Katy Hoffmeister
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 8.385 – 8.385! – ist die Zahl der Geburten des Jahres 2025. Damit stellt diese Zahl einen Negativrekord in Sachen Geburten in Mecklenburg-Vorpommern dar. Zum Vergleich, 1989 waren es noch 26.400, 2019 noch 13.000 Geburten. Und auch im geburtenstärksten Klinikum, nämlich im Südstadtklinikum, verzeichnen wir seit dem Jahr 2019 mit 3.300 einen Rückgang auf die Zahl von 1.947 in 2025. Die Entwicklung der vergangenen Jahre sehen wir an verschiedenen Stellen. Wir haben in den letzten Tagen mehrfach über das Thema Kita diskutiert. Wahrscheinlich werden wir in Zukunft zusätzlich noch mal über das Thema Schule diskutieren müssen. Heute liegt Ihnen ein Antrag zur Situation der Geburtenstationen im Land vor. Seit 1990 wurde etwa jede zweite Geburtsklinik in unserem Land geschlossen. Prominentestes Beispiel ist in jüngster Vergangenheit sicherlich Crivitz. Trotz anderslautender Versprechung der Ministerpräsidentin und 6 Millionen Euro zusätzlich als Landeszuschuss konnte die Geburtenstation nicht gehalten werden und schloss 2024 und wurde aus dem Krankenhausplan rausgenommen. Weitere bekannte Beispiele sind Bergen auf Rügen, Wolgast oder aber auch die vorübergehende Schließung des Perinatalzentrums Level 1 in Neubrandenburg. Sie alle eint ein ähnliches Schicksal: zu wenig Geburten, zu hohe Vorhaltekosten und/oder zu wenig Personal. Trotz Sicherstellungszuschlägen, Vorhaltevergütungen sowie Übergangs- und Ausnahmeregelungen bleibt die Situation für die verbliebenen, vor allem für die kleineren Standorte in Mecklenburg-Vorpommern höchst angespannt. Als magische Grenze, Untergrenze sozusagen, für Geburtskliniken gelten 500 Geburten im Jahr. Bei einem Blick auf die Landkarte wird das Ausmaß deutlich, welche Auswirkungen weitere Schließungen für das Land hätten. Vor diesem Hintergrund braucht es dringend und zwingend Gegenmaßnahmen. Die CDU-Fraktion macht sich mit diesem Antrag für einen Erhalt der flächendeckenden Versorgung stark. Dazu braucht es zunächst eine festgelegte gesetzliche Erreichbarkeitsfrist und eine klar landesseitige Definition bedarfsnotwendiger Standorte. Darauf aufbauend sind mehr Landesmittel, neue Versorgungsnetzwerke und die Stärkung der geburtshilflichen Hebammenversorgung notwendig. (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) Als Positivbeispiel möchte ich den Freistaat Bayern hier anführen, der seit mehreren Jahren mit seinem Landesprogramm gerade den ländlichen Raum hier stärkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern ist es bislang bei einem Zielbild, jedoch ohne Verbindlichkeit und ohne Zusage zur Finanzierung geblieben. Dabei gibt es in den Handlungsempfehlungen durchaus wirklich gute und innovative Ansätze. Wir wollen, dass das Leitbild zu einem wahren Landesprogramm weiterentwickelt wird. Wir wollen klare Fristen und klare Verbindlichkeiten. Zugleich schlagen wir Ihnen weiterführende Maßnahmen vor, die zwingend in das Landesprogramm aufgenommen werden sollten: – der Ausgleich von Defiziten von bedarfsnotwendigen Geburtshilfestationen, – die Einführung eines Hebammenbonus, – Niederlassungsprämien für freiberufliche Hebammen, – die Förderung von Kooperationen zum Aufbau verpflichtender regionaler geburtshilflicher Versorgungsnetzwerke und auch – den Ausbau von Studienkapazitäten im Hebammenstudium. Wir wollen zudem, dass es ein jährliches Geburtenhilfemonitoring gibt, wie ist die Situation also, wie wird sie sich entwickeln und wo muss im Landesprogramm nachgesteuert werden. Schließlich müssen wir davon ausgehen, dass sich die Situation im Hinblick auf die Geburten kaum oder gar nicht verbessern wird. Der Druck also auf die Krankenhäuser und die Geburtskliniken wird gleichbleibend hoch bleiben, gerade in Randlagen oder auf den Inseln. Ich denke natürlich hier als erstes an Rügen. Dort sind die Fahrzeiten zur nächsten Geburtsstation bereits heute grenzwertig, und natürliche Geburten kann man nicht planen. Die Krankenhausreform bietet nicht nur Risiken, sondern auch Chancen. Gerade mit Blick auf den Transformationsfonds stehen zusätzliche Mittel für Neu- und Umstrukturierungen zur Verfügung. Mit der neuen Leistungsgruppenzuweisung legen wir zudem maßgeblich die Grundlage für die nächsten Jahre. Es wird daher gerade jetzt aus meiner Sicht der richtige Zeitpunkt sein, die Geburtshilfe in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend sicherzustellen und aufzustellen, und wir bitten Sie deshalb um die Zustimmung zu unserem Antrag. Ich bedanke mich bei Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
