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Stefanie Drese

08.05.2026 Sitzungen 8/132

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Geburtshilfe und Pädiatrie ist ein Schwerpunktbereich der stationären Versorgung. Als zuständige Fachministerin treibt mich dieses Thema seit vielen Jahren um. Es geht dabei vor allem um die Frage, wie es gelingen kann, die Versorgung von Schwangeren, Gebärenden, Müttern, Neugeborenen und jungen Familien langfristig für Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend und in hoher Qualität zu erhalten und auszubauen. Und da müssen wir gar nicht drum herumreden, die Herausforderungen für unser dünn besiedeltes Flächenland sind groß. Das wird mit, vor allem mit Blick auf die rapide sinkenden Geburtenzahlen und die damit verbundenen, geringer werdenden Geburten für die Geburtskliniken offensichtlich. Mindestens genauso groß wie die Herausforderungen sind aber auch unsere Aktivitäten im Land und als Landesregierung auf Bundesebene für eine gute und zukunftsfeste Geburtshilfe und Pädiatrie in Mecklenburg-Vorpommern. So hat die Gesundheitskommission Mecklenburg-Vorpommern die Geburtshilfe und Pädiatrie als zentrales Zukunftsthema herausgegriffen und im vergangenen Jahr ein gemeinsames Zielbild 2030 beschlossen. Und da widerspreche ich der lapidaren Feststellung im vorliegenden Antrag klar und deutlich. Dort sind nicht mal ein paar Absichtsbekundungen formuliert worden, sondern mit dem Zielbild hat die Expertenkommission die Grundlage für die künftige Gestaltung der Geburtshilfe in unserem Land und der Pädiatrie geschaffen. Sie hat Maßnahmen festgelegt, die die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen zur Sicherstellung der Versorgungsstrukturen in den kommenden Jahren umsetzen sollen. Dass es da ständiger Weiterentwicklung und Konkretisierung bedarf, ist selbstverständlich. Aber ich hätte mich sehr gefreut, wenn ich solch ein Zielbild schon vorgefunden hätte, als ich Ende 21 Gesundheitsministerin wurde. Wir haben dieses Zielbild in einem intensiven Prozess mit den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens erreicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben damit Ärztevertretungen, Krankenkassen, Patientenvertretungen, Kommunen, Hebammen sowie Wissenschaft und Praxis zusammengebracht und uns auf gemeinsame Anstrengungen verständigt. Wir haben aber auch noch viel mehr gemacht. Mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz werden die besonderen Bedürfnisse in der Versorgung von Patientinnen und Patienten, insbesondere von Frauen unter der Geburt, herausgestellt – ein Meilenstein für gebärende Frauen. Der Prozess setzt sich fort in Form des Landeskrankenhausplans, der in Kürze veröffentlicht wird. Dieser sieht neue Kriterien für die Erreichbarkeit vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Geburtshilfe und Pädiatrie nehmen in Mecklenburg-Vorpommern einen hohen Stellenwert ein, und das möchte ich jetzt konkretisieren. Für uns ist die Gewährleistung einer hohen Behandlungsqualität in allen Fachbereichen an den Krankenhausstandorten essenziell. Wir setzen uns dafür ein, dass die Krankenhausversorgung patientengerecht und grundsätzlich wohnortnah in bedarfsgerechten Abstufungen erfolgt. Das war übrigens ein Dauerkampf mit dem Bund im Rahmen der Krankenhausreform. In unserem neuen Landeskrankenhausgesetz werden alle Krankenhausleistungen so geplant, dass sie in angemessener Zeit erreichbar sind. Um eine bedarfsgerechte Versorgung sowie eine angemessene Erreichbarkeit in der Krankenhausversorgung zu gewährleisten, haben wir im kommenden Krankenhausplan ein System der gestuften Versorgung entwickelt, in das die einzelnen Leistungsgruppen nach einheitlich angewandten Kriterien zugeordnet werden. Die Geburtshilfe wird dabei im Rahmen der gestuften Versorgung der Regelversorgung zugewiesen und sollte flächendeckend in circa 40 Minuten der Pkw-Fahrzeit für mindestens 80 Prozent der Bevölkerung und in 60 Minuten Pkw-Fahrzeit für