Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Ich möchte mich zunächst bei Herrn Wulff für den aus meiner Sicht fachlich interessanten Antrag bedanken. Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland ist in der Tat das Gebot der Stunde. Mehr Tempo, schnellere Verfahren, das ist ganz wichtig für viele, ich würde fast sagen, alle Investitionen, die jetzt umgesetzt werden müssen. Beispiele sind genannt: Ortsumgehung Wolgast, Hochbrücke Wismar, Zecheriner Brücke, auch das Thema Ersatzneubau und so weiter, und so weiter. Ich glaube, da könnten wir fast die Stunde hier füllen und jeder noch ein Beispiel anfügen. Sowohl auf der Ebene des Bundes als auch durch diese Landesregierung wurden zuletzt durchaus umfassende und weitreichende gesetzgeberische Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Bremsen zu lösen und lange, ineffektive Entscheidungsstrukturen zu entschlacken. Und das Beispiel, dass man ja selbst fast das Ergebnis dann – in den meisten Fällen sogar –, das Ergebnis nicht erlebt, glaube ich, öffnet einem noch mal die Augen. Und das betrifft ja auch den Verwaltungsbeamten, der das Ergebnis seiner Tat dann, seiner Vorbereitung dann gar nicht mitkriegt. Mit Blick auf die Verkehrsinfrastruktur hat der Bund Ende des vergangenen Jahres seinen Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgelegt, mit dem wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Da ist schon mal ein Schritt, guter Schritt getan. Davon erfasst sind auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen finanziert werden. Zugleich wird ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen. Die Umsetzung von Vorgaben von Natur- und Umweltschützern in der Praxisanwendung soll vereinfacht werden. Zudem werden Genehmigungsfiktion und Benehmensherstellungen die Verfahrensabläufe vereinfachen. Sie merken, wir sind stark im juristischen Bereich, und das geht jetzt noch ein bisschen weiter. Und dann komme ich auch gleich auf meinen Punkt. Mit diesen gesetzgeberischen Aktivitäten des Bundes korrespondieren die entsprechenden Maßnahmen der Landesregierung. Wir haben am 21. April den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen und dem Landtag zugeleitet, ein wichtiger Schritt, ressortübergreifend, ein Artikelgesetz – aber natürlich aus Sicht der Bürokratie, der Verwaltung, ich glaube, ganz, ganz wichtig, das müssen wir machen –, das eine gebündelte, koordinierte und systematische Änderung zahlreicher landesrechtlicher Vorschriften vorsieht. Es ermöglicht, in einem kohärenten Regelungsvorhaben unterschiedliche Fachgesetze anzupassen, aufeinander abzustimmen und in ihrer Gesamtheit zu modernisieren. Dadurch wird ein einheitlicher Ansatz zum Abbau von Verwaltung verfolgt und eine fragmentierte Einzelgesetzgebung vermieden. Das Gesetz sieht die Reduzierung von Erfordernissen – Genehmigung, Vorlage, Anzeige – vor und die konsequente Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, wobei ich auch hier davor warnen muss, Digitalisierung heißt auch Bürokratie. Also ich glaube, das muss uns dann auch klar sein. Also das kann auch nicht nur das Modewort sein. Da müssen wir dann auch auf das Thema Bürokratie achten. Durch die Zusammenfassung dieser Maßnahmen in einem Artikelgesetz wird eine kurzfristige sowie transparente, nachvollziehbare und systematisch abgestimmte Modernisierung des Landesrechts angestrebt. Wir wollen sicherstellen, dass Wechselwirkungen zwischen einzelnen Regelungsbereichen berücksichtigt und unbeabsichtigte Folgewirkungen vermieden werden. Ich hebe den auch integralen Charakter der Beschleunigungsmaßnahmen von Bund und Land deshalb hervor, weil der auch ein wichtiger Punkt ist für die künftige effektive Verfahrensgestaltung. Und ich glaube, diese Integration, die ja erforderlich ist, die wird im Antrag ein wenig zu wenig berücksichtigt. Die