung von einer neuen Landesregierung auf einer breiten demokratischen Basis gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorgenommen werden. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab, Herr Damm. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema, das Herr Damm gesetzt hat, gehört nicht zu den Politikfeldern, die ich üblicherweise bearbeite, ich spreche also vertretend, aber Sie haben natürlich ein Anrecht darauf, zu erfahren, (Sebastian Ehlers, CDU: Du bist doch Generalist, Torsten, oder?!) wie wir, (Marc Reinhardt, CDU: Wir freuen uns drauf, Torsten!) wie wir als Linke darüber denken. Sie haben für das Setzen dieses Tagesordnungspunktes einen handfesten Grund, den wir auch anerkennen, auch wenn Sie den mit einer gehörigen Portion Populismus würzen. Der handfeste Grund ist der, dass dieser Punkt einer der wenigen, aber ein Punkt ist in der Koalitionsvereinbarung, die wir nicht einhalten können. Und das unumwunden auch darzustellen, gehört zur Redlichkeit dazu. Wir sind, das hat der Minister Blank gesagt, gleichwohl nicht tatenlos gewesen. Es sind entsprechende andere Gesetzgebungen vorgenommen worden, die unsere Wirtschaftsfreundlichkeit – und da bin ich völlig im Gegensatz zu den Positionen von Herrn Waldmüller an dieser Stelle –, die unsere Wirtschaftsfreundlichkeit unterstreichen. Ich will auch verweisen auf das hier angesprochene, die angesprochene Brücke Nutzung der Photovoltaik, die Verdopplung der Flächen, ein ausdrücklicher Wunsch auch der Linksfraktion, die sich intensiv in zwei Sitzungen mit der Thematik beschäftigt hat und dann gegenüber dem Wirtschaftsminister und der Regierung signalisiert hat, ja, wir wollen den Ausbau erneuerbarer Energien, wir wollen den auch forcieren und wir wollen dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Von Populismus spreche ich deshalb, weil Sie ja selber wissen, Sie sind klug und auch erfahren genug zu wissen, dass ein solides und rechtssicheres Gesetzesverfahren in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich wäre. Aber das alleine ist ja nur ein formaler Grund. Das sehr Entscheidende ist die hier auch schon angesprochene Abwägung der Interessen, die hoch kompliziert und hochkomplex ist. Und die veränderte geopolitische Lage ist nur ein Aspekt. Ich würde ihn gar nicht, auch gar nicht mal als einen vordergründigen, aber es ist ein Aspekt. Ich habe seitwärts mitverfolgen können – weil wir ja auch angewiesen waren, uns als, in diesem Falle übertrage ich das mal, als Landesregierung, Landespolitik verantwortlich zu zeigen für das Zustandekommen des Raumentwicklungsplans in Westmecklenburg –, dazu gab es einen Gerichtsentscheid, und wie schwierig es war, allein den hinzubekommen, und wie lange das gedauert hat, das habe ich so faktisch mitbekommen und habe einen hohen Respekt davor, vor den Akteuren, die einen solchen Plan aufstellen und die entsprechenden Auseinandersetzungen führen, ja, gleichwohl die Unzufriedenheit über den Fakt – nehmen Sie bitte zur Kenntnis, ich sehe es auch so –, dass Grundlagen aber da sind, weiter daran zu arbeiten, und die Notwendigkeit auch da ist, um eben die Planungsgrundlagen zu haben. Hier ist mehrfach – und damit möchte ich schließen –, hier ist mehrfach davon gesprochen worden, vor allen Dingen aus dem konservativen und rechtskonservativen Lager, wir hätten Angst vor Wählerinnen und Wählern – (Thore Stein, AfD: Ja.) haben wir, haben wir tatsächlich nicht, (Thore Stein, AfD: Doch!) überhaupt nicht. Wir haben Verantwortungsgefühl und Verantwortung vor den Wählerinnen und Wählern, und die nehmen wir wahr. (Thore Stein, AfD: Viel Erfolg!) Und die nehmen wir auch in diesem Fall wahr, indem wir sagen, ein rechtssicheres, solides Verfahren ist wichtiger als ein hingewurschteltes, was dann nachher angegriffen werden kann. Das wollen wir nicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren verschiebt die Landesregierung beim Landesraumentwicklungsprogramm Entscheidungen, die für Energiewende, Planungssicherheit und Investitionen längst fällig wären. Wir reden hier deshalb nicht über ein Randthema der Verwaltung, sondern über eine zentrale Zukunftsfrage unseres Landes. Ein Landesraumentwicklungsprogramm ist kein Dokument für die Ewigkeit. Der bisherige Turnus lag bei etwa zehn Jahren, und diese Zeit ist um. Rahmenbedingungen verändern sich, genau deshalb schreibt man ein solches Programm fort. Wer aber jede neue Entwicklung zum Grund für weiteren Aufschub erklärt, verschiebt am Ende ins Endlose. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es braucht den Mut, einen Stand zu setzen, nachzuarbeiten und dort, wo es fachlich geboten ist, Teilfortschreibungen vorzunehmen. Gerade bei der Photovoltaik wäre genau das notwendig gewesen, denn das LEP entscheidet nicht nur über Linien auf einer Karte, es ist der Rahmen, in dem aus einzelnen Projekten eine geordnete Entwicklung wird. Ohne diesen Rahmen konkurrieren Flächeninteressen und -zuständigkeiten immer häufiger gegeneinander, statt politisch sinnvoll zusammengeführt zu werden. Das gilt nicht nur für die Energiepolitik. Ein modernes LEP muss auch beantworten, wie dieses Land mit seiner Fläche umgeht, ob Entwicklung weiter vor allem nach außen wächst, (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) oder ob Innenentwicklung, Brachflächen und gewachsene Ortskerne endlich mehr Gewicht bekommen. Mecklenburg-Vorpommern lebt von seiner Landschaft, seiner Küste, seinen Dörfern und Städten. Wer dieses Zusammenspiel nicht aktuell ordnet, überlässt Landesentwicklung dem Zufall oder bremst sie genau dort aus, wo eigentlich Fortschritt gebraucht wird. Auch die demografische Entwicklung passt nicht mehr in alte Schablonen. Manche Orte wachsen, andere verlieren Einwohnerinnen und Einwohner, viele werden älter. Daraus folgt nicht eine einzige Antwort für das ganze Land, sondern die Pflicht, regionale Unterschiede ernst zu nehmen, bei zentralen Orten, bei medizinischer Versorgung, bei Mobilität, bei Wohnen und öffentlicher Infrastruktur. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit 2016 hat sich die Realität grundlegend verändert. Die Klimakrise hat sich verschärft, die Energiekrise hat gezeigt, wie teuer fossile Abhängigkeiten sind. Und was damals in Teilen noch Zukunftsfrage war, entscheidet heute über konkrete Investitionen in Industrie, Häfen, Handwerk und Kommunen. Trotzdem verhält sich die Landesregierung so, als ließe sich das alles weiter mit Übergangslösungen, Zielabweichungsverfahren und ministerieller Geduld verwalten. Das ist kein Plan, das ist organisierter bürokratischer Stillstand. Gerade bei der Photovoltaik kann niemand behaupten, das sei überraschend gekommen. Schon 2021 hat dieser Landtag festgestellt, dass die Flächenkulisse des LEP 2016 zu starr ist und Photovoltaik dadurch nur unzureichend genutzt wird. Zielabweichungsverfahren sollten damals ausdrücklich nur eine Übergangslösung sein bis zur Fortschreibung in der nächsten Legislaturperiode. Diese Legislaturperiode ist jetzt fast vorbei. Die Übergangslösung ist geblieben, die Fortschreibung nicht gekommen. (Hannes Damm, fraktionslos: Sechs Jahre ist das jetzt her.) So verliert Politik Glaubwürdigkeit. Die Folgen tragen Kommunen, die wissen wollen, was sie planen können, Unternehmen, die investieren wollen, und Bürgerinnen und Bürger, die klare Regeln erwarten dürfen. Gute Raumordnung heißt gerade nicht, überall alles zu ermöglichen. Sie heißt, Konflikte sichtbar zu machen und verbindlich zu lösen. Ob die vollständige Fortschreibung noch in dieser Wahlperiode abgeschlossen werden kann, ist mindestens fraglich, wir haben es heute schon gehört, eigentlich unmöglich. Aber genau deshalb ist es umso unverständlicher, warum so viel Zeit verloren wurde. Politisch ist das kaum nachvollziehbar. Rot-Rot hatte die Chance, diesen Rahmen selbst zu setzen und verantwortungsvoll zu gestalten. Wer Gestaltungsmacht hat und sie nicht nutzt, riskiert, dass andere später die Richtung bestimmen. – Vielen Dank! (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Rainer Albrecht.

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Rainer Albrecht SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Zunächst einmal will ich eines ganz klar sagen, natürlich braucht Mecklenburg-Vorpommern ein fortgeschriebenes Landesraumentwicklungsprogramm. Und natürlich ist das LEP von 2016 in vielen wichtigen Punkten nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Und natürlich müssen Energiewende, Klimaanpassung, kritische Infrastruktur, maritime Raumordnung und Flächennutzung heute anders zusammengedacht werden als noch vor zehn Jahren. In diesem Punkt, Herr Damm, lieber Hannes, hast du recht. Damit rennst du auch bei mir als langjährigem Mitglied eines unserer vier Regionalen Planungsverbände im Land – ich bin ja Mitglied im Planungsverband Region Rostock – und meiner Fraktion offene Türen ein. Aber, meine Damen und Herren, daraus folgt eben noch lange nicht, dass dieser Antrag nicht mindestens problematisch ist. Er ist problematisch, weil er etwas fordert, das in dieser Wahlperiode rechtlich und tatsächlich nicht mehr seriös zu leisten ist. Das hat Ihnen der Minister bereits ausgeführt. Der Antrag macht am Ende genau das, was Herr Damm der Landesregierung vorwirft: Erwartungen wecken, die am Ende nicht belastbar sind. Der Minister hat die verfahrensrechtliche Seite eben schon dargestellt. Ich will das deshalb gar nicht in der Länge wiederholen. Aber wir reden hier eben nicht über eine politische Absichtserklärung, die man mal eben im Ministerium entwirft und dann vor der Sommerpause beschließt. Wir reden über ein gesetzlich geregeltes, mehrstufiges Verfahren nach Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, mit Beteiligungsstufen, Auslegungsfristen, Auswertung, Umweltbericht und erneuter Befassung. Wer ernsthaft verlangt, das alles noch bis zur Wahl 2026 sauber abzuschließen, verlangt in Wahrheit entweder das rechtlich Unmögliche oder das politisch Unseriöse. (Sebastian Ehlers, CDU: Oha!) Und genau deshalb lehnen wir diesen Antrag ab, nicht, weil wir keine Fortschreibung wollen, sondern weil wir kein LEP wollen, das unter Zeitdruck zusammengeschoben wird, am Ende handwerkliche Fehler enthält und dann vor Gericht keinen Bestand hat. Ein rechtsunsicheres Landesraumentwicklungsprogramm schafft keine Orientierung, es schafft neue Unsicherheit für Kommunen, für Investoren, für die Wirtschaft und auch für den Natur- und Klimaschutz. Meine Damen und Herren Abgeordnete, was mich an diesem Antrag aber besonders stört, ist der Vorwurf der Untätigkeit, denn das stimmt schlicht nicht. Die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode sehr wohl an den Voraussetzungen für die Fortschreibung gearbeitet. Sie hat gemeinsam mit den Regionalen Planungsverbänden den landesweit einheitlichen Rahmen für die Erreichung der Windflächenziele geschaffen. Und bei Photovoltaikfreiflächen wurde das Kontingent im Zielabweichungsverfahren im April 2026 von 5.000 auf 10.000 Hektar erhöht, ausdrücklich als Brückenmaßnahme, damit Projekte nicht ins Leere laufen, bis ein neues LEP vorliegt.

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Rainer Albrecht SPD

Jo.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön, Herr Waldmüller!

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Wolfgang Waldmüller CDU

Vielen Dank! Rainer, du hattest ja gerade die Ablehnungsgründe genannt, die aus eurer Sicht, was die formale Begründung ist und so weiter. Ich würde dich bitten doch um eine Wertung für die SPD-Fraktion, was die inhaltliche Auswirkung von dem Vorgeschlagenen von Herrn Damm angeht.

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Elke-Annette Schmidt

Ich gehe davon aus, Sie wollen antworten, Herr Abgeordneter. Bitte schön!

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Rainer Albrecht SPD

Ja, ich kann darauf antworten. Ich komme auch in meiner Rede noch darauf zurück. Und selbstverständlich, das, was Herr Damm fordert, wird ja auch erledigt, und zwar nicht über das LEP, aber über die Regionalen Raumordnungsprogramme, die ja dieses Jahr auch noch abzuschließen sind. Und da sind wir zum Beispiel bei uns in der Region Rostock so weit, dass wir im Oktober höchstwahrscheinlich in der Verbandsversammlung dann unser Raumentwicklungsprogramm abschließen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Das ist doch der entscheidende Punkt. Die Landesregierung hat an entscheidender Stelle verantwortungsvolle Regelungen zur Überbrückung geschaffen sowie an einem rechtssicheren Fundament für ein neues LEP gearbeitet. Herr Damm erweckt in seinem Antrag den Eindruck, als seien Verzögerungen in diesem Prozess bei zeitgleichen drastischen Veränderungen der Sicherheitsarchitektur Europas und der ganzen Welt politisches Versagen. Aber ... (Hannes Damm, fraktionslos: Knapp vor vier Jahren war das, ne?!) Nein, auch vor Kurzem. Aber Planungsprozesse, welche die Eckpfeiler für die künftige Entwicklung unseres Landes auf die nächsten zehn Jahre einschlagen sollen in einem Rechtsstaat, sind eben kein Wettbewerb um die schnelle Pressemitteilung. Planung bedeutet, widerstreitende Interessen so zusammenzuführen, dass am Ende ein tragfähiger Rahmen entsteht.

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Rainer Albrecht SPD

Jo.

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Elke-Annette Schmidt

Bitte schön, Herr Damm!

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Hannes Damm fraktionslos

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Lieber Rainer, du hast jetzt ja gesagt, das sind alles, also diese Sachen, das ist ja nicht nur bei dir zuerst angeklungen, sondern auch schon bei den Linken, diese neuen veränderten Rahmenbedingungen, beim Minister. Ich frage mich jetzt, welche das sind, weil, oder das frage ich dich, welche das sind, (Thore Stein, AfD: Wir siezen uns hier im Landtag. Mann, Mann, Mann!) weil, ist es nicht seit 2022 klar, dass wir kritische Infrastruktur schützen müssen, besser, als wir das bis jetzt gemacht haben, Energieinfrastruktur? Ist es nicht seit 2022 spätestens klar, dass wir einen verschärften Klimawandel haben? Ist es nicht seit 2022 klar, dass wir aus den fossilen Energien durch die große Abhängigkeit noch schneller raus müssen? Welche Dinge sind dann neu, jetzt kurzfristig neu, die noch berücksichtigt werden müssen?

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Rainer Albrecht SPD

Ja, vielen Dank, Hannes, kann ich dir sagen, wir haben seit einem Jahr eine neue Regierung, die Ampelregierung ist nicht mehr. Da gab es andere Prämissen, als die neue Regierung festgelegt hat. Du kennst ja selbst die Pläne von Frau Reiche. Auch das muss berücksichtigt werden in einem LEP, was auf uns zukommt. Wir wissen es noch nicht endgültig, was alles dort noch in Berlin beschlossen wird von der neuen Regierung. Donald Trump, muss ich auch nicht viel sagen, der ändert ständig seine Meinung. Auch das hat Auswirkungen auf Deutschland und auf Mecklenburg-Vorpommern. Und deshalb, glaube ich, ist es schon wichtig, dass wir jetzt überlegen müssen, wo müssen wir eigentlich hin mit unserem LEP. Das, was wir vor zwei Jahren schon so weit fertig hatten, kannst du heute so nicht mehr umsetzen. Deshalb müssen wir das anpassen. Und das wird mindestens, ich sage mal, noch ein Jahr dauern, bis der neue Entwurf vorliegt. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Ja, meine Damen und Herren, gerade beim LEP ist das besonders anspruchsvoll. Wind an Land, Offshore, Photovoltaik, Moore, Küstenschutz, Tourismus, Fischerei, Siedlungsentwicklung, kritische Infrastruktur, Verteidigung und Zivilschutz, all das muss miteinander vereinbart werden. Wer so tut, als könne man das in wenigen Monaten einfach so abhaken, verkennt die Aufgabe. Die veränderte Sicherheitslage ist eben kein Vorwand, sondern ein trauriger, aber realer Planungsfaktor. Mecklenburg-Vorpommern ist Küstenland, Energieland und Transitland. Meine Damen und Herren, unsere Häfen, Unterseekabel, Offshore-Anbindungen, Netztrassen und Energieanlagen sind von gesamtstaatlicher Bedeutung. Ein modernes Landesraumentwicklungsprogramm muss genau diese neuen Realitäten abbilden. Und eben deshalb braucht es Sorgfalt statt Symbolpolitik. Auch der dritte Teil Ihres Antrages, Herr Damm, überzeugt nicht. Die Forderung nach einem verbindlichen Zeitplan schon vor der nächsten Landtagssitzung, das klingt zunächst nach Transparenz, ist in Wahrheit aber nichts anderes als der Versuch, einen Verfahrenskalender politisch vorwegzunehmen, obwohl entscheidende Schritte noch ausstehen. Wir wollen einen belastbaren Zeitplan, aber eben dann, wenn er auch seriös vorgelegt werden kann. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ein gutes LEP ist mehr als eine Sammlung wohlklingender Ziele, es ist der verbindliche Rahmen für die räumliche Entwicklung unseres Landes. Gerade deshalb darf man es nicht nach der Logik behandeln, Hauptsache noch schnell vor der Wahl. Wer so vorgeht, gefährdet am Ende genau das, was er angeblich sichern will: Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Die SPD steht für eine Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms, aber wir stehen ebenso für rechtssichere Verfahren, für geordnete Beteiligung und für eine Planung, die den Anforderungen der Gegenwart tatsächlich gerecht wird. Wir wollen kein Programm auf den letzten Metern dieser Wahlperiode durchs Verfahren drücken, wir wollen ein tragfähiges, modernes und belastbares LEP, auf dem die nächste Landesregierung aufbauen kann. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Anliegen, was der Kollege Damm hier in den Landtag trägt, ist absolut berechtigt. Das Landesraumentwicklungsprogramm ist von seiner Bedeutung für dieses Bundesland nicht zu unterschätzen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall Hannes Damm, fraktionslos) Es findet im politischen Raum wenig Beachtung. Es ist groß, es ist kompliziert, es ist detailreich, es hat viele Karten. Die einen freuen sich vielleicht über schöne bunte Bilder, aber die anderen ärgern sich über die vielen Tabellen darin. Aber im Kern ist es doch so, dass das, was in diesem Landesraumentwicklungsprogramm drinsteht, für die komplette Entwicklung dieses Bundeslandes von enormer Bedeutung ist. Und deswegen ist es eigentlich auch gar nicht in Ordnung, dass das hier im Landtag nicht besprochen wird, sondern dass das generell komplett am Landtag vorbeigeht und in den Verwaltungsstuben des Ministeriums zusammengeschustert wird. Das heißt aber auch, dadurch, dass der Landtag damit gar nichts zu tun hat, kann das ja im Ministerium trotzdem noch fertiggestellt werden, auch wenn dieses Haus hier nicht mehr zusammenkommt. Der Punkt ist nur, Herr Kollege Damm, Sie beschränken sich dann doch sehr auf das ganze Thema Wind und Solar und ein bisschen Meeresküste. Das verstehe ich aus Ihrer Sicht, das sind wichtige Anliegen. Ich verstehe aber auch, dass genau aus dieser Perspektive – und da teile ich die Ansicht –, dass eine Ministerpräsidentin kurz vor der Landtagswahl niemandem hier mehr noch Ausbaugebiete zumuten möchte. Das scheint bei mir wahrscheinlich eher der tatsächliche Grund zu sein. (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) Wir werden dem Antrag aber zustimmen, nicht, weil ich das inhaltlich alles genauso sehe, aber weil in diesem Programm so viel mehr drinhängt, Raumstruktur und räumliche Entwicklung. Ich finde das Zentrale-Orte-Prinzip gar nicht verkehrt, aber auch hier müssen wir ran. Greifswald und Stralsund müssen eigenständige Oberzentren sein. Sie sind es faktisch, und dieses Programm sagt aber, sie sind eins, und das ist falsch. Auch ist eine Fortschreibung des Stadt-Umland-Räume-Konzeptes vorgesehen in diesem Programm. Das müssen wir auch endlich mal auf den Weg bringen, weil auch gerade dieses ganze System, wir haben Orte und die haben ein Umland mit zu bedienen und wie sie miteinander interagieren, darauf warten die Leute doch auch. Im Bereich Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung: Baugebiete müssen ausgewiesen werden können, damit Orte sich auch entwickeln können. Das wird hier auch momentan noch verhindert. Wir haben an anderer Stelle das Thema grüne Gewerbegebiete, über die wir ständig reden müssen. Und das heißt aber auch, in diesem Landesraumentwicklungsprogramm, in den letzten Entwürfen, die wir da auch gesehen haben, hat das eigentlich durchaus Gewicht. Auch das findet jetzt den Weg nicht in die Realität hinein. Bei Verkehr/Infrastruktur/Energie haben wir darüber gesprochen, aber da geht es nicht nur um Windräder und PV-Anlagen, da geht es auch um Leitungen, um Gasleitungen und um Stromtrassen. Die müssen wir hier auch mit rein haben. Und es geht auch um die Gestaltung unter der Erdoberfläche. Ja, ich lasse die Frage zu.