mindestens 90 Prozent der Bevölkerung erreicht sein. Das sind Mindestziele unter Berücksichtigung der regionalen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren ausgedehnten ländlichen Räumen, niedriger Bevölkerungsdichte und auch entsprechenden Insellagen. Laut einer Versorgungsanalyse sind für 85 Prozent der Bevölkerung die Geburtshilfe innerhalb von 40 Minuten und 98 Prozent innerhalb von 60 Minuten erreichbar. Dabei sind die bundesgesetzlichen Vorgaben streng. Die personellen Mindestvoraussetzungen für die „Leistungsgruppe 42 Geburten“ umfassen spezifische Qualifikationen des medizinischen Personals, um eine fachgerechte Geburtshilfe sicherzustellen. Bei ärztlichem Personal ist eine ständige Verfügbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erforderlich. Bei dem Funktionsdienst und der Pflege ist der Einsatz von qualifiziertem Personal – Hebammen/Entbindungshelfer – zur Betreuung der Geburt notwendig. Der Erhalt von Geburtskliniken erfordert zusätzlich eine hohe Behandlungsqualität für eine gute Versorgung an den Krankenhausstandorten. Hierfür sind Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen notwendig. Ich halte das im Sinne einer bestmöglichen Versorgung der Schwangeren und Gebärenden für richtig. Es zeigt aber die Herausforderung insbesondere für kleine Krankenhausstandorte. Entscheidend für die Qualität einer geburtshilflichen Versorgung sind neben der Einhaltung der Qualitätskriterien insbesondere die Personalausstattung, die Umsetzung von medizinischen Leitlinien, ein gutes Notfallmanagement mit klaren Verfahrensanweisungen sowie passende medizinische Ausstattung. Wir haben erreicht, dass im Zuge der Krankenhausreform im Bereich der Pädiatrie und Geburtshilfe die Besonderheiten Mecklenburg-Vorpommerns bei den konkreten Ausgestaltungen der Versorgungsstrukturen berücksichtigt und die Sicherstellung bedarfsnotwendiger Versorgungsleistungen aktiv unterstützt werden. Die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen der Krankenhausreform sehen Ausnahmeregelungen vor, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Diese dürfen jedoch grundsätzlich Qualitätsstandards nicht gefährden. Zudem sind die Sicherstellungszuschläge eine wichtige Finanzierungshilfe, gerade für Krankenhäuser im ländlichen Raum, die auch für Geburtshilfeabteilungen beantragt werden können. Sie dienen dazu, strukturelle Defizite bei geringen Fallzahlen auszugleichen, und kommen in vielen Häusern bei uns zum Tragen. Mit der Anpassung im ersten Gesetz zur Krankenhausreform, dem KHVVG, wurden die pauschalen Zuschläge für basisversorgungsrelevante ländliche Krankenhäuser erhöht. Ein Krankenhaus, das auf der Liste aufgenommen wurde, gilt als ein bedarfsnotwendiges Krankenhaus im ländlichen Raum und hat jetzt Anspruch auf eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von mindestens 500.000 Euro bis zu 1 Million jährlich, unabhängig von einem Defizit des Krankenhauses – ein großer Verhandlungserfolg Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum KHVVG. Darüber hinaus wurde dort ein Krankenhausentgelt zur Förderung der geburtshilflichen Versorgung für die Jahre 23 bis 27 eingeführt. MV erhält für die Festlegung eines standortindividuellen Zuschlags eine jährliche Fördersumme von 2,376 Millionen Euro. Voraussetzung für den standortindividuellen Zuschlag ist die Vorhaltung einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder eine Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe und die Bedarfsnotwendigkeit. Im Anschluss regelt das KHVVG ab dem Jahr 28 eine Fortführung von Förderbeträgen unter anderem für die Geburtshilfe mit 120 Millionen jährlich. Zudem wurde mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz eingeführt, dass ab 2020 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum im Rahmen des Sicherstellungszuschlag eine pauschale Förderung erhalten, um die wohnortnahe Versorgung zusätzlich zu stärken. Ich führe das alles nicht auf, um Sie zu langweilen, sondern es soll