Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Moin! (Rainer Albrecht, SPD: Moin!) Ja, Herr Damm, zu spät oder vielleicht in mancher Hinsicht zu früh. Politischer Wille? Politischer Wille kann auch sein, Änderungen in der Welt – und da komme ich auch noch mal drauf – vielleicht auch mitzunehmen, die, ich sage mal, in der Theorie möglicherweise auch schwer abbildbar sind, aber in der Praxis einfach aufgetreten sind. Und ich möchte ausdrücklich sagen, der Antrag greift in der Tat ein wesentliches Thema auf, das LEP aus dem Jahr 2016 bedarf der Aktualisierung. Und ja, der Koalitionsvertrag enthält dazu klare Aussagen. Rein technisch allerdings erfordert der Antrag etwas, das in der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode schlicht nicht möglich ist, und zwar nicht aus politischem Unwillen, sondern aus rechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen. Die Fortschreibung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes mehrstufiges Planungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz und dem Landesplanungsgesetz. Konkret bedeutet das, allein die zwei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsstufen, jeweils mit Auslegungsfristen und anschließender Auswertungsphase, beanspruchen mindestens 12 bis 18 Monate. Mindestens! Hinzu kommt der Umweltbericht, der zum zweiten Entwurf anzufertigen ist. Die Landtagswahl findet im September 2026 statt. Es verbleiben damit weniger als fünf Monate bis zum Ende dieser Wahlperiode. Ich komme dann gleich auf den Zeitplan. Sie hatten das ja etwas eingeschränkt dann auch jetzt gerade im Schlussstatement. Die Forderung, die Fortschreibung noch in dieser Wahlperiode abzuschließen, ist damit schlicht verfahrensrechtlich nicht erfüllbar. Der Rechtsstaat schreibt Fristen und Beteiligungsrechte vor, die wir nicht einseitig verkürzen dürfen und werden. Wer das fordert, riskiert ein Programm, das vor den Verwaltungsgerichten keinen Bestand hat, und ein rechtswidriges LEP – da gibt es ja durchaus Erfahrungen – nützt niemandem, dient nicht den Gemeinden, nicht der Wirtschaft, nicht dem Klimaschutz, nicht uns allen. Da stellt sich sofort die Frage, was ist denn bisher schon getan worden. Der Antrag zeichnet ein Bild von Untätigkeit. Das ist ein falsches Bild, das ich aus Sicht meines Hauses nicht so stehen lassen kann. Im Gegenteil, der LEP-Entwurf ist bereits sehr weit fortgeschritten. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Die Vorbereitungen zur Fortschreibung laufen weiter. Inhaltliche Anforderungen, die der Antragsteller im Hinblick auf Energiewende, Klimawandel und maritime Raumordnung benennt, sind uns bekannt und fachlich aufbereitet. Wir haben in dieser Legislaturperiode bereits in enger Abstimmung mit den Regionalen Planungsverbänden den landesweit einheitlichen Rahmen zur Unterstützung der Regionalplanung, zum Erreichen der vom Bund vorgegebenen Flächenziele für Windenergie nach Windenergieflächenbedarfsgesetz geschaffen. Dieser bildet die planerische Grundlage zur Festlegung der Vorranggebiete in allen vier Planungsregionen. Die Planungsregion Westmecklenburg hat bekanntermaßen ihren Plan schon zur Verbindlichkeit gebracht. Die drei verbleibenden Regionen sind auf der Zielgeraden. Photovoltaikfreiflächen hat das Wirtschaftsministerium als Brückenmaßnahme bis zum Inkrafttreten des neuen LEP am 13. April 2026 bearbeitet und das Kontingent im ZAV von 5.000 auf 10.000 Hektar verdoppelt, damit es für innovative Solarprojekte in unserem Land weitergehen kann. Die ursprüngliche Idee war in der Tat, das eng an das LEP anzudocken, was – ich komme noch mal auf ein paar Themen – eben nicht geklappt hat. Hier haben wir eine gute Lösung jetzt gefasst. Da stellt sich die Frage, warum wir natürlich heute nicht weiter sind. Der Antragsteller kritisiert, das Ministerium habe die veränderten Rahmenbedingungen – geopolitische Sicherheitslage, Schutz kritischer Infrastruktur, Klimaanpassung – als Begründung für den Aufschub angeführt. Das ist kein Aufschubgrund und kein hergezogener Aufschubgrund. Sie sind ganz aktuell wesentlicher Teil der Fortschreibung und auch des Überdenkens der Fortschreibung. Mecklenburg-Vorpommern hat eine der längsten Küsten Deutschlands. Unsere Infrastruktur, Offshore-Windparks, Unterseekabel, LNG-Terminal Lubmin, Netztrassen, Häfen sind von gesamtstaatlicher Bedeutung. Das neue KRITIS-Dachgesetz des Bundes sowie die europäische CER-Richtlinie zum Schutz kritischer Einrichtungen verpflichten die Länder, bei der räumlichen Planung den Schutz kritischer Infrastruktur systematisch zu berücksichtigen. Der an uns gerichteten Bitte des Innenministeriums, darauf hinzuwirken, den Schutz der kritischen Infrastrukturen durch angemessene Transparenzregeln zu stärken und die Regelungen im LEP aufgrund der aktuellen Entwicklungen zu überprüfen, kommen wir selbstverständlich nach. Darüber hinaus liegt ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechtes des Bundes vor. Dieser sieht unter anderem einen neuen Grundsatz der Raumordnung vor, wonach die besonderen Anforderungen aus den Belangen der Verteidigung und des Zivilschutzes stärker zu berücksichtigen sind. Das LEP 2016 enthält dazu keine Festlegungen, und auch bei den bisherigen Gesprächen war die Priorität eine andere, zum Teil eine völlig andere. Das ist eine Lücke, die geschlossen werden muss. Sie zu schließen, erfordert Sorgfalt, Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden und eine belastbare raumordnerische Konzeption. Das geht nicht mal eben so, und das geht nicht in ein paar wenigen Monaten. Die Landesregierung stellt damit den Fortschreibungsprozess auf ein realistisches und rechtssicheres Fundament und die neue Landesregierung wird auf einem qualifizierten Entwurf aufbauen können. Was diesem Entwurf dann noch fehlen wird – korrekt –, ehe er in die erste Beteiligungsstufe gehen kann, ist eine Ressortanhörung. Der Forderung des Antragstellers nach einem verbindlichen Zeitplan bis zur nächsten Landtagssitzung kann nicht entsprochen werden, weil ein solcher Zeitplan zum jetzigen Zeitpunkt schlicht unseriös wäre. Der Zeitplan ist mit seinen Verfahrensschritten immer an gesetzliche Fristen gekoppelt. Erst nach dem Abschluss der erneuten Ressortabstimmung kann ein solcher Zeitplan erstellt werden. Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern ist gut aufgestellt. Wir sind stark in den erneuerbaren Energien. Diese Stärke ist kein Zufall, sondern das Ergebnis planvoller räumlicher Steuerung. Genau deshalb verdient das neue LEP eine sorgfältige, rechtssichere und zukunftsfeste Erarbeitung und keine überstürzte Verabschiedung, die hinter dem Anspruch zurückbleibt, den alle an dieses zentrale Planungsinstrument stellen. Die Landesregierung empfiehlt, den Antrag abzulehnen, nicht, weil seine Ziele falsch sind, sondern weil der Weg, den er vorschlägt, verfahrensrechtlich nicht gangbar ist. Hier müssen Sorgfalt und Verantwortung vor Schnelligkeit gehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