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Elke-Annette Schmidt

Die Frage wird zugelassen. Bitte schön, Herr Albrecht!

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Rainer Albrecht SPD

Vielen Dank! David, du sagst gerade, es wird alles verhindert, es wird nichts beschlossen, es kann nichts umgesetzt werden. Kannst du mir die Frage beantworten, was die Regionalen Planungsverbände dann bis zum Herbst noch beschließen und was dort beschlossen wird?

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David Wulff FDP

Also die ...

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Elke-Annette Schmidt

Ich gehe davon aus, Sie wollen antworten. Sie haben die Frage ja angenommen. Bitte schön!

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David Wulff FDP

Ja, vielen Dank! Also die Planungsverbände, die sind ja auch unglaublich detailreich unterwegs, so, und die warten doch am Ende aber auch, dass natürlich die Landesvorgaben entsprechend sind, weil, wenn ich da auch mit meinem Planungsverband, also Vorpommern, da im Großen mal gucke, die haben sich natürlich die letzten Jahre extrem intensiv mit dem ganzen Thema Windkraft, mit den ganzen Eignungsgebieten dann halt irgendwie beschäftigt. Ich habe aber eigentlich noch viel mehr abgestellt auf die ganzen anderen Sachen, die auch die völlig unterausgestatteten Regionalen Planungsverbände im Hauptamt auch noch eigentlich mitmachen müssen. Und ich habe eigentlich eher darauf abgezielt, wir haben ja auch zusammen in dem Beirat, also dem Landesbeirat, dazu ja auch gesessen. Wir haben ja auch schon mehrfach getagt, allerdings unter dem neuen Wirtschaftsminister noch nicht. Da haben wir ja schon die einzelnen Punkte bekommen, die ja in Planung waren. So, und die warten ja eigentlich auch auf ihre Veröffentlichung. Und ich glaube, das ist genau der Punkt, wo ich jetzt eigentlich darauf hinauswollte, dass wir da weitermachen können. Und ob das jetzt der Zeitplan von dem Kollegen Damm ist, der eingehalten werden muss oder nicht, da will ich mich gar nicht drauf festlegen. Mir geht es darum, dass wir hier jetzt nicht noch weiter warten, weil die Welt verändert sich weiter, sie wird sich weiter verändern. (Beifall Hannes Damm, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Die Zeit ist um für die Beantwortung, Herr Wulff. Es geht jetzt auf Ihre Redezeit.

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David Wulff FDP

Ja. Also irgendwann ist halt auch einfach der Punkt, wo wir einfach mal was festschreiben müssen, und dann, glaube ich, ist das Konzept Teilfortschreibung am Ende der richtige Punkt. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Er antwortet noch darauf.) So, und deswegen stimmen wir dem Antrag jetzt zu, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Er hat trotzdem weitergesprochen.) dass wir da auch einfach vorwärtskommen. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und es gibt übrigens, es gab mal eine Evaluierungspflicht, die in der Vergangenheit rausgenommen wurde. Die sollte vielleicht auch wieder mit aufgenommen werden. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat jetzt noch mal das Wort der Abgeordnete Hannes Damm. (Ein Alarm ertönt. – allgemeine Unruhe – Zuruf aus dem Plenum: Jetzt wird es gefährlich.) Kann man mal feststellen, wo das ... Jetzt ist es weg. (Minister Dr. Heiko Geue: Ich weiß nicht, das ist der Laptop des Innenministers und hier steht drauf: „Verlassen Sie bitte ruhig das Gebäude und begeben Sie sich zum angegebenen Sammelplatz!“ Aber es ist nicht das Schloss zu sehen, sondern das Innenministerium.) Okay. (allgemeine Unruhe – Julian Barlen, SPD: Läuft da ein Countdown? – Zuruf von Minister Dr. Heiko Geue) dann gehe ich mal davon aus, dass uns, (allgemeine Heiterkeit – Minister Dr. Heiko Geue: Aber der Innenminister ist nicht da. Ich weiß nicht, wo er ist.) dass uns hier kein Ungemach droht. (allgemeine Unruhe – Zuruf von Minister Dr. Heiko Geue) Gut, dann können wir uns jetzt auf die Rede von Herrn Damm konzentrieren. Falls was passiert, Herr Damm, ich sage Ihnen Bescheid. (Ein Alarm ertönt.)

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Hannes Damm fraktionslos

Also, dass der Minister Pegel evakuiert wird, wenn es hier um Energiepolitik geht ... Gut. (Julian Barlen, SPD: Ist jemand aus dem Innenministerium da und könnte das vielleicht ...?) Darf ich oder darf ich nicht? (Ein Alarm ertönt.) Solange es nicht auf meine Redezeit geht. (allgemeine Unruhe – Julian Barlen, SPD: Nehmt das Ding mal mit und lauft ein bisschen weg!) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Als Erstes, weil ich natürlich den Regierungsfraktionen insbesondere nicht zumuten möchte, etwas Illegales zu beschließen, beantrage ich hiermit mündlich, in II Nummer 1 Satz 1 den Teil zu streichen, und zwar, ich zitiere: „... und die Fortschreibung noch in dieser Wahlperiode abzuschließen“. Außerdem beantrage ich die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss zur Federführung und in den Klimaausschuss zur Mitberatung, weil ich denke, dass wir genau da dann auch mal darüber sprechen können, was schon gemacht worden ist. Da können Sie ja einmal erklären, was Ihr Plan ist. Ehrlich gesagt muss man aber auch sagen, der Wirtschaft kann man einfach nur ins Gesicht sagen, wir können es nicht, wir haben es nicht geschafft, tut uns leid, denn es zeigt sich tatsächlich ein Bild des Stillstandes. Das wird von den Mitgliedern des Planungsbeirats genauso gesehen. Es gibt keine Antwort auf die 6.000 Hektar Freiflächenphotovoltaik. Wenn man jetzt noch 12 bis 18 Monate wartet, kommen da locker noch mal 4.000 Hektar dazu. Dann haben wir wieder 10.000 Hektar, wo wir keine Antwort haben. Und wenn ein neuer LEP kommt, das sieht ja die Erweiterung ausdrücklich vor, sind diese Anträge alle hinfällig. Das ist investitionsfeindlich. Wir haben keine Antwort für die Offshore-Windenergie, die 3,28-Gigawatt-Flächen, die wir noch bräuchten, das sind knapp 50 Prozent der Gesamtplanung. Da haben wir keine Idee, wie das kommt, wo das herkommen soll. Wir haben den Netzausbau, der ja eh zehn Jahre ab der Flächenplanung dauert. Da fallen riesige Kosten für den Redispatch an. Es ist eine wahnsinnige entgangene Wertschöpfung. Ich erinnere an die Studie des Bundeswirtschaftsministeriums, die sagen, bis 2030 haben wir hier eine Verdoppelung der Wertschöpfung in ländlichen Regionen. Nur, wenn wir das Landesplanungskonzept erst 2029 vorlegen, da wird überhaupt kein Windrad gebaut bis dahin, da wird überhaupt keine PV-Anlage gebaut. Das entgeht uns hier völlig. Den Klimaschutz habe ich schon angesprochen. Und den Wind an Land, auch da, mit der Frist 2032 wird es extrem knapp. Sie haben ja gesehen, wie lange Planungsverbände gebraucht haben, diese zweite Stufe dann auszuführen. Und da droht einfach – das will hier niemand – der Wildwuchs. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Herr Stein, ich kann Ihnen sagen, ich bin ganz regelmäßig im Land unterwegs. Und ich kann Ihnen auch sagen, die Menschen wollen das, nicht alle, nicht überall, aber die Mehrheit möchte es. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und genau deswegen ist die Planung wichtig, um abzuwägen eben, wo kommt das Ganze hin. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Es werden auch nicht 5.000 Windräder werden – (Zuruf von Horst Förster, AfD) Sie haben nämlich keine Ahnung von der Materie –, es werden viele kleine ersetzt und dafür einige große gebaut. Wenn man die Fläche dabei erweitert, bleibt die Anzahl in etwa gleich. (Thore Stein, AfD: Soso!) Herr Waldmüller, es ist auch kein Ausbau ohne Abwägung anderer Güter. Faktisch können Sie in den Antrag reingucken, Flächenverbrauch, Küstenschutz, Arten- und Naturschutz, Wirtschaft, das ist alles drin. In Richtung Herrn Wulff, das haben wir ja auch explizit nicht ausgeschlossen durch diesen Antrag, ist Ihnen aufgefallen, als Einzigem leider. Wenn Sie die Menschen aber fragen, gerade in der aktuellen Situation, dann sind die heilfroh, dass wir erneuerbare Energien so massiv ausgebaut haben. Das sehen wir in den Wirtschaftszahlen, E-Autos, Wärmepumpen, all das steigt nach oben, nur, die Teilhabe in MV wird halt geringer sein, weil wir nicht mitmachen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Glauben Sie das selber, was Sie da erzählen?) Sie wussten ja – an Die Linke gerichtet –, als Sie den Koalitionsvertrag vor fünf Jahren geschrieben haben, das war die Hälfte des Fortschreibungsturnus, bereits Bescheid über Energiekrise, Klimakrise und so weiter. Dass Sie jetzt sagen, Trump und Reiche sind hier die, die Fragezeichen produzieren, da muss ich sagen, das ist sehr, sehr schwach. Wir haben eine Landesverantwortung, unsere Landesplanung ist das. Machen Sie doch mal politische Gestaltung! Nehmen Sie das in die Hand! Das fehlt leider bei der SPD. Und zu den Kommunen, Frau Wegner, auch bei denen wird es ein Problem. Die müssen ihre Wärmeplanung nämlich bis 2028 abschließen. Auch die machen das dann ohne Landesplanung dahinter. Und das ist eben auch für die total problematisch. Ich bitte Sie, stimmen Sie der Überweisung in den Fachausschuss zu, damit wir dann da länger Zeit haben zu diskutieren. – Vielen Dank!

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort hat noch mal gebeten für die SPD der Abgeordnete Rainer Albrecht.

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Rainer Albrecht SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, weil das kann so nicht stehenbleiben, als wenn, (Marc Reinhardt, CDU: Nee, das geht nicht.) als wenn hier getan wird, als wenn jetzt ein Stillstand in unserer Entwicklung stattfindet, weil das LEP nicht vorliegt. Da muss ich ganz klar sagen, selbstverständlich, das LEP gibt den großen Rahmen unserer Landesentwicklung vor, gar keine Frage, und die Regionalen Raumentwicklungsprogramme bauen darauf auf. Und in dieser Konstellation ist es jetzt so, dass die vier Planungsverbände ihre Regionalen Raumentwicklungsprogramme fast fertig haben. Zu Westmecklenburg wurde gerade gesagt, ist schon erledigt. Wir in der Region Rostock werden es im Oktober beschließen und da sind alle Fachkapitel mit verbunden. Das heißt, da wird festgelegt, was dann in diesem Raumentwicklungsprogramm in der Region stattfinden wird, sodass die Entwicklung nicht stehen bleibt, sondern sie läuft, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) sie läuft weiter, lieber Hannes, es ist eben kein Stillstand. Das wollte ich nur noch mal ganz klar sagen. Und diese 1,4 Prozent der Fläche für Wind an Land bis 2027, das wird geregelt und sichergestellt. Ende des Jahres 2026 werden alle vier Planungsregionen diese 1,4 Prozent ausweisen können.

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Albrecht?

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Rainer Albrecht SPD

Ja, ich bin fertig, aber bitte, gerne.

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David Wulff FDP

Vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage! Wenn Sie jetzt ausführen, dass die Regionalen Planungsverbände quasi alle fast fertig sind und jetzt beschließen, ist es dann Ihrer Meinung nach richtig rum (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) oder hätte nicht das Landesprogramm erst fertig sein müssen und dann bauen die Regionalen Planungsverbände darauf auf? Weil jetzt ist es doch nach dieser Darstellung so, die Regionalen Planungsverbände sind fertig, weil sie nicht warten können und wollen, und das Landesraumentwicklungsprogramm schreibt dann was vor, während dann die Regionalen Planungsverbände in der konkreten Umsetzung am Ende ja wieder fünf Jahre brauchen, um das irgendwie umzusetzen, weil das auch lange Zeiten sind. Also ...

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Rainer Albrecht SPD

Du hast vollkommen recht, in der Regel ist es so, das LEP ist der große Rahmen, und darauf aufbauend, daraus entwickeln sich dann die Regionalen Raumentwicklungsprogramme heraus. Das ist im normalen Fall so, aber aufgrund der Entwicklungen in der Welt und in der kurzfristigen Zeit ist es eben so, dass wir das LEP doch noch nicht so weit haben, dass wir es so vorlegen können, dass alle darauf aufbauen, weil wir eben Pflichten haben, bis Anfang 2027 unsere Regionalen Raumentwicklungsprogramme so weit vorzulegen, dass wir 1,4 Prozent der Landesfläche für Wind an Land sichern müssen. Deshalb sind wir da in der Krux gewesen. Und das ist eben so wie ein Flächennutzungsplan, der ja ebenfalls Grundlage ist für die Bebauungspläne, die ja daraus entwickelt werden. Und da hat zum Beispiel die Hansestadt Rostock auch gesagt, im Moment können wir keinen neuen Flächennutzungsplan oder den Flächennutzungsplan nicht fortschreiben. Trotzdem sind ja bestimmte B-Plangebiete weiterentwickelt. Also auch da gibt es immer Zusammenhänge und auch Ausnahmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Im Rahmen der Debatte hat der Abgeordnete Hannes Damm beantragt, den Antrag auf Drucksache 8/6472 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich dann nicht. Danke! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und dem fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen aller Abgeordneten abgelehnt. Zudem hat der Abgeordnete Hannes Damm im Rahmen der Debatte beantragt, in Ziffer II Nummer 1 des Antrages auf Drucksache 8/6472 die Angabe – jetzt kommt das Zitat – „und die Fortschreibung noch in dieser Wahlperiode abzuschließen“ zu streichen. Wer diesem mündlich vorgetragenen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm bei Zustimmung der Gruppe der FDP, des fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Antrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6472 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6472 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 41 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und Die Linke – Erfolgreichen Weg fortsetzen – Digitalen Infrastrukturausbau weiterhin fördern und unterstützen, auf Drucksache 8/6483. Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke Erfolgreichen Weg fortsetzen – Digitalen Infrastrukturausbau weiterhin fördern und unterstützen – Drucksache 8/6483 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Philipp da Cunha. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

