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Christian Pegel

08.05.2026 Sitzungen 8/132

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat darf ich den Umweltminister-Kollegen, nicht den Landwirtschafts-Kollegen, sondern in diesem Fall den Umweltminister-Kollegen Dr. Till Backhaus erneut entschuldigen – er war gestern und ist auch heute weiterhin auf der Umweltministerkonferenz – und vertrete ihn zu dem Punkt, aber mit tiefer Überzeugung und gern. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, umfassende Untersuchungen zum möglichen Eintrag von insbesondere toxisch-chemischen Substanzen durch den Bau und den Betrieb von Offshore-Windkraftanlagen im Lande durchzuführen sowie im Falle nachgewiesener Emissionen toxischer Stoffe geeignete Minderungsmaßnahmen zu ergreifen. Des Weiteren sollen die Auswirkungen von Offshore-Windkraftanlagen auf marine Ökosysteme, insbesondere auf geschützte Arten wie Schweinswale und Seevögel, systematisch erfasst und mögliche Beeinträchtigungen bestehender Schutzgebiete überprüft werden. Zur entsprechenden Umsetzung der Untersuchungen soll ein landesweites Monitoring-Programm für Schadstoffe, Lärmbelästigungen und Auswirkungen auf Sedimente zur langfristigen ökologischen Bewertung eingerichtet werden. Begründet wird die Antragstellung mit den Ergebnissen einer aktuellen Studie vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, kurz BSH, und Forschungspartnern des französischen Forschungsinstituts für die Nutzung der Meere und des belgischen Forschungsinstituts für Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelforschung. Die Studie identifiziert in der Tat 28 chemische Substanzen, die potenziell auch durch Offshore-Windkraftanlagen an die Umwelt abgegeben werden könnten. Und genau an dem Konjunktiv bewegen wir uns bislang. Der vorliegende Antrag trägt jedoch aus verschiedenen Gründen nicht. Hierzu darf ich für den Kollegen in der gebotenen Kürze exemplarisch ausführen: Erstens. Das geforderte Untersuchungsprogramm in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns wäre wesentlich zu kleinskalig und kleinräumig angelegt und wäre deshalb nicht aussagefähig. Die Ostsee hat nämlich eine Vielzahl von Anrainern und Beteiligten und Nutzern. Zweitens. Ansprechpartner für einen großräumigen Untersuchungsansatz wäre, wenn, der Bund in seiner federführenden Verantwortung für nationales und internationales Recht. Die weit überwiegende Anzahl der Offshore-Windparks vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns, um das mal zu ersetzen, alle außer einem, stehen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands, der sogenannten AWZ, für die Mecklenburg-Vorpommern selbst gar keine Zuständigkeit hat und die im Bund bewirtschaftet wird. Drittens. Aufgrund der großflächigen Verteilung der Offshore-Windparks und ihrer möglichen Auswirkungen werden durch den Bund bereits intensive Forschungsprojekte und -vorhaben unter anderem im Übrigen des Bundesamtes für Naturschutz und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums in der gesamten Nord- und Ostsee mittels Untersuchungen durchgeführt. Die Erkenntnisse aus den Forschungsprojekten zu Auswirkungen des Baus und Betriebs von Offshore-Windparks auf die Meeresnatur und Meeresumwelt haben bereits zu zahlreichen Bewertungen und Empfehlungen geführt, die im Rahmen – und das ist das Wesentliche – der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Windparks geprüft werden. Viertens. Die Berücksichtigungen der umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen in rechtsstaatlichen Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks im Rahmen der Prüfungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Ziel, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Klima vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und deren Entstehung zu verhindern. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt die Anforderungen an genehmigungspflichtige Anlagen und legt fest, wie Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermieden und vermindert werden können. Die Auswirkungen der Anlagen werden entsprechend detailliert geprüft. Erforderliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden mit der entsprechenden Genehmigungserteilung angeordnet. Es gilt im Übrigen wie in vielen Bereichen und im Bundes-Immissionsschutzrecht immer ein Verschlechterungsverbot für die Umweltbelange. All das also ist seit Jahrzehnten Teil der Verwaltungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dieses Antrages bedarf es daher in keinster Weise. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Um noch mal Punkte aufzugreifen, weil sie eben angesprochen worden sind, so wird bei Rammarbeiten ein erprobter Blasenschleier genutzt, um die Lärmemissionen ausreichend zu mindern. Es ist im Übrigen einer der wesentlichen Fortschritte, die wir mit der Installation von Windkraftanlagen auf See erreicht haben. Offshore-Anlagen hat es schon vorher gegeben. Mit den entsprechenden für Windkraft immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sind gerade die Blasenschleier eingeführt worden, die im Übrigen millionenschwer sind in der Bauphase, die aber massive Lärmemissionen wegzunehmen in der Lage sind und technisch im Übrigen mit den Windparks entwickelt worden sind. Meine Damen und Herren, unstreitig ist aber, Schifffahrt – und auf die stellen Sie in Wahrheit ja in Größenordnungen ab – beeinflusst die Umwelt. Jedes Schiff hat selbstverständlich Korrosionsschutz an seinen Außenwänden. Was Sie hier ansprechen, heißt in Wahrheit, dass Sie die Weltmeere von der Schifffahrt befreien wollen. (David Wulff, FDP: Nur keine russischen Tanker.) Dem Zuruf schließ ich mich nicht an, finde ihn aber durchaus nett und lächle ironisch gerne mit. Meine Damen und Herren, das, was für die Schifffahrt gilt, gilt selbstverständlich auch für alle anderen Offshore-Infrastrukturen, wie Plattformen oder eben auch Offshore-Windkraftanlagenfundamente. Gemessen an der Vielzahl von Schiffen – jetzt schließe ich mich übrigens gerne an, außer russischen Tankern oder der Schattenflotte –, die alle Korrosionsschutz benötigen, dürften Windkraftanlagen offen eingestanden kaum nennenswert in Erscheinung treten, gemessen an dem, was von ihnen ins Wasser eingeht, gemessen an der Gesamtzahl, die die Meere benutzt. Aber viel wichtiger ist, Erneuerbare-Energie-Anlagen, insbesondere Offshore-Windkraftanlagen, sind gelebter Arten- und Naturschutz, weil sie dem Klimawandel deutlich entgegenzutreten in der Lage sind. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Richtig! Genau das ist es.) Die dafür erforderlichen Maßgaben wiederum, damit diese Anlagen ihrerseits möglichst selbstverständlich wenig einschneidend sind, enthalten die Genehmigungsverfahren längst. Und wenn für Schifffahrt und andere Offshore-Strukturen neue Methoden möglich werden – die Blasenschleier habe ich angesprochen, entwickelt im Übrigen, noch einmal, im Kontext von der Errichtung von Offshore-Windparks –, werden diese künftig auch Teil der jeweiligen neuen Genehmigungen, um dieses Erfahrungswissen einzusetzen. Meine Damen und Herren, das ist ein Prozess, der seit vielen Jahrzehnten im Gange ist, gerade in den letzten Jahren noch mal deutlich vorangetrieben worden ist – es bedarf dafür zumindest dieses Antrages nicht –, und es gibt schon eine Vielzahl von Bemühungen. Die angesprochene Studie zeigt im Übrigen, dass selbst die französische, deutsche und belgische Regierung gemeinsam an der Stelle Untersuchungen vornehmen, weil wir natürlich immer besser werden wollen auf diesem Weg. Je weniger Beeinträchtigungen wir vornehmen, umso besser. Aber das, was wir mit Windkraft erreichen, ist ein Riesenfortschritt für die Natur, wenn es uns gelingt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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