Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bildung braucht ein hohes Maß an Qualität. Und wenn dann aber die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne einen anerkannten Schulabschluss genau bei jenen Jugendlichen am höchsten ist, die unsere Begleitung am stärksten brauchen, dann muss die Qualität erhöht werden, dann müssen die Unterrichtsangebote ausgebaut werden, dann muss das System überdacht und überarbeitet werden. Das heißt, Bildung braucht nicht nur Qualität, sondern auch Ehrlichkeit, und das alles haben wir in dem Antrag zur Stärkung der Wahlfreiheit und Qualität in der schulischen Inklusion aufgegriffen und machen somit deutlich, worum es uns geht: um gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen. Denn eines ist vollkommen klar, ein bloßes Verlängern bestehender Strukturen ist noch keine Qualitätssteigerung, sondern ein Zementieren des Status quo, eine Verfestigung des Bestehenden, was aber längst nicht in allen Bereichen erfolgreich sein muss. Genau deshalb hat die Landesregierung mit der Neuausrichtung der Inklusion einen klaren, verantwortungsvollen Weg eingeschlagen, einen auf zehn Jahre angelegten Entwicklungsprozess für die schulische Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern, einen Prozess, der nicht verordnet wird, sondern der gemeinsam gestaltet wird. Denn unser gemeinsamer Anspruch ist hoch. Wir wollen jede Schule erreichen, wir wollen jede Lehrkraft stärken, wir wollen jedes Kind und jeden Jugendlichen bestmöglich fördern und alle Eltern einbeziehen. Wir wollen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) wir wollen die Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler erhöhen. Und das ist kein einfacher Weg, aber er ist richtig. Dabei halten wir an einem klaren Ziel fest: Teilhabe gewähren und zugleich dafür zu sorgen, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler einen anerkannten Schulabschluss erreichen. Genau das ist unser Maßstab für gute Bildungspolitik. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen, Vertrauen entsteht nur durch Dialog. Deshalb haben wir frühzeitig das Gespräch mit dem Landeselternrat gesucht und sind in den letzten Monaten in den direkten Austausch mit allen Mitgliedern jedes einzelnen Stadtelternrates und jedes einzelnen Kreiselternrates gegangen. Die Fragen und Anregungen der Eltern zeigen, wie wichtig das Thema der Inklusion für die Familien in unserem Land ist. Und sie zeigen auch, die Eltern und Lehrkräfte erwarten zu Recht, dass wir diesen Prozess transparent, verlässlich und nachvollziehbar gestalten. Genau das tun wir, denn neben dem Austausch mit den Elternräten haben alle Eltern von uns in einem Schreiben sämtliche detaillierte Angaben über die Neuerungen beziehungsweise Änderungen in der inklusiven Beschulung ganz persönlich erhalten. Eltern wünschen sich eine verlässliche Wahlfreiheit. Sie wollen darüber entscheiden, ob sie die Beschulung im gemeinsamen Unterricht für ihr Kind wählen oder gezielte spezifische Förderangebote in separaten Lerngruppen. So wird die Neuausrichtung der Strategie als Chance verstanden, die die dringend notwendige Vielfalt an Bildungswegen sichert. Diese Vielfalt ist nämlich kein Widerspruch zur Inklusion, sondern sie ist ihre Voraussetzung. Der Antrag beschreibt dafür den Rahmen. Wir sichern die Wahlfreiheit für Eltern, wir ermöglichen weiterhin unterschiedliche Lernorte, vom gemeinsamen Unterricht bis hin zu spezifischen Förderungen, und wir entwickeln die Qualität der Angebote Schritt für Schritt weiter. Diese Weiterentwicklung haben wir auch in den letzten Jahren vorangetrieben, unter anderem durch die Einrichtung von Familienklassenzimmern und inklusiven Lerngruppen, durch den Aufbau der kleinen und großen Schulwerkstatt, aber auch durch die Stärkung des gemeinsamen Unterrichts, ob in der Begabtenförderung oder in der flexiblen Schulausgangsphase. Insgesamt stehen für alle vorgenannten Bedarfe rund 350 Lehrkräftestellen zusätzlich bereit. Daneben werden über 200 Stellen für unterstützende pädagogische Fachkräfte bereitgestellt. Aber nicht alle Aufgaben wurden in den letzten Jahren mit den vorgenannten oder durch die vorgenannten Maßnahmen gerecht analysiert und wurden auch nicht alle gelöst. Das verdeutlicht unsere Zustandsanalyse aus dem Schuljahr 24/25. Denn in dem Jahr verließen 1308 Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, und davon erreichte weniger als die Hälfte einen anerkannten Schulabschluss. 