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Philipp da Cunha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte Sie an dieser Stelle gleich in eine Welt entführen, die wir alle kennen. Sie sitzen zu Hause, wollen vielleicht nur ein kurzes Video für die Enkel hochladen oder eine wichtige Mail ans Amt schicken, und dann passiert es: Dieser kleine, kreisende Ladebalken – man starrt auf den Bildschirm, man hadert mal wieder mit der Technik und denkt sich, Mensch, wir leben doch im 21. Jahrhundert. Wir alle kennen diesen Moment der digitalen Schnappatmung. Aber jetzt stellen Sie sich mal vor, so etwas passiert nicht im Wohnzimmer, sondern in der Hausarztpraxis, bei der Telemedizin, im Rufbussystem, das die Leute zum Bahnhof bringen soll, oder im Rathaus, wenn der Reisepass beantragt wird. Da geht es dann nicht mehr nur um ein bisschen Unterhaltung, da geht es um die Lebensqualität bei uns im Land. Denn darum geht es heute. Wir reden hier nicht über abstrakte Kabel im Boden, sondern über das Nervensystem unserer modernen Gesellschaft. Und ich sage ganz deutlich, Mecklenburg-Vorpommern hat hier in den letzten Jahren eine Erfolgsgeschichte geschrieben, auf die wir verdammt stolz sein können. Was machen wir also ganz konkret? Lassen Sie uns einfach einmal auf die Fakten schauen. Als wir 2015 gestartet sind, war Mecklenburg-Vorpommern bei Glasfaser fast ein weißes Blatt Papier. Eine Studie hat uns damals so viel gesagt, wie, Leute, das kostet über 2 Milliarden Euro, das kriegt ihr alles sowieso nicht hin, das schafft ihr nie. Aber wir haben nicht den Kopf in den Sand gesteckt, wir haben die Ärmel hochgekrempelt und die Bundesförderung konsequent angezapft. Heute stehen uns rund 2,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon ist mehr als die Hälfte bereits verbaut. Wir haben über 18.000 Kilometer Trasse gegraben. Das ist, als würden Sie eine Glasfasertrasse von Schwerin bis nach Australien legen wollen. Über 52.000 Kilometer Kabel sind bereits fertiggestellt. Und das Ergebnis: Im Jahr 2018 hatten gerade einmal 18 Prozent der Haushalte einen Gigabitanschluss bei uns im Land. Heute, im Jahr 2026, sind wir bei etwa 64 Prozent. Fast eine Viertel Millionen Haushalte haben wir direkt mit gefördertem Glasfaser versorgt. Mecklenburg-Vorpommern ist damit beim Tempo und beim Abruf der Mittel bundesweit Spitzenreiter. Wir sind das Musterland beim Breitbandausbau, und das in einem Flächenland, wo die Wege lang sind und die Häuser weit auseinander stehen. Maßgeblich geholfen hat uns dabei unser Architektenteam, das Breitbandkompetenzzentrum. Sie haben dafür gesorgt, dass unsere Leute in den Landkreisen und in den Rathäusern bei der Planung und den komplizierten Anträgen nicht verzweifeln, sondern wirksame Unterstützung bekommen. Und sie haben dafür gesorgt, dass wir keinen Flickenteppich haben, sondern konzentriert und koordiniert vorgegangen sind. Und ja, so ein Ausbau ist ein richtiger Kraftakt. Es staubt, es gibt Baustellen, und es dauert manchmal länger, als wir es uns wünschen. Und gleichzeitig können wir froh sein, dass wir so früh bei dem Thema so hohe Priorität eingeräumt haben. Denn es wurde von Jahr zu Jahr schwieriger, die benötigten Tiefbaukapazitäten überhaupt binden zu können, um am Ende die Menschen zu haben, die vor Ort die Kabel verlegen und die Häuser anbinden. Aber ich muss hier gleich mal sagen, wir werden auch in Zukunft die Vorhaben auf Aufweichung von unseren Zielen nicht akzeptieren. Wir lassen uns nicht auf halbem Weg die Puste ausgehen. Was wir jetzt brauchen, ist die digitale Vorfahrt, und mit dem Änderungsgesetz im Telekommunikationsgesetz wurde das überragende öffentliche Interesse festgeschrieben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Falko Beitz, SPD: Jawoll!) Das ist unser Schutzschild, das ist unser Schutzschild gegen unnötige Bürokratie. Wir haben ein Zeitfenster bis 2030, um den Sack zuzumachen. Wir fordern daher von der Landesregierung, weiter mit hoher Priorität am Ball zu bleiben, besonders was den ländlichen Raum betrifft, das Breitbandportal konsequent zu nutzen, denn das ist unsere Überholspur für die Genehmigungen, damit die Unternehmen nicht mehr stapelweise Papier einreichen müssen, und das Breitbandkompetenzzentrum am Laufen zu halten. Wir brauchen die Profis, um die Kommunen zu entlasten. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nicht gekleckert, wir haben geklotzt. Während andere Bundesländer noch an alten Kupferleitungen herumgedoktert haben, haben wir gleich auf die Überholspur gewechselt und mit Glasfaser angefangen. Wir sind vom digitalen Sorgenkind zum bundesweiten Spitzenreiter beim Ausbau aufgestiegen, und wir machen jetzt weiter, bis auch das letzte Haus an der sprichwörtlichen Milchkanne angeschlossen ist. Lassen Sie uns diesen erfolgreichen Weg konsequent weitergehen. Wir haben die Pläne, wir haben das Geld und wir haben den Willen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Und vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete! Zunächst, wenn ich die Jahreszahlen sehe, merke ich dann, dass die wenigen Haare, die ich schon vor zehn Jahren hatte, das nicht verraten, aber genau solche Sprünge. Die Präsidentin hat heute ein Foto ihrer Hochzeit gepostet, auch da hat man gesehen, ihre Tochter zumindest ist älter geworden, alle anderen selbstverständlich nicht. (allgemeine Heiterkeit) Solche Daten hier und solche Zeitläufe rufen mir immer in Erinnerung, wie viele Lebensjahre ich zumindest älter geworden bin, denn das Ganze ist jetzt auch schon zehn/elf Jahre her, dass wir begonnen haben, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass wir in der Tat uns hineingestürzt haben in Diskussionen. So schnell vergehen dann Jahre. Gleichwohl haben wir in den zehn Jahren eine Menge erreicht, es ist eben darauf hingewiesen worden, und ich will mich ganz herzlich in dieses Hohe Haus hinein bedanken, denn ganz viele von Ihnen waren auf dem Weg dabei. Ohne einen gemeinsamen Kraftakt stünden wir heute nicht da, wo wir stehen. Und umgekehrt, vor zehn Jahren konnte ich technische Dinge beschreiben, die ich heute nicht mehr perfekt beschreiben könnte, die heute aber auch gar keiner mehr druckt. (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD) Vor zehn Jahren haben wir so etwas wie Vectoring diskutiert. (Zuruf aus dem Plenum: Genau!) Da war die große Überlegung, man nutzt das in Deutschland wirklich gut verzweigte Kupferkabelnetz und rückt sozusagen nur an die grauen Kästen mit dem Glasfaser-, der neuen Infrastruktur, dem Glasfaserkabel ran und kann darüber vielen Haushalten dann über das letzte Stück Kupferkabel trotzdem relativ viel Breitbandvolumen an die Hand geben. Im Übrigen, für viele andere Bundesländer war das damals eine Option und nicht wenige haben Teile ihrer Ausbauprozesse, damals gefördert, auch mit Vectoring umgesetzt. Wir haben damals, wie wir heute klug stolz sagen dürfen, eine richtige Entscheidung getroffen. Es gab gar keine Alternative, das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu. Bei uns sind die grauen Kästen so weit von den meisten Häusern entfernt, dass die Distanz, die da noch Kupfer geblieben wäre, trotzdem ein Breitband, was man gebraucht hätte, nicht ermöglicht hätte. Von daher war die einzige Option Glasfaser. Ich bin Philipp da Cunha dankbar, er hat es beschrieben, 2015 haben wir uns ein Gutachten von TÜV Rheinland anfertigen lassen, wo sehr deutlich wurde, wir brauchen zwischen 2,3 und 2,5 Milliarden Euro, wenn wir das Land vernünftig mit Glasfaser ausstatten wollen. Heute sind wir im Übrigen insgesamt bei einem Fördervolumen, was wir verwenden dürfen, von 2,9 Milliarden Euro. Da stecken Bundesgelder drin, Landesgelder, aber eben auch die zusammengezogenen kommunalen Gelder, die ermöglichen werden, dass wir in einem großen Teil des Landes Glasfaser an jeder Hauswand haben. Es gibt im Übrigen manchmal Geschichten, die ich gar nicht selber nachvollziehen kann, weil ich da zu jung war. Es muss Anfang/Mitte der 80er schon mal Helmut Schmidt im Übrigen mit der Idee von Glasfaser in damals Westdeutschland unterwegs gewesen sein. Offenbar war die Idee zu früh für die Entwicklung. Aus heutiger Sicht wären wir auf Knien dankbar, weil in der Tat Glasfaser uns in eine Zukunftsmöglichkeit führt, die mit Kupferkabel nicht denkbar wäre, weil die Bandbreiten einfach gewachsen sind. Wir haben übrigens 2015/16 wiederholt Diskussionen geführt – ich schaue auch mal zu Herrn Waldmüller – und habe mir gedacht, dass es vermutlich für den ländlichen Raum ganz zentral sein wird, für den privaten Haushalt genau wie für die wirtschaftliche Entwicklung. Wir haben geworben damit, dass möglicherweise Menschen wieder herziehen, die Renaissance gemeinsam des ländlichen Raumes zu beschreiben, weil du von zu Hause aus arbeiten kannst, viele Dinge machen kannst.14/15/16 hat das manchmal noch ein müdes Lächeln hervorgerufen – Herr Waldmüller wird sich erinnern, wie ich –, dann hat uns aber eine Pandemie überholt, und auf einmal sind all die Dinge mit einem Turbo, mit einem Schub in die Haushalte und in die Wirtschaft hineingekommen, was uns dann durchaus sehr zupass kamen. Wir hatten zum Glück eine gewisse Vorbereitung. Heute können wir sagen, mehr als die Hälfte von 2,9 Milliarden Euro sind bereits ausgegeben. Du hast eben die 18.000 Kilometer Tiefbau genannt, über 50.000 Kilometer Glasfaserkabel liegen zwischenzeitlich gefördert im Land. Und all das, so nehme ich es zumindest von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern war, ist heute tatsächlich für das Hinzukommen von Familien zumindest existenziell. Sie brauchen heute kein Baugebiet mehr anzubieten, ohne dass sie nicht auch beschreiben können, wie die entsprechenden Anbindungen sind. All das war nur möglich, weil, erstens, in dieser Landesregierung und diesem Landtag große Bereitschaft bestand – es ist ganz, ganz viel Landesgeld da auch drin –, zweitens, die Landkreise bereit waren, die Aufgabe koordinierend für alle zu übernehmen und die Anträge zu stellen. Die erste Reaktion damals war nicht: Danke, dass ihr eine neue Aufgabe für uns habt, sondern warum. Aber als wir darüber gesprochen haben, auch damals in den größeren politischen Runden, war sehr schnell Bereitschaft da. Das hat einen Riesenarbeitsaufwand auf der Landkreisebene gemacht, und mit Sicherheit hat nicht jeder am Anfang geahnt, was hinterher an Arbeit entsteht. Aber die Leistung war nur zu vollbringen, weil wir eben nicht im Klein-Klein versunken sind, sondern mit den Landkreisen für ganze Landkreise Planungen und Antrag vorgenommen haben. Und wir haben in der Tat mit dem Breitbandkompetenzzentrum, aber eben auch mittelständischen Unternehmen, der WEMACOM, den Stadtwerken aus verschiedenen Bereichen, den Beteiligten der e.discom, haben wir Unternehmen, die sich aus dem Mittelstand heraus mit engagiert haben. Der Breitbandausbau konnte nur in der Geschwindigkeit gelingen, weil ganz viele mitgemacht haben und wir uns eben nicht am Ende ohne Unternehmen durchschlagen mussten, sondern gerade mittelständische Unternehmen bereit waren, mit uns gemeinsam das voranzutreiben. Meine Damen und Herren, die Zahlen sind beschrieben. Wir haben 2015 2,1 Prozent Glasfaserkabel gehabt. Eine ganz kleine Korrektur wird sich Philipp da Cunha von mir leider gefallen lassen müssen. Die Zahl, die 64 Prozent, die du genannt hast, sind der Zustand Ende 25 Glasfaser. Der Zustand mindestens 1.000 Megabit ist ein bisschen drüber, 76 Prozent, weil die Koaxialkabel, zu gut Deutsch der Kabelfernsehanschluss, der eben auch leistungsfähiger ist, hinzukommt, der insgesamt ausmacht, dass wir über die Glasfaseranschlüsse hinaus bei 76 Prozent der Haushalte mehr als 1.000 Megabit zumindest anbieten können. Ob sie jemand nimmt, sei dahingestellt.

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Birgit Hesse

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Christian Pegel

Gern! Wolfgang Waldmüller , CDU: Vielen Dank, Herr Minister! Ich halte das Vorgehen von damals auch für deutschlandweit eigentlich das beste Vorgehen. Wenn man noch weiß, wie man an Fördermittel des Bundes gekommen ist, dass man dann nach dem Windhundverfahren, je nachdem, wer der Erste war, bekam die ersten Gelder, war Mecklenburg-Vorpommern der Erste. Deswegen haben wir auch relativ viel Geld vom Bund bekommen. Jetzt suggeriert der Antrag, und ich zitiere jetzt Herrn da Cunha, und das fassen Sie bitte nicht als unrespektierlich auf, also eine Aufforderung, die restlichen Gelder, die noch bis zum Endausbau notwendig sind, in der gleichen Intensität nach vorne zu treiben. Das ist der Sinn des Antrags. Heißt das denn, dass Sie im Innenministerium Ihre Arbeit eingestellt hätten, brauchen Sie diese Aufforderung dazu? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Oder hätten Sie, so, wie ich Sie einschätze, so oder so mit der gleichen – weil es eben so wichtig ist für Mecklenburg-Vorpommern –, mit der gleichen Intention weitergearbeitet? (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU)

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Christian Pegel

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Waldmüller, herzlichen Dank für die Nachfrage! Sie dürfen versichert sein, dass es gar nicht auf uns als Erster ankommt, sondern auf die Landkreise, und die sind zwischenzeitlich dicke auf Betriebstemperatur. Aber ich halte das ein Stück weit für einen Antrag mit einer klugen Selbstvergewisserung und auch ein bisschen Selbstversprechen, (Heiterkeit bei Franz-Robert Liskow, CDU) denn die nächsten Ausbauprozesse werden erfordern, dass der Landeshaushaltsgeber auch weiterhin die Bereitschaft besitzt, im Zweifel die Kofinanzierungen, die landesseitig erforderlich sind, ebenfalls wieder anzufassen. Wir sind jetzt mit dem, was landeshaushaltsseitig bereitgestellt war, sozusagen in der Ausplanung durch, die nächsten Schritte werden erfordern, dass wir gemeinsam es weiterhin wollen und im Zweifel auch weiterhin untersetzen. Ohne dass wir jetzt Haushaltsverhandlungen führen, glaube ich, ist das ein Selbstbekenntnis, was wir miteinander an der Stelle dann finanzpolitisch auf jeden Fall kennen müssen. Gleichwohl herzlichen Dank, Sie haben recht, wir geben auch gemeinsam weiter Gas. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ich will einen Punkt aufrufen, der uns, Herr Waldmüller und mich und viele andere gemeinsam bewegt hat zwischendurch: Wie kriegen wir eigentlich die Schulen schneller ran? Gerade in den Schulen war Glasfaser wichtig. Ich will deutlich sagen, dass ich mich freue, dass viele Unternehmen nicht den rationalen Aufbau, die Zwiebelscheibe, die von innen nach außen wächst, gewählt haben, sondern eine Schule in der ganz äußersten Hülle war, haben die zum Teil auch eine lange Leitung gelegt, um die Schule früh dranzulegen. Wir dürfen heute davon ausgehen, dass 95 Prozent der Schulen zumindest von einem Glasfaserkabel von der Weite geküsst werden. Ich will einen kleinen Wermutstropfen gleichwohl nennen: Wir wissen, dass wir 95 Prozent anschließen könnten. Wir wissen, dass aber nur für 41 Prozent Verträge geschlossen sind. Es gibt also eine relativ große Diskrepanz, mal so salopp, nur die Hälfte derer, die es könnte, nutzt das Glasfaserkabel. Da gibt es mit Sicherheit vielfältige Gründe. Mein Werbeblock bleibt, ich weiß wohl, dass Ende der 90er, Anfang 2000er in der Gerhard-Schröder-Zeit gemeinsam mit der Telekom jede Schule einen Anschluss auf Kupferkabelbasis sehr kostengünstig bekam. Ich weiß, dass für die Schulträger das natürlich bis heute großartige finanzielle Rahmenbedingungen sind, ich werbe gleichwohl dafür, diese Glasfaserkabel machen modernstes Arbeiten in jeder Schule möglich, und der Aufwand, den die öffentliche Hand betrieben hat für die 95 Prozent, ist nicht unerheblich. Ich fände es zumindest überall prüfenswert, ob ein möglicher Glasfaseranschluss, auch wenn er einen Hauch mehr kosten mag als der bisherige 99-/2001-Anschluss – ich kann Ihnen die Zeit gar nicht genau benennen –, wenn es gelänge, diesen Wermutstropfen auch noch abzustellen, wären wir miteinander, glaube ich, alle endgültig glücklich. Ich glaube, dass wir vieles richtig gemacht haben, da ist sicherlich auch gemeinsames Glück dabei, aber vor allen Dingen war dabei, dass es immer ein gemeinsames Handeln war, insbesondere die Landkreise, das Land, das BKZ und der Bund Arm in Arm. Und am wichtigsten ist wohl gewesen, dass wir gemeinsam die Finanzierungsseite abgebildet haben. Und dafür kann ich mich nur voller Demut bei all denen, die mitgewirkt haben hier im Hohen Hause, bedanken. Ich kann mich gut erinnern, wie noch im alten Landtagssaal mehrere Ministerinnen und Minister hinausgingen und zurückkamen und mir auf die Schulter klopften und sagten, wir kriegen die Eigenfinanzierung abgebildet. Herzlichen Dank also all denen, die vor allen Dingen hier mitgetragen haben! Das sind Riesenbeträge, mehrere Hundert Millionen Euro aus der Rücklage, die uns sicherlich heute an anderen Stellen auch sehr zupass kämen. Aber ich bin überzeugt davon, dass sie den Schlüssel für Zukunftsfähigkeit dieses Landes mitfinanziert haben, und das ist Glasfaser. Deswegen Ihnen allen ganz, ganz herzlichen Dank für die an der Stelle sehr vertrauensvolle und sehr frühe Begleitung! Ohne die wäre es nicht gelungen. – Vielen, vielen Dank! Ich freue mich auf die Debatte! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten. Das Wort … (Minister Christian Pegel: Da war die Frage aber mit drin.) Nein, die Frage wird extra gezählt. Ich habe einen sehr gewissenhaften Schriftführer, der einen extra Button dafür hat, für die … (Heiterkeit im Präsidium und auf der Regierungsbank – Minister Christian Pegel: Schade, war einen Versuch wert!) So, jetzt bin ich aus dem Konzept. Ach so, das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schneider. (Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Heiterkeit bei Minister Christian Pegel)

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Jens-Holger Schneider AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Minister! Liebe Mecklenburger! Liebe Vorpommern! Da gibt es ein ganz klares „Ja, aber …“, Herr Minister. Ja, wir haben ein bisschen was erreicht, ja, wir sind vorwärtsgekommen, und dann kommt das Aber. Wer diesen Antrag liest, erkennt sehr schnell, hier geht es weniger um einen echten Zukunftsplan für den digitalen Infrastrukturausbau in MV, es geht vor allen Dingen um Selbstlob, und es geht um Dinge, die selbstverständlich sind für eine funktionierende Verwaltung, eine funktionierende Landesregierung. Die Koalitionsfraktionen erklären den bisherigen Breitband- und Glasfaserausbau kurzerhand zum Erfolg und fordern dann im Wesentlichen, bitte alles so weitermachen wie bisher. Ja, in Teilen haben wir einen großen Erfolg erzielt, das erkennen wir auch als Opposition an. Aber genau da haben wir auch ein Problem. Die Menschen in unserem Land brauchen keine schöne Bilanz auf Papier. Sie brauchen stabiles Internet zu Hause, in ihren Betrieben, in Arztpraxen, Tourismusunternehmen, Handwerksbetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben. Und besonders wichtig, wir brauchen auch ein verlässliches Mobilfunknetz, weil viele mobile Anwendungen ohne ein funktionierendes, flächendeckendes 5G-Mobilfunknetz gar nicht möglich sind. Wir können viele von den Systemen, die wir uns vorstellen, beispielsweise zum autonomen Fahren in den Rufbussen, können wir ohne ein funktionierendes Mobilfunknetz mit verlässlichen Übertragungsraten gar nicht sicherstellen. Und ich habe nach wie vor die Tatsache, wenn ich von Schwerin nach Wismar fahre oder andersherum, dann weiß ich ganz genau, an welchen Stellen immer noch mein Telefongespräch abbricht. Ich sage dann immer: „Moment, klappt gerade nicht, ich muss jetzt ein Stück weiterfahren, dann klappt es wieder.“ Und wir reden von 2026, das ist ein Anachronismus, der schlecht hinzunehmen ist. Und zu den Problemen komme ich noch, weil der „Nordkurier“ und die SVZ am 06.05.2026 genau darauf hingewiesen haben, wo das Problem ist, nämlich unter anderem die Mobilfunkmasten-Gesellschaft, die wir eigens als Land errichtet haben, wir haben es geschafft, gerade einmal drei Masten bisher zu errichten. Wir wollten mehr errichten, dann haben die Unternehmen zugesagt, dass sie das selber machen, dann haben sie sich nicht dran gehalten. Aber 20 weitere sollen es noch werden, und wann die, ich sage mal, errichtet werden, davon steht in dem Antrag nichts, weil das eine Bilanz ist, die dieser schönen, heilen, bunten Welt ein bisschen Wasser in den Wein gießt. Der Antrag zählt beeindruckende Summen auf: rund 2,9 Milliarden Euro Fördermittel, mehr als 18.000 Kilometer fertiggestellte Trassen und über 52.000 Kilometer Glasfaserkabel. Das klingt groß, das klingt nach Erfolg, aber die entscheidende Frage lautet doch, was kommt tatsächlich bei den Bürgern und Unternehmen an. Fördermittel sind noch kein Anschluss, verlegte Trassen sind noch keine funktionierende Versorgung, und eine Leitung in der Nähe eines Hauses ist noch lange kein stabiler, bezahlbarer und tatsächlich genutzter Internetzugang. Genau hier verschweigt der Antrag die entscheidenden Schwachstellen. Nach der BREKO Marktanalyse 2025 war Glasfaser in MV zwar für 60,9 Prozent der Wohnungen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen verfügbar, tatsächlich gebucht wurde ein Anschluss aber nur von 35,2 Prozent. Das ist eben der Unterschied zwischen Statistik und Wirklichkeit. Eine Infrastrukturpolitik, die in Tabellen gut aussieht, aber bei den Menschen nicht ausreichend ankommt, ist eben noch kein Erfolg. Auch beim Tempo lohnt ein genauer Blick. Der Antrag spricht vom erfolgreichen Weg, aber im Landkreis Vorpommern-Rügen wurde ein großes gefördertes Glasfaserprojekt erst nach mehr als sieben Jahren Bauzeit abgeschlossen. Sieben Jahre, das ist für viele Familienbetriebe und Kommunen keine Erfolgsgeschichte, sondern eine Zumutung. Meine Damen und Herren, natürlich ist Glasfaser wichtig, natürlich ist digitale Infrastruktur eine Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse, natürlich brauchen wir schnelle Netze im ländlichen Raum, das steht außer Frage. Aber genau deshalb reicht dieser Antrag nicht. Er benennt keine verbindlichen Fristen, er setzt keine klaren regionalen Prioritäten, er enthält keine messbaren Zwischenziele, er verpflichtet die Landesregierung nicht zu einem öffentlich nachvollziehbaren Fortschrittsmonitoring. Er sagt nicht konkret, wie Genehmigungen tatsächlich schneller werden sollen, und er sagt nicht konkret, wie Bürger und Unternehmen vom bloß möglichen Anschluss zum tatsächlich genutzten Anschluss kommen. Stattdessen heißt es, weiter fördern, weiter begleiten, weiter unterstützen, weiter einsetzen – das ist Verwaltungsprosa, aber das ist kein Umsetzungsplan. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern brauchen wir mehr als wohlklingende Absichtserklärungen. Wir brauchen eine ehrliche Bestandsaufnahme: Wo fehlen Anschlüsse, wo stocken Verfahren, wo verhindern Kosten Bürokratie oder mangelnde Informationen die tatsächliche Nutzung? Wo hängen Projekte seit Jahren fest, wo sind Gewerbegebiete, touristische Standorte oder Ortsteile noch immer nicht zuverlässig versorgt? All diese Fragen beantwortet dieser Antrag nicht. Besonders bemerkenswert ist, dass die Koalition das überragende öffentliche Interesse beim Breitbandausbau betont. Das klingt gut, aber wenn Sie dieses Instrument ernst nehmen, dann müssen Sie auch sagen, wie es konkret angewendet wird. Welche Verfahren werden dadurch schneller, welche Fristen gelten künftig, welche Genehmigungsschritte werden standardisiert? Wer kontrolliert, ob die Beschleunigung tatsächlich eintritt? Auch hier bleibt der Antrag vage. Meine Damen und Herren, das Muster ist bekannt. Die Landesregierung verweist auf große Summen, lange Kabelstrecken und bestehende Zuständigkeitsstrukturen. Aber sie weicht der Frage aus, ob der Ausbau wirklich dort ankommt, wo er am dringendsten gebraucht wird. Gerade der ländliche Raum darf nicht länger mit Ankündigungen abgespeist werden. Für viele Orte entscheidet digitale Infrastruktur darüber, ob junge Familien bleiben, ob Betriebe investieren, ob Arztpraxen moderne Angebote machen können, ob touristische Anbieter konkurrenzfähig bleiben und ob Verwaltung überhaupt digital funktionieren kann. Wenn digitale Behördenleistungen, Telemedizin, digitales Arbeiten oder moderne Mobilitätsangebote immer wieder an instabilen Netzen scheitern, dann hilft es den Menschen wenig, wenn die Koalition sich im Landtag für ihren erfolgreichen Weg feiern lässt. Ein erfolgreicher Weg wäre, klare Ziele bis 2030, ein erfolgreicher Weg wäre, ein öffentlich einsehbares Ausbau- und Anschlussmonitoring, ein erfolgreicher Weg wäre, verbindliche Prioritäten für unterversorgte Regionen, ein erfolgreicher Weg wäre, echte Beschleunigung bei Planung und Genehmigung. Und ein erfolgreicher Weg wäre eine Strategie, die nicht nur den Ausbau zählt, sondern auch die tatsächliche Nutzung. Dieser Antrag liefert all das nicht. Er ist kein kraftvoller Schritt nach vorn, er ist eine politische Zwischenbilanz mit der Überschrift „Weiter so!“, und ein „Weiter so“ reicht nicht. Wir brauchen keinen Antrag, der die Regierung lobt, wir brauchen einen Antrag, der die Regierung verpflichtet. Wir brauchen keinen Antrag, der Probleme schönredet, wir brauchen eine Politik, die sie löst. Deshalb können wir diesem Antrag in dieser Form nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Franz-Robert Liskow.

