Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können das Anliegen der GRÜNEN, die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem 18. Lebensjahr zu stärken, durchaus nachvollziehen. Und wir haben auch Verständnis dafür, dass diese Jugendlichen spezifische Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe haben, die über das 18. beziehungsweise das 21. Lebensjahr hinausgehen. Und ich kann Ihre individuellen Eindrücke nur bestätigen, wenn man einmal in so einer Wohngruppe war und sich angesehen hat und auch mit den Kolleginnen und Kollegen dort gesprochen hat, die ihren Dienst dort tun, die nicht ihren Dienst tun, das ist fast schon zu wenig, sondern die mit wirklich Herz und Leidenschaft die Jugendlichen versuchen zu betreuen und die Betreuung ermöglichen, auch nachvollziehen, wie individuell Ihre Eindrücke waren. Und es gab ja durchaus auch Vorstöße in anderen Bundesländern, um hier einen neuen Weg zu ebnen. In Hamburg beispielsweise und auf Bundesebene war das Thema „Care Leaver“ in der Vergangenheit auch schon öfters Thema. Nur ganz anders, als der Antrag es verlautbart, gibt es derzeit – das hat die Ministerin auch ausgeführt, auf diese Care-Leaver-Statistics-Studie wäre ich auch eingegangen, brauche ich an dieser Stelle aber nicht – durchaus Studien, die uns klarmachen, möglichst langfristig beobachtet, wie die Situation sein kann. Und ebenso gibt es einen Verein Careleaver e. V., über das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, der hier ebenfalls Daten erhebt und zusammenfasst. Weiterhin gibt es zumindest teilweise eine Förderung, die bis zum 25. Lebensjahr hinausgeht, gibt es die Möglichkeit der Agentur für Arbeit, Möglichkeiten von zusätzlichen Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen anzubieten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, viel entscheidender ist jedoch, dass der Antrag aus unserer Sicht eine falsche Reihenfolge vornimmt. Aus unserer Sicht bräuchte es als Allererstes Punkt II.5, nämlich eine entsprechende gesetzliche Grundlage und eine Definition der Leistungsempfänger und auch der Leistungen. Und im Anschluss daran kann man sich darüber Gedanken oder muss man sich darüber Gedanken machen, wie die Umsetzung erfolgt, nämlich letztlich auf der kommunalen Ebene, da die Landkreise und kreisfreien Träger als Träger der Jugendhilfe zuständig wären. (Beifall Christiane Berg, CDU) Natürlich könnte das Land gegebenenfalls ergänzend und unterstützend tätig werden, aber an einer gesetzlichen Grundlage mangelt es zunächst und damit im Kern auch an den Refinanzierungsmöglichkeiten. Die kommunale Ebene würde vor diesem Hintergrund vor großen Problemen stehen, und ich habe erhebliche Zweifel, ob sie auch überhaupt ohne rechtliche Grundlage aktiv werden könnte in dieser Sache. Insofern hat der vorliegende Antrag aus unserer Sicht einen Webfehler, und aus diesem Hintergrund werden wir den auch ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