526 Jugendliche verließen die Schule mit dem Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder der Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, also mit einem Schulabschluss, aber nicht mit einem anerkannten Schulabschluss. Und 253 Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt erreichten überhaupt keinen Abschluss. Darauf haben wir mit einer grundlegenden inhaltlichen Neuausrichtung der Inklusionsstrategie reagiert. Ziel ist es, das Bildungssystem für alle Schülerinnen und Schüler zu stärken, die Anzahl der Jugendlichen mit einem Schulabschluss zu erhöhen und die Anschlussfähigkeit an die Berufsausbildung nachhaltig zu verbessern. Das ist ein wesentlicher Teil unserer umfassenden Strategie für höhere basale Kompetenzen, für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse und für mehr Chancengerechtigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Damit das gelingt, wird entgegen der bisherigen Planung die Möglichkeit für eine organisatorische Verbindung mit anderen Schularten geschaffen oder die Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit anderen Schularten bis zum Jahr 2035 verlängert, wobei wir die Entwicklung von Schulzentren besonders unterstützen. Wesentlich ist hierbei die Garantie, dass Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen auch über das Jahr 2035 hinaus in eigenständigen Klassen lernen können, sie werden nicht in andere Klassen integriert, geschützte Lernräume ermöglichen ihre individuelle Förderung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Diese beiden Seiten wird es immer geben. Eltern werden immer entscheiden können, ob ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf in einer Klasse lernen oder ob sie eine eigenständige Förderschulklasse besuchen. Des Weiteren stärken wir die Förderschulen inhaltlich durch eine Neuausrichtung der Stundentafel, um mehr Schülerinnen und Schülern den Übergang in die berufliche Bildung zu erleichtern und ihnen den Erwerb des ersten anerkannten Schulabschlusses zu ermöglichen. Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung der Berufsorientierung sowie auf dem Erwerb grundlegender Kenntnisse in der englischen Sprache. Wir führen zudem das Fachhandwerk in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 in Verbindung zur Arbeitswelt ein, und in der Jahrgangsstufe 9 wird ein wöchentlicher Praxislerntag die Berufsorientierung stärken. Darüber hinaus entwickeln wir Angebote für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung einschließlich differenzierter Lernsettings und der Möglichkeit zum Erwerb von Schulabschlüssen weiter. Ein besonders wirkungsvoller Ansatz auf dem Weg zu einem durchlässigeren Bildungssystem ist die Arbeit in den flexiblen Lerngruppen. Im Rahmen der Inklusionsstrategie wurde das Konzept der flexiblen Lerngruppen als Ansatz im Umgang mit Heterogenität entwickelt. Regionale Schulen und Gesamtschulen können demnächst auf freiwilliger Basis im Rahmen der Selbstständigen Schule eine flexible Lerngruppe einrichten. (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut!) Dieses Angebot bietet psychisch sowie emotional und sozial belasteten und beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf die Möglichkeit, im Bereich der primären Prävention und durch eine kooperative Beschulung am Unterricht teilzunehmen und einen ersten anerkannten Schulabschluss zu erreichen. (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist der richtige Ansatz.) Mit der intensiven Unterstützung durch das multiprofessionelle Team sollen die Schülerinnen und Schüler frühzeitig aufgefangen und stabilisiert werden, um eine dauerhafte Verfestigung von Lern- und Verhaltensproblemen zu verhindern und eine erfolgreiche Reintegration in den Regelunterricht ihrer Bezugsklasse zu ermöglichen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, schrittweise erweitern wir die großen Schulwerkstätten an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen auf die Jahrgangsstufen 8 und 9. Hier