skizzieren, welche Anstrengungen im Bereich der Geburtshilfe und Pädiatrie unternommen werden. In der Summe zeigt sich demnach ein Bild, nach dem die Erbringung der Leistung für die Geburtshilfe und Pädiatrie in einem Flächenland mit geringer Bevölkerungszahl weiterhin für die Krankenhäuser eine Herausforderung darstellt, jedoch durch die aufgezählten Maßnahmen eine große Unterstützung der Krankenhäuser erreicht werden konnte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen überdies neue Wege in der Patientenversorgung durch die Förderung sektorenübergreifender Versorgung. Die Diskussion sollte sich auf tragfähige neue Lösungen konzentrieren, um werdenden Müttern die notwendige Sicherheit zu bieten. Das gelingt durch eine stabile Netzwerkstruktur, bei der niedergelassene Frauenärzte, freiberufliche Hebammen sowie im Rahmen der Notfallversorgung der Rettungsdienst über die Besonderheiten Kenntnis haben und gemeinsame Strategien entwickeln. Hierzu eignet sich insbesondere der Aufbau einer Boarding- und Transportinfrastruktur, verbunden mit einer regionalen Vernetzung. Das Helios Klinikum Stralsund stellt bereits fünf solcher Boardingbetten zur Verfügung. Gleichzeitig sollen die Ärztinnen und Ärzte, Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen und Schwangerschaftsberatungen dazu angehalten werden, Schwangere über die Versorgung vor Ort und die Klinikanbindung zu informieren. Im Zielbild 2030 für Geburtshilfe und Pädiatrie ist festgehalten, dass die Wahl des Geburtsortes bei den Schwangeren und Familien liegt und sie frei und informiert erfolgen soll. Dafür ist die Bereitstellung von Informationen über das geburtshilfliche Angebot von Krankenhäusern und außerklinischen Geburtseinrichtungen wichtig. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Förderung verschiedener Maßnahmen zur geburtshilflichen Hebammenversorgung ist uns ebenso ein großes Anliegen. Als Gesundheitsministerin sehe ich klar den Mehrwert der Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die effektiv jedoch für alle Gesundheitsfachberufe zuständig ist und nicht nur Insellösungen schafft. Hierfür muss der neue Landtag haushalterische Vorkehrungen treffen. Ausdrücklich möchte ich hervorheben, dass hebammengeleitete Kreißsäle eine Möglichkeit des Geburtsorts sind. Sie werden ausdrücklich von der Landesregierung unterstützt und sind auch im Zielbild für Geburtshilfe und Pädiatrie als Handlungsempfehlungen festgehalten. Durch die hervorzuhebende Arbeit des Landeshebammenverbandes, dem ich an dieser Stelle für seine wichtige Arbeit danke, werden die Vorteile der hebammengeleiteten Geburten ebenso verbreitet und transparent dargelegt. Die Einrichtung von hebammengeleiteten Kreißsälen obliegt den Krankenhäusern. Der Landeshebammenverband leistet auch bei Fort- und Weiterbildung hervorragende Arbeit. Die Zahl der Studierenden im Hebammenstudium sowie Absolventinnen und Absolventen ist in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren stabil, auch im Vergleich mit Daten vor der Reform. Es stehen ausdrücklich Studienplätze, ausreichend Studienplätze zur Verfügung, und das bestehende Angebot deckt auch die Nachfrage vollständig ab. Ein Ausbau der Studienplatzkapazitäten erscheint vor diesem Hintergrund nicht geboten. Die Sicherstellung des Bachelorstudiengangs Hebammenwissenschaft im bisherigen Umfang ist in den Zielvereinbarungen des Landes mit der Universität Rostock bis 2030 festgeschrieben. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gäbe noch einiges zu sagen. Ich habe aber die Redezeit wohl schon mehr als überschritten. Deshalb zusammenfassend, die Herausforderungen in der Geburtshilfe und Pädiatrie sind groß. Wir, und damit meine ich alle Akteure im Gesundheitswesen, sind bereits auf dem Weg, die Geburtshilfe in Mecklenburg-Vorpommern modern, sicher und vor allem respektvoll zu gestalten. – Ich danke für Ihre Geduld. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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