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Franz-Robert Liskow CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren über einen Antrag der Koalition, der mich beim Lesen des Titels ein wenig ratlos zurückgelassen hat. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Von daher danke ich auch meinem Kollegen Wolfgang Waldmüller mit seiner Zwischenfrage. Eigentlich könnte ich jetzt mit meiner Rede enden, weil er den gut zusammengefasst hat. Und, Christian, dir danke ich, du hast ja immer so blumig und kannst ja immer so blumig beschreiben, und jetzt habe ich mir das Wort „Selbstvergewisserung“ aufgeschrieben, (Horst Förster, AfD: Das ist gut, ne?!) und jetzt habe ich wenigstens den Sinn in diesem Antrag verstanden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Also von daher, herzlichen Dank dafür! Früher haben wir das ja auch immer ganz gern Rückenwindantrag genannt. Von daher, mir ist dieses Instrument jetzt nicht gänzlich fremd, so ehrlich bin ich denn auch. Dass der Ausbau der digitalen Lebensadern gefördert werden muss in Mecklenburg-Vorpommern, ich glaube, das ist ja hier alles unstrittig. Ich weiß aber nicht wirklich, ob man das jetzt im Antrag auch noch mal zementieren muss. Und ich will zumindest noch mal kurz die Zeit nehmen und habe in euren Koalitionsvertrag reingeschaut, und da steht ja auch schwarz auf weiß drin: „Wir werden die digitale Infrastruktur mit Glasfaser und mit Mobilfunk ,bis an jede Milchkanneʻ und jedes Gewerbegebiet flächendeckend ausbauen.“ Zumindest da muss man jetzt wenigstens festhalten, das hat nicht ganz geklappt. Das wird offensichtlich verfehlt werden, weil wir haben ja gehört, 64 Prozent Glasfaserverfügbarkeit, nun ist da 76 Prozent genannt, aber da fehlt ja noch ein bisschen. Dementsprechend können wir jetzt gemeinschaftlich noch mal den Turbo einlegen, und vielleicht sollte man in dem Antrag nicht nur diesen Status quo beschreiben. Und auch mein Vorredner hat das Thema Mobilfunkausbau genannt. Das finde ich schon beschämend, und das muss man einfach auch noch mal erwähnen, wir haben nach wie vor 245 Quadratkilometer weiße Flecken, 2.300 Quadratkilometer graue Flecken, wo man auch vom Mobilfunkanbieter abhängt, ob man telefonieren kann oder nicht. Das ist natürlich in unserem Bundesland kein erfolgreicher Weg. Und wir haben da in der letzten Wahlperiode ein landeseigenes Bauprogramm aufgelegt, auf Initiative auch maßgeblich damals der CDU-Fraktion. Und wenn man sich jetzt wirklich das noch mal auf der Zunge zergehen lässt, drei Mobilfunkmasten in den ganzen Jahren, das ist wirklich eine Meisterklasse in sieben Jahren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist wirklich sehr erfolgreich, wenn ihr was auf den Weg bringt.) Ich wiederhole noch einmal, drei Stück! Dementsprechend, wir werden den Antrag heute auch ablehnen, weil wir brauchen so einen Antrag nicht, in dem der Status quo beschrieben wird, der Stillstand verwaltet wird. Wir brauchen da mehr Engagement, auch beim Thema Mobilfunk. Wir lehnen ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich auf die vorformulierte Rede eingehen möchte, die ich hier auf den Tisch gelegt habe, will ich ganz gerne doch noch zwei Reden reflektieren. Also ich habe zum wiederholten Mal eine große Freude an der Rede des Innenministers gehabt. Zum einen wegen der Einführung einer neuen Kategorie von Anträgen, denn ein Antrag des Selbstversprechens und der Selbstvergewisserung ist aus meiner Sicht was anderes als ein Rückenwindantrag, aber diese Kategorie ist durchaus angezeigt, weil, und das ist der zweite Aspekt, den ich ansprechen möchte, weil in der Tat nach zehn Jahren zu schauen, wo stehen wir, was haben wir geschafft, und auch stolz zu sein auf das beachtliche Ergebnis, ist durchaus geboten, und das Selbstversprechen, die Selbstvergewisserung besteht darin, anzuerkennen, nein, wir sind noch mitten auf dem Weg (Torsten Renz, CDU: Nach zehn Jahren!) und müssen in diesem langen Prozess, (Torsten Renz, CDU: Zehn Jahre!) ja, in diesem Prozess noch ordentlich zulegen. Das ist ja ohne Frage. (Torsten Renz, CDU: Ich bin gespannt, wie Sie abstimmten.) Womit ich dann bei Herrn Liskow bin. (Torsten Renz, CDU: Mit unseren drei Masten.) Ja, ich, ich finde, Sie würdigen das herab, ohne zu berücksichtigen, warum das so ist. Also wenn ich das richtig mitbekommen habe, handelt es sich ja darum, dass wir zunächst zu beachten haben, dass wir nur da tätig werden können, wo die großen Mobilfunkkonzerne selber nicht sagen, dass sie da die Hand drauflegen. (Enrico Schult, AfD: Ja, das haben wir ja.) Und immer da, wo wir Interesse haben, stellen die dann plötzlich fest, dass ihr Interesse andauert und wir dann faktisch in der zweiten Reihe stehen. Und dann kommt noch hinzu, dass man auch Grund und Boden haben muss im Eigentum, (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist aber alles.) um dann die Masten draufzustellen. Dass wir ambitioniert gestartet sind und sich drei vielleicht, oder in Ihren Augen, als kümmerlich darstellen, (Torsten Renz, CDU: Ich hoffe, bei Ihnen auch.) das mag so sein. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das muss man doch alles feiern.) Aber wenn man die Rahmenbedingungen und die Grundlagen nicht noch mit erklärt, dann ist es schoflig. (Torsten Renz, CDU: Dann sind natürlich drei Sachen ganz schön viel, dass Sie die überhaupt durchgesetzt haben.) Ja, weil das Bemühen, das Bemühen, an der Stelle etwas zu machen, wo Markt versagt, beziehungsweise – ne, eigentlich versagt der nicht – wo, wo der Markt so funktioniert, dass er sich gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger richtet und wir dann da einspringen wollen, das ist doch eine Sache, die lobenswert ist. Und Sie, wenn Sie schon bei solchen Reflexionen sind, dann wäre es ja nicht schlecht, wenn Sie noch mal auf Ihre Funkloch-Umfrage von damals zurückkommen. Sie haben ganz viele Hoffnungen geweckt (Torsten Renz, CDU: Ja.) und hatten damals den Eindruck vermittelt, also, ihr meldet uns das, (Torsten Renz, CDU: Ja.) und wir gucken uns das an und dann werden wir ganz schnell die Sache klären. (Torsten Renz, CDU: Da wussten wir noch nicht, dass die SPD für die Umsetzung zuständig ist.) Haben Sie nicht, haben Sie nicht. Und zur Redlichkeit hätte dann gehört, zu sagen, auch wir sind ambitioniert unterwegs gewesen, in guter Absicht, und konnten nur das und das erreichen. (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Also eigentlich ist an der Stelle etwas zu machen, und hier technisch, technologisch, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger weiterzukommen, ist schon ein Gesamtkunstwerk. Und da ist völlig klar, dass das nicht nur eine Regierungskonstellation auf den Weg bringen kann, sondern dass das schon über lange Strecke läuft. Ja, hoffentlich reicht die Zeit noch zumindest für, für ein/zwei Aspekte. Also ich blättere mal an dieser Stelle und wollte auch unbedingt würdigen, was da erreicht wurde. Wir haben eben vor zehn Jahren, also damals haben wir, glaube ich, von Eigenanteilen über 600 Millionen zunächst geredet im Finanzausschuss. Und in der Tat, also viel rumgewundert, so viel Geld und dazulegen, wir brauchen eigentlich das Geld an anderer Stelle, und wir müssen Vorsorge für etwaige Krisen dann immer noch haben, und haben uns dann entschieden, ja, also so viel Geld für ein Projekt, also als Gesamtprojekt gesehen, auf den Tisch zu legen, war damals ein Risiko, und es hat sich ausgezahlt. Es ist gut, dass wir das gemacht haben. Es ist gut und richtig, dass wir uns da engagiert haben, und wir waren, Mecklenburg-Vorpommern war vorneweg, waren, glaube ich, die Ersten sogar, die baureife Förderanträge abgeliefert haben. Und wir sind dann an Punkte gekommen, wo sich herausgestellt hat, Mensch, die Kapazitäten, also die Unternehmen, die die Erdarbeiten machen müssen, die haben wir nicht ad hoc mit dabei, wenn jetzt die baureifen Vorhaben vorliegen, dass das dann auch umgesetzt werden kann. All das ist eine Lernkurve gewesen. Und jetzt werde ich meine Rede doch nicht verlesen können, sondern darauf verweisen können, dass wir stolz sein können auf das, was geschehen ist, und dass das eigentlich Motiv genug sein soll, noch dranzubleiben und letztendlich dann da Glasfaser und moderne Technik hinzukriegen, wo sie noch nicht ist. Und das sollte unser gemeinsames Anliegen sein. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind ja jetzt in einer Situation, wo wir aufeinander reagieren. Der spontane Einfall des Antrags Selbstvergewisserung war bei mir, ist das nun eigentlich das Wort des Jahres oder das Unwort des Jahres. Das war, das fiel mir als Erstes ein. Zweite Sache, Sie haben es smart gemacht, Herr Minister, Sie haben geschickt, wie es anwaltlich ist, die Schwäche Ihres Antrags schon mal süffisant mit nach vorne geschoben. Sie wird aber in meinem Beitrag/Redebeitrag auch noch mal zur Sprache kommen. Und vielleicht eine Sache auch wegen dieser Abstände: Ich war Zeitzeuge der ewig langen Diskussion im Bundestag, ob überhaupt Fördermittel bereitgestellt werden. Es hat von, also ich war von 2005 bis 2017 im Bundestag, und von 2005 bis 2016 hat es gebraucht, sich zu entscheiden, überhaupt Fördermittel zu machen. Und da standen natürlich in Deutschland schon alle in den Startlöchern und hätten also schon Vorbereitungsarbeiten machen können. Und das ist ja wahrscheinlich auch passiert hier im Land. Jetzt aber zu dem Antrag. Der Antrag, über den wir hier reden, ist irgendwie sonderbar. Er scheint keinerlei Anlass zu haben, benennt kein Problem, was es zu lösen gäbe. Er scheint einfach nur die Regierung für ihre erbrachte Leistung loben zu wollen. (Marc Reinhardt, CDU: Ja, drei Masten!) Wenn diese Leistung irgendwie außergewöhnlich wäre, könnte das ja sogar noch Sinn ergeben. Wenn die Leistung des Landes aber daraus besteht, eine Förderung des Bundes in Anspruch zu nehmen, dann sollte man vielleicht lieber einmal mehr überlegen, ob hier das Lob wirklich angebracht ist. Das Mecklenburg-Vorpommern Spitzenreiter beim geförderten Ausbau ist, hat ja auch damit zu tun, dass es kein anderes Bundesland gibt, in dem sich der eigenwirtschaftliche Ausbau so selten lohnt. Es ist damit explizit auch die wirtschaftliche Schwäche im Land, die dafür sorgt, dass die Fördermittel zu uns fließen. Ob das etwas ist, auf das man stolz sein kann, kann auch mindestens fraglich sein oder hinterfragt werden. Wenn dann im Antrag auch noch davon gesprochen wird, dass 64 Prozent der Haushalte über einen Glasfaseranschluss verfügen, klingt das, als wären zwei Drittel aller Haushalte schon an das Netz angeschlossen. Dass der tatsächliche Anschluss an das Netz aber häufig die viel höhere Hürde ist, als einfach vom Bund finanziert das Netz am Haus vorbei zu legen, dazu schweigt der Antrag. „Homes Passed“ ist nicht gleich „Homes Connected“. Nur weil ein Anschluss theoretisch erreichbar ist, ist dieser noch nicht nutzbar. Und wie man dieses Problem löst, dazu scheint auch die antragstellende Fraktion oder die antragstellenden Fraktionen noch keine so richtig zündende Idee zu haben. Der Aufforderungsteil des Antrages liest sich dann auch lediglich wie der unmotivierte Wunsch nach einem „Weiter so“, die flächendeckende Versorgung soll weiterhin verfolgt werden, der Betrieb des Breitbandkompetenzzentrums aufrechterhalten werden, weiterhin soll sich für die Verfahrensbeschleunigung eingesetzt werden. Anscheinend benötigt die Regierung einen Auftrag, einfach weiter ihre Arbeit zu machen. Weiter das zu machen, was sie bisher eh schon macht, dafür braucht es keinen Antrag, dafür braucht es keine Debatte hier im Landtag, weil es schade um die Zeit ist, (Franz-Robert Liskow, CDU, und Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) und wir lehnen den Antrag ab. Und im Übrigen ist das die gleiche Argumentation, die Sie uns immer entgegenhalten: Wir machen schon alles, was Sie vorschlagen, das können wir einfach ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Hannes Damm, fraktionslos) Und Sie machen auch alles so wie immer, und wir lehnen ihn auch ab. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Renz, eigentlich ist das ja gar nicht so lustig, das Thema, (Heiterkeit im Präsidium – Torsten Renz, CDU: Die Zahl drei hat mich so deprimiert, aber ich nehme an, dass Herr Pegel das auch noch mal erklärt.) aber Herr Renz muss erst einmal hinreichend Schokolade zu sich nehmen, um …

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Birgit Hesse

Ja, danke, Herr Wulff! Wir stoppen einmal die Zeit, darauf wollte ich nämlich auch hinweisen, dass das Essen und Trinken hier nicht gestattet ist. (allgemeine Heiterkeit) Herr Wulff, Sie haben wieder das Wort.

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David Wulff FDP

Vielen Dank! So, kommen wir zum Thema: Zucker, Zucker ist wichtig, um Energie zu haben, (allgemeine Heiterkeit – Ann Christin von Allwörden, CDU: Schokolade ist wichtig!) und Glasfaserleitungen sind wichtig, um schnelle Internetverbindungen zu haben, um Informationen schnell von A nach B zu bekommen. Bereits im Jahr 2017, das war das Jahr, in dem ich Generalsekretär der FDP in Mecklenburg-Vorpommern wurde, war einer meiner ersten Anträge, Zukunft wird in Gigabit gemessen, hat der Parteitag der FDP beschlossen. Anlass war unter anderem das Förderpaket, was hier auf den Weg gebracht wurde. Und damals – auch wenn wir jetzt nicht über technische Details wie Vectoring und Co reden wollen –, damals war die Aufgriffschwelle, ab wo schnelles Internet denn galt, 50 Megabit pro Sekunde, was heute eher in die Kategorie mit „Oh, wir haben gar keinen Anschluss“ fällt. (Heiterkeit bei Minister Christian Pegel) Das heißt also, darüber haben wir jetzt vor nunmehr neun Jahren gesprochen. Und ich möchte das jetzt wirklich nicht ins Lächerliche ziehen und ich will die Kritik auch an der Stelle gar nicht so harsch machen, denn ich möchte anerkennen, dass hier tatsächlich was passiert ist. Es ist wichtig, dass hier was passiert ist, und es ist wichtig, dass das hier auch weitergeht und wir nicht aufhören. Deswegen bin ich vielleicht nicht ganz so hart in der Ablehnung, sondern deswegen werden wir uns am Ende auch enthalten. Nichtsdestotrotz werden wir hier weiter Tempo machen. Wir wollen hier weiter Druck machen, und das haben wir auch hier im Landtag 2023 schon gemacht mit dem Antrag „Breitbandausbau jetzt – Turbo statt Schneckentempo“ auf der Drucksache 8/2100. Wer also gerne noch einmal draufgucken möchte, auch hier haben wir das Thema nachhaltig im Landtag bearbeitet. Es ist wichtig, dass wir bei dem Thema dranbleiben. Aber genauso wichtig ist es auch, dass wir über 2030 hinausgucken, was nachher dahinter noch passiert, dass wir da nicht in irgendwelche Lücken hinauslaufen. Und wichtig ist auch, dass wir nicht nur Projekte anfangen, sondern Projekte auch zu Ende bringen und die Anschlüsse nachher am Ende erfolgen. Die Bedenken, die hier geäußert wurden, gerade im Bereich, na ja, jetzt haben wir die ganzen Anschlüsse gelegt und keiner bucht sie, das würde ich jetzt noch mal so ein bisschen in den Bereich Marktwirtschaft mit reinpacken. Denn ich sehe schon, es gibt unterschiedliche Anbieter. Im Wesentlichen sind es halt auch schon die Telekom und Vodafone, die hier sehr viel gebaut haben, aber auch WEMACOM und Co wurden hier schon genannt. Und ich glaube, der Wettbewerb, der macht hier was. Gerade bei denen, die wirklich eine schnelle Leitung wollen und brauchen, was überwiegend dann auch eher Unternehmen sind, aber auch Unternehmer oder Mitarbeiter im Homeoffice, die haben die Ansprüche, die brauchen das Ganze. Und die Effekte, die hier beschrieben wurden mit, na ja, wie ist denn das, wir wollen, dass mehr Leute hierherkommen, vielleicht auch aus dem Homeoffice arbeiten, hier neue Unternehmen gründen, ich sehe diese Effekte auch, und deswegen kann ich das hier so hart nicht kritisieren, weil es stimmt. Es sind Leute aus Hamburg, Berlin und sonst wo wieder hier zurückgekommen, haben hier ihr Leben wieder aufgebaut – also Rückkehrer im Wesentlichen –, weil sie die Standortvorteile hier schätzen. Wir dürfen nicht weniger, sondern wir müssen mehr machen. Wir müssen trotzdem gucken, dass der privatwirtschaftliche Ausbau immer Priorität hat. Wir müssen aber auch aufpassen, dass eine Telekom, die ja auch immer noch in Teilen dem Bund gehört, nicht immer wieder in die Quere kommt. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Und wir müssen auch gucken, dass wir gerade beim Thema Bürokratieabarbeitung nicht einschlafen, sondern weiter einen Ausbau im Turbo und nicht im Schneckentempo haben. Deswegen bekommen Sie hier auch weiterhin unseren Rückenwind zur Selbstvergewisserung. Und auch in der nächsten Legislatur werden wir nicht müde, weiter zu piksen und zu bohren, damit es tatsächlich weitergeht. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP – Rainer Albrecht, SPD: Da sind wir doch dabei.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der SPD Herr da Cunha.

