Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag befasst sich mit der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die einen Teil ihres Lebens in der stationären Kinder- und Jugendhilfe verbracht haben. Dabei handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe. Es ist nachvollziehbar, dass der Übergang in ein eigenständiges Erwachsenenleben für diese jungen Menschen oftmals mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden ist. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Unterstützungsangebote verlässlich greifen und junge Menschen auf diesem Weg nicht alleingelassen werden. Der Antrag der GRÜNEN greift damit ein sehr relevantes Thema auf. Gleichzeitig lohnt sich jedoch auch ein Blick darauf, welche rechtlichen Grundlagen und Unterstützungsstrukturen bereits bestehen und welche Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern bereits umgesetzt werden. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde das SGB VIII bereits im Jahr 2021 entscheidend weiterentwickelt. Verankert wurden unter anderem ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige, eine verbindliche Übergangsplanung, Nachbetreuungsansprüche sowie die Möglichkeit einer Rückkehr in Hilfestrukturen. Die Verantwortung für die konkrete Umsetzung liegt dabei in erster Linie bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, also den Jugendämtern in unseren Städten und Landkreisen. Das Landesjugendamt begleitet und unterstützt diese Arbeit fachlich durch Beratung, Fortbildung und die Entwicklung gemeinsamer Standards. Damit das Landesjugendamt diese Aufgaben wirksam wieder wahrnehmen kann, haben wir mit dem Kinderschutzgesetz zum 1. Januar 2026 das Landesjugendamt wieder in die Trägerschaft des Landes zurückgeführt. Damit stärken wir die Kinder- und Jugendhilfe im Land weiter nachhaltig und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Jugendämter im ganzen Land fachlich unterstützt werden und nach vergleichbaren Standards arbeiten können. Auch der Landesjugendhilfeausschuss trägt dazu bei, gemeinsame Empfehlungen und fachliche Leitlinien auf den Weg zu bringen. In den Gesprächen mit den Praktikerinnen und Praktikern der Jugendhilfe sowie im Austausch mit dem Sozialministerium wird deutlich, viele engagierte Strukturen und Unterstützungsangebote bestehen bereits. Gleichzeitig bleibt es selbstverständlich unsere Aufgabe, Übergänge ins Erwachsenenleben aufmerksam zu begleiten und Unterstützungsangebote dort weiterzuentwickeln, wo dies erforderlich ist. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, aus meinem Landkreis, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, gibt es genau hierfür gute Strukturen mit dem Jugendamt. Wir sind da sehr eng im Austausch. Und die Ministerin hat es gesagt, es wurden noch keine Anzeigen durch freie Träger oder Jugendämter bei ihrem Sozialministerium gemacht. Ich habe in Vorbereitung des heutigen Antrages mit unserem Jugendamt dazu Kontakt aufgenommen, und auch da werden genau für diese Übergangsphase auch keine Anzeigen beziehungsweise Schwierigkeiten aufgezeigt. Hier funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Träger auch sehr gut. Viele der im Antrag benannten Ziele werden daher bereits durch bestehende gesetzliche Regelungen sowie durch Maßnahmen auf Landesebene verfolgt. Zusätzliche gesetzliche Festschreibungen oder neue Parallelstrukturen halten wir zum jetzigen Zeitpunkt allerdings für nicht erforderlich. Was uns in den Gesprächen mit Einrichtungen und Fachkräften allerdings deutlich begegnet, sind genau die Sorgen um die zukünftige Stabilität sozialstaatlicher Strukturen insgesamt. Wir positionieren uns gegen den Abbau starker sozialstaatlicher Strukturen, denn Sozialstaat ist nichts Abstraktes. Sozialstaat bedeutet, dass Kinder Schutz erhalten, wenn Familien diesen Schutz nicht gewährleisten können. Sozialstaat bedeutet, dass junge Menschen Unterstützung bekommen, wenn sie Orientierung, Begleitung und Perspektiven benötigen. Und Sozialstaat bedeutet auch, dass wir diejenigen nicht aus dem Blick verlieren, die ohne familiären Rückhalt ihren Weg ins Erwachsenenleben bewältigen müssen. Deshalb stehen wir als SPD für einen starken Sozialstaat, für eine verlässliche Kinder- und Jugendhilfe und für die Unterstützung junger Menschen, die besondere Herausforderungen zu bewältigen haben. Und Sie können mir glauben, ich weiß, wovon ich rede. Ich konnte in den letzten Jahren circa 60 Jugendliche genau in diesem Lebensabschnitt begleiten. Und nein, sie haben keine Familie, aber dieser Familienersatz, den sie bei den freien Trägern finden können, die Maßnahmen, die es gibt, die sind sehr gut und die sind auch gesetzlich festgeschrieben. Und ich habe Frau Shepley so verstanden, dass es wahrscheinlich auch regionale Unterschiede gibt. Ich kann diese Dinge nicht beschreiben, wie Sie sie hier festgestellt haben, wo wir Grundlagen nicht finden, weil genau das, was Sie beschreiben, was Sie auch in Ihrer Wohngruppe kennengelernt haben, die Sie besucht haben, zum Beispiel Fragen, wie bezahle ich meine Miete, genau das sind die Fragen, um die wir uns kümmern, wenn die Jugendlichen sozusagen in die Selbstständigkeit gehen. Und natürlich passiert das nicht vier Wochen vorher, sondern im Gesetz ist auch schon festgeschrieben, dass wir auf diesen Übergang hinarbeiten, dass wir ein Jahr vorher mit den Hilfeplangesprächen beginnen, wenn wir wissen, die Jugendlichen haben ein Ziel, sie haben ihre Schule, sie gehen in die Ausbildung, in die Arbeit und werden selbstständig. Und wir haben die Möglichkeit auch, sie nachzubetreuen. Es sind gar nicht wir selbst oder der Träger selbst, sondern wir suchen in den regionalen Standorten. Dort, wo sie dann ihre Wohnung finden, wo sie, sage ich mal, sesshaft werden, gibt es freie Träger, die sich dann wiederum kümmern können. Und genau dieses regionale Netzwerk – ist jedenfalls meine Einschätzung und mein Eindruck – gelingt uns in diesem Sachverhalt sehr gut. Es gibt bei uns diese regionalen Netzwerke. Ansonsten, glaube ich, würden die Jugendlichen im freien Fall auch nicht diesen Weg, den sie jetzt gehen – ich spreche von, wie gesagt, 60 Jugendlichen –, den hätten sie sonst nicht gehen können. Wir wollen als SPD-Landtagsfraktion, dass alle jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern faire Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben erhalten, unabhängig davon, unter welchen Bedingungen sie aufgewachsen sind. – Vielen Dank fürs Zuhören! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