Modernisierung des Straßen- und Wegerechts des Landes ist selbstverständlich ein wichtiges Ziel, nicht zuletzt wegen des sensiblen Verhältnisses von Verkehrssicherheit und der Errichtung von Anlagen von Telekommunikation oder zur Erzeugung erneuerbarer Energien an Verkehrswegen. Diese Herausforderungen sind aber, wie geschildert, viel umfassender. Deshalb klingt eine Beschränkung auf das Straßen- und Wegegesetz unseres Landes als Versuchsregion verlockend. Aber mit Aufsetzen eines solchen Gedankens, den ich durchaus verlockend finde, glaube ich, muss die Anfangsphase gut durchdacht werden. Das zeigt auch der Weg zum Artikelgesetz. Wir müssen es einfach im Hinterkopf behalten. Der erste Schritt wird derzeit mit der grundlegenden Überarbeitung der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts von Bund und Land getan. Auf dieser Grundlage soll dann für das jeweilige Fachrecht geprüft werden, ob die Besonderheit der jeweiligen Materie Ausnahme von bestimmten Regelungen erfordert. Dann sind wir schnell beim Thema Genehmigungsfiktion. Wir sind aber immer noch auch bei Juristen und wir sind bei Juristen, die mit Ingenieuren zusammenarbeiten. Und das haben wir jetzt auch in der Diskussion gemerkt. Das Thema Genehmigungsfiktion ist wunderbar, sehr gut, aber wir sind jetzt dabei, aus den juristischen Gründen heraus dann Ausnahmen von der Fiktion zu definieren, wichtig, weil ich glaube, das sichert am Ende Verlässlichkeit und auch rechtliche Sicherheit, aber es stellt uns auch vor manche Probleme. Für das Straßen- und Wegerecht stellt sich die Frage, ob eine Genehmigungsfiktion tatsächlich für sämtliche Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gelten soll oder ob die Komplexität bestimmter Verfahren bei zahlreichen Beteiligten insoweit bestimmte Abstimmungserfordernisse und die Schutzgüterbetroffenheit den Ausschluss der Genehmigungsfiktion als Regelfall erfordern. Auch wieder der juristische Blickwinkel sehr wichtig! Auch bei Erlaubnissen und Genehmigungen nach dem Straßen- und Wegerecht muss der Gefahr vorgebeugt werden, dass durch die Fiktion Genehmigungen zustande kommen, die bei ordnungsmäßiger Prüfung nicht hätten erteilt werden dürfen. Diese und weitere Fragen werden im Rahmen der laufenden Rechtsetzungsverfahren geklärt. Und ich sehe aber auch, wenn ich das jetzt so formuliere, merken wir ja alle, wir sind in der gleichen Betrachtungsweise, in einer wesentlich juristisch-administrativen Logik, die gut abgestimmt ist, aber auch zu diesen langen Wegen jetzt geführt hat, der Prämisse folgend, auch am Ende keinen Fehler und keine rechtlichen Unsicherheiten einzugehen. Wichtig! Ich glaube aber auch – und das ist der Punkt, den ich da gerne mitnehme –, mein Eindruck ist, dass wir von dieser Denke uns ein wenig lösen müssen, gerade auch in der derzeitigen Bürokratiedebatte. Deshalb habe ich sehr viel Sympathie für Ihren Antrag. Am Ende wird der Antrag etwas allgemein, Stichwort „Finanzierung“. Ich glaube, da gibt es schon Mittel und Wege, Verpflichtungsermächtigungen und so weiter, ich glaube, Projekte sind durchaus gesichert. Wolgaster Brücke sagt dann auch noch mal was anderes. Das war ein, ich sag mal, ein gutes Stück Arbeit auch, erfolgreich. Bürokratie-TÜV – kann ich gerne auf unseren Bürokratiemelder hinweisen, gerne den Antrag auch dort einreichen beziehungsweise ich werde ihn selbst der Stabsstelle geben. Ich ahne wirklich, dass wir das Thema weiterführen sollten, besprechen sollten. Ich ahne auch, dass wir mit unserem innovativ ausgerichteten Landesstraßenbauamt vielleicht einen Sparringspartner haben, der das gerne mit uns besprechen würde. Danke für die Idee, für die Ansätze! Wie gesagt, es sind viele in Bearbeitung. Wir müssen auf der anderen Seite, glaube ich, den Blickwinkel wechseln. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