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Philipp da Cunha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke für die Debatte, auch wenn ich sehe, dass mein Wunsch, dass wir doch eine möglichst breite Unterstützung hier für den weiteren Fortgang des Ausbaus so nicht finden, aber wir werden es trotzdem machen, das können wir Ihnen versprechen. Und vielleicht auch gerne noch mal zu den verschiedenen Punkten. Ich würde mal anfangen mit Herrn Liskow, Sie haben gesagt, und da haben Sie auch vollkommen recht, wir haben die Leitungen gelegt, Fiber To The Home. Wir haben zumindest den teuersten Part hinbekommen. (David Wulff, FDP: Legen lassen.) Wir haben nicht nur die grauen Kästen hinbekommen, wir haben es zumindest geschafft, dass auch an den Häusern die Verfügbarkeit da ist. Und wenn es jetzt die ältere Dame noch nicht braucht, weil sie festgestellt hat, sie braucht gar kein Handy, sie braucht gar keinen Computer oder Ähnliches, dann sind die Häuser aber tatsächlich an der Stelle erst mal fähig – das waren gar nicht Sie, das war, Entschuldigung, das war, das war vonseiten der AfD gesagt worden –, dann ist das halt kein Mangel der Landesregierung an der Stelle, sondern dann kommt das in den nächsten Jahren, und dann ist die Möglichkeit da. Und nur den Hinweis – das war nämlich der Hinweis von Herrn Liskow, wo wir jetzt stehen mit 50 Prozent des ausgegebenen Geldes –, und ja, ich habe ja gesagt, wir sind bei über 64 Prozent Glasfaser, und der Minister hat ja konkretisiert, Glasfaser heißt nicht alleine schnelles Internet, sondern wenn wir mit der 1.000 Mbit rangehen, dann ist die Zahl sogar noch ein bisschen höher, je nach Technologie, mit der wir arbeiten. Und wenn wir uns dann überlegen, dass wir die Hälfte ausgegeben haben, dann kommt ja noch eine Schippe obendrauf. Und das ist auch wichtig und richtig, denn das bedeutet am Ende, dass wir die Möglichkeit haben, für die Zukunft halt überall im ländlichen Raum digitale Angebote zu machen und damit tatsächlich aber auch Lebensqualität. Denn wenn wir merken, wie weit Digitalisierung bei uns zu Recht schreitet – und deswegen finde ich es auch gut, dass Herr Wulff gesagt hat, am Ende geht es darum, das zu Ende zu bringen, und da haben wir noch viel –, und ich habe es vorhin schon angedeutet, die große Herausforderung, die wir jetzt in den letzten Jahren schon hatten, ist, wer baut eigentlich. Und da waren wir früh dran, da haben wir Glück gehabt, dass viele bei uns die Tiefbaufirmen schon früh binden konnten. Andere Bundesländer haben deutlich größere Probleme gehabt, aber es bleibt eine Herausforderung, und am Ende ist es tatsächlich ein Umbau, den wir da in Gänze im ganzen Land geschafft haben. Und lassen Sie mich, auch wenn das nicht Thema dieses Antrages ist, aber vielleicht noch ein/zwei Wörter zum Thema Mobilfunk sagen. Mobilfunk ist Teil, und das haben wir hier schon häufiger diskutiert, erst mal vor allem der Mobilfunkkonzerne. Da haben wir einen ganz eingeschränkten Bereich, und das ist eine Debatte, die haben wir vor allem in der letzten Legislatur ja ganz häufig geführt, und haben dann ja auch unsere Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft gegründet und haben dann 2021 den ersten Mast bauen können, der fähig ist, mit mehreren Mobilfunkbetreibern zusammenzuarbeiten. Das heißt nicht, wie einige andere Masten, dass, da möchte ich auch einige Betreiber außen vor nehmen, die von vornherein damit planen, aber die das auch ermöglicht, dass dort gleich die Bandbreite rauf kann, sodass wir dort in der Region was hinbekommen. Aber was ist denn die Voraussetzung dafür, dass wir einen Mast als Land bauen können? Das sind die wirklich, die weißen Flecken, das heißt, keiner der Anbieter darf sozusagen halt erst mal etwas errichtet haben oder in der Nähe sein, weil wir können ja nicht jemandem anders Konkurrenz machen. Und dann kommt ganz wichtig dazu, die Betreiber sind verpflichtet, durch die Auflagen, die sie bei der Versteigerung bekommen haben, gewisse Radien abzudecken. Dazu zählen Bahntrassen, dazu zählen Straßen und vieles mehr. Und wenn man das alles abzieht, dann bleiben dort Flecken im Land, das sind gar nicht so viele sozusagen, und für die ist diese Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft da. Die arbeitet auch, die hat aber auch Herausforderungen, weil es einerseits auch schwierig ist, sozusagen dort zu errichten, weil es andere auch umsonst nicht machen würden. Das ist auch teilweise teurer, das hat man auch gesehen. Die Masten sind viel teurer als mit den Preisen, mit denen man früher gerechnet hat. Und natürlich sind die auch, gerade wenn wir sehen, dass wir zwar eine riesige Kabeltrasse, eine riesige Glasfaser-Backbone im Land schon haben, sind es immer noch Orte, die wir in der Regel trotzdem auch mit Glasfaser und Co erschließen müssen, dementsprechend wird da gearbeitet. Und ich finde das gut, und ich konnte selber Zeuge werden von Bereichen, wo das sehr erfolgreich ist. Und da hätten wir in den nächsten Jahren keinen Mobilfunk gehabt. Und wir sind auch in den letzten Jahren, und da sind vor allem auch die Mobilfunkbetreiber selber, haben dran gearbeitet, bei 5G von knapp 60 Prozent der Fläche auf 96 gekommen und bei 4G am Ende der Flächenabdeckung, das ist ja unser großes Problem, von 97,7 auf 98,5. Aber all das sind Sachen, die brauchen wir für unser Land. Und unser Land hat nun mal mit der großen Fläche eine der größten Herausforderungen, deswegen wollen wir das als kräftiges Signal für die Zukunft, um auch die letzten 50 Prozent des Geldes erst mal auszugeben, aber gleichzeitig auch wirklich dafür zu sorgen, dass wir überall im Land gleichwertige Lebensbedingungen haben. (Christine Klingohr, SPD: Ja.) Also vielen Dank und bitte um Zustimmung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6483. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – (Andreas Butzki, SPD: Mensch Harald, du wolltest mich unterstützen, hast du gesagt. – allgemeine Heiterkeit) Danke schön! Ich hoffe, ich habe das Abstimmungsverhalten der GRÜNEN jetzt richtig interpretiert. Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6483 bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke und SPD, Enthaltung durch die Gruppe der FDP sowie den fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und AfD angenommen. Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 45 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Durchführung einer Untersuchung zur Ermittlung der ökologischen Auswirkungen durch den Bau und den Betrieb von Offshore-Windkraftanlagen, Drucksache 8/5427. Antrag der Fraktion der AfD Durchführung einer Untersuchung zur Ermittlung der ökologischen Auswirkungen durch den Bau und den Betrieb von Offshore-Windkraftanlagen – Drucksache 8/5427 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Jahre galt der Ausbau der Windkraft als automatisch gut für den Klimaschutz. Besonders die Offshore-Windkraft wurde dabei schon fast wie ein unantastbares Projekt behandelt, als sauber, als notwendig, als über jeden Zweifel erhaben. Doch genau hier lohnt sich ein genauerer Blick, denn während an Land bei jedem anderen Bauvorhaben, sei es eine Straße oder ein Gewerbegebiet, um jeden Baum, um jeden Käfer, jeden Frosch und jede Feldmaus gerungen wird, gilt dieser Maßstab beim Windkraftausbau an Land und auch auf See plötzlich nicht mehr. Dort werden große Industrieanlagen errichtet, mitten in empfindlichen Lebensräumen, ohne dass die Auswirkungen wirklich vollständig und ehrlich untersucht sind. Meine Damen und Herren, Offshore-Windkraft ist kein Eingriff ohne Folgen und deshalb müssen diese mitgedacht werden. Schon beim Bau entstehen massive Belastungen. Die Rammarbeiten für die Fundamente erzeugen enormen Unterwasserlärm. Für Tiere, wie zum Beispiel auch Wale, die auf ihr Gehör angewiesen sind, ist das ein gravierendes Problem. Der Lärm führt zu Stress, zur Flucht aus ihren Lebensräumen und kann im schlimmsten Fall sogar körperliche Schäden verursachen. Und auch nach dem Bau ist die Belastung nicht vorbei. Im laufenden Betrieb entstehen Vibrationen, dauerhafter Schall und zusätzlicher Schiffsverkehr. Das wirkt sich auf Seevögel und Zugvögel aus, deren Rast- und Nahrungsgebiete gestört oder zerstört werden. Auch die Meeresbewohner werden beeinflusst. Ihre Wanderbewegungen verändern sich, ihre Laichgebiete geraten unter Druck. Doch damit nicht genug, besonders ernst sind die Hinweise auf chemische Belastungen. Eine gemeinsame Studie des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie, eines französischen Meeresforschungsinstituts und eines belgischen Forschungsinstituts hat gemeinsam 228 chemische Stoffe identifiziert, die durch Offshore-Windkraftanlagen in die Umwelt gelangen können. 62 dieser Stoffe gelten als besonders problematisch. Sie sind giftig, schwer abbaubar, wirken auf den Hormonhaushalt oder können sogar Krebs auslösen. Es sind die sogenannten Ewigkeitschemikalien. Diese Stoffe stammen unter anderem aus Korrosionsschutzmitteln, aus Ölen und Schmierstoffen sowie aus Kühl- und Löschmitteln. Und das eigentliche Problem ist, wir wissen bislang gar nicht genau, wie viel davon tatsächlich ins Meer gelangt und in welcher Konzentration. Das bedeutet, wir bewegen uns hier in einem Bereich mit erheblichen Wissenslücken. Und genau das ist der Punkt: Wenn sich solche Stoffe in Sand, Schlamm oder Kies ablagern und über die Nahrungskette weitergegeben werden, dann betrifft das nicht nur einzelne Arten, dann kann das ganze Ökosystem betroffen sein, bis hin zum Menschen. Hinzu kommen Veränderungen am Meeresboden selbst. Die Fundamente der Anlagen greifen in Strömungen ein, verändern den Transport von Sedimenten und können Erosionen und Ablagerungen verursachen. Das hat direkte Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaft am Meeresboden und auf wichtige Fischhabitate. Auf die Beeinflussung der Meeresströmungen durch die riesigen Rotoren bin ich in der Vergangenheit ja bereits eingegangen. Aufgrund dieser Erkenntnisse haben diese Auswirkungen mittlerweile auch breites mediales Interesse erfahren und große Fragezeichen hinterlassen. Meine Damen und Herren, all diese Punkte sind bekannt. Sie sind nicht neu, und trotzdem wird weiter ausgebaut, als gäbe es diese Probleme nicht. Besonders widersprüchlich wird es, wenn solche Anlagen in oder in unmittelbarer Nähe von Schutzgebieten entstehen. In Natura-2000-Gebieten, in FFH- oder Vogelschutzgebieten, dort, wo eigentlich Natur besonders geschützt werden soll, werden gleichzeitig industrielle Anlagen zugelassen. (Andreas Butzki, SPD: Mal ein Beispiel nennen! Nur ein Beispiel, ein Beispiel!) Das passt nicht zusammen. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Wir sagen ganz klar, Naturschutz darf nicht davon abhängen, ob ein Projekt politisch gewollt ist oder nicht. Naturschutz muss für alles gelten, an Land wie auf See. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Deshalb fordern wir als AfD-Fraktion eine umfassende und unabhängige Untersuchung der ökologischen Auswirkungen von Offshore-Windkraftanlagen vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns. Wir wollen wissen, welche Auswirkungen gibt es tatsächlich auf Tiere, auf Sedimente und auf Strömungen. Und wir hatten ja gestern bereits das Thema, als wir über den Wal sprachen. Außerdem, welche Stoffe gelangen in die Umwelt und in welchen Mengen? Welche langfristigen Folgen ergeben sich daraus? Und wir wollen, dass diese Untersuchungen transparent sind, wissenschaftlich sauber durchgeführt und öffentlich zugänglich sind. Darüber hinaus fordern wir klare Konsequenzen, denn wenn Schadstoffeinträge oder ökologische Schäden nachgewiesen werden, dann müssen Maßnahmen ergriffen werden, sofort und wirksam. Und es muss geprüft werden, ob die bisherigen Genehmigungen überhaupt den geltenden Umweltvorgaben entsprechen. Denn eines ist klar, wer sich ernsthaft für Umwelt- und Naturschutz einsetzt, der darf bei solchen Fragen nicht wegsehen, der darf Probleme nicht kleinreden, nur weil sie politisch unbequem sind. (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Meine Damen und Herren, unser Antrag steht für einen ehrlichen Umgang mit den Auswirkungen menschlicher Eingriffe in die Natur. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Des Weiteren ist beantragt worden durch die Fraktion der CDU, die Rede zu Protokoll zu geben. Ich sehe und höre, auch dort gibt es keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Christian Pegel in Vertretung des Landwirtschaftsministers.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat darf ich den Umweltminister-Kollegen, nicht den Landwirtschafts-Kollegen, sondern in diesem Fall den Umweltminister-Kollegen Dr. Till Backhaus erneut entschuldigen – er war gestern und ist auch heute weiterhin auf der Umweltministerkonferenz – und vertrete ihn zu dem Punkt, aber mit tiefer Überzeugung und gern. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, umfassende Untersuchungen zum möglichen Eintrag von insbesondere toxisch-chemischen Substanzen durch den Bau und den Betrieb von Offshore-Windkraftanlagen im Lande durchzuführen sowie im Falle nachgewiesener Emissionen toxischer Stoffe geeignete Minderungsmaßnahmen zu ergreifen. Des Weiteren sollen die Auswirkungen von Offshore-Windkraftanlagen auf marine Ökosysteme, insbesondere auf geschützte Arten wie Schweinswale und Seevögel, systematisch erfasst und mögliche Beeinträchtigungen bestehender Schutzgebiete überprüft werden. Zur entsprechenden Umsetzung der Untersuchungen soll ein landesweites Monitoring-Programm für Schadstoffe, Lärmbelästigungen und Auswirkungen auf Sedimente zur langfristigen ökologischen Bewertung eingerichtet werden. Begründet wird die Antragstellung mit den Ergebnissen einer aktuellen Studie vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, kurz BSH, und Forschungspartnern des französischen Forschungsinstituts für die Nutzung der Meere und des belgischen Forschungsinstituts für Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelforschung. Die Studie identifiziert in der Tat 28 chemische Substanzen, die potenziell auch durch Offshore-Windkraftanlagen an die Umwelt abgegeben werden könnten. Und genau an dem Konjunktiv bewegen wir uns bislang. Der vorliegende Antrag trägt jedoch aus verschiedenen Gründen nicht. Hierzu darf ich für den Kollegen in der gebotenen Kürze exemplarisch ausführen: Erstens. Das geforderte Untersuchungsprogramm in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns wäre wesentlich zu kleinskalig und kleinräumig angelegt und wäre deshalb nicht aussagefähig. Die Ostsee hat nämlich eine Vielzahl von Anrainern und Beteiligten und Nutzern. Zweitens. Ansprechpartner für einen großräumigen Untersuchungsansatz wäre, wenn, der Bund in seiner federführenden Verantwortung für nationales und internationales Recht. Die weit überwiegende Anzahl der Offshore-Windparks vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns, um das mal zu ersetzen, alle außer einem, stehen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands, der sogenannten AWZ, für die Mecklenburg-Vorpommern selbst gar keine Zuständigkeit hat und die im Bund bewirtschaftet wird. Drittens. Aufgrund der großflächigen Verteilung der Offshore-Windparks und ihrer möglichen Auswirkungen werden durch den Bund bereits intensive Forschungsprojekte und -vorhaben unter anderem im Übrigen des Bundesamtes für Naturschutz und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums in der gesamten Nord- und Ostsee mittels Untersuchungen durchgeführt. Die Erkenntnisse aus den Forschungsprojekten zu Auswirkungen des Baus und Betriebs von Offshore-Windparks auf die Meeresnatur und Meeresumwelt haben bereits zu zahlreichen Bewertungen und Empfehlungen geführt, die im Rahmen – und das ist das Wesentliche – der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Windparks geprüft werden. Viertens. Die Berücksichtigungen der umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen in rechtsstaatlichen Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks im Rahmen der Prüfungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Ziel, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Klima vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und deren Entstehung zu verhindern. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt die Anforderungen an genehmigungspflichtige Anlagen und legt fest, wie Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermieden und vermindert werden können. Die Auswirkungen der Anlagen werden entsprechend detailliert geprüft. Erforderliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden mit der entsprechenden Genehmigungserteilung angeordnet. Es gilt im Übrigen wie in vielen Bereichen und im Bundes-Immissionsschutzrecht immer ein Verschlechterungsverbot für die Umweltbelange. All das also ist seit Jahrzehnten Teil der Verwaltungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dieses Antrages bedarf es daher in keinster Weise. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Um noch mal Punkte aufzugreifen, weil sie eben angesprochen worden sind, so wird bei Rammarbeiten ein erprobter Blasenschleier genutzt, um die Lärmemissionen ausreichend zu mindern. Es ist im Übrigen einer der wesentlichen Fortschritte, die wir mit der Installation von Windkraftanlagen auf See erreicht haben. Offshore-Anlagen hat es schon vorher gegeben. Mit den entsprechenden für Windkraft immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sind gerade die Blasenschleier eingeführt worden, die im Übrigen millionenschwer sind in der Bauphase, die aber massive Lärmemissionen wegzunehmen in der Lage sind und technisch im Übrigen mit den Windparks entwickelt worden sind. Meine Damen und Herren, unstreitig ist aber, Schifffahrt – und auf die stellen Sie in Wahrheit ja in Größenordnungen ab – beeinflusst die Umwelt. Jedes Schiff hat selbstverständlich Korrosionsschutz an seinen Außenwänden. Was Sie hier ansprechen, heißt in Wahrheit, dass Sie die Weltmeere von der Schifffahrt befreien wollen. (David Wulff, FDP: Nur keine russischen Tanker.) Dem Zuruf schließ ich mich nicht an, finde ihn aber durchaus nett und lächle ironisch gerne mit. Meine Damen und Herren, das, was für die Schifffahrt gilt, gilt selbstverständlich auch für alle anderen Offshore-Infrastrukturen, wie Plattformen oder eben auch Offshore-Windkraftanlagenfundamente. Gemessen an der Vielzahl von Schiffen – jetzt schließe ich mich übrigens gerne an, außer russischen Tankern oder der Schattenflotte –, die alle Korrosionsschutz benötigen, dürften Windkraftanlagen offen eingestanden kaum nennenswert in Erscheinung treten, gemessen an dem, was von ihnen ins Wasser eingeht, gemessen an der Gesamtzahl, die die Meere benutzt. Aber viel wichtiger ist, Erneuerbare-Energie-Anlagen, insbesondere Offshore-Windkraftanlagen, sind gelebter Arten- und Naturschutz, weil sie dem Klimawandel deutlich entgegenzutreten in der Lage sind. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Richtig! Genau das ist es.) Die dafür erforderlichen Maßgaben wiederum, damit diese Anlagen ihrerseits möglichst selbstverständlich wenig einschneidend sind, enthalten die Genehmigungsverfahren längst. Und wenn für Schifffahrt und andere Offshore-Strukturen neue Methoden möglich werden – die Blasenschleier habe ich angesprochen, entwickelt im Übrigen, noch einmal, im Kontext von der Errichtung von Offshore-Windparks –, werden diese künftig auch Teil der jeweiligen neuen Genehmigungen, um dieses Erfahrungswissen einzusetzen. Meine Damen und Herren, das ist ein Prozess, der seit vielen Jahrzehnten im Gange ist, gerade in den letzten Jahren noch mal deutlich vorangetrieben worden ist – es bedarf dafür zumindest dieses Antrages nicht –, und es gibt schon eine Vielzahl von Bemühungen. Die angesprochene Studie zeigt im Übrigen, dass selbst die französische, deutsche und belgische Regierung gemeinsam an der Stelle Untersuchungen vornehmen, weil wir natürlich immer besser werden wollen auf diesem Weg. Je weniger Beeinträchtigungen wir vornehmen, umso besser. Aber das, was wir mit Windkraft erreichen, ist ein Riesenfortschritt für die Natur, wenn es uns gelingt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Frau Schmidt.

