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Stefanie Drese

08.05.2026 Sitzungen 8/132

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in der stationären Kinder- und Jugendhilfe verbracht haben, machen in der Tat oftmals Erfahrungen, die sich nicht mit denen Gleichaltriger decken. Wenn wir selbst daran denken, wie wir die Volljährigkeit erlebt haben und den oft turbulenten, ja, manchmal auch etwas komplizierten Übergang ins Erwachsenenleben, dann kann man sich, glaube ich, ganz gut vorstellen, wie viel schwieriger sich dieser Umbruch für die sogenannten Care Leaver gestaltet. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz politisch nachgesteuert und die Rechte der Care Leaver gestärkt haben. Seither sollen junge Menschen, die in einer stationären Einrichtung oder einer Pflegefamilie aufgewachsen sind, bei ihren Schritten in ein selbstständiges Erwachsenenleben verbindlich begleitet und unterstützt werden. Auf diese Weise wird der Fokus von einer abschlussorientierten zu einer übergangsorientierten Kinder- und Jugendhilfe verschoben, ein Sinneswandel, der dringend notwendig war. Nun liegt die Verantwortung für die Durchsetzung dieses neuen Rechtsanspruchs wie üblich primär bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Das entspricht nicht nur dem SGB VIII, sondern ist auch deshalb richtig, weil es die Kommunen sind, die eine besonders bürgernahe und bedarfsgerechte Sozialplanung sicherstellen können. Das heißt, die örtliche Jugendhilfe hat im Rahmen der Nachbetreuung dafür Sorge zu tragen, dass neuerliche Beziehungsabbrüche verhindert werden und die Nachhaltigkeit bisheriger Erziehungsleistungen gesichert ist. Das schließt weitere Beratungsformen ein, die stetig ausgebaut werden und zum Beispiel eine Beratung am Ende der Jugendhilfemaßnahmen, eine Coming-Back-Option und eine fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Leistungssystemen einschließen. Wir sind also ein ganzes Stück vorangekommen, was Rechte, Unterstützung und Optionen für Care Leaver betrifft, und das ist auch richtig so. Aber obwohl die Rechte der Care Leaver normativ gestärkt wurden, fehlen in Deutschland verlässliche Daten und Informationen zur Lebenssituation der Betroffenen und zur Wirksamkeit fachübergreifender Unterstützungsstrukturen. Da stimme ich dem Antrag ausdrücklich zu, denn dieses Wissen könnte die zielgerichtete Umsetzung in der Praxis maßgeblich erleichtern. Aber auch hier kann ich eine gute Nachricht überbringen, denn das Bundesfamilienministerium hat mittlerweile eine bundesweite Erhebung in Auftrag gegeben, mit der die Situation der Care Leaver sowie ihre Teilhabechancen in den Bereichen Wohnen, Ausbildung, Studium, Arbeit, soziale Beziehungen und Gesundheit systematisch und trägerübergreifend erfasst werden soll. Diese Untersuchung mit dem Namen „Care Leaver Statistics“ ist als Langzeiterfassung bis 2030 angelegt und wird von einem Forschungsverbund, bestehend aus dem Deutschen Jugendinstitut, der Universität Hildesheim, der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen, durchgeführt. Trotzdem müssen wir nicht bis dahin auf erste Ergebnisse warten. Schon Ende 2025 wurde ein Bericht über die erste Befragungswelle unter dem Titel „Teilhabe und Zukunftswünsche“ veröffentlicht. Weitere Daten und Ergebnisse sind zu erwarten. Diese Daten sind sicherlich viel umfassender als das, was Mecklenburg-Vorpommern im Alleingang erheben könnte. Eine parallele Analyse, die der Antrag anregt, erscheint mir daher nicht sinnvoll, zumal Jugendämter und Einrichtungsträger in allen Bundesländern in die laufende Studie eingebunden sind, also auch die aus MV. Ich kann Ihnen außerdem mitteilen, dass bis heute keine fachlichen Problemanzeigen an mein Haus herangetragen wurden, und zwar weder seitens der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe noch seitens der Träger der freien Jugendhilfe. Nichtsdestotrotz soll das nicht heißen, dass wir auf diesem Stand verbleiben wollen. Im Gegenteil, sobald wir über die auch von Ihnen geforderten Daten zur Situation der Care Leaver verfügen, müssen diese aus unserer Sicht zur Grundlage weiterer Maßnahmen dienen. So können wir diese dann auch deutlich zielgerichteter ausrichten, um den Care Leavern die bestmögliche Unterstützung punktgenau dort zukommen zu lassen, wo sie benötigt wird, und um zu verstehen, wo es vielleicht noch Bedarfe gibt. Zugleich möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in den letzten Jahren nicht untätig geblieben ist und die Rechte junger Menschen und ihrer Beteiligung weiter gestärkt hat. Mit der Einbringung einer zentralen Ombudsstelle in Neubrandenburg haben wir zum Beispiel eine Anlaufstelle geschaffen, die es allen jungen Menschen und ihren Familien ermöglicht, sich bei Konflikten mit öffentlichen oder freien Trägern der Jugendhilfe umfassend beraten und unterstützen zu lassen. Im dortigen Vereinsbeirat sind im Übrigen auch zwei Care Leaver vertreten. Darüber hinaus wurde im Zuge des am 1. Januar 26 in Kraft getretenen Kinderschutzstrukturgesetzes bereits geregelt, dass eine Vertretung von selbst organisierten Zusammenschlüssen als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss berufen werden kann. Das gilt für die Kommunen und das Land gleichermaßen. Die Weichen sind also gestellt. Perspektivisch wird es darum gehen, junge Menschen weiter zu ermutigen und zu unterstützen, sich aktiv einzubringen, ihre Anliegen selbstbewusst zu vertreten und Verantwortung in ihrem eigenen Interesse zu übernehmen. Und daher freue ich mich sehr, dass wir auch den Rückenwind der antragstellenden Fraktion dabei dann haben werden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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