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Dr. Heiko Geue

08.05.2026 Sitzungen 8/132

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, tatsächlich, in diesem Fall ist der Zusatz „und Digitalisierungsminister“ wichtig und angebracht und richtig. Meine Damen und Herren, wir leben in einer Zeit, in der die Digitalisierung unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft und unsere Verwaltung grundlegend verändert. Die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen eröffnet erhebliche Chancen für effiziente Prozesse, für eine hohe Servicequalität und für eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung. Wir haben in den nächsten Jahren die große Chance, durch die Nutzung der bei den Behörden abgespeicherten Daten der Bürgerinnen und Bürger zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger eine wesentlich bürgernähere, schnellere, serviceorientiertere Verwaltung aufzubauen als in der Vergangenheit. Durch die angestrebte Umsetzung des Once-only-Prinzips soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nicht ständig wieder um ihre Daten gebeten werden, wenn sie mit staatlichen Stellen zu tun haben und diese Daten an anderen Stellen im Staat bereits vorliegen. Wir wollen es möglich machen, dass die Behörden systematisch und, wo es geht, automatisch die für den jeweiligen Verwaltungsvorgang notwendigen Informationen von den Behörden erhalten, in denen diese schon vorliegen, statt jedes Mal wieder die Bürgerinnen und Bürger darum zu bitten. Damit wir es schaffen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur einmal abgeben müssen, brauchen wir den digitalen Staat mit digital verbundenen Registern, in denen die Daten gespeichert sind. Und wir brauchen die dafür notwendige rechtssichere Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dafür ist es notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger einen digitalen Zugang dafür erhalten, dass sie nachsehen können, was die staatlichen Stellen mit ihren Daten machen. Selbstverständlich gehört dazu auch, dass digitale Verwaltungsangebote möglichst barrierefrei ausgestaltet werden. Dies ist bereits heute ein zentraler Maßstab bei der Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen. Das ist gelebte digitale Souveränität, der Zugang zu den eigenen Daten, der barrierefreie Zugang zu den eigenen Daten, das ist digitale Souveränität, das ist Datenschutz und Datennutzung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Und das ist möglich, meine Damen und Herren, wie es beispielsweise heute schon der Staat Estland zeigt. Es gibt auch andere Staaten, aber Estland ist ein wirklich beeindruckend digitaler Staat, der die gleiche, übrigens interessanterweise, meine Damen und Herren, der die gleiche EU-Datenschutz-Grundverordnung wie Deutschland einzuhalten hat. (Thomas Krüger, SPD: So ist es. Genau!) Ja, er organisiert es aber anders. Das ist wirklich beeindruckend. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Thomas Krüger, SPD: Genau, die kriegen es hin! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Von Estland können wir auch lernen, wie ein digitaler Staat so organisiert wird, dass auch die Menschen mitgenommen werden, die über keinen Internetzugang, keine geeigneten Endgeräte oder ausreichende digitale Kompetenzen verfügen, um digitale Verwaltungsangebote nutzen zu können. Das ist nämlich eine ganz entscheidende Frage. Deswegen danke ich den Regierungsfraktionen für diesen Antrag, weil das gehört zueinander. Wenn wir digitaler werden wollen, müssen wir uns Gedanken machen, wie wir auch diese Menschen erreichen, die das nicht von alleine einfach so können. Insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger, aber auch weitere Personengruppen sind hiervon betroffen. Sie sind zum Teil aus sozialen, finanziellen, gesundheitlichen oder persönlichen Gründen auf individuelle Unterstützung angewiesen und müssen ihre Anliegen auch weiterhin vortragen können, auch wenn der Staat digitaler wird. Der vorliegende Antrag fordert daher völlig zu Recht, dass im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen sichergestellt werden muss, dass Verwaltungsleistungen bei Bedarf auch weiterhin ohne die eigenständige Nutzung digitaler Angebote in Anspruch genommen werden können. In einem Satz, in einem Satz, meine Damen und Herren, „digital only“ darf nicht „online only“ bedeuten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die entscheidende Frage ist, die entscheidende Frage ist, wie wir das in Mecklenburg-Vorpommern organisieren wollen, ohne teure und bürokratische parallele Verfahren aufzusetzen. Auch da können wir von Estland lernen und sehen, wie die Esten das organisieren. Die Esten bieten keinen parallel analogen Papierweg an, sondern Servicestellen, die den Mitbürgerinnen und Mitbürgern helfen, die nicht in der Lage sind, den digitalen Zugang ohne Hilfe zu nutzen. In Estland – die sind ganz praktisch veranlagt, die Esten, es ist wirklich spannend, sich das anzuschauen –, da werden die öffentlichen Bibliotheken hierfür genutzt. Und das funktioniert gut, meine Damen und Herren. In Mecklenburg-Vorpommern kann ich mir vorstellen, können wir durch die digitale Automatisierung und Entörtlichung von Verwaltungsleistungen schrittweise diese Effizienzsteigerungen, die dadurch schrittweise erreichbar sind, die können wir nutzen, um in den Behörden und den Ämtern Schritt für Schritt deutlich mehr Personal gezielt für persönliche Betreuung, für individuelle Unterstützung und bürgernahe Ansprechmöglichkeiten einzusetzen. Das ist aus meiner Sicht die Vision, das Ziel, aber auch die Aufgabe, das parallel miteinander zu organisieren. Lassen Sie mich das am Beispiel der Steuerverwaltung verdeutlichen, welche Schritte wir heute schon gehen, um in diese Richtung zu kommen. Seit Jahren erhöhen wir den Anteil automatisiert bearbeiteter Steuererklärungen. Vor über zehn Jahren waren es noch rund 2 Prozent der eingereichten Steuererklärungen, heute sind es bereits 27 Prozent der Steuererklärungen, die automatisch bearbeitet werden, rein, raus, geht schnell. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern erhalten dadurch mehr Zeit für schwierige Einzelfälle. Und mit unserem neuen Projekt, was wir nennen „Die Steuer macht das Amt“, gehen wir sogar noch einen Schritt weiter. Für etwa 78.000 Steuerpflichtige stellen wir automatisiert Vorschläge für die Steuererklärung 2025. Die Steuerverwaltung nutzt hierfür ohnehin vorhandene Daten, also diese vorausgefüllte Steuererklärung, das, was es in Skandinavien schon lange gibt. Wir sind nach den Hessen eines der Nachfolgepilotländer mit für 78.000 Bürgerinnen und Bürger zunächst, und das wollen wir weiter ausweiten. Sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Steuerverwaltung wird das Verfahren damit deutlich einfacher. Wir entlasten mit dieser digitalen Unterstützung also nicht nur die Steuerpflichtigen, sondern zeigen zudem, dass Verwaltung pragmatisch, bürgernah und serviceorientiert arbeiten kann. Meine Damen und Herren, abschließend sage ich Ihnen ganz klar, mehr Digitalisierung muss einhergehen mit mehr Servicezeiten und den Bürgerinnen und Bürgern zugewandten Serviceangeboten. Kein Bürger, keine Bürgerin darf zurückgelassen werden. Das ist genauso wichtig, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) das ist genauso wichtig wie die Digitalisierung der Verwaltung für mehr Bürgernähe selbst. Das muss unser Leitbild und unser Ziel sein, und ich würde mich freuen, wenn wir dafür hier heute Übereinstimmung erzielen könnten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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