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Antrag der AfD beschäftigt sich mit der Untersuchung ökologischer Auswirkungen von Offshore-Windkraftanlagen. Auch wenn meiner Fraktion und mir der Schutz der Meere und der Erhalt unserer Ökosysteme wichtig sind, lehnen wir Ihren Antrag ab. Zunächst einmal möchte ich betonen, dass Deutschland hinsichtlich Umweltstandards auch bei Windkraftanlagen ein Vorreiter ist. Das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie legt verbindliche technische und umweltbezogene Anforderungen für Offshore-Projekte fest. Dies gilt nicht nur bezüglich der Abfallentsorgung, sondern auch zum Abwassermanagement, zum Einsatz von Kühl- und Löschsystemen und zum Korrosionsschutz. Letzterer spielt in der in Ihrem Antrag genannten, im Antrag genannten Studie eine wesentliche Rolle. Doch in deutschen Gewässern sind zinkbasierte Anoden zum Korrosionsschutz verboten, genauso wie biozidhaltige Antifouling-Beschichtungen. Außerdem sind Projektträger bereits dazu verpflichtet, in der Planungsphase ein Emissionskonzept beim Bundesamt für Schifffahrt einzureichen, das potenzielle Emissionen und Vermeidungsmaßnahmen beschreibt. Wurde das entsprechende Projekt genehmigt, erfolgt eine detaillierte Emissionsstudie. Zusätzlich liegen Konzepte für Abfall- und Betriebsstoffe vor, die regelmäßig aktualisiert werden müssen. Mit diesen Vorgaben trägt Deutschland bereits zu einem hohen Schutz der Meere und der Umwelt bei, wenn es um das Thema Offshore-Windkraftanlagen geht. Mit anderen Worten, die AfD unterstellt den Offshore-Windparks pauschal eine Gefahr für die Meere. Sie schreiben selbst in Ihrem Antrag, dass Deutschland bereits über strenge Umweltvorschriften verfügt. Und wenn man den Rest des Antrages liest, könnte man jedoch denken, dass Sie die bestehenden, streng überwachten Verfahren ignorieren. Es ist demnach sachlich nicht richtig, alle Offshore-Windkraftanlagen unter Generalverdacht zu stellen. Und das führt außerdem dazu, dass der Ausbau erneuerbarer Energien gefährdet wird, der maßgeblich zum Klimaschutz und zum Erhalt unserer Ökosysteme beiträgt, denn wir dürfen nicht vergessen, dass gerade bei uns in Mecklenburg-Vorpommern der Einsatz von Offshore-Windenergieanlagen eine zentrale Bedeutung für die Energiewende und den Klimaschutz hat. Und jede Blockade, jede Verzögerung ist ökologisch kontraproduktiv, vor allem, wenn dies für politische Inhalte unter dem Deckmantel hypothetischer Risiken geschieht. (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) Meine Damen und Herren, die Umwelt, das Klima, die Tiere werden immer mitgedacht, und genau deshalb existieren bereits systematische Umweltverträglichkeitsprüfungen, Monitoring-Programme und gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen. Diese helfen alle dabei, dass die Meere und die Meeresbewohner bestmöglich geschützt werden. Und dass das immer weitergeführt und immer weiter untersetzt wird mit neuen Erkenntnissen, ist selbstredend. Und was ich aber in diesem oder wir vorrangig in diesem Antrag erkennen, ist die politische Strategie und keine reelle Sorge. Die AfD will den Ausbau erneuerbarer Energien verhindern. Sie versucht mit aller Kraft, vermeintliche Schwachstellen ausfindig zu machen, um ihre Energiepolitik und ihre Träume von Kernenergie und Kohlekraftwerken als die bessere Alternative dastehen zu lassen. Doch genau diese Energieressourcen sind stark klimaschädlich und würden unserer Umwelt und den Meeren schaden, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag entschieden ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD klingt auf den ersten Blick nach Sorge um die Umwelt, tatsächlich ist es aber ein Lehrstück darin, wie man aus einer wissenschaftlichen Studie die Überschrift liest und den Rest einfach ignoriert. Die Studie, auf die sich die AfD beruft, ist kein Alarmruf gegen Offshore-Windenergie. Sie listet Stoffe auf, die theoretisch freigesetzt werden können: Metalle, Polymere, Öle. Und sie zeigt Wege, wie man diese Emissionen vermeidet durch moderne Korrosionsschutzsysteme, geschlossene Kühlkreisläufe und biologisch abbaubare Schmierstoffe. Genau diese Maßnahmen sind in Deutschland längst Standard. Seit Anfang vorigen Jahres verpflichtet das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie jede Betreiberin und jeden Betreiber zu einer detaillierten Emissionsstudie und zu konkreten Minderungsmaßnahmen. Der Flächenentwicklungsplan 2025 schreibt das Ziel, keine Gefährdung der Meeresumwelt, verbindlich fest. Forschungsvorhaben wie KEM und Anemoi arbeiten an genau den Messmethoden, die die Studie empfiehlt. Kurz gesagt, der Bund handelt längst, wissenschaftlich fundiert, standardisiert, überprüfbar. Eine eigene AfD-Studie würde hingegen keine neuen Erkenntnisse schaffen, sondern nur Doppelarbeit, Kosten und Verwirrung. Natürlich müssen wir die Meeresumwelt schützen, aber wer Klimaschutz ernst meint, darf die Energiewende nicht ausbremsen. Offshore-Wind ist ein zentraler Baustein der Transformation, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Richtig!) klimaneutral, effizient, unverzichtbar. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab, nicht, weil uns die Meeresumwelt egal wäre, sondern weil sie uns zu wichtig ist, um sie mit politischem Theater zu verwechseln. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Dr. Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Hier ist schon viel gesagt worden zur Studie, auf die sich die Fraktion der AfD bezieht: Hengstmann et al. Im Marine Pollution. Und hier wurde auch schon viel gesagt zu den Stoffen, die dort gefunden worden sind und dort nachgewiesen worden sind, und auch, dass die Herkünfte durchaus differenziert zu betrachten sind und nicht nachgewiesen ist, dass es aus Windkraft oder besser gesagt aus diesen Offshore-Windkraftanlagen kommt. Hier wurde deutlich noch einmal gesagt von der Fraktion der AfD, 62 giftige Stoffe, Ewigkeitschemikalien, also PFAS, und ich erinnere an eine Debatte, die wir vor einem Jahr geführt haben am 13.03.25. Da gab es einen ähnlichen Antrag der Fraktion der AfD, Umweltbelastungen durch Windkraftanlagen mit PFAS, also polyfluorierte Alkylsubstanzen, als großer Aufreger gestartet, als Bettvorleger gelandet. Hier noch einmal die vergleichenden Zahlen dazu: Abrieb von Autoreifen – 102 Tonnen im Jahr, Abrieb von Schuhsohlen – 9.000 Tonnen im Jahr, Abrieb aus allen 31.000 Windkraftanlagen in Deutschland – 1,4 Tonnen im Jahr. So viel zur Ehrlichkeit mit dem Umgang von Umwelt und Natur! Sie fordern im Weiteren die Landesregierung auf, Monitoring-Programme zu Sedimentverlagerungen und Strömungsverhältnissen und Auswirkungen auf Schweinswale und Fischbestände zu entwickeln. Sie befassen sich nicht wirklich mit der Problematik am Helmholtz-Zentrum Hereon, dem Institut für Küstensysteme, Analysen und Modellierung. Im Exzellenzcluster Climate Climatic Change and Society wird dazu intensiv geforscht. Circa Tausend Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erforschen neue Technologien für mehr Resilienz und Nachhaltigkeit zum Wohl von Klima, Küste, Mensch für den gesamten Nord- und Ostseeraum. Das lässt sich in einem einzelnen Bundesland, wie von Ihnen gefordert, nicht leisten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es werden an diesem Institut Modelle entwickelt, um Sedimentverlagerungen durch Wolkenbildung an den Monopiles in Abhängigkeit von Strömungen in der Nordsee auch von den Gezeiten zu erfassen. Aus diesen Vorhersagen lassen sich Erkenntnisse für Optimierungen von Windparkdesigns herleiten. Das betrifft sowohl die Größe als auch die Abstände der einzelnen Windkraftanlagen. Zukünftig sollen diese Ergebnisse und Datensätze genutzt werden für die Planung neuer Offshore-Windkraftanlagen. Also zum Schutz der Meeressäuger wurde hier auch schon was gesagt, das möchte ich nicht wiederholen. Und vielleicht noch einmal ein kurzes Zitat, vielleicht auch aus der gleichen Studie, die Sie hier zitieren, als eine Studie, die die Windkraftanlagen als gefährlich darstellt. Hier, ich zitiere: Deutschland ist in dieser Hinsicht jedoch ein „Vorreiter“. Das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie „legt verbindliche technische und umweltbezogene Anforderungen für Offshore-Projekte fest, etwa zur Abfallentsorgung, zum Korrosionsschutz, zum Abwassermanagement und zum Einsatz von Kühl- oder Löschsystemen. So sind zinkbasierte“ – das ist hier schon genannt worden – „Anoden zum Korrosionsschutz in deutschen Meeresgewässern verboten, ebenso wie biozidhaltige“ Antifouling-„Beschichtungen“, die wir auf vielen Schiffen noch haben. Und ich wünschte mir, dass diese Leitlinien in allen Ländern und international gelten würden, dann wären wir auch ein Stück weiter. Aber es braucht Ihren Antrag wirklich nicht und es ist wirklich ein Schaufensterantrag. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde sagen, da haben sich meine Vorredner sehr intensivst mit dem Inhalt dieses Antrags auseinandergesetzt. Zu den Studien und Zahlen möchte ich auch gar nichts weiter hinzufügen, aber ich würde doch ganz grundsätzlich noch mal was zu diesem Anliegen hier sagen, denn im Wesentlichen erkenne ich hier ein Muster oder meine ich, ein Muster erkennen zu können. Denn das, was die Windkraft an Land ist, wo die AfD jegliche Ausrede sucht, warum das nicht geht, scheint sich jetzt auf die Meere fortzuschreiben, und unter dem vermeintlichen Vorwand von ökologisch schädlichen Auswirkungen wird hier ein Antrag vorgelegt. Und jetzt gehe ich mal in den Antrag direkt rein. Im Punkt 2, „im Falle nachgewiesener Emission von toxischen Stoffen durch Offshore-Windkraftanlagen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die einen weiteren Eintrag ausschließen oder zumindest auf ein Minimum reduzieren“: Das, was hier erst mal relativ neutral daherkommt, klingt für mich im Wesentlichen, oh, da sind ein paar Partikel im Wasser drin, wir sollten jetzt keiner Windkraftanlage im Meer noch eine Genehmigung erteilen. Und das Gleiche ist im Punkt 5, da ist eine ähnliche Formulierung mit da drin, die auf das Gleiche schließen lässt. Das heißt also, Sie suchen hier einen Vorwand, der vielleicht nicht völlig aus der Luft gegriffen sein mag. Das ist einfach so, das hat ja auch der Innenminister in Vertretung für den Umweltminister hier schon einmal dargestellt. Auch jedes Schiff, insbesondere auch die rostigen Schiffe der russischen Tankerflotte, die machen wahrscheinlich viel mehr Abrieb und schädlichen Eintrag gerade in unserer Ostsee, im Ökosystem als jedes Windrad. Und deswegen sehe ich hier eigentlich eher eine Finte der AfD mit einem anderen Ziel, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: So ist es.) und deswegen ist das nicht nur inhaltlich, sondern auch grundsätzlich abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP, Elke-Annette Schmidt, Die Linke, und Hannes Damm, fraktionslos)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ja, an dieser Stelle muss ich jetzt einfach mal sagen, auch wenn wir in vielerlei Hinsicht unterschiedlicher Ansichten sind und mir sicherlich jetzt hier Ihre Antworten nicht gefallen haben, aber das spielt auch keine Rolle, ich fand aber die Debatte an sich diesmal richtig gut. Es war sachlich, das, was Sie vorgetragen haben. Sie haben sich mit dem Antrag beschäftigt, allesamt. Und daran sieht man, dass jeder auf seine Art und Weise dann eben doch … Wie gesagt, wir haben unsere Prioritäten, die wir setzen. Für uns ist eben prioritär, dass wir auch sehen, dass die Windkraft eben doch nicht nur positiv ist, sondern auch negative Auswirkungen hat. Das mögen Sie anders sehen, das ist auch Ihr gutes Recht. Deswegen fand ich die Debatte jetzt und Ihre Meinungsäußerungen absolut in Ordnung. Und ich würde mich freuen, wenn wir in Zukunft weiterhin auf solche Art und Weise miteinander diskutieren und für die Umwelt dann doch die beste Lösung finden, für unsere Natur. Und ab September, da können wir dann vielleicht Dinge, die wir jetzt noch nicht durchbekommen haben – deswegen arbeite ich mich jetzt hier auch nicht weiter ab –, dann von alleine regeln, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: So wie Sie jetzt in Schwerin.) und darauf warte ich und freue mich sehr. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ganz herzlichen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Großer Applaus!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/5427. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/5427 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 43 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Windenergieflächen vor Fehlplanung schützen, Drucksache 8/6331. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Windenergieflächen vor Fehlplanung schützen – Drucksache 8/6331 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wer den Ausbau der Windenergie ernst meint, der muss nicht nur neue Flächen ausweisen, der muss auch verhindern, dass genau diese Flächen vorher verloren gehen. Und darum geht es in diesem Antrag. Mecklenburg-Vorpommern muss bis 2032 2,1 Prozent seiner Landesfläche für die Windenergie sichern. Das ist keine unverbindliche Wunschmarke, das ist ein gesetzlicher Auftrag und eine klimapolitische Notwendigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig erleben wir aber, dass die meisten Planungsverbände ursprünglich mit dem vollständigen 2,1-Prozent-Ziel gearbeitet haben. Nach der Bundestagswahl und auf Intervention der Landesregierung wurde jedoch vielerorts auf das 1,4-Prozent-Zwischenziel umgeplant. Genau dieses politische Zurückdrehen reißt nun eine gefährliche Lücke in die Planung, denn viele Potenzialflächen für das vollständige 2,1-Prozent-Ziel waren längst identifiziert. Auf dieser Grundlage wurden Planungen begonnen, Gespräche geführt und Investitionen vorbereitet. Wie konkret diese Flächen bereits benannt waren, zeigt der Blick in die Mecklenburgische Seenplatte. Dort enthielt der Planentwurf sogar 46 Vorbehaltsgebiete als Reserve für eine spätere Fortschreibung, also genau Flächen, die vorsorglich für eine spätere Windenergienutzung gesichert und von blockierenden Vorfestlegungen freigehalten werden sollten. Dass die Verbandsversammlung selbst schon diesen niedrigen Schutzstatus abgelehnt hat, zeigt vor allem eines: Selbst die bloße Sicherung von Flächen ist vielen vor Ort politisch schon zu viel, weil sie sich lieber eine offene Angriffsfläche gegen den Windkraftausbau erhalten wollen. Wenn diese Flächen jetzt nicht gesichert werden, dann droht genau das, was wir verhindern müssen, dass in der Zwischenzeit Tatsachen geschaffen werden, und zwar nicht zufällig, sondern mancherorts ganz gezielt. Ich will das sehr deutlich sagen, es geht in diesem Antrag nicht darum, Solarenergie kleinzureden, die brauchen wir selbstverständlich auch, aber moderne Energiepolitik heißt eben nicht, Wind gegen Solar auszuspielen, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Na, eben!) sondern moderne Energiepolitik heißt, Flächenkonflikte intelligent aufzulösen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer heute reine Solarparks auf besonders geeigneten Windstandorten zulässt, obwohl diese Flächen morgen für die Erreichung der Windflächenpotenziale gebraucht, ...ziele gebraucht werden, der betreibt keine Energiewende mit System. Und wir reden hier nicht über ein theoretisches Risiko. Solche Planungen gibt es ja bereits. Genau deshalb ist das Problem so akut. Wer hier nicht rechtzeitig sichert, riskiert Fehlplanung. Und am Ende wird es dann noch absurder, dann fehlen die guten, vergleichsweise konfliktarmen Flächen und man muss auf schwierigere Standorte ausweichen. Das schafft mehr Konflikte, mehr Widerstand und mehr Unsicherheit. Genau deshalb braucht es jetzt Vorsorge statt späterem Lamentieren. Die Landesregierung muss die bereits identifizierten Potenzialflächen kurzfristig sichern. Wir haben uns im Antrag bewusst nicht auf ein einziges Instrument festgelegt, sondern zunächst einen Prüfauftrag formuliert, denn entscheidend ist, dass das Land endlich wirksam sichert. Ein mögliches Ergebnis dieser Prüfung könnten etwa Vorbehaltsgebiete im Landesraumentwicklungsprogramm sein. Aber selbst bei solchen naheliegenden Optionen zeigt sich das Problem. Wir haben gerade darüber gesprochen, die Landesregierung kommt schon mit der Fortschreibung des LEP nicht aus dem Quark und verschiebt sie faktisch in die nächste Legislatur. Damit droht ausgerechnet ein mögliches Sicherungsinstrument am Ende gar nicht rechtzeitig zur Verfügung zu stehen. So entsteht weitere Unsicherheit. Umso wichtiger ist es, dass sie den Behörden klar sagt, dass diese Flächen nicht leichtfertig durch konkurrierende Nutzungen blockiert werden dürfen. Und sie muss dafür sorgen, dass die Regionalen Planungsverbände die Sicherung dieses vollständigen Suchraums jetzt angehen. Denkbar wäre, Vorbehaltsgebiete noch in die laufende Planung zu integrieren. Denkbar ist aber auch, die Planung für die 2,1 Prozent jetzt förmlich zu beginnen. Und wenn dafür eine Änderung des Landesplanungsgesetzes nötig ist, dann muss die Landesregierung auch das vorbereiten. Paragraf 9a setzt den Rahmen klar: Spätestens 2032 müssen die 2,1 Prozent erreicht sein. Aber es geht nicht nur um den Endtermin. Es geht darum, die dafür nötigen Flächen rechtzeitig zu sichern. Deshalb muss auch die Planung rechtzeitig beginnen. Genau deshalb haben wir GRÜNE immer gesagt, 2,1 Prozent in einem Schritt ist für alle Beteiligten der bessere Weg. Dann hätte man sich viele dieser planerischen Krücken von vornherein sparen können. Flächen wären frühzeitig gesichert, Konflikte nicht bis 2032 künstlich verlängert und auch der Netzausbau verlässlicher planbar gewesen. (Thore Stein, AfD: Tatsachen geschaffen über die Köpfe der Menschen hinweg.) Wer das Ziel ernst meint, darf die eigentliche Planung nicht auf später verschieben. Und genau an diesem Punkt zeigt sich, worum es in der Sache eigentlich geht. Wer die Energiewende will, muss die Flächen dafür sichern, und zwar frühzeitig. Unser Antrag ist deshalb kein Antrag gegen Solar, er ist ein Antrag gegen die Verhinderungsplanung, denn reine Solarparks gehören im Außenbereich faktisch zu den wenigen Planungen, mit denen sich geeignete Windflächen wirksam blockieren lassen. Deshalb schlagen wir heute etwas sehr Konkretes vor: jetzt handeln, rechtssicher handeln und den vollständigen Suchraum für 2,1 Prozent erreichbar halten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Die SPD-Fraktion hat beantragt, die Rede zu Protokoll zu geben. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist auch das so beschlossen. Und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Dr. Blank.

