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Jutta Wegner

GRÜNE 08.05.2026 Sitzungen 8/132

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wer in Mecklenburg-Vorpommern unterwegs ist, weiß, viele Straßen und Brücken brauchen Aufmerksamkeit. Und ja, Erhalt und Sanierung müssen Priorität haben. Eine marode Brücke wird nicht besser, wenn ein Verfahren länger dauert als nötig. Ein gefährlicher Straßenabschnitt wird nicht sicherer, wenn Zuständigkeiten unklar bleiben. Und ein Radweg entsteht nicht schneller, wenn Akten zwischen Behörden, Planungsbüros und Trägern öffentlicher Belange hin und her wandern. Deshalb ist der Ausgangspunkt dieses Antrages nicht falsch. Schnellere Verfahren, digitale Abläufe, klare Fristen, ausreichend Personal in den Behörden und eine Finanzierung, die zum tatsächlichen Zustand unserer Infrastruktur passt, darüber müssen wir reden. Genau daran muss sich aber auch der Antrag messen lassen. Sie vermischen Erhalt, Sanierung und echten Ersatzneubau mit einem sehr offenen Begriff des bedarfsgerechten Ausbaus. Das klingt harmlos, in der Praxis kann es aber heißen, mehr Fahrspuren, mehr Flächenverbrauch, mehr Eingriffe in Natur und Landschaft, und das alles versehen mit einem besonderen öffentlichen Interesse. Das kann Tür und Tor öffnen. Diesen Blankoscheck wollen wir nicht ausstellen. Ja, eine Brücke an gleicher Stelle mit gleicher Funktion zu ersetzen, muss schneller gehen können als ein kompletter Neubau auf neuer Trasse. Da stimme ich Frau Enseleit zu. Ja, echte Bestandssanierung darf nicht im selben Verfahren stecken bleiben wie ein großer Ausbau. Aber Beschleunigung darf nicht zur Umgehung werden. Nicht jedes Projekt wird dadurch unproblematisch, dass man es „Ersatzneubau“ nennt. Gerade Straßen sind erhebliche Eingriffe. Sie zerschneiden Lebensräume, versiegeln Fläche, verändern Wasserhaushalte, erzeugen Lärm und binden öffentliche Mittel über Jahrzehnte. Deshalb müssen sie sorgfältig geplant und geprüft werden, nicht aus Prinzipienreiterei, sondern weil schlechte Planung am Ende nicht schneller ist, sondern teurer, konfliktträchtiger und rechtlich angreifbarer. Dem Kollegen Foerster schließe ich mich da ausdrücklich an. Auch sind Umweltstandards nicht die Ursache jeder Verzögerung. Häufig liegen die Probleme ganz woanders: zu wenig Personal, zu späte Vorplanung, unklare Prioritäten, unvollständige Unterlagen, fehlende Haushaltsmittel. Wer dann pauschal bei Beteiligung und Umweltprüfung ansetzt, löst das Kernproblem nicht. Richtig ist hingegen, Digitalisierung kann Verfahren tatsächlich beschleunigen. Medienbruchfreie Akten, klare Fristen, einheitliche Standards, bessere Abstimmung zwischen Behörden, das sind Punkte, über die man nicht nur reden kann, sondern muss. Auch ein jährlicher Beschleunigungsmonitor ist sinnvoll, wenn er ehrlich ausweist, warum Verfahren dauern: Personalstand, Planänderungen, Finanzierungslücken, Klagequoten und Qualität der Unterlagen. Und natürlich gehört zur Wahrheit, Erhalt kostet Geld. Wer Sanierung wirklich beschleunigen will, muss dauerhaft investieren, nicht nur in Asphalt und Beton, sondern auch in Planungsstellen, Brückenzustandserfassungen, Radverkehr, Barrierefreiheit und ÖPNV-taugliche Infrastruktur. Unser Maßstab ist klar: Bestand vor Neubau, Sanierung vor Ausbau, Sicherheit vor Symbolpolitik, Beschleunigung dort, wo sie Probleme löst, nicht dort, wo sie Schutzrechte aushebelt. In dieser Form bleibt Ihr Antrag zu pauschal, zu ungenau und beim Straßenausbau zu weitgehend. Deshalb können wir ihm so nicht zustimmen, auch wenn viele Dinge sind, mit denen wir auch mitgehen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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