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Henning Foerster

Die Linke 08.05.2026 Sitzungen 8/132

Nein, ich habe keine Ambitionen angemeldet. Ich glaube, die Kollegin Enseleit wurde mal kurz zur Fraktionsvorsitzenden gemacht. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wort „Verkehrsbeschleunigungsgesetz“ klingt erst mal gut, denn ich denke, grundsätzlich wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn Verfahren beschleunigt werden, Verwaltungen effizienter arbeiten oder klare Fristsetzungen Planungen auch besser strukturieren. Aber – und das ist mir ein wichtiger Punkt – Beschleunigung darf kein Selbstzweck werden und vor allem sollte sie in der Abwägung zwischen Schnelligkeit, Transparenz und Gründlichkeit nicht zulasten von wichtigen Umweltstandards, Bürgerbeteiligung oder gar Rechtssicherheit gehen. Wenn wir uns jetzt den Kern Ihres Vorschlags anschauen, dann beinhaltet der Folgendes: Sie wollen das Landesverwaltungsverfahrensgesetz, das Straßen- und Wegegesetz, das Landesnaturschutzgesetz und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz gleichzeitig novellieren. Und da sage ich mal, das ist zumindest ein sehr ambitioniertes Vorhaben, denn wir sprechen ja hier über Änderungen in zentralen Bereichen des Planungs- und des Umweltrechts. Das kann man so machen. Sie selbst sind auf die Möglichkeit eines Artikelgesetzes eingegangen. Frau Enseleit hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass das dann wohl erst in einer nächsten Wahlperiode gehen wird mit Blick auf die verbleibende Zeit. Man muss sich aber auch darüber bewusst sein, dass die Komplexität des Gesetzgebungsverfahrens alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen wird. Etablierte Verbände mit hauptamtlichem Personal können das vermutlich ohne Weiteres leisten, kleinere Akteure werden da möglicherweise an Grenzen stoßen. Hinzu kommt, dass der Antrag für meine Begriffe sehr einseitig auf die Beschleunigung von Straßenbauprojekten abzielt. Ich bin nun wirklich kein Gegner des Individualverkehrs, und ohne Auto, das wissen wir alle, geht es in unserem Flächenland objektiv oft gar nicht, dennoch vertrete ich die Auffassung, dass eine moderne Verkehrspolitik alle Verkehrsträger im Auge behalten muss, und dazu gehören neben den Straßen natürlich auch das Schienennetz für die Eisenbahn genauso wie ein modernes Wegenetz für Radfahrer und Fußgänger. Es gibt einen weiteren Punkt, den ich zumindest differenziert betrachte, Stichwort „Verkürzung von Verfahren, feste Fristen und Genehmigungsfiktion“. Ich sage mal, schnellere Verfahren und verbindliche Fristen, das sind Punkte, die ich teile, aber wichtig ist mir dabei, dass Beteiligungsrechte nicht zu stark eingeschränkt werden, denn wenn Erörterungstermine nur noch eine Option darstellen und Beteiligungsverfahren unter Zeitdruck geraten, dann leidet nicht nur die Qualität der Entscheidung, sondern schlussendlich auch die Akzeptanz. Und bei komplexen Infrastrukturprojekten, die erhebliche Eingriffe in die Natur und Umwelt nach sich ziehen oder die zulasten der Lebensqualität der Menschen in der betroffenen Region gehen, ist eine Zustimmung durch Schweigen hoch problematisch. Der Schuss kann nämlich auch nach hinten losgehen. Fehler bei Infrastrukturprojekten führen dann nämlich nicht zu schnellerem Bauen, sondern zu Klagen, zu Baustopps oder zu zeitlichen Verzögerungen. Und für meine Begriffe spiegelt sich das Wissen darum oder um diese Gefahr auch im Gesetz zur Bürokratieentlastung wider, was hier Mittwoch im Landtag behandelt wurde. Da hat man nämlich ganz bewusst auf Fiktionen im Straßen- und Wegegesetz verzichtet. In einer Sache sollten wir uns auch mal ehrlich machen: Lange Verfahren hängen doch nicht nur mit Gesetzen und Verordnungen oder Verwaltungsprozessen zusammen. Sie haben vielfach auch mit fehlenden Ressourcen und Umsetzungskapazitäten zu tun. Mecklenburg-Vorpommern und der Bund investieren zum Beispiel kontinuierlich in den Straßenbau, 2026 allein 263 Millionen Euro. Es fehlt also – meine Interpretation – nicht am Geld oder am fehlenden politischen Willen. Infrastrukturprojekte verzögern sich auch nicht nur allein aufgrund fehlender Genehmigungen. Sie geraten häufig ins Stocken, weil Planungsbüros ausgelastet sind, und ohne ausreichend Ingenieure, Gutachter oder Fachplaner können selbst vereinfachte Verfahren nicht schneller durchlaufen werden. Planungen, das ist oft der eigentliche Flaschenhals. Wenn Verfahren verkürzt oder parallelisiert werden, zum Beispiel durch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung oder parallele Prüfungen, dann steigt kurzfristig erst mal der Arbeitsaufwand. Und wenn dann das erforderliche Personal fehlt, dann führt das gerade nicht zu mehr Tempo, sondern im Gegenteil zu Überlastung. Gesetzesbeschleunigungen erzeugen nämlich vielfach erst mal einen Mehrbedarf an Personal. In ganz Deutschland spüren wir zudem bereits einen strukturellen Mangel an Bauingenieuren und Vermessungstechnikern im Baugewerbe. Selbst bei schnelleren Genehmigungen fehlt es oft an Kapazitäten für die Umsetzung. Es herrscht Fachkräftemangel in den Bau- und Ingenieurberufen. Dazu kommt, dass Großprojekte, ob nun auf der Schiene, bei den Energienetzen, im Wohnungsbau oder im Straßenbau, gleichzeitig um dieselben Fachkräfte und Bauunternehmen konkurrieren. Gesetzesänderungen können dann dazu führen, dass sich die Nachfrage erhöht, ohne dass sich das Angebot erweitert. In der Konsequenz, das wissen Sie, steigen dann Preise und Wartezeiten. Wir müssen also mit der Konkurrenz um knappe Ressourcen umgehen. Und was auch vielfach vergessen wird, die gern und oft gescholtenen Behörden, welche Genehmigungen erteilen oder Ausschreibungen begleiten, haben nicht selten auch selbst mit Personalmangel zu kämpfen. Schnellere Gesetze helfen also wenig, wenn Stellen nicht besetzt sind oder die notwendige fachliche Expertise dort fehlt. Und wenn wir uns jetzt abschließend dann mal den internationalen Vergleich angucken, dann sieht man, Kapazität zählt. Länder mit schnellerer Umsetzung bei Infrastrukturprojekten investieren nämlich massiv in staatliche Planungskapazitäten und fördern ganz gezielt Fachkräfte, statt einseitig nur auf Deregulierung zu setzen. Können Sie sich angucken in der Schweiz, in den Niederlanden oder auch in Südkorea. Das sollte bei allen durchaus nachvollziehbaren und zulässigen Überlegungen, die Sie in Ihrem Antrag hier anstellen, immer mitgedacht werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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