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Dr. Wolfgang Blank

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Als wind- und sonnenreiches Küstenland hat Mecklenburg-Vorpommern beste Voraussetzungen, um durch lokal produzierte erneuerbare Energien Wertschöpfung und zukunftsfeste Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen. Der Ausbau der Erneuerbaren trägt zur lokalen und regionalen Wirtschaftsentwicklung bei und wird auch angesichts der aktuellen geopolitischen Entwicklungen nicht nur zu einem immer bedeutenderen Wirtschaftsfaktor für unser Land, sondern trägt auch zur Versorgungssicherheit bis hin zur Preisstabilität bei. Mit dem neuen BüGem sollen die Regionen, konkret damit Bürger und Gemeinden in den Regionen, noch stärker von der Windenergie profitieren. Für die notwendigen Investitionsentscheidungen wird ein planungssicherer rechtlicher Rahmen benötigt. Die Flächenziele für die Windenergie an Land sind bundesgesetzlich vorgegeben, das wurde genannt. Die Landesregierung steuert die Umsetzung der Flächenziele über landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien, die im Sinne des schutzgutverträglichen Ausbaus festgelegt wurden. Hier zählen unter anderem Mindestabstände zu Siedlungen und naturschutzfachliche Schutzabstände zu diesen Kriterien. Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern ausdrücklich offengelassen, auf welchem Weg die Flächenziele erfüllt werden, ob in einem Schritt oder in einem zweistufigen Verfahren. Auch die Landesregierung hat den Regionalen Planungsverbänden, die in Mecklenburg-Vorpommern für die Windenergieflächenausweisung in den Planungsregionen zuständig sind, diese Entscheidung selbst überlassen, und diese haben sich für ein zweistufiges Verfahren entschieden. In allen vier Planungsregionen sind diese auf dem Weg. In der Planungsregion Westmecklenburg wurde die Fortschreibung des Kapitels Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes zum Jahresende 2025 abgeschlossen. Die entsprechende Landesverordnung über die Rechtsverbindlichkeit der Teilfortschreibung ist seit dem 5. Dezember 2025 in Kraft. Das erste Flächenziel von 1,4 Prozent ist hierbei bereits erreicht. In den Planungsregionen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte wurden die Beteiligungsverfahren zu den Planentwürfen im vergangenen Jahr durchgeführt und werden derzeit noch ausgewertet. In der Planungsregion Vorpommern hat das entsprechende Beteiligungsverfahren am 1. April begonnen. Die im Antrag beschriebenen Flächenkonkurrenzen, unter anderem mit Projekten für Photovoltaikanlagen, sind den Regionalen Planungsverbänden und der Landesregierung durchaus bewusst. Daher sind sowohl die Regionalen Planungsverbände als auch die Landesregierung im Rahmen der Fortschreibung dabei, den weiteren Ausbau der Solarenergie raumordnerisch zu steuern. Eine vorsorgliche Sperrung entsprechender Flächen, die für den weiteren zukünftigen Windenergieausbau in Betracht kommen, ist mit erheblichen rechtlichen Fragen verbunden. Aus Sicht der Landesregierung würde sie außerdem den bewusst durch die Regionalen Planungsverbände getroffenen Entscheidungen zuwiderlaufen, sich mit der gewählten zweistufigen Vorgehensweise genügend Flexibilität zu bewahren, um zukünftige Entwicklungen vor Ort zu berücksichtigen. Insbesondere ist beabsichtigt, die mittlerweile vielerorts laufenden Planungen der Gemeinden zur Gestaltung ihrer eigenen nachhaltigen Energieversorgung in die Regionalplanung einzubeziehen. Unterstützenswert ist das Anliegen, Flächenkonkurrenzen verstärkt durch Synergien und kombinierte oder parallele Flächennutzungen aufzulösen. Gerade Windenergie- und Photovoltaikprojekte ergänzen sich im Tages- und Jahresverlauf gut und entsprechende Hybridprojekte tragen daher zu einer gleichmäßigeren Auslastung und Belastung der Netze bei. Die Landesregierung verfolgt diesen Ansatz bereits, indem sie im Landesplanungsgesetz ausdrücklich solche Kombinutzungen vorsieht, sofern in den Windenergiegebieten jederzeit der Vorrang der Windenergienutzung sichergestellt ist. Anderenfalls würde deren Anrechenbarkeit nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz verloren gehen. Mögliche Instrumente hierfür werden bereits im Landesplanungsgesetz benannt. Ein weiterer geregelter, räumlich gesteuerter Ausbau durch Windenergieflächenplanung ist aus Sicht der Landesregierung entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz. Die Landesregierung wird die Regionalen Planungsverbände in diesem Prozess, dem zweistufigen Prozess, weiterhin unterstützen. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD … (Thore Stein, AfD: Ich übernehme das mal hier.) Herr Stein.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Und noch einmal das Thema Windkraft. Man hätte ja eben eigentlich den Antrag von Herrn Damm, Ihrem ehemaligen Kollegen, mit Ihrem Antrag zusammenziehen können, denn beide haben ja eigentlich die gleiche Zielrichtung und man kann sich fragen, wer eigentlich diese Anträge schreibt. Sind Sie das selber oder ist es in dem Fall ein Lobbyverband für Windenergie? Denn genau so liest sich dieser Antrag. Es reicht Ihnen offenbar nicht, dass die Planungsverbände, wie eben von Herrn Minister Blank ausgeführt, sich erst mal mit den 1,4 Prozent zufriedengegeben haben, nein, Sie wollen hier verhindern, dass Gemeinden, die partout kein Interesse an Windkraft haben, auf die pfiffige Idee kommen, ihre Freiflächen um sich herum eventuell mit anderen Formen der erneuerbaren Energien zu überplanen. Das passt Ihnen nicht und deswegen wollen Sie jetzt hier Tatsachen schaffen, dass man diesen Gemeinden quasi das Recht nimmt, ihre Flächen zu überplanen. Und das ist wirklich eigentlich schon spannend, denn Sie sprechen sich hier quasi dagegen aus, dass die Gemeinden selbstständig entscheiden können, was sie wollen. Sie wollen den Menschen quasi von vornherein aufoktroyieren, was sie später überhaupt dort in ihrem Umfeld zu erdulden haben. Und ich wiederhole mich hier, wie auch bei Herrn Damm – da ist er noch –, da sieht man, wes Geistes Kind Sie sind. Und man kann eigentlich nur sehr froh sein, dass Sie hier gerade ganz offenbar Ihren politischen Endkampf in diesem Parlament führen und jetzt offenbar nur noch verbrannte Erde hinterlassen wollen. (Thomas Krüger, SPD: Den führen Sie doch schon zehn Jahre.) Und ich bin wirklich dankbar, wenn Sie und Ihre Politik hier hoffentlich im Herbst keine Rolle mehr spielen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, über das Thema haben wir ja eigentlich schon oft gesprochen hier, und ich glaube, die Meinungen, die einzelnen Meinungen dazu sind eigentlich alle schon ausgetauscht, aber (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber?) wir machen es halt dann noch einmal, weil der Antrag eben da ist. Frau Wegner beziehungsweise die GRÜNEN möchten gerne eine Flächensicherung, eine maximale Flächensicherung für Windkraft, um eben sicherzustellen, dass das 2,1-Ziel bis 2032 dann erreicht werden kann. Deswegen muss jetzt schon – und deswegen verurteilen Sie das 2-Stufen-Modell –, müssen jetzt schon die 2,1 gesichert werden, weil Sie fest davon ausgehen, dass wir dann die 2,1 auch möglicherweise umsetzen. Ich weiß aber nicht – da rede ich jetzt von meinem Planungsverband, von Westmecklenburg –, ob Sie, oder ich frage Sie, warum Sie denn eigentlich die aktuelle Situation draußen, warum Sie die bewusst negieren, weil sonst könnten Sie niemals so einen Antrag stellen. Wir haben, wir haben in unserem Planungsverband ganz bewusst, von der ursprünglichen 2,1-Gesamtplanung sind wir zurückgegangen, Gott sei Dank, wieder auf 1,4. (Beifall Horst Förster, AfD) Das ist richtig so! Der Grund dafür ist, dass es mittlerweile im Planungsverband andere Mehrheitsverhältnisse gibt, aber auch der SPD bewusst geworden ist, die früher an dem 2,1-Ziel festgehalten hatte, bewusst geworden ist, dass der Widerstand in der Bevölkerung so riesengroß ist, überall BIs und so weiter, und dieser Wildwuchs, der durch das Wind-an-Land-Gesetz entstanden ist, der auch außerhalb von Windeignungsgebieten, sofern sie noch keinen rechtssicheren Plan hatten, möglich war. Und in meinem Planungsverband ist das in Größenordnungen passiert, dass die Leute auf die Barrikaden gehen. Das heißt, das heißt unterm Strich, (Rainer Albrecht, SPD: Das haben Sie doch aber selbst verursacht, oder?!) das heißt unterm Strich, wenn Sie die 2,1 theoretisch verfolgen oder auch bis 2027 die 1,4, dann haben wir in meinem Planungsraum effektiv weitaus mehr, weil die durch den sogenannten Wildwuchs entstandenen Windeignungsanlagen weitaus mehr sind als diese 1,4. Berechnungen gehen davon aus bei uns im Planungsverband, dass wir, wenn wir die 32 bei 2,1 dann, wenn das erfolgt, dass wir effektiv etwa bei 3,4 liegen werden. Und das ist den Leuten eben einfach nicht mehr zuzumuten, wenn man sie nicht mitnimmt. Es ist jetzt die Akzeptanz, die wir brauchen. Und das ist für uns das alles Entscheidende. Windkraft ja, aber bitte mit Akzeptanz der Bürger, nicht über die Köpfe hinweg, nicht von oben nach unten, sondern mit Akzeptanz, frühzeitig darauf zugehen. Und ich habe es ja schon mal angeboten, gehen Sie doch einfach mal mit zur Bürgerinitiative, gehen Sie mal mit mir mit, gehen Sie mit mir da rein, unterhalten Sie sich mit denen ganz sachlich, ganz sachlich. Aber da wird man Ihnen da schon was, da wird man Ihnen schon was erzählen. Wir haben Konzentrationsgebiete mittlerweile von 4,1 Prozent. Und deswegen kann ich oder können wir Ihrem Antrag so mit Sicherheit ... Also erst mal, zweistufiges Verfahren ist erst mal richtig bis 2027 und nicht gleich das 2,1, Flächensicherung mit Sicherheit nicht, weil das so oder so, glaube ich, erreicht wird. Und ich persönlich und wir in unserer Fraktion haben Ihnen schon immer gesagt, dass dieses Flächenziel-Verfolgen, dass das für uns nicht die richtige, die richtige Politik ist. Für uns wäre die richtige Politik, um die Klimaziele zu erreichen, die wir alle erreichen wollen, nach erzeugter Energie zu gehen, das heißt mit den Anlagen, und das würde für Mecklenburg-Vorpommern bedeuten 1,4, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Präsidentin) und dann kann man mit Repowering, mit Repowering die entsprechenden Leistungen, weil die wesentlich leistungsstärker, die größeren, sind, die Erzeugte-Energie-Ziele dann auch anders erreichen. Ich persönlich, ich persönlich hoffe, dass wir ab 2027, wenn alles bekannt ist mit den Zahlen, dass das Windan-Land-Gesetz dann ausgesetzt wird und wir bei den 1,4 bleiben, und dann erreichen wir trotzdem unsere energiepolitischen Ziele. (Beifall Thore Stein, AfD: Das ist sogar sinnvoll, Herr Waldmüller.) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Frau Schmidt. (Unruhe bei Thore Stein, AfD, und Wolfgang Waldmüller, CDU)

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der GRÜNEN beschreibt die aktuelle Situation in der Regionalplanung in wesentlichen Punkten durchaus zutreffend. Die Regionalen Planungsverbände arbeiten daran, die vom Bund vorgegebenen Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes umzusetzen. Bis Ende 2027 sollen also 1,4 Prozent der jeweiligen Landesflächen als Windeignungsgebiete festgelegt werden und bis Ende 2032 2,1 Prozent. Somit wird aktuell mit den 1,4 Prozent geplant. Gleichzeitig ist bekannt, dass im Zuge der bisherigen Planungen bereits weitere Potenzialflächen identifiziert wurden, mit denen auch das vollständige Ziel von 2,1 Prozent erreicht werden könnte, wie auch in der Region Mecklenburgische Seenplatte. Richtig wird auch im Antrag dargestellt, dass auf Grundlage dieser Potenzialkulissen bereits Projektentwickler unterwegs sind, die die Planungen vorantreiben. Diese Fakten zeigen – und da bin ich sicherlich etwas anders unterwegs als mein Vorredner –, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in unserem Land vorangeht und dass wir hier auf einem richtigen Weg sind. Die GRÜNEN schlussfolgern nun aus dieser aktuellen Lage, dass die Landesregierung kurzfristige Instrumente einsetzen soll, um die potenziellen Flächen landesweit vorsorglich vor konkurrierenden Nutzungen, insbesondere vor PV-Freiflächenanlagen zu schützen. Aus unserer Sicht bringt dieser Ansatz jedoch Bedenken. Mit diesem zweistufigen Modell, was eben schon beschrieben wurde, hat der Bund eine Möglichkeit geschaffen, um den Ländern Gestaltungsspielräume zu schaffen. Und diese können ihre Flächenziele entweder in einem oder in zwei Schritten erreichen. Die Regionalen Planungsverbände haben sich hier bei uns für das zweistufige Vorgehen entschieden. Hierdurch können im zweiten Schritt Erkenntnisse aus der ersten Phase berücksichtigt, angepasst und verbessert werden. Der Antrag fordert eine pauschale Sicherung potenzieller Flächen. Eine solche Sicherung wäre jedoch nur möglich, wenn Flächen künftig tatsächlich als Windenergiegebiete vorgesehen sind. Dies ist jedoch durch das zweistufige Modell noch nicht geschehen. Eine pauschale Sicherung der Flächen verringert nicht nur die Planungsflexibilität, sondern könnte auch rechtliche Risiken schaffen. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir, glaube ich, alle nicht, denn es würde den Ausbau der – „alle“ nehme ich zurück, die meisten von uns –, denn das würde den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter verzögern. Und das kann nicht in unserem Interesse sein. Lassen Sie mich noch auf den Aspekt der doppelten Nutzung von Flächen eingehen. Hierbei ... (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Nein. Hierbei geht es zum Beispiel um Flächen, auf denen Wind- und Solarenergie gemeinsam ausgewiesen werden können. Nach Landesrecht ist diese kombinierte Nutzung bereits heute möglich, sodass Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen gemeinsam auf einer ausgewiesenen Fläche in Betrieb genommen werden können. Weiterhin stellt das Landesplanungsgesetz Instrumente zur Verfügung, dass der Vorrang der Windenergienutzung gewahrt bleibt, wenn diese Flächen auf die bundesgesetzlichen Ziele angerechnet werden sollen. Aus diesem Grund ist für mich nicht ersichtlich, warum genau dies, nämlich Potenzialflächen vor einer Überbauung durch konkurrierende Nutzung zu schützen, hier explizit gefordert wird. Es sollte doch gerade auch in unser aller Interesse sein, viele mögliche Technologien für erneuerbare Energien zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, und wenn wir die Energiewende erfolgreich stemmen wollen, dann brauchen wir vor allem eins: verlässliche und rechtssichere Planungsverfahren. Die Regionalen Planungsverbände wägen in ihren Prozessen die unterschiedlichen Interessen sorgfältig gegeneinander ab.

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage?

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Ja. Bitte schön!

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Birgit Hesse

Bitte, Herr Wulff! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Oh nö! Ungerecht!)

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David Wulff FDP

Ja, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen! Ich muss zugeben, ich habe in der Vergangenheit doch durchaus Zweifel gehabt, dass die Koalition den Ausbau der Windenergie hier ernsthaft vorantreibt. Und durch die bisherigen Beschlüsse, die wir gefasst haben, hatte ich immer eher den Eindruck, dass wirklich nur das Nötigste getan wird, um die bundesgesetzlichen Vorgaben irgendwie zu erreichen. Glauben Sie ernsthaft, wie Sie gerade ausgeführt haben, dass wir, wenn wir jetzt hier nicht vorwärtskommen, dass wir dann tatsächlich auch positiv in den Erneuerbare-Energien-Ausbau gehen?

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Selbstverständlich bin ich der Ansicht, dass wir positiv in diesen Ausbau gehen. Wir haben gerade jetzt mit dem BüGem ein Instrument geschaffen, um eben für mehr Akzeptanz zu sorgen, und fehlende Akzeptanz war immer tatsächlich ein Argument gegen den Ausbau. Und hier sind wir aktiv geworden und haben, glaube ich, eine gute Lösung gefunden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Aber ja. Bitte schön!

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Birgit Hesse

Bitte, Herr de Jesus Fernandes!

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen! Mich interessiert tatsächlich, ob Sie der Meinung sind, dass das ganze Thema Windkraft in den letzten Jahren extrem dafür gesorgt hat, dass die Demokratie wiederbelebt wurde.