können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung individuell und zielführend begleitet werden, um den ersten anerkannten Schulabschluss zu erreichen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Dadurch werden in der Folge insgesamt auch die Regelklassen in der abschlussbezogenen Arbeit entlastet. Mit unserem neuen Unterrichtsangebot „Lebenspraxis“ bereiten wir zudem die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 auf die Aufgaben des täglichen Lebens vor, indem wir Impulse für eine zukunftsorientierte Lebensgestaltung setzen. Im Fokus steht die Vermittlung von Basiswissen, das im Alltag unerlässlich ist. Die grundlegende inhaltliche Neuorientierung der Inklusionsstrategie hat den klaren Anspruch, jedes Kind bestmöglich zu fördern, und dazu gehört ausdrücklich auch der Ausbau begabungsfördernder Netzwerke und Subnetzwerke an Grundschulen, Gesamtschulen und Gymnasien, denn Ziel einer inklusiven Schule ist es, alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf, (Patrick Dahlemann, SPD: Alle!) leistungsstarke und leistungsschwache von Anfang an gemeinsam zu unterrichten (Patrick Dahlemann, SPD: Alle!) und nach ihrem individuellen Lern- und Entwicklungsstand zu fördern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Neben dieser Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im regulären Unterricht erfolgt an den Spezialgymnasien die Förderung entsprechend der jeweiligen Profilbildung entweder in Musik oder in Sport oder bei Hochbegabung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Darüber hinaus wurden für die gezielte Schwerpunktbildung mehrere Profilschulen eingerichtet mit humanistischer Bildung, mit dem Niederdeutsch-Schwerpunkt oder dem MINT-Schwerpunkt. Auch die Initiative „Leistung macht Schule“ ist ein wesentlicher Beitrag, mit dem Bund und Länder gemeinsam den Grundstein dafür legen, dass künftig mehr Kinder und Jugendliche ihre Stärken und Talente unabhängig von Herkunft, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) unabhängig von Geschlecht und unabhängig ihres sozialen Status entfalten können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die Begabtenförderung soll dabei stärker im Regelunterricht verankert werden. Ziel ist es, die bestehenden Strukturen weiter auszubauen, möglichst viele Schulen einzubeziehen und eine langfristig wirksame flächendeckende Begabungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern zu etablieren. Sehr geehrte Damen und Herren, am Ende geht es um eine einfache, aber entscheidende Frage: Wie schaffen wir es, jedem Kind die bestmöglichen Startchancen zu geben? Ganz klar, indem wir Qualität vor Tempo setzen, wenn wir zuhören, statt zu übergehen, und wenn wir gemeinsam Verantwortung übernehmen. Entscheidend ist, dass wir die angestoßenen Prozesse verlässlich begleiten, evaluieren und weiterentwickeln. Genau aus diesem Grund haben wir ein Begleitgremium zur Neuausrichtung der Inklusionsstrategie eingerichtet. Die konstituierende Sitzung fand am 4. März statt. Es setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgruppen der relevanten schulischen, kommunalen und gesellschaftlichen Bereiche sowie Mitarbeitenden der obersten Schulaufsicht zusammen und tagt in regelmäßigen Abständen. Über das Begleitgremium erfolgt im Rahmen der nächsten zehn Jahre die Umsetzung der Maßnahmen zur Neuausrichtung der Inklusionsstrategie. Sehr geehrte Damen und Herren, all diese Maßnahmen zeigen, wir haben uns auf einen weiten Weg gemacht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber strukturiert, abgestimmt und mit einem klaren Ziel vor Augen, nämlich der Verbesserung unseres Bildungssystems. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir handeln nicht punktuell, sondern systematisch. Die am Ende des skizzierten Beteiligungsprozesses ergänzend vereinbarten Maßnahmen werden entsprechend personell und finanziell untersetzt, um somit die fachliche Grundlage für eine Novelle des Schulgesetzes vorlegen zu können. Denn Inklusion ist kein Zustand, den man einmal beschließt, Inklusion ist ein Weg, ein Weg, der Zeit braucht, ein Weg, der Ressourcen braucht, und ein Weg, der Vertrauen braucht, und darum bitte ich Sie! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
