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Sabine Enseleit

CDU 08.05.2026 Sitzungen 8/132

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Wer vorankommen will, braucht Verkehrswege. Wer gut vorankommen will, braucht gute Verkehrswege. Ohne Verkehrswege keine Mobilität und ohne Mobilität keine Lebensqualität und ... auch kein Wohlstand. Verkehrswege entscheiden darüber, ob Investitionen kommen oder ausbleiben, ob Arbeitsplätze entstehen oder verschwinden ...“ Diese Worte von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder treffen auch auf Mecklenburg-Vorpommern zu. Das von ihm vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist der richtige Weg, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder zu stärken, denn jede Planungsverzögerung ist eine Zeit, in der Wertschöpfung ausbleibt und Arbeitsplätze anderswo entstehen. Ein wichtiger zweiter Punkt, den das Gesetz angeht, ist die Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit. Wir haben bei anderen infrastrukturellen Großprojekten gesehen, dass der Staat das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger verliert, wenn Infrastruktur nicht in einem annehmbaren Zeitraum geplant und gebaut wird. Und nicht zuletzt ist das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wichtig, um die Sicherheit und die Verteidigung unseres Landes sicherzustellen, denn funktionsfähige Verkehrswege sind nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine sicherheitspolitische Frage. Es geht uns auf Bundes- wie auch auf Landesebene um drei Dinge: priorisieren, digitalisieren und reduzieren. Priorisieren, das bedeutet, die besonderen, bedeutsamen Infrastrukturvorhaben werden in das überragende öffentliche Interesse eingestuft und erhalten damit bei behördlichen und gerichtlichen Abwägungsentscheidungen eine besondere Berücksichtigung. Digitalisieren, das heißt, dass Planfeststellungsverfahren von Anfang bis Ende digital durchgeführt werden, was bis zu 30 Prozent der Verfahrensdauer einsparen kann. Reduzieren, das bedeutet, dass unnötige Doppelprüfungen wegfallen und das Verstreichen von Fristen als Zustimmung gilt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir müssen endlich schneller, verlässlicher und effizienter planen, genehmigen und bauen, denn schnellere Verfahren bedeuten am Ende auch geringere Kosten. Das sehen wir aktuell sehr deutlich an der Ortsumgehung Wolgast. Inzwischen werden über 500 Millionen Euro für den Bau veranschlagt, ursprünglich waren es einmal knapp 140 Millionen. Ein weiteres Beispiel sind unsere Brücken. In den kommenden Jahren stehen zahlreiche Sanierungen an, da können wir uns schlicht nicht leisten, dass die Bürger, die Handwerker oder die Touristen über Jahre hinweg auf Ausweichstrecken im Stau stehen. Ebenso wenig können wir es uns leisten, dass mehrfache Abstimmungen, fehlende Zuständigkeiten oder rechtliche Doppelprüfungen die Prozesse unnötig in die Länge ziehen. Wenn eine marode Brücke an gleicher Stelle in gleicher Funktion wiedererrichtet wird, dann braucht es nicht denselben Verfahrensaufwand wie für einen Neubau auf der grünen Wiese. Ich bin zuversichtlich, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz uns wieder auf die richtige Spur bringt, denn Deutschland kann schnell planen und bauen, das haben die Jahre nach der Wiedervereinigung eindrucksvoll gezeigt. Diese Entschlossenheit benötigen wir jetzt erneut. Und dass Mecklenburg-Vorpommern dazu einen Beitrag leisten muss, ist selbstverständlich. Doch dazu bedarf es auch hier im Land eines Mentalitätswechsels, in Politik und Verwaltung gleichermaßen, hin zu mehr Tempo, mehr Verantwortung und mehr Vertrauen in Entscheidungen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für unsere Landesstraßen, für unsere Kreisstraßen, für unsere Gemeindestraßen und für die Brücken in Landeszuständigkeit sind das Land und die Kommunen gefordert. Genau hier setzt der Antrag der FDP an. Viele der vorgeschlagenen Instrumente sind richtig: verbindliche Entscheidungsfristen, Genehmigungsfiktion bei Behördenbeteiligung, vereinfachte Verfahren für Ersatzneubauten, vollständige Digitalisierung und ein jährlicher Beschleunigungsmonitor. Das sind alles sinnvolle Ansätze, die sich aus unseren Leitgedanken „priorisieren, digitalisieren, reduzieren“ ableiten und die wir ausdrücklich unterstützen. Dass wir uns bei diesem Antrag trotzdem enthalten, möchte ich abschließend kurz erklären. Diese Legislaturperiode hat nur noch zwei Sitzungswochen. Ein Antrag, der die Landesregierung auffordert, das Straßen- und Wegegesetz, das Landesverwaltungsverfahrensgesetz und das Landesnaturschutzgesetz aufeinander abgestimmt zu novellieren, stellt eine Aufgabe, die nicht in wenigen Wochen seriös erfüllt werden kann. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Wir wollen den Menschen im Land nichts versprechen, was wir faktisch nicht mehr umsetzen können. Aber das Signal dieses Antrages ist richtig, und dieses Signal teilen wir. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Die Instrumente des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes müssen ihr Pendant auf Landesebene finden. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine eigene Landesagenda zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben, und zwar nicht nur im Verkehrsbereich. Das haben wir bereits im Dezember deutlich gesagt. Gerade bei Verkehrsinfrastrukturhafenprojekten und auch militärisch relevanten Vorhaben muss das Land die neuen Spielräume aktiv nutzen. Die Möglichkeit, Projekte als überragendes öffentliches Interesse zu behandeln, darf nicht auf dem Papier stehen bleiben. Sie muss in der Praxis ankommen. Das wird die Aufgabe der nächsten Landesregierung sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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