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Ja, auch das glaube ich, weil es so viele Diskussionsforen und Bürgerbeteiligungsprozesse durch den Ausbau der Windenergie gegeben hat und hier Demokratie gelebt hat in allen Gemeinden oder vielen Gemeinden in unserem Land. Ja, das glaube ich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) So, ich darf jetzt fortfahren: Die Regionalen Planungsverbände wägen in ihren Prozessen die unterschiedlichen Interessen sorgfältig gegeneinander ab. Die Landesregierung erledigt dabei ihre Pflicht und unterstützt die Planungsverbände bei der Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben. Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, in ein laufendes Planungsverfahren einzugreifen, und fordert hierbei die Einhaltung von Bedingungen, die bereits greifen. Wir dürfen den Prozess des Ausbaus der Erneuerbaren nicht gefährden, weshalb wir von einem Eingriff in ein laufendes Planungsverfahren abraten. Wir brauchen keine neuen rechtlichen Unsicherheiten und neue planerische Einschränkungen. Aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema haben wir jetzt ja wirklich lang und breit in diesem Landtag debattiert, und ich würde sagen, es gibt ziemlich genau zwei Fraktionen außer der FDP jetzt hier im Saal, die tatsächlich eine nachhaltige Position zum Thema Windkraft eingenommen haben: Das sind die GRÜNEN, die sehr stark dafür sind, und das ist die AfD, die sehr stark dagegen ist. (Thore Stein, AfD: Gut erkannt.) Und bei der SPD und auch bei den Linken, die sich da so ein bisschen mit ins Fahrwasser haben hineinbegeben lassen, möchte ich vielleicht mal sagen, im Windschatten von der SPD, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) nach draußen sagen Sie immer, wir wollen erneuerbare Energien nach vorn treiben, wir wollen den Ausbau der Windkraft, wir wollen den Ausbau von PV-Anlagen, und doch, bei jedem einzelnen Vorschlag, (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) den wir hier aufseiten der Regierung vorgelegt bekommen haben, kann ich mich nicht erwehren festzustellen, dass da doch irgendwie eher der Punkt drin ist, ja, wir müssen, weil der Bund uns zwingt, und wir müssen den Schein wahren, und am Ende versuchen wir das so zu machen, dass es am Ende gar nicht realistisch ist. Und ich mache es auch ganz gerne konkret. Fangen wir mal an bei dem Antrag von den GRÜNEN, das liegt ja nun hier vor, das ist das ganze Thema mit den Ausbauflächenzielen, 1,4 Prozent Flächen, 2,1. Und dann sind wir da aber an einem Punkt, Sie haben hier einen Antrag vorgelegt gehabt beziehungsweise einen Beschluss durchgezogen, der am Ende so war, man muss genau die Fläche treffen, man darf nicht drunter und man darf nicht drüber, was es halt für die Planer schon wieder so schwer gemacht hat, da überhaupt was Rechtsfestes am Ende irgendwie hinzukriegen. Und wenn wir auf das Timing eingehen, dann war das doch auch da an der Stelle so, na ja, wenn der Bund sagt, wir müssen bis zu dem Zeitpunkt die 1,4 ausgewiesen haben – und da reden wir noch nicht von geplant, geschweige denn von gebaut, noch angeschlossen –, und dann das 2,1-Ziel noch wieder so weit nach hinten schieben, wie es irgend rechtlich zulässig ist, alles im Rechtsrahmen, keine Frage, alles im Rechtsrahmen, aber dann seien Sie doch bitte ehrlich, Sie machen nur das Nötigste und dann ist Schluss. (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) Und das Gleiche ist das auch beim BüGem gewesen. Wir waren doch auch gerade wieder beim Energiedialog oder Energiegespräch Nord jetzt am Anfang dieser Plenarwoche, am Dienstagabend hier in der Orangerie. Und wenn man sich da dann auch wieder mit den Branchenvertretern bespricht, na ja klar, die Windanlagenbauer, die haben ein großes Interesse daran zu bauen. Die sagen so zähneknirschend, das ist jetzt irgendwie gerade so, dass man, also zum Leben, zum Sterben zu wenig, zum Leben ... Andersrum, ne? (Ministerin Stefanie Drese: Nee, andersherum.) Na ja, zum Sterben zu wenig, zum Leben zu viel. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion Die Linke) Das ist, das ist momentan das Ergebnis dabei. Auf der anderen Seite ... (Horst Förster, AfD: Nee, andersherum.) Es ist auch meine sechste Stunde. So, und dann haben wir doch aber den gleichen Punkt, wir kommen mit den Leitungen nicht hinterher. Die Anlagen- beziehungsweise die Netzbetreiber, die sagen auch, na ja, das bringt ja nichts, immer neue Windkrafträder da irgendwie hinzustellen und am Ende dann wieder zu sagen, nee, wir haben die Leitungen nicht, ...

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, ...

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David Wulff FDP

... die würden wir gar nicht hinkriegen, ...

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Birgit Hesse

... gestatten Sie ...

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David Wulff FDP

... und das treibt die Kosten irgendwie hoch.

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Birgit Hesse

... noch eine Zwischenfrage?

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David Wulff FDP

Ja.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Mich würde mal interessieren, was Sie noch zu sagen haben. Also bitte!

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Birgit Hesse

Herr de Jesus ...

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Haben Sie noch was Interessantes ...

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Birgit Hesse

Nee.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

... zu berichten? Weil die rote Lampe angegangen ist.

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Birgit Hesse

Herr de Jesus Fernandes, Sie müssen schon ...

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Das ist eine Zwischenfrage.

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Birgit Hesse

... eine konkrete Frage stellen, weil was soll Herr Wulff darauf jetzt antworten?

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Habe ich doch gesagt. Mich interessiert, was Sie noch zu sagen haben. Fahren Sie bitte fort! Würden Sie bitte fortfahren?

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Birgit Hesse

Herr de Jesus Fernandes, es tut mir leid, das ist ein guter Versuch, Herrn Wulff noch mehr Redezeit zu geben, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) aber das ist keine konkrete Frage. Insofern bitte beenden Sie Ihre Rede mit einem letzten Satz, dass ich dann den nächsten Redner aufrufen kann.

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David Wulff FDP

Ja, vielen Dank, netter Versuch, aber vom Prinzip her, also wir lehnen den Vorstoß der GRÜNEN hier an sich auch ab. Wir fordern trotzdem mehr Konsequenz, aber auch von Rot-Rot hier an der Stelle, dass wir konsequent ausbauen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den Austausch an dieser Stelle, wo ich tatsächlich sagen muss, ich habe den Eindruck, Sie haben das Problem nicht erkannt. (Horst Förster, AfD: Das kann sein.) Ja, es ist gut, planungssichere Verfahren zu haben. Natürlich ist das gut und richtig. Wir haben die Möglichkeit eröffnet, 1,4 und 2,1 Prozent zu machen. Die meisten Planungsverbände planen jetzt auf 1,4. Das ist aber eine Entscheidung, die man auch verändern kann. Und, Herr Blank, Sie haben gesagt, es gibt Kriterien für Windenergie, und da weiß man, was man, wann man wo planen darf. Aber für diese Verhinderungsplanung, über die ich gesprochen habe, wo also Kommunale Planungen sabotieren können, dass geeignete Windenergieflächen durch Solarenergie überplant werden, nützt das nichts. Und deshalb ist es so wichtig, dass tatsächlich die Flächenziele klargemacht werden, dass gesichert ist oder dass die Flächen gesichert werden, auf denen gebaut werden wird. Und das ist das, was ich auch Ihnen, Herr Waldmüller, sagen möchte. Es geht ja nicht darum, wenn man Flächen sichert, dass man darauf auch baut, sondern es geht darum, dass man Potenzialflächen vorhält, auf denen gebaut werden kann. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Das, was Sie beschrieben haben mit dem Wildwuchs bei Ihnen in der Region, ist doch genau das Ergebnis davon, dass es keine Planungen gab, dass es keine verbindlichen Festlegungen gab, sondern über Zielabweichungsverfahren Genehmigungen erfolgt sind. Und ja, natürlich ist das für diejenigen vor Ort, die da eben nicht mit dran beteiligt werden, ein riesengroßes Problem. Genau deshalb sind doch die Planungsverfahren so wichtig. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich kann Elke-Annette da auch nur unterstützen. Das sind doch die demokratischen Verfahren, die wir brauchen, um tatsächlich vor Ort Einigungen zu finden. Und zu sagen, wir legen jetzt hier Flächen fest für Windenergie und blockieren damit alles, das stimmt eben auch nicht, sondern es bleibt ja die Möglichkeit, dort mit Solar plus Wind zu arbeiten. Aber die Vorkehrungen müssen vorher getroffen sein. Wenn die Solaranlage erst drauf ist, ist es mit der Windenergieanlage vorbei. Und deshalb bitte ich Sie tatsächlich hier an dieser Stelle um Zustimmung zu unserem Antrag, weil die letzten Wochen haben gezeigt, wie wichtig es ist, aus der fossilen Abhängigkeit herauszukommen und in erneuerbare Energien zu investieren. Wir müssen die Chancen unseres Landes hier an dieser Stelle nutzen und wir müssen vorankommen, weil es eben auch wirtschaftlich wichtig ist und Chancen für uns bietet. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Man muss mal festhalten, abseits der Antidemokraten (Thore Stein, AfD: Wen meinen Sie damit?) hat eigentlich nur Herr Waldmüller Klartext geredet. (Thore Stein, AfD: Wen meinen Sie denn damit?) Das, worum es hier geht, (Horst Förster, AfD: Das ist doch eine Unverschämtheit.) worum es die ganze Zeit geht, ist eine Wette. Es ist eine Wette darauf, dass Katherina Reiche weitermacht, wie in allen Bereichen der Energiewende den Schlagbohrer ansetzt und abschafft, was die vorige Regierung – oder muss man sogar in der Mehrzahl sprechen, sogar die Große Koalition davor war da in gewisser Weise besser aufgestellt – an Energiewende auf den Weg gebracht hat. Sie wetten darauf, dass das 2,1-Prozent-Ziel im Bund abgeschafft wird, noch von der Großen Koalition, die jetzt da ist. Und Sie vergessen dabei, dass Sie hier einem Wachstumsmotor und einer Zukunftsbranche den Hahn abdrehen und dass davon, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass davon am Ende vor allem die ländlichen Räume und die Bürgerinnen und Bürger betroffen sind, die eben nicht teilhaben können an dieser Entwicklung, die global, die global wirtschaftlich voranbringt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und da kann jeder dran teilhaben, durch die Stromrechnung. Das ist ja das Problem.) die global für Wertschöpfung sorgt, die global für Wohlstand sorgt. Wir haben eine Studie vom Bundeswirtschaftsministerium, auch wenn versucht wurde, sie sozusagen nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit zu versehen, die aussagt, dass bis 2030 die Wertschöpfung in ländlichen Räumen – und das ist ja, worauf Sie die ganze Zeit abstellen, mir erklären, ich würde da nicht hinfahren, mich würde das nicht interessieren, das ist totaler Unsinn –, (Thore Stein, AfD: Tun Sie nicht.) dass diese ländlichen Räume doppelt profitieren können von der Wertschöpfung bis 2030 aus erneuerbaren Energien. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Bloß, wenn ich mich als Land hinstelle und bis dahin keine zusätzlichen Windenergieeignungsgebiete ausweise und auch demzufolge keine Windenergie gebaut wird, dann habe ich daran nicht teil, und später kommt der Bund, macht den Deckel drauf für 1,4 Prozent, und das wars. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Wir haben ein BüGem zusammen, haben Sie auf den Weg gebracht. Damit feiern Sie sich. Ist auch sicherlich gut, Menschen teilhaben zu lassen, aber Sie lassen halt mit 1,4 Prozent auch ein Drittel gegenüber den 2,1 Prozent liegen. Also über 30 Prozent Wertschöpfung wird nicht stattfinden, wenn wir diese 1,4 Prozent haben. Und mindestens, mindestens Teile der SPD – bei den Linken bin ich einfach nur enttäuscht, dass ihr das mitmachen müsst –, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) bei Teilen der SPD gibt es sicherlich auch einfach Freude darüber, dass es nicht mehr als diese 1,4 Prozent aller Voraussicht nach werden. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich wünsche mir, dass Sie da ein bisschen ehrlicher mit umgehen würden in Zukunft. Und ich denke, es wäre gut für unser Land, wenn wir diese Flächen ausweisen würden. Wir sehen das in Schleswig-Holstein, die vorangehen, die irgendwie Richtung 3 Prozent, freiwillig Richtung 3 Prozent gehen. Und wir wundern uns, warum wir in unserem Bundesland wirtschaftlich auf der Stelle treten, wenn wir solche Chancen liegen lassen. Das ist einfach hausgemacht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6331. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6331 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie dem fraktionslosen Abgeordneten, im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Die Tagesordnungspunkte 19, 32, 33, 35, 38, 42, 44, 46 bis 54 und 56 bis 73 werden auf die Tagesordnung der Landtagssitzung im Juni 2026 gesetzt. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 3. Juni 2026, 10:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 17:06 Uhr Rede zu Protokoll gemäß § 83a GO LT zu TOP 45

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Beate Schlupp CDU

Anrede, die Erzeugung von Strom durch Offshore Anlagen wird in den kommenden Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnen. So geht die Internationale Energieagentur davon aus, dass ihr Anteil europaweit von derzeit 2 % auf 25 % ansteigen wird. Und dabei spielt auch Deutschland, als Anrainer an der Nord- und Ostsee eine herausragende Rolle. So sind bereits heute über 1500 Offshore-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 9,2 GW in Betrieb und leisten mehr als 6 % der deutschen Bruttostromerzeugung. Nach dem Wind-Energie-auf-See-Gesetz soll allein durch Deutschland ein weiterer Ausbau bis 2030 von 30 GW und bis 2045 von mindestens 70 GW erfolgen. Andere Anrainerstaaten der Ost- und Nordsee stehen dem nicht nach. Und natürlich gibt es Zielkonflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzungsformen. Energiegewinnung, Schifffahrt, Fischerei, Verteidigung, Tourismus und der Schutz der unterschiedlichen Ökosysteme im Meer stehen sich gegenüber. Und es stellt sich schon die Frage, ob die seitens der EU zugelassene Ausnahme von der UVP der richtige Ansatz ist, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Deutschland hat von dieser Ausnahme durch die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten, in denen die UVP entfällt, Gebrauch gemacht. Doch die Forderungen der AfD nach Untersuchung zur Ermittlung der ökologischen Auswirkungen durch den Bau und den Betrieb von Offshore-Windkraftanlagen vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns, der Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten oder einer rechtlichen Bewertung bisheriger Genehmigungsverfahren laufen ins Leere. Denn schon heute werden im Rahmen der Genehmigungsverfahren und der Standortauswahl die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes geprüft und abgewogen. Zeitgleich hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Bundestag umfangreiche Gutachten zur Auswirkung von Offshore-Windparks auf die Umwelt in Auftrag gegeben, deren Auswertung unmittelbar bevorsteht. Unter Berücksichtigung des bisher existierenden Forschungsstandes sollen für die verschiedenen Technologieoptionen die (Ursachen der) möglichen Umweltgefährdungen und -beeinträchtigungen (Wirkfaktoren) und potenziellen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter der Meeresumwelt identifiziert und beschrieben werden. Gegebenenfalls zu betrachtende Schutzgüter wären etwa Fischarten/Fischbestände, Arten des Meeresbodenbereichs/Benthos, Meeressäugetiere, Arten von Rast-, Brut- und Zugvögeln, Sediment, Wasserqualität, -schichtung, -strömung und -temperatur, Nahrung und Nährstoffe. Der entsprechende Bericht wurde bereits der Berichterstatter-Gruppe vorgelegt, sodass noch in diesem bzw. Anfang des kommenden Jahres mit Ergebnissen gerechnet werden kann. Anrede, da unser Land nur für den küstennahen Teil der Ostsee, also die 3-Seemeilen-Zone, zuständig ist und darüber hinaus in der Ausschließlichen Wirtschaftszone, bis zu 200 Seemeilen, der Bund, ist meine Fraktion der Auffassung, dass auch die Bundesebene für den Schutz der Ostsee zuständig ist. Zusammenfassend lässt sich also festhalten: – die Zuständigkeit liegt auf Bundesebene, – Gutachten wurden bereits erarbeitet und werden demnächst vorgestellt und – die rechtlichen Vorgaben werden auf EU- und Bundesebene normiert. Meine Fraktion lehnt deshalb den vorliegenden Antrag ab. Rede zu Protokoll gemäß § 83a GO LT zu TOP 43

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Falko Beitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf den ersten Blick klingt der Antrag der Grünen schlüssig. Natürlich müssen wir dafür sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern seine Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht. Natürlich müssen wir verhindern, dass Planung ins Leere läuft oder Flächen unnötig blockiert werden. Aber gute Energiepolitik besteht nicht darin, immer neue Erlasse und zusätzliche Eingriffe von oben zu fordern. Gute Energiepolitik bedeutet, verlässlich und mit Augenmaß zu handeln. Und genau diesen Weg gehen wir in Mecklenburg-Vorpommern bereits. Es war eine bewusste Entscheidung unseres Landes, die Ausweisung von Windeignungsgebieten nicht zentral vom grünen Tisch aus vorzunehmen. Wir haben die Regionalen Planungsverbände in die Verantwortung genommen. Denn vor Ort weiß man am besten, welche Standorte geeignet sind – für die Menschen, für Natur und Umwelt, aber auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen. Akzeptanz entsteht nicht durch Verordnungen aus Schwerin. Akzeptanz entsteht, wenn Menschen beteiligt werden. Deshalb haben wir erst im März das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz novelliert. Wer Windkraftanlagen oder große Energieprojekte in seiner Nachbarschaft akzeptieren soll, muss auch konkret davon profitieren. Kommunen und Bürgerinnen und Bürger müssen an den Erträgen beteiligt werden. Das ist der richtige Weg für eine Energiewende, die gesellschaftlich trägt. Meine Damen und Herren, die Grünen kritisieren, dass zunächst nur rund 1,4 Prozent der Landesfläche ausgewiesen werden sollen, obwohl das Bundesziel bei 2,1 Prozent liegt. Aber genau dieser schrittweise Ansatz ist ausdrücklich im Bundesrecht vorgesehen. Und er ist vernünftig. Denn am Ende geht es nicht darum, möglichst viele Flächen auf Karten bunt einzufärben. Es geht darum, Windenergie sinnvoll, wirtschaftlich und bedarfsgerecht auszubauen. Grundsätzlich ist es auch richtig, Windenergie am tatsächlichen Bedarf auszurichten. Und genau deshalb ist es sinnvoll, zunächst einen Zwischenschritt zu gehen und weitere Flächen dann auszuweisen, wenn der Bund den zukünftigen Bedarf konkret bestimmt hat. Diesen Kurs verfolgt inzwischen auch die neue Bundesregierung. Denn eines darf man nicht vergessen: Am Ende entscheidet auch die Wirtschaftlichkeit. Und hier zeigt sich eindeutig: Windkraft ist konkurrenzfähig. Windenergieanlagen haben heute die geringsten Stromgestehungskosten aller großen Erzeugungsarten. Selbst in den USA werden Windparks gebaut – nicht aus Ideologie, sondern weil sie wirtschaftlich attraktiv sind. Aber genau deshalb brauchen wir keine überhasteten planungsrechtlichen Verschärfungen, wie sie die Grünen jetzt fordern. Denn der Antrag blendet wesentliche Realitäten in Mecklenburg-Vorpommern aus. Unser Land hat Freiflächen-Photovoltaik bereits heute stark eingeschränkt. Außerhalb eines 120-Meter-Korridors entlang von Verkehrsachsen oder auf Konversionsflächen sind solche Anlagen nur über Zielabweichungsverfahren möglich. Die dafür vorgesehene Flächenkulisse von 5.000 Hektar ist bereits ausgeschöpft und bleibt auch bei einer Ausweitung auf 10.000 Hektar stark begrenzt. Das bedeutet: Das von den Grünen beschriebene massenhafte „Ausweichen“ auf potenzielle Windflächen funktioniert in der Praxis bereits heute gar nicht. Hinzu kommt: Im Rahmen der laufenden 2,1-Prozent-Planung werden Flächen, die von den Regionalen Planungsverbänden bereits als Windeignungsgebiete vorgesehen sind, ohnehin bei den Bewertungskriterien berücksichtigt beziehungsweise aus konkurrierenden Nutzungen herausgenommen. Mit anderen Worten: Viele Probleme, die der Antrag beschreibt, sind bereits planerisch adressiert. Meine Damen und Herren, wir als SPD stehen für eine Politik, die das Machbare organisiert. Eine Politik, die Menschen mitnimmt und nicht überfordert. Eine Politik, die Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz zusammen denkt. Die Energiewende gelingt nicht mit immer neuen planungsrechtlichen Eingriffen und Misstrauen gegenüber den handelnden Personen in den Regionalen Planungsverbänden. Sie gelingt durch verlässliche Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Vernunft und Beteiligung der Menschen vor Ort. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank.

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